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Lotterie zum Zwecke der Verstarkung des Fonds des Westpreussischen Provinzial-Feuerwehr-Verbandes zu Unfallbeihilfen fur im Feuerlosch- und Rettungsdienste verungluckte Feuerwehrleute des Verbandes Ziehung am 2. October 1909 in Schwetz (Weichsel)

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XîOtlerie

zum Zwecke der Verstärkung des Fonds des Westpreußischen Provinzial-Feuerwehr-Verbandes zu Unfalibeihilfen für im Feuer­

lösch- und Rettungsdienste verunglückte Feuerwehrleute des Verbandes.

Genehmigt durch Erlaß Sr. Excellenz des Herrn Oberpräsidenten vom 7. Juni 1901) — O. P. I. 78b9 — für den Bereich der Provinz Westpreuße”

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Ziehung am 2. Oktober 1909 in Schwetz (Weichsel).

Inhaber dieses Loses, wofür 2 0 1*1*. entrichtet sind, erhält gegen dessen Aushändigung nach Maßgabe des Planes den darauf gefallenen Gewinn. Der Anspruch erlischt (Î Wochen nach dem Datum der Gewinnliste dieser Klasse, wenn das Los nicht vorher zur Einlösung vorgelegt wird.

S c h w e iz (Weichsel), im Juni 1909.

Die Lotterie-Kommission des Westpreugischen Provinzial-Feuerw ehr-Verbandes.

P. Lexis, J. Jacobsohn, C. Büchner, M. W itt, E. Schulz, Vorsitzender, stellv. Vorsitzender Kassenführer, Beisitzer,

und Schriftführer,

Schwetz. Schwetz.

Schwetz. Graudenz.

Die Erneuerung zur 2. Klasse (Ziehung am 4 . Dezember -jHWS) muß mit Vorlegung dieses Loses bei Verlust des Anrechts bis zum 19. November 1909 abends 8 Uhr bei dem zuständigen Losverkäufer

planmäßig geschehen.

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Auszug aus dem Lotterie-Plan und Verlosungsbestimmungen.

I. Klasse, Ziehung 2. Oktober 1909 «00 Gewinne im Werte von 5000 Mark.

11. 4. Dezember 1909 «00 «000 „

111. „ 5. Februar 1910 «00 6000 „

IV. „ 2. April 1910 «00 5000 „

V. „

V

2. Juli 1910 1600 23000 „

Im ganzen 4000 Gewinne im Werte von 45000 Mark.

Eine Auszahlung der Gewinne in Geld ist ausgeschlossen.

Gewinnlisten.

Das Resultat der Ziehung wird durch Gewinnlisten, durch die Sclnvetzer und durch die Danziger Zeitung sowie durch den Graudenzer Geselligen veröffentlicht.

Verfallzeit der Gewinne.

Die Gewinne können nur gegen Rückgabe der Gewinn­

lose binnen 6 Wochen, vom Datum der Gewinnliste an gerechnet, in Empfang genommen werden. Die in der angegebenen Frist nicht abgoforderten Gewinne werden zum Besten des angegebenen Zweckes öffentlich meistbietend verkauft.

Auswärtigen Losinhabern werden die Gewinne auf ihre Gefahr und Kosten zugesandt, wenn sie innerhalb der angegebenen Frist die Gewinnlose an den Kauf­

mann Julius Jacobsohn in Schwetz (Weichsel) einsenden.

Gesuche.

Alle Gesuche heziip-lich l,n;e und Gewinnlisten (Stück 20 Pf.) sind an die Lotterie-Kommission zu richten.

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