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Jahresbericht der Handwerkskammer ... über das Geschäftsjahr 1929/30

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thresbericht

Handwerkskammerfärdas östlichePreußen

und ihrer Abteilungen

über das

Geschäftsjahr1929130

Königoberg f.Pr.

1930

Dep. lnnungsapchiv

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IM- hteeosek ask-»Es

Nr.

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Jahresbericht

Handwerkskammerfifrdas öftlichePreußen

und ihrer Abteilungen

iiber das

Geschäftsjahr1929130

Königsberg i.Pr.

1930

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Jnhaltsverzeichnis.

Allgemeine-«. . . . . a) Innere Verwaltung .

b)Finanzverwaltung · . . · . · . Ehrenurkunden und Aug- c)Verleihung von

zeichnungen

H.Vertretung desHandwerks nach Außen

lll.Berufsitandspolitik . . . . .

a)Gesetzgeberifche Maßnahmen.

b)Organisationgfragen . c)Lehrlingswefen . d)Prüfungsmeer . e)Unterrichtgwefen f)Wohlfahrtseinrichtungen IV.Sozialpolitik

V.Steuer- und Finanzpolitik

Vl.Wirtichaftspolitik . a)Verdingungswefen und b)Kreditwefen c)Wirtschaftsberichte .

d)Sonstiges

Negiebetriebe .

V —.Handwerk und Presse . . .

VllL Schluß

Seite

NUI

U!

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l. Allgemeines.

a) Innere Verwaltung.

Die Organisation der Handwerkskammer und ihrer Abteilungen hat währenddesBerichtsjahres keineAende- rungen erfahren.

·

Der Zentralvorstand trat während des Geschäfts- jahres1929l1930 zuachtSitzungen zusammen.DieBera- tungen betrafen diejeweiliginBetrachtkommenden Ver- waltungs-, Wirtschafts-, Gewerbe- und sozialpolitischen Fragen. Entsprechend denBestimmungen derHandwerks- novelle wurde bei der Behandlung von Lehrlings- und sozialpolitischenFragen der Vorsitzendedes Gesellenaus- schusses hinzugezogen. Zwecks Vorbereitung derderVoll- VersammlungzurBeratung zu unterbreitenden Lehrlings- angelegenheiten, trat der Ausschuß fürdas Lehrlings- wesen zweimal zusammen. Außerdem fanden siebenGe- schäftsführerkonferenzenzur Besprechung von Verwal- tungsangelegenheiten speziellererBedeutung undzurVor- beratung derMaßnahmendesVorstandes statt.DieVoll- versammlung derHandwerkskammer trat am 17.Oktober 1929 zusammen. Sie beschäftigte sich namentlich mit der Feststellung des Haushaltsplanes, Beamtenangelegen- heiten, Aenderung des Normallehrvertrages, der Ge- sellen-und Meisterprüfungsordnung und der Vorschriften überdie HöchstzahlderLehrlinge.

Aus der Vollversammlung der Handwerkskammer sind währenddesvergangenen GeschäftsjahresdieHerren Malerobermeister Klank-Lyrk durchTod, Bäckerober- meister Katluhn-Jnsterburg und Fleischerobermeister Kießler-Ost·erode wegen Aufgabe des Geschäftesaus-

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geschieden. Herr Maurer- und Zimmererobermeister Goldbeck, der Vorsitzendeder Abteilung Gumbinnen, legte seinAmt nieder.

Herr Fleischerobermeister Keßler-Ofterode wurde durch die letzte Vollversammlung als sachverständiges Mitglied zugewählt.

Jnfolge der Niederlegung des Amtes durch Herrn Maurer- und Zimmererobermeifter Goldbeck find im VorstandderAbteilung Gumbinnen weitere Aenderungen eingetreten. Bis zur nächstenVollversammlung wurde Herr Sattlerobermeifter Stadtrat Schroeder-Jnfter- burg zum Vorsitzenden der Abteilung bestellt. Durch Zuwahl wurde ferner Herr Schuhmacherobermeifter Kapeller-Gumbinnen in den Vorstand dieser Ab- teilung aufgenommen.

DieNeuwahlen zur Handwerkskammer auf Grund derBestimmungen der Handwerksnovelle konnten bisher nichtstattfinden,da das Statut der Handwerkskammer, das die GrundlagefürdieWahlen bilden wird,bisher nochnicht abgeändert ist. Ueber die erforderliche Ab- änderung wird die Vollversammlungzu Beginn des

neuen Geschäftsjahreszu beschließenhaben.

DemBeschlußderVollversammlungvom 17.Oktober entsprechendwurde Herr Dr. jur. Felix Schmidt, der GeschäftsführerderHandwerkskammer-Abteilung Königs- berg,als Beamter der Handwerkskammer angestellt. Der seit einigen Jahren im Nuheftand lebende mehr als zwanzig Jahre imDienste der Handwerkskammer tätig gewesene Verwaltungsobersekretär Kapeller-Gum- binnen istam 2.Januar 1930 im 75.Lebensjahre ver- storben.

Dem ehemaligen langjährigen, um das ostpreußische Handwerk hochverdienten Präsidenten der Handwerks- kammer zu Königsberg und der Handwerkskammer fiir das östliche Preußen, Herrn BäckerobermeisterStadtrat Korn, hat die Handwerkskammer während des ver- gangenen Geschäftsjahres einwürdiges Grabdenkmal ge- meinsammitdem ostpreußischenProvinzialbezirksverband des Germania-Verbandes deutscherBäckerinnungen,ge- widmet. Der Grabstein wurde denAngehörigenineiner schlichten Feier an dem fünfjährigen Todestage, am 30·April 1929, übergeben.

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b) Finanzverwaltung.

Der Haushaltsplan für1929 schloßinEinnahme und Ausgabe mit einem Sollbetrage von 359200 RM. ab.

Durch Beiträge der Gemeinden waren hiervon 305900 RM. aufzubringen. DieseSumme verteilt sich aufrund 38 000 zahlungsfähige Betriebe, so daß ebensowie im Vorjahre die Erhebung eines Grundbetrages von 6,—

RM. sowieeines Zuschlages von 40Prozent zum Ge- werbesteuergrundbetrag ausreichte. Die Verteilung der Umlage auf die einzelnen Abteilungsbezirke und die einzelnen Kreise istaus der als Anlage Ibeigefügten Ilebersichtzu ersehen.

DieEinspriichegegen dieHeranziehung zu denKosten der Handwerkskammer waren auchim vergangenen Ge- schäftsjahre rechtzahlreich. Zurendgültigen Entscheidung kam es indessenin vielen Fällen nicht mehr,da diese Betriebe auch Einspruch gegen ihre Eintragung in die Handwerksrolle erhobenhatten und dieEntscheidungüber diesen Einspruch«maßgebend werden soll. Die Vor- arbeiten zur Handwerksrolle sindbis Ende des Geschäfts- jahres von denAbteilungen durchgeführtworden. Auf Grund deralten Steuerlisten wurde von denAbteilungen die Eintragung vorgenommen. ZwecksErlangung der sonstigen in die Handwerksrolle einzutragenden An- gaben (Anleitungsbefugnis, Zahl der Gesellenund son- stiges)wurden durchdieStädte Fragebogen zwecksAus- füllungan dieeinzelnenBetriebsinhaber verschickt. Durch Erlaß des Neichswirtschaftsministers wurde die Hand- Ivcrksrolle mit dem 1.April 1930 als angelegt erklärt.

Leider schwebenbei sämtlichen Abteilungen gegen die Eintragung in die Handwerksrolle noch zahlreiche Einspriiche. DieHandwerksnovelle verpflichtetdieHand- werkskammern, vor der Eintragung in die Handwerks- rolle einVerzeichnis derjenigen Betriebe, die siein die Handwerksrolle einzutragen beabsichtigen,öffentlichaus- zulegen und den Industrie- und Handelskammern eine Abschrift diesesVerzeichnisses zuzustellen. Obwohlzwi- schenden Spitzenverbändenvon Handwerk, Handel und Industrie vereinbart worden war, daßdieAnlegungder Handwerksrolle nichtdenAnlaßzu neuen Streitigkeiten bilden und daher möglichstderbisherige Zustand gewahrt bleiben, über einzelne Aenderungen aber imWege güt-

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-.8-.

licher Verhandlungen eine Einigung versucht werden sollte, obwohl auchdie Kammer-Abteilungen in Er- füllung dieser zentralen Vereinbarungen dieEintragung

nur solcherBetriebe vornahmen, diebisher Handwerks- kammerbeiträgegezahlthaben, istleider seitensderJn- dustrie- und Handelskammern den zentralen Verein- barungen insofern nicht Rechnung getragen worden, als durchzahlreicheNundschreiben nichtnur dieindas Han- delsregister eingetragenen Betriebe zurErhebungdesEin- spruchs aufgefordert wurden, sondern auchdieIndustrie- und Handelskammern selbst vielfach Einsprucherhoben.

Hierdurch isteine erheblicheBeunruhigung eingetreten, zumal bei Aufrechterhaltung der Einsprüchemit einem langwierigen instanzenmäßigenVerfahren zurechnen ist, dessen Durchführungvor den zuständigenKörperschaften nichtnur eine starke Belastung derbetroffenen Gewerbe- treibenden, sondern auchder beiderseitigen Berufsver- tretungen bedeutet, die man zweckmäßigerweisezu ver- meiden suchensollte. DieZahlderEinsprüche betrugbei sämtlichen Abteilungen mehr als 2000,hiervon waren 1200Einsprüche lediglichvon denIndustrie- und Handels- kammern erhoben worden, ohne daßein Einspruchdes Gewerbetreibenden selbst vorlag· Verhandlungen, zwecks gütlicher Erledigung dieser Einsprüchemit denIndustrie- und Handelskammern sindvon derHandwerkskammer an- geknüpftworden. Ueber Erfolge läßt sich bisher bei Abschluß diesesBerichtesnoch nichtsmitteilen.

c) Verleihung von Ehrenurkunden und Auszeichnungen.

Im Berichtsjahre wurden außer jeeiner beson- deren Ehrenurkunde füreine65- und 62jährige Meister- tätigkeitals selbständiger Meister und einer Ehren- Urkunde ineinem Falle60jähriger Tätigkeitals Meister und 36jähriger Tätigkeit als Obermeister insgesamt 61Ehrenmeisterbriefe für 50jährige Meisterjubiläen, 53 Ehrenurkunden für 40jährige Meisterjubiläen, 68 für 30jährige Meisterjubiläen und drei Ehrenurkunden für 25jährige Obermeisterjubiläen verliehen.

Für langjährige treue Tätigkeitindemselben Hand- werksbetrieb sindan Handwerksgesellen währenddes Be- richt-sjahres zehngoldene Medaillen für30jährige,zehn silberne Medaillen für 20jährigeund 32bronzeneMe- daillen für 10jährigeTätigkeit verliehen worden.

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II. VertretungdesHandwerks nachAugen.

AuchimVergangenen Geschäftsjahre nahm die Be- schickungderzahlreichen Ausschuß-und Vorftandssitzungen desDeutschenHandwerks-undGewerbekammertages sowie des Neichsverbandes des deutschen Handwerks den Prä- sidentenund diegefchäftsführendenBeamten derZentral- verwaltung instarkem MaßeinAnspruch. DieTeilnahme an denAusschuß-undVorstandsfitzungen botderKammer ferner Gelegenheit, zu den zahlreichen gesetzgeberischen Arbeiten aufwirtschafts-, sozial-und berufsstandspoliti- fchem Gebiet, über diewir inden folgenden Abschnitten genauer berichten, den Standpunkt des oftpreufzifchen Handwerks zur Geltung zu bringen. Der Ostdeutfche Handwerksknmmertag, derdieHandwerkskamern derPro- VinzenBrandenburg, Schlesien, Grenzmark Posen Weftpr., Pommern und Dstpreußen umfaßt,trat imvergangenen Geschäftsjahre zweimal inSchneidemühlund Berlin zu- sammen. Auf diesen Tagungen wurden vorzugsweise Angelegenheiten, die das ostdeutfche Handwerk im be- sonderenberührten, besprochen, sowie fürdiegroßenTa- gungen des Kammertages und des Neichsverbandes vor- bereitende Verhandlungen gepflogen.

Befuchtwurden ferner inOftpreußen Tagungen fol- cherOrganisationen, die sichüber das ganze Reichoder das gesamte ostpreußischeGebiet erftreckten. Besonders hervorzuheben ist hierbei, daßvom 3.bis 5.August1929 der Hauptausfchußdes Neichsverbandes der Maler und Lackierer in Königsberg zu einer Sitzung zusammen- getreten ift. Auchim vergangenen Geschäftsjahre hat also erfreulicherweise wieder eine Reichsorganisation des Handwerks ihren Weg nach Oftpreußen gefunden. Die Vertretung der Handwerkskammer bei Veranstaltungen der örtlichen Organisationen, insbesondere beiTagungen rund Versammlungen der Jnnungen und Jnnungs- Verbände,wurde fast ausnahmslos durchdie zuftändige Abteilung wahrgenommen

Die Abteilung Bdes Landesgewerbeamtes, der der Präsident als Mitglied angehört, istim oergangenen Jahre mehrfachzuVerhandlungen, dieinsbesondere die Frage der Anerkennung von Gewerbezweigen als Hand- werk und die Frage der Mitgliedfchaft der Zwangs- innungen beipolitischorientierten Handwerkerbündenbe-

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.— lo-

trafen, zusammengetreten Auch dieseSitzungensindvom

Präsidenten der Handwerkskammer regelmäßigbesucht worden. Dem Ausschußder Neichsbank hatder Präsi- dent Währenddes Vorigen Jahres weiterhin angehört.

Ill. Verafosiandspolitik.

a) Gesetzgeberiskhe Maßnahmen.

DiezahlreichenEinsprüche,dieseitens derIndustrie- und Handelskammern gegen die Eintragung von Be- trieben indieHandwerksrolle auchinsolchen Fällen er- hobenworden waren, indenen dieBetriebsinhaber selbst einen solchen Einspruch nicht wünschten, habenwährend des vergangenen GeschäftsjahresVeranlassung gegeben, durchein Gesetz zur Ergänzung der Hand- we rksnooel lefestzulegen, daßeinvon denIndustrie- und Handelskammern erhobener Einspruchder Eintra- gung eines Gewerbetreibenden in dieHandwerksrolle nicht entgegensteht, wenn nichtder Gewerbetreibende, der im Zeitpunktdes Jnkrafttretens des Gesetzeszueiner Hand- werkskammer oder einer Zwangsinnung beitragspflichtig gewesen ist, innerhalb einerFristvon vierzehnTagenseiner- seitsseineZustimmungzudemEinsprucherklärt. Damit sindzwar diegrößtenMißstände,die mit der Durchfüh- rung der Handwerksnovelle verbunden waren, beseitigt;

imübrigenaber istes leider nicht mehrmöglichgewesen, die allgemeine Beunruhigung und dieoben näherge- schildertenSchwierigkeitenzu beheben.

Die zur Durchführungder Handwerksnovelle erfor- derlichenAusführungsvorschriften,insbesondere die Ab- änderung der Aussührungsanweisung zur Gewerbe- ordnung, die neue Wahlordnung, sowieVerordnungen des PreußifchenMinisters für HandelundGewerbe

und des Neichswirtschaftsminifters über dre Anlegung der Handwerksrolle sind während des vergangenen Geschäftsjahresergangen. HinsichtlichderWahlokdjlung istzubemerken, daß nacheinem Erlaßdes Preußtschen Ministers für Handel und Gewerbe die Wahlvorschlage insgesamt einhundert Unterschriften von wahlberechtrgten Handwerksmeistern tragen müssen,wenn siezur Wahl zugelassenwerden sollen.

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b)Organisationsfragen.

Die Organisation des Handwerks hatauchim ver-

gangenen Geschäftsjahreweitere Fortschritte gemacht,und

zwar wurden neu errichtetZwangsinnungenfur.dasUhr- macher-und GoldschmiedehandwerkGumbinnen,furdas Baugewerbe inNeukirch, fürdas Steinsetzerhandwerk in

Jnsterburg, fürdas Malerhandwerk inBischofsburgund für das Müllerhandwerk in Sensburg Jn Zwangs- innungen umgewandelt wurden dieSattler- und Tape- ziererinnung Stallupönen, die Schneiderinnung Goldap, die Uhrinacher-und Goldschmiedeinnung Jnsterburg, die Schuhmacherinnung Stallupönen,die Friseurinnung Jn- sterburgund dieTöpferinnung Allenstein. Die Sattler- innung Jnsterburg bezogdas Polsterer- und Tapezierer- handwerk und dieNiemer-,Sattler- und Seiler-Zwangs- innung Treuburg bezogdas Tapeziererhandwerk indie Jnnung ein.

Ueber dieZahlderJnnungen und diewährenddes vergangenen Geschäftsjahres eingetretenen Aenderungen gibtfolgende Statistik Aufschluß:

Bestand am Bestand ans

1. April 1929 1. April 1930 Freie Zwanges Freie Zwangs- Jnnungen JnnungenJnnungenJnnungen

KönigsbergPr. 180 106 177 109

Gumbinnen 89 66 84 74

Allenstein 100 87 99 90

Elbing 65 67 64 68

434 326 424 341

BeiderErrichtung derJnnungen waren dieZentral- oerwaltung und dieAbteilungen durchdieBegutachtung derAnträgeund durchdiePrüfungder Jnnungsstatuten beteiligt· Bei der Begutachtung ist darauf Wert gelegt worden, daßdieBildung von kleinen und deshalblebens- unfähigenJnnungen unterblieb und möglichstdie Jn- nungsorganisation sachlich beschränkt,d.h.die Bildung gemischterJnnungen vermieden wurde.

Jm Hinblickauf dieHandwerksnovelle war ferner eine Abänderungderzurzeit zur Verwendung gelangen-—-

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den Musterftatuten fürInnungen notwendig. Der Ver- lag Earl Heymann-Berlin hat nachInkrafttreten der Handwerksnonelle neue Musterstatuten, zumTeil unter Berücksichtigungder VorschlägedesDeutschen Handwerks- und Gewerbekammertages, herausgegeben. Die Hand- werkskammer hatdiese Musterstatuten einer eingehenden Prüfung unterzogen und hierbei festgestellt,daß sie nicht injeder Hinsichtden Wünschenund Interessendes ost- preußifchen Handwerks entsprachen. Es istdeshalbmit den Kammerabteilungen ein einheitlicher Entwurf des Innungsstatuts vereinbart worden, der für neuerrichtete Innungen nach Ansicht der Handwerkskammer den Zweckender Jnnungen am besten entspricht. Der neue Musterentwurf kann gegen Erstattung der Selbftkosten

von den Geschäftsstellender Handwerkskammer-Abtei- lungen bezogen werden-

Eine Abänderung der Statuten derbestehenden In- nungen zwecks Anpassung derBestimmungenan dieBor- schriftenderHandwerksnovelle ist bisher von der Hand- werkskammer den Jnnungen noch nicht vorgeschlagen worden, dadamit zurechnen ist, daßmit Inkrafttreten des Berufsausbildungsgesetzes weitere Aenderungen der Jnnungsstatuten erforderlichwerden und einegleichzeitige Vornahmeauchdieser Aenderungen zweckmäßigerscheint.

c) Lehrlingswesen.

In Anbetracht der Schwierigkeiten, die aus dem Neben- einander Von allgemeinverbindlicher tarifvertraglicher Regelung des Lehrlingswesens und der Regelung durch Vorschriften der Handwerkskammer und Jnnungen ent- standen sind, hat der Entwurf des Berufsaus- bildungsgesetzes VermehrteBedeutung gewonnen.

Ueber den Inhalt diesesEntwurfes sindin den beiden letzten Geschäftsberichten eingehende Darlegungen ge- machtWorden. Der Entwurf, der den Wänschender Arbeitnehmer im Handwerk durchdie paritätifcheBe- setzungder nach Inkrafttreten des Gesetzesallein maß- gebenden Ausschusse weitgehend entgegenkommt,bringtfür das Handwerk in vieler Hinsicht erhebliche Benachteili- gungen. Erkannvom Standpunkt desHandwerks daher nur dann als annehmbar bezeichnet werden, wenn gleich- zeitig eine Vereinigung der beidem heutigen Rechts- zustande bestehenden Widersprüche zwischender tarif-

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vertraglichen Regelung des Lehrlingswesens und den Maßnahmen der Handwerkskammern und Jnnungen erfol« t.

EZlusdiesen Erwägungen heraus hat sichder Vor- stand derHandwerkskammer entschlossen,den von seiten der Arbeitnehmer im Buchdruckgewerbe eingebrachten Anträgen, durch eine Aenderung der Lehr- lingsordnung für Buchdrucker die Fachaus- schüsfezur Festsetzung allgemein verbindlicher Vorschrif- ten iiber den Lehrlingsurlaub zu ermächtigen,zu ent- sprechen. Die nächsteVollversammlung wird überdiese Frage zu beschließen haben.

Der Entwurf des Berufsausbildungsgesetzes, der, wiebereits imVorberichtmitgeteilt, schonan denReichs- taggelangt ist,bildete imletztenGeschäftsjahrnochwie- derholt Gegenstand der Erörterungunter den Organi- sationen des Handwerks. Jnsbesondere ist beantragt worden,denGesetzentwurfdergestalt abzuändern, daß für dieWahlderArbeitnehmerbeisitzer imparitätischenAus- schuß anstelle der bisher vorgesehenen Ernennung durch diewirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitnehmer, die allgemeine, geheimeunddirekte Wahl vorgeschriebenwird.

Es ist hierbei darauf hingewiesen worden, daßbei der Ernennung durchdie Arbeitnehmerorganisationen weite Kreisedernichtorganisierten Arbeitnehmerschaft von einem Einfluß aufdieBesetzungderFachausschüsseausgeschlossen würden. In zahlreichen Handwerkszweigen würde dasdie Ausschaltung der überwiegenden Mehrheit der Arbeit- nehmerschaft bedeuten. Die Handwerkskammer hältdie Forderung der allgemeinen direkten Wahl der Gesellen- vertreter hiernach durchaus für berechtigt, hat jedochmit Rücksicht aufdieumfangreichen Arbeiten, die dieDurch- führungeiner solchenWahl beider großenAnzahlvon Gesellen erfordern würde,vorgeschlagen, daßzum min- destendieGesellenausschüssederJnnungen an denWah- len beteiligt werden sollten.

Diegeschilderten Verhältnisse (s.S.28) hinsichtlichder tarifvertraglichen Regelung desLehrlingswesens und das inAussicht stehende Inkrafttreten desBerufsausbildungs- gesetzes brachtenesmit sich, daßimAnschlußan dieLehr- lingsordnung für Buchdrucker auchweitere Fachverbände Lehrlingsordnungen ausarbeiteten und den Handwerks- kammern zur Einführung vorlegten. Obwohl der gute

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Zweck solcherLehrlingsordnungen an sich nichtverkannt werden kann, den Fachverbändenauchdie Bearbeitung derartiger Lehrlingsangelegenheiten mit Rücksichtauf ihr Aufgabengebiet zugebilligt werden muß,konnte sichdie Handwerkskammer doch bisher zum Erlaßvon weiteren Lehrlingsordnungen nicht entschließen,dadie ihrunter- breiteten Lehrlingsordnungen Bestimmungen enthielten, die entweder den gesetzlichen Vorschriften zuwiderliefen oder nicht im Interesse der betroffenen Gewerbezweige und einer einheitlichen Regelung des Lehrlingswesensin Ostpreußen lagen, javielfach unter Berücksichtigungder besonderen ostpreußischenVerhältnisseals undurchführbar erachtet werden mußten.

Die Lehrlingshöchstzahlen fürdas Bäcker-, Konditor- und Pfefferküchlergewerbewurden durchErlaß des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 2.Mai 1929 neu festgesetzt. Danach darf inBetrieben dieserGewerbezweige regelmäßignur ein Lehrling ge- halten werden, einzweiterjedoch eingestellt werden,wenn der ersteLehrling das zweite Lehrjahr vollendet hat oderaußergewöhnlicheUmstände,wiebeispielsweise wirt- schaftlicheNotlage des Lehrlings und dergleichen,vor- liegen. In Betrieben, welche ständigmindestens zehn Gesellenbeschäftigen, dürfen zwei Lehrlinge und wenn einer derbeiden Lehrlinge das zweiteLehrjahr vollendet har,ein dritter Lehrling beschäftigtwerden.

Fürdas Stellmacherhandwerk hatdieVoll- versammlung vom 17. Oktober dieFestsetzung folgender Höchstzahlenvorgenommen: Betriebe ohne Gesellenein Lehrling, mit Gesellen zweiLehrlinge. Der Preußische Minister für Handel und Gewerbe hat diesen Beschluß durch Erlaßvom 11.Februar 1930 Nr.Ill d 379Jemit der Maßnahme genehmigt, daßin Betrieben ohne Gesellen ein zweiter Lehrling eingestellt werden darf, wenn der ersteLehrling das zweiteLehrjahr vollendet hat. Der Beschlußwar gefaßtworden auf Grund entsprechender Anträgedes ostpreußischenStellmacherhandwerks und des Bundes deutscher Karosserie- und Wagner-Innungen.

Auch für Ostpreußen erschieneine starke Einschränkung derLehrlingshaltung im Interessedes Handwerks sowie auchder sich diesemBerufe zuwendenden Jugendlichen dringend notwendig. da angesichtsder Ausbreitung des Kraftwagens dieBeschäftigungdesStellmacherhandwerks

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inden letzten Jahren bedeutend»zurückgegangenistund Neuanfertigungen von Wagen fur die meistenBetriebe kaum nochinFrage kommen.

Fürdas Tischlerhandwerk wurden mit Rück- sicht auf den herrschenden Arbeitsmangel die»Lehrlings- höchstzahlen herabgesetzt, und zwar beschloßdie Vollver- sammlung dieFestsetzung folgender Hochstzahlen:

Betriebe ohneGesellen zwei Lehrlinge, Betriebe mit einem Gesellendrei Lehrlinge, Betriebe mit zwei Gesellenvier Lehrlinge, Betriebe mit drei und mehrGesellen fünf Lehrlinge.

Auf jeeinen weiteren Geselleneinen Lehrlingmehr bis zurHöchstzahlsieben. Auch dieserBeschlußfand die Genehmigung des Preußischen Ministers für Handelund Gewerbe (Grlaßvom 11.Februar1930 Nr.llld 379Je).

Der Beschlußder Vollversammlung auf Festsetzung

von Lehrlingshöchstzahlen für das Glaser- handwerk (Betriebe ohne Geselleneinen Lehrling, Betriebe mit Gesellen zweiLehrlinge) wurde vom Mi- nister abgelehnt, da die Ausbildung einer zu großen Zahlvon LehrlingenfürdiesesHandwerk inOstpreußen nichtfestgestelltwerden konnte, angesichtsdesGeburten- rückgangsaber mit einem Rückgangdes Facharbeiter- nachwuchses gerechnetwerden muß.

Dievon der Bollversammlung am 3. Mai 1928 be- schlossenen,vom Minister für Handel und Gewerbe aber bisher nicht genehmigten Lehrlingshöchstzahlen

fiir das Maurer- und Zimmerergewerbe

haben auch während des vergangenen Geschäftsjahres noch nichtdieministerielle Genehmigunggefunden. Der Minister hatte, wie bereits im Vorbericht mitgeteilt wurde,aufVerhandlungen, diezwischenden Spitzenver- tretungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im Baugewerbe beim Deutschen Handwerks- und Gewerbe- kammertag inHannover indieserFrage stattfinden soll- ten,verwiesen und empfohlen, den Abschluß dieserVer- handlungen abzuwarten. Die Verhandlungen haben bisher, dader von Arbeitnehmerseite unterbreitete Ent- wurf einer Lehrlingsordnung für das Baugewerbe von den Arbeitgebern abgelehnt wurde, von Arbeitgeberseite aber bisher einanderer Entwurf noch nichtunterbreitet worden ist,zu einem Ergebnis nicht geführt. Bevor

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