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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 16. April, Nr 30.

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fürden Kreis Marienburg Westpr.

Erscheint Mittwochund Sonnabend Abend.

Nr. 30.

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr. 1. . Marienburg, den14.April1904.

DerdemhiesigenLandratsarnt überwieseneRegiernngs- referendar Grnbitz istvon derKöniglichenRegierungin Danzig fürdenFallmeinerBeurlauhung odersonstigenVer- binderungzumeinem Stellvertreter imVorsitzeder Ein- kommenfteuer-Veranlagnngs-Kommision ernannt worden, was ichhierdurchzuröffentlichenKenntnis bringe.

Der Vorsitzende derEinkommensteuer Veranlagungs-Kommission.

Nr. 2. Marienburg, den11. April1904.

DenOrtsbehördenwerden imLaufe dieser WocheBe- nachrichtignngsfchreibenüber dieGewerbeftener-Beranlagung für1904 zugehen.

Dieselben sinddenAdressaten unverzüglich durcheinen vereidigtenBeamten auszuhändigenund die vollzogenenBe- händigungsscheinemir binnen 8Tagen einzureichen.

Gleichzeitigwerden ihnendieGewerbesteuer-Rollenund Listen zugehen. Dieselben müsseneineWoche öffentlichaus- liegen, nachdemOrtundZeitderAuslegungeineWochevor- her ortsüblichbekannt gemacht sind.In derBekanntmachung

istdarauf hinzuweisen, daßnur den Steuerpflichtigendes VeranlagungsbezirksdieEinsichtindie Rollegestattet ist.

Diejenigen Ortsbehörden,inderenBezirk außerhalbver- anlagieBetriebe belegen sind, haben sofort nachfEmpfang der Rolledasauf ihreGemeinde zumZweckeder kommu- nalen Besteuerung entfallende Gewerbesteuersoll durchSum- mierungderinSpalte7 verzeichneten Beträgeam Endeder Rolle zu berechnenund diese Berechnungunterschriftlichzu vollziehen. Das Ergebnis der letzteren istdem Kreis-ius- schnsse hier-selbstbis zum 24. d.Mis.-unter Mitteilung deraufdieeinzelnen GewerbesteuerklasfenentfallendenSummen anzuzeigen. JnGemeinden,in denen sichauswärts veran- lagteBetriebe nichtbefinden,isteineAnzeigedesSteuersolls nicht erforderlich.

Die Gewerveftenerrollen und Listensindbeiden Ortsbehörden ausziehen-ahnen

Der Vorsitzende des Steuer-Ausschusses derGewerbeftenerklnsse III nnd lv.

Nr«3. Marienburg, den12. April1904.

AufGrund des §41 des Sanitäts-Regulativ vom 8.August1835 ordneich hierdurchfürdenKreisdieallge-

meineVerpflichtnng zur Anzeige jedes Ruhrfalls und jedes rnhrverdächtigen Krankheitsfalles unterHinweis aufdie im§25obigen Regulativs fürdenKontraventionsfall ansedrohten Strafen an nnd beauftrage gleichtigdie-Ortsbe- HördendesKreisesdiese Anordnung aufgeeignete Weisezur KenntnisderBevölkerungzubringen« .

Wie dieErfahrung lehrt,tritt dieRuhrimdiesseitigen KreiseinjedemSommer hiernnddaaufund zwaranscheinend rechthäufiginvedentenderenHans-undOrtsepidemien, welche nur deswegennichtimmerzuröffentlichenKenntnis gelangen,

Marienburg den16. April 1904.

weil dieRuhr nicht genügendals ansteckendeKrankheitge- würdigt, sondernfälschlicherweisevielfachalseinfacher Folge- zustanddesGenussesvonunreifem Obstangesehenunddem- gemäß nicht angezeigtwird. Die Untersuchungender ver- gangenen JahrehabeneinesehrweiteVerbreitungderSeuche dazueinen teilweise recht bösartigen Charakter derselbener- wiesenundanihrer ansteckendenNaturkeinenZweifelgelassen.

Diewichtigste Maßnahmegegen die Ausbreitung einer jeden ansteckendenKrankheit istwiebekannt,diesofortigeAn- zeigenndUnschädlichmachungdererstenineinerOrtschaft auf- tretenden Fälle derselben,dieRuhr gehörtspeziellzu den- jenigenJnfektionskranlheiten, welchebeirichtiger sanitätspolizeis licher Behandlung ebensowiedieCholera hierorts völligaus- gerottetwerden könnten.

Demgemäß ersnche ichdiePolizeiverwaltnugen und Herren Amtsvorfte r des Kreises, dieses Zielins Auge zu fassenund

ganfonders

darauf hinzuwirken, daß Ruhr- kranke nichtwie bi erungehindertvonHauszuHausund vonOrt zu Ott sich begeben, sondern gemäߧ16Absatz3 desRegulativsnur mitBewilligungderPolizeibehörden,welche aber nur inwenigen geeigneten Fällenzuerteilensein wird, währendmit allen zulässigenMitteln dahin gewirktwerden muß, daß solcheKranke,wenn irgend möglich,ungesäumteinem Krankenhause überwiesenwerden, womöglichnoch ehe sieandere Menschenangesteckt haben. Jst eineKrankenhausaufnahme nicht möglichodernichtdurchzusehen,so sinddieBestimmungen über dieJsolierung-Tafelbezeichnung,Desinfektionu. s.w.

(vergl. §42 bezw.34—40 desRegulativs)mitumso größerer Strenge durchzuführen.

GemäßmeinerKreisblattsverfügungvom24.August1895

—- vergl.Kreis-Blatt Nr. 131 für1895 sehe icheiner sofortigen Anzeige eines jeden ersten Ruhrfalles und imWeiteren einerjedesmaligen 14tägigenBerichterstattungbis zurBeendigungderSeucheandembetreffendenOrte entgegen; die schematischeNachweisung ist dabei, wieinobigerKreis- blattsversügnng ebenfalls angeordnet, fortlaufend rechtzeitig einzureichen.

Nr. 4. Marienburg,den8.April1904.

DieHofbesitzer Johannes Wiebe undGustav Schulz aus FürstenwerdersindvonderGemeindeFürstenwerderzum Gemeindevorsteher bezw. Schösfeu gewählt und von mirbestätigtworden.

HofbesiherWiebe hatnach §56 Absatz6derKreis- ordnung nnd §4Absatz1desPersonenstandsgesetzesvom 6.Februar1875 gleichzeitigalsAmtsvorftcher nndStandes- beamter desAmts- bezw StandesamtsbezirksFürstenwerder zufungiren.

Nr. 5. Marienburg, den11.April1904.

Auf Grund des §8 Abs.2desGesetzes betreffend Kinderarbeit ingewerblichen Betrieben vom Zo.März 1903 (R.G.Bl.S. 113)wird fürdieStadt Neuteichvor- läufigbis zum 1. Oktober d. Js. die Beschäftigungvon Kindern über 12JahrenmitdemAustragenvonBackwaren

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sowohlan Werktagen wiean Sonn- undFeiertageninder Zeitvon672bis772Uhr Morgens gestattet.

Nr. 6. Marienburg,den15.April1904.

Die Herren SpezialkassiererderKreiskrankenversicherung werden ersucht,dienochrückständige-nAbrechnungen für das IV. Quartal 1903 wegendesbevorstehenden Jahres- AbschlussesderHauptkassebestimmtbinnen5Tagen einzureichen.

Nr.7. Marienburg, den14.April1904 Essind gewähltundbestätigtworden:

a. zuGemeindevorstehern:-

.derGutsbesitzerOtto FlierinParschau, derHofbesitzerJohannReimer inAltenau, derGutsbesitzerKarlWinter in·Trappenfelde;

b. zuSchöffem

.derGutsbesitzer EugenLebbe inBarschen-,

.derGutsbesitzerWannow zuTrappenselde, derHofbesitzerHermann WienßinBrodsack, derMolkereibesitzerFriedrich WunderlichzuMarkushos, derHofbesitzer Gustav KrügerinMarkushoß derHofbesitzerHeinrich KlaaßeninWernerzdors, derBesitzer Johann NeuseldinKl.Montan, derBesitzer Heinrich HaakinNenteicherwalde;

c. zum stellvertretenden Schöffem derBesitzer WilhelmReimerinKl.Montan.

Nr.8. Marienburg,den 11.April1904.

Eine größere Anzahlvon Pferdenbeim2.Leibhusaren- Regiment KöniginViktoria von PreußenNr. 2istan iu- fektibsem Katarrh derLuftwegeOkt.

III-»Wi-

PSPPDOOH

Nr. 9. Marienburg,den14.April1904.

Neuausbriiche von Schweineseuche

Kreise

Gesäitggszigng

Namen derEigentümer.

Thorn Lonzyn Besitzer Lesinsti

Schlochau Abb.Heinrichswalde GutsbesitzerTreue

-Schwetz Kl.Di.Konopath Besitzer Rohde Marienburg Pr. Rosengart Molkerei Marienburg Thiergart Molkerei

Marienburg Schönau Molkerei

Eulen Grubno Gutsbezirk

Erloschen iftdieSeuchein Danzig.HöheKochstädt Gntsbezirk Koch

Flatow Gursen Gemeinde

Neustadt Rahmel Gemeinde

Schwetz Sullnowka BesitzerStukowski

Schlochau Neuhosf Rittergut

Stuhm Altmark Lehrer Boenigl

Schwetz Michelau Besitzer Kohnert

Bekanntmachungen

anderer Behörden.

Nr.1. UmAngabe des gegenwärtigen Aufent- haltsorts desDienstmädchenkAugufteLettau ausPruppen- dors,wirdergebenst ersucht. -

Blumstein,den 15.April1904. DerAmtsvorstehen

DruckvonO.Halb- Marienburg

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