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Erdwachsbergbau in Galizien und die neuen Bergpolizei-Vorschriften für denselben

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Academic year: 2022

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und die

neuen Bergpolizei-Yorscimften für denselben.

V erö ffen tlich t v o m k. k. A (ik erbau m ini sie ri um.

(S eparatausgabe aus dem sp ä te r zur Yeröfleutlieliim g gelangenden Y II. Ja h rg a n g e des W erkes: „Die Bergnverks-Inspection in Ö sterreich.“) Y

Wien.

D ruck u n d V erlag der kaiserlich-königlichen Hof- u n d S taatsd ru ck erei.

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und die

neuen Bergpolizei-Yorschriften für denselben.

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(S eparatausgabe aus dem s p ä te r zur V eröffentlichung gelangenden V II. Ja h rg ä n g e des W erkes: „Die B ergw erks-Inspection in Ö sterreich.“)

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D ruck u nd V erlag der kaiserlich-königlichen Hof- u nd S taatsd ru ek erei.

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Seite

V o r w o r t ... ^ B elich t des k. k. O berbergrathes Jo h a n n H o l o b e k .

E in le itu n g ... 1

I. D er E rdw achsbergban. A. A llgem eines. 1. Die E ntw icklung des galiziscken E rdw achsbergbaues bis zu seinem gegenw ärtigen Z u s ta n d e ... 3

2. D ie geologischen V erhältnisse der E rd w ach slag erstätten . . . . 25

B. B etriebsverhältnisse. 1. V orrichtung u n d A b b a u ... 46

2. F a h r u n g ... 61

3. F ö r d e r u n g ...63

4. W asserh altu n g ... 65

5. W e tt e r f ü h r u n g ... 66

6. B e le u c h t u n g ... 16

7. O bertägige A n la g e n ... <1 C. A r b e ite r v e r h ä l tn i s s e ...• • • 7~

II. Sonstige B e r g b a u e ... 82

A nhang: V erunglückungen beim E rd w achsbergbaue in den Jah ren 1886 b is 1898 (T a b e lle ) ... 81

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V orvvort.

Mit der V erordnung der t . k. B erghauptm annschaft in K rak au vom 16. Septem ber 1897, L. GL und V. Bl. für G alizien N r. 65, w urden fü r die E rdw achsbcrgbaue in Galizien neue B ergpolizei-V orschriften erlassen, w elche den Zweck verfolgen, den . bisherigen sicherheitsgefährlichen und volks­

w irtschaftlich verderblichen Raubbau in den galizischen E rd - waehsdist riefen fü r die Z ukunft unm öglich zu machen, hiedurch den fü r G alizien so außerordentlich w ichtigen E rdw achsbergbau vor einem vorzeitigen Ende zu bew ah ren und denselben einer

gesunden E ntw icklung zuzuführen.

D iese B ergpolizei-V orschriften sind im gro ß en G anzen am 21. F e b ru a r 1898 in W irksam keit g etreten ; n u r fü r die D urchführung einzelner, besonders einschneidende B etriebs­

änderungen bedingender B estim m ungen w urden ü b e rg a n g s­

fristen von ein- od er zw eijähriger D auer zugestanden, so dass also m it dem 21. F e b ru a r 1900 s ä m m tlic h e Bestim m ungen d er neuen V orschriften in K ra ft getreten sein w erden.

Angesichts der h ervorragenden bergpolizeilichen, volks­

w irtschaftlichen und culturellen B edeutung der in Rede stehen­

den V orschriften dürfte eine eingehende D arstellung der ganz eigenartigen E ntw icklung un d V erhältnisse dieses Productions- zweiges auch für w eitere K reise von Interesse sein und willkommen geheißen werden. D er B ericht des inspicierenden O berbergrathes der B erghauptm annschaft K ra k au üb er seine

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im Jalire 1898 entw ickelte Th'ätig’keit enthält nun eine sehr eingehende D arstellung der gesam m ten V erhältnisse des E rd- w achsberghaues, und es erschien dem A ckerbau-M inisterium angem essen, m it der V eröffentlichung dieses eben je tz t sehr actueilen B erichtes nicht bis zur H erausgabe des Gesammt- berichtes üb er die B ergw erks-Inspection in Ö sterreich im J a h re 1898 zuzuw arten, sondern denselben vorläufig’ separat zu veröffentlichen.

W ien, im J ä n n e r 1900.

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Bericht des k. R, Oberbergrathes Johann Holobek,

Die w ichtigste Aufgabe des berghauptm annschaftlieheh Inspectious- beam tea im Jah re 1898 bestand in der möglichst intensiven Mitwirkung bei der Durchführung der für die E rdw achsbergbaue in Galizien erlassenen neuen Bergpolizeivorschriften vom 16. Septem ber 1897, die mit Aus­

nahm e einiger w esentlicher Bestimmungen, zu deren Vollzüge einjährige, beziehungsw eise zw eijährige U bergangsfristen festgesetzt Worden waren, am 21. F eb ru ar 1898 in W irksam keit getreten sind.

Die hervorragende W ichtigkeit dieser Vorschriften in bergpolizeilicher und socialpolitischer Beziehung liegt darin, dass dieselben bei zielbewusster und energischer H andhabung zur Folge haben w erden, dass einem in Bezug au f die Sicherheit von Personen und Eigenthum äusserst gefährlichen, im höchsten G rade unökonomischen, ein wertvolles hfationaleigenthum in der rücksichtslosesten W eise verw üstenden und selbst den einfachsten Begriffen und G rundsätzen der B ergbautechnik hohnsprechenden Baub- baue und dessen äusserst ungünstigen Einflüssen auf die socialen Ver­

hältnisse ein E nde bereitet w erden wird. Hieraus erk lärt sich aber auch der W iderstand, den die M ehrzahl der zum eist auf einer sehr niedrigen intellectuellen Stufe stehenden Besitzer und P ächter kleinerer Gruben, beziehungsw eise einzelner Schächte diesen Vorschriften, sowie überhaupt seit je h e r allen M assregeln, die eine B esserung odepB eseitigung der bereits tief eingew urzelten U belstände bezwecken, entgegensetzt. Auch die Öffentlichkeit bem ächtigte sich dieser Angelegenheit; es wurden äusserst zahlreiche, zum eist unrichtige und tendenziöse D arstellungen sowohl von einem Theile der Tagespresse, als auch von Fachblättern veröffentlicht, die selbst so w eit gingen, den berüchtigten Baubbau in Borysław als einen der historischen Entw icklung, der N atur der Unternehmungen, dem Auf­

treten des Erdw achses und der Eigenthüm lichkeit der E rdw achslager­

stätten entsprechenden und durch jahrelange Praxis geheiligten zu erklären, die A nw endung einer anderen A bbaumethode als geradezu unmöglich und undurchführbar und die neuen Bergpolizeivorschriften als den unbedingten Buin des galizischen E rdw achsbergbaues zu bezeichnen. Eine eingehende W iderlegung dieser tendenziösen D arstellungen au f G rundlage unanfecht­

barer, ziffermässiger D aten ist demnach sicherlich im Interesse der zukünftigen, gedeihlichen Entw icklung des galizischen Erdw achsbergbaues gelegen.

Thatigkeit der B ergbehörden.

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Dies, sowie die Schwierigkeit, genaue Daten zu erhalten, und der Zeitaufwand, den die B efahrung seihst einer kleinen Grabe infolge des Einzelnschachtbetriebes erfordert, w aren die Ursache, dass die ausw ärtige dienstliche T hätigkeit des b. k. Inspectionsbeam ten, welche im ganzen 158 T age in Anspruch nahm, zum grössten Theile (120 T age) den Inspec- tionen und Befahrungen der E rd w a c h s g ru b e n gew idm et w erden musste.

D er kleinere Theil des ausw ärtigen D ienstes (38 Tage) w urde durch die Inspectionen eines Zink- und Bleierzbergbaues und eines Braun­

kohlenbergbaues, durch das Studium des neuesten Standes der F rag e der Verwendung von Sicherheitssprengstoffen in Schlagw ettergruben an Ort und Stelle in Mährisch-Ostrau, durch den Besuch einiger Erdölgruben und durch die Theilnahm e an der in Lem berg zum Zw ecke der B erathung neuer Bergpolizeivorschriften für Erdölbohrungen abgehaltenen Enquete in Anspruch genommen.

Inspiciert wurden ausser den vorerw ähnten beiden Erz- und Braun­

kohlenbergbauen 40 Erdw achsgraben in Borysław, Truskawiee, Dzwiniacz, S tarania und Mołotków, darunter 28 E rdw achsbergbane w iederholt, wobei im ganzen 60 Gruben, beziehungsw eise Schachtbefahrungen vorgenommen wurden.

Die bei den Inspectionen wahrgenom m enen Ü belstände w urden den betreffenden k. k. B evierbergäm tern im W ege der k. k. B erghauptm ann- schaft zur w eiteren Am tshandlung m itgetheilt und w ar der b. h. Inspections- beam te bestrebt, sich auch von dem Erfolge dieser Am tshandlungen durch w iederholte Inspectionen eingehende K enntnis zu verschaffen.

D er Um stand, dass am 21. F ebruar 1898, also beim B eginne der W irk­

sam keit der neuen Bergpolizeivorschriften, noch 311 betriebsberechtigte E rdw achs Schächte vorhanden w aren, von denen im Laufe des B erichts­

ja h re s eine grössere Anzahl durch die G ew innungsberechtigten, und zwar vorw iegend freiwillig, zur Einstellung gelangte, m achte die E ntfaltung einer regen gleichzeitigen Inspectionsthätigkeit der betreffenden R evierberg­

äm ter erforderlich. H iedurch konnte erzielt w erden, dass einschliesslich der zum Zw ecke von U nfallerhebungen etc. vorgenommenen Befahrungen fast sämm tliche im Jah re 1898 im B etriebe gestandenen Erdw achsschächte, mit äusserst geringen Ausnahmen, einer gründlichen Inspection unterzogen wurden. In B orysław allein gelangten im B erichtsjahre 248 Schacht-, beziehungsw eise Grubenbefahrungen zur Durchführung, von denen 52 auf den b. h. Inspectionsbeam ten und 196 auf die Beamten des k. k. Revier­

bergam tes in Drohobycz entfielen.

Die bereits eingangs m itgetheilte Absicht, die Berechtigung, Zw eck­

m ässigkeit und unum gängliche N othw endigkeit der neuen Bergpolizei­

vorschriften nachzuweisen und hiedurch der m ehrfach versuchten Irreführung und Beeinflussung der Öffentlichkeit zu Gunsten des gegenw ärtigen Raub-

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baues entgegenzutreten, bringt es mit sieh, dass sich der nachstehende Bericht nicht nur auf die Anführung der wahrgenom m enen M ängel und ihrer gegenw ärtigen Ursachen, der zur B eseitigung der Ü belstände unter­

nommenen Schritte, sowie a u f die D arstellung des Erfolges der ent­

sprechenden Am tshandlungen beschränkt, sondern dass sich derselbe auch m it allen Momenten beschäftigt, w elche im Laufe der vergangenen Jahre zur Entw icklung jen er Zustände b eigetragen haben, die nicht nur von ausw ärtigen Fachm ännern, sondern auch von hervorragenden Persönlich­

keiten Galiziens, wie von Professor Dr. Szajnocha, Professor Dr. Zuber und vielen A nderen mit aller Entschiedenheit und w iederholt öffentlich gebrandm arkt worden sind.

I. Der Erdwaelislbergbau.

A. Allgemeines.

1. D ie E n tw ick lu n g - des g-aliziselien E rd w ack sh erg -b au es b is z u se in e m g e g e n ­ w ä r tig e n Z u sta n d e .

Um die N otkw endigkeit und Zw eckm ässigkeit der gegenw ärtig bezüglich des galizischen E rdw achsbergbaues in Durchführung begriffenen Reform beurtheilen zu können, ist nicht nur eine genaue K enntnis der jetzigen Verhältnisse desselben, sondern auch aller je n e r Ursachen, welche diese V erhältnisse herbeigeführt haben, unbedingt nothwendig, weshalb vorerst eine kurze historische Skizze der Entw icklung dieses B ergbaues zur D arstellung gelangen soll.

Das galizische Erdw achs w ar bereits zu Anfang des gegenw ärtigen Jahrhunderts bekannt, und es w urden noch lange vor dem Beginne der W irk­

sam keit des allgem einen B erggesetzes vom Jah re 1854, w elches die E rd ­ harze, somit auch das Erdw achs, dem B ergregale zuzählte, einzelne Berg­

bauberechtigungen zur G ewinnung des Erdw achses verliehen, ohne dass es jedoch zu einer Ausübung dieser B erechtigungen gekom m en wäre. E rst eine in der österreichischen Zeitschrift für Berg- und Hüttenw esen vom Ja h re 1854 erschienene Notiz „O zokerit-G ewinnung im G rossen“ m acht darauf aufmerksam , dass der L em berger F abrikant R obert Doms bei G elegenheit der Bergölgew innung bei Borysław ein bedeutendes Vor­

kom m en von Ozokerit entdeckt und um Belehnung auf dasselbe angesucht habe und dass er beabsichtige, diesen Stoff, welcher bisher nur vereinzelt von Landleuten gew onnen und zur Beleuchtung verw endet wurde, im grossen auszubeuten, zu welchem Zwecke er bereits „ein Privilegium auf die A nw endung desselben in eigens eonstruirten L am p en “ erhalten habe.

Eine dieser M ittheilung beigegebene Fussnote erwähnt, dass sich nach Schubarth aus Ozokerit leicht Paraffin darstellen lasse. Jedoch bereits im Jah re 1856 bringt dieselbe Fachschrift die Mittheilung, dass Robert

1*

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Doms den in Borysław eingeleiteten B ergbau einstweilen eingestellt habe.

Hiezu wird noch bem erkt, dass Doms aus einem Schachte aus 130 Cubik schuh Erdaushebung etw a 400 Pfand Ozokerit, entsprechend einem Gehalte von 2‘2°/0, erhalten habe, dass sich dagegen in einem anderen, unweit ange- legtenS chachtekein Ozokerit vorfand, der sich in den von denB auern zur E rd ­ ölgewinnung gegrabenen Brunnen auch nur stellenw eise zeige. Diese Notiz, welche noch später zur Besprechung gelangen wird, ist ebenso wichtig, wie die Thatsache, dass Ozokerit nur als Nebenproduct bei der Erdölgew innung zur F ö rderung gelangte und von den L andleuten vereinzelt zur B eleuch­

tu n g v erw en d et wurde, w as auch zur Folge hatte, dass anfänglich ziemlich bedeutende Q uantitäten von Erdw achs mit dem aus den Erdölbrunnen gew onnenen Gesteinsm ateriale als wertlos au f die Halden gelangten, welch’ letztere in späteren Jahren durch sorgfältige A ufbereitung eine lohnende E rdw achsausbeute lieferten.

Noch im Jahre 1860 bildete der Ozokerit, dessen R egalität inzwischen neuerdings durch die Finanz-M inisterial-Yerordnung vom 7. D ecem ber 1855 Z. 6465 bestätigt w orden war, keinen G egenstand eines selbständigen Bergbaues.

Inzwischen gelangte in B orysław die Erdölproduction zu einem bedeutenden Aufschwünge; leider artete dieselbe nur zu bald in einen regellosen Raubbau aus, indem sie gleichzeitig ein Object der wildesten Speculation und des gew agtesten Börsespieles wurde.

Die Kunde von dem Erfolge der Erdölgrabungen in Borysław lockte Scharen von „U nternehm ern“ herbei, die es verstanden, sich zu Herren des Terrains und den ehemaligen Landm ann und Grundeigenthüm er, trotzdem dieser seine G rundstücke zu hohen P reisen an den Mann brachte, zu einem in den elendsten V erhältnissen geradezu vegetierenden A rbeiter zu m achen. D as B estreben des Grundeigenthüm ers, sein Grundstück m öglichst gut zu verw erten, führte zu der w eitestgehenden Grundzer- stücklung, nam entlich nachdem durch die Uber einen A ntrag des galizischen L andtags - Ausschusses erflossene A llerhöchste Entschliessung vom 22. Jä n n e r 1862 bestim m t worden war, dass Erdöl (Naphtha) und Berg- theer, „w enn sie zur G ewinnung von Leuchtölen benützt werden, als kein G egenstand des B ergregales zu behandeln sind“. Die kleinen G rundantheile w urden von Leuten, die in der Regel nur über die bescheidensten G eld­

mittel verfügten und oft erst förmliche Consortien zum A nkaufe eines G rundantheiles von einigen Q uadratklaftern bilden mussten, erworben.

Schacht entstand an Schacht, die Zahl der „P roducenten“ wuchs in unglaublicher W eise und in kurzer Zeit w ar das T errain in und um Borysław durch Schächte, eigentlich zumeist „B runnen“ und „D uckeln“ derart durchlöchert, dass W ilhelm Jicinsky bereits im Jahre 1865, also einige Jah re nach dem Beginne des Erdölbergbaues, die Zahl der in Borysław

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auf einem T errain von 3 0 — 40 Joch befindlichen Brunnen oder Schächte von 4 — 28° Tiefe mit 10.000 bis 12.000 angab, so dass im günstigsten F alle ein Schacht auf 6 -8 Q ° Grundfläche entfiel. You diesen Schächten w aren im Jah re 1865 bereits 5000 bis 6000, also genau 5 0 % aufgelassen!

Aus dieser Zeit rühren noch die sogenannten „G rabungsrechte“ her.

Das sind die gegenw ärtig grundbücherlich einverleibten „für ewige Zeiten vererblichen und yeräusserlichen“ Rechte, mittels eines Schachtes im Umkreise von 5m aus einer bestimmten Parcelle Erdw achs und Erdöl gew innen zu dürfen.

In diese Jahre, zwischen 1863 und 1865, fällt der Beginn des E rd­

wachsbergbaues, nachdem der Ozokerit ein gesuchtes R ohm aterial der sich stetig entw ickelnden Paraffinproduction gew orden war.

Das früher als wertlos angesehene N eben product des E rdölberg­

baues erhielt plötzlich einen ungeahnten W ert; seine G ewinnung bot ausserdem einen Ersatz der mit zunehmender Tiefe der Schächte ab­

nehm enden Erdölproduction.

Man brauchte nur die bestehenden und bereits aufgelassenen E rd ö l­

schächte zu vertiefen, beziehungsw eise w ieder zu gew altigen, um aus zahlreichen derselben reichlichen Nutzen zu ziehen; die Erdölgew innung tra t gegenüber der Erdw achsgew innung in den H intergrund; aus den E rd ­ ölschächten wurden einfach Erdw achsschächte. D er gew ohnte Raubbau w urde bei der Erdw achsgew innung fortgesetzt, die noch bis zum Jahre 1867 durch blossen Schachtbetrieb ohne jeden S treckenbetrieb stattfand, und es nahm dieser R aubbau derartig gefährliche Dimensionen an, dass nach Jicinsky au f 1000 G rubenarbeiter im D urchschnitte pro Jah r neun T odte entfielen, einzig infolge der im ganzen herrschenden grossen N ach­

lässigkeit, „die nur den Gewinn, nicht aber dabei den arbeitenden Mann im Auge beh ielt“.

Alle diese Zustände entw ickelten sich, trotzdem die R egalität des Erdw achses bis zum Jahre 1865 unangefochten feststand und trotzdem eine R ecursentscheidung des Handelsm inisterium s vom 15. F ebruar 1865 Z. 1868 den Ozokerit nur für den F all als keinen G egenstand des B erg­

regales erklärte, wenn derselbe zur D arstellung von Leuchtstoffen benützt w erden sollte, w as schon damals nicht die einzige V erw endungsart des Ozokerites gew esen ist.

Dies also sind die Anfänge des Ozokeritbergbaues, der entgegen allen dam als geltenden gesetzlichen Bestimmungen thatsächlich nur in einer einfachen, planlosen Fortsetzung des beim E rdölbergbaue m it sehr fraglichem Erfolge angew endeten und in den ärgsten R aubbau ausge­

arteten E inzelnschachtbetriebes, dessen U rsachen im V orhergehenden be­

sprochen wurden, sowie in einer geradezu sinnlosen Capitalverschw endung bestand. Dieser B ergbau nahm nicht die geringste R ücksicht auf die

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damals, sowie noch lange nachher, wohl keine Ahnung hatte, und ist der­

selbe demnach alles andere, als ein „dem Auftreten des Erdw achses und der Eigenthüm lichkeit der E rdw achslagerstätten“ entsprechender Berghau, wenn auch nicht geleugnet werden kann, dass derselbe „der N atur der betreifenden U nternehm ungen“ und auch der N atur der U nternehm er voll­

kommen angepasst wurde.

Trotzdem, wie bereits erwähnt, der Ozokefit nur bedingungsw eise für den F all einer speciellen V erw endungsart als dem B ergregale nicht angehörend erklärt worden war, wurde derselbe der Ingerenz der B erg­

behörde vollständig entzogen und jen er der politischen B ehörde über­

wiesen, welche die Gewinnung von Erdöl und Erdw achs als ein freies G ew erbe erklärte und au f dasselbe die einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung vom 20. Decem ber 1859 in A nwendung brachte. Der B ew erber um die Bewilligung zur A nlage einer Grube w ar verpflichtet, bei der politischen Behörde einen G ew erbeschein zu lösen und für die jew eilig anzum eldenden Schächte einen Betriebsconsens zu erwirken, dessen Ertheilung eine Localerhebung vorauszugehen hatte. Die S tatt­

halterei gab m ehrere E rlässe heraus, welche die Regelung des Erdöl- und Erdw achsbergbaues bezweckten, von denen der E rlass vom 29. April 1862 Nr. 23.540 aus dem Grunde von Interesse ist, weil er constatirt, dass der N aphthabergbau in d er Begel einer technischen Betriebsleitung entbehrt, sowie dass der Bau aus Scheu vor grösseren B etriebskosten von Seite der Inhaber ohne alle Rücksicht auf die dam it verbundenen Gefahren und m it Hintansetzung der nöthigen Vorsichten b etrieben w ird, und weil dieser E rlass vorschreibt, dass W ärm estuben mit „eingesetzten Öfen und K am inen“ mit R ücksicht au f die E xplosionsgefahr der aus den Schächten ausström enden Gase eine E ntfernung von 20° von den Schächten erhalten sollen und dass in der Entfernung von w eniger als 10° von einem „B erg­

schachte“ die,, Abteufung eines neuen B ergschachtes unter keinem Verwände zuzulassen“ sei. Von grossem Interesse ist auch der E rlass der K rakauer Statthalterei-Commissi on an die S andezer K reisbehörde vom 29. Mai 1865 Z. 14.280, welcher bis zum H erabgelangen einer für das ganze K ronland gütigen Instruction bezüglich der beim N aphthabergbau zu beobachtenden Sicherheitsm assregeln provisorisch verfügt, dass Versuchs- und A bbau­

schächte wenigstens 6' lang und 3 ' breit abzuteufen sind, dass in jedem Schachte F a h rte n anzuhängen sind, dass m ehr als 10° tiefe Schächte unter jed er Bedingung Ruhefahrtbühnen und grössere Längendim ensionen von mindestens 8' zu erhalten haben, weil in diesem F alle die Schächte in zwei Abtheilungen zum Befahren und F ördern zu theilen sind, dass sich zum Zwecke einer „gehörigen“ Ventilation die unterirdische Communication zw eier Schächte am besten empfehle u. s. w.

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Gleichwie sich jedoch der E rdw achsberghau bei seiner Entstehung an keine der dam als geltend gew esenen gesetzlichen Vorschriften gehalten hatte, ebenso w ar für ihn auch für die Folge keine gesetzliche Bestimmung m assgebend.

Schächte w urden in unm ittelbarer N achbarschaft von W ohnhäusern, in denen sich offene H erdfeuer befanden, angelegt, m anchm al in einer E n t­

fernung von kaum 3 m; die Distanz zwischen zwei Schächten betrug in der Regel w eniger als 10m, ja eskam enF ällevor, dass nicht vollständig senkrecht geteufte N achbarschächte unten in einer gew issen Tiefe zusammenstiessen.

Ü berbaue über die Grenzen des eigenen Terrains in frem de Gruben w aren ebenso an der Tagesordnung, wie ein schwunghaft betriebener W achs­

diebstahl, welche Specialitäten eines regellosen Einzelnschachtbetriebes sich übrigens bis zum heutigen Tage erhalten haben.

D er Abbau w urde unm ittelbar bis unter die w asserhaltige Schotter- Uberlagerung getrieben und w urden hiedurch, sowie durch das Zubruche- gehen alter, nicht verschütteter oder nicht mit undurchlässigem L etten­

m ateriale „verw aschener“ Schächte die Schotterw ässer, die sich durch eine L ettenverstauchung in den Schächten sonst leicht abschliessen lassen, in die G ruben geleitet.

Diese W ässer bildeten und bilden noch jetzt nam entlich mit R ü ck ­ sicht auf den häufigen Gehalt an Schwefelwasserstoffgasen eine ganz besondere Gefahr des heutigen B ergbaues, der sich in den verschiedensten Tiefen bew egt und bei dem M angel an alten A bbaukarten in dem schon m ehrfach durchwühlten T errain plötzlich auf alte, offene und m it W ässern angefüllte A bbauräum e stösst.

Diese C alam ität w ar bereits im Jah re 1879 so weit gediehen, dass sich ein eigens zu diesem Zw ecke zusammengestelltes Comite m it der F rag e beschäftigte, auf welche W eise dem immer m ehr bedrohenden An­

drange der W ässer abzuhelfen w äre und dass die Interessenten den Beschluss fassten, der drohenden Gefahr durch die Bildung einer W asser­

genossenschaft entgegenzuw irken, welcher Beschluss übrigens selbstver­

ständlich nie zur D urchführung gelangte. Die Tiefe der Schächte nahm stetig zu, nam entlich als es anfangs der Siebziger-Jahre gelungen w ar, aus E rdw achs ein dem B ienenwachse vollständig ähnliches Product, das Ceresin, herzustellen, und als in w eiterer Folge der B edarf an E rdw achs mit der E ntw icklung der C eresinfabrication eine wesentliche Steigerung erfuhr. Mit der Tiefe der Schächte wuchsen aber auch die Schw ierigkeiten und M ängel der V entilation, Gruben- und Schachterhaltung, F ahrung und Förderung.

Der Abbau gierig ohne jed e K enntniss des Erdw achsvorkom m ens und ohne Führung von G rubenkarten nur den reicheren und überhaupt solchen Mitteln nach, die gerade zufällig durch die Schächte und kurzen

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in je n e r Tiefe erreichten, wie die N achbarschächte, w urden eingestellt, w ährend dieselben, nur einige Meter tiefer geteuft, die im Verfluchen oft ziemlich steil einfallende L agerstätte erreicht hätten.

D ie A bbaue wurden überall, auch unter H äusern und S trassen, zumeist ohne Versatz geführt, was bedeutende T errainsehkungen zur Folge hatte, deren Grösse darnach beurtheilt w erden kann, dass unter dem jetzigen Niveau eines,Theiles der m itten in B orysław situierten F lur

„N eue W elt“ eine Schichte nach und nach angeschütteten E rdreiches von 45m M ächtigkeit zu constatieren ist.

Die Anzahl der aufgelassenen, zum eist nicht verstürzten, m angelhaft versicherten und für den öffentlichen V erkehr gefährlichen Schächte ver­

m ehrte sich von Jahr zu Jahr.

E. Windakiewicz- bezifferte im Ja h re 1874 die G esam mtanzahl der Boryslawer Schächte m it 12.000, die Anzahl der im B erichtsjahre im Betriebe gestandenen Schächte mit 4000, die grösste dam alige Schacht­

tiefe mit 65°. Die durchschnittliche jährliche Anzahl der tödtlich Ver­

unglückten mit 9 pro 1000 Mann. Das L eben des Arbeiters hatte für die Mehrzahl der „P roducenten“ absolut keinen W ert, und man kann d ies­

bezüglich noch heute in B orysław von Augenzeugen geradezu h a a r­

sträubende Schilderungen zu hören bekomm en. Selbst der beste Arbeiter, der übrigens nur ein Ausbeutungsobject der verschiedenen Obercassiere, Cassiere, Schachtaufseher etc. bildete, m usste unter solchen V erhältnissen vollständig dem oralisiert werden, kurz: Es entw ickelten sich Zustände, welche den B oryslaw er Gruben den Beinam en „B oryslaw er Hölle“ ver­

schafften. Dies w ar die „historische Entw icklung“ des B oryslaw er E rd ­ w achsbergbaues im ersten Decennium nach seiner Entstehung. D as zweite Decennium, das unm ittelbar vor dem Beginne der W irksam keit des N aphtha-Landesgesetzes vom 17. Decem ber 1884 abschliesst, brachte eben­

falls keine Besserung. Die V erhältnisse w urden im Gegentheile mit der zunehmenden Abbautiefe immer schw ieriger und es beginnt in dieser Zeit­

periode bereits der theilweise Verfall.

Die von der S tatthalterei im Jah re 1864 geschaffene und im Jah re 1892 reform ierte B oryslaw er G rubeninspeetion konnte trotz guten W illens schon aus dem Grunde keine energische, au f die B eseitigung w enigstens der gröbsten M issstände gerichtete T hätigkeit entfalten, weil sie durch die Erdöl- und Erdw achsproducenten erhalten wurde und dem nach von denjenigen m ateriell abhängig war, die an der E rhaltung je n e r M issstände das grösste Interesse hatten.

Diese V erhältnisse gelangten zur Kenntnis w eiterer K reise und brachten es, ebenso wie zahlreiche bei der E rdölproduction eingetretene Übelstände, mit sich, dass sich ungefähr vom Jah re 1873 an die unm ittel-

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bar bet heiligten Interessenten, die Öffentlichkeit und in w eiterer Folge der Landesausschuss, der L andtag und die B egierung m it der F rag e der Sanierung beschäftigten, die m an zumeist durch die aberm alige, bedingungs­

lose Einreihung der E rdharze in die B eihe der vorbehaltenen Mineralien zu erreichen hoffte.

Männer von Buf und Einfluss traten in der entschiedensten W eise für die B egalität des Erdw achses und Erdöles ein, mehrfache Enqueten w urden abgehalten, in den gesetzgebenden K örpern wurden wiederholt Gesetzentwürfe eingebracht, berathen und verworfen, bis man endlich zu dem Beichsgesetze vom 11. Mai 1884, B. G. Bl. Nr. 71 und zu dem am 17, März 1884 beschlossenen und am 31. März 1886, L. G. und V. Bl.

Nr. 35, mit B echtsw irkung vom 15. April 1886 knndgem achten Naphtha- Landesgesetze gelangte.

Ü ber die diesen Gesetzen durch ein ganzes Jahrzehnt vorange­

gangenen Bestrebungen, die V erhältnisse des Erdöl- und E rdw achsberg­

baues endgiltig und in befriedigender W eise zu regeln, enthält die in

■ polnischer Sprache im Jah re 1881 erschienene Schrift Professor Dr.

Szajnocha’s über den N aphthabergbau mit B ücksicht a u f die B ergbaugesetz­

gebung wertvolle und ausführliche Mittheilungen, unter denen das N a ch ­ stehende gerade gegenw ärtig von Interesse ist.

Am 19. Decem ber 1873 wurde von der B egierung dem galizischen L andtage der Entw urf eines B eichsgesetzes bezüglich der A nwendung des allgem einen B erggesetzes auf die Bitumina zur B egutachtung vorgelegt.

Die M ajorität der Bergbaucomm ission des L andtages, die das betreffende B eferat erstattete, verhielt sich wohl der unbedingten B egalität gegenüber ablehnend, beantragte jedoch unter anderem , dass Bergbaulicenzen nur für mit geraden Linien begrenzte, im Minimum 1600 Q]° (0‘5755 ha) Aus- mass besitzende F lächen ertheilt w erden dürften, dass sich die B ergbau­

besitzer, welche bereits Berechtigungen erw orben hatten, bei Verlust ihrer B echte binnen einem Ja h re den Bestimm ungen des neuen Gesetzes anzupassen hätten und dass dort, wo w egen der grossen Anzahl der Besitzer au f Flächen, welche kleiner w ären als 1600 Q °, die E rtheilung von Licenzen an einzelne Besitzer unmöglich sei, diese verpflichtet wären, sich im obigen Term ine zu Gesellschaften zu vereinigen, eine gemeinschaftliche Licenz zu erw erben und bei sonstigem Verluste der bis dahin erworbenen Bechte die Verwaltung unter fachm ännischer Leitung gem einschaftlich zu führen.

D er L andtag nahm jedoch in der Sitzung vom 19. Jän n er 1874, haupt­

sächlich mit der Begründung^ dass bei Einführung des allgem einen B erg­

gesetzes ausländische Unternehm er und ausländisches Capital das Land überschwem men, den alleinigen Nutzen ziehen und die L andw irtschaft den grössten Gefahren aussetzen würden, den A ntrag der M inorität der Commission an, der sich gegen die beabsichtigte Einführung der B egalität

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und für das unbedingte und unbeschränkte V erfügungsreckt der Grund- eigentküm er aussprack.

Eine zurB eratkung desB eferentenentw urfes eines neuenB erggesetzes vom Jah re 1876 (welcher „B itum en“ unter die vom Verfügungsrechte des G rundeigentküm ers ausgeschlossenen M ineralien einreihte und indirect ein M inimalgrubenfeld von 1600 m 3, eine zum rationellen B etriebe eines je d e n B ergbaues unbedingt viel zu kleine Fläche, einfükrte) vom galizischen Landesaussckusse im Jän n er 1878 feinberufene Enqudte sprach sich mit sieben gegen zwei Stimmen im Principe für die Zuzählung von E rdöl und Erdw achs zu den vorbehaltenen Mineralien im Sinne des §. 1 des R eferenten­

entwurfes aus, jed o ch auch gleichzeitig für eine Entschädigung des Grund- eigenthüm ers in Form von Procenten vom producierten Erdöle und gegen die Anwendung des §. 24 des Referentenentw urfes (der die Breite eines Grubenfeldes indirect mit mindestens 40 m festsetzt) auf die auf Grundlage der Allerhöchsten Entschliessung vom 22. Jänner 1862 bereits bestehenden X aphlhagrnben.

D enkw ürdig für die Entw icklung des galizischen Erdöl- und E rd­

w achsbergbaues ist die Sitzung des galizischen L andtages vom 14. Octo­

ber 1878, in welcher die Bergbaucommission unter anderem auch den A ntrag einbrackte, es mögen E rdöl und Erdw achs unter die vorbekaltenen Mineralien eingereiht w erden unter der Bedingung, dass dem Grund- eigentküm er das V orrecht der Errichtung der Grube auf seinem Grunde gesichert werde. Der R eferent der Bergbancommission w ar Professor Dr.

Biliński, der sich mit seiner ganzen A utorität für die Com m issionsanträge einsetzte; der L andtag jedoch sprach sich mit 54 gegen 53 Stimmen für die V ertagung der D ebatte aus und damit waren die Commissionsanträge für im m erw ährende Zeiten erledigt, jedenfalls zur grössten G enugtkuung der „E rdw achsproducenten“ in Borysław, sowie jen er in Dzwiniacz und S ta ru n ia —Mołotków, wo inzwischen durch den Erdölbergbau Erdw achs aufgeschlossen und die „bew ährte“ Boryslawer Abbaumethode eingeführt w orden war.

Es ist wohl kaum zu zweifeln, dass die Entscheidung bezüglich des Erdw achses im Sinne der Einführung des Regales ausgefallen wäre, w enn Erdw achs und E rdöl getrennt behandelt worden wären, da j a die gegen die U nterstellung des Erdöles unter das Regale ins F eld geführten A rgu­

mente au f die V erhältnisse beim Erdw achsbergbaue keinen Bezug hatten;

andererseits aber lag die Schw ierigkeit einer derartigen Trennung darin, dass Erdw achs stets von Erdöl begleitet wird.

Es w urde im Vorhergehenden erwähnt, dass sich im zweiten Decen- nium des B estandes des Boryslawer Erdw achsbergbaues bereits der Beginn des Verfalles B oryslaw ’s einstellte. Am deutlichsten ist dieser beginnende Verfall aus der Zusam m enstellung der von E. W indakiewicz

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im Jah re 1874 erm ittelten Ziffern und je n e r D aten, die bezüglich des zw eiten Sem esters 1881 durch St. Züam irow ski zusam m engestellt und vom L andes-N aphthavereino in Gorlice im Jahre 1882 veröffentlicht wurden, zu ersehen. W indakiew icz führt pro 1874 hei der B eschreibung von B o ry sła w - W olanka 854 Erdöl- und Erdw achsunternehm ungen, 4.000 im B etriebe befindliche Schächte, 10.500 A rbeiter und eine Produc- tionsmenge von 196.000 q Erdw achs und 123.000 q Erdöl an. Die das Erdw achs betreffende Productionsziffer, aus welcher Dr. Szajnocha, Strippelm ann und Andere verschiedene Folgerungen ableiten, ist ent­

schieden viel zu hoch, was aus der Production der unm ittelbar voraus­

gehenden Jahre, die Dr. H. Gintl mit 58.000 q bezifferte, sowie der folgenden Jahre, die im grossen D urchschnitte circa 100.000 q jährlich betrug, sowie auch schon daraus erhellt, dass W indakiew icz schreibt, die

„erste galizische Petroleum- C om pagnie“, welche 250 bis 300 Arbeiter beschäftige, produciere 2.800 bis 3.360 q E rdw achs und m ehr als 1.000 q Bohöl wöchentlich — somit rund 145.000 bis 17 5 .0 0 0 ^ Erdw achs jährlich

— und habe im Jah re 1873 für den Betrieb ausschliesslich der neuen Anlagen circa 50.000 11. (!) ausgegeben, welche Zusam m enstellung unbe­

dingt au f eine w esentlich geringere Production hinweist, die jedoch m it R ücksicht auf die A nregung, die damals der Erdw achsbergbau durch die sich rasch entw ickelnde Ceresinfabrication erhielt, die Ziffer vonlOO.OOO q ziemlich überschritten haben dürfte.

Aus der Zusam m enstellung Znam irowski’s pro zweites Sem ester 1881 entnehm en wir folgende D a te n :

Anzahl der im B etriebe gestandenen Unternehm ungen in

B o ry s la w - W o la n k a ... 189 Grundfläche, die von diesen U nternehm ungen occupiert war . 40-7065/2«

dem nach durchschnittliche F läche einer Unternehm ung . . 2.154 m3 177 (94«/o) Unternehm ungen w aren kleiner als 1 //«, sie occu-

l»icrten ein T errain v o n ... 25-9400 ha w oraus sich p er Unternehm ung eine Durchschnittsfläche von 1.465 m"- ergibt; 111 (59°/0) waren kleiner als 1.000 m3, und 59 (31% ) w aren kleiner als 500 m3.

Von den 189 U nternehm ungen wurden betrieben auf Erdöl und E rd ­ wachs 59 (31% ), auf Erdöl allein 81 (43% ) und auf E rdw achs allein 49 (26% ). Die letzteren Unternehm ungen h atten einen F lächeninhalt von 6-594 ä«, dem nach per Unternehm ung 1.346 m3. W ird hievon der B ergbau der galizischen C reditbank abgerechnet, so resultieren 48 ausschliesslich auf Erdw achs betriebene Unternehmungen mit einer Gesammtfiäche von 3-144 ka, woraus sich als durchschnittliches Flächenausm ass per U nter­

nehmung 655 to3 ergeben! Die Arbeiteranzahl betrug 5.063 Mann, wobei bem erkt wird, dass im zweiten Sem ester eines jed en Jahres infolge der

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F eldarbeiten die A rbeiteranzahl stets wesentlich kleiner zu sein pflegt als im ersten H albjahre.

Von den 49 U nternehm ungen, die nur Erdw achsbergbau betrieben, hatten 29 w eniger als 10, 15 zwischen 10 und 20 und nur 5 m ehr als 20 Arbeiter.

Die im B etriebe gestandenen Erdöl- und E rdw achsbergbaue besassen 1.677 betriebene und 1.477 aufgelassene Schächte. Die Anzahl der zu gänzlich eingestellten Unternehm ungen gehörigen Schächte betrug 1.486, so dass es im Jah re 1881 in Borysław noch 4.640 offene Schächte gab, von denen einige bereits eine Tiefe von m ehr als 190 m erreicht hatten.

Die E rdw achsproduction betrug im zweiten H albjahre 1881 50.000gr.

Zur E rgänzung sei noch erw ähnt, dass L. Syroczyński die Gesammt- production Boryslaws im Jahre 1881 m it 105.000 ^ Erdw achs und die G-esammtanzahl der U nternehm ungen m it 460 angibt, von denen nach Znam irowski 189 im B etriebe standen. Syroczyński beziffert das im ganzen Drohobyczer Bezirke im Jah re 1881 gewonnene Erdöl auf 53.200 q, woraus ein Schluss auf das rapide Sinken der Erdölproduction in Borysław seit 1873 gezogen w erden kann.

D ie Ursachen des M ed erganges Boryslaws und des dortigen E rd ­ w achsbergbaues, nam entlich der kleineren Betriebe, sind äusserst zahl­

reich; sie sind in vielen zum grossenT heile in verschiedenen Fachblättern zerstreuten Publicationen w iederholt eingehend geschildert worden und sollen hier ohne je d e w eitere Besprechung einfach der Reihe nach an ­ geführt w erden. Als solche U rsachen werden genannt: A bhängigkeit des B ergbaues vom Grund und Boden, die w eitestgehende Grundzerstücklung, das Entstehen meist kleiner Unternehm ungen m it sehr beschränkter Flächenausdehnung, m angelnder H ypothekarcredit, das w eitestgehende Miteigenthum an kleinen Parcellen, M angel an Grundbüchern, sehr hohe Ansprüche der Grundeigenthüm er, drückende Pachtzinse, Rechtsunsicher­

heit überhaupt und Unsicherheit der V erträge und G ew innungsrechte, der M angel jed w e d er fachbehördlichen Aufsicht und F ürsorge, zahlreiche sonstige V erw icklungen und in deren Gefolge kostspielige Processe, Un- kenntniss der geologischen Verhältnisse und infolgedessen ein planloser R aubbau, die zunehm ende Abbautiefe und die mit derselben im Zusammen­

hänge stehenden Schw ierigkeiten bezüglich derV entilation, W asserhaltung, Förderung, F ah ru n g und G rubenerhaltung und die stets w achsenden Gestehungskosten, Mangel an Betriebs capital bei den kleinen U nter­

nehmungen, die grösste Capitals- und Arbeitsverschw endung nam entlich w egen der überaus grossen Anzahl der dicht an e in a n d er angelegten Einzelschächte, die geringe Intelligenz der B esitzer k leiner Gruben und deren Sucht,, auf Kosten der N achhaltigkeit des Bergbaues m öglichst rasch mom entane Vortheile zu erzielen, Mangel an technischem W issen bei den

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dam aligen B etriebsleitern, U nreellität und U nsolidität in der commerciellen Gebarung, gew issenlose Speculation und ungesunde Concuvrenz, die höchst ungünstigen A rbeiterverhältnisse und die fehlende Disciplin unter der Arbeiterschaft, der Mangel jeden Gemeinsinnes und je d e r Association, sowie endlich die Unmöglichkeit, unter derlei Y erhältnissen grössere capitalskräftige Gesellschaften zu bilden. W ohl genug der Ursachen, um auch das beste, gesündeste und reellste Unternehm en mit Sicherheit zu­

grunde zu richten!

Im Jah re 1885, also unm ittelbar vor dem Eintritte der W irksam keit des Naphtha-Landesgesetzes, bestanden in B oryslaw -W olanka noch 332 in und ausser B etrieb befindliche Erdöl- und Erdw achsunternehm ungen mit 1.350 im Betriebe gestandenen Schächten, von denen 820 Erdw achs- und 530 E rdölschächte w aren. A usserdem bestanden noch 1.527 aufgelassene Schächte. A ngem eldet waren 7.820 A rbeiter, doch soll die Arbeiterzahl w esentlich grösser gew esen sein. Die Erdw achsproduction betrug in ganz Galizien 130.258 q, von denen rund 128.000 q au f B oryslaw -W olanka entfallen dürften. Diese Production sank im Jahre 1886 auf rund 95.000 q.

Die grosse Differenz hat, abgesehen von der Unsicherheit der statistischen Angaben, ihren Grund in dem Forcieren des Abbaues vor dem E intritt der W irksam keit des N aphtha-Landesgesetzes, von dem m an eine damals noch nicht näher bekannte R ückw irkung auf die G rubenverhältnisse und somit auch auf die Production im einschränkenden Sinne befürchtete.

Im Jah re 1884 entfielen auf 4.100 (?) H äuer 25 tödtliche Verletzungen, also m ehr als 6 auf 1.000 G rubenarbeiter, was „bei den misslichen Yer­

hältnissen des B ergbaubetriebes in Borysław und W olanka ein günstiges Y erhältniss“ genannt wird. Von den 25 Y erunglückten fanden 8 durch Gasexplosionen, 10 durch E rstickung in Gasen, 3 durch Hineinfallen in den Schachtsum pf infolge des Zerreissens des Seiles oder des Einbrechens der Schachtbühne und 4 durch Erdabrutschung in Strecken ihren Tod!

Die Verhältnisse des Boryslaw er Erdw achsbergbaues w aren un­

m ittelbar vor dem Beginne der Ingerenz der B ergbehörden a u f denselben derartige, dass der dam alige k. k. Gewerbe-Inspector A. N avratil in seinem B erichte für das J a h r 1885 schrieb, m an müsse sich w undern, dass derartig furchtbare V erhältnisse durch Jah re unter den Augen der Behörden geduldet w orden sind.

G ew erbe-Inspector N avratil erw ähnt weiter, dass mit Ausnahme der französischen Gesellschaft die A nderen ihre Schächte ohne R ücksicht auf die Vorschriften so betreiben, wie ihnen dies am bequem sten und billigsten erscheint, dass der Abbau ohne B erücksichtigung der technischen G rund­

sätze auf gut Glück und oft ohne R esultat geführt werde, w eshalb der Nutzen sehr ungew iss sei, dass die von den „CassierenV abhängigen Ar­

beiter von jenen mehr oder w eniger in ähnlicher W eise wie A rbeitspferde

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behandelt w erden, dass der schwer k ran k e oder verletzte A rbeiter in der abscheulichsten W eise seinem Schicksale überlassen bleibe, d. i. heimlich aus dem B oryslaw er Gebiete entfernt werde, damit den Unternehm ern keine U nannehm lichkeiten erwüchsen u. v. a.

Dies w aren die von glaubw ürdigen Augenzeugen und behördlichen Organen geschilderten Zustände in Borysław, als die B ergbehörde die Aufsicht über die Erdöl- und Erdw achsbergbaue übernahm.

Auch die Zustände in Dzwiniacz, und nam entlich in Starunia hatten sich in ungünstiger W eise entwickelt, w enngleich dort die G rundzerstück­

lung nicht soweit getrieben w urde, wie in Borysław. Auch w ar die Anzahl der dort entstandenen Erdöl- und Erdw achsunternehm ungen eine ver­

hältnism ässig geringe.

D as Beichsgesetz vom 11. Mai 1884, sowie das am 15. April 1886 in W irksam keit getretene bTaphtha-Landesgesetz vom 17. Decem ber 1884, durch, welche Erdöl und Erdw achs endgültig dem V erfügungsrechte des Grundeigenthüm ers überlassen wurden, bezw eckten, den B ergbau durch die Bildung von N aphthafeldern von den steten und störenden Schw an­

kungen der V erhältnisse des Grundbesitzes zu befreien und durch die U nterstellung dieses Bergbaues unter die Aufsicht der B ergbehörden die E inführung eines rationellen B etriebes anzubahnen. D er erstere Zweck w urde beim Erdw achsbergbaue infolge der GrundzerstUcklung und der un­

günstigen V erhältnisse bezüglich Besitzes, M ite ig e n tu m e s und w eitest­

gehender B elastung nicht erreicht, was daraus ersichtlich ist, dass mit E nde 1897 beim E rdw achsbergbaue nur zwei N aphthafelder bestanden. Grössere Unternehm ungen mit geordneten B esitzverhältnissen und genügendem Capitale haben an der Einrichtung eines N aphthafeldes zumeist erst bei etw a beabsichtigter Anlage eines Hilfsbaues oder bei beabsichtigter E x­

propriation ein In teresse; die kleinen U nternehm ungen scheuen sich schon aus dem G runde vor der E rrichtung von N aphthafeldern, weil sie die Folgen des §. 9 des Landesgesetzes befürchten, gem äss welchen in Fällen, in denen der N aphthafeldeigenthüm er seine Baue andauernd und in einem U m fange vernachlässigt, dass hieraus Gefahren für die persönliche Sicher­

heit oder das Gemeinwohl erw achsen können, die Berghauptm annschaft die Entziehung des N aphthafeldes verfügen kann.

Man konnte demnach infolge dieser V erhältnisse einzig von der U nterstellung des Erdw achsbergbaues unter die A ufsicht der Bergbehörden eine günstige Einw irkung für die w eitere Entw icklung dieses B ergbaues erhoffen.

D ass in A nbetracht des dam aligen Zustandes des E rdw achsberg­

baues, der überaus grossen Anzahl der Einzelnschächte, die im Jah re 1885 in Borysław-W olanka, abgesehen von 530 Erdölschächten, noch 820 Erd-

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w achsschächte betrug, sowie in A nbetracht der schwachen Besetzung der R evierbergäm ter bei dem dam aligen kleinen S tatus der bergbehördlichen Beamten eine sofortige W endung zum Besseren nicht möglich war, bedarf wohl keines w eiteren Beweises, nam entlich wenn berücksichtigt wird, dass es im Interesse der Sicherheit geboten w äre, jeden Einzelschacht in jedem Jah re wiederholt zu befahren, und dass fast jed e der kleineren Gruben auf die Verm ehrung der K anzleiagenden der betreffenden Revierbergäm ter in grösserem Masse einw irkt als ein noch so grosser, aber rationell betriebener und intelligenten Besitzern gehöriger E rz- oder Kohlenbergbau.

Leider h at im Jah re 1886, in welchem die Unternehmungen auf gründliche Reformen gefasst waren, die Berghauptm annschaft, indem sie die laotischen Zustände, welche sich entgegen allen gesetzlichen Bestimmungen entw ickelt hatten, als rechtlich bestehend behandelte und in den B erg­

polizeivorschriften vom 13. März 1886, L. G. und V. Bl. Nr. 47, trotz der Bestimmung, dass behufs der Erhaltung eines Sicherheitspfeilers für jed en Schacht im Umfange von 5 m Entfernung von der Schachtm itte ein Abbau nicht geführt w erden dürfe, die E ntfernung zw eier Einzelnschächte von einander m it nur 10 m festsetzte (welche Entfernung bezüglich der dam als bestandenen Schächte noch geringer sein konnte) den Einzeln- sckachtbetrieb m it allen seinen Mängeln und Gefahren gew isserm assen sanctioniert und sich von vorneherein die Möglichkeit benommen, diese mit dem E inzelnschachtbetriebe naturgem äss verbundenen Gefahren und Unzukömm lichkeiten erfolgreich und dauernd beseitigen zu können.

D ass sich die V erhältnisse seit dem Jah re 1885 in m ancher Be­

ziehung w irklich gebessert haben, gibt Jed er zu, der Borysław dam als und in der jüngstvergangenen Zeit zu studieren G elegenheit hatte.

Im Jah re 1898 w aren bei den Erdw achsbergbauen Galiziens nach den statistischen Ausweisen der R evierbergäm ter durchschnittlich 5.413 A rbeiter beschäftigt, auf welche neun tödtliche V erunglückungen entfielen dem nach 1-66 tödtliche Verunglückungen auf 1.000 Arbeiter. W ird jedoch berücksichtigt, dass sich von den neun V erunglückungen sechs in den Gruben erreigneten, in w elchen nach genauen Erhebungen 38 % der gesummten Arbeiter, also durchschnittlich ru n d 2.060 Mann beschäftigt waren, dass somit auf 1.000 G rubenarbeiter noch immer drei tödtliche U nglücksfälle kom m en (gegen sechs im Jah re 1884), so muss man einer­

seits die w esentliche B esserung der V erhältnisse, wenigstens in dieser Beziehung, andererseits aber auch die Thatsache zugeben, dass —- ganz abgesehen von den hier in B etracht gelangenden sonstigen volksw irt­

schaftlichen Nachtheilen •— den im Vergleiche mit anderen Bergbanen noch immer sehr grossen Gefahren des Einzelnschachtbetriebes nur durch die gänzliche B eseitigung dieser A bbaum ethode oder vielmehr dieses R aub­

baues selbst w irksam begegnet w erden kann.

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Es kann Mer nicht unerw ähnt bleiben, dass anerkannte Fachm änner Galiziens mit E ntschiedenheit erklärt h a b e n /d a ss sich der Einzelnschacht­

betrieb schon aus ökonomischen Gründen mit R ücksicht auf die stets zunehm enden G estehungskosten des Erdw achses, die bereits in günstigen F ällen bei einem auf die Sicherheit von Leben und Eigenthum nach Mög­

lichkeit bedachten Bergbaue den Verkaufspreisen gleickkommen, für die Zukunft nicht m ehr aufrechterhalten lasse.

Auch der III. polnische Technikertag h at die Änderung des N aphtka- gesetzes vom Jah re 1884 in der Richtung als nothwendig bezeichnet, dass sich dieses Gesetz unter W ahrung der thatsächlichen Rechte der Grund- eigenthüm er auf die Grundsätze des allgemeinen Berggesetzes stützen solle.

Schon vor dem Beginne der W irksam keit des N aphthagesetzes hatten sich einige capitalkräftige Unternehm ungen gebildet, von denen zwei unter theilw eise geänderter F irm a noch heute bestehen, die sich im Laufe der Jahre durch den A nkauf kleinerer G ruben vergrössert und arrondiert haben. Diese G esellschaften haben leider mit einziger Aus­

nahm e eines Bergbaues m it centraler Schachteinlage und Horizontbetrieb, der übrigens auch nicht als ganz rationell bezeichnet werden kann, die Borysławiu- Methode in den angekauften Gruben fortgesetzt und den berüchtigten B oryslaw er S pecialitäten eine neue hinzugefügt, näm lich die Ü bergabe einzelner Schächte, deren Betrieb sich in „eigener R egie“ nicht m ehr lohnte, an sogenannte „A ccordanten“, welche den Betrieb solcher Schächte auf eigenes Risico zu führen und das gewonnene Erdw achs an die grosse Unternehm ung zu einem vereinbarten, möglichst niedrigen P reise abzuliefern haben. Die grosse U nternehm ung m acht hiebei ein gutes Geschäft und der A ccordant muss Sorge tragen, dass er ausserdem noch den entsprechenden Gewinn für sich und seine in der Regel zahl­

reichen Compagnons herausbringe. Es ist selbstverständlich, dass in derlei Schächten die grössten Übelstände angetroffen w erden und dass es zum grossen Theile die A rbeiter sind, welche die Kosten dieser B etriebs­

m ethode zu tragen haben.

Im Jahre 1898 wurden bei der einen Unternehm ung 27-5»/o und bei der anderen 64-5»/o der im Betriebe stehenden Einzelnschächte durch A ccordanten ausgebeutet!

Ingenieur L. Gawroński, der infolge seiner praktischen T hätigkeit sowohl bei grossen als auch bei kleinen B oryslaw er U nternehm ungen die A ccordantenw irtschaft gründlich kennt, schildert dieselbe in einem in der Z eitschrift „N afta'-' im Ja h re 1898 veröffentlichten Aufsatze in nachfolgen­

der W eise:

„D ieser Vorgang, d. i. das Accordieren, ist nichts anderes als ein bergm ännisches Monstrum, das natürlich nur in Borysław möglich ist. . , . Irgend ein erstes bestes Individuum, das keine A hnung vom eigentlichen

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B ergbaubetriebe hat; m eldet sieb bei der V erw altung oder beim Eigeu- thüm er und erklärt sieb bereit, alle Arbeiten, d. i. die Exploitation unter der Bedingung ganz zu besorgen, dass der Grubeneigenthlim er das gewonnene Product um einen bestim m ten Preis übernimmt. . . Ein solcher A ccordant gründet sofort eine Gesellschaft, und je d e r G esellsehafter „sub- accordiert“ einer durch ihn gebildeten neuen Gesellschaft, so dass schliesslich an dem betreffenden Schachte oft einige „offene“ und einige

„stille“ U nternehm er hängen und dass diese bei den Abrechnungen den Grubeneigenthümer, den Aufseher und die A rbeiter Ubervortheilen, oder aber den ganzen Schacht dem Aufseher in Accord geben, welcher nun als H err die A rbeiter bei jedem Schritte ausbeutet. So w ird also unter dem Namen einer grossen und sogar ehrbaren Firm a die ursprüngliche Ausbeutung durch kleine Accordanten fortbetrieben.“

Die Verhältnisse der kleinen Unternehm ungen w urden mit zu­

nehm ender Abbautiefe immer schw ieriger. Ein Theil stellte den Betrieb gänzlich ein, ein Theil nützte die seinerzeitigen Bemühungen einer grossen Gesellschaft, möglichst viel T errain an sich zu bringen, aus und zog sich mit V ortheil vom E rdw achsbergbaue zurück, ein Theil endlich führte den Betrieb w eiter fort, verlor den Best des früher erw orbenen Vermögens und verarm te zumeist gänzlich. Anfangs der neunziger Jah re gab es in Borysław bereits Unternehmer, von denen eine G eldstrafe von 10 fl. im W ege der politischen Execution nicht hereinzubringen war, und selbst grössere Unternehmungen klagten Uber empfindliche Verluste. Das hiedurch entstandene P roletariat verm ehrte sich durch beschäftigungslos gewordene Aufseher und Arbeiter, die, in Borysław ansässig, daselbst keinen ständigen Erw erb mehr finden konnten und selbst zur Zeit des alljährlich in gewissen Zeitperioden eintretenden A rbeiterm angels zumeist ohne Beschäftigung blieben, da sie entw eder nicht zit jed er A rbeit geeignet waren, oder auch, und dies vorwiegend, nicht jed e A rbeit leisten wollten. Im Herbste des Jahres 1898 herrschte bei den Erdw achsbergbauen ein sehr empfindlicher A rbeiterm angel und trotzdem gab es in den betreffenden Ortschaften zahl­

reiche beschäftigungslose A rbeiter!

N achstehende, den statistischen Jahrbüchern des k. k. A ckerbau­

ministeriums entnomm ene Zusam m enstellung gibt eine Übersicht über den Rückgang des galizischen Erdw achsbergbaues, nam entlich in Bezug au f die Anzahl der betriebenen Unternehm ungen und der beschäftigten Arbeiter, wobei bem erkt wird, dass die A rbeiteranzahl in der R egel zu hoch angegeben erscheint, indem bei der w eitestgehenden U nständigkeit der E rdw achsarbeiter ein und derselbe Mann in dem gleichen Monate bei m ehreren Unternehm ungen arbeitet und demnach ebenso oft in den von diesen W erken verfassten Ausweisen über die durchschnittliche A rbeiter­

anzahl angeführt und gezählt wird.

Thätigkeit der B ergbehörden. 2

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J a k r

A nzahl der U nternehm ungen

A rbeiter (inclus.

Aufseher) zusam men

P roduction (Erdwachs)

ü berhaupt im

B etriebe

f]

1886 111 96 7.071 94.963

1887 122 78 6.118 80.470

1888 129 82 5.910 87.828

1889 142 84 6.004 75.602

1890 132 87 6.465 68.797

1891 139 79 6.283 61.586

1892 139 80 5.039 56.376

1893 147 69 3.689 56.248

1894 137 55 5.104 67.431

1895 118 55 4.870 67.465

1896 70 52 5.689 65.725

1897 65 47 6.407 68.815 L a u t statistisc h er Ausweise d er

1898 62 43 5.413 77.586 R ev ierb erg äm ter.

Der Einzelnsckachtbetrielb hätte früher oder später auch ohne behördliche Intervention sein E nde erreicht, er h ätte jedoch noch sehr zahlreiche Opfer an Menschenleben gefordert, umsomehr, als in der letzten Z eit neue Gefahrenmomente hervortraten, welche die B ergbehörde zum Eingreifen veranlassten. Die Unzukömm lichkeiten und Gefahren, die das A ccordantenunw esen m it sich bringt, w urden bereits eingehend geschildert.

Auch hat der Einzelnschachtbetrieb nach Boryslawer Methode bereits vor längerer Zeit je n e Tiefe überschritten, bis zu welcher er bei B eobachtung der gesetzlichen Bestimmungen noch einen bescheidenen Nutzen abw erfen konnte, so dass mit R echt befürchtet w erden muss, dass jed es w eitere Vordringen in grössere Tiefen nur auf Kosten der Sicherheit w ird erfolgen können. Der mögliche Einw and, dass sich der Einzeln­

schachtbetrieb durch Einführung m aschineller Ventilation und F örderung noch bis zu grösseren Tiefen behaupten könnte, ist nicht stichhältig, da die Erfahrung lehrt, dass auch die maschinelle Ventilation trotz ihrer Vor­

theile gegenüber der Handventilation bei den E rdw achsgruben absolut keine G arantie einer constant hinreichenden B ew etterung der Abbaue bietet, w ährend die Gefahren der F ahrung, die Schw ierigkeiten der W asserhaltung und der Grubenerhaltung mit der Tiefe unbedingt zunehmen, ganz abgesehen davon, dass Gruben mit kleinem T errain und kleiner

(27)

Production nicht im stande sind, die Investitions- und Betriebskosten rationeller, entsprechend durchgeführter Anlagen zu tragen. C harakteristisch ist die beim Erdw achsbergbau seit längerer Zeit zu beobachtende Scheu vor dem V ordringen in grössere Tiefen, wozu wohl die W assercalam ität in Borysław, nam entlich bei jen en Gruben, die keine m aschinellen Anlagen besitzen, sowie in den letztvergangenen zwei Jahren der Um stand beige­

tragen hat, dass der Einzelnschachtbetrieb am 21. Februar 1900 sein definitives E nde nehmen muss. D er Abbau der kleinen Gruben und Accordantenschächte w ar zumeist nur ein Herumwühlen auf gut Glück in einem bereits mehrfach durchw ühlten T errain, was daraus erhellt, dass die gesamm te Tiefe der beim galizischen Erdw achsbergbaue im Jah re 1898 betriebenen Schächte 30.907 m, die gesam m te A bbautiefe dagegen 27.389 w betrug, so dass die gesam m te Abbautiefe um 3.518 to kleiner war, als die gesammte Schachttiefe.

Es kann nicht unerw ähnt bleiben, dass bei der jetzigen beschw er­

lichen und trotz der A nwendung zweier Seile gefährlichen F ahrung in K übel und Gurt, nam entlich in verkrüm m ten, schadhaften und nassen Schächten, m it zunehm ender Tiefe auch die Ausübung einer steten Con- trole w esentlich erschw ert und beeinträchtigt wird. W ie nothwendig diese Controle ist, geht aus dem Vorhergehenden deutlich hervor; auch kommen hier die m oralischen Q ualitäten einzelner G rubeneigenthüm er und Pächter sehr in B etracht. Im Jah re 1898 m usste das k .k.B evierbergam t in Drohobycz in sechs Fällen am tshandeln, in denen ein Ü berbau Uber die Grenze des eigenen T errains in fremde Gruben constatiert w orden war. In dem gleichen Jah re wurden fünf B etriebsleitern und 29 B etriebsaufsehern beim E rdw achs­

bergbaue die B efähigungsdecrete w egen grober Ü berschreitungen der bestehenden Gesetze und V erordnungen entzogen, und wurden in 74 Fällen gegen W erkseigentlii'uner, B etriebsleiter und B etriebsaufseher Geldstrafen verhängt. Ein bereits nach den neuen Bergpolizeivorschriften angelegter Schacht sollte laut B etriebsplanes erst nach erfolgtem Durchschlage mit einem zw eiten Schachte und nach durchgeführtem Fahrteneinbaue in A bbau­

betrieb gelangen. Als jedoch dieser Schacht w ährend des K lederten fens auf Erdw achs stiess, w aren D urchschlag und F ahrten vergessen, in der F ah rt­

abtheilung w urde ein zw eiter H aspel angebracht, Strecken w urden nach m ehreren Richtungen getrieben, mit einer derselben wurde im A ugust 1898 ein alter offener, mit W asser und Schwefelwasserstoffgasen angefüllter Raum angefahren, und zwei Arbeiter, die sich bei Vorhandensein von F ah rten leicht hätten retten können, büssten als unschuldige Opfer frem der F a h r­

lässigkeit ihr Leben eiü.

Es kommen F älle vor, da.ss von Interessenten in A ngelegenheiten die der bergbehördlichen Ingerenz unterliegen, doppelte V erträge abge­

schlossen w erden; ein Scheinvertrag, welcher der Behörde zur Genehmi- 2*

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guüg oder K enntnisnahm e vorgelegt w ird und ein zweiter Vertrag, der für die B etheiligten bindend ist und in welchem ausdrücklich die Un­

gültigkeit des ersteren, nur zur V orlage an die B ergbehörde bestim m ten V ertrages erk lärt wird! Ein d erartiger bindender V ertrag w urde im Jahre 1898 infolge eines Irrthum es dem Revierbergam te in Drohobycz statt des für dieses Amt bestim m ten Scheinvertrages vorgelegt.

Um der infolge des Auftretens neuer Gefahrenmomente zu befürchten­

den W iederkehr der alten V erhältnisse vorzubeugen, hat dieB erghauptm ann- schaft neue Bergpolizeivorschriften verfasst und dieselben mit Verordnung vom 4. Mai 1896, Z. 1558, an die einzelnen Erdw achsunternehm er hinaus­

gegeben. Aus diesen Vorschriften sind die Bestimmungen bezüglich einer M inimalentfernung von 20 m zwischen den einzelnen Schächten und von 11 m von der Grenze des eigenen Terrains, der Communication von m indestens je zwei Einbaueh, der Anwendung eines 1-0/1-2?« betragenden Schachtquerschnittes und der Beschaffung von 4 frischer Luft pro Mann und Minute hervorzuheben.

Gegen diese Vorschriften, welche den R aubbau wohl erschwert, aber keinesw egs beseitigt h ätten (— wobei zu bedenken ist, ob diese E r­

schw erung und V ertheuerung des Einzelnschachtbetriebes nicht aberm als nachtheilige Folgen bezüglich der Sicherheit zur Folge gehabt h ätte - - ) recurrierten die beiden grossen Unternehm ungen, die Bergbaudirection der O zokeritgruben der Compagnie commerciale francaise und die Ver­

w altung der E rdw achsgruben der galizischen C reditbank, an das k .k . A cker­

baum inisterium ,. w ährend zwei kleinere Unternehm er erst nach Ablauf der gesetzlichen F rist Recurse einbrachten. Infolge dieser Recurse fand vom 21. bis 30. Juni 1897 in Drohobycz B oryshw eine Ministerialcommis- sion statt, welcher zwei Sachverständige, unter diesen einer als V ertreter des Landesausschusses, ferner ein D elegierter der B erghauptm annschaft, der L eiter des Revierbergam tes in Drohobycz uud die V ertreter der beiden recurrierenden grösseren U nternehm ungen beigezogen wurden. Die Ver­

hältnisse w urden genau erhoben, und es wurden Schachtbefahrungen vorge­

nommen, wobei zahlreiche Mängel und äusserst gefährliche Ü belstände constatiert wurden, so dass die Ü berzeugung zum Ausdrucke gelangte,, dass nur durch die endgiltige Beseitigung des Einzelnschachtbetriebes eine Sanierung der ungesunden und gefährlichen V erhältnisse beim E rd ­ w achsbergbaue, die sich in w eiterer Zukunft nothw endigerw eise noch ungünstiger gestalten müssten, möglich sei. Hiebei waren, wie aus dem Vorhergehenden k la r erhellt, nur Gesichtspunkte rein bergpolizeilicher N atur m assgebend.

Mit der Entscheidung des k. k. Ackerbaum inisterium s vom 12. Juli 1897, Z. 15028, vor deren H inausgabe noch den sogenannten kleineren U nternehm ern G elegenheit zur Einbringung von Einw endungen gegeben

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worden war, die jedoch derartiger N atur waren, dass sie nicht berück­

sichtigt w erden konnten, w ies das k. k. Ackerhauministerium die Recurse der Com pagnie commerciale francaise und der galizischen C redithank und die verspätet eingebraekten Recurse der beiden kleineren U nternehm er ab und es bildeten die genannte Entscheidung, sowie der Commissionsantrag' vom 30. Juni 1897 die G rundlage der neuen Bergpolizeivorschriften vom 16. Septem ber 1897, Z. 2874. Diese Vorschriften verordnen unter anderem, dass Schächte, seien es E inzelnschächte oder Zwillingsschächte, nur in einer gegenseitigen E ntfernung von w enigstens 60 m von einander und m indestens 30 m von der Grenze des eigenen angem eldeten Grubenterrains angelegt w erden dürfen, von w elcher Bestim m ung lediglich die W asser- schächte ausgenommen w erden, — dass die bereits in Betrieb befindlichen S chachtanlagen mit diesen Vorschriften binnen zwei Jahren von dem Inkrafttreten dieser V erordnung in E inklang zu bringen sind, widrigenfalls von der Bergbehörde die Einstellung derselben verfügt wird, — dass die gegenw ärtig m it H andventilatoren betriebenen S chachtanlagen binnen einem Jah re von dem In krafttreten der Bergpolizeivorschriften zum m aschinellen B etriebe Uberzugehen haben, welcher pro Mann und Minute m indestens 2 m 3 W etter zu liefern hat, — dass je d e r G rubenbau wenigstens zwei T ageinbaue besitzen müsse, welche in jen en Horizonten, in denen der Abbau geführt wird, mit einander durchschlägig sein müssen, mit welchen Vorschriften die bereits in Betrieb befindlichen Schachtanlagen binnen einem Jah re in Einklang zu bringen sind, — endlich dass die F ahrung in Schächten nur mit Benützung von F ahrten oder Schalen statt­

finden dürfe, w ährend die derm alen übliche F ahrung m ittelst Kübels und Sicherheitsgurtes nur m ehr auf die D auer einer zw eijährigen Ü bergangs­

zeit, also bis zum 21. F eb ru ar 1900, als N otkbekelf zugelassen wird.

Gegen diese Bestimmungen, sowie gegen die ebenfalls aus rein bergpolizeilichen Gründen erlassene berghauptm annschaftliche Instruction vom 12. März 1898, Z. 985, L. G. und V. Bl. Nr. 19, welche von den beim E rdw achsbergbaue m it der L eitung und Beaufsichtigung des B etriebes betrauten Personen die Einbringung des Nachweises einer m indestens praktischen Befähigung fordert, w ird ein erbitterter K am pf geführt, der in einen gew issen T heil der T agespresse und selbst in F ach b lätter E ingang gefunden h at und in welchem in interessierten Kreisen beliebte Schlag­

worte eine grosse Rolle spielen. Es ist ja thatsächlich so ungem ein bequem und zeitweilig auch vortheilhaft, auf einem T errain von kaum 100 m 2 einen B ergbau zu führen, „passive“ Schächte mit Vortheil zu verpachten, Schächte bei E intritt von Geld- oder Absatzm angel ohne jede R ücksicht auf die A rbeiter einstellen und im gegentheiligen F alle w ieder in B etrieb setzen und Studien der A blagerungsverhältnisse in frem den Gruben betreiben zu können!

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