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Der Wohnungsbau in Deutschland, Jg. 3, 1943, H. 23/24

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98 V ,

DER WOHNUNGSBAU IN DEUTSCHLAND

O F F I Z I E L L E S ORGAN DE S R E I C H S W O H N U N G S K O M M I S S A R S

F A C H B L A T T DE R D E U T S C H E N A K A DE MI E F Ü R WOHN U N G S W E S E N EV.

3. J AHRGANG D E Z E MB E R 1 943 HE F T 23/24

DAS DEUTSCHE WOHNUNGSHILFSWERK

Von Dr. Robert Ley Nachdem der Führer selbst das Deutsche Wohnungshilfs­

werk befohlen hat, möchte ich das Grundsätzliche und charakteristische Einzelheiten der Aktion dartun.

An den Anfang sei die Tatsache gestellt, daß bereits mit dem B a u d e r e r s t e n H ä u s e r b e g o n n e n ist, und daß bis Ende 1943 die ersten fertiggestellten Behelfs­

heime bezogen wurden. Die Produktion der Bauelemente ist sofort eingeleitet worden. Das Einvernehmen aller Dienststellen in Partei, Staat und W irtschaft ist her­

gestellt. Die für die Aktion notwendigen gesetzlichen Be­

stimmungen sind verfügt. Die Aktion ist somit auf breiter Basis angelaufen. Trotz der umfangreichen Vorbereitungen, die ein solches Programm naturgemäß erfordert, ist schon bis Ende des Jahres 1943 eine beträchtliche Anzahl Behelfs­

heime erstellt worden. Der erste und entscheidendste national­

sozialistische Grundsatz lautet: e r s t h a n d e l n , d a n n r e d e n . Er steht auch an der Spitze des Deutschen Woh­

nungshilfswerks. Jetzt ist nun der Zeitpunkt gekommen, da ich als verantwortlicher Reidiswohnungskommissar reden und antworten will.

Weshalb ein Deutsches Wohnungshilfswerk?

Welche Maßnahmen wird die Aktion umfassen?

Wie und wo wird gebaut?

Wer darf, wird und soll bauen?

Was werden die Partei, der Staat und die Wirtschaft, in­

sonderheit der GB-Bau dazu beitragen?

Wer wird das alles bezahlen?

Ich will versuchen, auf möglichst viele Sorgen und Fragen eine umfassende und doch möglichst konzentrierte Antwort zu geben.

1. W e s h a l b e i n D e u t s c h e s W o h n u n g s h i l f s ­ w e r k u n d w e l c h e M a ß n a h m e n s i n d i n d i e A k t i o n e i n b e z o g e n ?

An sich ist es müßig, nach der furchtbaren Wohnungsnot, die uns die Systemzeit hinterließ und die wir National­

sozialisten bei der Machtübernahme als trauriges Erbe der Demokraten übernahmen, sowie nach dem brutalen und allem Völkerrecht hohnsprechenden Luftterror der Anglo- barbaren und der us-amerikanischen Negerpiloten zu fragen:

Weshalb ein Deutsches Wohnungshilfswerk? W ir haben zwar in den ersten vier Kriegsjahren doppelt soviel Woh­

nungen gebaut als im ersten Weltkrieg, nämlich die statt­

liche Zahl von 450 000 W o h n u n g e n . Trotz der darin liegenden Anstrengungen konnte dadurch die Wohnungs­

nachfrage natürlich auch nicht annähernd gedeckt werden.

Außerdem ist es, da sich jede Arbeitskraft für unmittelbar rüstungswichtige Aufgaben einsetzen muß und auch das ver­

fügbare Material vornehmlich für den Kampf an den äußeren Fronten zu dienen hat, nicht möglich, in großem Umfange während der Kriegsdauer Wohnungen zu er­

stellen, die den für deutsche Menschen selbstverständlichen Standard haben. W ir sind an elektrisches Licht, an Kanali­

sation und all die anderen zivilisatorischen Errungenschaf­

ten gewöhnt, deren Bereitstellung jetzt auf anderen Ge­

bieten dringender benötigtes Material erfordert. Deshalb muß zu einer bescheideneren Bauweise übergegangen wer­

den, um zunächst den d r i n g e n d s t e n B e d a r f d e r l u f t g e s c h ä d i g t e n F a m i l i e n zu decken.

Mit Hilfe des Deutschen WohnungshilfsWerkes wird dies zwar sicherlich nicht in allen Fällen, aber doch im größten

AUS DEM INHALT: A u fsä tze: Dr. Robert L e y : Das Deutsche Wohnungshilfswerk, S. 351 — Dr. B 1 e c h s c h m i d t : Zur Durchführung des Deutschen Wohnungshilfswerks, S. 354 — Dr. E h r e n f o r t h : Das Wohnungsgemeinnützigkeitsredit im Kriege, S. 359 ★ A m tlicher T eil (A) Erl. v. 5. 10. 43: Wohnraumlenkung. Reichsbeihilfeerlaß v. 8. 3. 43 — III 7 Nr. 6300/177/43 —; hier: Verfahren bei der Darlehensgewährung gemäß Nr. 3 und Nr. 10 S. 365 — Erl. v. 19. 10. 43: Ersatz für in Verlust geratene Eisen- oder Metall- sdieine, Eisen- oder Metallübertragungsscheine, Metalldedcungsscheine und Metallbelegsdieine — Vernichtung der Eisen- oder Metallbuchführung, S. 366 — Erl. v. 22. 10. 43:

„Deutsches Wohnungshilfswerk“ , S. 367 — Erl. v. 22. 10. 43: Brennpunkte des Wohnungsbedarfs, S. 367 — Erl. v. 3. 11. 43: Entfernung der Latten- und Bretterverschläge von den Hausböden; hier: Verwertung und Erwerb des anfallenden Materials, S. 368 — Erl. v. 8. 11. 43: Betätigung von Reichstagsabgeordneten in den Organen der gemeinnützigen Woh­

nungsunternehmen, S. 368 — Erl. v. 8. 11. 43: Bereitstellung nicht genutzter Baustoffe für das „Deutsche Wohnungshilfswerk“ , S. 368 — Erl. v. 9. 11. 43: Holzbewirtschaftung;

hier: Änderung der Richtlinien für die Zuteilung von Vorhalteholz, S. 369 — Erl. v. 10. 11. 43: Auslieferung von Massivbaradcen und Fertigteilen derselben an Bedarfsträger, S. 369 — Erl. v. 16. 11. 43: Brennpunkte des Wohnungsbedarfs, S. 369— Erl. v. 15. 11. 43: Zuteilung von Öfen, Herden, Gaskochern, Ofenrohre und Knie für den Wohnungsbau im IV. Kriegsvierteljahr 1943, S. 369 — Wohnungswirtschaftliche Entscheidungen: 4. Gemeinnütziges Wohnungswesen, WGG § 9 Buchstabe b); Beamtenwohnungsverein eGmbll. i. L. in Siegburg — (B) Erlaß des Führers über die Vorbereitung des Wiederaufbaues bomben geschädigter Städte v. 11. 10. 43, S. 371 — Erl. v. 2. 7. 43: Vereinheitlichung des Berichts­

wesens über Baufortschritt und Bauzustand genehmigter Bauvorhaben durch die Bauherren (Bauberichte), S. 371 — Erl. v. 23. 9. 43: Entfernung der Latten- und Bretterver schläge: hier: Verwertung und Erwerb des anfallenden Materials, S. 372 — Erl. v. 22. 10. 43: ,,Deutsches Wohnungshilfswerk“ ; hier: Zulassung von Wohnlauben als Dauerwohnung,

S. 372 — (C) S. 373.

(2)

Stil gelingen. Nach der Statistik ist das Ausmaß der ver­

nichteten Wohnräume, auf das gesamte Reich bezogen, auch heute noch verhältnismäßig unerheblich, so schmerzlich für den einzelnen luftkriegbetroffenen Volksgenossen der Ver­

lust seiner Wohnung auch ist. W ir hatten in Großdeutsch­

land vor dem Luftkrieg auf 89 Millionen Einwohner 92 Millionen Wohnräume, von denen etwa 2 Millionen Wohn r ä u m e (nicht Wohnungen) zerstört sind.

Mit dem vom Führer befohlenen Deutschen Wohnungshilfs­

werk — und ich möchte hier bekennen, daß die grundsätz­

liche Idee allein vom Führer stammt — wird in weiser Voraussicht f ü r a l l e M ö g l i c h k e i t e n des Luft­

terrors Vorsorge getroffen. Außerdem wird es möglich sein, die aus bombengeschädigten Gebieten evakuierten Volks­

genossen allmählich wieder in ihre Fleimatgaue zurück­

zuführen, wo sie sich verständlicherweise selbst unter primitiveren Unterbringungsverhältnissen, als sie es gewohnt sind, am wohlsten fühlen. Hierbei spielt auch die Rück­

sichtnahme auf den Zusammenhang der Familie eine Rolle, denn die in den Betrieben arbeitenden Familienangehörigen waren ja ohnehin meist in ihrem Heimatgebiet verblieben.

Wenn man mich fragt, was alles zum D e u t s c h e n W o h n u n g s h i l f s w e r k gehört, so antworte ich:

j e d e M a ß n a h m e , d i e es o h n e Z w a n g s - o e w i r t s c h a f t u n g e r m ö g l i c h t , n e u e n u n d z u s ä t z l i c h e n W o h n r a u m z u s c h a f f e n . D i e R ü c k f ü h r u n g d e s z u B ü r o z w e c k e n e n t ­ f r e m d e t e n W o h n r a u m e s h a b e i c h b e r e i t s a l s R e i c h s w o h n u n g s k o m m i s s a r v e r ­ o r d n e t , s i e w i r d k o n s e q u e n t d u r c h ­ g e f ü h r t .

Wir werden dadurch etwa 100 000 Wohnungen gewännen.

Alle im Bau befindlichen Neubauten werden, soweit die be­

sonderen Umstände dies zulassen, f e r t i g g e s t e l l t , was weitere 100 000 Wohnungen geben wird. Von dem von mir angeordneten A u s b a u d e r D a c h g e s c h o s s e ver­

spreche ich mir einen großen Erfolg, da dieser Ausbau wenig Material und Arbeit verlangt und besonders im W i n t e r d u r c h g e f ü h r t werden kann. Die Meldungen aus den Gauen sind erfolgversprechend. Auf dem Wege über die b e h e l f s m ä ß i g e n W o h n u n g e n nach Art der so­

genannten Neufertschen Normung wurden bisher über die Bauhöfe der DAF. 25 000 Wohnungen geschaffen. Die Aktion ist noch im Gange. Das Kernstück des Deutschen Wohnungshilfswerkes bildet jedoch die E r s t e l l u n g v o n B e h e l f s h e i m e n i n F o r m d e r W o h n ­ l a u b e n , wie sie uns von den Schrebergärten her be­

kannt sind.

2. W i e u n d w o s o l l e n d i e B e h e l f s h e i m e g e b a u t w e r d e n ?

Das „Wie“ ist durch den totalen Krieg, in dem wir uns be­

finden, diktiert. Die Wohnfläche umfaßt einen Raum von etwa 20 bis 22 qm, der in Wohn- und Schlafraum unterteilt ist. In dem Wohnraum schlafen gleichzeitig die Eltern, deren Betten entweder übereinander in einer Bettnische an­

gebracht sind oder als Klappbetten tagsüber hochgeklappt werden, oder in einer dritten Anordnung am Tage als Sitz­

sofa dienen. In einem gesonderten Schlafraum sind die Kinderbetten natürlich übereinandergestellt. Das ganze Häuschen wird durch einen H e r d geheizt.

Die Grundrißaufstellung und die Anordnung der not­

wendigsten Möbel waren nicht leicht, wie mancher vielleicht denken möchte. Im Gegenteil, es war genau so wie beim Volkswagen, von dem Dr. Porsche erklärte, daß ihm seine Konstruktion unendlich mehr Sorgen bereitet habe als der größte Rennwagen. So auch hier. Gestaltung und An­

ordnung von Fenster und Tür, die Raumhöhe, der Herd, der Schornstein usf. mußten gründlichst und immer wieder

überlegt werden. Da weder Kanalisation noch Installation vorgesehen sind, bedurfte die Standortwahl wegen der Wasserversorgung und die Abortanlage wegen der hygieni­

schen Erfordernisse besonderer Überlegungen.

Um die räumliche Beschränktheit zu mildern, in der bei den gegebenen Verhältnissen nun einmal gebaut werden muß, erhält j e d e s B e h e l f s h e i m m i n d e s t e n s 200 qm G a r t e n , gewissermaßen das grüne Zimmer. Da­

mit wird der Sehnsucht der deutschen Menschen nach Garten und Land entgegengekommen. Leider können wir aus Rück­

sicht auf die E r n ä h r u n g nicht viel mehr an Boden­

fläche geben.

Das „Wie“ wäre jedoch noch nicht beantwortet, wenn nicht noch folgendes gesagt würde. Es mangelt uns überall an Arbeitskräften.

D e s h a l b m u ß d a s d e u t s c h e V o l k f ü r d i e s e n o t w e n d i g e u n d e n t s c h e i d e n d e A k t i o n z u r G e m e i n s c h a f t s - u n d S e l b s t h i l f e a u f ­ g e r u f e n w e r d e n .

Die Bauelemente werden in Fabriken in Form von Platten s e r i e n m ä ß i g h e r g e s t e l l t . Alles, was sich zur Pro­

duktion von Bauplatten eignet und wetterbeständig, schall- und wärmedicht ist, wird zu Platten gegossen, geschnitten, gestampft oder gepreßt werden. Hierzu werden sich Holz, Bims, Holzzement, Hochofenschlacke, Poren- und Schaum­

beton und im Innern auch Gips besonders eignen. Diese Platten werden im Montagebau an Hand von Baufibeln wie im Ankerbaukasten zusammengesetzt. Jeder, a u c h d e r U n g e l e r n t e , kann das machen. Im übrigen ist anzunehmen, daß in jeder Ortsgruppe der NSDAP, oder Gemeinde noch genügend ältere Bauhandwerker, die den Volksgenossen zur Hand gehen können, vorhanden sind.

Jedoch die Volksgenossen sollen nicht warten, bis sie montagefertige Bauplatten beim Handel erhalten können, denn deren Produktion ist erst im Anlaufen. Vielmehr heißt es in meinen Ausführungsbestimmungen zum Führer­

erlaß, daß jeder eine Baukarte und damit die Erlaubnis zum Bauen erhält, der glaubhaft nachweist, daß er die Bau­

stoffe hat oder sich i r g e n d w i e b e s c h a f f e n kann.

Ich hoff-, daß die sprichwörtliche deutsche Erfindungsgabe es ermöglicht, wirklich aus jedem Material Behelfsheime zu bauen aus eigenem Holz, aus Lehm, aus dem Material der zerstörten Häuser, aus Bruch- und Feldsteinen usf.

Über das „W o“ ist nicht viel zu sagen. Es ist Sache der Gaue, Kreise und Gemeinden, die Standorte auszuwählen, wobei auf gute Tarnung geachtet werden muß und im übrigen das Vorhandensein von Wasser entscheidend ist.

3. W i e h e l f e n d i e P a r t e i , d e r S t a a t u n d d i e W i r t s c h a f t , i n s o n d e r h e i t d e r G B - B a u ( G e n e r a l b e v o l l m ä c h t i g t e f ü r d i e B a u ­ w i r t s c h a f t ) ?

Die Partei ist, wie überall, so auch hier, der M otor und die dynamische Kraft. Sie gibt den Impuls, treibt immer wieder die Müden und Bequemen an, organisiert die Gemeinschafts­

hilfe und arbeitet mit den Behörden in allen Fragen, ins­

besondere der Planung und Standortfestlegung, auf das engste zusammen. Die P a r t e i hilft im Rahmen ihrer Auf­

gaben, wo sie nur kann, damit das W erk gelinge. Der S t a a t und die unteren Behörden übernehmen die Ver­

waltungsaufgaben, vereinfachen alle gesetzlichen V or­

schriften, erleichtern jede Baumaßnahme, die zu einem Be­

helfsheim führen kann, geben die Baukarten aus, die sowohl die baupolizeiliche Genehmigung darstellen als auch zum Bezug von B a u s t o f f e n berechtigen, soweit solche beim Händler vorhanden sind. Die Behörde zahlt die P r ä m i e v o n 1700 RM für jedes fertiggestellte Behelfsheim aus.

Die Summe stellt etwa den W e r t d e r B a u s t o f f e dar.

352 Der Wohnungsbau in Deutschland, Dezember 1943, Heft 23/24

(3)

Wir haben den Weg über die Prämie gewählt, weil er für alle Beteiligten der einfachste ist. Diese Prämie erhält selbstverständlich auch der, der e i g e n e Baustoffe besitzt oder sie aus den Trüm m ern der zerstörten Häuser heraus­

holt. W ir glauben, damit einen großen Anreiz zu geben.

Die Behörde wendet, wenn notwendig, zur Beschaffung von Bauland oder zur Beschlagnahme der Bautrümmer das Reichsleistungsgesetz an. Sie hat a l l e V o l l m a c h t e n , um das Deutsche Wohnungshilfswerk unbedingt durchzu­

setzen. Ich hoffe jedoch, daß es zur Anwendung von Zwangsmitteln in den seltensten Fällen kommen wird.

Wenn z. B. ein Bauer oder sonstiger Grundbesitzer den ge­

forderten Boden nicht abgeben möchte, wird er auf­

gefordert werden, selbst darauf zu bauen. Dann gehören ihm die Wohnlauben, er erhält seine Prämie und muß die Behelfsheime während der jetzigen Kriegszeit Bomben­

geschädigten zur Verfügung stellen.

Die Bauwirtschaft, zusammengefaßt unter dem GB-Bau, hat die Erstellung der Bauplatten, der Herde und Bedarfsgegen­

stände, wie Möbel und Geräte, in großzügigster Weise über­

nommen. Dem Parteigenossen Reichsminister Speer, als dem Generalbevollmächtigten für die Bauwirtschaft, möchte ich an dieser Stelle für seine tatkräftige und umfassende U nter­

stützung sowie für die Aufgeschlossenheit und das Ver­

ständnis all seiner Dienststellen meinen verbindlichsten Dank sagen. Alle hemmenden Verbote und baupolizeilichen Vorschriften sind von ihm für diese Aktion sofort a u f ­ g e h o b e n worden. Damit ist der Weg für das Gelingen freigelegt. Außerdem ist, wie ich bereits eingangs sagte, die Produktion der Bauelemente seit Wochen angelaufen. A r­

beiter und Fabriken sind dafür bereitgestellt. Die bei den Händlern und auf Baustellen noch vorhandenen Baustoffe sind, soweit entbehrlich, zugunsten des Deutschen W oh­

nungshilfswerkes beschlagnahmt. — Somit ist auch von seiten der Bauwirtschaft alles getan, um das Deutsche W oh­

nungshilfswerk zum Erfolg zu führen. Als Chemiker inter­

essiere ich mich besonders für den Porenbeton, dem ich eine große Zukunft für den Montagebau von Wohnungen Vor­

aussage.

Wichtig ist schließlich, daß auch die R e i c h s f o r s t v e r ­ w a l t u n g und der R e i c h s n ä h r s t a n d größt­

mögliche Unterstützung zur Beschaffung von Holz und Bauland zugesagt haben und dies bereits in die T at U m ­

setzern Die Aktion zur Schaffung von Behelfsheimen startet also unter einem günstigen Stern, da alle Stellen von Partei, Staat und Wirtschaft zum Gelingen beitragen.

4. W e r d a r f b a u e n u n d w e r s o l l b a u e n ? Natürlich gehen die bereits vom Luftkrieg Betroffenen allen anderen Interessenten vor. Hierzu nötigt uns schon die Rücksicht auf die Baustofflage. Jeder Familienvater und jede Familie, die luftkriegsbeschädigt sind, ihre Wohnung verloren haben und sich ein Behelfsheim der hier um- rissenen A rt in Eigen- oder Gemeinschaftshilfe schaffen wollen, können dies tun. Soweit das Material darüber hinaus ausreicht, können auch Nichtluftkriegsbetroffene entsprechende Behelfsheime errichten. Sie müssen diese allerdings für die Dauer des Krieges oder des Notzustandes an Luftkriegsbetroffene abgeben, solange sie nicht selbst vom Luftkrieg betroffen sind.

A u ß e r d e n e i n z e l n e n V o l k s g e n o s s e n k ö n ­ n e n G e m e i n d e n , B e t r i e b e , K ö r p e r s c h a f ­ t e s ö f f e n t l i c h e n R e c h t s , G e n o s s e n s c h a f ­ t e n u s w., m i t e i n e m W o r t j e d e u n d j e d w e d e I n s t i t u t i o n , B e h e l f s h e i m e s c h a f f e n . Sie müssen nur nachweisen, daß die Baustoffe vorhanden sind. Auch wer selbst kein Grundstück besitzt, kann ein Behelfsheim bauen. Der Antrag auf Zuweisung eines G rund­

stückes wird bei der Gemeinde gestellt, wo das Behelfsheim erstehen soll.

Die Behelfsheime gehen in das E i g e n t u m des Bauherrn über, auch dann, wenn der Bauplatz nur pachtweise oder für eine bestimmte Zeit überlassen ist. Sind die Behelfs­

heime im Besitz von Betrieben, Gemeinden oder einer Ver­

einigung der öffentlichen Hand, so soll nach dem Wunsch des Führers das Behelfsheim tüchtigen und langjährigen Mitarbeitern oder verdienten Volksgenossen als Belohnung für ihre Treue und ihren Einsatz g e s c h e n k t werden.

Auch damit bringt die Volksgemeinschaft zum Ausdruck, daß ein Volksgenosse in der Zeit der N ot nicht allein steht, sondern Schutz und Hilfe findet. Natürlich können wir in diesem Augenblick nur in bescheidenem Maße helfen, aber dies wird dazu beitragen, die schlimmsten Wohnsorgen zu mildern. Der Appell an die Selbstgemeinschafts- und Nach­

barschaftshilfe ermöglicht, daß die Volksgenossen, die ein Behelfsheim errichten wollen, nicht auf behördliche Initiative zu warten brauchen, sondern diese selbst ergreifen können. Dies hat auch den Vorzug, daß alle jene Behelfs­

heime, die von ihren künftigen Inhabern selbst gebaut werden, in ihr Eigentum übergehen.

5. W e r b e z a h l t d i e A k t i o n ?

W e r d e n d i e S i e d l e r b e s o n d e r s b e t r e u t ? W a s g e s c h i e h t m i t d e n B e h e l f s h e i m e n n a c h d e m S i e g e , w e n n w i e d e r g e n ü g e n d W o h n u n g e n v o r h a n d e n s i n d ?

Das R e i c h bezahlt die Gesamtaktion. Es zahlt auf Grund der Baukarte und auf Grund der Bescheinigung des Bürger­

meisters, daß das Behelfsheim in der gewünschten und ge­

nehmigten Ausführung fertiggestellt ist, an den Bauherrn, ganz gleich woher er die Baustoffe nahm, 1700 RM. Damit dürften die Baustoffe reichlich abgegolten sein, so daß der Bauherr nur seine Arbeitsleistung als Eigenbeitrag auf zu- bringen hat.

Für U n f ä l l e a u f d e r B a u s t e l l e kommt die Unfall­

versicherung auf. Die Vermessung der Grundstücke ist kostenfrei. Steuern und Abgaben werden, soweit es sich um diese Aktion handelt, nicht erhoben. B a u f i b e 1 und sonstige Aufklärungs- und Anlernschriften können bei der Gemeinde abgefordert werden. Die Betreuung der Siedler, ihre Unterstützung in der Besorgung von Steinmehl und Torf, um den Abort abzudecken, ihre Beratung bei Anlegen des Kompostes, Bearbeitung des Gartens, Halten von Klein­

tieren, Beschaffung von Geräten usw. übernehmen der Deutsche Siedlerbund und der Reichsbund der Klein­

gärtner. Zur Anleitung des Behelfsheimes im Gartenbau wird außerdem noch eine G a r t e n f i b e l herausgegeben.

Die Behelfsheime stehen alle unter dem Zeichen des „fliegen­

den Sonnenrades“ von Kraft durch Freude, um darzutun, daß es sich um eine höchst positive Maßnahme handelt, die den Menschen Freude bringen soll. Dies gilt nicht nur für die Zeit während des Krieges, sondern auch für die Zeit nach dem Siege, wo die Behelfsheime, soweit ihr Bauplatz nicht für den normalen Wohnungsbau benötigt wird oder sie nicht das Städtebild stören, sicherlich als W o c h e n ­ e n d h ä u s e r zum Verbringen des Wochenendes und des Urlaubs benutzt werden. Auf dem Lande wird der Bauer sie später gewiß auch dem Einsatz seiner Arbeitskräfte nutzbar machen.

A n un sere L eser!

Durch zeitbedingte Umstände, aus denen sich technische Schwierig­

keiten ergaben, erscheint die Dezember- und Januar-Folge unserer Zeitschrift m it einiger Verspätung. W ir bitten um das Verständnis unserer Leser. In Zukunft ist für das rechtzeitige Erscheinen der Zeitschrift „Der Wohnungsbau in Deutschland“ Vorsorge getroffen.

Die Schriftleitung.

Der Wohnungsbau in Deutschland, Dezember 1943, Heft 23/24 353

(4)

Damit glaube ich, das Wichtigste zu dem vom Führer ins Leben gerufenen und befohlenen Deutschen Wohnungs­

hilfswerke gesagt zu haben. Sollte jemand, der diese Aus­

führungen liest, neue Anregungen haben oder Verbesse­

rungen vorschlagen wollen, so mag er sich m it seinen Gedanken an den Reichswohnungskommissar, Berlin, Mohrenstraße 7/8, wenden. Will er ein Behelfsheim bauen, wendet er sich an den O r t s g r u p p e n l e i t e r o d e r

B ü r g e r m e i s t e r , in dessen Bereich er dies vorhat.

D ort erhält er weitere Aufklärungen.

Ich will jedoch heute mit dem M oltkewort schließen:

„M a n m u ß d a s U n m ö g l i c h e v e r l a n g e n , u m d a s M ö g l i c h e z u v o l l b r i n g e n ! “

Fanget an! W ir brechen den T error der Luftgangster! In einiger Zeit sollen mindestens eine Million Behelfsheime in Deutschland gebaut sein!

ZUR DURCHFÜHRUNG

DES DEUTSCHEN WOHNUNGSHILFSWERKS

Von Dr. Otto Blechschmidt, Ministerialrat beim Reichs Wohnungskommissar

Die Durchführung des Deutschen Wohnungshilfswerks wirft eine Fülle von Problemen auf. Man wird sogar damit rechnen müssen, daß infolge der Eigenart des Deutschen Wohnungshilfs werks und namentlich der das Kernstück bildenden Behelfsheimaktion die Zahl der auftauchenden Fragen hier ungewöhnlich groß sein wird. Alle m it der Durchführung der Maßnahmen befaßten Stellen sind in­

folgedessen vor Aufgaben gestellt, die nicht leicht zu be­

wältigen sind und ihren vollen Einsatz erfordern. Aus dieser Erkenntnis heraus wendet sich der Reichswohnungs­

kommissar in seinem grundlegenden Erlaß vom 22. Septem­

ber 19431) über die besondere Aktion des Behelfsheimbaues mit folgenden Schlußworten an die beteiligten Dienststellen:

„Alle beteiligten Dienststellen müssen sich ständig vor Augen halten, daß es sich bei dem „Deutschen Wohnungs­

hilfswerk“ und namentlich bei der Errichtung der Behelfs­

heime um Aufgaben handelt, die nicht m it den üblichen Methoden des sogenannten Geschäftsganges gemeistert werden können, sondern ein völlig unbürokratisches und auf die unbedingte Erreichung des vom Führer gestellten Zieles ausgerichtetes Handeln erfordern. Die vorstehen­

den Weisungen sind bewußt so elastisch gefaßt, daß sie für ein initiatives und selbstverantwortliches Handeln genügend Raum lassen. Wo die örtlichen Umstände es erfordern, muß ohne Zögern und ohne unnötige Rück­

fragen das Erforderliche veranlaßt werden. Alle Dienst­

stellen müssen zu schnellem und verantwortungsvollem Handeln entschlossen sein.“

Indem somit den ausführenden Stellen weitgehende Befug­

nisse zum selbstverantwortlichen Handeln im Rahmen der elastischen Bestimmungen eingeräumt werden, ergibt sich auf der anderen Seite für die Zentrale eine erhöhte Ver­

pflichtung, darüber zu wachen, daß die Grundgedanken der Maßnahme unverfälscht erhalten bleiben, damit das vom Führer gesetzte Ziel tatsächlich erreicht wird. Sie muß also ihr Hauptaugenmerk darauf richten, die Aktion zu lenken und zu steuern. Hinzu komm t jedoch eine zweite große Aufgabe: Bei der Behörde des Reichswohnungs­

kommissars laufen die Erfahrungen aus dem gesamten Reich zusammen. Hier werden Schwierigkeiten bekannt, die gelöst werden müssen, seien sie technischer, organisatorischer oder rechtlicher Art. Hier schlagen sich alle die vielen Vor­

schläge und Anregungen nieder, die von Behörden, von Fachkreisen, nicht zuletzt aber auch von den Bauwilligen selbst vorgebracht werden. Die Aufgabe der Zentrale ist es, hieraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen und die Praxis mit dem Ergebnis vertraut zu machen. Das wird in der Form von Erlassen und Entscheidungen, häufig aber auch in der beweglicheren Form von amtlichen Meinungs­

äußerungen in der Fachpresse geschehen. Zu diesem Zwecke wird der Reichswohnungskommissar einen besonderen In­

formationsdienst einrichten.

*) Erlaß vom 22. September 1943 II 1 Nr. 2141/19/43 354

Mit diesem Aufsatz will der Verfasser aus seinem Arbeits­

gebiet heraus eine erste Erläuterung für die am Deutschen Wohnungshilfs werk mit wirkenden oder daran interessierten Kreise über den allgemeinen verwaltungsmäßigen Aufgaben­

kreis der Aktion geben. Über die große p o l i t i s c h e Zielsetzung der Aufgabe hat der H err Reichswohnungs­

kommissar, Reichsleiter Dr. L ey , in seinem in diesem Hefte abgedruckten Aufsatz das Erforderliche ausgesprochen.

Uber die b a u w i r t s c h a f t l i c h e Seite der Aktion sowie über die G e s t a l t u n g des Behelfsheimes wird von anderer Seite voraussichtlich in einem der nächsten Hefte berichtet werden. Dieser Aufsatz geht infolgedessen auf diese Fragen nicht weiter ein.

Zunächst etwas zur

Systematik des Deutschen Wohnungshilfswerks

Unter dem Begriff des Deutschen Wöhnungshilfswerkes sind eine ganze Reihe von Maßnahmen zusammengefaßt.

Neben der neuen Aktion des Behelfsheimbaues sind es ver­

schiedene ältere, zum Teil seit langem laufende Aktionen.

Zur Behebung der immer stärker werdenden Wohnungs­

nachfrage hat die Staatsführung, wie bekannt, im Laufe der Zeit eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen. Sie sind, wie leicht erkennbar wird, alle diktiert von dem Zwang der Kriegsverhältnisse. Da es nicht möglich ist, der W oh­

nungsnot mit dem Bau normaler Wohnungen zu begegnen, mußten und müssen notgedrungen andere kriegsmäßige Maßnahmen durchgeführt werden. Bisher sind alle der­

artigen Maßnahmen mehr oder weniger jede für sich ein­

geleitet und durchgeführt worden, wie sich eben die N o t­

wendigkeit und die Möglichkeit zu ihrer Durchführung ergab. Wie auf anderen Gebieten war aber mit dem Durch­

bruch zum totalen Krieg auch eine Konzentration der Maß­

nahmen zur kriegsmäßigen Wohnraumversorgung zu er­

warten. Schon die Verordnung zur W ohnraumlenkung vom 27. Februar 1943 (Reichsgesetzbl I S. 127) und die spätere Verordnung zur Wohnraumversorgung der luftkriegs­

betroffenen Bevölkerung vom 21. Juni 1943 (Reichsgesetz­

blatt I S. 355) waren Schritte in dieser Richtung. Die w irk­

liche Konzentration hat der Führererlaß vom 9. September 1943 (Reichsgesetzbl I S. 535) gebracht, In diesem Erlaß' werden sämtliche Maßnahmen zur Wohnraumversorgung unseres Volkes, das heißt heute zur Unterkunftsbeschaffung für Luftkriegsbetroffene, zusammengefaßt und ihre D urch­

führung demReichswohnungskommissar übertragen. Dieser hat nun in seinem ersten organisatorischen Erlaß vom 21. September 19432) folgende laufende Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Wohnungshilfswerks zusammen­

gefaßt:

Die Rückgewinnung zweckentfremdeten Wohnraums, die Schaffung von Wohnraum durch Ausbau von Dach­

geschossen sowie durch sonstige Um- und Ausbauten,

2) Erlaß vom 21. September 1943 II 1 Nr. 2141/18/43

Der Wohnungsbau in Deutschland, Dezember 1943, Heft 23/24

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die Fertigstellung der bereits im Bau befindlichen W oh­

nungen,

den Bau von Behelfsunterkünften für Bombengeschädigte, den Bau von Kriegswohnungen.

Es würde zu weit führen, diese einzelnen Maßnahmen hier an dieser Stelle näher zu beschreiben. Es gelten für sie die bereits erlassenen Vorschriften weiter. Das Entschei­

dende ist, daß für diese Maßnahmen nunmehr die über­

geordneten Gedanken des Deutschen Wohnungshilfswerks Geltung haben. Durch ihre Einbeziehung in das Deutsche Wohnungshilfswerk wird unterstrichen, daß sie mit aller Kraft zu fördern sind. Auch für sie gilt dementsprechend die in dem Führererlaß vom 9. September 1943 festgelegte und in dem Organisationserlaß vom 21. September 1943 wiederholte Verpflichtung aller Stellen der Partei, des Staates, der Wehrmacht und der W irtschaft, die dahin geht, jede mögliche Hilfe zu bringen. In den Gauen werden alle diese Maßnahmen in die Verantwortung des Gauführungs­

stabes einbezogen, der vom Gauleiter als Gauwohnungs­

kommissar aus den hauptsächlich beteiligten Dienststellen und Einrichtungen zu bilden ist.

Das Kernstück des Deutschen Wohnungshilfswerks bildet aber die neue Aktion: Der Behelfsheimbau für Luftkriegs­

betroffene. Die Grundlagen für diese Aktion sind in dem Runderlaß des Reichswohnungskommissars vom 22. Sep­

tember 1943 gegeben.

Ich möchte versuchen, dem bereits eingangs dargelegten Zweck meines Aufsatzes entsprechend, vom Standpunkt der V e r w a l t u n g hier die wichtigsten Bestimmungen zu erläutern und dabei einige Fragen zu behandeln, die inzwischen bei der Behörde des Reichs Wohnungskommissars aufgetaucht sind.

Ich will vorausschicken, daß die Maßnahme eine sehr starke Resonanz gefunden hat. Das ist ein Beweis dafür, wie stark der Selbsthilfegedanke im deutschen Volk trotz aller kriegs­

mäßigen Belastungen geblieben ist. Man darf sich allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Schwierigkeiten des Behelfsheimbaues groß sind und vielleicht nicht immer von den einzelnen Baulustigen voll erkannt werden. Um so mehr ist es infolgedessen die Aufgabe der in dem Führererlaß und in den Durchführungserlassen des Reichs­

wohnungskommissars angesprochenen Kreise der Partei, des Staates, der W ehrmacht und der W irtschaft wie auch der speziell mit der Durchführung betrauten Dienststellen, alles zu tun, um den Baulustigen Enttäuschungen zu er­

sparen.

Es kann festgestellt werden, daß zu diesem Zwecke die zentralen Stellen der in Frage kommenden Kreise bereits sämtlich in vorbildlicher Weise die ihnen Nachstehenden

•auf ihre Pflicht zur Mitwirkung an der Aktion hingewiesen haben. In erster Linie ist dies durch eine Anordnung des Reichsorganisationsleiters der NSDAP, an die Partei ge­

schehen8). Diesem Erlaß sind ihrerseits Wehrmacht, Reichs­

führer ff, SA., HJ., der Reichsarbeitsdienst, kurz alle Gliederungen der Partei und des Staates wie auch der W irtschaft gefolgt oder werden dies noch in Kürze tun.

Dabei handelt es sich nicht etwa um platonische Aufrufe, sondern die zentralen Anordnungen enthalten regelmäßig durchaus konkrete Hinweise auf Möglichkeiten zur Hilfe für die Bauherren, z. B. durch Bereitstellung von G rund­

stücken, Hilfskräften, Geräten, Fahrzeugen usw. Daß im übrigen durch diese Anordnungen meist auch zu einem selbständigen eigenen Bauen aufgefordert wird, sei nur am Rande bemerkt.

In den folgenden Darlegungen über die Behelfsheimaktion halte ich mich an die Gruppierung des Erlasses vom

“) A nordnung 12-34 vom 23. S ep tem b er 1943

22. September 1943. Dieser Erlaß spricht zunächst von der Organisation

Während der Gauleiter als Gauwohnungskommissar die Aktion lenkt und steuert, liegt der Schwerpunkt der Aktion in der örtlichen Instanz. Damit wird den meist auf das

‘Äußerste angespannten Bürgermeistern und Ortsgruppen­

leitern eine neue Arbeit übertragen. Sie können diese A r­

beit nur bewältigen, wenn ihnen von den übergeordneten Stellen jede mögliche Hilfe zuteil wird. Der Erlaß fordert Landräte und Kreisleiter hierzu ausdrücklich auf. Erleich­

tert wird den örtlichen Instanzen die Arbeit dadurch, daß sie bei der Durchführung der Aktion verhältnismäßig frei­

gestellt sind und weitgehend selbständig handeln können.

In den eingangs zitierten W orten kommt dieser Gedanke betont zum Ausdruck. Es ist sicher, daß aktive Persön­

lichkeiten die ihnen gesetzte Aufgabe um so leichter meistern können, je weniger sie durch ins einzelne gehende Vorschriften gebunden sind. Hinzu kommt, daß die Bau­

herren selbst von sich aus bei dieser Aktion alles tun werden, um sie auch wirklich durchzuführen. W ir haben hier eine klassische Selbsthilfemaßnahme, bei der jeder, den es angeht, schon von sich aus alles daransetzen wird, um sie durchzuführen. Daß solche Aktionen durchführbar sind, zeigen die Erfahrungen, die bei der Kleinsiedlung, in der Kleingartenbewegung und in jüngster Zeit z. B. bei dem Bau von Splittergräben gemacht werden konnten.

Die Bauherren

Um dies vorwegzunehmen: Bauherren können schlechthin alle sein. Wenn der Erlaß vom 22. September 1943 eine gewisse Gliederung vornimmt, so ist dies aus Gründen der Zweckmäßigkeit geschehen.

1. E i n z e l p e r s o n e n

In zahllosen Menschen ist der Drang nach einem eigenen Grundstück und nach einem eigenen Haus vorhanden.

Viele von ihnen haben bereits ein Grundstück erworben, auf dem sie später ihr Haus bauen wollen. Andere wie­

der wollen auf ihrem Grundstück nur eine mehr oder weniger große U nterkunft haben, in der sie über das Wochenende oder auch während der guten Jahreszeit wohnen können. An sie wendet sich in erster Linie die Aktion. Sie sollen auf ihrem Grundstück ein Behelfs­

heim errichten oder die Errichtung durch einen luft­

kriegsbetroffenen Bauwilligen, etwa einem Verwandten oder guten Bekannten, gestatten. Der Entschluß hierzu wird nicht allein durch die sehr erhebliche Prämie er­

leichtert, die der Bauwillige vom Reich erhält; ein entscheidender Anreiz dürfte darin bestehen, daß er das Behelfsheim auch für die spätere Zeit, wenn es seinen eigentlichen Zweck erfüllt hat, vielfach ver­

werten kann. Er kann es später als Wochenendhaus, Ferienunterkunft, Gartenlaube benutzen, od?r, wenn er das Grundstück später mit seinem Eigenheim bebauen will, als Abstellraum oder als Garage.

Wenn die Bauwilligen kein eigenes Grundstück besitzen und sich ein solches auch nicht durch eigene Bemühung beschaffen können, muß es ihnen bereitgestellt werden.

Es ist zu erwarten, daß alle Körperschaften des öffent­

lichen Rechts, die geeignetes Gelände besitzen, in der Erkenntnis, wie wichtig die Aktion für die Allgemein­

heit ist, freiwillig den Bauwilligen Gelände pachtweise überlassen. Äußerstenfalls kann und muß der erforder­

liche Grund und Boden von der unteren Verwaltungs­

behörde, das sind die Landräte und die Oberbürger­

meister, auf Grund des Reichsleistungsgesetzes, und zwar auf Kosten des Leistungsempfängers, also des Bau­

willigen, in Anspruch genommen werden.

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2. W i r t s c h a f t l i c h e U n t e r n e h m e n

Neben den Einzelbauherrn treten die meist in der Form von juristischen Personen betriebenen wirtschaftlichen Unternehmen. Vor allem sind es die I n d u s t r i e ­ b e t r i e b e , die hier eine Gelegenheit haben, auf werkeigenem Gelände für ihre luftkriegsbetroffene Gefolgschaft ein behelfsmäßiges Unterkommen zu schaffen, sei es, daß sie die Behelfsheime als Werks­

wohnungen benutzen oder, was das Erwünschtere ist, den Gefolgschaftsmitgliedern überlassen. Die Voraus­

setzungen sind in diesen Fällen meist besonders günstig.

Denn die Betriebsgemeinschaft selbst ist im allgemeinen verhältnismäßig leicht in der Lage, auch die eigent­

liche Bauausführung zu organisieren. Größere Betriebe haben meistens Fachkräfte, die die Bauausführung leiten, überwachen und mit durchführen können. Auch die spätere Verwendungsmöglichkeit ist vielgestaltig.

Neben den industriellen Werken gewinnt die Er­

richtung von Behelfsheimen stärkere Bedeutung für größere l a n d w i r t s c h a f t l i c h e B e t r i e b e , da diese die Behelfsheime meist später besonders gut ver­

werten können, vor allem für die Unterbringung von Saisonarbeitern, Erntehelfern als Ausgedinge oder aber zur Unterbringung von Geräten, Wagen, Vorräten.

Auch der Reichsverband des deutschen g e m e i n ­ n ü t z i g e n W o h n u n g s w e s e n s sowie der Leiter der wohnwirtschaftlichen Verbände haben die ihnen angeschlossenen Unternehmen und Vereinigungen auf- gerufen oder werden dies noch tun, um auch diese zu veranlassen, nicht nur die von ihnen betreuten Per­

sonenkreise bei der Errichtung von Behelfsheimen mit R at und T at zu unterstützen, sondern auch selbst aktiv die Errichtung von Behelfsheimen in die Hand zu nehmen. Die in Frage kommenden gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, die Siedlergemeinschaften und die K l e i n g ä r t n e r v e r e i n e erfahren das Nähere durch ihre Spitzenorganisationen, so daß ich hier auf Einzelheiten nicht einzugehen brauche. Im übrigen ist der Kreis der unter diese Gruppe fallenden Bauherren damit nicht erschöpft, wie denn die als Überschrift ge­

wählte Bezeichnung „Wirtschaftliche Unternehm en“

keineswegs andere Grundstückseigentümer vom Bau von Behelfsheimen ausschließen soll.

3. G e m e i n d e n u n d G e m e i n d e v e r b ä n d e Schließlich erwähnt der Erlaß als Bauherren die Ge­

meinden und Gemeindeverbände. Auf den Gemeinden und Gemeindeverbänden lastet die Wohnungsnot am stärksten, denn an die Gemeinden treten die W oh­

nungslosen heran, um ihre Unterbringung zu erreichen.

Es ist infolgedessen naheliegend, daß die Gemeinden ihrerseits weitgehend Gebrauch von der Möglichkeit der Errichtung von Behelfsheimen machen werden. Sie werden dies zunächst einmal dadurch tun, daß sie den Bauwilligen Gelände zur Verfügung stellen, auf dem diese sich das Behelfsheim errichten können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Behelfsheime selbst zu errichten, zu behalten und als U nterkunft zu vergeben oder aber, was das Erwünschte ist, später Luftkriegs­

betroffenen zu übertragen, so daß diese Eigentümer werden. Welchen Weg die Gemeinden beschreiten, hängt von den Umständen ab.

Bauortwahl

U nter diesem Begriff bringt der Erlaß des Reichswohnungs­

kommissars einige Hinweise, die von den Gauwohnungs- kommissaren bei der Verteilung des Programms innerhalb des Gaues beachtet werden müssen. In den .Vordergrund wird die luftschutzmäßige Sicherung der Bewohner der

Heime gestellt. Dementsprechend soll das Schwergewicht der Aktion in den Dörfern und Kleinstädten liegen. Da als Bauherren nicht nur Personen in Frage kommen, die ihre Wohnung durch den Luftkrieg verloren haben, sondern auch Personen, die um quartiert sind, so besteht die Mög­

lichkeit, in Dörfern und Kleinstädten, wo die Um quartier­

ten meist untergebracht werden, selbständige Behausungen für sie zu schaffen. Das wird sicherlich sowohl von den Evakuierten selbst wie auch von den Bewohnern der auf­

nehmenden Gemeinden begrüßt werden; denn beiden kann auf diese Weise geholfen werden: Der Luftkriegs­

betroffene braucht nicht zu fremden Leuten zu ziehen, und diese brauchen nicht in ihre vielfach doch auch be­

engten Verhältnisse fremde Menschen aufnehmen. Es ist eine immer wiederkehrende Motivierung in den zahllosen Eingaben, die der Reichswohnungskommissar erhält, daß die Luftkriegsbetroffenen vor allem deswegen selbständige Wohnungen haben wollen, weil sie darin schalten und walten können, wie sie wollen, ohne von anderen abhängig zu sein. Sie nehmen dabei auch in Kauf, daß dieses U nter­

kommen nur ein Behelfsunterkommen ist.

Wenn das Schwergewicht der Bautätigkeit auch in den Kleinstädten und Dörfern liegen soll, so ist es selbstver­

ständlich unmöglich, die Großstädte auszuschließen. Die Großstädte sind in erster Linie das Ziel der feindlichen Terrorangriffe’ Hier fallen also die meisten Wohnungen aus. In den Großstädten konzentriert sich aber die Indu­

strie, und hier müssen infolgedessen die Arbeitskräfte ge­

halten werden. Es ist daher unvermeidlich, daß auch hier Behelfsheime gebaut werden. Das erfordert von den Ober­

bürgermeistern eine besonders sorgfältige Auswahl der Standplätze. Man wird die Behelfsheime also vor allem in die weniger gefährdeten Ausstrahlungsgebiete legen und dabei auf die natürliche Tarnung oder das Vorhandensein ausreichender Luftschutzeinrichtungen oder dafür geeig­

neter Schutzanlagen Bedacht nehmen. Besonders verdient der Hinweis Beachtung, daß die Gaugrenzen kein H inder­

nis für die Wahl der Bauorte sein dürfen.

Neben dieser Frage der Bauortwahl im großen, die die wichtigste Aufgabe des Gauwohnungskommissars ist, steht die Auswahl des eigentlichen Bauplatzes im Einzelfalle. Der Erlaß behandelt die damit zusammenhängenden Fragen unter der Sachbezeichnung:

Geländefragen

Hierbei handelt es sich um die vielleicht verantwortungs­

schwerste Aufgabe der Oberbürgermeister und Bürger­

meister. Die Maßnahme ist, um dies immer wieder zu betonen, eine Behelfsmaßnahme. Trotzdem soll und muß sie natürlich so zweckmäßig wie irgend möglich angepackt und durchgeführt werden. Das gilt auch für die Planung des Bauens. Auf der anderen Seite muß alles unterbleiben, was die Errichtung der Behelfsheime aufhalten kann.

S t ä d t e b a u l i c h e Gesichtspunkte, wie sie sonst beim Wohnungsbau zu beachten sind, müssen daher zurück­

treten. Man muß es in Kauf nehmen, daß mangels ein­

gehender städtebaulicher Planung Behelfsheime an Stellen errichtet werden, wo sie später stören und infolgedessen wieder weggerissen werden müssen. Nach dem Kriege werden voraussichtlich ja die meisten Behelfsheime, teils früher, teils später, wieder abgerissen werden können.

Dagegen muß bei der Standplatzwahl unbedingt darauf geachtet werden, daß die Häuser, die nicht massiert, andererseits aber auch nicht wild zerstreut, sondern mög­

lichst sinnvoll zu Gruppen zusammengefaßt werden sollen, verkehrsmäßig richtig liegen, daß also die Be­

wohner zu ihren Arbeitsplätzen kommen können, daß die Frauen ihre Einkäufe tätigen, die Kinder zur Schule ge­

langen können. Es muß ferner darauf Bedacht genommen

3 5 6 Der Wohnungsbau in Deutschland, Dezember 1943, Heft 23/24

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werden, daß nach Möglichkeit solches Gelände genommen wird, das schon aufgeschlossen ist. Wenn die Wahl zwischen mehreren Grundstücken besteht, wird beispielsweise das­

jenige Gelände den Vorzug erhalten, bei dem der An­

schluß an die Elektrizitätsversorgung möglich ist. Der Anschluß an die Wasserleitung wird dagegen nicht so aus­

schlaggebend sein, da hier die Anlage von Brunnen mög­

lich ist, wenn nicht die Mitversorgung aus vorhandenen Brunnen ausreicht. Wenn man die Wahl hat, wird man dasjenige Gelände nehmen müssen, wo der Anschluß an die Kanalisation leicht möglich ist. Kurz und gut, bei der Auswahl des Geländes hat der Bürgermeister eine Fülle von Gesichtspunkten zu beachten, die hier im einzelnen wie auch in dem Erlaß selbst nur angedeutet werden konnten. Die Verantwortung der Bürgermeister ist in dieser Beziehung außerordentlich groß. Wenn gleichwohl von dem Erlaß eingehender Planungsvorschriften Ab­

stand genommen worden ist, so ist dies offenbar ge­

schehen, um die freie Entschließung der Bürgermeister nicht einzuschränken. Erfahrungsgemäß lassen sich diese Dinge an O rt und Stelle besser entscheiden als in noch so sorgfältig durchgearbeiteten Planungsvorschriften. Im übrigen ist zu erwarten, daß aus der Praxis heraus sich bald gewisse Erfahrungen ergeben werden, die sicherlich allen mit der Aktion Befaßten zugänglich gemacht werden.

Im übrigen ist in diesem Abschnitt noch zu erwähnen, daß das Grundstück für das einzelne Behelfsheim 200 qm groß sein soll. Das gilt selbstverständlich nur da, wo zum Zweck der Behelfsheime erst Grundstücke abgesteckt werden. Bauherren, die ein größeres Grundstück bereits im Besitz haben, können darauf natürlich bauen. Eine Grundstücksgröße von 200 qm ist im Verhältnis zu den üblichen Grundstücksgrößen, die wir beim Kleinsiedlungs­

und Eigenheimbau kennen, nicht viel. Immerhin bedeutet es eine fühlbare Erhöhung der Bewegungsfreiheit der Be­

wohner in dem nun einmal sehr beschränkten Raum des Behelfsheimes selbst. Zugleich gewinnt die gärtnerische Ausnutzung des Grundstücks eine große Bedeutung. Denn es mu:ß dafür gesorgt werden, daß der Boden möglichst gut ausgenutzt wird. Die Bewohner in dieser Beziehung zu betreuen ist die Aufgabe des Deutschen Siedlerbundes und der Kleingärtnerorganisationen.

Über Typ und Bauweise der Behelfsheime

im einzelnen brauche ich an dieser Stelle nichts zu sagen, weil ich insoweit auf die späteren Darlegungen von H errn Professor Spiegel verweisen kann. Es muß aber auf eines auch hier aufmerksam gemacht werden. In dem Erlaß vom 22. September 1943 ist ein bestimmter Typ nicht vor­

geschrieben worden. Es wurden lediglich Größenmaße gegeben, die eingehalten werden sollen, sowie ein Schaubild nebst Grund- und Aufrissen, das dem Bauherrn als Vorbild dienen soll. Die Behelfsheime sollen eine Wohnungsfläche von etwa 4,10 m X 5,10 m und im Mittel eine lichte Höhe von 2,50 m haben. Es ist nun vielfach die Frage auf­

geworfen worden, ob der Bauherr auch größer bauen darf, wenn er über die erforderlichen Baustoffe verfügt. Es muß dem gegenüber mit aller Bestimmtheit festgestellt werden, daß das mit dem Sinn der Aktion nicht im Einklang steht.

Wie die Dinge liegen, muß versucht werden, mit den im Volke vorhandenen Baustoffen eine möglichst große Zahl von Behelfsheimen zu errichten. N ur so ist überhaupt zu verantworten, daß jetzt die Baumaterialien, die eine Re­

serve des deutschen Volkes für Notfälle, wie sie der Luft­

krieg darstellt, bedeuten, zur Verwendung freigegeben werden. Es soll also niemand glauben, daß er jetzt, wo ihm durch die Aktion die Möglichkeit gegeben wird, über Materialien zu verfügen, ohne daß ihm die Baupolizei­

behörde über die Schulter schaut, nun etwa ein Eigenheim bauen darf. Es soll zwar nicht mit dem Metermaß nach­

gerechnet werden, ob die Größen des Erlasses genau ein­

gehalten sind. Grundsätzlich sollen aber die vorgeschrie­

benen Maße eingehalten werden. Da, wo aus konstruktiven oder sonstigen zwingenden Gründen die genaue Einhaltung nicht möglich ist, dürfen die Behelfsheime die Maße jedenfalls nicht nennenswert überschreiten. Und sie sollen sich auch im Aufbau möglichst an die vom Reichswoh­

nungskommissar ausgearbeiteten Typenzeichnungen halten.

Diese sind auch der Baufibel, die für die verschiedenen Bauweisen herausgegeben wird, zugrunde gelegt. Damit werden auch zwei Fragen beantwortet, die in vielen Ein­

gaben beim Reichswohnungskommissar wiederkehren: ein­

mal, ob der Bauherr sich jetzt mit dem freigegebenen Material und der Prämie den Kern seines künftigen Eigen­

heimes bauen kann; zum anderen, ob er mit dem Material und der Prämie seine bereits vorhandene Gartenlaube ver­

bessern, bewohnbar machen kann. Beide Fragen müssen verneint werden; in beiden Fällen handelt es sich um etwas anderes als um den Bau eines Behelfsheimes im Sinne der neuen Aktion. Da die Bewohnbarmachung einer Laube im Ergebnis oft den gleichen Zweck erfüllt, ist sie inzwischen durch einen besonderen Erlaß des Reichs­

wohnungskommissars vom 8. Januar 1944 — II 1 Nr.

2141/4/44 — geregelt worden. Auch der H err Reichs­

arbeitsminister hat durch seinen Erlaß vom 22. Oktober 1943 das Bewohnen von Dauerwohnlauben gestattet.

Was nun die B a u w e i s e n angeht, so sagt der Erlaß darüber:

Die Heime können entweder aus örtlich vorhandenem Material in den üblichen Bauweisen errichtet werden oder aus fabrikmäßig hergestellten Einzelteilen in Montage­

bauweise. Ich möchte über diesen Fragenkreis an dieser Stelle ebenfalls nichts Näheres sagen, da hierüber voraus­

sichtlich in einer der nächsten Nummern der Zeitschrift die erforderlichen Darlegungen gegeben werden. Ich möchte lediglich auf die schwierigen organisatorischen Probleme aufmerksam machen, die gelöst werden müssen, um bei den fabrikmäßig hergestellten Serien-Behelfsheimen die Bedürfnisse zentraler Planung mit der Aufgabe, die Bau­

elemente auf dem einfachsten Wege an die Bauwilligen auszuliefern, in Einklang zu bringen. Zu diesem Zwecke ist vom GB-Bau, der für die Serienproduktion zuständig ist, der bewährte Apparat des Handels eingeschaltet wor­

den. Der Handel übernimmt die Auslieferung der Bau­

elemente für die Serien-Behelfsheime, sowie übrigens auch von zentral in Auftrag gegebenen Fenstern und Türen für die übrigen Behelfsheime an die Bauwilligen, die allein mit ihm zu tun haben. Ich möchte weiter auf die mannigfachen Probleme hinweisen, die bei der Beschaffung von Einrich­

tungsgegenständen, wie Öfen, Lampen, Aborte usw. sowie von Brunnen entstehen.

Zu dem Kapitel der B a u s t o f f b e s c h a f f u n g , das wohl das schwierigste der ganzen Aktion ist, gehören die verschiedenen Maßnahmen, die inzwischen getroffen wor­

den sind, um das örtlich vorhandene Baumaterial für die Behelfsheimaktion nutzbar zu machen, und die hier wenig­

stens erwähnt werden sollen. Der GB-Bau hat durch eine 33. Anordnung vom 15. September 1943, die bereits dem Erlaß vom 22. September 1943 beigefügt war, eine Melde­

pflicht für Baumaterialien und ein Beschlagnahmerecht der unteren Verwaltungsbehörden eingeführt. In dem Erlaß vom 22. September 1943 wird weiter auf die Möglichkeit hingewiesen, aus den Trüm m ern der durch Bomben zer­

störten Gebäude Baumaterialien für Behelfsheime zu ge­

winnen. So haben beispielsweise viele Städte jedem ein­

4) Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 20. Okt. 1943 IVa 5 Nr. 8710-334/43

3 — Der Wohnungsbau in Deutschland, Dezember 1943, Heft 23/24 357

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