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Glückauf, Jg. 77, No. 28

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GLUCKAUF

Berg- und Hiittenmannische Zeitschrift

77. Jahrgang 12. Juli 1941 Heft 28

Betontechnische Fragen und Erfahrungen beim Gefrierschachtausbau.

Von Betriebsirigenieur Gustay M u B g n u g , Oberhausen (Rhld.).

Beim Abteufen eines Schaehtes nach dem Gefrier- yerfahren, dessen Ausbau unter Zuhilfenahme von Beton , oder Eisenbeton erfolgt, ergeben sich auBer einer Reihe bergmannischer und bautechnischer auch verschicdene betontechnische Fragen. Bekanntlich muB der Ausbau des Schachtes neben einer guten Wasserdichtigkeit vor allem dic notwendige Widerstandsfahigkeit gegen dic zahlreićhcn Biegungs-, Knickungs- und Torsionskrafte aufweisen, die beim Auftauen des eingefrorenen Gcbirgskórpers^ und spater durch den Abbau fortlautend auftreten. Beim Gefrier­

schachtausbau ist die Wasserdichtigkeit des Betons nicht von besonderer Wichtigkeit, da im allgcmeinen der Schacht durch die Tiibbingssaule allein yollig abgedichtet werden kann, dagegen verlangęn die auBerordentiich hohen mecha- nischen Beanspruchungen, denen der Schacht dauernd aus-

■ gesetzt ist, von dem Beton eine hohe Druckfestigkeit.

Fiir die Entwicklung der Betondruckfestigkeit hat die neuzeitliche Betontechnik zwar genaue Regeln. Diese Regeln sind jedoch auf die Verhaltnisse im Gefrierschacht nicht ohne weiteres iibertragbar, da hier bei den tiefen Temperaturen der Beton unter ganz anormalcn Be- dingungen erhartet.

Die Sicherlieit des Schachtes verlangt, daB der Beton vor dem Einfrieren eine angemessene Festigkeit erreicht hat, damit er die beim Auftauen des Gebirges auftretendcn hohen Druckkrafte aufzunelimen vermag. Bekanntlich hat eingefrorener Frischbeton, d. h. noch nicht yollig abgebun- derier Beton, nach dem Auftauen nur eine ganz geringe Festigkeit. Die Frage der Vorerhartung des Betons vor der Frosteinwirkung ist daher im Gefrierschachtausbau.~von ganz besonderer Bedeutung. Da der Beton seibst ein groBer Warmespender ist, kónnen die Voraussetzungen fiir eine entsprechende Vorerhartung des Betons vor der Frost­

einwirkung auch bei den verhaltnismaBig tiefen Tem pe­

raturen im Gefrierschacht ohne gróBere Schwierigkeiten erfiillt werden. Zu beriicksichtigen ist allerdings, dali die Warmemenge, dic der Beton beim Abbindevorgang ęnt- wickelt, von Fali zu Fal! verschicdcn ist. Bekanntlich hringt diese Warmeentwicklung zwar im wesentlichen von der yerwendeten Zementart ab, in hohem MaBe wird sie aber auch von der Betonzubereitung (Zement- und Amnach- wassermenge), infolge des Alassenwirkungsgesctzes von der Starkę des Betonmantels (Betonyolumen), dem Bau- fortschritt und schlieBlich von den Temperaturen im Schacht selbst weitgehend beeinfluBt.

Ober das Verhalten von Beton bei niedrigen Tem pera­

turen, namentlich im Gefrierschacht, liegen bereits Er­

gebnisse v o r !. die zeigen, daB bei entsprechenden Vor- sichtsmaBnahmen fiir den Bau eines Gefrierschachtes Beton ohne Bedcnken herangezogen werden kann. Mit dieser

1 G r a f , O .; V ersuche u b e r den EinfluB n ied erer T em p eratu ren au f die W iderstan d sfah ig k eit von Zem entm ortel und B eton, D eutscher Aus- schuB Fur Eisenbeton, H- 57 (1927) S. 3; J u n g e b l o d t , A., und O. S c h m i d : U ntersuchungen Uber d as A bbinden und E rharten von Beton im G e frie r­

schacht, Gluckauf 64 (1928) S. 1337; O r i i n , R .: U n tersuchungen iiber den A bbindeverlauf und die E rh artu n g von Beton in G efrierschachten, Z em ent 17 (1928) S. 1371; O r i i n , R ., und H . B e c k m a n n : U ntersuchungen iiber die A bbindetem peraturen von Beton und ihre N utzanw endung beim A usbau eines G efrierschachtes, Zem ent 21 (1932) S. 36; G a b e r , E ., und H. H o e f f g e n : U ntersuchungen iiber GuB- und Stam pfbeton fiir G efrier- schachte, G luckauf 69 (1933) S. 305.

Feststellung war eine friiher oft unistrittene grundsiitzliche Frage aufgcklart. Trotz der geleistctcn Vorarbeit ist es in besonderen Fallen aus Grunderi der Sicherheit empfchlcnswert, mit dem zur Vcrwendung kommenden Beton Vorversuchc anzustellen, um einen Einblick in seinen Festigkeitsverlauf unter den im Gefrierschacht herrschenden oder angegliclienen Bedingungen zu gewinnen. Itn Zu- sammenliang mit dem Ausbau des Schachtes 2 der Zeche Franz Haniel sind Frostversuche mit Beton durchgefiihrt worden. Uber einige bemerkenswerte Einzelergebhisse dieser Versuche sowie iiber Erfahrungen bei der laufenden Bauiiberwachung soli im folgenden kurz berichtct werden.

G e s i c h t s p u n k t e b e i d e r A u s w a h l d e s Z e m e n t e s f i i r d e n G e f r i e r s c h a c h t a u s b a u .

Die Warmeentwicklung des Betons ist beim Gefrier­

schachtausbau wie iiberhaupt bei allen Betonarbeiten bei niedrigen Temperaturen ein wichtigcr Faktor. Der Abbinde- yorgang des Zementes yerlauft bekanntlich unter erheb- liclicr Warmeentwicklung. Die sogenannte Flydratations- warme der verschiedenen Zemente ist jedoch keine feststehende GroBe, yielmehr bestehen zwischen den ein­

zelnen Zementmarken beachtliche Unterschiede. Bestimmt wird die Hydratationswarme durch die chemische und mineralogische Zusammensetzung des Zementes. Dic groBte Warmeentwicklung beim Abbinden zeigen die Ton- crdeschmelzzemente, an zweiter Stelle folgen die Portland- zemente bżw. Eisenportlandzemente, die geringste Ab­

bindewarme weisen im allgemeinen die Hochofcnzementc auf. Trotz dieser Eigenschaft kann, wie G r i i n 1 nach- gcwicsen hat, auch Hochofenzement mit guteni Erfolg im Gefrierschachtausbau yerwendet werden. Abb. 1 vcran- sciiaulicht die Abbindewarme yerschiedener Zemcntarten.

Ausdrucklich sei jedoch darauf hingewiesen, dafi das Kutyenbild keine Allgemeingiiltigkcit hat. So kónnen innerhalb einer Zementart, ja selbst bei derselben Zcment- marke, in der Warmeentwicklung gelegentlich groflere Unterschiede auftreten. AUgemein gesehen sind jedoch dic Kurvenziige in Abb. 1 kennzeichnend fiir die Warme­

entwicklung der vcrschicdenen Zementiypen. Besonders beinerkenswrert ist, daB die grófitc Warmemenge erst nach dem Abbindeende der Zemente frei wird, bei dem Ton- erdeschmelzzcment setzt sie sogar erst nach 28 h ein.

Die verzogerte Warmeentwicklung kann unter aufier- gewóhnlichen Temperaturyerhaltnissen u. U. dazu fiihren, daB der Beton einfriert, ehe dic Warme wirksam wird. Bei der Herstellung eines Betons, der kurz nach dcm Auftauen stark beansprucht wird, wie es beispielsweise im Gefrier­

schacht vorkommen kann, muB dies aber unbedingt ver- mieden werden. Das in dem Kurvenbild gekennzeichnete Vcrlialten des Toncrdeschmclzzementcs ist jedoch keine Regel; gewohnlich setzt auch beim Tonerdeschmelz- zement die Warmeentwicklung kurz nach dcm Abbinde­

ende ein. DaB aber Ausnahmen yorkommen, beweist das angefiihrte Beispiel.

Anderseits ist bei der Auswahl des Zementes fiir den Gefrierschachtausbau zu beriicksichtigen, dafi die Frost­

wand durch die Abbindewarme des Betons nićht yorzcitig:

1 a. a. O.

405

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406 O l u c k a u f 77. Jahrgang, Heft 28

Tonerdeschmetzzement

hochw. Portlandzemenf

hochw r i_

Eisenportlandzement

Eisenporllandzemenf

Hochofenzement

Abbindeende

zu tief aufgetaut wird, wie es beispielsweise bei Verwen- dung eines Zementes mit sehr hoher Abbindewarme (Ton- erdeschmelzz.ement) vorkommen kann. Entscheidend fiir dic beim Abbindevorgang des Betons freiwerdende Warme- menge ist — worauf nochmals hingewiesen sei — nicht dic Zementart allein, sondern auch die Betoumassc, die taglich in den Schacht eingebracht wird, und die Hohe des Zementzusatzes. Erst nach Abwagcn aller Einzelheiten wird man richtig entscheiden kónnen, welche von den ver- schiedencn Zementarten den Vorzug verdient. Im all­

gemeinen sind fiir den Gefrierschachtausbau hochwertige Zemente den gewohnlichen Zementen vorzuziehen, denn sie zeichnen sich durch eine besonders gute Anfangs- erhartung aus, die im Gefrierschachtausbau sehr erwiinscht ist. Infolge ihrer gróBeren Hydratationsgeschwindigkeit

tt

Zeit in h

Abb. 1. Abbindewarme verschiedencr Zemente.

1 3

tlaschenwtite

7 15

iochdunfimesser der Siebe in mm

Abb. 2. Kornzusammensetzung des fiir die Vorversuche verwandten Zuschlagstoffes.

entwickeln die hochwertigen Zemente im allgemeinen auch etwas mehr Warme ais die gewohnlichen Zemente, was im Gefrierschachtausbau ebenfalls von groBem Vorteil ist.

Selbstverstandlich kónnen bei entsprechenden Zement- zusatzen und bei entsprechender Abmessung der Beton- wand auch die gewohnlichen Normenzemente fiir den Gefrierschachtausbau herangezogen werden.

Z u s c h l a g s t o f f e.

Fiir die Zusanimensetzung des Zuschlagstoffes und fiir den Aufbau des Betons gelten die Grundsiitze, wie sie in den Bestimmungen des Deutschen Ausschusses fiir Eisenbeton festgelegt sind und bei der Herstellung eines hochdruckfesten Betons allgemein zur Anwendung kom ­ men. Zur Erzielung eines besonders druckfesten Betons wird die Kornzusammensetzung des Zuschlagstoffes zweckmafligerweise so gewahlt, daB sie in dem unteren Teil des Feldes fiir besonders gute Zu- schlagstoffe liegt (Abb. 2). Mit Riick- sicht auf die Warmeentwicklung wird der Beton fiir den Gefrierschachtaus­

bau meist viel fetter verarbeitet ais iiblich, so dafi man auch bei einem etwas geringeren Anteil an feinem Kom im Zuschlagstoff einen sehr dichten Beton erzielen kann. Beim Einbringen des Betons durch die Vcr- gufilóchcr der Ttibbingsegmente, wie es beim Unterhangen der Tiibbing- ringe notwendig ist, mufi zur Ermóg- lichung des Fliefiens durch die engen Vergufilócher und wegen d e r Gefahr einer Entmischung des Betons hinter den Ttibbingringen die Kornzusam­

mensetzung allgemein etwas fein- kórniger gewahlt werden, ais sie fiir die Herstellung eines hochdruckfesten Betons erforderlich ist.

F e s t i g k e i t d e s B e t o n s b e i v e r - s c h i e d e n e n Z e m e n t z u s a t z c n .

Zur Erzielung eines hochdruck­

festen Betons miissen bei der iiblichen Herstellungs- und Verdichtungsweise entsprechend hohe Zementzusatzc ver- wendet werden. Besonders im Ge­

frierschachtausbau, wo der Beton unter anormalen Bedingungen er- hartet, sind hóhere Zcmentzusatze ais iiblich geboten. Es wurde daher eine Versuchsreihe mit Zementzusatzcn von 250—600 kg/m3 Beton durchgefiihrt.

Mit zunehmendem Zementzusatz steigt selbstvcrstandlich auch die Festigkeit und die Dichte des Betons. Bei einem Zementzusatz von iiber 500 kg/m 3 Beton steht jedoch die Verbesserung des Betons in keinem Verhaltnis mehr zu.dem Zementmehraufwand und den damit verbundenen Mehrkosten, da bei derartig hohen Zementzusatzen die Erhartungsenergie des Zementes nicht mehr in dem iiblichen Mafie aus- gelóst wird. Abb. 3 zeigt die an Wiir- feln von 20 cm Kantenlange crmittel- ten Werte. Man sieht, dafi die Festig­

keit bis zu einem Zementzusatz von 500 kg/m3 Beton nahezu linear zu- nimmt.

V e r h a l t e n d e s B e t o n s b e i F r o s t - e i n w i r k u n g .

Nach dem heutigen Stand unserer Kenntnis erreicht noch nicht abgebun-

(3)

12. Juli 1941 G l i i c k a u f 407 dener, gefrorener Beton nach dem Auftauen nicht mehr

die iibliche Festigkeit; in besonders ungiinstigen Fallen kann eingefrorener Frischbeton durch starke Frostein­

wirkung zerstórt werden. Beton, der erst dann dcm Frost ausgesetzt wird, wenn die Erhartung bis zu einem gewissen Grade fortgeschritten ist, erhartet nach dem Auftauen weiter, ohne indessen die unter nortnalen Erhartungsbedingungen ublichen Festigkeiten ganz zu erreichen. V011ig erharteter Beton wird durch den Frost nicht geschadigt. Es ist daher wichtig, dafi beim Ausbau eines Oefrierschachtes der Beton vor der Frostcinwirkung in gewissełn Mafie yorerhartet ist, d. h. eine angemessene Festigkeit erreicht hat. Besonders wichtig im Gefricr- schachtausbau ist die Feśtigkcitsęht wieki ling des Betons bei Temperaturen von + 5 bis 8°, wie sie wahrend der Betoniertage auch im Gcfrierschacht ohne gróBere Schwierigkeiten erreicht werden kónnen.

ausgesetzt. Nach der Frosteinwirkung erharteten die Kórpcr in Zimmertemperatur w'citer bis zu einem Gesamtalter von ebenfalls 28 Tagen. Von dieser Versuchsreihe wurden die Druckfestigkeiten nach 7 und 28 Tagen ermittelt.

Abb. 4. Druckfestigkeit des Betons wahrend der ersten 7 Tage. Verarbeitung gut plastisch, Verdichtung 20 Stocher- stóBe, Zementzusatż 475 kg/m3 Beton, Wurfel 30 cm

Kantenlange, Erhartungstemperatur 5 - 8° C.

Z a h l e n t a f e l 1. Arbeitsplan und Ergebnisse der Versuchsreihe 1.

Abb. 3. Betondruckfestigkeiten bei yerschiedenen Zement- zusiitzen. Verarbeitung gut plastisch, Verdichtung 20 Stocherstófie, Wurfel von 20 cm Kantenlange,

•Erhartungstemperatur 5 — 8° C.

Abb. 4 liifit erkennen, dafi bei Verwendung von hoch- wertigem Zement und bei cntsprechendcm Zementzusatz auch bei sehr plastischer Verarbeitung des Betons und einer Erhartungstemperatur von nur etwa -f 6° nach 3 Tagen bereits eine Festigkeit von 100 kg/cm 2 erreicht werden kann.

Da sich die Tcmperaturverhaltnisse im Gefrierschacht nach dcm Einbringen und wahrend der Erhartung des Betons nicht mit Sicherheit im voraus beurteileń lassen, wurde das '/erhalten des Betons auch bei Temperaturen, die erheblich unter Nuli lagen, naher gepriift. Zu diesem Zwecke wurden zwei grofiere Versuchsreihcn durch- gefiihrt. Bei Vcrsuchsreihc 1 sctzte man den bei einer Temperatur von -j- 5 bis 8° verschicden lange vorerharteten Beton 7 Tage, lang der Einwirkung starken Frostes aus, anschliefiend erharteten die Betonkórper in Zimmertempe­

ratur bis zu einem Gesamtalter- von 28 Tagen. Vor und nach der Frostcinwirkung und nach einem Gesamtalter von 28 Tagen w'urden die Betonkórper jeweils auf Druck­

festigkeit gcprijft.

Bei der Versuchsrcihe 2 wurde der frische Beton sofort nach seiner Herstellung verschiedene Zeit starkem Frost

Vor- erhartung

bei einer Tem peratur

von 5 bis 8 ” C

Tage

Druckfestig- keit nacli

d e r Vor- erharłunE:

bzw. vor der Frost- einw irkung

kp/cm-

F rost­

einw irkung, T em pe­

ra tu r von — 8° C

T ace

D ruck­

festigkeit nacli der Frost­

einw irkung

k e c m ’

Naclt- e rhiirtung

bei einer Tem peratur

von 17 bis 19" C T ag e

D ruck­

festigkeit nach einem O csam talter

von 28 Tagen

kg/cm'2

‘/2 9 7 63 20'/2 292

1 27 7 99 20 295

l>/2 58 7 151 19>/2 331

2 70 7 162 19 325

3 105 7 187 18 329

4 124 7 198 17 344

5 176 7 212 16 335

6 217 7 244 15 344

7 225 7 248 14 403

Der Arbeitsplan und die Ergebnisse von Versuchs- rcihe 1 gehen aus der Zahlentafel 1 hervor. Zur besseren Ubersicht sind dic Druckfestigkeitswerte in Abb. 5 graphisch eingetragen1. Wie diese und die Zahlentafel 1 erkennen lassen, nimmt die Festigkeit des Betons auch wahrend der Frosteinwirkung etwas zu, bei den weniger yorerharteten Proben betragt die Festigkeitszunahme sogar 90 kg/cm2. Die Druckfestigkeitspriifung wurde bei den gefrorenen Betonwurfeln erst nach dem Auftauen vor- genommen. Die Auftauung der 30 cm Wiirfel dauerte, wie an einem eingebetteten Thermometer festgestellt werden konnte, rd. 24 h. Die Festigkeitszunahme wahrend der Frostzeit ist also nicht auf Eisbildung. zuruckzufuhren, wie man zunachst yermuten móchte; ebensowenig kann angenommen werden, dafi sie auf der 24-stundigen Auf- tauzeit berulit. Dic beobachtete Festigkeitszunahme ist

! Die an W iirfeln von 30 cm erm ittelten E rgebnisse liegen 1 0 -1 5 % unter den E rgebnissen an W iirfeln von 20 cm K antenlange, die allgem ein im O ebrauch sind.

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408 O l i i c k a u f 77. Jahrgang, Heft28 insofern besonders beinerkenswert, ais man bisher an­

genommen hat, dafi ■ bei Frosteinwirkung zum mindesten die Festigkeitsentwicklung des Betons vóllig zum Still- stand kommt; verschiedentlich wurde sogar die t i n w ir k u n g des Frostes auf noch nicht v6jug erharteten Beton ais aufierordentlich bedenklich atigesehen.

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Vorer- <

hartung: Shinden Tage

Abb. 5. Druckfestigkcit des Betons vor und nach der Frosteinwirkung. Verarbeitung gut plastjsch, Verdichtung

20 Stocherstófiel Zementzusatz -150 kg/m3 Beton, Wiirfel von 30 cm Kantenlange.

Zusammenfassend ist aus den ermittelten Ergebnissen zu schliefien, dafi in gewissem Ausmafie vorerharteter Beton durch Fróst in der Festigkeitsentwicklung zwar etwas gehemmt wird, aber keine ausgesprocheue Schiidi- gung erfahrt. Nach dem Auftauen schreitet die Erhartung des Betons weiter fort. Das zeigen eindeutig die nach 28 Tagen ermittelten Festigkeitsergebnissc.

Bei der Versuchsreihe 2 wurde', wie bereits angedeutet, der Beton sofort nach der Herstellung, d. h. iu noch nicht abgebundenern Zustande, in einen Kaltcraurii mit einer konstanten Temperatur von - 8 ? C gebracht. Bei den im Gełrierschacht vorkommenden tiefen Tcmperaturcn bestand itnmerhitt die Móglichkeit, dafi der Beton kurz nach dem Einbringen in den Schacht einfriert. Durch diese Versuchs- reihe sollte die Frage geklart werden, welches Verhalten noch nicht abgebundcncr, gefrorener Beton zeigt.

Z a h l e n t a f e l 2. Arbeitsplan und Ergebnisse der Vcrsuchsreihe 2.

Frosteinw irkung auf den Frischbeton, T em p eratu r

- 8° C T aee

NacherhiirtuiiK bis 7 Tage

bei einer Tem peratur von 5 bis 8° C

T aee

D ruck.

festigkeit 7 Tage litr/cni5

N acherliaftung bis 28 Tage

bei einer T em p eratu r von 17 bis 19°C

T aęe

D ruck­

festigkeit 28 Tage

kg/cm ’

ł/2 6 'h 170 21 300

1 6 146 21 261

2 5 11(1 21 257

3 4 100 21 257

4 3 58 21 248

5 2 33 21 241

6 1 14 21 218

• 7 0 12 21 206

Zahlentafel 2 gibt den Arbeitsplan und die ermittelten Ergebnisse dieser Versuche wieder, in Abb. 6 sind die Druckfestigkeitswerte graphisch eingetragen. Man ersieht daraus zunachst, dali der in frischem Zustande ein- gefrorene Beton nicht nur nicht zerstórt wird, sondern nach dem Auftauen gut nacherhartet und nach einem

BHBB Druckfestigkeit vor der Fmtfeimirhing YZ/j^/Z/A Druckfestigkeit nach der Frosteinwirkung

1 Druckfestigkeitnach 28 Tagen

X « 3 4 5 f 7

Gesamtalter yon 28 Tagen in einem Fali eine Festigkeit von 300 kg. cm- erreicht. Dafi die langer dem Frost aus- gesetzten Betonkorper in der Festigkeitsentwicklung etwas żjfruckbleiben, ist bei der entsprechend verkiirzteu Nacherhartungszeit ganz natiirlich. Immerhin erreichten auch dic dem F rost 7 Tage ausgesetzten Betonkorper nach einem Gesamtalter yon 28 Tagen (7 Tage Frost, 21 Tage Nacnerhartung in Zimmertemperatur) eine Festigkeit von 200 kg/cm-. Selbst unmittelbar nach dem Auftauen zeigte der eingefrorene Frischbeton eine gewisse Festigkeit, was schon an der auBeren Beschaffenheit der Betonkorper erkannt werden konnte. Der Zusammenhang war augen- scheinlich nicht gestórt uud eine Verfonnung der vor dem Auftauen ausgeschalten Betonwurfel nach dcm Auftauen nicht eingetreten. Die gewisse Erhartung wahrend d e r Frosteinwirkung kommt zahlenmafiig in dem Festigkeits- ergebnis zum Ausdruck, das an aufgetauten Betonwiirfeln, die 7 Tage latig dem Frost ausgesetzt waren, ermittelt werden konnte. Die Festigkeit war zwar nur gering, gleich- wohl aber nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch von grófier Bedeutung. Aus dem Verhąitcn des Frischbetons wahrend der Frosteinwirkung kann geschlossen werden, dafi auch bei uiedrigen Aufientemperaturen zunachst im Beton eine gewisse Reaktion noch stattfindet. Diese Fol- gęrung wird gestiitzt durch den Yerlauf der Temperatur in einem Betonwurfel von 30 cm -Kantenlange wahrend der Einfrierung. Abb. 7 gibt hieruber naher Aufschlufi.

Frostein-

wirkung: Stunden Tage

Abb. 6. Druckfestigkeit von eingefrorenem und wiederauf- getautem Frischbeton nach 7 und 28 Tagen. Verarbeitaing gut piastisch, Verdichtung 20 Stocherstofie, Zementzusatz

475 kg/m 5 Beton, Wiirfel von 30 cm Kantenlange.

Der Versuch wurde mit einem hochwertigen Eisen- portiaiidzement und hochwertigem Portlandzement durch- gcfiihrt. Der Haltępunkt bei einer Temperatur von etwas unter Nuli Ist zweifellos auf eine Reaktion im Beton zu- riickzufuhren, da die Aufientemperatur konstant — 8° be­

trug, und diese exothcrm verlaufende Reaktion ist auch die Ursache fiir die ermittelte Festigkeitszunahme des Betons bei der Frosteinwirkung.

Kurz zusammengefafit, ergaben die Vorversuche fol- gendes: In gewissem Ausmafie vorerh:irtetcr Beton wird durch den Frost in keiner Weise geschadigt. Der Erhiir- tungsverlauf wird zwar durcli den Frost etwas gehemmt;

ganz /um Stillstand kommt er wahrend der Frostperiode jedoch nicht. Nach dem Aufiauen schreitet die Festigkeits­

entwicklung weiter fort. Auch an eingefrorenem Frischbeton konnte keine Zerstórung beobachtet werden. Seine Festig­

keit ist allerdings nach dem Auftauen nur gering; er

(5)

12. Juli 1941 G 1 ii c k a u f 40 9

Stunden Tage

Abb. 7. Temperaturverlauf in einem Betonwiirfel von 30 ciii Kantenlange w;ihren<l des Einfrierens.

Bei der Bewertung der Ergebnisse mufi allerding'5 beriicksichfigt werden, dali die Frostversuche mit einem verhaltnismaBig fetten Beton durchgefuhrt worden sind.

Bei fenem Mischiingsyerhaltnis wird nicht nur ein sehr dichter, sondern auch ein hochdruckfester Beton erzielt.' Offenbar wird die Frost empf ind licHkeit des Betons von der Druckfestigkeit und der Wasseraufuahmefahigkeit des Betons weitgehend becinflufit.

Auf Orund der bei-den Vorversuciien geinachtc-n Fest- stellungen kann fiir den Ausbau eines Oefrierschachtc’

Beton ohne Bedenken herangezogen werden, sofern die Tcmperaturverhiiltnissc im Schacht eine ausreichende Vor- erhartung des Betons vor der Frosteinwirkung gewiihr- leisten. Die Voraussetzungęri fiir eine entsprecliende Vor- erhartung des Betons im GefrierSchacht konnen bei rich- tiger Auswahl des Zement es, richtiger Bemessung des Zementzusatzes, Anwarmung der Zuschlagstoffe und des Anmachwassers, gegebenenfalls auch durch Einblascn von Warmiuft in den Schacht, leicht erfiillt werden.

E r g e b n i s s e d e r l a u f e n d e n B a u u b e r w a c h u n g b e i m A u s b a u d e r i i u f ie r c n T i i b b i n g s a u l e , Der Schacht 2 der Zeche Franz Haniel wurde bi^ zu einer Teufe von lOfi m mit einer doppelten TubbingSaiile ausgebaut. Der Rauin zwischen der hnlieren Tiibbingsaule und der Frostwand sowie zwischen den beiden Tubbińg- saulen wurde mit Beton bzw. Morfę! ausgefiillt. Der Ein­

bau der auBeren Tiibbingsaule erfolgte von oben nach unten durch Unterhangen der Tiibhingringe. Diese Einbau- weise ’ schlieBt im ailgemeinen die Vcrwendung eines normal zusammengesetztenBetons aus, da der Beton bzw.

Mortel durch die engen Vergufilócher der Tubbinge eiuge- bracht werden mufi. Die fiir das VergicBen notwendige gut flieBfahige Beschaffenheit des Betons oder Mortels liifit die Verwendung einer gróberen Kórnupg im Zuschlagstoff ini ailgemeinen nicht zu. Mit Rueksicht auf die FlieBfahigkeit des Vergufibetons bzw. -mórtcls und um der Gefahr einer zu weit gehenden Entmischung des Betons hinter der Tiibbingsaule zu begegnen, wurde fiir den Vergufibeton ais Zuschlagstoff gewaschener Rheinsand von der Kórnung 0 7 mm verwendet. Ais Bindemittel kani hoclm-ertiger

Da die Móglichkeit bestand, dafi der mit sehr hohem Wasserzusatz hergestellte Vergullbeton bei der Prost- cinwirkung c-in . etwas anderes Verhalten zeigte ais der Normalbeton, wurden mit dem Vergufibeton einigc Frost- versuche durchgefuhrt. Die Versuche z e i g t e n , dali auch dimnfliissiger Beton bei hohen Zementzusiitzen im Frost sich ahnlich rerh alt wie iiblicher Beton, wie aus folgenden Zahlen hervorgeht:

D ruckfestigkeit

. .. , , nach 28 T aęen

Erhartiingsart:

a) 28Tage unter nórmąlen Verli;iltnissen bei einer Temperatur von 6 bis 8° C . . . b) 1 Tag Luft, Temperatur 6 b:s S*1 C, an- sclilieflend 0 Tage Frost bei 8° C, an- schlieBeiid 21 Tage in Luft"von Zimm.er-

k '1 ern-'

temperatur ...

c) 7 Tage Frost bei S5 C, anschlieBeud 21 Tage in Luft von Zimmcrtemperatur

Ui n t n u /

Abb. S. Druckfestigkeit des VerguBbetons bzw. Mortels fiir die auBere Tiibbingsaule nach 7 und 28 Tagen.

Eisenportlandzcment von der Gutehoffnungshiittc zur Verwendung. Der Zementzusatz betrug 475 — 500 k g in3 Vergufibeton. Dic Begrenzung des gróbsten Korns im Zuschlagstoff auf ma.\. 7 mm uncl der fur eine gutc Fliefi-.

fiihigkeit des VerguBbetons notwendige hohe Wasserzusatz erfordern einen verhaltnismafiig hohen Zementzusatz, wenn der Vergufibeton eine angemessene Festigkeit er- reichen soli. Hinzu kommt noch, daB der Mortel oder Beton im Gefricrschacht unter ganz anormaleu Bedingungeu erhartet. Bei der Bemessung des Zementzusatzes muli daher auch die Frage der Warmeentwicklung des Betons beriicksichfigt werden. Bei den tiefen Temperaturen in der Frostwand stand zu erwarten, dafi der Beton innerhalb kurzer Zeit einfror, wenn dic Warmeentwicklung nicht ge- nugend gro fi war. Wie wichtig eine gewisse Vor erhartung des Betons oder Mortels vor der Frosteinwirkung ist, zeigen die angestellten Vorversuche. Bei entsprechender Vorerhartung hat man die Gewahr, dafi der Beton bzw.

Mortel nach dem Auftauen, cl. h. bei seiner ersten Be­

anspruchung, eine gewisse Festigkeit hat. Das Auftauen des Betons oder Mortels und des Gebirges kann u. U. zeitlich /usammenfalleii. Die Beanspruchung ist in diesem Falle nach dem Auftauen gegeben. Aus Griinden der Sicherheit wiihlt man daher den Zementzusatz hólier ais unbedingt notwendig, zumal die durch den hohefen Zementzusatz etitstehenden Mehrkosten in keinem Verhaltnis zu den Gesamtkosten des Schachtausbaues und dem Wagnis stehen.

erhartet aber ebenfalls weiter und erreicht schon nach ci:iigen Wochen beachtliclie Festigkeiten. Die Frage, ob eingefrorener und wiederaufgetauler Frischbeton in spateren Zeitraumen die gleiche Endfestigkeit erreicht wie ein unter normalert Bedingungeu erharteter Beton, bleibt noch zu klaren.

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(6)

410 G l u c k a u f 77. Jahrgang, Heft 28 Bei der Einbringung der aufieren Tiibbingsaule be-

schriinkte sich die Oberwachung auf die Erm ittlung der Druckfestigkeit und die gelegcntliclie Feststelfung des .Wasserzusatzes. Der Wasserzusatz des Vergutimórtels schwankte zwischen 13- 16o/o. Bei der diifinflussigen Beschaffenheit des VcrguBmórtels, dem wechselnden Feuclitigkeitsgehalt des Zusclilagstoffes und den Be- dingungen auf der Baustelle lielien sich Schwankungen im Wasserzusatz nicht ganz vermeiden.

Die an dem in den Schacht eingebracliten Vergufi- mórtel bzw. -beton ermittelten Festigkeiten sind der besseren Obersicht wegen in Abb. S nach der relativen Hiiufigkeit eingezeichnet. Die Druckfestigkeit wurde an Wiirfeln von 20 cm Kantenliinge ermittelt. Die Wiirfel er- harteten bis zu 4 Tagen auf der Baustelle und anschliefiend in Luft von Zimmertemperatur. Wie die Abbildung zeigt, hatten 44 o/o der Druckwiirfel nach 7 Tagen eine Festigkeit vou rd. 200 kg cm2, in 10o/o der Falle betrug die Festigkeit 100 kg, und bei 6 o/o der Proben wurde schlielilich eine Festigkeit von 300 k g c m - ermittelt. Nach 2S Tagen lag in nahezu 30o/o der Fiille die Druckfestigkeit bei 300 bzw.

350 kg cm-; die niedrigste Festigkeit betrug rd. 230 kg, die hóchste 450 kg/cm-. Bei der Bewertung der Ergebnisse muli

beriicksichtigt werden, daB die Festigkcitswerte an Sticli- proben ermittelt wurden, die man aus einer Misch- niaschinenfullung (Fiilltmg etwa 5001) entnahm. Der ein- gebrachte VerguBmortel wurde immer gleichmaBig auf den ganzen Kreisumfang der T u |b in g sa u le verteilt, so daB im Schacht noch eine weitgehende Yermischung der einzelnen Einsatze erfolgte. Mit einer gewissen Berechtigung kann daher angenonnnen werden, dali die aufierhalb der beiden Kurvenspitzen liegenden Einzelergcbnisse bis zu einem g e ­ wissen Grade angeglichen worden sind. Bei einer der- artigen Angleichung ergiibc sich nach 7 Tagen eine durch- schnittliche Festigkeit von 150 250 kg cm'-’, nach 28 Tagen von 275- 375 kg/cm2.

Temperaturmessungen hat man beim Einbau der auBeren Tubbingsaule nicht durchgefiihrt, um nicht durch die MeBstellen eine Reihe undichter Stellen im auBeren Betonmantel zu schaffen. Wie die Eiśkristallbildung an der Innenseite der Tubbingsaule erkennen lieB, kam der Frost erst nach 2 —3 Wochen durch den Mortel durch. Daraus konnte geschlossen werden, daB der VerguBmórtel vor der F rdsteinwirku ng eine angemessene Festigkeit erreicht hatte.

(SchluB folgt.)

Kriegsverpflichtete Preisbildung des Bergbaues1.

Preissenkung und Gewinnabfiihrung bei bergbaulichen Unternehmen.

Von Dr. Friedrich August P i n k e r n e i l , Berlin.

I.

Das Preisrecht ist ein besonderes Kennzeichen national- sozialistischer Staats- und Wirtschaftsfiihrung. Der Rcichs- kommissar fiir die Preisbildung hat kiirzlich in einer Rede mit einer dankenswerten Klarheit dic Orundziige der Preis- politik herausgearbeitet. Die staat liche Preispolitik soli die innere Stabilitat von Ware, Oeld und Einkommen« herbei- fiihren und sichern. Demnach stellt sic einen »zentralcn Punkt in itnserer Volkswirtschaft dar«. Man muB an- erkennen, dali die Preispolitik auf dieser Grundlage die erste Vpraussetzung der Aufrechterhaltung des deutschen Wirtschaftssystems ist. Das gilt fiir die normale Ent­

wicklung von Staat und Wirtschaft, das gilt im besonderen von der k r i e g s g c b u n d e n e n Wirtschaft.

Wenn man die Richtlinien und Forderungen d e r staat- lichen Preispolitik voll und richtig wiirdigcn will, muli man das Preisproblem in seiner G e s a m t h c i t sehen und es ebenso von der psychologischeii und politischen Seite aus betrachten wie von der wirtschaftlichen. Werden die Gesctze der Statik des Preisgebaudes verletzt, ist das ge­

samte Staatsgebaude gefiihrdet.

Nichts kennzeichnet die Sonderheif der Preispolitik besser ais die Behandlung der Frage d e r Gewinne im Kriege. Ware das Problem der Behandlung der Gewinne im Kriege nur das, dem Staat und d e r Allgemeinheit Anteil zu verschaffen am Gewinn, dann ware es ein rein steuer- liches. Im Hinblick auf die Siit/.e, die der Erfassung der Einkommen zugrunde gelegt werden, darf man wohl mit yollem Recht sagCn, daB der Staat seinen Anteil am Gewinn in einem Mafie beansprucht, das allen, aber auch allen liochgestellten Forderungen auf scharfe und kriegs- bedingte Erfassung entspricht. Aber die schiirfstc, ja.śogar die rcstlose s t e u e r l i c h e Erfassung aller Kriegs- gcwinnes, um diesen Ąusdruck einmal und doch eindeutig zu gebrauchen, lost das Preisproblem nicht. Obergewinne entstehen aus iiberhóhten Preisen, iiberhóhte Preise stóren den wirtschaftlichen Aufbau und beeintrachtigen die Stabilitat. Das Ziel der Preispolitik in der Gew.inn- abfuhrung ist nicht, den Reichskassen hohere Einnahmen zu bringen, sondern dic Preisbildung zu beeinflussen. Die Gewinnabfiihrung ist im Hinblick auf die Preispolitik

1 Auszug aus einem V o rtrag v o r dem AusschuB fur B etriebsw irtschaft und S tatistik d e r W irtsch aftsg ru p p e B ergbau.

lediglich eine Folgę aus untcrlassener Preissenkung in der vcrgarigenen Zeit.

In den Anweisungen des Preiskommissars an die Rcichsgruppe Industrie zur Durchfuhrung der §§ 22 ff.

KWVO. ist klar gesagt: Holic Gawinne deuten regelnialiig darauf hin, daB ein Unternehmen in der Vergangcnhcit liiitte Preise senken miissen und fiir die Zuktinft Preise senken nniB.c

Das ist der Ausgangspunkt des gesamten Prcis- problcms, die Frage einer eventuellen G e w i n n a b f i i h r u n g ist eine sekundare.

Es gilt auch fiir den Bergbau, den Nachweis zu er- bringen, dafi seine Preisgcstaltung den Forderungen einer an die Staatsgrundsatz.c gebundenen und dariiber hiriaus einer kriegsverpflichteten Wirtschaft nicht zuwiderlauft.

Diesen Nachweis hat er zu fiihren, indem er dartut, daB dic Gewinne seiner Unternehmungen nicht iiber das Mafi hin- ausgehen, das- unter Berucksichtigung aller MaBstabe, der wirtschaftlichen und der politischen, festgelegt wird. Um diese MaBstabe gehen die Yerhandlungen, Untersuchungen und Festlegungen.

Es fehlte nicht an Stimmen, die das auftauchende Problem Preisbildung und Bergbau mit der einfachen Feststellung erlcdigen wollten, daB zum mindesten allen aintlichen Stellen die Tatsache bekannt sei, daB der Bergbau nicht etwa iiberhóhte und unberechtigte Preise, sondern zum Teil unzureichende, der Erhohung dringend be- diirftigc zu yerzeichnen habe. Diese Tatsachc ist an keiner amtiichen Stelle bestritten worden. Aber der verstandliche Stofiseufzer: »Warlini nun der ganze Aufwand an Zeit, die uns allzu knapp fiir ganz wichtige Aufgaben zur Vcr- fiigung steht, und an Kraft, die wir dringend fiir die Er- ledigung sehr lelicnsnotwendiger Aufgaben braucheni, muB nun einmal verstummen gegeniiber der E i n s i c h t hinsicht­

lich der folgenden Grundsatze.

1. Es ist nicht angangig, einen einzelnen Wirtschafts- zweig von Nachweisungen zu entbinden, die allen auf- erlegt werden.

2. Es kann nićht glcichgultig sein, wenn aus diesen Nachweisungen hervorgeht, welche Lasten im Hinblick auf seine Verpfiichtungeh gegeniiber der kriegsgebundenen Wirtschaft der Bergbau tragt. Denn es gibt inehr Zweifler der Darlegungen des Bergbaues iiber seine wirtschaftliche Lage ais Gliiubigc.

(7)

12. Juli 1941 G l u c k a u f 411 3. Der Bergbau hat ein grolies Interesse daran, den

Nachweis seiner Ertragslage zu fiihren, denn letzten Endes muli sie die Grundlage seiner kiinftigen Preisgestaltung sein.

Schon darum kommt den Arbeiten, vor denen d e r Berg­

bau mit der Durchfiihrung der §§ 22 ff. KWVO. jetzt steht, eine besondere Bedeutung zu.

Es ist nicht nur hochste Pflicht, dali er -sich diesen Arbeiten gewissenhaft unterzieht, sondern diese Mitarbeit liegt in seinem ureigenen Interesse.

Der Preiskommissar, Gauleiter Wagner, hat in seinem Vortrag iiber »Kriegsverpf!ichtete Preisbildung« aus- gefuhrt: »Preisstabilitat ist nicht identisch mit absoluter Preisstarre.« Ein aufklarendes Wort, fiir das der Bergbau im Hinblick auf seine wirtschaftliche Lage und auf die zu- kiinftig au ihn herantretendeii Forderimgen dankbar ist.

II.

Der § 22 KWVO. bestimmt: »Preise und Entgelte fiir Giiter und Leistungen jeder Art niiissen nach den Grund- siitzen der kriegsvcrpflichtcten Volkswirtschaft gebildet werden.« Ais solche Grundsatze zitiert der Reichskommissar fiir die Preisbildung in seiner Anweisung zur Durchfiihrung der §§ 22 ff. KWVO. an die Reichsgruppe Industrie: »Die Kriegsdienstpflicht der deutschen Wirtschaft besteht darin, den Sieg durch hochste Leistung sicherzusteilen. Dazu gehórt dic grófitmógfiche Riicksichtnahme auf die finanziellen Grundlagen der Gemeinschaft, insbesondere die Aufrechterhaltung der Wahrung. Auf Grund der Leistung, insbesondere durch rationelle Erzeugung und wirtschaftliche Verteilung, diirfen lediglich Preise gefordert werden, die ausgcrichtet sind auf die kriegsbedingten Interessen der Gemeinschaft, also unter Verzicht auf den.

dementsprechenden Teil des nur im Frieden gcrecht- fertigten Gewinns.«

Ist die Hóhe der Preise danach nicht kriegswirtschaft- licli gerechtfertigt, so sind

1. die Preise fiir die Giiter des privaten und offentlichen Bedarfs zu se nken;

2. Gewinne abzufiihren, soweit Preissenkungen in der Vergangenheit uriterlassen worden sind oder in Zu- kunft unterlassen werden.

Nach den Anweisungen des Preiskommissars gestaltet sich die Dmchfiihrung dieser Vorschrift nach folgenden Richtlinien:

1. Anzeichen fiir die Móglichjfeit der Preissenkung ist das Vorliegen hoher Gewinne.

(Oh und unter welchen Umstanden der hohe Ge­

winn nicht zu einer Preissenkung zu fiihren braucht, kann h i e r auBerhalb der Betrachtung bleiben.) 2. Es ist zu priifen, ob Gewinne abfiihrungspflichtig

sind. Diese Gewinne mussen nach dem l.Septem ber 1030 entstanden sein. Sie sind abzufiihren.

3. Auf Grund der Priifung iiber den Gewinn des Unter- nehmens ist weiter zu priifen, ob die Preise im Hin­

blick auf die Gewinnlage gesenkt werden Kónnen.

Dahingehende MaBnahmen sind zu treffen.

Der Bergbau hat fiir alle seine Produkte, von gering- fiigigen Ausnahmen abgesehen, gebundenc Preise. In den hauptsachlichen Produkten Kohle und Kali ist die Preisfestsetzung eine gesetzlieh fundierte, von obrigkeit- liclien MaBnahmen abhangige. S-.-lbst wenn die Gewinnlage im Bergbau Preisherabsetzungen moglich machen sollte - eine Annahme, fiir die jeder Grund fehlt —, kann die Herabsetzung nicht' durch EinzelmaBnahmen der Unter- nehmungen erfolgen, soweit Kartelle und Syndikate die Marktversorgung regeln.

Die Durchfiihrung der Anweisung des Preiskommissars verlangt von den Unternehmungen des Bergbaues zunachst lediglich den N a c h w e i s ii b e r d e n G e w i n n .

Gewinn ist geinali Punkt 14 der »Anweisung« der Gesamtgewinn des Untcrnehmens. Der nachfolgende Satz:

»Die Gewinne von wirtschaftlich verbundenen Betrieben sind nur dann zusammenzurechnen, wenn die Verbunden- heit b e t r i e b l i c h bedingt ist;;, bedarf noch einer beson­

deren Kommentierung, die fur den konzerngebundenen Bergbau von Bedeutung ist.

Auszugehen ist gemafi Punkt 15 der Anweisung vom steuerlichen Gewinn, der — nach vorgenommener Kor- rektur — im folgenden kurz »Betriebsgewinn« genannt sei.

DaB der steuerliche Gewinn nicht durchweg gleichgesetzt werden kann mit dem wirklichen Betriebsgewinn, gibt auch der Preiskommissar zu. Wir kónnen deshalb darauf verzichten, auch an dieser Stelle zum wiederholten Małe darauf hinzuweisęn, daB dic Bewertungsvorschriften des Einkommen- bzw. K0rperschaftsteuergeset7.es kein klarcs Bild des wirklichen Gewinns bieten, im besonderen nicht wegen der Vorschriften iiber die Abschreibungen und Ruckstellungen. Der Preiskommissar sagt knapp und klar:

»Dcr steuerliche Gewinn wird im allgemeinen bericbtigt werden mussen.« -

Eine Berichtigung des Gewinns durch Absetzung fiir betriebsfrcmde oder aufiergewóhnliche Aufwendungen, z. B. fiir Forschungszwecke, die das betriebsubliche Mali iiberschreiten, iibermaBige soziale freiwillige Leistungen, hohere ais gesetzliche Lóhne, ist nicht gestattet. Die berg- baulichen Unternehmungen werden in dieser Hinsicht keine Berichtigungen rorzunehmen haben. Zu einem solchen Aufwand hat es ihnen stets an Mitteln gefehlt.

Nach einer neueren Anweisung des Preiskommissars sind die Aufwendungen fiir die Verzinsung des Fremd- kapitals dcm Gewinn zuzurechnen. Das geschieht, weil auch fiir das gesamte betriebsnotwendige Kapitał, ohne Riicksicht ob es Eigen- oder Fremdkapital ist, die Ver- zinsung festgestellt wird.

Ebenso — sagen die Richtlinien — sind Abschreibungen dcm Gewinn hirizuzurechnen, die das verbrauchsbedingte MaB iiberschreiten. Bislang hat der Bergbau mit Recht festgestellt, dafi die Finanzbehórden eher zu engherzig ais zu grofiziigig bei der Zubilligung der Abschreibungen gewesen sind. Also auch diese Vorschrift sollte bei ver- niinftiger Durchfiihrung die Unternehmungen des Berg­

baues nicht tangieren.

Dagegen erhebt der Bergbau Anspruch auf Ab- setzungen vom steuerlichen Gewinn fiir Riickstellungen, die bislang die Finanzverwaltung nicht oder in nicht ge- uiigendem Mafie yom steuerlich festgestellien Gewinn in Abzug bringt; das bezieht sich im wesentlichen auf

1. z w e c k g e b u n d e n e Ruckstellungen fiir Reparaturcn, soweit diese infolge der Beanspruchung der Wirtschaft nicht in betriebsublichem MaBe durchgefiihrt werden kónnen;

2. zweckgebundene Ruckstellungen fiir unterlassene, sonst betriebsubliche Entwicklungsarbeiten.

Hierzu gehóren im Bergbau:

Z w e c k g e b u n d e n e Ruckstellungen fiir den ab 1. Sep- tember 1930 aus kriegswirtschaftlichen Griinden unter- lassenen, sonst betriebsiiblichen Ausbau und fiir unter- lassene Aus- und Vorrichtungsarbeiten, kurz, fur alle unterlassenen Arbeiten, die der betriebsiiblichen Er- schliefiung und Untersuchung der Lagerstatten dienen.

Es ist wesentlich, daB die bergbaulichen Unter­

nehmungen diese Absetzungen korrekt vornehmen.

Hier handelt es sich um eine Korrektur des steuerlichen Gewinns, auf dic der Bergbau aus mancherlei Griinden besonderen Wert legen mufi.

3. Riickstellungen fiir Gewerbeertragsteuer werden ais gewinnmindernd angesehen.

‘1. Dic Vermógensteuer darf in vollcr Hóhe abgesetzt werden.

5. Die Abschreibungen sind daraufhin zu korrigieren, ob die steuerlich zugestandenen niedriger sind ais die vcrbrauchsbedingten. Das wird in vielen Fallen fest­

gestellt werden mussen. Der Unterschiedsbetrag ist dann ebenfalls vom Gewinn abzusetzen.

(8)

412 G 1 ii ck a u f 77. Jahrgang, Heft 28 6. Eine Absetzung erfolgt von allen aulierordentlichen

Ertragen (Einkunfte aus Beteiligungen nicht betriebs- verbundener Art, Verauf5eningsge\vinrie).

7, Spendcn, die sich in angemessener Hóhc haltcn, werden abgesetzt.

Auch in diesem Punkt stimmt die steuerliche Hand- haburig nicht mit der von der Wirtschaft fiir notwendig gchaltenen iiberein. Zahlreichc Spendenartcn haben reinen Kostencharakter. Hat die Steuer dieser Tatsache nicht Rechnung getragen, muli bei der Feststellung des Betriebsvermógens eine Absetzung erfolgen.

S. Eine Absetzung ist den bergbaulichen Unternchmungen fiir zweckgebundenc Riickstellungen fiir Bergschaden zuzugestehen, soweit diese in der Steuerbilanz nicht geniigend beriicksichtigt sind. Der Begriff Berg­

schaden muli grundsatzlich weit gefalit werden: alle Beeintrachtigung an fremdem und eigenem Eigen- tum durch dic Betriebsfiihrung cines Bergbaues. Dązii gehoren auch die Immissionsschaden und die Beein­

trachtigung der Wasserwirtschaft. Die Reichsfinanz- verwaltung hat bereits eine Riickstellung fiir Bcrg- schiiden, die den Betrieb nach Stillegung treffen, zu- gestanden. Im iibrigen beriicksichtigt die Steuer im allgemeinen nur Bergschaden, die ais aufgetretenc Kosten nachgewiesen sind. Das geniigt nicht fur eine bergwirtschaftlich richtige Handhabung. Bergschaden treten oft stolłweise auf, sie kónnen im jahre, das der Feststellung des Betriebsgewinns zugrunde liegt, zu- fallig unter dem Durchschnitt liegen. Es wiirde einer gerechten Lósung cntsprechep, fiir den Abrechnungs- abschnitt eine Durchschnittsziffer zugrunde zu legen, die aus einer genugenden Anzahl von Abrechnungs- jahren ermittelt wird.

Wenn aus b e s o n d e r e n Fallen weitere Ab- setzungen fiir Bergschaden verlangt werden miissen, so muB das geltend gemacht werden kónnen. Diese Absetzung wiirde alierdings von der Zustimmung des Preiskommissars abhangig sein.

9. Vom Gewinn abgesetzt werden kónnen E\portgewinne, wenn nachweislich fiir den Export hóhere Leistungen aufgewandt worden sind, ais fiir die Lieferungen in das Inland. Bei Anwendung dieser Beśtimmung auf hergbauliche Unternehmungen diirften sich teils er- hebliche Korrekturen ergeben.

Von verschiedenen Stellen der gesamten Industrie ist gewiinscht worden, die Moglichkeit zu geben, Auf­

wendungen fiir lnvestitionen yom Gewinn absetzen zu kónnen. Gedacht war an solche Investitionen, die aus Griinden der Kriegswirtschaft vorgenommcn werden miissen, die aber die Wirtschaftskraft der Unternehmungen nicht starken. Der Preiskominissar hat nicht geglaubt, eine dahingehende Richtlinie erlassen zu kónnen. E r hat aber zugelassen, daB im Einzelfall von ihm selbst oder von ihm beauftragten Stellen die U b e r g e w i n n e fiir Investi- tionen belassen werden kónnen. Eine Nachpriifung der- artiger Genehmigungen nach KriegsschluB bleibt vor- behalten.

In den aufgezahlten neun Punkten kann demnach der steuerliche Gewinn berichtigt werden. Die Aufgabe der Nachpriifung und Berichtigung des steuerlichen Gewinns muli sorgfiiltig erfolgen. Die Kórperschaftsteuerbilanz bzw. die Einkommenstcuererklarung ist entsprechend zu zerlegen; die Absetzungen und Zurechnungcn sind ge- wissfnhaft vorzunehmcn.

Nach Durchfiihrung dieser Aufgabe steht nunmehr der i , B e t r i c b s g e w i n n « fest.

Es kommt nun darauf an, die Angemesscnhcit des ermittelten Betriebsgewinns zu priifen.

Das kann durch zwei Methoden geschehen:

1. Durch Vergleich mit dem Betriebsgewinn eines Friedensjahres mit normaler Beanspruchung der W irt­

schaft, in dem die Preise des Untcrnehmens noch unter dem EinfluB des Wettbewerbs gestanden haben.

2. Durch Gegeniiberstellung mit einem Gewinn, der fiir den betreffenden Zeitabschnitt durch Anwendung be­

sonderer Richtlinien und Richtpunkte ermittelt wird.

Die erste Methode des Vergleichs mit einem Friedens- jalir ist wohl fiir Unternehmungen des Bergbaues nicht anzuwenden. Der Bergbau arbeitet schon seit iiber Jalir- zehnten unter besonderen — anormajen — Bedingungen auch im Hinblick auf die PreiSfestsetzung und den Wctt- bewerb.

Fiir ihri bleibt nur die Anwendung der unter 2. gekenn- zeichneten Methode des kalkulatorisch ermittelten angemes- senen Gewinns anwendbar.

Die Richtpunkte fiir die Ermittlung des angemessenen Gewinns im Bergbau sind voin Reichskommissar fiir dic Preisbildung unter dem 16. Juni nach voraufgegangcnen yerhandlungen mit der Wirtschaftsgruppe Bergbau er- lassen worden. Die Atiflagc der vertraulichen Behandlung liifit eine Veróffentlichung nicht zu.

»(23) Mit den Richtpunkten wird der Gewinn be- stimmt, der bei einem mit kriegswirtschaftlich angemes­

senen Selbstkosten arbcitenden Betrieb zuliissig ist. Die Richtpunkte diirfen nur von Betrieben erreicht werden, deren Kostcnlagc unter den betriebswirtschaftlich ge- gebenen Móglichkeiten und im Verhaltnis zu den anderen Betrieben der gleichen Erzeugung gut zu nennen ist.

Betriebe mit hoheren Kosten diirfen die Gewirinricht- punkte nicht erreichcn. Betriebe, die mit besonders niedrigen Kosten arbeiten, kónnen nfit Einwilligung der zustandigen Preisbildungsstelle die Richtpunkte in einem in der Bewilligung zu bezeichnenden AusmaB iiber- schreiten.«

Diese Differenzierung wird sich im Bergbau praktisch wohl nicht auswirken.

Soweit Punkt 24 der Anweisung sich Gewinnc im Rahmen der Richtpunkte oder in Grenzen der oben gckeimzeichneten Unterschreitung halten, sind sie, so bc- stimmt der Preiskominissar, regelmaflig uhbedeflklicli.

Aber es sei nicht untcrlassen, ausdriicklich auf eine weiterc- Bestimmung zu yerweisen: »Der Untcrnehmer tragt auch bei Vorhandensein von Richtpunkten die Vcrantwortung fiir die Angemesscnhcit seiner Gewinne und damit seiner Preise.s .

»Die Unternehmer haben in eigener Verantwortung zu priifen, ob ihre Preise kriegswirtschaftlich gerechtfertigt sind oder gesenkt werden miissen.«

Die besonderen Vcrhaltnisse des Bergbaues verlagern die Verantwort!ichkeit fiir die Folgen aus dieser Priifung auf andere Stellen, soweit die Wirtschaft des Bergbaues ais eine gebundenc angesehen werden muB.

Aber diese Tatsache entbindet die UnterneHmen des Bergbaues in keirier Weise von der Durchfiihrung der

»Anweisungen«. Sie haben den angemessenen Gewinn ohne Riicksicht auf die Folgen festzustellen.

III.

Die Gewinnermittlung in der Handels- und Steticr- bilanz ist untereinander verschieden in den Wertansatz.cn und Abschreibungsmethodcn. Die Gewinnermittlung in der P r e i s b i l a n z ist gegeniiber den beiden genannten eine selbstandigc. Sie geht von dem Grundsatz aus, dafi durch den kalkulatorischen Gewinn.abgegoltcn werden miissen:

1. die angemessene Verzinsuńg des in dem Unternehmen arbcitenden betriebsnotwendigen (Eigen- und Frenul-) Kapitals und das private Unternehmerwagnis;

2. die Ertragsteuern mit Ausnahme der Einkommen- und Gewerbeertragsteuer;

3. die Ausfuhrfórderungszahlungen:

4. óffentliche Spendcn in angemessener Hohe (LSÓ.

Nr. 50).

Nach neueren Entscheidungen sind die Aufwendungen fiir die Ausfuhrfórderung Kosten. Auch ein Teil der Spenden hat Kostencharakter (siehe Kontenplan der Wirtschaftsgruppe Bergbau).

(9)

12. Juli 1941 G l u c k a u f 413

Das betriebsnotwendige Kapitał ist dąs Kapitał, das im Unternehmen wirklich arbeitet. Es errechnet śicli aus dem Wert der dem Betriebszweek standig dienenden Vermógensteile des Anlagevermógens und des Uinlauf- yermógens.

Nicht einbezogen werden

1. alle aufierbetrieblichen Yermógensanlagen;

2. Wertpapiere und Baiikguthabeii, sofern sie nicht der vorubergehenden (kurzfristigen) Anlage betriebs- nohvendiger Mittel dienen.

Vom W ert des das betriebsnotwendige. Kapitał bilden- deti Vermógens werden diejenigen Fremdkapitalbetrage abgesetzt, die dem Unternehmen vom Lieferanten oder vom Kunden zinsfrei zur Verfugung gestellt werden (LSO.

Nr. 51).

Dic Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals in den bergbaulichen Unternehmungen soli noch niilier auf Grund von in der Praxiś gew'onnenen Erfahrungen im Laufe der Verhandlungen erlatłłert werden. In d i e s e m Zusammenhang mógen einige wichtig erscli.emehde Hin- weise gegeben w erden:

1. In den Richtlinien der LSO., die normative Bedeu- tung fiir die Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals haben, und in den gleichzuwertenden Kostenrechnungs- grundsatzen wird festgelegt, dafi ais betriebsnotwendiges Kapitał nur der Wert solcher Teile des Anlage- und Umlaufvermógens gilt, die l a u f e n d dem Betriebszweek dienen. Im Bergbau werden zahlrciche Rcserveanlagen aus betrieblichen, wirtschaftlichen oder sicherheitlichen Griinden aufrechterhalten. Es ist notwendig, sie bei der Priifung des betriebsnotwendigen Kapitals einzubeziehen.

Das gilt auch fiir Reseryeanlagen, die auf Grund des Kali- wirtsehaftsgesetzes aufrechterhalten werden miissen, und fiir solche nicht mehr der Fórderung dienenden Anlagen, dereń F órderung aus Griinden des besseren bergmannischen Abbaues von einer anderen Anlage aus erfolgt.

2. Im Bergbau zahlen die Mietwohngrundstiickc, die fiir die Belegschaft errichtet und unterhalten werden, zum betriebsnotwendigen Vermógen. Das gleiche gilt fiir solche zur Zeit landwirtśchaftlich genutzte Grundstiicke, die ais bergbauliehcs Vorratsgel;inde anzusehen sind.

3. Das Anlagevermógen ist mit den Restwerten des in Frage stehenden Zeitabschnitts anzusetzen. Der Restwert wird ermittelt durch Absetzung der verbrauchsbcdingten Abschreibungen vom Anschaffungswert. Der Anschaffungs- wert wird nicht immer zu ermitteln sein. Kann cr aus ftechnungsunterlagen nicht ermittelt werden, so mufi ein Anfangswert festgesetzt werden. Dieser ist nach Ver- gleichsfaktoren zu schatzen. Ein Schatzwert ist auch an- zunehrnen, wenn der Anschaffungs- oder Beschaffungswert durch den Preis oder durch va!utarische Bewertung der Beschaffungskosten nicht zutreffend ermittelt werden kann.

Das gilt zumal fiir alle Anschaffungen in der Inflations- zeit, aber auch fiir Anlagegegenstande, die unter Yerhalt- ' nissen beschafft worden sind, die yalutarisch und preislich

von den reichsdeutschen verschieden sind, z. B. fiir die Bergbauunternehmungen der eingegliederten Gebiete.

Hierbei denken wir im besonderen an die Werte der Schacht- und Grubenbaue.

4. Bei der Vornahme der Abschreibungen ist zu be- achten:

Es sind die k a l k u l a t o r i s c h e n Abschreibungen — im Unterschied zu den bilanzmafiigen und steuerlichen Ab­

schreibungen — yorzunehmen. Das Handelsrecht lafit unbegrenzte Abschreibungen zu, das Steuerrecht begrenzt die Absetzung fiir Abnutzung nach der betriebsgewóhn- lichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes, erkliirt aber Absetzungen fur aufiergewóhnliche technische oder wirt­

schaftliche Abnutzungen fiir zuliissig (§ 7 EStG.). Das Preisrecht anerkennt — im Regelfalle — ais Abschreibung auf Anlagen nur die v e r b r a u c h s b e d i n g t e Wertminde- rung den werkseigenen Einrichtungen, wie Bodenschatze und

Abbaurechte, Baulichkeiten, Maschinen und sonstige Fer- tigungsanlagen usw. (LSO. Nr. 28 ff, und Kostenrechnungs- grundsatze). Die verbrauchsbedingten Abschreibungen sind utiabhangig von bilanzmafiigen und steuerlichen Ab­

schreibungen zu errechnen auf Grund der Auschaffungs- preise oder der Anfangs-(Ausgangs-) werte sowie der er- fahrilngsmafiigen Lebensdauer der Anlageteile, die sich nacli der Dauer der Aufrechterhaltung der ublichen tech­

nischen Leistungsfahigkeit bemifit. Mit dieser Definition lehnt sich die kalkulatorische Abschreibung an die steuer- liche an.

Die Kostenrechnungsgrundsatze erkennen an, dafi die Beriicksichtigung besonderer wirtschaftlicher Verhaltnisse (z. B. Yoraussehbare Bedarfsverschiebung und technische Entwicklung) eine Verkiirzung der Nutzungsdauer bedingt.

Damit ware auch einer grundsatzlichen Fórderung, die der Bergbau in der Frage der steuerlichen Abschreibungen immer erhebt^ Rechnung getragen. Im Bergbau ist die Fórderung der Abschreibung auf Grund der t e c h n i s c h e n Lebensdaiier gegenstandslos, wenn z. B. die Nutzungs­

dauer der Lagerstatte beendet ist.

Der Nachweis der Abschreibung soli fiir einzelne Anlagegegenstande und Anlagegruppen gefiihrt werden.

Die bergbaulichen Anlagen bestehen im Hauptteil aus sogenannten Betriebsvorrichtungen, die insgesamt ab- geschrieben werden miissen. Daher wird in der Regel die Abschreibung nach grofien Anlagegruppen durchzufuhren sein.

Auf Anlagen, die unter Beriicksichtigung der kalkula- torischen Abschreibungssatze bereits v*oll abgeschrieben sind, kónnen keine weiteren Abschreibungen mehr vor- genommen werden. Zu hohe Abschreibungssatze haben demnach auch ihre Nachteile.

5. Fiir die Gerechtsame mufi die Ansctzuug des nach den Grundsatzcn der Richtlinien auf Grund des Reichs- bewcrtungsgesetzes ermittelt en Wertes (gemeinen Wertes) móglich sein.

6. Oeinafi Nr. 52 der LSO. ist das Umlaufvermógen mit den durchschnittlich im Rechnungsabschnitt tatsachlicli gebundenen Betriigen anzusetzen. Bei der Feststellung des Umlaufvermógens ist zu beachten, dafi die Bestande an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen nach Durchschnittswerten aus den Monatswerten des Jahres zu ermitteln sind. Die Bewertung erfolgt nach Anschaffungspreisen bzw. zu den Yollen Selbstkosten unter Einbeziehung der Fertigungs- uttd Verwaltungsgemeinkosteń.

Stehen nach Vornahme der Abschreibungen die kalku- latoriśchen Rcstwerte des betriebsnotwendigen Anlage- vermógens fest, so ist zu der sich ergebenden Summę das betriebsnotwendige Umlaufvermógen zu addieren und der Gesamtwert mit dcm in den Gcwinnrichtpunkten fiir die Wirtschaftsgruppe Bergbau festgelegten Prozentsatz zu multiplizieren. Dieses Ergebnis ist der e r s t e Faktor des angemessenen Gewinns. Diese Summę stellt die Abgeltung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals dar.

Der Begriff des Gewinns schlieBt aufier der Abgeltung der Yerzinsung des Kapitals auch die Abgeltung des all­

gemeinen Unternehmerwagnisses ein. Soweit Wagnissc Kostenfaktoren sind, bleiben sie in diesem Zusammenhang aufier Betracht. Sie erscheinen in der Selbstkostenrechnung.

Ober Wagnisse dieser Art im Bergbau wird gelegentlich der Erórterung der Kostenrechnungsrichtlinien noch manches zu sagen sein. Hier handelt es sich um das ailgemeine Unternehmerwagnis und das Sonderwagnis im Bergbau. Jede wirtschaftliche Handlung birgt ein Wagnis in sich, das aufierordentlich mannigfaltig sein kann. Das bergbauliche Anlagevermógen ist ein grofier Risikotriiger.

Der Bergbau mufi mit schweren Beintrachtigungen seiner Betriebsfiihrung rechnen. Das besonders grofie Risiko liegt in d e r Unsicherheit einer stetigen Produktion, die weniger

(10)

4l4

O l u c k a u f 77. Jahrgang, Heft 28 durch Einfliisse des Marktes, ais durch Gegcbenheiten

der Lagerstatte und der Betriebsfiihrung bedingt ist. Im Unterschied 7.11 anderen Induśtrien ist das Wagniś im Berg­

bau nie 7,u vermeiden und schwer zu bęeinflussen. Dieser Tatsache muB bei der Zubilligung des Gewinns Rechnung getragen werden. Das hat der Preiskommissar getan durch Zulassung eines Sonderwagniszuschlages. Diese gekennzeichneten Zuschlage erfolgen auf den Umsatz. Es kann strittig sein, ob es nicht angemessen ware, den Zuschlag fiir das Sonderwagnis auf das betriebsnotwendigc Kapitał vorzunehmen, da das bcrgbaulichc Risiko, wie wir ausfiihrten, in der Hauptsache im Anlagevermógen steckt.

Dic Gewinnrichtpunkte des Bergbaues sehen die Errcch- nung des Faktors allgemeines und Sonderwagnis fiir den Bergbau durch einen Prozentsątz vom Umsatz vor.

Ais Umsatz werden in Anlehnung an die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes alle Lieferungen und Leistungen zu bezeichnen sein, die ein Unternchmcr gegen Entgclt im Rahmen seines Unternehmens ausfuhrt. Der in den Richtpunkten jeweils fiir die Bergbauarten ;jngegcbcnc Prozentsątz vom Umsatz errechnet die Abgcltung des allgemeinen und Sonderwagnis der bergbaulichen Unter- nehmungen.

Die Addition der Summen, die sich aus der Anwen­

dung des Prozentsatżeś auf das betriebsnotwendigc Kapitał und aus der Anwendung des Prozentsatzes auf den Umsatz ergeben, stellen den kriegswirtschaftUch angeinesscnen Gewiun dar.

Der kriegswirtschaftlich a n g e m e s s e n e G e w i n n wird dem B e t r i e b s g c w i n n gegeniibergestellt. Ergibt sich aus der Gcgenuberstellung ein UberschieCen des Betriebs- gcwinns, so ist diese Differenz der U b e r g e w i n n . In der Hóhe dieser Summę ist er in der Regel abzufiihren, und zwar fiir 1939 in Hóhe von einem Drittel. Ist der Betrieb bereits zur Einkommen- bzw. Kórperschaftssteuer ver- anlagt, so ist die auf den Obergewinn entfallende Steuer abzusetzen. Ferner dient gegcbcnenfalls dic sich aus dem Obergewinn ergebende Summę kiinftig zur Seukung der Preise. Im Bergbau wird eine solche Abfiihrung von Uber- gewinnen zu den Ausnahmeerscheinuugen gehóren. Preis- senkungen werden nicht yorgenommen werden kónnen.

Wer die oft zitierten Darlcgungen des Reichs- kommissars fiir die Preisbildung ruhig iiberdenkt, mufi erkennen, daB die Mitarbeit an den Aufgaben der Preis- politik eine bedeutsame nationale Pflicht ist, der sich der Bergbau nicht entziehen kann und nicht entziehen will.

Ob es auf Grund der Durchfuhrung der Anordnungcn zu Gewinnabfuhrungen kommt, ist, wie betont, eine sekun- diire F r a g e . Die geforderte Mitarbeit im Rahmen der Anweisungen des Reichskommissars fiir die Preisbildung dient a u c h dem Zwcck, das Preisrccht des Bergbaues zu beweisen. Die Zukunft des Bergbaues ist zuletzt davon abhangig, daB ihm der gercchte Preis fiir seine Erzeug­

nisse zuerkannt wird. Dieses Ziel zu erreichen, ist unser Bemuhen, das wir in Einklang bringen mit der Mitarbeit an den nationalen Aufgaben einer gesunden Preispolitik.

U M S C H A U

Z um 1 2 5 ja h r ig e n B e ste h e n des B o n n e r O b c r b e r g a m t e s .

Von Oberbergamtsdirektor a. D. Walter S e r i o , Bonn.

Durch ErlaB der prcuBischen Generalyerwattung des Salz-, Berg- und Hiittenwesens vom 9. Juli 1816 ist dąs

»Kónigliche Oberbergamt fiir dic Niederrheinischen Provinżen« mit dem Amtssitz in Bonn begriindet worden.

Es trat an die Stelle der nach Niederringung der Napoleoni- schen Fremdherrschaft und Wicderyereinigung der rheinj- schen Gebiete mit Preuficn am 1. Januar 1816 gebildeten Rheinischen Oberbergamtskommission. Dereń Leiter, der Gcheime O berbergrat Ernst August Graf von Beust, ein hervorragender Bergmann und Verwaltungsbeamtcr, wurde der erste Berghauptmann des Bonner Oberberg- amtes. Er hat mit aufiergcwóhnlicher Tatkraft und vor- bildlichem PflichtbewuBtsein an seiner Spitze gestanden, bis er -im Jahre 1S40 ais Oberberghauptmann nach Berlin berufen wurde.

Das Oberbergam t erhielt die Stellung einer selb­

standigen Proyinzialbehórde, obwohl Bestrebungen be- standen, es der allgemeinen Landesverwaltung unter- zuordnen, Bestrebungen, die auch in der Folgezcit wieder- holt eingesetzt haben, denen aber wegen der Eigenart und der Wichtigkeit des Bergbaues der Erfolg stets versagt cblieben ist. Die neue Behórde fand dank dcm Geschick es ruhrigen und gewandten Bcrgkommissars Noeggerath ein Heim in dem friiher Mastiauxschen Hause am »Alten Zoll«. In diesem Gebaude hat sich der Dienst des Ober- bergamtes abgespielt, bis es in den Jahren 1901 1903 einem stattlichen Neubau, dem jetzigcn Obcrbergamts- gebaude, gewichcrt ist.

Der Bezirk des Oberbergamtes liegt auf beiden Ufern des Rhcincs und reicht im Westen bis an die deutschen Grenzen, rechtsrheinisch weit in die Provinz Westfalen hinein. 1866 sind nassauische und hessische Landesteile hinzugekommen. Sonst hat sich die raumliche Ausdehnung des Oberbergamtsbezirkes nur unwesehtlich geandert. In diesem wciten Gebiete sind Vorkommen nutzbarer Mine­

ralien mannigfaltiger Art seit friihester Zeit ausgebeutet worden. Es finden sich Stein- und Braunkohlen, Eisen-, Bici-, Zink- und Kupfererze, Quecksilber, Nickel und Steinsalz sowie die durch besondere bergrechtliche Be­

stimmungen der Aufsicht der Bergbchórde unterstehenden Gewinmmgsbetriebe von Dachschiefer, TraB und Basalt- lava, von Tonerde und Marmor.

Es war kein bliihcndcs Bergwesen, das der erste Berg­

hauptmann bei seinem Dienstantritt yorfand. Besonders an der Saar, im Aachener Revier und in der Eifel war der Bergbau yon den Franzosen in einem yerwahrlosten Zu- stande zuriickgelassen worden. Aber bald griff unter der Leitung des Grafen von Beust und seiner Nachfolger in allen Bergbauzw'eigcn ein groBartiger Aufschwung Platz.

Dabei zeigte es sieli, daB der Geist des grolicn PreuBen- kóńigs Friedrich II. und seines iiberragenden Bergwerks- ministers Frcihcrrn von Heynitz innerhalb der Berg­

behórden noch lebendig war. Dieser Geist fand seinen Nicderschlag in dem sogenannten »Direktionsprinzip«, kraft dessen dem Oberbergam t und den nachgeordneten Be- hórden nicht nur dic Beaufsichtigung, sondern auch die Betriebsleitung der Werke iibertragen war. Die dem Oberbergamte unterstelltcn drei Bergamter zu Diiren, Siegen und Saarbrucken waren zu diesem Zweck in Berg- reviere eingeteilt unter Berggeschworenen, dic ihren Amtssitz in der Niihe der von ihnen betreuten Betriebs- stiitten hatten.

Die Voraussetż’ung fiir die Durchfuhrung des Direk- tionsprinzipes war das Vorhandenscin wirklich fiihrender Persónlichkeiten. An solchen hat es dem Oberbergamt nicht gcfehlt. Neben dem Grafen yon Beust sind da die Berg- hauptleute Heinrich von Dcchen, auf dessen geologischen Forschungsergebnissen sich zum Teil noch die Arbeiten unserer Tage aufbauen, und Flermann Brassert, der Schópfer des Allgemeinen Bcrggesetzes fiir die PrcuBischen Staaten vom 24. Juni 1865, sowie dic Oberbergamts- mitglieder Noeggerath, Burkart, Freiherr von Oeyniiausen und der Staatsrat Hardt, an den Bergamtern die Direktortn Heusler in Siegen und Serio in Saarbrucken zu nennen.

Seine Aufgaben sah das O berbergam t seit dem Be- ginn seiner Tiitigkeit neben der Bergpolizei, der Ver- waltung der Grubenbetriebe und der Wahrnehmung des Berechtsamswesens in der Bctrcuung der Gruben in wirt- schaftlicher, sozialer und geognostischer Bezieluing. Das Miteigentiimergesetz vom 12. Mai 1851 schrankte seine Zu- standigkeit fiir die Betriebsleitung stark ein, das Gesetz vom 10. Juni 1S61 liob die Bergamter auf und sctzte ais órtliche Bergbehórden Bergrcyicrbeamte an ihre Stelle, die dem O berbergam t unmittelhar unterstcllt wurden. Ihre Zahl wuchs mit dem Aufbliihen des Bergbaues allmahlich auf 21. Jetzt ist der Bezirk in 16 Bergreyiere eingeteilt.

Das Allgenieine Berggesetz vom 24. Juni 1S65 brach mit dem Direktionsprinzip. An seine Stelle trat das In-

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