• Nie Znaleziono Wyników

Glückauf, Jg. 61, No. 26

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Share "Glückauf, Jg. 61, No. 26"

Copied!
32
0
0

Pełen tekst

(1)

| Berg- und H üttenm ännische Zeitschrift

Nr. 2 6 27. Juni 1925 61. Jahrg.

I — ...

Forschungen an einer Kohlenstaubfeuerung.

Von Dipl.-Ing. F. E b e l , M.-GIadbach.

(Mitteilung der Abteilung für W ärme- und Kraftwirtschaft beim Dampfkessel-Überwachungs-Verein der Zechen im Oberbergamtsbezirk Dortmund.)

(Schluß.)

I

U r s a c h e n d e r S c h w a n k u n g e n .

• J

Einfluß der Mahlfeinheit.

Nunmehr wurde versucht, klarzustellen, ob die Schwankungen in der Mahlfeinheit des Brennstoffes für die erörterte Unregelmäßigkeit bestimmend sein könnten. Der Einfluß der Mahlfeinheit wird sich in der Hauptsache darin äußern, daß der Rück­

stand auf dem 4900-Maschen-Sieb, der kurz als G rob­

korn bezeichnet sei, Verluste in der Feuerung hervor­

ruft. Von Einfluß ist also die Größe der Grobkorn­

menge je st. Ferner ist für den m öglichen A us­

brand dieses Grobkorns in der Feuerung die Rauch- gasgeschw indigkeit maßgebend, die am besten da­

durch gekennzeichnet wird, daß man die auf das Grobkorn entfallende Rauchgasmenge angibt.

Führt man also diesen Wert der G r o b k o r n ­ r a u c h g a s m e n g e ein, so ist damit sow ohl der G e­

halt des Brennstoffes an Grobkorn selbst als auch der Einfluß des etwaigen Luftüberschusses in der Feue­

rung berücksichtigt. D iese Grobkornrauchgasmengen sind im Zusammenhang mit dem Schaubild der Sieb­

kurven und den die Rauchgasmengen enthaltenden Wärmebilanzbildern errechnet und in Beziehung zum beobachteten Feuerungswirkungsgrad gesetzt worden.

% 90

10

70 60 50 10 30 20 10-

0

200 250 300 350 VOO Y50 500 cb m /$ f Q ro b ko rn - fía u c h g s s

Abb. 33. Einfluß der Grobkornrauchgasmenge auf die Wärmeerzeugung.

Abb. 33 gibt den Zusammenhang dieser Verhält­

nisse wieder und läßt ebenfalls keinen wesentlichen Einfluß der Grobkornrauchgasmenge auf die W ärme­

erzeugung in der Feuerung erkennen. W enigstens gilt dies für die bei den Versuchen vorhandenen Ge-

halte an Grobkorn im Kohlenstaub, also für 14 bis 21 o/0 Rückstand auf dem 4900-Maschen-Sieb, und für die untersuchte Form des Feuerraumes.

Da bei den vorgenoinmenen Versuchen g leich ­ zeitig auch verschiedene Verhältnisse für die Dampf­

abgabe Vorlagen, w ie der unterschiedliche Verlauf der Dampfmesseraufzeichnungen zeigt, soll zunächst das Verhalten der den W ärmeübergang kennzeichnen­

den Messungen untersucht werden.

Einfluß des Wärmeübergangs.

Zur Beurteilung des W ärmeüberganges kommen in der Hauptsache die Temperaturen am Flamm- rohrende, die Dampftemperatur im Überhitzer und die Temperatur am Kesselende in Frage. Trägt man diese bei den einzelnen Versuchen gefundenen Temperaturen in Abhängigkeit von der stündlich zu­

geführten W ärmemenge zeichnerisch auf, so erhält man Abb. 34, die also das Ansteigen der genannten

Abb. 34. Temperaturverlauf in der Kesselanlage.

Temperaturen itn Zusammenhang mit der Erhöhung der Feuerraumbelastung veranschaulicht. Bei Be­

trachtung der Meßwerte, ergibt sich, daß man zwei Gruppen von Versuchen unterscheiden kann. Zu der ersten gehören die Versuche 1, 2, 3, 4, 7 und 8, zu der zweiten die Versuche

5,

6, 9 und 10. Für die erste Versuchsgruppe liegen die Temperaturen fast auf einer geraden Linie derart, daß entsprechend der Zunahme der W ärmeerzeugung, also der Be­

lastung der Heizfläche, auch ein langsames, stetiges

(2)

Ansteigen der Temperaturen zu beobachten ist. Da in dieser ersten Versuchsgruppe die Versuche 7 und 8 den besten Wirkungsgrad ergeben haben, während die Versuche 1, 2, 3 und 4 mit ihrem Wirkungsi- grad um 75 o/o schwanken, ist ersichtlich, daß die bei der ersten Versuchsgruppe anscheinend ganz gleichartigen Wärmeübergangsverhältnisse keinen wesentlichen Einfluß auf die Schwankungen in der Heizwertausnutzung gehabt haben.

Die zweite Gruppe der Versuche zeigt deutlich, daß die Wärmeabgabe an die H eizfläche hier unter erheblich u ngünstigem Verhältnissen gewirkt hat.

Dies geht aus der wesentlich höhern Temperatur am Flammrohrende, aus der infolgedessen höhern Dampftemperatur und dem g roß em Schornsteinver­

lust hervor. Anderseits müßte man bei den Ver­

suchen 6 und 9, ebenso wie bei dem Versuch 2 der ersten Gruppe, desw egen einen gü n stigem W ärme­

übergang voraussetzen, weil in folge des teilweise fortfallenden Einflusses der Belastungsschwankungen auf den Wärmeübergang, w ie bei dem Versuch 9 aus dem zugehörigen Dampfmesserstreifen klar her­

vorgeht, die Belastung des Kessels und damit der Heizfläche viel gleichmäßiger gew esen ist.

Man sollte also in Abb. 34 die Temperaturkurve am Flammrohrende für diese Vcrsuchsgruppe eigent­

lich in der gestrichelten Lage erwarten, falls die Be­

lastungsschwankungen der Dampfentnahme in der­

selben W eise wie bei den ändern Versuchen einge­

wirkt haben würden. Der Versuch 10, der an sich noch einen günstigen Wirkungsgrad von 81 o/0 auf­

weist, geht sogar mit seinem Temperatur verlauf noch über den Durchschnitt der zweiten Versuchsgruppe hinaus.

Zusammenfassend läßt sich aus Abb. 34 folgern, daß auch die ungleichmäßigen Verhältnisse bei der Dampfentnahme aus dem Versuchskessel nicht die Ursache für den verschiedenartigen Verlauf des W ärmeüberganges und ebensow enig für den unregel­

mäßigen Ausfall der Brennstoffausnutzung gew esen sein .können. Unternimmt man nochmals den Ver­

such, die erzielten W irkungsgrade für die beiden Ver­

suchsgruppen getrennt in Abhängigkeit von der stündlich zugeführten W ärmemenge darzustellen, so erhält ijian die Abb. 35 und 36, in denen außerdem für die einzelnen Versuchsgruppen wieder die gleich­

zeitig gebildete Grobkornrauchgasmenge eingetragen ist. Auch bei der Unterteilung der Gesamtversuche in die beiden genannten Gruppen läßt sich kein klares

%

to

70 f,0

Abb. 35. Wirkungsgrade bei den Versuchen 1,2, 3 , 4 , 7 und 8.

%

■ so

70

60

1.1 1,2 1,3 7.« 1,5 1,6 MM. fo l/s t 7.3

Abb. 36. Wirkungsgrade bei den Versuchen 5 , 6 ,9 und 10.

Bild über die Abhängigkeit der Brennstoffausnutzung 'von der Feuerraumbelastung und von der Grobkorn- rauchgasnienge gewinnen. Abb. 35 enthält z. B. die Versuche 7 und 8 mit dem besten Wirkungsgrad und die Versuche 1, 2, 3 und 4, wiederum mit ge- ringerm Wirkungsgrad, ohne daß das stärkere oder geringere Auftreten von Grobkorn einen merkbaren Einfluß auf die Verschiedenheiten erkennen läßt.

Dasselbe gilt für die zweite Versuchsgruppe in Abb. 36. Auch hier ist nicht zu ersehen, warum die Versuche 5, 6 und 9 ein schlechteres Ergebnis als der Versuch 1 0 aufweisen, obwohl dieser hinsichtlich der Grobkornrauchgasmenge durchaus nicht das günstigste Ergebnis zeigt.

Einfluß der Luftverteilung'.

Als letzte Möglichkeit zur Erklärung der Schwan­

kungen in der Brennstoffausnutzung blieb eine Unter­

suchung darüber, wie sich die gesamte zugeführte Verbrennungsluftmenge auf Primär- und Sekundär­

luft verteilt. Der voraussichtliche Einfluß dieser Verteilung auf den Verbrennungsvorgang sei zunächst vorher kurz dargelegt.

Angenommen, die gesamte Verbrennungsluft­

menge würde als Primärluft in die Brennkammer eingeführt, dann ergäben sich für jede stündliche Brennstoffmenge in diesem Falle die höchsten Ein­

trittsgeschwindigkeiten des Staubluftgemisches. Die Flamme würde unter diesen Umständen am schnellsten vom Brenner abgezogen und der Ein­

wirkung der Zündkraft des G ew ölbes entrückt. Die Zündung selbst müßte demnach verlangsamt werden und die Verbrennung infolgedessen zeitlich verzögert in G ang kommen. Außerdem würde an der U m ­ kehrstelle der Flamme, an der sie die Richtung zum Flammrohr einschlägt, die Um fangsgeschw indigkeit im Gasstrom und damit auch die auf die noch un­

verbrannten festen Bestandteile einwirkende Schleu­

derkraft für die jew eilige Feuerraumbelastung am größten sein. Bei ausschließlichem Betrieb mit Primärluft wäre also aii der Umkehrstelle in folge der verzögerten Entzündung der Gehalt an festen Bestandteilen und die auf sie einwirkende Schleuder­

kraft am größten, und beim Eintritt in das F lam m ­ rohr ständen infolge der Ausschleuderung des Grob­

(3)

korngehaltes Verluste durch Unverbranntes zu er­

warten.

Wird außer der Primärluft noch Sekundärluft, und zwar wie bei der vorliegenden Bauart der Feue­

rung in Richtung der Flammrohrachse, eingeführt, so hat dies zur Folge, daß die Eintrittsgeschwindig­

keit des Staubluftgemisches in der Brennkammer bei gleicher Feuerraumbelastung abnimmt. Die Zündung wird also zeitlich früher einsetzen und dem Brenn- staub infolgedessen auf demselben W eg e im Feuer­

raum eine längere Brennzeit zur Verfügung stehen.

Der Gehalt an festen Bestandteilen beim Eintritt in die Flammenumkehr und die U m fangsgeschw in­

digkeit in der Flammenumkehr werden daher kleiner ausfallen, da die aus dem Brenner kommende Rauch­

gasm enge um die Sekundärluft geringer ist.

Die Sekundärluft selbst nimmt an der Flammen­

umkehr nicht teil, sondern steuert sie gleichsam.

Dabei kann man sich vorstellen, daß die Sekundär­

luft für die schon vorhandene Rauchgasmenge g e ­ wissermaßen als Leitschaufel dient und deshalb auch mechanisch eine etwaige Ausschleuderung von Grob­

korn in der Flammenumkehr verhindert. Steigert man nun die Sekundärluftmenge im Verhältnis zUr G esam tm enge mehr und mehr, so kann der Zeit­

punkt • eintreten, in dem die Primärluftmenge zur vollen Unterhaltung des Verbrennungsvorganges bis zum Eintreffen der Sekundärluft nicht mehr genügt.

Kurz vorher könnte Luftmangel herrschen; in diesem Falle würde sich der Ausbrand des Kohlenstaubes in der Brennkammer wieder verlangsamen und erst nach Auftreffen der jetzt vergrößerten Sekundär- luftmenge seine Fortsetzung finden. Bei noch weiterer Steigerung der Sekundärluftmenge würde also die Verbrennung .gewissermaßen im Flammrohr neu entfacht und die Flamme weiter und weiter in das Flammrohr hineingetragen.

Hieraus kann man schließen, daß sich die Brenn­

zone bei zu großer Sekundärluftmenge in das Flam m ­ rohr hinein verlängert, und daß bei der starken Wärmeentziehung des Flammrohres das mechanisch nicht ausgeschleuderte Unverbrannte nunmehr in Form von Flugkoks weiterfliegt, weil die erforder­

liche Verbrennungstemperatur schnell unterschritten wird.

Nach diesen Überlegungen werden also sow ohl bei zu großer Prirnärluftmenge als auch bei zu großer Sekundärluftmenge Verluste durch Unverbranntes ein­

treten, wenn auch in beiden Fällen aus ganz ver­

schiedenen Ursachen. Der günstigste Fall muß bei einer richtigen Verteilung der Gesam twindm enge auf die Primär- und Sekundärluftzuführung vorliegen, und es soll nun untersucht werden, wie sich die Ver­

hältnisse voraussichtlich bei den beiden bezeichneten Versuchsgruppen eingestellt haben.

Eine Möglichkeit, die zugeführte Primär- und Sekundärluftmenge rein mengenm äßig zu messen, war nicht gegeben. Man mußte deshalb aus den An­

zeigen der Wassersäulenmanometer die erforderlichen Rückschlüsse auf die Verteilung der W indm enge zu ziehen suchen. Da der Ventilator für die gesamte

Verbrennungsluft • in folge seines elektrischen An­

triebes ständig mit gleicher Umdrehungszahl g e ­ laufen ist und der Druck in der Primärluftleitung nur zwischen 21 und 23 mm WS geschwankt hat, läßt sich mit hinreichender Genauigkeit annehmen, daß die Primärluftmenge desto größer gew esen ist, je stärker der Unterdrück in der Brennkammer war.

In dieser Beziehung kann man wieder die Ver­

suche 1 - 4 mit größerm Unterdrück im Feuerraum von den Versuchen 5 - 1 0 mit geringerm Unterdrück unterscheiden. Die geringste Zugstärke von 1 und 1,4 mm WS in der Brennkammer hatten die Ver­

suche 6 und 9. Als Maßstab für die Sekundärluft­

menge muß m angels eines ändern Mittels der Druck in der Sekundärluftleitung dienen. Da dieser Über­

druck in der Luftleitung ein Ausdruck für den beim Eintritt in die Brennkammer zu überwindenden Widerstand ist, kann g efo lg ert werden, daß bei gleichem Unterdrück in der Brennkammer, also bei gleicher Prirnärluftmenge, die Sekundärluftmenge desto größer gew esen sein wird, je niedriger der Winddruck in der Sekundärluftleitung und damit der in ihr zu überwindende Widerstand war. Mail muß sich hierbei bewußt bleiben, daß diese Kennzeich­

nung der W indm enge gewisserm aßen als des um ge­

kehrten Wertes des Winddruckes nur Vergleichs­

schlüsse zuläßt, aber keinen Einblick in die tat­

sächlichen Windleistuiigen gewährt. In Abb. 37 sind

tliH.Haf.fä j e cbm feuerraum

Abb. 37. Kennzeichen für die Windverteilung in der Feuerung.

die in der angegebenen W eise gem essenen W ind­

drücke für die einzelnen Versuche in Abhängigkeit von der Belastung des Feuerraumes eingetragen. D a­

bei ist der bessern Übersicht w egen der Maßstab für den Druck der Sekundärluft umgekehrt von oben nach unten angeordnet, so daß er mit abnehmendem Winddruck eine Zunahme der W indm enge anzeigt, während der Maßstab für den Unterdrück in der Brennkammer von unten nach oben verläuft und entsprechend der Zunahme dieses Unterdruckes die

Zunahme der. Prirnärluftmenge andeutet.

W ie man sieh t,-ist der Verlauf der die einzelnen Meßpunkte verbindenden Linien wieder ganz unregel­

mäßig. Die Verbindung der die beste Brennstoff­

ausnutzung auf weisenden Versuche 7 und 8 durch die eingetragenen Doppellinien soll nur andeuten,

(4)

bei welcher Einstellung der Winddrücke voraussicht­

lich die schnellste und vollständigste Wärmeerzeu­

gu n g in dem Feuerraum erreicht werden konnte., Der Verlauf dieser beiden Doppellinien ist nur g e ­ fühlsm äßig eingetragen, so daß er tatsächlich etwas davon abweichen kann. W ie man aber aus der Lage der einzelnen Meßpunkte nunmehr ersieht, ist die Primärluftmenge bei den Versuchen 1, 2, 3 und 4 augenscheinlich zu groß gew esen, woraus sieh die bei diesen Versuchen aufgetretenen Verluste durch Un- verbranntes, hervorgerufen durch mechanische Aus­

schleuderung in der Flammenumkehr, erklären lassen.

Bei den Versuchen 6 und 9 ist dagegen die Primär­

luftmenge ganz augenscheinlich zu klein und die Sekundärluftmenge zu groß gew esen. Ebenso wird auch beim Versuch 5 und in g e r in g e m Maße beim Versuch 10 die Sekundärluftmenge über das günstigste Verhältnis hinaus gesteigert gew esen sein. Daraus würde sich auch bei diesen Versuchen, w enigstens für 5, 6 und 9, das Auftreten von Verlusten durch Unverbranntes, hervorgerufen durch Verlängerung der Brennzone bis in ungünstige Temperaturverhält­

nisse, erklären lassen. Ähnlich wären beim Ver­

such 10 die höhern Temperaturen am Flammrohrende und damit die un gü n stigem Verhältnisse für den W ärmeübergang auf die Verlängerung der Brenn­

zone zurückzuführen.

Bei dieser Betrachtung der Windverhältnisse g e ­ langt man zu einer Übereinstimmung der W irkungs­

gradkurven mit dem in Abb. 34 dargestellten T em pe­

raturverlauf.

Schlußfolgerungen aus den Versuchen.

Aus den angestellten Versuchen lassen sich für die Beurteilung der vorliegenden Kohlenstaubfeue­

rung folgen d e Schlüsse ziehen:

Der wesentlichste Punkt für die Schnelligkeit der W ärmeerzeugung und damit für die m ögliche Belastung des Feuerraumes ist die richtige Verteilung der Gesam tluftm enge auf Primär- und Sekundärluft­

zuführung. Die Aufgabe neu anzustellender Ver­

suche muß daher sein, diese Verteilung m e n g e n ­ m ä ß i g mit H ilfe von Geschwindigkeitsmessern in den zugehörigen Rohrleitungen zu ermitteln. Erst bei einer Ausdehnung der Untersuchungen hierauf wird ein klares Bild darüber zu gewinnen sein, mit welchen Mitteln sich die schnellste und vollständigste Verbrennung des Kohlenstaubluftgemisches erreichen läßt.

Daraus kann im Zusammenhang mit Abb. 32 g e ­ folgert werden, daß bei richtiger Einstellung der beiden Luftmengen, die für verschiedene Feuerraum­

belastungen verschieden sein können, voraussicht­

lich Belastungen des Feuerraumes bis zu 300 000 W E je cbm und st ohne Bedenken und ohne Schaden für die Wärmeausnutzung zulässig sind. Dabei muß allerdings betont werden, daß die genannten Zahlen für ein Verhältnis der Oberfläche zum Inhalt des Feuerraumes von 3,01 G eltung haben, wie es bei der vorliegenden Ausführung der Fall war. Bei wesentlicher Vergrößerung der Feuerräume ändert sich auch das Verhältnis der Oberfläche zum Inhalt,

und zwar nach der ungünstigen Seite insofern, als die Wärmeaustauschverhältnisse und damit die Rück­

strahlung des G ew ölb es auf den Flammenkern, be­

zogen auf die Brennstoffeinheit, abnehmen.

Sehr wesentlich für diesen Punkt ist auch die A usbildung des Feuerraumes an der Eintrittsstelle.

Bei der im vorliegenden Fall gewählten Birnenform sitzt die Kohlenstaubflamme gewisserm aßen im Brennpunkt des birnenförmigen G ew ölbes, so daß dessen Zündkraft von allen Seiten gleichm äßig auf das Staubluftgemisch einwirkt. Wird dagegen bei gleicher Feuerraumgröße die Decke des Feuerraumes etwa als aufgehängte scheitrechte Decke ausge­

führt, so ergeben sich ungünstigere Zündungsver­

hältnisse, da die Entfernungen der Zündflächen von dem Flammenkern nunmehr ganz verschieden sind.

Infolgedessen werden sich die bei dieser Feuerungs­

form gefundenen W ärmeerzeugungszahlen bei einem Feuerraum mit aufgehängter Zünddecke wahrschein­

lich nicht erreichen lassen. Dies bedeutet, daß die aufgehängte Zünddecke zwar bei einem Wanderrost feuerungstechnisch richtig gewählt, dagegen bei der Staubkohlenfeuerung brenntechnisch nicht an­

gebracht ist.

Ferner muß hervorgehoben werden, daß die g e ­ fundene Feuerraumbelastung vorläufig für Fettkohle gilt, und daß durch Untersuchungen mit ändern Brennstoffen deren etwaiger Einfluß auf diese Frage weiterer Klärung bedarf.

Der Gehalt der Staubkohle an Grobkorn, d. h.

der auf dem 4900-Maschen-Sieb verbleibenden Rück­

standsmenge, ist w enigstens in den hier vorhandenen Grenzen von 1 4 — 21 o/o Rückstand nicht von w esent­

lichem Einfluß auf den Wirkungsgrad der Feuerung und damit auf das Gesamtergebnis. Damit soll nicht gesagt werden, daß sich dieser Einfluß bei schlechter Ausm ahlung des Brennstoffes nicht doch merklich fühlbar machen könnte.

Der Versuch, durch gleichm äßige Druckhaltung im Kessel und damit durch vö llig e Ausschaltung der Stöße in der Dampfentnahme die Einwirkung eines Gleichdruckspeichers auf die Gesamtwärmeausnutzung zu ermitteln, muß nach den vorliegenden Ergebnissen als mißlungen bezeichnet werden. Die veränderten Einflüsse der W ärmeerzeugung bei den beiden für diesen Zweck angestellten Versuchen 5 und 9 sind so entscheidend gew esen für den Wirkungsgrad und auch für die Verhältnisse der Wärmeübertragung, daß sich irgendwelche Rückschlüsse auf eine Verbesserung der Wärmeausnutzung beim Betriebe mit einem Gleichdruckspeicher nicht ziehen lassen. W enn es gelingt, bei neuen Versuchen den Feuerungsw irkungs­

grad durch richtige Verteilung von .Primär- und Sekundärluftmenge gleichm äßig zu halten, kann man den Versuch zur Klärung des Einflusses eines G leich­

druckspeichers auf die Gesamtwärmeausnutzung erneuern.

Z u s a m m e n f a s s u n g .

Eine Anzahl von durchgeführten Dauerver­

suchen an der Kohlenstaubfeuerung auf der Zeche

(5)

Friedrich Ernestine wird hinsichtlich der Art ihrer Durchführung, der Betriebsumstände und der er- erzielten Ergebnisse erörtert. Der Einfluß der Be­

lastungsschwankungen des Kessels und des Feuer­

raumes, der M ahlfeinheit des Kohlenstaubes und des W ärm eüberganges wird berührt und der wesent­

liche Einfluß der Luftverteilung auf Primär- und Sekundärluft hervorgehoben.

Kohlenverladung auf Zechen.

Von Ingenieur S. B r a u e r , Hamborn.

Mit den ständig wachsenden Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit der Schächte und damit der Kohlenwäschen bei etwa gleichbleibender zur Ver­

fügung stehender Grundfläche gestaltet sich der Ver­

ladebetrieb immer schwieriger. Die bisherige Be­

triebsweise dürfte bald ihre Leistungsgrenze erreicht haben und zur Bew ältigung der Kohlenmengen nicht mehr genügen. Es ist daher geboten, nach einer leistu n gsfäh igem G estaltung der Verladung Ausschau zu halten. Im folgenden wird ein Vorschlag g e ­ macht, wie sich die Verladung größerer Kohlen­

mengen mit einer g erin gem Anzahl von Bedienungs- Icuten reibungslos bewältigen läßt.

Während die Verladung auf Zechen, die nur eine Siebung der Kohle vornehmen, noch einfach und übersichtlich ist, bereitet das Einordnen der leeren Eisenbahnwagen sowie das Beladen, W ägen und Ab­

ziehen der beladenen W agen bei Vorhandensein einer W äsche infolge der Mannigfaltigkeit d e r ’anfallenden Erzeugnisse erheblichere Schwierigkeiten. Aber auch für solche Verhältnisse muß unbedingt eine einfache und zweckmäßige Lösung gefunden werden, da sich Mängel der Anlage T a g für T a g in der Betriebs­

kostenrechnung geltend machen. Man begegnet je­

doch noch in neuester Zeit Entwürfen von W äsche- Neubauten, bei denen für die Verladung von nicht w eniger als 5 Erzeugnissen in ganz verschiedenen Mengenverhältnissen nur 1 Gleis vorgesehen ist.

Auch in dem von D u p i e r r y angegebenen W äsche­

entw urf1 steht für die Verladung der Erzeugnisse aus der W äsche nur 1 Gleis zur Verfügung; immer­

hin ist hier gegenüber ändern Entwürfen insofern ein Fortschritt zu verzeichnen, als die aus der Sieberei kommenden Kohlen und die Feinkohlen auf besondern G leisen verladen werden. Sind für ein­

zelne Erzeugnisse noch besondere W agengattungen vorhanden, z. B. Kohlenstaubwagen, Kübelwagen, Selbstentladewagen usw;, so werden, zumal bei leb­

haftem Betrieb, leicht Irrtümer und Störungen Vor­

kommen, wenn man bei dem Entwurf der W äsche nicht gleichzeitig einen Verladeplan aufstellt.

Die erste Forderung einer reibungslosen und ein­

wandfreien Verladung lautet daher, daß man m ö g ­ lichst jedem Erzeugnis ein besonderes G leis zu­

w eisen soll. Das zweite Erfordernis ist die mecha­

nische A usgestaltung des Verschiebedienstes. Jede neuzeitliche Zeche leg t Wert darauf, den Förder­

wagenum lauf auf der Hängebank unter Ausnutzung der Schwerkraft möglichst maschinenmäßig zu be­

werkstelligen, während die Anwendung desselben G e­

1 D u p i e r r y : Kohlenaufbereitung nach neuzeitlichen Grundsätzen, Z.V. d. I, 1924, S, 905.

dankens auf die Kohlenverladung meines W issens bisher weder erwogen noch durchgeführt worden ist.

Nach wie vor werden die W agen von Hand, durch Spille oder Verschiebewinden unter die Vorratsbe­

hälter gebracht und während der Beladung zur Er­

zielung einer gleichmäßigen F ü llung vielfach noch von Hand verschoben. Ja es gibt Betriebe, in denen die W agen unter großem Aufwand von Zeit und Arbeitskräften von Hand zunächst zur Leerwägung auf eine W age, dann zurück zur Verladestelle und hierauf erneut zur W age geschoben werden.

W enn auch bei alten Anlagen eine Änderung w egen der Platzverhältnisse vielfach nicht mehr m ö g ­ lich sein wird, so sollte man doch beim Entwurf von neuen diesem Punkte die größte Beachtung schenken.

Nachstehend wird der Plan einer Verladeeinrichtung beschrieben, die den genannten Anforderungen haupt­

sächlich mit Hilfe einer in jahrelangen Versuchen betriebssicher ausgebildeten Gleisbrem se Rechnung trägt. Abb. 1 gibt eine Feinkohlenverladeeinrich-

tung im Querschnitt wieder. Die leeren W agen laufen von links auf einer schiefen Ebene der Ver­

ladestelle zu. Durch die angedeutete Gleisbremse

a

wird der anrollende W agen gebremst, so daß er auf der W a g e

b

zum Stillstand kommt. Nach W ägu n g des leeren W agen s findet seine Beladung aus den Vorratsbehältern durch die Verladevorrichtung

c

statt. D iese ist so gebaut, daß sie sich während des Ladevorganges entsprechend der allmählichen F ü llung des W a g en s selbsttätig verschiebt, wodurch eine gleichm äßige Verteilung der Kohlen auf den W agen oder, bei Verwendung von Kübelwagen, auf die einzelnen Kübel erzielt wird. Sobald der W agen beladen ist, spielt die W a g e ein, während die Ver­

ladeeinrichtung selbsttätig von der W a g e aus still­

gesetzt und damit die Kohlenzufuhr eingestellt wird.

Den v ollen W agen drücken die von links nach­

(6)

rollenden Wagen zum rechts liegenden Verschiebe­

bahnhof, in dem sich die W agen ebenfalls unter Ausnutzung des natürlichen G efälles getrennt nach Richtungen und Verladestellen in die Ausziehgleise einordnen.

Zur Bedienung der Gleisbremse, der W age, des Förderbandes mit . Abwurfvorrichtungen sow ie der Schieber der Vorratsbehälter genügt ein Mann, der von der erhöht angebrachten Bedienungsstelle

cl

aus sämtliche Vorgänge überwachen kann.

Einen derartigen Verschiebe- und Verladebahnhof kennzeichnen in den Hauptlinien die Abb. 2 und 3.

Der Betrieb spielt sich in folgender W eise ab: Die Leerzüge werden über d^s Gleis 0 zur nördlichen Ver­

teilungsstelle gebracht und hier durch die Verteilungs­

weichen auf die Verladegleise 1—13 verteilt. Auf Grund eingehender Versuche ist man heute in der Lage, die N eigu n g des Bahnhofs so zu wählen, daß auch die schlechtesten Läufer bei ungünstigster W itterung bis zur Gleisbrem se gelangen. Dabei sieht man zweckmäßig einen flachem Ablaufberg für den Sommerbetrieb und einen steilem für den Winter­

betrieb vor. Durch die Gleisbremse werden die W agen gebremst und einzeln zur Verladung und W ägung unter die Sammelbehälter geleitet. Die be­

ladenen W agen laufen durch den südlichen Ver­

schiebebahnhof auf die zugehörigen Ausziehgleise.

Sind die Geländeverhältnisse derart, daß der Süd­

bahnhof bei Ausnutzung des natürlichen G efälles zu tief liegen würde, so kann man z. B. hinter der Verladestelle, wie es in Abb. 3 angedeutet ist, eine Hubrampe anlegen, die durch Spille o. dgl. über­

wunden wird. Das Absetzen auf die verschiedenen G leise je nach Richtung und Verladestelle kann an­

statt durch eine Schiebebühne auch durch eine W eichenanlage erfolgen.

Der gesam te Verschiebe- und Verladevorgang er­

fordert nur 3 Mann Bedienung, und zwar 1 Mann zum Anstellen der leeren W agen auf dem Nordbahn­

hof, 1 Mann zum Verladen und W ägen und 1 Mann zum Abziehen der beladenen W agen auf dem Süd­

bahnhof. Eine weitere Leuteersparnis tritt ein, wenn das Einordnen der leeren W agen in die Aufstell- gleise vom Verladearbeiter selbst zu einer Zeit vor­

genom m en werden kann, in der nicht genügend Kohlen zum Verladen in den Vorratsbehältern vor­

handen sind. Dies ist besonders dann möglich, wenn das Stellwerk für die W cichenbedienung auf der Be­

dienungsbühne für die W agenbeladung Platz findet, zumal, da das Aussetzen eines .Güterzuges nur etwa 1 0 --1 5 min erfordert. Da m an die gesamte Be­

dienung auf der Bühne zusammenfassen kann,i brauchen sich keine Personen innerhalb der G leis­

anlage aufzuhalten, was zur Vermeidung von U n­

glücksfällen beiträgt. Als weiterer Vorteil dieser Anlage ist noch der Fortfall der Verschiebelokomo­

tive zum Ein- und Aussetzen der Wagen in die Verlade­

gleise zu erwähnen. Die ge­

schlossenen Züge werden nur angestellt und abgeholt, das Verschieben erfolgt selbst­

tätig durch das Gefälle im Bahnhof.

Eine wichtige Rolle spielt bei der geschilderten Verlade­

einrichtung die bereits erwähnte Gleisbremse, Bauart Thyssen­

hütte (Abb. 4 und 5). Sie dient im Verschiebebetriebe der Eisenbahn zur Beschleu­

nigung der Zugabfertigung und ersetzt die bisher üblichen Bremsschuhe. Die Bremswirkung wird durch paar­

w eise gegen die Seitenflächen der Räder gedrückte Bremsschienen heryörgerufen. Die Bedienung der mit Druckwasser betriebenen, v ö llig stoßfrei wirken­

den Bremse kann von jeder beliebigen Stelle aus erfolgen. W e n z e l 1 kennzeichnet ihre W irkungsweise wie fo lg t: »Längs jeder Fahrschiene sind die äußern Bremsschienen

a

(Abb. 5) in Abständen von je 3 m auf den Schlitten

b

angeordnet, die gleitend auf den hebbaren Tragbalken

c

ruhen und innen die um die Gelenke

d

schwingbaren Innenbremsschienen

e

tragen. In gehobener Stellung laufen die Räder des abzubremsenden Fahrzeuges mit ihren Spurkränzen auf die Füße der drehbar gelagerten Innenbrems­

schienen auf und drücken diese nach unten; dadurch pressen sich die Bremsschienen paarweise an die Seitenflächen der Räder desto mehr an, je stärker die Tragbalken nach oben gedrückt werden. Die Verschiedenheit der Radstärken ist für die W irkungs­

w eise der Gleisbrem se ebenso belanglos wie die Verschiedenheit der Abstände der Radinnenflächen eines Radsatzes. Auch die Zahl der Achsen ist be­

deutungslos für die Bremswirkung, die nicht wie beim Hemmschuh mit wachsender Achszahl sinkt. Die Bremsung erfolgt im Gegensatz zu der Wirkung des H em m schuhes v ö llig stoßfrei und federnd. Die W agen werden gleichm äßig und gleichzeitig an den Radseitenflächen gefaßt und die Radlauffläche wird geschont. Der Verschleiß der Radreifen ist ganz gering.«

1 W e n z e l : Verbesserung des Schwerkraftverschiebediensies durch ver­

besserte Bremstechnik, Z. V. d. U 1924, S. 987.

öudbdhnhof

Zufuhr- gfeis

Verschiebung nsch den ver-\ Beladung und hSgvng Aufstellung ^ ftnordnung

•schiedenen ßichlvngen der leeren Magen

Abb. 2. Grundriß

Sommerberg

Mn/erberg

Abb. 3. Aufriß__

eines O rubenbahnhofs mit selbsttätigem” Verschiebe- und Verladebetrieb.

(7)

Für den Bergbau wichtige Entscheidungen der Gerichte und V erw altungsbehörden aus dem Jahre 1924.

Von Oberbergrat Dr. W. S c h l ü t e r , Dortmund, und Amtsgerichtsrat H . H ö v e l , Oelde.

(Schluß.) Allgemeiurechtliche Entscheidungen.

V e r t r ä g e .

Jagd Pachtverträge bedürfen in Preußen nach § 22 Nr. 1 der preußischen Jagdordnung vom 15. Juli 1907 der S c h r i f t f o r m . Ein Jagdpachtvertrag war zwar nicht unterschrieben, aber einem ändern Schriftstück, das die Parteien unterzeichnet und in dem sie auf den Jagdpacht­

vertrag Bezug genommen hatten, beigefügt worden. Es

entstand Streit darüber, ob der vorgeschriebenen Schrift­

form genügt sei. Eine Partei berief sich auf die nach­

stehende frühere Entscheidung des Reichsgerichts1: Die Unterzeichnung eines Schriftstücks, aus dessen Inhalt für sich allein nicht ersichtlich sei, welche Erklärung ab­

gegeben werden solle, das erst im Zusammenhang mit ändern, darin in Bezug genommenen Schriftstücken die

> Entscb. d, RG. Bd. 105, S . 289; Olückauf 1924, S. 719.

Belastung

Materialien, Kesselkohlen F örderkohle)

350 t Förderkohle [ v o n der Sieberei 250 t Förderkohle j

200 1 Staub in Sonderwagen sowie Ersatz für die Gleise 9 bis 11 600 t Mittel produkt

600 t Berge 400 t Nuß I und II 400 t Nuß 111

400 t Nuß IV und 400 t Nuß V 1000 t Feinkohle

Ein weiterer für die Verladung wichtiger Punkt ist die zweckmäßige Ausbildung der W äsche und

Sieberei innerhalb des Bahnhofs. Nach der üblichen Ausführung wird zwischen jedes Gleispaar eine Reihe von Säulen gesetzt, so daß deren Zahl bei großen Anlagen sehr stark anschwillt. Zur Erzielung einer guten Übersicht und eines bequem em Arbeitens empfiehlt sich die Überspannung zweier oder mehrerer Gleise. Bei geschickter Anordnung dürfte diese Bauweise nicht schwerer und teurer werden als die übliche, zumal, da man in der Lage ist, die für die g ro ß em Spannweiten erforderlichen Gitterträger im untern, meist nur die Sammelräume und Bagger- sümpfe enthaltenden Teil der W äsche gut unterzu- bringen. In Amerika hat man den Vorteil einer guten Übersicht im Kohlenverladebahnhof schon lange erkannt und überspannt daher meist 3 - 4 G leise mit e i n e m Bogen, wodurch man sehr helle und übersichtliche Verladeräume gewinnt.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der gesamten Verladung haben Vergleichsrechnungen ergeben, daß die erhöhten Anlagckosten durch den Fortfall der jetzt erforderlichen zahlreichen Leute und der Ver- schiebelokomotiven sehr schnell abgeschrieben wer­

den können.

Z u s a m m e n f a s s u n g .

Nach Hinweis auf die vielfach unzweckmäßige Einrichtung der heutigen Kohlenverladungcn und Verschiebebahnhöfe auf den Zechen wird der Ent­

wurf einer selbsttätigen Verlade- und Verschiebe­

anlage unter Benutzung einer neuartigen Gleisbrem se beschrieben und die Betriebsweise dargelegt.

Abb. 4. Ansicht

Die jew eils gewünschte Bremskraft wird von dem Bremswärter durch Änderung des Wasserdruckes auf den Tauchkolben / eingestellt; dabei ist jedoch die Anordnung getroffen, daß das Bremshöchstmaß nicht das W agengew icht übersteigen kann, so daß ein Herausklettern oder -springen des W agens aus­

gesch lossen ist.

Die Gleisbelastung durch die verschiedenen Er­

zeugnisse würde sich auf der in den Abb. 2 und 3 wiedergegebenen Anlage bei einer Gesamtmenge des zu bewegenden Gutes von etwa 6000 t in 24 st wie fo lg t gestalten:

(8)

abgegebenen Erklärungen erkennen lasse, genüge nicht zur Wahrung der gesetzlich geforderten Schriftform. Das Reichsgericht1, vor das der Rechtsstreit gelangte, ent­

schied jedoch dahin, daß bei dem vorliegenden Jagd­

pachtvertrage die Schriftform gewahrt sei. Es erklärte:

Bei der Entscheidung, die die eine Partei für sich in An­

spruch nehme, habe der Fall so gelegen, daß das in Bezug genommene Schriftstück der Unterzeichneten Ur­

kunde nicht unmittelbar beigefügt gewesen sei. Hier sei das aber der Fall, und zwei so verbundene Schrift­

stücke seien als eine Einheit aufzufassen. Die U n t e r ­ s c h r i f t unter der H a u p t u r k u n d e decke auch den gesamten Inhalt der damit verbundenen A n l a g e .

Im E n t s c h ä d i g u n g s f e s t s t e l l u n g s v e r f a h r e n war durch Beschluß vom 22. November 1915 für eine enteignete Fabrikbesitzung ein Geldbetrag von etwa 9 0 0 0 0 ^ festgesetzt worden. Der enteignete Besitzer hatte im Rechtswege Erhöhung dieser Entschädigung verlangt und dabei auch um B e r ü c k s i c h t i g u n g de r G e l d e n t ­ w e r t u n g gebeten. Diesem Verlangen trat das Reichs­

gericht2 bei mit folgender Begründung: Es sei richtig, daß dem Enteigneten der Wert zur Zeit der Zustellung des Beschlusses, der die Entschädigung festsetze, also der Wert vom 22. November 1915, zu ersetzen sei. Das bedeute aber nicht, daß dieser Wert auch in der Ziffer auszudrücken sei, in der er nach dem Geldstande von damals zum Ausdruck gekommen sei. Es komme viel­

mehr die innere Kaufkraft des Geldes zur Zeit des Ur­

teils in Betracht, ohne daß dazu erst auf die Frage der eigentlichen Aufwertung zurückgegriffen zu werden brauche. Die gesetzliche Bestimmung, daß der Wert zur Zeit der Zustellung des Beschlusses, in dem die Entschädigung festgesetzt werde, zu ersetzen sei, werde damit nicht verletzt. Denn tatsächlich werde auch bei der angegebenen Berechnungsart nur dieser Wert zur Erstattung gebracht.. Auf die Berechnung des Wertes nach dem Geldstande zur Zeit des Urteils habe der Enteignete ein Recht, weil er nur auf diese Weise die Entschädigung erhalte, die ihm zugeflossen wäre, wenn er den vollen Wert der enteigneten Sache am Tage der Zustellung des Beschlusses, in dem die Entschädigung festgesetzt werde, erhalten hätte. Es läge in diesem Falle nicht anders als bei Schadenersatzansprüchen und besonders Wertersatzansprüchen wegen Entziehung oder Zerstörung einer Sache, w o auch der Wert der Sache zur Zeit des Schadenfalles nach dem Geldstande zur Zeit des Urteils zu ersetzen sei, weil der Ersatzberech­

tigte zur Abgeltung seines Schadens denjenigen Geld­

betrag erhalten müsse, für den er sich ein gleichwertiges Ersatzmittel anschaffen könne; er müsse so stehen, als wenn er den Besitz der Sache nicht verloren hätte3.

Nach der Demobilmachung hatte eine Firma eine Menge Sachen verkauft. Der Käufer forderte Erfüllung dieser Ver­

träge; die Firma wandte ein, der Käufer habe den Abschluß der K a u f v e r t r ä g e durch sogenannte Schmiergelder, also durch B e s t e c h u n g ihrer A n g e s t e l l t e n , herbei­

geführt, berief sich darauf, daß infolgedessen die Kauf­

verträge gegen die guten Sitten verstießen und auch wegen

1 Entsch. d. RO. vom 27. Nov, 1923, Bd. 107, S. 294, Nr. 84.

- Entsch. d, RO. vom 15. Jan. 1924, Bd. 107, S. 22S, N r. 65.

* Entsch. d. RO, Bd, 102, S. 3S3; Qtückauf 1922, S. 1209,

Irrtums und a r g l i s t i g e r T ä u s c h u n g a n f e c h t b a r seien, und verweigerte die Erfüllung. Das Reichsgericht1 stellte sich auf den folgenden Standpunkt: Die Kauf­

verträge könnten, wenn die Bestechung als erwiesen an­

genommen würde, doch nicht als gegen die guten Sitten verstoßend erachtet werden. Das könnte nur dann der Fall sein, wenn das Geschäft selbst nach seinem Zweck und Inhalte objektive Momente aufweise, die mit den guten Sitten unvereinbar seien. Davon könne aber nicht die Rede sein; denn es handle sich hier nur darum, daß beim Zustandekommen des Geschäfts der Wille des einen Vertragsteils, des Inhabers der Firma, in unzulässiger, gegen die guten Sitten verstoßender Weise durch die Angestellten beeinflußt sein könnte. Ferner könne auch der Firma eine Anfechtung wegen Irrtums nicht helfen.

Es könne sich hier, wenn die Bestechung der Ange­

stellten der Firma durch den Käufer erwiesen sei, nur handeln um einen Irrtum der Firma über eine verkehrs- wesentliche Eigenschaft des Käufers, nämlich über seine Zuverlässigkeit gegen verwerfliche geschäftliche Machen­

schaften. Das Verhalten des Käufers Weise nun zwar auf einen bedenklichen sittlichen Mangel hin, aber es handle sich hier um einen reinen Kaufvertrag und bei einem solchen seien nach der Rechtsprechung des Reichs­

gerichts Mängel in der Person des Käufers nur dann als verkehrswesentlich im Sinne des Gesetzes a'nzusehen, wenn durch sie die Sicherheit der Vertragserfüllung ernstlich gefährdet sei; dafür liege aber im vorliegenden Fall kein Anhaltspunkt vor. Dagegen greife die Anfech­

tung wegen arglistiger Täuschung durch, sofern die Be­

stechung durch den Kläger sich ergäbe. Denn die An­

gestellten der Firma wären als soche verpflichtet gewesen, die ihnen übertragenen Arbeiten, zu denen auch die Vorbereitung der streitigen Kaufverträge gehört habe, ordnungsmäßig und namentlich ohne Verstoß gegen das Gebot der Ehrlichkeit und der Wahrhaftigkeit zu erle­

digen. Sie hätten den wahren Sachverhalt, die Be­

stechung, deshalb nicht verheimlichen können, ohne eine Rechtspflicht zu verletzen; dadurch, daß sie es doch getan hätten, hätten sie eine arglistige Täuschung be­

gangen. Diese von den Angestellten verübte Täuschung gebe aber der Firma das Recht, die Kaufverträge dem Käufer gegenüber anzufechten, da dieser die Täuschung der Firma durch die Angestellten gekannt habe.

Ein Angestellter einer Firma, der K o n t o r i s t und n i c h t L a d e n a n g e s t e l l t e r war, trat mit einem Kunden, den er im Laden der Firma traf und der eine Schreibmaschine kaufen wollte, in V e r h a n d l u n g e n . Der Angestellte erklärte dem Kauflustigen, die Maschine sei noch frei, er wisse nur im Augenblick den Preis nicht, er werde aber die Maschine dem Kauflustigen in dessen Geschäftslokal vor­

führen und ihm dort den Preis mitteilen. Kurz darauf erschien der Angestellte bei dem Kauflustigen und ver­

kaufte ihm die Maschine. Die Firma verweigerte die Lieferung. Sie führte aus: Nach § 56 HGB. gelte der­

jenige, der in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt sei, als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschähen. Der Kauf sei' aber weder im Laden zum Abschluß gekommen, noch

‘ Entsch .‘d. RQ. vom 26. Okt. 1923, Bd. 107, S. 208.

(9)

sei der Angestellte ein Ladenangestellter gewesen. Das Reichsgericht1 erklärt sich zu dem Fall wie folgt: Wenn­

gleich im Laden nur die einleitenden Besprechungen gepflogen worden seien und der wirkliche Vertragsab­

schluß erst im Geschäftsraum des Käufers erfolgt sei, so ständen beide Abschnitte der Kaufverhandlungen doch in einem so unmittelbaren sachlichen und zeitlichen Zu­

sammenhänge, daß sie als ein einheitlicher Rechtsvor­

gang aufgefaßt werden müßten. Wäre der Angestellte berechtigt gewesen, die Schreibmaschine im Laden an den Kunden zu verkaufen, so entspreche es den Anfor­

derungen von Treu und Glauben im redlichen Geschäfts­

verkehr, daß er auch noch zum Verkauf als ermächtigt gelten müsse, wenn er im Laden nur die das Geschäft einleitenden Besprechungen mit dem Kunden geführt und die Fortsetzung der Verhandlungen an anderer Stelle, jedoch als unmittelbare Folge der ersten Bespre­

chungen vorgenommen habe. Es sei auch dadurch, daß das Geschäft von dem Angestellten im Laden selbst ein­

geleitet worden sei, der genügende örtliche Zusammen­

hang zwischen dem Wirkungsbereich des Angestellten und der Tätigung des Geschäftsschlusses hergestellt. Der

§ 56 HGB. schreibe nicht ausdrücklich vor, daß ein unter die Vorschrift fallendes Geschäft im'Laden selbst abgeschlossen sein müsse, sondern die Ermächtigung der Ladenangestellten gelte ganz allgemein als erstreckt auf Verkäufe, die in einem derartigen Laden gewöhnlich geschähen. Damit sei wohl vereinbar, darunter auch solche Geschäfte zu begreifen, die den gewöhnlich im Laden selbst fest abgeschlossenen entsprächen, wegen der besondern Umstände des Falles aber im Laden nur angebahnt und dann auf Grund dieser Anbahnung durch den Angestellten außerhalb des Ladens zum Abschluß gebracht würden. Danach könne die Firma die Liefe­

rung der Maschine nicht deshalb verweigern, weil das Geschäft nicht im Laden zum Abschluß gebracht sei.

Aber die Firma könne sich darauf berufen, daß der An­

gestellte, der die Maschine verkauft habe, kein Ladenan­

gestellter gewesen sei. Unter Anstellung sei die dem Willen des Geschäftsherrn entsprechende Bestimmung einer Person zur Vermittlung des Geschäftsverkehrs mit den Kunden zu verstehen; es genüge aber, daß eine solche Beschäftigung eine vorübergehende zur Aushilfe sei. Da die* Firma bestreite, daß der Angestellte ein Ladenangestellter gewesen sei, müsse der Käufer, wenn auch nach Lage des Falles eine gewisse Wahrscheinlich­

keit dafür spreche, doch nachweisen, daß die Tätigkeit des Angestellten, der ihm die Schreibmaschine verkauft habe, im Laden tatsächlich mit dem Wissen und Willen der Firma ausgeübt sei; nur wenn der Käufer diesen Nach­

weis erbringe, sei die Firma zur Lieferung verpflichtet.

G e s e l 1 s c h a f t s r e c h t.

Bisher hatte das Reichsgericht2 den Standpunkt ein­

genommen, daß eine G e s e l l s c h a f t mi t b e s c h r ä n k ­ t e r H a f t u n g e r l i s c h t , wenn sie ihr Geschäft mit der Firma veräußert. Diesen Standpunkt hat das Reichsge­

richt jetzt aufgegeben. Es war im Handelsregister die Firma »E. G., Gesellschaft mit beschränkter Haftung«, eingetragen. Die Gesellschafterversammlung beschloß:

1 Entsch. d. RG. vom 23- Jan. 1924, Bd. 108, S..48.

* Entscli. d. RO. vom 30. Okt. 1914, Bd. 85, S. 397.

Das von der Gesellschaft betriebene Geschäft wird mit allen Aktiven und Passiven und mit dem Rechte zur Weiterführung der Firma E. G. in eine neu zu errichtende Aktiengesellschaft eingebracht. Als Gegenwert erhält die Gesellschaft Aktien der neu zu errichtenden Aktienge­

sellschaft. Die Satzungen werden wie folgt geändert:

Die Gesellschaft führt die Firma H.

&

Co., G. m. b. H.

• • • Unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtspre­

chung des Reichsgerichts wurde vom Registergericht die von der Gesellschaft beantragte Eintragung der Satzungs­

änderung abgelehnt. Das Registergericht bemerkte: Die Gesellschaft habe ihr Geschäft mit der Firma veräußert, sie sei deshalb erloschen und habe nicht mehr das Recht, die Firma zu verändern, sie befinde sich in Liquidation.

Der Fall wurde dem Reichsgericht vorgelegt und dieses entschied1, daß das Registergericht dem Verlangen der Gesellschaft, die Satzungsänderung einzutragen, stattgeben müsse. Die Ausführungen des Reichsgerichts gingen dahin: Die bisherige Rechtsprechung ließe sich nicht aufrecht erhalten. Es sei allerdings richtig, daß eine Firma da sein müsse, denn ohne eine solche könne sie in Er­

mangelung eines bürgerlichen Namens im Rechtsverkehr überhaupt nicht auftreten. Daraus sei aber nicht zu folgern, das die G. m. b. H. erlösche, wenn sie ihre Firma mit dem Geschäfte veräußere, und daß diese Wirkung selbst dann eintrete, wenn sie, wie hier, gleich­

zeitig mit der Veräußerung der alten Firma eine neue annehme. Wenn gemeinhin von einer Veräußerung einer Firma gesprochen werde, so sei das insofern ungenau, als nicht die Firma selbst übertragen, sondern das Recht zu ihrem Gebrauch unter Verzicht auf die eigene Weiter- benutzung einem ändern bewilligt werde. Die Einwirkung auf die Stellung des bisherigen Firmeninhabers sei dabei die gleiche, wie wenn ohne sogenannte Veräußerung einem ändern gegenüber auf die Weiterführung verzichtet werde, oder wenn etwa ein anderer auf Grund des § 37 Absatz 2 HGB. oder wegen unlautern Wettbewerbs ein Urteil auf Unterlassung des Gebrauchs oder auf Ein­

willigung in die Löschung erlange, ln Fällen dieser Art trete aber, wenn eine Handelsgesellschaft in Frage stehe, nicht die Folge ein, daß die Gesellschaft zu be­

stehen aufhöre, sondern sie habe sich nur des Weiter­

gebrauchs der bisherigen Firma zu enthalten und sich eine neue zu verschaffen. Der Wegfall der Firma könne danach nicht dazu führen, die Gesellschaft als nicht mehr bestehend zu behandeln.

A k t i e n r e c h t .

Eine Stadtgemeinde besaß von den 60 0 0 Kuxen einer Gewerkschaft D 3 2 0 0 und von den 4879 Kuxen der Gewerkschaft X 3663 Kuxe, ln der Gewerken- versammlung der Gewerkschaft X setzte die Stadtgemeinde am 12. Jan. 1920 den. Beschluß durch, das Vermögen der Gewerkschaft X werde im ganzen an die Gewerk­

schaft D übertragen und die Gewerkschaft X aufgelöst.

Als Gegenleistung wurden etwa 4 Mill.

Jt

festgesetzt.

Es wurde Klage auf Ungültigkeitserklärung des vorge­

nannten Beschlusses vom 12. Jan. 1920 erhoben mit fol­

gender Begründung: Zu Friedenszeiten habe das Vermögen der Gewerkschaft X den Wert von 10 Mill.

J6

gehabt, am 12. Jan. 1920 sei er auf etwa 70 Mill.

,M

zu ver­

1 Entsch. d. RO. vom 29. Mai ¡023, Bd. 107, S. 31, Nr. 10.

(10)

anschlagen gewesen. Die Stadtgemeinde sei darauf aus­

gegangen, die Gruben der Gewerkschaft X billig an sich zu bringen; sie hätte den Gewerken den Kuxbesitz ' verleidet. So sei in den beiden letzten Jahren keine Aus­

beute gewährt und eine Zubuße ausgeschrieben worden!;

die Stadtgemeinde habe ihr formelles Recht in schranken­

loser und eigennütziger Weise ausgenutzt, um die Minderheit ihrer wohlerworbenen Rechte zu berauben. Das Reichs­

gericht1 führte zu diesem Falle folgendes aus: In einer ganzen Reihe von Entscheidungen habe es, das Reichs­

gericht, den Standpunkt vertreten, daß die Mehrheit des Aktienbesitzes oder der Geschäftsanteile darüber zu be­

stimmen habe, was im Interesse der Gesellschaft liege, und daß die Minderheit sich dem Willen der Mehrheit unterwerfen müsse. Damit sei aber noch nicht gesagt, daß die Mehrheit die Macht schrankenlos ausbeuten und vorsätzlich zum Nachteil der Gesellschaft handeln dürfe.

Die A u s b e u t u n g der M e h r h e i t s r e c h t e gegenüber der Minderheit und die Verfolgung eigensüchtiger Interessen hierbei unter bewußter Hintansetzung des Wohles der Ge­

sellschaft bedeuteten einen V e r s t o ß g e g e n d i e g u t e n S i t t e n , so daß B e s c h l ü s s e einer Generalversammlung, die auf derartiges abzielten, n i c h t i g seien. Die Gesell­

schafter einer Gesellschaft müßten sich grundsätzlich nur vom Interesse der Gesellschaft und nicht von ihren privaten, außerhalb der Gesellschaft liegenden Sonderinteressen leiten lassen. Entstände in dieser Hinsicht ein Widerstreit von Interessen bei einem Gesellschafter, so könne er sein Stimmrecht nach § 252 Absatz 2 HGB. nicht ausüben. Dies alles gelte auch bei den Gewerken. Stehe nun dem Ge­

werken oder einem Aktionär die Gewerkschaft oder die Gesellschaft zwar nicht als Gegenkontrahent gegenüber, wäre er aber an dem Geschäft wirtschafttich erheblich beteiligt, so möge zwar kein rechtliches Hindernis für die Teilnahme an der Abstimmung bestehen, aber es werde immerhin eine moralische Pflicht für den Gesell­

schafter vorliegen, seine privaten Sonderinteressen bei der Abstimmung dem Wohl der Gesellschaft unterzu­

ordnen, als deren Mitglied er stimme. Handle ein G e­

werke oder ein Gesellschafter in einem solchen Falle so, daß er sich lediglich von seinen privaten, außerhalb der Gewerkschaft oder Gesellschaft liegenden Vorteilen leiten lasse und die klar zutage tretenden Interessen der Gewerkschaft oder Gesellschaft hintansetze, so könne ein derartiges Verhalten unter Umständen wohl einen Verstoß gegen die guten Sitten enthalten. Es komme auf die Umstände des einzelnen Falles an; zweifellos sei es rechtsirrig, anzunehmen, daß sich ein Gewerke bei einem solchen Interessenwiderspruch grundsätzlich nur von seinem eigenen Vorteil leiten zu lassen und auf das W ohl der Gewerkschaft keine Rücksicht zu nehmen brauche. Im vorliegenden Falle möge es zu­

treffen, daß der Zusammenschluß der benachbarten Ge­

werkschaften X und D eine wirtschaftlich gebotene Maßnahme gewesen sei, dies rechtfertige aber nicht, daß der Zusammenschluß so vollzogen werde, daß, wie von den Gegnern des Beschlusses vom 12. Jan. 1920 behauptet würde, die Gewerkschaft D einen ungewöhnlich großen Gewinn erziele und die Gewerkschaft X großen Schaden erleide. Im Interesse der Gewerkschaft X hätte es gelegen,

1 Entsch. d. RQ. vom 20. Okt. 1923, Bd. 107, S, 202, Nr. 57.

einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen. Allerdings sei zu beachten, daß im Verkehr vielfach Sachen zu einem billigen oder zu einem weit unter dem Wert der Sache liegenden Preis abgegeben würden; es könne deshalb auch noch nicht ohne weiteres von einem Vorstoß gegen die guten Sitten gesprochen werden, wenn ein Preis zwar nicht als ein angemessener, aber noch als ein billiger angesprochen würde, da die besondern Umstände einen billigen Preis rechtfertigen könnten. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze müsse untersucht werden, wie der Preis von etwa 4 Mill.

Jt>

zu bewerten sei, und zwar müsse man hierbei alle Umstände heranziehen, die auf die Preisbildung einen Einfluß hätten haben können, z. B.

besonders die schwierigen Verhältnisse. Erscheine als­

dann der Preis von 4 Mill.

J t

als unverhältnismäßig niedrig, so daß das Vermögen der Gewerkschaft X ge­

radezu verschleudert worden sei, dann müsse der Be­

schluß vom 12. Jan. 1920 als den guten Sitten zu­

widerlaufend für nichtig erachtet werden. Liege dagegen ein angemessener oder auch nur ein billiger Preis vor, dann könne man nicht ohne weiteres von Sittenwidrig- keit sprechen. Bei alledem komme es jedoch unter keinen Umständen darauf an, daß der Gewinn, den die Stadt­

gemeinde gehabt habe, etwa dem Gemeinwohl wieder zu­

gutekomme, denn auch eine öffentliche Körperschaft habe, wenn sie sich an derartigen Unternehmungen be­

teilige, nicht das Recht, die Interessen ihres Gemein­

wesens durch rücksichtslose Vergewaltigung und vor­

sätzliche Schädigung anderer Beteiligten oder des Privat­

unternehmens selbst zu fördern.

Eine Aktiengesellschaft hatte am 23. Febr. 1922 in einer Generalversammlung beschlossen: Das Kapital der Gesellschaft wird von 51 Mill. J um 49 Mill.

Jb

auf 100 Mill.

J(i

erhöht durch Ausgabe von 49 000 Stück auf den Inhaber lautender neuer Aktien über je 1000

Jb,

das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausge­

schlossen ; der Mindestausgabekurs der jungen Aktien wird auf pari festgesetzt; es sollen begeben werden a) 1 Mill.

J6

neue Aktien mit der Verpflichtung für den Übernehmer, diese Aktien nach Weisung der Gesellschaft zum Umtausch in Kuxe der Gewerkschaft X derart zu verwenden, daß für je einen Kux 2 0 0 0 0

Jk

junge Aktien gewährt werden, b) 13 Mill.

Jt>

neue Aktien mit der Verpflichtung für den Übernehmer, diese Aktien den Besitzern der alten Aktien sowie den Inhabern der vor­

erwähnten gegen Kuxe von X umzutauschenden 1 Mill.

J i

Aktien derart zum Bezüge anzubieten, daß innerhalb einer Frist von vier Wochen auf je noni. 4 0 0 0

J6

Aktien eine neue Aktie über nom. 1000

.M

zum Kurse von 300% zuzüglich Schlußzinsen bezogen werden kann, c) 35 Mill.

J6

neue Aktien mit der Verpflichtung für den Übernehmer, sie zur Verfügung der Gesellschaft zu halten. Dieser Beschluß vom 23. Febr. 1922 wurde im Klagewege von einem Aktionär angegriffen. Der Kläger brachte folgendes vor: Der Beschluß verstoße gegen die guten Sitten, denn die Kuxe der Gewerkschaft X ständen bis auf einen geringen Rest im Eigentume der Aktien­

gesellschaft. Der Vorstand des Aufsichtsrats der Aktien­

gesellschaft habe in der Generalversammlung mitgeteilt, die zu c genannten 35 0 00 Aktien sollten von der G e­

werkschaft X übernommen werden. Die Aktiengesellschaft

Cytaty

Powiązane dokumenty

The main aim of this study was to examine if scholarly papers on psychosocial risks provide altmetric indicators and to check if citations of papers written by Polish and

der Sache arbeitenden Heilgymnasten. In der Orthopädie bedeutet die An ­ schaffung der teueren Apparate auch nicht jene Ersparung an lebender Kraft, die bei anderen Zwecken

Schlacht bei Breitenfeld.. Schlacht bei Rain

Gamma/x-ray total absorption fraction (diamond marker) and photoelectric absorption fraction on the first interaction (circle marker) of the four different scintillator

Część trzecia grom adzi opracow ania (niekiedy zupełnie nowe w stosunku do w ydania pierwszego) pośw ięcone rozm aitym kontekstom etyki (etosu) służb

Ze sporu, który toczy się na łonie współczesnej historiografi i ukraińskiej i do- tyczy etnicznego obrazu Rusi Kijowskiej, wyraźnie wyłaniają się dwa przeciwne stanowiska:

Edward Krause,Józef.