Nachweisung
der
an
die Angehörigen der polnischen Legion
zuzahlenden
Gehälter und Löhnungen.
Anmerkungen.
1. Die in Spalte 5 der Nachweisung unter B aufgeführten Zuschüsse sind die Unterschiede zwischen den bisherigen österreichischen und den nunmehrigen deutschen Gebührnissen, soweit erstere höher sind als letztere. B e i Feststellung der Höhe der österreichischen Gebührnisse sind berücksichtigt fü
rverheiratete O ffiziere:
Gehalt, Feldzulage, Q uartierbeihilfe, Familien-Unterhaltungsbeitrag.
Bei der Umrechnung ist folgender Kurs
zuGrunde gelegt: 1 Kr.
=0,645Mk.
2. Die Fähnriche sind in der polnischen Legion Offiziere. I
nZukunft finden Ernennungen
zu
solchen nicht mehr statt.
3. B ei Kürzung der Feldzulage fü
rdie österreichische Wehrmacht wird der nichtpensionsfähige
Zuschuß (S palte 5) neu festgesetzt.
4. D e
rnichtpensionsfähige Zuschuß (Spalte 5) ist im Besoldungsforderungsnachweis in einer
besonderen Spalte anzufordern.
5. Die Zulagen fü
rdie Selbstbeköstiger betragen:
Für die Offiziere in Warschau täglich 5 Mk.
„ „ „
außerhalb Warschau
„3 Mk.
6. D e
rDienstgrad „Offizierstellvertreter" bestand bisher nicht in der polnischen Legion. Es
w
ird sich aber die Notwendigkeit ergeben, diesen Dienstgrad
zuschaffen. Aus diesem Grunde erfolgte Aufnahme in die Nachweisung.
M it Wahrnehmung von Offizierstellen können Portepeeunteroffiziere und Offizier
aspiranten auf W iderruf beauftragt werden. Kommt die Veranlassung für die Beauftragung
in F o rtfall, so treten die Offizierstellvertreter auf Befehl des zuständigen Vorgesetzten in
ihren früheren Dienstgrad zurück.
Die in der polnischen Legion bisher als Offizierstellvertreter bezeichneten Persönlich
keiten sind Offizieraspiranten. Sie sind nach dem von ihnen eingenommenen Unteroffizier
dienstgrad abzufinden.
8. Verpflegung und Beköstigungsgeld wird nach deutschen Grundsätzen gewährt. F ü
rdie
polnischen Werbekommandos ist bezügl. Verpflegung durch Verfügung der Armeeintendantur
vom 4. 12.' 1916 19, Nr. 21950 Bestimmung getroffen.
A. Ledige Angehörige der polnischen Legion.
1 2 rs 4 1 5 6
Lfde.
Nr. Dienstgrad 1
rs
Für Offi, vom1.5 für Mannst vom 11. 4.
bei der der Wehrma monatli Mk.
ziere
.
17, haften
17 ab ltschen cht
ch Pfg.
Nicht pensions
fähiger Zuschuß
bei der deutschen Wehrmacht vom1.5.17ab
monatlich
Mk.
-sPfg.
Bemerkungen
1 Oberst (putkownik) VI 945
— —1
2 Oberstleutnant (podpulkow nik) VII 825
— — •:—3 Major (major) V III 730
— — —4 Hauptmann (Kapitan) IX 450
— — —5 Oberleutnant (porucznik) X 220
,— — , —6 Leutnant (podporucznik) XI 220
— —j
7 Fähnrich (chor^zy) XII 220
— — —ii
8 Feldwebel (sierzant sztabowy)
—96
—./>U-*,!
—Daneben als Kompagnie,
seldwebel 30 M k
.monatliche
Dienstzulage, sofern die
9 Vizefeldwebel (sierzan t)
—63
— —planmäßige Stärke der
Kompagnie 100 Köpfe und
darüber beträgt, sonst
nur10 Sergeant (plutonowy)
----r57
— —die Hälfte.
11 Unteroffizier (sekcyiny)
—40
—.■—
12 Gefreiter (st. zolnierz)
— .18 90
---r13 Gemeiner (szeregowiec)
—15 90
— —14 Offizierstellvertreter (pod ch o r^ zy)
—-130'—
— ---B e i Beleihungen mit Kriegsstellen durch den zuständigen Borgesetzten:
1 Hauptmann (Kapitan)
als B atl. Kommandeur
IX 640
——-'
-—2 Oberleutnant (porucznik) X 310
als Kom pagnieführer
3 Leutnant (podporucznik) XI 310
als Kom pagnieführer
B. V erheiratete Angehörige der polnischen Legion.
■ 2 3 4 5 6
Fü
rOffiziere
vom
1. 5. 17, für M annschaften
vom
11.4.17ab bei der deutschen
Nicht pensions
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Nr.
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Dienstgrad CO
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fähiger Zuschuß bei der deutschen
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Oberst (pulkow nik) VI 945
— — —2 Oberstleutnant (podputkow nik)
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Atajor (m ajor) VIII 730
— -— —4 Hauptmann (Kapitan) IX 450
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5 Oberleutnants (porucznik) X 220
—87
—Leutnant (podporucznik) XI 220
—45
—7 Fähnrich (chor^zy) XII 220
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Feldwebel (sierzant sztabowy)
—96
- — —Daneben als Kompagnie
feldwebel 30 Mk. monatliche Dienstzulage, sofern die planmäßige Stärke der Kompagnie 100 Köpfe und 9
ttl Vizefeldwebel (sierzant)
—63
— —U! darüber beträgt, sonst
nur10 Sergeant (plutonowy)
—-57
- --- — —die Hälfte.
11 Unteroffizier (sekcyiny)
'—40
— —12 Gefreiter (st. zotnierz)
—18 90
— —13 Gemeiner (szeregowiec)
—15 90
-— —14 Offizierstellvertreter (podchor^zy)
——130
— — —-