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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 4. November, Nr 88.

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Kreis-

fiir den Kreis Marienburg Westpr.»

Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.

ZIELKA"

Landrätliche Bekanntmachungen

Nr. 1. iMarienburg den 2. November 1905.

Ein Verzeichnis der zu den vorzustehn-senden Ersatz- wahlen zur Handwerkskammer roahlberechtigten Jnnungen

von

Neuteich und Tiegenhof liegt

von

Montag, der 6.

dieses Monats gemäß § 6 der Wahlordnung während einer achttägigen Frist zur Einsicht der Beteiligten im Kreishause hierselbst

aus.

Etwaige Beschwerden sind innerhalb 14 Tagen bei

mir einzureichen.

,

Nr. 2. Marienburg, den 26. Oktober 1905.

Schon wiederholt ist in der Presse

vor

schwindelhaften Los- und Prämienlosgeschäften in den Niederlanden ge- warnt worden, deren Hauptsitz Amsterdam ist, die sich aber auch im, Haag, in Arnhein1, Rotterdam und in anderen Städten finden. So wurde bereits mehrfach in der Presse auf das betrügerische Treiben

«

der Commercek und Kreditbank, der Jnternationalen Prämienbank, der Nationalen Renten- und Creditbanh

;

der Jnternationalen Wechsel- und Effektenbank, der Holländischen Creditbank Grün Fc Co., des Bank-Effekten-Kontors Weber Fc Co., Fortuna, sämtlich in Amsterdam, hingewiesen In letzter Zeit sind die ,,HolländischeBoden-Kredit-Anstalt (Holländische Grund- Kredit-Bank)«, sowie das »Bankkontor für Staatslose, Akt- Ges.«, die »Prämien-Effetten-Bank« in Amsterdam und der

»NiederländischeAllgemeine Effekten- Handel, Akt.-Ges.« in Amsterdam

neu

errichtet worden« Es mag daher jetzt noch- mals nachdrücklich und ganz allgemein darauf hingewiesen werden, daß nach den seit Jahren gemachten Erfahrungen schlimmster Art und der Ansicht ernsthafter Finanzleute

vor

einer Beteiligung-an allen in den Niederlanden befindlichen Unternehmungen, die sich mit dem Handel und dem Spiel

von

Losanteilen oder von Anteilen

an

Prämienpapieren oder

von

Promessen

an

Gewinnen auf Los- und Prämien- papiere befassen, eindringlich gewarnt werden muß. Die Tätigkeit dieser Banken oder ihrer deutschen Agenten pflegt ferner gegen den §7 des Deutschen Reichsgesetzes

vom

10. Mai 1894, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, in der Mehrzahl der Fälle aber auch gegen den Betrugsparagraphen des deutschen Strafgesetzbuchs zu verstoßen. Wer in Deutsch- land eine Agentur oder Vertretung derartiger Institute übernimmt, setzt sich daher fast immer strafrechtlicher Ver- folgung

aus.

Der Zusatz »Durch Königlichen Beschluß genehmigt«, der sich auf den Prospekten derartiger als Aktiengesellschaften begründeter Banken befindet, beweist für die Solidität der Bank nichts;

er

hat nur-formelle Bedeutung und drückt

nur

aus, daß die Statuten der Gesellschaft, wie gesetzlich vorge- schrieben, der niederländischenRegierung zum Zwecke der

Marienburg den 4. November

,

Nr. 2.

M

l1905.

Prüfung eingereicht sind, ob die für Aktiengesellschaften geltenden Normativbestimmungen, z. B. hinsichtlich des Vor- stands, des Aufsichtsrats, der Generalversammlung usw. im Statut beachtet worden sind. Liegen in dieser Beziehung keine Anstände vor, so werden die Statuten durch König- liche Verordnung »genehmigt«, d. h.

es

wird die Erlaubnis erteilt, daß die Aktiengesellschaft

von

diesem Augenblick

an

ihren Geschäftsbetrieb beginnen kann.

·

Eine staatliche Ge- währ für die Solidität des Unternehmens ist in dem

»KöniglichenBeschlusse«nicht enthalten.

Bekannnnachungen anderer Behörden

Nr. 1. Hierdurch bringe ich die erfolgte Ernennung des Lehrers Adalbert Tomkiewicz in Fischau zum Standes- beamten für den lEitandesamtsbezirk Fischau im Kreise Marienburg anstelle des verstorbenen Gutsbes. Stattmüller zur öffentlichen Kenntnis.

Danzig, den 19. Oktober 1905.

Der Ober-Präsident Die auf den 30. November d. Js. in Groß- Lichtenau angesetzte Herbstkontrollversammlung wird auf den 24. November 1905 vormittags 10 Uhr verlegt.

Marienburg, den 30. Oktober 1905.

Königliches Bezirks

-

Kommando.

Nr. 3. Die Schweineseuche auf dem Molkereigehöft Mierau ist erloschen. Die Desinfektion ist ausgeführt, Sperrmaßregeln werden aufgehoben.

Amt Neuteichsdorf, den 2.. November 1905.

» « —

Der Amtsvorsteher.

Nr. 4. Der Fürsorgezögling Friedrich Wilhelm Neu- mann, welcher dem Hofbesitzer B. Andres in Ladekopp zur weiteren Erziehung in den Dienst gegeben war, ist

am

21. Juli d. Js.

aus

seiner Dienststelle entwichen. Es wird

um

Festnahme und Zurücklieferung des Entwichenen durch einen billigen aber sicheren Ziviltransporteur in die hiesige Anstalt ersucht. Die Rückführungskostenträgt die An-

staltskasse. ’,

»

·

Personalbeschreibungx Familienname: Neumann, Bor-

name:

Friedrich Wilhelm, Beruf: landwirtschaftlicherArbeiter,

vormals Bäckerlehrling, Geburtsort: Schönwalde, Geburts- tag: 1. August 1886«,Religion: evangelisch, Größe: 1,68

m,

Haar: dunkelblond, Stirn: breit, Augenbrauen: dunkel, Augen: braun, Nase und Mund: gewöhnlich,Zähne: voll- zählig, Kinn und Gesichtsbildung: rund, Eesichtsfarbe: ge- sund, Gestalt: untersetzt, Sprache: deutsch, besondere Kenn- zeichen: keine.

·

Tempelburg bei Danzig, den 1. November 1905.

Provinzial-Erziehungs-Anstalt.

Der Direktor. Kraufel

Druck

von

O. Halb, Marienburg

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