• Nie Znaleziono Wyników

Glückauf, Jg. 78, No. 27

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Share "Glückauf, Jg. 78, No. 27"

Copied!
16
0
0

Pełen tekst

(1)

GLUCKAUF

Berg- und Huttenmannische Zeitschrift

78.Jahrgang 4. Juli 1942 Heft 27

Erfahrungen beim Abbau mit Reihenstempelbruchbau, besonders auf dem Steinkohlenbergwerk Heinitz und Vergleich

zwischen Reihenstempel- und Wanderpfeilerbruchbau.

Von Bergassessor Ulrich A r b e n z , Neunkirchen-Saar-Heinitz.

Nach einem Yortrag \or dem Betriebswirtschaftlichen AusschuB der Saargruben-AG.

Unter Reihenstempelbruchbau versteht man im Gegen- satz zum Wanderpfeilerbruchbau einen Bruchbau, bei dem im Streb die Abgrenzung des Fórderfeldes gegen den Alten Mann nicht durch Wanderpfeiler aus Holz oder Eisen er­

folgt, sondern durch eine oder mehrere Reihen tragfahiger Eisenstempel. Die Erfolge bei Anwendung des Strebbruch- baues ohne Wanderpfeiler erklaren sich einmal aus der Beobachtung, daB beim Einsatz geniigend starrer eiserner Stempel in Verbindung mit Holz- oder Eisenpfeilern nicht diese, sondern die eisernen Stempel die Haupttrager des Hangenden sind, zumal das feste Verkeilen der Wander­

pfeiler in der Praxis fast immer zu wiinschen iibrig laBt und die Pfeiler praktisch erst Druck aufnehmen, wenn das Hangende sich schon um ein gewisses MaB gesetzt hat.

Weiterhin wirkt sich beim Reihenstempelbruchbau die Ein- sparung des Pfeilerfeldes und die dadurch erreichte Ver- kiirzung der tiberhangenden Gebirgslasten bei gleich- zeitiger Verstarkung des Stempeleinsatzes, der infolge des Wegfalls eines Feldes leicht móglich ist, vorteilhaft aus.

Diese beiden Punkte, Verringerung des offenstehenden Strebraumes und Verstarkung des eisernen Ausbaues, be­

zogen auf die Zahl der Stempel, sind die ausschlaggeben- den Faktoren, da hiermit fast immer eine Besserung der Hangendverhaltnisse durch Verringerung und sogar fast vollstandige Vermeidung der Vorabsenkung des Hangenden verbunden ist, die sich haufig auch auf einen besseren Gang der Kohle auswirkt. Diese Yorteile leiten sich letzten Endes

aus den gleichen Erkenntnissen her, die zu dem beschleu- nigten Abbaufortschritt mittaglichem Auskohlen des ganzen Feldes gefiihrt haben. Dadurch, daB durch verstlrkten, moglichst starren eisernen Ausbau unter Verringerung des offenstehenden Strebraumes jede Vorabsenkung moglichst vermieden wird, erreicht man im Alten Mann einen guten Verbruch der Hangendschichten, was sich in Wechsel- wirkung wieder giinstig auf die Beschaffenheit des Han­

genden in den offenstehenden Feldern und haufig auf den Gang der Kohle auswirkt. Uber die Durchfiihrung vOn Reihenstempelbruchbau und die verschiedenen Móglich­

keiten fiir die Gestaltung des Ausbaues ist in den Fachzeit- schriften mehrfach berichtet worden1, so daB es sich er- iibrigt, allgemein darauf einzugehen.

Auf der Grube Heinitz wurden Ende 1939 in dem F l ó z N o s t i z und kurz darauf auch in dem Flóz Thiele- mann-Nebenbank Versuche mit Reihenstempelbruchbau auf­

genommen, die in beiden Flózen zu einem uberraschend guten Ergebnis fiihrten, besonders im Flóz Thielemann-

1 Fu I d a : Reihenstempel beim Strebbruchbau, Gluckauf 74 (1938) S. 345; M a e v e r t : Die Entwicklung des Strebbruchbaues. Gluckauf 75 (1939) S. 381; Strebbruchbau mit Reihenstempeln bei flacher Lagerung.

Gluckauf 76 (1940) S. 25. E s s e r : Die Gestaltung des Abbaus beim Streb­

bruchbau ohne Wanderpfeiler, Gluckauf 76 (1940) S. 301; Wanderpfeiler, Stahlstempel und Kappschienen im Strebbruchbau mit besonderer Beruck- sichtigung Oberschlesiens. Gluckauf 77 (1941) S. 637. M i d d e l d o r f : Streb­

bruchbau mit Reihenstempeln beim Abbau von Flóz Finefrau, Gluckauf 76 (1940) S.485.

3,50

m bchiefer

Abb. 1. Abbau in Flóz Thielemann-Nebenbank auf der Grube Heinitz.

V0 r dem Umsetzen. Wahrend des Umsetzens. Nach dem Umsetzen.

Abb. 2. Reihenstempelbruchbau in Flóz Thielemann-Nebenbank.

373

(2)

374 G l u c k a u f 78. Jahrgang, Heft 27 Nebenbank. Im Flóz Nostiz ergaben sich anfangs dadurch

Schwierigkeiten, daB die eingesetzten Schwarzstempel — Gerlachstempel standen uns s. Zt. in der erforderlichen Menge noch nicht zur Verfiigung — sich ais zu nachgiebig erwiesen.

Das F l ó z Th ielemann- N e b e n b a n k hat auf der Grube Heinitz eine Machtigkeit von nur 0,80—0,90 m reine Kohle, meistens wird ein Bock von 0,10—0,15 m im Liegenden mit- genommen (Abb. 1). Die Kohle ist auBerordentlich hart, das Liegende besteht aus verhaltnismaBig weichem Schiefer, das Hangende bildet eine 6 m machtige Schieferlage.

Wegen der geringen Machtigkeit und der Hartę der Kohle war das Flóz bis 1935 auf der Grube Heinitz iiberhaupt nicht gebaut worden. Bei dem Abbau mit Wanderpfeilern hatten sich insofern groBe Schwierigkeiten ergeben, ais eine sehr starkę Vorabsenkung des Hangenden auftrat und das Hangende im Alten Mann nicht brach, sondern sich auf das hochgequollene Liegende 2—3 Felder zuriick auflegte.

Die Kohle wurde dadurch fórmlich eingeklemmt und das Rutschenfeld so niedrig, daB das Einschaufeln der Kohle auBerst schwierig war. Auch das Umlegen der Rut- schen, das Rauben des hólzernen Ausbaues und das Um- setzen der Wanderpfeiler war sehr erschwert und erfor- derte einen ungewóhnlich hohen Schichtenaufwand. Zahl- reiche Holzstempel blieben im Alten Mann stehen oder setzten sich, auch wenn sie geknickt waren, wieder auf, was ebenfalls einen einwandfreien Bruch im Alten Mann verhinderte. Wegen aller dieser Erschwernisse war das Umbauen haufig nicht rechtzeitig fertig. Besonders uńan- genehm wirkten sich das Setzen und die Vorabsenkung des Hangenden aus, weil die Kohle geschramt werden muBte.

Das Rutschen- und Arbeitsfeld wurde dabei so niedrig, daB der Schrambetrieb bald wieder aufgegeben werden muBte. Entsprechend gering waren die Hackenleistungen mit 2,5 bis 3 t und die Abteilungsleistungen mit 1,4 bis 1,6 t; 2 t sind nie erreicht worden.

Diese Verhaltnisse anderten sich schlagartig fast von einem Tag zum andern mit der Einfiihrung von Reihen­

stempelbruchbau. Das Hangende im Alten Mann brach fast immer sofort nach dem Rauben herein, das Hangende im Streb wurde erheblich besser, eine Vorabsenkung des Han­

genden zeigte sich iiberhaupt nicht mehr, die Leute hatten wieder Bewegungsfreiheit, und der Gang der Kohle besserte sich ganz wesentlich. Nachdem der gróBte Teil des Strebs auf Reihenstempeln stand, setzte einmal beim Rauben sehr.

starker Druck ein, in dem Band- und Arbeitsfeld drtickten sich die Quetschhólzer vollstandig zusammen, ein AbriB des Hangenden am KohlenstoB trat aber nicht ein. Wahr- scheinlich waren im Alten Mann die hóheren Dachschichten auf eine groBe Ausdehnung. hereingebrochen. Ahnliche Druckerscheinungen sind spater nicht wieder aufgetreten.

Diese Besserung der Verhiiltnisse wirkte sich auch in den Leistungszahlen aus, die Hackenleistung stieg von 2,5—3 t auf 4,5—5,5 t, die Gesamtleistung auf 2,4 bis zu 2,8 t. Diese Leistungssteigerung war zweifellos allein auf den Reihen­

stempelbruchbau zuriickzufiihren und beruhte auf der Ver- kleinerung des offenstehenden Strebraumes und dem durch das maschinelle Rauben ermóglichten restlosen Rauben der Stempel.

Der 160 m lange Streb wurde schwebend verhauen.

Der Ausbau, parallel zum KohlenstoB eingebracht, bestand aus 2,50 m langen runden Schalhólzern, die auf 3 Stempeln (Sprungstempel der Gewerkschaft Eisenhiitte Westfalia in Lunen) standen (Abb. 2). Nach dem Alten Mann zu wurden unter jedes SchalhcJz 2 weitere Stempel (Reihen- stempel) gesetzt. Das Rauben und Umsetzen des Ausbaues geschah nach dem Umlegen des Strebbandes in der Weise, daB zunachst mehrere Baue voraus die eigentlichen Reihen­

stempel von Hand gelóst und unter die nachste Ausbau- reihe, die im neuen Fórderfeld die Abgrenzung gegen den Alten Mann bildet, gesetzt wurden. Das Rauben des Aus­

baues erfolgte dann mit Hilfe eines Raubhaspels, der in der Fórderstrecke stand, in der Weise, daB 3 Stempel mit Ketten an das Raubseil angeschlagen und herausgezogen wurden. Die Ketten an dem Raubseil waren gleich lang, so daB sich beim Ziehen ein Stempel nach dem anderen her- ausziehen lieB. Die Kópfe der maschinell mit der Windę geraubten Stempel wurden nicht geóffnet, da dann der Oberteil des Stempelkopfes mehrfach nach AbreiBen der Haltekette unter den Bruch geriet; man hat die Kopfe dieser Stempel spater sogar festgeschweiBt wed die Eigenschaft der Sprungstempel, daB sie nach Offnen des Haltekeils aufspringen, beim maschinellen

Rauben nicht ausgenutzt wurde. Fiir das Rauben waren 6 Mann eingesetzt, und zwar 1 Haspelfuhrer, 2 Mann zum Umsetzen der Reihenstempel und 3 Mann zum Rauben des Ausbaues. Je lfd. m Streb wurde ein Gedingesatz von 0,38X11 bezahlt, ais Haspelfuhrer war ein Invalide im Schichtlohn eingesetzt. Zur Verstandigung zwischen den Raubern und dem Haspelfuhrer diente ein Schellenzug mit PreBlufthupe. Die Stempelverluste. waren auBerordentlich gering und betrugen bei etwa 750 eingesetzten Stempeln monatlich durchschnittlich 10 Stiick, d. h. 1,4o/0. Irgend- welche Unfalle sind bei dem Rauben des Ausbaues nicht vorgekommen. Aus der Zahlentafel 1 ergibt sich, daB gegen- iiber dem Wanderpfeilerbruchbau beim Reihenstempel­

bruchbau die monatlichen Stempelverluste Von 50 auf 10 Stiick, die Lohnkosten fiir das Umsetzen des Ausbaues von 4250 auf 2025 SUM und der Schichtenaufwand fiir das Umsetzen des Ausbaues von 8 auf 3,9 Schichten je 100 t zuriickgegangen sind.

Z a h l e n t a f e l 1. Kostengegeniiberstellung beim Bruchbau mit Wanderpfeilern und Reihenstempeln Flóz Thielemann-Nebenbank Grube Heinitz.

S t e m p e l v e r l u s t e '

Wanderpfeiler (September-Dezember 1939) monatlich Reihenstempel (Januar-Dezember 1940) S t e m p e l m i e t e n

Wanderpfeiler (September-Dezember 1939) Reihenstempel (Januar-Dezember 1940) L o h n k o s t e n

Wanderpfeiler (September-Dezember 1939) Reihenstempel (Januar-Dezember 1940) S c h i c h t e n a u f w a n d je 100 t.

Wanderpfeiler (September-Dezember 1939) Reihenstempel (Januar-Dezember 1940)

50 Stiick

10 ,

1830 m 1620 „ ■

4250 2025

8 Schichten je 100 t 3,9 je 100 t

Ahnliche Ergebnisse wurden beim Reihenstempel­

bruchbau in dem 1,20 m machtigen Flóz Nostiz, wo an Stelle von Sprungstempeln Gerlachstempel und Schienen- schaleisen eingesetzt waren, erzielt.

Einen noch durchschlagenderen E rfolg brachte die Ein- fiihj-ung des Reihenstempelbruchbaues im F l ó z Tauen- zien der Grube Dechen; man kann sogar ohne Ober- treibung sagen, daB durch den Reihenstempelbruchbau ein wirtschaftlicher und in sicherheitlicher Beziehung unbe- denklicher Abbau des Flózes Tauenzien iiberhaupt erst móglich wurde. Wie aus dem Profil ersichtlićh (Abb. 3), hat das Flóz Tauenzien mit rd. 1,70 m Machtigkeit ais Liegendes einen sandigen Schiefer, das Hangende bildet zunachst eine spiegelglatte Plattenschieferschicht von 0,17 m Machtigkeit, daruber ist eine 1,40 m machtige sehr feste Sandsteinschicht abgelagert,' die von einer 1,60 m machtigen Sandschieferschicht iiberlagert wird. Das Flóz war zuletzt Anfang 1936 in einem kurzeń Streb mit Wanderpfeilerbruchbau gebaut worden. Wegen des auBer­

ordentlich druekhaften Hangenden lieB sich" der Streb nur schwer offen halten; mehrfach war er zu Bruch gegangen, einen regelmaBigen Rhythmus in den Abbau zu bringen, war schon damals nicht gelungen.

0,50 Sand

1.W S and ■

W ffiM

*

K. W

^ S a n d Schiefer

Abb. 3. Schnitt durch Flóz Tauenzien.

^39 lief ein neuer Bruchbaustreb von zunachst 300 in flacher Bauhóhe mit Holzwanderpfeilern, an angs mit Holzstempeln, dann mit Gerlachsteinpeln in schwerer Ausfuhrung und Schienenschaleisen an, der spater auf n o m verkiirzt wurde. In den Abb. 4-7 ist die Entwicklung des Abbaues vom Wanderpfeilerbruch mit einfallendem Ausbau iiber den streichenden Ausbau zum Keihenstempelbruchbau dargestellt.

(3)

Ursp/unglicher Ausbau mit

Wanderpfeilern. Zusatzlicher Ausbau im Streichen nach jeder 2. Stange.

Abb. 4. Entwicklung des Bruchbaues in Flóz Tauenzien der»Grube Dechert.

Streichender Ausbau mit Wanderpfeilern.

Der einfallende Ausbau mit Holzwanderpfeilern (Abb. 4 links), bei dem je m2 Hangendflache im Rutschen- feld ein Stempel entfiel, geniigte nicht dem auftretenden starken Druck und vor allem dem Schub nach dem Kohlen­

stoB zu. Die Wanderpfeiler wurden auBerordentlich stark zusammengedriickt; das Hangende im Alten Mann war, auch mittels SchieBarbeit, nur schwer zum Brechen zu bringen, dabei legte sich das Haupthangende selbst, anstatt zu brechen, im Alten Mann auf das Liegende auf und ver- ursachte einen starken Schub nach dem KohlenstoB hin, wodurch die um ein Drittel zusammengepreBten Holz- pfeiler bis zu einem Meter aus der Senkrechten nach dem KohlenstoB hin verschoben wurden. Das Hangende brach, wenn iiberhaupt, auBerordentlich grobklotzig herein. Im Rutschen- wie auch im Kohleflfeld zeigten sich sehr starkę Vorabsenkungen bis zu 0,40 m.

Diese Vorabsenkungen waren insofern besonders un- erwiinscht, ais der das Hangende bildende Plattenschiefer dabei aufblatterte und mit seinen messerscharfen Kanten' zahlreiche, wenn auch leichtere Verletzungen, besonders Schnittwunden, verursachte. Die Vorabsenkung wurde da­

durch begunstigt, daB der an sich starre Ausbau mit Gerlachstempeln schwerer Ausfiihrung durch die ver- haltnismaBig nachgiebigen Quetschhólzer doch eine gewisse Nachgiebigkeit besaB (Abb. 5). Infolge der Schwierigkeiten durch den im Streb herrschenden Druck wie auch beim Umsetzen der Wanderpfeiler, besonders bei eintretenden Strebbriichen, gelang es natiirlich nicht, einen regelmaBigen Rhythmus zu erzielen, geschweige denn taglich umzulegen.

Zunachst versuchte man (Abb. 4, Mitte), durch Beiziehen der Wanderpfeiler den offenen Strebraum zu rerkleinern und den Ausbau durch streichende Baue zusatzlich nach jeder zweiten Stange einmal zu verstarken und zum anderen gegen Schub zu sichern. Je m2 Hangendflache standen dabei 1,25 Stempel. Diese Art des Ausbaues stellte zwar einen gewissen kleinen Fortschritt dar, konnte jedoch noch in keiner Weise befriedigen, vor allem erwiesen sich die Wanderpfeiler ais zu nachgiebig; das Haupthangende brach nicht richtig und setzte sich auf das Liegende auf, und es zeigte sich noch eine s'tarke Schubwirkung nach dem KohlenstoBe hin. Der Ausbau wurde daher vollst3ndig auJ streichenden Ausbau umgestellt (Abb. 4 rechts), der Abstand der Baue betrug dabei 1 m, je m 2 Hangendflache

stand 1 Stempel. Dabei wurde wieder die Beobachtung gemacht, daB die Wanderpfeiler den auftretenden Druck an den Bruchkanten nicht aufzunehmen vermochten, sondern daB lediglich die verhaltnismaBig starren Eisenstempel Haupttrager dieses Druckes aus dem Hangenden waren.

Durch die damit verbundene Verstarkung des Ausbaues gegen Schub aus dem Alten Mann ergab sich eine gewisse Verbesserung der Verhaltnisse, die uns zusammen mit Er­

fahrungen, die wir anderwarts gemacht hatten, zu der Er­

kenntnis fiihrten, daB das Flóz Tauenzien nur mit einem ganz starren Ausbau mit starkster Unterstiitzung des Hangenden — Vermehrung der Stempelzahl — d. h. mit Reihenstempelbruchbau zu bauen ist.

Die Umsetzung dieser Erkenntnis in die Praxis be- deutete damals angesichts des auBerordentlich grobstiickig brechenden Hangenden, das ein Umschieben der Reihen­

stempel wahrend des Fallens des Bruchs befurchten lieB, nicht nur fur uns, sondern vor allem fiir die Bergbehórde einen gewissen EntschluB. Das Ergebnis war dafiir aber auch ein wahrhaft verbliiffend giinstiges. Um dem Ausbau das gróBte MaB von Starrheit zu geben, muBte man auf Holz jeder Art, also auch auf Quetschhólzer und Vor- stecker, verzichten (Abb. 6). Da der starre Ausbau jede Vor- absenkung des Hangenden verhinderte, durfte auch keine RiBbildung im Hangenden mehr auftreten, das ursprung­

liche Gefiige des Plattenschiefers also nicht gestórt werden.

Ein Aufblattern des Plattenschiefers und ein Ausbrechen von Stiicken aus dem Hangenden ist tatsachlich praktisch nicht mehr beobachtet worden. Zunachst wurden (Abb. 7,

(4)

376 G l u c k a u f /S- Jahrgang, ! i eft 27 links) zwischen 2 einfaller.de Baue 3 streichen.de Baue ge­

setzt, d. h. je m2 Hangendflache entfielen jetzt 2,5 Stempel im Rutschenfeld. W ir sind dabei bewuBt den Weg gegangen, den Ausbau zunachst so stark zu machen, wie es praktisch iiberhaupt nur móglich war. Gegen den Bruch stand aile 45 cm ein Stempel, der, so bald er von den Kohlenhauern gesetzt war, sofort unter vollen Druck geriet. Der Bruch kam, nachdem einige Felder mit Reihenstempel geraubt waren, ausgezeichnet, und zwar brach jetzt das Hangende, auch das Haupthangende nicht mehr grobstiickig, sondern verhaltnismafiig kleinstiickig. Das ist dadurch zu erklaren, daB das Hangende jetzt Feld fiir Feld brach. Der Alte Mann war bis an die Reihenstempel vollstandig aus- gefiillt, der Bruch machte den Eindruck eines Vollversatz- strebes, in dem Stiickberge lehrbuchmafiig versetzt waren.

Z Ł E

=

-'- f t

--- J i

a

Abb. 6. Ausbau ohne Quetschholz und ohne Spitzenverzug.

Der Unterschied im Verbruch der Hangendschichten im Alten Mann bei Wanderpfeiler- und Reihenstempelbrucli- bau lieB sich am besten beobachten, ais die eine Halfte des Strebs noch auf Wanderpfeilern, die andere schon auf Reihenstempeln stand. Es war ein iiberzeugender Unter­

schied, wie er wirklich eindrucksvoller nicht hatte sein kónnen. Der Ausbau wurde spater abgeandert und ver- einfacht, da es sich bald zeigte, daB, nachdem das Haupt­

hangende einmal richtig gebrochen war, der Ausbau nicht mehr so stark zu sein brauchte. Aufrerdem bereitete die engmaschige Stempelfront den Kohlenhauern Schwierig­

keiten beim Laden der Kohlen und den Umlegern beim Umlegen des Fórdermittels. Auch war es vorgekommen, daB der Bruch entlang der einfallenden Schiene so scharf kam, daB sie in einzelnen Fallen frei im Bruchfeld stand, d. h. daB das Hangende iiber die Schiene hjnweggebrochen war.

Reihenstem pelbruchbau m it schwebendem u n d streichendem Ausbau.

Weitcrhin ergaben sich bei dieser Ausbauart Schwierig­

keiten beim Rauben — es wird auch in diesem Betrieb maschinell geraubt, und zwar mit 2 Rąubwinden, einer oben, einer unten im SrtoB; die Raubarbeiten erfolgen etwa von der Mitte des StoBes aus nach oben und unten da sich die Endstempel unter dem einfallenden Bau beim Ziehen mit dem Haspel ófters hinter dem Stempel des streichenden Ausbaus verfingen und diesen Bau ungewollt vorzeitig mit umrissen.

Lediglich aus diesen Griinden — Schwierigkeiten beim Einladen der Kohle, beim Umlegen des Fórdermittels und beim Rauben des Ausbaues — wurde die Ausbauart noch- mals umgestellt in der Weise, daB jetzt (Abb. 7, rechts) zwischen die im Abstand vdn l,10m angeordneten streichen­

den Baue kurze Bauschienen von 0,90 m Lange auf 2 Stempel, etwa 0,15 m nach dem KohlenstoB zuriickgesetzt, gestellt werden, und zwar nur noch am Bruch entlang. Da die Stempel nunmehr in einer Reihe stehen, sind die Schwierig­

keiten beim Rauben behoben, die Bmchkanten bilden die Enden des etwa 0,15 m iiberstehenden streichenden Schaleisens, und der Bruch bricht nicht mehr iiber die ein­

fallenden Baue hinweg, d. h. samtliche Stempel unter- stiitzen einwandfrei das Hangende. Je m2 Hangendflache im Rutschenfeld stehen jetzt 2 Stempel; diese Zahl hat sich im Dauerbetrieb ais vóllig ausreichend erwiesen.

In dem jetzt 170 m langen Streb mit einem Einfallen bis zu 20° wird auf 2 Dritteln gekohlt, auf dem 3. Drittel wird umgelegt und geraubt, und zwar mit 2 Haspeln oben und unten. Es sind fiir das Umlegen und Rauben insgesamt 20 Mann eingesetzt, jede Raubgruppe besteht aus:

1 Haspelfiihrer, 5 Mann zum Umstellen der schwebenden Baue, 3 Raubern fiir die einfallenden Baue, 1 Mann zur Be­

fórderung der geraubten Stempel und Schaleisen an dem KohlenstoB.

Zunachst werden von samtlichen Leuten Rutschen, Motoren und die PreBluftleitung umgelegt. AnschlieBend werden von der Mitte aus die Stempel der .schwebenden Baue von Hand aufgeschlagen und die Baue* in das neue Feld gesetzt, wahrend die Rauber Raubwinden und Signal- zug umlegen. Wenn die Rauber 10 m einfallende Baue um- gesetzt haben, beginnt das Rauben der streichenden Baue auf folgende Weise: Man legt um die Stempel 1, 2, 3 und 4 eine kurze Schlupfkette und hangt in die Ketten der Stempel 1 und 2 die etwa 2 m langen Raubketten mit 16 bis 18 mm starken Gliedern, die an dem Raubseil befestigt sind, ein. Auch das Schaleisen zwischen den Stempeln 1

R eihenstem pelbruchbau m it streichendem A usb au.

Abb. 7. Weitere Entwicklung des Bruchbaus im Flóz Tauenzien der Grube Dechen.

(5)

Abb. S. Entwicklung des Reihenstempelbruchbaus mit Standholzpfeilern.

und 6 wird, soweit erforderlich, besonders wenn, was im allgemeinen nicht der Fali ist, das Hangende mit dem Ziehen der Stempel zu Bruch geht, an eine Raubkette angehangt.

Stempel Nr. 6 wird von dem neuen Rutschenfeld aus auf- geschlagen und herausgenommen. Auf Signal zieht jetzt der Haspel Stempel 1 mit Schaleisen heraus, und zwar nur soweit, daB die an Stempel 2 angeschlagene Kette diesen Stempel noch nicht zieht. Von dem gezogenen Stempel 1 werden Schlupfkette und Raubkette abgehangt und erstere am Stempel 5, letztere am Stempel 3 befestigt. Den ge- raubten Stempel 1 und das zugehórige Schaleisen stellt man an den KohlenstoB und raubt anschlieBend in der be- schriebenen Weise den nachsten Bau.

Dadurch, daB immer an 3 Stempeln im voraus die Schlupfkette und an 1 Stempel im voraus die Raubkette an­

gehangt ist, haben wir verhindert, daB die Leute an dem letzten am Bruch stehenden Stempel noch irgend etwas zu tun haben; sie befinden sich bei der Raubarbeit also immer im Schutze mehrerer Baue. Auf diese Weise sind Unfajle durch Steinfall vollstandig ausgeschaltet worden.

Auf den Reihenstempelbruchbau in dem Flóz Tauen- zien wurde deswegen so eingehend eingegangen, weil er hier unter schwierigstem, sehr druckhaftem Hangenden seine Bewahrungsprobe bestanden hat und ein wirtschaft- licher Abbau des Flózes durch den Reihenstempelbruchbau iiberhaupt erst errrlóglicht wurde. Seit der Einfiihrung des Reihenstempelbruchbaues vor etwa li/s Jahren ist in den Streben im Flóz Tauenzien kein Strebbruch mehr vor-i gekommen, regelmaBig taglich konnte ein Feld ausgekohlt werden, die Stempelverluste sind ganz wesentlich zuriick- gegangen, sie betragen zur Zeit etwa 1 — 1,5 o/ó. Das Han­

gende im Arbeitsfeld ist jetzt ausgezeichnet, und die Kohle hat guten Gang. Entsprechend ist die Hackenleistung von 5-6 t bei Wanderpfeilerbruchbau auf durchschnittliCh 10-11 t beim Reihenstempelbruchbau gestiegen, und die Versetzerschichten je 100 t sind von etwa 6 auf 3 zuriick- gegangen. Insgesamt sind iiber 200000 t mit Reihenstempel­

bruchbau aus dem Flóz Tauenzien ohne besondere Vor- kommnisse abgebaut worden. Selbst kleinere Flózstórungen bis zu 1/2 m Verwurfshóhe sind mit Reihenstempelbruchbau iiberfahren worden. Die Ausschaltung jedweden Holzes fiir den Strebausbau hat naturgemaB eine sehr fiihlbare Sen­

kung der Holzkosten zur Folgę gehabt, und zwar van 90 Mpf— 1 S/lM/t auf 15-18 Ufyiflt. Diese entstehen nur noch aus dem Holz fiir den Streckenausbau bzw. -unterhaltung und fiir die Holzpfeiler fiir die Strecken, Bohlen und Schneidholz fiir Gestange, Wettertiiren, Unterklótzen von Streckenbandern u. a.

Bemerkenswert sind auch dic Erfahrungen, die man beim Anlaufen eines neuen Reihenstempelstrebs im Flóz Tauenzien gemacht hat. Friiher wurden die ersten 10 Felder nach dem Aufhauen auf Standholzpfeiler gesetzt (Abb. 8) aus der Befiirchtung heraus, daB das Hangende in den ersten Feldern brechen und dann gebirgsschlagartig den Streb zu Bruch werfen konnte. Tatsachlich ging der Streb auch in den ersten Feldern, und zwar wohl wegen

der Standholzpfeiler zweimal zu Bruch, davon einmal auf eine Lange von iiber 60 m. Wir entwickeln jetft den Reihenstempelbruchbau unmittelbar aus dem StoBanhauen heraus; Zunachst werden (Abb. 9) 2 Felder ausgekohlt und mit Reihenstempeln gegen das Aufhauen verbaut.

Wv//W/AW/*/AVv/A\'/!tWwA\"

Abb. 9. Entwicklung des Reihenstempelbruchbaus ohne Standholzpfeiler.

Gleichzeitig wird der Holzausbau aus dem StoBanhauen maschinell mit dem Raubhaspel ausgeraubt, das Hangende gebohrt und der Ausbau im ersten Feld des Strebs um- gesetzt. Das Hangende in den zwei ausgeraubten Feldern wird dann geschossen und geht an den Setzrissen, die sich im Hangenden des StoBanhauens gebildet haben, einwand-

frei zu Bruch. (SchluB folgt.)

Bergbau und Bergrecht in den Niederlanden.

Von Berghauptmann a.D . Dr. jur. Wilhelm S c h l u t e r , Bdnn.

Das Bergrecht in den Niederlanden.

D as F r a n z ó s i s c h e B e rgr ech t .

In den Niederlanden ist unter der franzósischen Herr- schaft Anfang des 19. Jahrhunderts d a s franzósische Berg­

recht eingefiihrt worden. Das Franzósische Berggesetz vom 21. April 1810 mit seinen Nach- und Nebengesetzen gilt dort noch heute; es ist aber durch niederlandische Gesetze, vor allem auf dem Gebiete des V e r l e i h u n g S ’- wesens und der Bergpolizei geandert oder e r s e t z t worden, wie spater ausfuhrlicher dargelegt wird.

(SchluB.)

Das Franzósische Berggesetz, das »Gesetz iiber die Bergwerke, Grabereien und Steinbriiche« vom 21. April 1810 Art. 7 wollte nach dem Vorschlage Napoleons durch die Bergwerkskonzession »ein dauerndes festes Eigentum«

schaffen. Das Wesen dieser Bergwerkskonzession liegt darin, daB der Fund eines Minerals nicht, wie /nach deutschem Bergrecht, unter bestimmten gesetzlichen Vor- aussetzungen einen Rechtsanspruch auf Bergwerks- verleihung gibt, sondern nur zu einem Antrag auf Erteilung der Konzession berechtigt, dessen Erfolg vom Ermessen der Staatsbehórde, des Conseil d’Etat, abhangt. Die Kon-

(6)

378 G l u c k a u f 78. Jahrgang, H eft 27 zession braucht nicht dem Finder, kann vielmehr unter an-

gemessener Entschadigung fiir dessen Schiirfkosten auch einem anderen verliehen werden, je nachdem die Erteilung an den Finder oder an den anderen mehr dem Staats- interesse zu entsprechen scheint. Eine zwangsweise Ent- ziehung des Bergwerkseigentums hielt das Berggesetz von 1810 mit seiner stark betonten Unwiderruflichkeit des Bergwerkseigentums fur so wenig vereinbar, daB es dar- iiber nur die unbestimmte Vorschrift des Art. 49 gab:

»Wenn der Betrieb so eingeschrankt oder eingestellt wird, daB dadurch die óffentliche Sicherheit oder die Bediirfnisse der Abnehmer gefahrdet werden, sollen die Prafekten die Bergwerkseigentumer vernehmen und dann dem Minister , des Innern berichten, damit das Notige veranlafit wird.«

Eine Anderung brachte das noch heute giiltige Gesetz iiber die Siimpfung und den Betrieb des Bergbaues vom 27. April 1838!. Es laBt den Zwangsverkauf einer Berg- werkskonzession und allenfalls ihren Riickfall unter das Verfiigungsrecht des Staates zu,

1. wenn nach dem Gesetz von 1838 eine Zwangsgenossen- schaft zur Siimpfung benachbarter Bergwerke gebildet worden ist, die Konzessionare aber die zur Anlage nótigen Betrage nicht zahlen;

2. wenn die Gesetze oder Reglements die Behórde er- machtigen, Arbeiten in Bergwerken auf Kosten der Konzessionare ausfiihren zu lassen, und diese die Kosten nicht entrichten;

3. wenn einer der Falle des Art. 49 vorliegt.

Neuerdings hat sich im franzósischen Bergrecht eine Art von zeitlich und inhaltlich beschrankter Bergwerks- konzession herausgebildet. Die Konzession nach dem Berggesetz von 1810 Art. 7 begriindet zwar ein auf unbe- grenzte Zeit wirksames Bergwerkseigentum, sie darf aber seit dem Gesetz vom 9. September 19192 und der Ver- ordnung vom 21. April 1920 den Konzessionaren je nach der Art des Minerals nur noch auf 50 bis 99 Jahre erteilt werden. Beim Ablauf dieser Zeit oder auch sonst beim Verfall der Konzession fallt das Bergwerkseigentum ah den Staat. Die Konzession wird also zeitlich begrenzt und aufierdem mit Auflagen belastet3; beides wird beim Kon- zessionsakt in einem Lastenheft (cahier. des charges) fest- gesetzt. Die Konzession dauert bei Stein- und Braunkohle, Petroleum, Kohlenwasserstoff, Eisen und Schwefeleisen 99 Jahre, bei wertvollen Mineralien, wie Platin, Gold, Graphit, Kobalt und Radium 50, sonst 75 Jahre4. Das Lastenheft bestimmt auch die nótigen Mafinahmen fiir einen geregelten Betrieb wahrend der letzten Konzessions- jahre und stellt fiir tlen Ablauf und die Nichterneuerung der Konzession den ordnungsmaBigen Ubergang auf den Staat oder auf den neuen Erwerber sicher, setzt das Stamm- vermógen der Gesellschaft fest, die das Bergwerk be- treiben will, ebenso die Beteiligung des Staates und der Gefolgschaft am Reingewinn und die Mindestlóhne der Bergleute.

Der Konzessionar hat fiir jede ihm erteilte Konzession die Betriebspflicht. Erfiillt er sie nicht, so kann die Kon­

zession zuriickgenommen werden, wenn die óffentliche Sicherheit oder der Bedarf der Abnehmer gefahrdet ist5.

Beim Ablauf der Konzession, ihrem Verfall, ihrer Auf- hebung oder beim Verzicht auf sie fallen die Bergwerke dem Staate zu 6. Er kann sie alsdann ausbeuten, entweder selbst oder durch Verpachtung mit Gewinnąnteil oder sonst unter Bedingungen, die im Lastenheft ais Regel vor- gesehen sind; er kann sie auch in den Rechtszustand von Mineralablagerungen zuriickversetzen, nach denen dann der Bergbaulustige wieder schiirfen kann1.

D ie n i e d e r l a n d i s c h e n G e s e t z e i i ber Ber gwe rk s- v e r l e i h u n g f n 8.

In der Umgebung der mehrfach genannten Domanial- grube hatte der niederlandische Staat Steinkohlenfelder bis

1 A c h e n b a c h : Das franzósische Bergrecht, S. 308; vgl. auch VO.

V. 24. Mai 1938.

2 BZ. 61, S. 199.

3 Ges. v. 9. Sept1. 1919, Art. 1, 2.

• VO. v. 21. April 1920, Art. 4.

5 Berggesetz v. 1810 Art. 49; Ges. v. 27. April 1838, Art. 6— 10; Dekr.

v. 23. Okt. 1852, Ges. V. 13. Juli 1911, Dekr. v. 21. April 1920, Art. 14; VO.

v. 24. Mai 1938.

6 Ges. v. 9. Sept. 1919, Art. 1, Abs. 3.

7 Wegen der franzósischen bergrechtlichen Vorschriften uber die Ein­

teilung der Bodenschatze, das Schiirfen und Verleihen, die Zwangsgrund- abtretung, den Bergschaden, die Bergbehórden muB hier wegen Raummangel auf meinen Aufsatz iiber »Das Bergrecht in Frankreich usw.« im Gliick- auf 77 (1941) S. 288 Ycrwiesen werden.

8 Vgl. dazu die Kartę, S. 367.

zu 6000 ha an Private verliehen. Zur Ausbeutung des noch bergfreien Restes, einer Flachę von etwa 14500 ha, durch staatlichen Betrieb erging das niederlandische Gesetz vom 24. Juni 19011 iiber die Ausbeutung von Steinkohlenfeldern in der Provinz Limburg. Dabei gewahrte der Staat fiir Bohrungen, die auf Steinkohle fiindig wurden, eine Ver- giitung bis zU dem Betrage, der im allgemeinen den Kosten fiir solche Bohrungen gleichkommt; die Grundeigentiimer erhielten je ha des Oberflacheneigentums 12,50 fl. Obwohl in dem Gesetz der Grundsatz ausgesprochen ist, dafi der Staat die Steinkohle in dem ihm vorbehaltenen Gebiet aus­

beuten soli, erwirbt er das fórmliche Bergwerkseigentum erst, nachdem die Grenzen der Bergwerksfelder durch Verordnungen bestimmt worden sind.

Das niederlandische Gesetz vom 24. Juli 19032 iiber die Beschrankung des Rechts zur Aufsuchung verleihbarer Mineralien zugunsten des Staates behielt ihm das Schiirfen in Teilen der Provinzen Limburg, Nord-Brabant, Gelder- land und Overijssel fiir sechs Jahre vor; das Vorbehalts- gebiet schlofi sich an die dem Staat fiir Steinkohle vor- behaltenen Teile der Provinz Limburg an. Niemand durfte darin ohne ministerielle Erlaubnis schiirfen, und eine solche fiir Stein- und Braunkohle, Steinsalz und Kalisalz iiber- haupt nicht erteilt werden.

Das Gesetz vom 6. Oktober 19083 iiber die Auf­

suchung von Mineralien von Staats wegen hob das Gesetz von 1903 auf und behielt dem Staat fiir 15 Jahre jede Schiirf- tatigkeit vor. Er hat in dieser Zeit das Land auf Stein- kćhle und Salz untersucht. Fiir die Gebiete, wo diese Mine­

ralien nachgewiesen wurden, schlofi das Gesetz vom 20. Juni 19244 iiber die Aufsuchung von Mineralien den Entschadigungsanspruch aus, der nach Art. 16, 46 des Fran­

zósischen Berggesetzes von 1810 dem Finder zusteht. Dann stellte das Gesetz vom 29. Juni 19255 iiber die besondere Regelung der Verleihung von Schiirfkonzessionen das Recht zur Erforschung der Bodenschatze bis auf einige Ausnahmen wieder her, fiir das Peelgebiet und das Gruben- gebiet von Winterswijk jedoch nur nach vorheriger Be- willigung durch das Abgeordnetenhaus.

Die Gesetze vom 1. November 19336 und 9. Februar 19397 und der BeschluB des Generalsekretars vom 8. No- vember 1941 haben insofern neue Einschrankungen ge­

bracht, ais fiir die Untersuchung der Bodenschatze in den Provinzen Groningen, Friesland, Drenten, Overijssel, Gelderland, Nord-Holland, Siid-Holland und Utrecht wahrend zehn Jahren die Genehmigung des Ministers nótig ist.

Nach dem niederlandischen Gesetz vom 27. April 19048 iiber nahere Vorschriften fiir den Bergbau und iiber Ande- rungen des Franzósischen Berggesetzes vom 21. April 1810 kann eine Bergwerkskonzession wieder entzogen werden, wenn ihr Inhaber nicht binnen Jahresfrist den gesetzlichen oder den Konzessionspflichten iiber den Bergbaubetrieb nachgekommen ist; das Verfahren ist eingehend in den Art. 1—8 geregelt.

D ie B e r g a u f s i c h t ( B e r g p o l i z e i ) n ac h d em n i e d e r ­ l a n d i s c h e n Ber gr echt.

Die gesetzlichen Vorschriften iiber die Bergaufsicht.

Die staatliche Aufsicht iiber die Bergwerke (Berg­

polizei) in den Niederlanden beruht seit dem niederlandi­

schen Gesetz vom 27. April 19048 nicht mebr auf dem franzósischen, sondern auf dem niederlandischen Berg­

recht; Art. 13 de& Gesetzes von 1904 hat die Art. 47—50 des Franzósischen Berggesetzes von 1810 »Von der Auf­

sicht iiber die Bergwerke durch die Staatsbehórde« auf- gehoben. Bald clanach hat die niederlandische Verordnung vom 22. September 1906° auch das franzósische Dekret vom 18. November 181010 iiber die Organisation des Bęrg- werkscorps, das Dekret vom 3. Januar 181311 iiber die poli­

zeilichen Bestimmungen fiir den Bergbau und die nieder- landische Verordnung vom 28. Juni 187712 wegen Erlafi

1 StBl. 170, BZ. 42 S. 408.

2 StBl. 230; BZ. 47 S. 202, Bd. 44, S. 197.

8 StBl. 312; BZ. 50 S. 23 mit Begrundung.

4 StBl. 307; BZ. 66 S. 46.

6 StBl. 287; BZ. 66 S. 473, 6 StBl. 568.

7 StBl. 320.

8 StBl. 73; BZ. 45 S. 380. Dieses Gesetz von 1904 ist laut VO v 24. Sept. 1906 (StBl. 249) ais »Bergwerksgesetz von 1903 am l.N oyem ber 1906 in Kraft gesetzt worden.

9 StBl. 248; vgl. BZ. 48 S. 56.

10 StBl. 340; BZ. 19 S. 183.

11 BZ. 16 S. 450. Bd. 19 S. 170, 184.

12 StBl. 6; BZ. 19 S. 170.

(7)

einer Verordnung iiber den Betrieb von Steinkohlengruben auBer Kraft gesetzt1.

Das Gesetz vom 27. April 1904 ist dann wiederholt geandert worden, u. a. durch das Oesetz vom 26. Marz 1920-, das allerdings nicht in Kraft getreten ist, und durch das Gesetz vom 20. Juni 19383. Nach seinem Art. 10 in der Fassung d,es Gesetzes vom 26. Marz 1920 sollte iibrigens das niederlandische Sicherheitsgesetz von 1934 und das Arbeitsgesetz von 1919 nicht fur Bergwerke und ihre Be- triebsanlagen unter- wie iibertage gelten4. Das Gesetz vom 20. Juni 1938 hat den genannten Art. 10 aufgehoben, weil schon nach einem Artikel des Sicherheitsgesetzes und des Arbeitsgesetzes diese Gesetze fiir das Bergwesen und ihre Betriebsanlagen nicht gelten; das Kindergesetz enthalt seit dem 1. November 1941 dieselbe gesetzliche Bestimmung, sie ist am 1. Januar 1942 in Kraft getreten.

Nach Art. 9 des Gesetzes von 1904 kónnen ais all­

gemeine Verwaltungsanordnungen Vorschriften erlassen werden

1. zur Sicherheit der Grubenbaue und der Gesundheit von Menschen und Tieren wahrend ihres Aufenthaltes untertage und in den bergbaulichen Anlagen und Ein- richtungen iibertage,

2. iiber die Arbeit untertage und in den bergbaulichen Anlagen und Einrichtungen iibertage,

3. wegen der Befolgung der Vorschriften zu 1 und 2.

Das danach ergangene »Mijnreglement 1906« ist durch Verordnung vom 2. Dezember 19395 aufgehoben und vom 1. Januar 1940 ab durch das »Mijnreglement 1939« ersetzt worden6. Diese Grubenvorschrift 1939 enthalt in 252 Ar- tikeln die Sicherheits- und Arbeitsbestimmungen fiir die Bergwerke, daneben auch die Vorschriften iiber die Staats- aufsicht (Bergpolizei), iiber den Arbeiter-Betriebsrat, die Arbeitskontrolleure und den Berufungsausschufi fiir das Bergwesen. Durch besonderen BeschluB vom 2. Dezember 19397 sind Bestimmungen iiber die elektrischen Ein­

richtungen der Gruben ais »Elektrotechnisch Mijnreglement 1939«s ergangen; sie sollen demnachst neu herausgegeben werden.

Die staatliclie Aufsichi und die Aufsichtsbeamten.

Die staatliche Aufsicht iiber die Bergwerke umfaBt die Sorge fiir die Befolgung der »Grubenvorschrift 1939«, auch der Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen iiber das Bergwesen, soweit diese nicht anderen Beamten iiber- tragen ist (Art. 212). Die Staatsaufsicht fiihren unter dem Minister fiir den Wasserbau (Abteilung Verkehr und Bergwesen) der Generalinspektor der Bergwerke (Berg- hauptmann), die Berginspektoren, die Markscheider und die bergtechnischen Beamten; der Minister kann noch andere Beamte mit der Aufsicht iiber bestimmte Ab- teilungen des Grubenbetriebes betrauen, auch dem Ge­

neralinspektor Berater beiordnen (Art. 211). Dem Minister steht auBer dem Generalinspektor der »Bergwerksrat« zur Seite, seine Aufgaben sind durch BeschluB vom 25. April 1913a geregelt.

Der Minister hat am 20. Dezember 1939 fiir die Berg- aufsichtsbeamten Richtlinien aufgestellt. Danach leitet der Generalinspektor die Staatsaufsicht iiber die Bergwerke und hat auch alle Pflichten, die sich aus dem Franzósischen Berggesetz von 1810, den danach erlassenen Beschliissen und den Konzessionen ergeben. die dem Ingenieur des Mines« auferlegt sind. Er liiBt sich fortlaufend iiber die Bodenforschung unterrichten und berichtet unmittelbar dem Minister und allen beteiligten Stellen und Personen. Er be- aufsichtigt die Verwaltung der staatlichen Bergwerke in Limburg, die unter der Leitung des Ministers stehen. Der Generalinspektor kann nach der Grubenvorschrift 1939 Ausnahmen und Genehmigungen erteilen, auch weitere all­

gemeine Bestimmungen treffen. So hat er am 12. Januar 1940 (Stbl. 129) eine grofie Anzahl (65) Bestimmungen erlassen, z. B. iiber Lampenstuben, iiber Stein- und Kohlen-.

fali, iiber Arbeitsschutz, iiber Bewetterung und iiber Be­

leuchtung der Gruben, iiber Sprengstoff- und iiber

1 Vgl. BZ. 48 S. 56; auch W a g n e r , Bergpolizeirecht, BZ. 10 S. 170.

2 StBl. 157; BZ. 62 S. 176.

3 StBl. 521.

4 Vgl. auch Kgl. BeschluB v. 13. Febr. 1919 (StBl.841).

5 StBl. 568.

6 StBl. 568.

7 Vgl. auch die Richtlinien v. 8. Juli 1940.

8 StBl. 569.

3 StBl. 139; vgl. auch Kgl. Beschluli v. 9. Atig. 1902 (Nr. 27) und vom 5. Febr. 1940 (Nr. 19).

Rettungswesen; er hat auch Muster fiir die Dienst- anweisungen der Aufsichtspersonen im Bergbau heraus­

gegeben, die seiner Genehmigung unterliegen, so fiir Fórdermaschinisten, Anschlager, Lokomotivfiihrer unter­

tage, fiir den Leiter des Rettungswesens u. dgl. Gegen die Verfiigungen des Generalinspektors wegen des Ge- sundheifswesens. und des Arbeiterschutzes (Art. 157ff., 174ff.) ist die Berufung beim Minister (Art. 234) zu- gelassen, gegen seine anderen Verfiigungen die beim Be­

rufungsausschuB fiir das Bergwesen (Raad van Beroep) *, der aus drei vom Minister ernannten Mitgliedern besteht (Art. 235). v

Die Berginspektoren, Markscheider und die berg­

technischen Beamten unterstehen dem Generalinspektor und haben seine Befehle zu befolgen; ihr Verhaltnis unter- einander regeln die Dienstanweisungen (Art. 213).

Die staatlichen Aufsichtsbeamten haben Uber- tretungen der Grubenvorschrift 1939, der Elektro- technischen Grubenvorschrift 1939, des Grubenreglements

1941 fiir die unterirdischen Steinbriiche und der Aus- fiihrungsvorschriften des Generalinspektors zu ermitteln;

die Ubertretungen werden mit Gefangnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld bis zu 300 fl. bestraft.

Alle Aufsichtsbeamten. haben Zutritt ?um Bergwerks- betrieb unter- und iibertage und kónnen die Fórder- einrichtungen benutzen2. Niemand darf ihnen den Zutritt wehren; sie kónnen nótigentalls den Biirgermeister oder den Staatsanwalt zu Hilfe rufen (Art. 216). Jeder mufi ihnen — wenn es verlangt wird, auch an Ort und Stelle — Auskunft geben und ihre Anweisungen nach der Gruben- vorschrift befolgen (Art. 220 Abs. 1). Die Betriebsfiihrer miissen die MaBnahmen treffen, die die Aufsichtsbeamten bei Unfalluntersuchungen fiir nótig halten. Auf Antrag des Betriebsfiihrers mufi der Generalinspektor diese MaB­

nahmen seiner Beamten unverziiglich bestatigen, andern oder aufheben.

Wenn die allgemeine Sicherheit oder die Sicherheit iiber- oder untertage bedroht und dadurch jemand unmittel­

bar gefahrdet ist, muB der Generalinspektor, und wenn das im Betrieb untertage der Fali ist, auch der zur Grubeni aufsicht zugelassene Grubenkontrolleur benachrichtigt werden (Art. 170). Bei Gefahr miissen die Abwehr- maBnahmen getroffen werden, die der Generalinspektor nach Anhórung des Betriebsfiihrers vorschreibt; ist die Gefahr dringend, so kann jeder Bergaufsichtsbeamte die AbwehrmaBnahmen treffen, sie miissen sofort ausgefiihrt, dann aber vom Generalinspektor unverziiglich bestatigt, geandert oder aufgehoben werden (Art. 171). Arbeiten und Aufsicht, dereń sorgfaltige Ausfiihrung fiir die Gesundheit der im Bergbau Beschaftigten wichtig ist, diirfen nur Leuten iibertragen werden, die dazu kórperlich und geistig fahig sind, auch die nótige Fachkenntnis und Zuverlassig- keit haben; ihre Aufgaben diirfen jedoch nicht umfange reicher oder schw^erer sein, ais man billigerweise von ihnen verlangen kann; bei offenbarer Unfahigkeit und Unzu- verlassigkeit miissen sie sofort von ihrem Posten entfernt werden (Art. 10). Die Betriebsfiihrer und die Leiter von Bohrungen miissen dafiir sorgen, dafi die Vorschriften iiber die Sicherheit, die Gesundheit und die Arbeit, die die Grubenvorschriften enthalten", befolgt werden. Hat der Be- triebsfiihrer diese Sorge ausdriicklich den Aufsichtsbeamten iibertragen, so haben diese die genannten Pflichten. Die Pflichten der Betriebsfiihrer und Aufsichtsbeamten fallen weg, wenn sie die nótigen Verhaltungsbefehle erteilt, die notwendigen Mittel beschafft und die nótige Aufsicht ge- fiihrt haben, um die Befolgung der Vorschriften zu sichern.

Dann ist jeder, an den die Verhaltungsbefehle ergangen sind, verpflichtet, sie zu befolgen.

Fiir die Durchfuhrung der Vorschriften iiber die Sicherheit, Gesundheit und Arbeit haben die Bergwerks- direktoren zu sorgen. Haben sie diese Sorge an Aufsichts­

personen iibertragen, so miissen sie Dienstvorschriften dafiir erlassen, geniigend Aufsichtspersonen anstellen und ihnen die nótigen Mittel zUr Verfiigung stellen.

Die staatlichen Bergaufsichtsbeamten haben auch die Aufsicht iiber die unterirdischen Steinbriiche; fiir diese sind am 25. Januar 1941 Vorschriften ais »Grubenreglement 1941« aufgestellt worden; zur Ausbeutung dieser Stein- briiche oder fiir ihre andere Benutzung ist die Genehmi­

gung des Generalinspektors nótig.

1 Vgl. iiber seine Befugnisse Kgl. BeschluB v. 2. Dez. 1909 (N r. 27).

- Gesetz vom 27. April 1904, Art. 12.

(8)

380 G l u c k a u f 78. Jahrgang, H eft 27

B e r g w e r k s a b g a b e n .

Bei der Erteilung einer Bergwerkskonzession erhalt der Eigentiimer des Grund und Bodens eine Entschadigung vom Konzessionar; sie wird im Konzessionsvertrage fest- gesetzt und betragt im allgemeinen jahrlich 0,50 fl. je ha oder einmalig 12,50 fl. je ha. Der Konzessionsinhaber hat auch eine »Grubensteuer« zu entrichten1. Sie ist ver- schieden fiir Steinkohle, Braunkohle und Steinsalz und be­

tragt 10 cents, 3 cents oder 2 cents je t. Bei der Berechnung

1 Ges. v. 26. Marz 1920 (StBI. 157), geandert durch Ges. v. 29. Dez. 1928 (StBl. 524).

der Kohlensteuer fiir Kohlenschlamin wird angenommen, dafi er zu 60 o/o seines Gewichts aus Steinkohle besteht1.

Der Ertrag der Grubensteuer wird nach dem Gesetz von 1920 an die Gemeinde ausbezahlt, wo Bergleute einer nieder- landischen Grube wohnen, und den Gemeinden, dereń Aus- gaben infolge des Bergbaus in ihrem Gebiet oder ia dessen Nahe gestiegen sind. Laut Gesetz vom 23. Juni 1925 (StBl. 244) wird jedoch zur Zeit die Grubensteuer wegen des ungunstigen Geschaftsganges der Bergwerksindustrie nicht erhoben.

1 Vgl. Kgl. Beschl. v. 10. Mai 1920 (Nr. 233).

U M S C H A U

Arbeitssitzung der Hauptausschiisse

fiir Forschungswesen beim Bergbau-yerein in Essen am 4. und 5. Ju ni 1942.

Bei der Eróffnung der Arbeitssitzung wies Generai- direktor B u s k i i h l nach der BegriiBung und Fiihrerehrung darauf hin, dafi der Bergbau-Verein im Hinblick auf die Zeitumstande davon absehen miisse, wie friiher, technische Tagungen zu veranstalten. Der Teilnehmerkreis an der diesjahrigen Arbeitssitzung habe daher eng begrenzt werden miissen. Er erinnertg daran, dafi im Herbst 1940 gelegentlich der damaligen Arbeitssitzung das Preisaus- schreiben zur Fórderung der maschinellen Kohlen- gewinnung veróffentlicht worden sei. Inzwischen sei es gelungen, einen neuen Hóchststand der Fórderung zu er­

reichen. Jetzt komme es aber mehr denn je darauf an, die Leistung noch weiter zu steigern. Dies sei im wesentlichen eine Angelegenheit des Bergbaus selbst. Mit der Griindung der Reichsvereinigung Kohle habe der Kohlenbergbau vor aller Óffentlichkeit die Verantwortung hierfiir iiber- nommen. In enger freundschaftlicher Fiihlungnahme mit anderen deutschen Kohlenrevieren, vor allem mit dem' ober­

schlesischen, hat der Bergbau-Verein in den Ausschiissen der Reichsvereinigung, besonders in dem Ausschufi fiir Leistungssteigerung, lebhaft mitgearbeitet.

Wenn heute von Leistungssteigerung im . Kohlenberg­

bau gesprochen werde, mache man sich meist nicht klar, dafi der Ruhrbergbau wahrend der letzten 20 bis 25 Jahre eine gewaltige Vorleistung vollbracht habe. Er erinnerte an die Rationalisierungsperiode von 1925—1939 sowie an den Vierjahresplan, der dem Kohlenbergbau neue wichtige Aufgaben gestellt und damit die Entwicklung der Berg- technik verstarkt vorwarts getrieben habe. Die Entwicklung der Bergtechnik miisse auch im Zusammenhang mit dem bergmannischen Arbeits- und Nachwuchsproblem be- trachtet werden. Die Mangelerscheinungen im berg­

mannischen Nachwuchs seien viel ernster ais in den meisten iibrigen Berufen. Der Vortragende wies besonders auf die (Jnterbewertung der gesamten bergbaulichen Leistung hin, die schon seit Jahren festzustellen sei.

In diesem Rahmen komme der Mechanisierung der Gewinnungs- und Ladearbeit, da sie zugleich eine Arbeits- erleichterung fiir den Bergmann darstelle, eine erhebliche Bedeutung zu. Hier habe das Preisausschreiben des Berg- bau-Vereins stark anregend gewirkt, es, sei jedoch noch verfriiht, iiber die Ergebnisse dieses noch bis Ende Sep- tember 1942 laufenden Wettbewerbs schon jetzt zu be- richten. Besonders hob er die lebhafte Beteiligung aus Kreisen der Gefolgschaftsmitglieder hervor, die ein auBer­

ordentlich erfreuliches Zeichen der Gemeinschaftsarbeit sei. Ebenso verspreche der zwischen Bergwerksmaschinen- fabriken und Bergbau iiber einen Patentaustausch zustande gekommene Vertrag eine enge Gemeinschaftsarbeit.

Auch auf allen anderen Gebieten der Bergtechnik seien Erfolge eindringlicher Forschungsarbeit zu ver- zeichnen. Allgemein miisse beachtet werden, daB der an die naturgegebenen Lagerungs- und Abbauverhaltnisse ge- bundene Kohlenbergbau bei der Leistungssteigerung haufig nicht dieselben Wege gehen konne wie die Fertigungs- industrie. Die Leistungsmóglichkeit des Bergwerks sei durch und an die Lagerstatte gebunden, und diese Bindting erstrecke sich vielfach selbst auf die Maschinen.

Die Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Kohlen- verwendung und -veredlung sei von dem Grundsatz ge- leitet gewesen, eine móglichst wirtschaftliche Verwertung aller anfallenden Produkte zu erreichen und naturgegebene Schwierigkeiten, namentlich im Sortenproblem, durch

technische Mafinahmen zu iiberwinden. Fiir das Gesamt- gebiet der Kohlenverwendung und -veredlung gelte .es heute mehr denn je, die produktionshemmenden Engpasse durch technische Fortschritte zu beseitigen, fehlende Roh- stoffe durch neuartige zu ersetzen und Einsparungen vor- zunehmen, wo die Kriegsverhaltnisse sie erfordern. Uber die aufierst interessanten und vielseitigen Arbeiten auf dem eigentlichen Gebiet der Kohlenveredlung konne frei- lich nichts gesagt werden, da sich diese Arbeiten hinter yerschlossenen Tiiren abspielen. Die Stellung der Kohle ais fester Kraftstoff werde immer bedeutsamer, nicht nur, weil das Angebot an fliissigen Kraftstoffen begrenzt sei, sondern auch, weil die in Form von festem Kraftstoff eingesetzte Kohle einen dreimal so hohen Wirkungsgrad erreiche. In diesem Zusammenhang warf er die Frage auf, ob die deutschen Kohlenvorrate ausreichten, um die vielfaltigen Anforderungen zu decken. Die vor einiger Zeit bekannt- gewordene Berechnung, daB die Lebensdauer der deutschen Kohlenvorkommen nur noch auf 80 Jahre zu veranschlagen sei, miisse ais irrefiihrend bezeichnet werden, weil die verschiedenen Faktoren, von denen die Lebensdauer der Kohlenvorkommen abhange, nicht beriicksichtigt worden seien. W ichtig sei aber, die Kohle vo!łkommen und spar- sam auszunutzen. Die Mitarbeit der Verbraucher sei auf diesem Gebiet nicht zu entbehren. Anderseits miisse auch der Abbau der Kohlenvorrate so vollstandig ais móglich erfolgen. Die Erweiterung der Abbauwiirdigkeit durch Ein- beziehung der verwachsenen Flóze miisse weiterhin mit Nachdruck verfolgt werden. SchlieBlich bleiben die planen- den und durchfiihrenden Vorarbeiten fiir die ErschlieBung ungenutzter Kohlenvorkommen aucTi wahrend des Krieges eine verantwortungsvolIe Aufgabe des Bergbaus.

Die nun folgenden Fachvortrage1 eróffnete Bergwerks- direktor Bergassessor Dr.-Ing. H a a r m a n n , Brambauer i. W., der iiber P r o b l e m e des A u s b a u s im A b b a u der f l a c h e n L a g e r u n g sprach. Im Hinblick auf das anzu- strebende Ziel einer weiteren Mechanisierung der Kohlen- gewinnung wird dargelegt, daB eine solche ganz bestimmte Aufgaben an den Grubenausbau stellt, welche von der Technik erst nach Einfiihrung des stahlernen Strebausbaus gelóst werden konnten. Im besonderen eróffnet die Ein- fiihrung von Stahlkappen die Móglichkeit, eine »stempel- freie Abbaufront« zu schaffen. Die durchgekrópfte Stahl- kappe, der Dreikopfstempel sowie das Iveeisen haben sich im Dauergebrauch bewahrt. Durch ihren Einsatz werden

— neben einer hochwillkommenen Holzersparnis — neue Wege eróffnet fiir den wirtschaftlichen Einsatz neuzeit- Iicher Schram- und Gewinnungsmaschinen auch unter schlechten Gebirgsverhaltnissen. Dies ist von besonderer Bedeutung fiir die Beschaftigungsmógliehkeit unge- schulter Arbeiter.

Anschliefiend berichtete Bergassessor Dr.-Ing. Bent- haus, Essen, iiber die N e u z e i t l i c h e G e s t a l t u n g des G e s t e i n s s t r e c k e n v o r t r i e b s . Nach einleitenden Worten iiber die Wichtigkeit und Notwendigkeit der .Mechani­

sierung des Gesteinsstreckenvortriebs wurde von dem Vortragenden neben den Aufgaben des Arbeitskreises der bisherige Stand der Mechanisierung, sowohl der Bohrarbeit durch den Bohrwagen unter Verwendung von Hartmetall wie der Ladearbeit durch den Schrapper, den Druck- schaufellader und den Stofischaufellader geschildert. AuBer einer betrachtlichen Steigerung der Leistung wird ebenso wie bei der Kohlengewinnung auch bei der Ausrichtung1 durch die Mechanisierung eine gunstige Betriebskonzen-

1 Dic Vortrage von S c h e e r und U m b a c h werden in Heft 1 die yortrage von H a a r m a n n , B e n t h a u s . Q u m z , O l e b e M u l l e r und druck ge1an«m 2/1942 ^ ArChiVS fQf bersbauliche Forśchimg zum Ab-

(9)

tration ermóglicht. Entsprechend den hohen Auffahr- leistungen kann die Ausrichtung der Grube auf wenige Ausrichtungsbetriebe beschrankt werden. Hierdurch laBt sich die Uberwachung der wenigen Gesteinsstreckenvor- triebe und auch die Versorgung mit Leerwagen sowie Materiał und die Unterbringung des Haufwerks ais Ver- satzgut einfacher und iibersichtlicher gestalten ais bei der fruheren groBen Anzahl von Gesteinsbetrieben. In wirt- schaftlicher Hinsicht sind die Verminderung des Zinsen- dienstes fiir das Ausrichtungskapital infolge der geringen Laufzeit sowie eine ErmaBigung der immittelbaren Auf- fahrungskosten in Betrieben mit verkiirzter Arbeitszeit hervorzuheben. Neben dieser Kostenerspamis kommen die schwer zu*errechnenden und sich erst in Jahren ausw'irken- den Einfliisse auf die Erhaltung der Arbeitsfahigkeit der Gesteinshauer in Frage. Es stehe auBer Zweifel, daB durch den Fortfall der schweren kórperlichen Arbeit des Ladens und des Bohrens, noch dazu unter meist ungiinstigen arbeitsklimatischen Bedingungen, die Arbeitskraft und die Arbeitsfreude weit besser erhalten blieben ais bei dem fruher iiblichen Verfahren der Auffahrung von Hand. So seien in erster Linie durch die volle Mechanisierung der Gesteinsbetriebe erreicht: 1. Hohe Auffahrleistung je Mann und Schicht, 2. Hohe monatliche Auffahrleistung, 3. GróBtmoglichste Schonung der Menschen.

Der folgende Vortrag von Diplom-Bergingenieur B. E i c k m a n n , Bochum, behandelt den E i n s a t z von L a d em a s c h i n e n b ei m G e s t e i n s t r e c k e n v o r t r i e b . Der deutsciie Bergbau verfiigt iiber eine Reihe hochleistungs- fahiger Lademaschinen, mit denen in zwei bis drei Stunden die gleiche Haufwerksmenge verladen werden kann wie fruher von Hand in der gleichen Schichtzahl. Unter Be- riicksichtigung neuester Konstruktionen — wie des West- falia-Schnellschauflers fiir kleiue, des Hasenclever-Aus- legerschrappers und Westfalia-GroBkratzladers fiir groBe Streckenquerschnitte — konne unter Voraussetzung nor- maler bergmannischer Verhaltnisse jede Streckenvortriebs- Ladearbeit maschinell durchgefuhrt werden.

Die Ergebnisse von in Gesteinsstreckenvortrieben auf breiter Grundlage aufgenommenen Zeitstudien zeigen, daB beim reinen Handvortrieb mit einer durchschnittlichen Ausbruchleistung von 1,9 m3 Gestein je Mann und Schicht und einer stiindlichen Ladeleistung von rd. 1,3 m3 Hauf­

werk gerechnet werden kann; der engste Querschnitt liegt in der bei starker Ortsbelegung auftretenden erheblichen, leistungsmindernden gegenseitigen Behinderung der Hauer, was auch grundsatzlich fur die besonders bei hohen Fórderwagen eingesetzten halbmechanischen Lade­

maschinen gilt.

Die in Gesteinsstrecken mit vollmechanischen Lade­

maschinen durchgefiihrten Zeitstudienergebnisse er- brachten den Beweis fiir die hohe Ladeleistung yon GroB- lademaschinen und wiesen durch Herąusstellung der bei den einzelnen Bauarten jeweils vorliegenden engsten Querschnitte den W eg zu weiterer Vervollkommnung. Der Einsatz erbringt — bezogen auf die Ausbruchleistung je Mann und Schicht beim Handvortrieb — eine mehrfache Leistungssteigerung und neben der weitgehenden Schonung der Arbeitskraft des Hauers eine Einsparung bis zu etwa 20 Schichten je 100 m3 Festgestein bei gleichzeitiger erheb- licher Steigerimg der monatlichen Auffahrung.

AbschlieBend wurden Hinweise auf den zweckmaBigen Einsatz und Vorschlage fiir eine weitere Vervollkommnung der Ladevorrichtungen gegeben und die Notwendigkeit eines beschleunigten, umfassenden Maschineneinsatzes im Streckenvortrieb nochmals unterstrichen. Ais Endziel wurde herausgestellt, bei weitgehender Leistungssteige­

rung die schwere, monotone Ladearbeit der Maschine zu iibergeben, um die wertvolle Facharbeitskraft des Hauers zu schonen und einzusparen und dariiber hinaus die Neigung zum Bergmannsberuf durch zweckmaBigen Maschineneinsatz zu erhóhen.

In der Nachmittagssitzung wurden wichtige Fragen der chemischen Auswertung der Steinkohle erortert. Zuerst sprach Dr.-Ing. R e e r i n k , Essen, uber D ie O l a u s b e u t e bei der V e r k o k u n g . Der Steinkohlenteer und das Benzol spielen auch heute noch im Rahmen der deutschen Mineral- ólwirtschaft ais einzige Rohstoffquelle fur aromatische Kohlemvasserstoffe eine wrichtige Rolle. Es wird deshalb in zahlreichen Versuchs- und Entwięklungsarbeiten immer wieder angestrebt, die Olausbeute bei der Verkokung auf einen optimalen Wert zu steigern. Das Streben nach einer gleichmaBigen Abgarung des Kammerinhaltes der Koks-

ófen in der Vertikalen hat haufig zu Uberhitzungen des Gassammelraumes gefiihrt, die dann eine zu starkę Spal- tung der Kohlenwasserstoffe zur Folgę haben. Die Zu- sammenhange zwischen Gassammelraumtemperatur und gunstig^er Olausbeute werden vom Vortragenden ein- gehend behandelt, und es wird festgestellt, daB innerhalb eines verhaltnismaBig eng begrenzten Temperaturgebietes die Bestwerte fiir die Olausbeute erreicht werden. Bei neu zu bauenden Koksófen kann man diese Fórderung erfiillen;

bei einem Teil der vorhandenen Anlagen ermóglicht eine Umstellung der Beheizung, giinstigere Ergebnisse zu er­

zielen. W o dies technisch nicht durchfuhrbar ist, miissen Verfahren angewendet wrerden, die bei zu heiBen Gew ólben eine Kiihlung oder bei zu kiihlen Gew’ólben eine zusatz- liche Beheizung gestatten. Die vielfachen Vorschlage hierzu werden erortert und miteinander verglichen.

Eine weitere Verfahrensgruppe zur Steigerung der Ol­

ausbeute bei der Verkokung umfaBt VorschIage, mit denen man durch zusatzliche Absaugung aus der Mittelebene des Kokskuchens oder aus den Tiirflachen der Kammer- beschickung ein besseres Olergebnis erzielen kann. Auch iiber diese Verfahren wird eingehend berichtet, und ihre Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen.

Den Arbeiten des Deutschen Ausschusses fur das Kokerei- wesen und des Arbeitskreises zur Steigerung der Olaus­

beute bei der Verkokung beim Bergbau-Verein ist es zu danken, daB es in letzter Zeit gelang, eine gróBere Anzahl von Fragen zu klaren, die mit diesem Problem zusammen- hangen. Durch regen Erfahrungsaustausch imd Gemein­

schaftsarbeit mit den Fachfirmen wrird es móglich sein, auf allen Kokereianlagen zu dem Bestwert der wrichtigen Ausbeute an Olen zu gelangen.

AnschlieBend gab Dr. W . Scheer , Essen, einen Uber­

blick u b e r den S t a n d der G a s e n t s c h w e f l u n g m i t A m m o n i a k w a s s e r . Nach einer kurzeń Einleitung iiber die Verteilung des Schwefels und des Stickstoffs der Kohle bei ihrer Verkokung auf die einzelnen Produkte Koks, Teer und Gas wrurde die geschichtliche Entwicklung der Be- strebungen, das auf den Kokereien ais betriebseigenes Produkt anfallende Ammoniak zur Auswaschung des Schwefelwasserstoffs aus dem Kokereigas zu verwenden, geschildert. Die Anfange dieser Entwicklung fallen fast mit der Entstehung der Leuchtgasindustrie selbst zusammen, jedoch bedurfte es erst der Gewinnung neuerer Erkennt- nisse uber den chemischen und physikalischen Verlauf des Waschprozesses sowie der Verbesserung desv warme- technischen Wirkungsgrades, um das so einfach sćheinende Problem fur eine Anwendung in der Praxis reif zu machen.

Erste Voraussetzung hierfiir war die selektive Gestaltung des Waschvorgangs hinsichtlich des Schwefelwasserstoffs, fiir die heute zwei Theorien, kurze Beriihrungszeit des Ammoniakwassers mit dem Gas oder giinstige Beein- flussung der Diffusionsvorgange durch turbulenzfreie Fiihrung des Waschmittels, die Grundlagen bilden. Eine Reihe von Lichtbildern diente zur Erlauterung der an ver- schiedenen Stellen iiber diesen Gegenstand durchgefiihrten Forschungsarbeite# und Betriebsversuche. Da ein Teil des Ammoniakwassers stets im Kreislauf gefiihrt wrerden muB, ist die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens stark abhangig von der fiir die Entsaurung dieses Anteils aufzuwendenden Energie, die daher móglichst gering gehalten werden muB.

Auch auf diesem Gebiet wurden in der letzten Zeit aus- schlaggebende Fortschritte erzielt. Da im allgemeinen die vóllige Entschweflung des Kokereigases nach den ge- schilderten Verfahren zu teuer ist, wird die Entschweflung mit Ammoniakwasser nur bis zu einem bestimmte®

Schwefelgehalt, dessen Hóhe vom Anteil des abgegebenen Ferngases am Gesamtgas abhangig ist, durchgefuhrt, wahrend der Rest in einer entsprechend kleineren Trocken- reinigung nach dem althergebrachten Verfahren mittels Gasreinigungsmasse vóllig entfernt wird. Abgesehen von wirtschaftlichen Gesichtspunkten, dereń Gnmdlagen kurz untersucht wurden, ermóglicht die Einfuhrung des Ver- fahrens infolge seiner Anwendbarkeit auf das gesamte auf einer Kokerei anfallende Gas die Gewinnung zusatzlicher Schwefelmengen, die einen begruBenswerten Beitrag zur Entlastung des deutschen Schwefelmarktes darstellen.

Der folgende Vortrag von Dr. U m b a c h , Dortmund, hatte d ie E n t s a u e r u n g vo n A m m o n i a k w a s s e r zum Gegenstande. Das Kokereiammoniak fallt nach dem in- direkten Verfahren ais etwa 1 o/o ige wassrige Lósung an, die auBer Ammoniak gróBere Mengen Kohlensaure und Schwefelwasserstoff enthalt. Fur verschiedene Yerwen-

Cytaty

Powiązane dokumenty

Finanzwirtschaft. Der Verfasser gibt einen sehr eingehenden Riickblick iiber die Entwicklung der Reichsfinanzen und der Kreditwirt- schaft im Jahre 1941. Die

dann das Signal oder die Feststellvorrichtung fiir das FórdergefaB aus- gelóst, d. dem Maschinenfiihrer das Zeichen gegeben, dafi keine Fór- derung stattfinden

Mit dem Worte »Feld« verbindet sich leicht die Vor- stellung eines dem Geviertfeld ahnlichen starr umgrenzten Flachenstiicks, das abweichend von dem Querlinien-

Hier, wie auch anderswo, hatten die Sowjetarbeiter nicht viel von den natiirlichen Schatzen ihrer Heimat. Auf 320 Rubel monatlich schiitzt der Buchhalter des Werkes

Wahrend die Kraft A zum Nebengestein parallel gerichtet ist, wird die Kraft a durch das durchgebogene Hangende aus der waagerechten in eine schrag zum Liegenden

Die sudostasiatischen Lander haben vor .allem in den groBenteils auch kriegswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen Zinn, Chromerz, Wolframerz, Kautschuk, Manilahanf und

Staaten und den wech- selnden mexikanischen Regierungen durch einen vor- iibergehenden Waffenstillstand unterbrochen wird- Jeden- falls erhalten die betreffenden

Diese Kenntnis erlangt er aus eigenem Wissen oder Beobachtungen oder durch einen Hinweis des Bergwerksbesitzers (B#uverwarnung). Die Bau- yerwarnung selbst kann der