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Verwaltungs-Bericht der Direktion der Provinzial-Hilfs-Kasse für Preussen an den Hohen... Provinzial-Landtag

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Bericht

der

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Hosen 19ILL Yrovinziaksxandiag

des

Jahres

1870.

Königsberg.

Gedruckt bei H.Hartung.

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Beilage

C.

Pag. 69,

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Druckfehler-Berichtignng.

4, Reihe1 vonobenstattbetragen beantragen.

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95, 6 6 3 6 ,,

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» » Obligationsfonds—- O"bligationenfonds.

unten lieshinter,,il)rer«und,,Kapitalien« Kommata.

» ist »vom«zustreichen.

obenstattArmortisations-Darlehne—- Amortisations-Darlehne.

unten » Emmission Emission.

» » kommen kamen.

oben liesshinterFondsstückeeinKommu.

» statt »daß«—— »das«. ·

» lieshinterOberpräsidentenundHilfskasseKoniniata.

» statt Curators—- Curator.

unten liess

DiUtchonde

einKommu.

» stattbeschluß beschloß«

oben » priviligirt—- privilegirt.

,, » größere—- größeren.

,, liessam Schlusse—- dmschden·

unten statt Vctemmlcn Veteranen oben » Gebädcs Gebäudes.

« Kapitalien Copialien.

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(6)
(7)

Verwaltungs-Bericht derDirektionderProvinzial- Glis-Kasse für Preußenan denHohen19tenProvinzial- LandtagdesJahres187().

Du

Befolgungdes§.26 desStatuts derProvinzial-Hilss-Kassefür Preußen überreicht EinemhohenProvinzial-LandtagedieDirection dennachstehendenBerichtüberdieLageunddie Ber- hältnissedesihranvertrauten Provinzial-Jnstituts,sowiedieRechnungenderHilfskassepro1867,1868 und1869zurKenntnißnahmenndDecharge, nebsteinerUebersichtüber dieAusführungderBeschlüsse desletzten18.Provinzial-Landtagesde1868 UndAnträgen,die imInteressederVerwaltungund FortbildungdesInstitutes sichnothwendigerweisen.

Verwaltungs-Personal

Die zeitigeDirection bestehtaus folgendenMitgliedernmitnachstehendemBerhältniß ihrer Wahlperioden:

A. Aus dem Stande der Ritterschaft:

Rittergutsbesitzervon Saucken-Julienfelde, gewähltpro 1868bis incl.1873z Stellvertreter: Landschafts-DirectorBoltz-Pareyken, gewähltfür1869 bis incl. 1874.

B. Aus dem Stande der Städte:

Stadtrath Hartung, gewähltpro1869bisincl.18743

Stellvertreter: OberbürgermeisterHaase-Graude11z,gewähltpro1869 bisincl. 1874.

C.Aus dem Stande der Landgemeindenx General-LandschaftsrathRichter-Schreitlacken, gewähltpro 1865 bisincl. 1870.

Stellvertreter: Oberamtmann Böhm-Gabditten,gewähltpro 1865bis incl. 187().

ZumMitgliedederDireetion als Staatsbeamter istvon Sr. ExcellenzdemHerrnOber- PräsidentenHerr Regierungs-AssessorMarrinowski berufen, welcherzugleichnach WahlderDirection mitderCura derKassebetraut ist.

Als Justizbeamtermit höhererQualifieationbleibt HerrJustizrathvon Buchholtz zur Direetion hinzugezogen.

Zum vorsitzendenDirector istinjährlichwiederholter WahldermitunterzeichneteRichter- Schrei tlackenernannt worden.

(8)

4

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Hiernach scheidenmitEnde1870 die beiden Vertreter adC.aus undbetragenwirdaher- Antrag1. dieNeuwahleinesDireetionsmitgliedesaus demStande derLandgemeiudenunddessen

Stellvertreters pro 1871 bisincl.1876vornehmenzu wollen.

Fonds-Verwaltung

NachdemzudenzeitherigenFonds

durch»

dieBeschlüssedes letztenProviuzial-Landtagesund AllerhöchsteBestätigungderneue Obligationsfondsvon 1Million hinzugetretenunddurch Rechts- nachfolgedieFortverwaltungdesHilfsvereinsfürdieProvinz Oft-Preußende1867in dieHändeder Hilfskassegelegtworden(worüberdasNäherein der Nr. W.unseres Berichtesmitgetheiltwerdenioird), zerfälltdieProvinzial-Hilfskafsen-VerwaltunginfolgendeAbtheilungen:

1.Provinzial-HilfskasfeAbtheilungA.(dervom Staate verliehene Hauptfonds nebst Zinsenzmvachs).

II.Provinzial-Hilfskasse,AbtheilungB.(derObligationenfondsimBetrageeiner Million Hilfskafsen-Obligationeu).

Ill. DerSpezialfondszurPrämiiruugderSparkassen-Jnteressenten.

1V.DerSpezialfondszurDispositiondesProvinzial-Landtages.

V.Der Provinzial-Meliorations -Fonds.

vL DerFondsdesHilfsvereins für Ost-Preußende1867.

l.

Provinzial-Hilfsliafse, Jlbtheilung

A.

Der vomStaate verlieheneHauptfondsnebst Zuwachs.

WiefüralleFondswird auch für diesen Fonds außerdembesonderenBerichtedieVorlage dervollständigenRechnungenüber dieBerwaltungsepochen1867,1868 und 1869inseparateerfolgen nebsteinemRechnungsabschlnssepro1.Januar1870 bis16.Mai 1870.

DerHanptfonds,AbtheilnngA.,istaus demursprünglichvom Staate hergegebenenFundations- Kapitalvon uoniinell 400,000 Thlr. gebildet,von denen 320,00()Thlr.inStaatsschuldscheinennach dem Nennwerthe (bei S)30l0 damaligem Course)und8(),000Thlr.baar Geld, repräsentirtdurch Staatsschuldscheine,berechnetzu930X0undbaarem Zuschuß,demInstitute überwiesenwurden. Dieser Fonds ist statutenmäßig(§. .21) seit1853 durch Zuschreibungdes4.TheilesdesjährlichenZins- gewinnes, sowiedurch 90,338 Thlr.26Sgr4Pf. Ueberweisuugaus demSparkassen-Jnteressenten- FondsinfrüherenJahrenzurgegenwärtigenHöhevon

603,289Füll-.1 Har. 2Af.

incl.einesReservefondsvon 17,450 Thlr.angewachsen,also seit GründungderHilfskasseum

(9)

141,661 Thit. 19Hgv8Pf.

gestiegen,wie inBeilageB.rechnungsmäßignachgewiesenwied«

Bd- DieselbeBeilage ergibtdieBeträgedesZinsgewinncspro 1867—69,undzwar:

CHTQEF

pro 1867 mit3(),214 Thlr.21Sgr.6Pf. ;

pro1868 - 28,995 - 8 - 8 -

pro1869 - 24,495 - 29 - 6 -

summa 83,706 Thlr. Sgr. 1Pf.

excl. 8,222 Thlr.29Sgr.Beiträgezu denBerwaltungskosten.

Der scheinbareWiderspruchder1868 und 1869 hervortretenden Verriugerungder Zinsen- einuahme gegenüberderstetigen SteiguugdesKapitalsbetrageserklärtsich durchdenUmstand, daß, wie diespäterenMittheilungen des Berichtes nähererläuternwerden,einnichtunbedeutendes Kapital relativ steril, wenigstensohne sofortigeNachtveissuugdesZinseuertrages sich befindet. Dievon der Hilfskassedurch Su"bhastatious.-AnfallUnddadurch bedingteweitere SelbstverwaltunginAnspruch genonunenen Kapitalien verzinsen sich nämlichzurZeitnur buchmäßig,so daßdieZinsenzwarbei spätererRealisatiouderWerthe nackththkUNde sollen,gegenwärtigaber thatsächlichnicht realisirt werdenkonntenunddaherinderBerechnungdksZinsgewinuesvorläufiginFortfallkommenmüssen, wobeiallerdings theilweiseAusfälle nichtimmerznumgehen seinwerden.

Ju dengedachten3Jahren hat sichdasDotationskapitalaus denBerwendnugenmDarlehne nichts destowenigernochmit4,(330J0thatsächlichverzinst

Die successiveUmlegungderStaatsschuldscheiueiu neue Baar-Darlehne hatzwarnachden BestimnmngendesProviiMal-Landtagesstattgefunden,dochmußte zfürdie älterenbereits in Staats- schuldscheineufür längere AmortisatiousperiodengewährtenDarlehuedieRechnung statutengemäßnach- gewiesenwerden undergiebtdieColonne BemerkungenderBeilageB.hierüberdasnähereDetail

DerNominalbestanddesGnthabeusderdxdilfskasscinsolchenDarlehnen beträgtbeimRechnungs- schlllsse1869 —- 112,775 Thlr.undistin dauerndem Abnehmenbergrifsen.

Der am 16.Maic.disponibleBestandderHilfskasse,AbtheilnngA.beträgt:

8,102Filtr.15HgL2Pf.

incl.7,150Thlr.StaatssclmldscheineundPfandbriefe nach AnsweisderBeilage C., welchedasNähereHäf-

hieriiberspezialisirt. Isc-

Zwarhatdie Direction auchindieserVerwaltungs-Epochesich bestrebt,gewissenhaft,dem Statut unddenWillensäußerungenderProvinzial-Landtageentsprechend,dieGeschäftezuverwalten, derEinfluß jedochungünstigerVerhältnisse,mitdenen dieProvinzin denletztenJahren heimgesucht worden,mußteesherbeiführen,das;derVersuch, Verlustezuvermeiden,dieUebernahme bedeutendek, theilweise precairer Verbindlichkeitennach sichgezogenhat,wie z. B. dieeinstweiligeFortsetzungder direetenVerwaltungderTuchfabrikzu Darkehmen, dieAnnahmedesGutes Krzvwen beichk, sowie derMühlen-EtablissementsDarkehmen (Weruer)undKönigsbeeg (Donakowski),

(10)

J

EIN-«--NOT

DieDireetion hatsichdaher verpflichtetgefühlt,ineinembesonderenAnhange, Beilage A.,dem hohen Provinzial-LandtageeineeingehendeSchilderungderFortentwickelungderdirectenVerwaltung derDarkehmer Tuchfabrikvorzulegen,damitderselbeeinennäherenEinblickindieselbe gewinne,welcher,

wie die Direction hofft, ihr Verfahrenrechtfertigensoll. ·

WennhienachdieSelbstverwaltung nichtalsfreier Selbstzweck,sondernzurVermeidung größerer Verlusteausgeführterscheint,so darfvielleichtwohl behauptet werden, daß durchdiedirecteSelbst- verwaltungderTuchfabrikDarkehm enundderenerfreulicheResultate (70f0VerzinsungdesEinlage- kapitals)dieirrthümlicheAnsicht widerlegt erscheint,als seidieProvinz Preußen füralleZeit ungeeigneteinprosperirendes FabrikgeschäftimGangzuerhalten.

DieVerwaltung hofft übrigens,dieFabrikund dasBiühlen-EtablissementzuDarkehmenmit nicht unerheblichemVortheile veräußernundinPrivathändeübergebenzukönnen;esmuß allerdings dergünstigeZeitpunkt hiervorderHandabgewartetwerden.

WasdasGutKrzhwen betrifft, sowird auch hiervoraussichtlicheinVerlust nichteintreten und dieDonakowski’sche MühleinKönigsberg ist wenigstenszurZeit so verpachtet, daßvom 1.Julie.abdieKapitaleinlagemit5sz sich verzinstundeinespätereRealisation derselben nichtun- wahrscheinlicherscheint.

Jm UebrigenundindengedachtenFällen hatdieDireetion sichan dieVerwaltungsgrnndsätze gehalten,welcheauf VorschlagdeszuständigenAusschussesvomletztenLandtageausdriicklichlegalisirtwurden, nämlichdaß (Nr. 2,pag. 2desBerichtes)

»DerDirektion derProvinzial-Hilfs-Kasseunter Anerkennungihres zeitherigen,aufVer- meidungvon AusfällenanKapitalundZinsen gerichtetenBestrebens anheimzugebensei, beiSubhastatioueu beliehenerGrundstückelieberAusfälleeintretenzulassen,alserheblich neueKapitalienherauszugeben,derenunbedingte Sicherheit auchbeigewissenhaftesterPrüfung derobwaltenden Verhältnisse,füglichnichtgarantirtwerdenkann.«

HienachhatdieDireetion beijedemSubhastationsfalleeinesorgfältigePrüfungüber dieHöhe ihresMeistgebotsvorgenommen undistinFolgedieses Umstandesbei demEtablissementTuphorn- Margrabowa mitihrer Forderung ausgestürzt.SiegewanndieUeberzeugung, daßaus der lieber- nahmedesGrundstiicksschwerzu vermeidendegrößereVerluste hättenentstehenmüssenundhatteda- nach ihr Mitgebot so normirt, daßzwareineVerschleudernngdesEtablissements nichteintreten konnte, dieRettungdesdargeliehenenKapitalsaberaussichtsloswerdenmußte.

ZudemRisikodesgrößerenVerlustesbeiRealisationaugenommener Grundstücketrittabernoch derzeitige UebelstandallerhiesigenSubhastationsfälle,daßnämlichallevoreingetrageuenGläubiger ihr GeldhabenwollenunddieHilfskassezurFestlegungihrer,anderen ZweckenbestimmterKapitalien,in gefährlichemUmfangegezwungen wird.

NachderBeilageD erfolgtenaus demursprünglichenHilfs-KassenfondsinderEpochevom

«-vom 1.September1867 bis16.Mai1870,26Beleihuugenmit77,155 Thlr.18Sgr.3Pf, so daßdieHilfskasseseit Eröffnung ihrer Thätigkeitseit 1853,278Darlehne ausgegeben hat.

Diegedachten26Darlehnemit77,155 Thlr.18Sgr.3Pf. zerfalleninnachstehendeKategorien:

(11)

1FallaneineKreiscorporationmit 7,000 Thlr.

17an einzelneGemeinden mit .47,750 - 3 -Genossenschaftenmit. .12,700 - 5 -Gewerbetreibendemit 9,705 - 26Fällemitinsumma

18Sgr.3Pf.

.77,155 Thlr.18 Sgr.3Pf.

Kreise, GenossenschaftenundGrundbesitzerhabenaus demObligationenfondsgrößtentheilsBe- willigungen erhalten, daherderenschwächeresBetheiligungsverhältnißandieserStelle zu erklärenist.

Vonden77,155Thlr.18Sgr.3Pf. treffenaufOstpreußen52,757 Thlr.18Sgr.3Pf.

aufWestpreußen24,400

NachdemstatutenmäßigenAnrechteder beidenProvinztheile(§.2des Statuts nachderPro- portionalzahl241 :159) istdasarithmetischeVerhältnißderDarlehnemit Einschlußderfrüher gegebeneneinziemlichzutreffendes, übrigensin fortlaufenderControle gesichertes,weildurchdie DarlehnsrolleunddiederRechnung beigefügteBalancedasAntheilsverhältnißstets constatirt istund somit Ueberschreitnngenderresp.beidenProvinztheilenur vorübergehenderNatur seinkönnen.

InBeziehung aufdie ArtderBeleihungerfolgtendiegedachten26Darlehne in 2Fällen auf Kündigung,

-

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17 - - 1372 jährlicheAmortisation

2 - ·«- - -

2 - - 37 - -

3 - - terminlicheRückzahlung

DiegeringereSumme derDarlehnsverleihungengegendenvorigen Bericht, welcher für LJahre 36Fällemit 137,850Thlr. nachwies, währendin 3Jahren diesesMal nur 26 Fällemit 77x155 Thtrs18Sgr-3Pf· hervortreten,motivirtsichdurchdie bereits erörterteNothwendigkeit,zur Rettung gefährdeterAusständebedeutendeEinlagenansdendisponiblenFonds hergebenzumüssen(Beil. C.)

Nach §«4 Und 5DesStatuts sindfolgendeKapitalicuhilfskassenmäßigaußerdemHauptfonds AbtheilungA mitthätiggewesen:

1.

OI

.Darlehnaus den Einkünftendes

derLandwehrpferdegelder-FondsdesRegierungsbezirks Königsbergexcl. Memel, incl. derzugeschriebenen Eigenzinsenmit . . . . .

.derProvinzial-Landtags-Dispositionsfonds,überden besonders berichtetwerdenwird,mit

.aus demLandesunterftützungsfonds. « .einvorübergehendesDarlehnaus demProvinzial-

Meliorations-Fonds. . . . . . unter fiskalischer Verwaltung stehendenPassenheimerStadtwaldes.

summa 69,994Thlr.

30,422Thau

21,471 14,000 3,000

1,100 9Sgr. 7

-

4Sgr. 9

(12)

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zudenennochimLaufedesJahres1870 biszum 16.Mai 1400Thlr.derKategoriead.5bei- getretensind.

BeiderFestlegungdereigenenMittel invorher angedeuteter Beziehung istderVerwaltung derHilfskassediese Verstärkungihres Betriebsfonds sehr erwünschtgewesen.DergegenwärtigeZustand desGeldmarktes rechtfertigtdieBeibehaltungder imJahre1856 genehmigtenErhöhungdesAunui- täteusatzesmu ljz OxzfürAxmortisations-Darlehne, sowiederErhöhungderVerzinsungbei termin- lichen Darlehnen auf ZUZ sz auchindieser Verwaltuugs-Epoche.

MitdemEintritt derDarlehneaus demObligationenfonds istmitGenehmigungSr.Excellenz desHerrnOberpräsideuteudasAmortisations-Verhältnißauf 1056 0Jz,90X0und62X5Oxzfür resp.

131-2,18und37jährige Abtraguug festgesetzt,wiebeidenObligatious-Darlehnenerörtert werden wird. DadieseVerzinsung rechnungsmäßignachderuomiuellen Valnta erfolgtundderAnkaufder Obligations-Amortisations-Quoten infreiem Verkehr stattfindet, dieser CoursgewinudesAnkaufsden Coursverlustbei derursprünglichenRealisationderDarlehns-Valuta einigermaßenausgleicht,so empfahl sichdiegleichartigeBehandlungderDarlehnebeiderArt,wobei5V2 OfoZinsenincl.Verwaltungs- kostenzumGrunde gelegt sind.

AusgleichenGründen, nämlichdenendesheutigen Geldmarktes, hatdieNormirungdesZins- satzes für terminlicheDarlehue auf 51X2sz Zinsenincl.Verwaltungskosteneintreten müssen.

Jm Anhaltean denBeschlußdes15.Proviuzial-Landtages(pag.242ad.2derVerhandlungen) werden diekasseumäßigeuAusziigeaus dennoch nicht dechargirtenJahreskechnuugenpro1867,1868 D-und1869indenBeilagen E,PundGrvorgelegt;dieStiickrechuungpro 1.Januarbis16. Mai1870

M ,

ergiebt BeilageB.

Il.

provinzial-HilfH-Kasse.Abtheilung

B.

DerObligatioueufoudsim Betrageeiner Million ThalerProvinzial-Hilfskassen-Obligatiouen.

Derletzte18.Provinzial-Landtag beschloßaufbezüglichenAntragderProvinzial-Hilfs-Kassen- Directiou,dieVerstärkungderBetriebsmittel derProoiuzial-Hilfs-KasfedurchEniylissionvon 5 pro- ceutigenProviuzial-Hilfs-KWen-LbligatiouenbiszumBetragevon 1Million Thalernndlegteein darauf bezüglichesStatut mitDenkschriftSr. MajestätdemKönigezurAllerhöchstenBestätigungvor, indemerfürdenFallderBestätigung zugleichdieHilfs-Kasfen-DirectionmitderAusführungdieser LperatiouuudderdadurchbedingtenVerwaltungs-Modificationeubeauftragte.

Durch AllerhöchsteRabiuetsordre vom 26. September1868 erfolgtedieSanctionirung dieses Beschlusses(cfr. Gesetzsammlungpro 1868 Nr.67)uud istzuAnfang1869 mit derAusführung desselbenbegonnenworden.

NacheingehendemVerkehrmitdenzuständigenStaatsautoritäten normirte dieHilfskafsen-Direktion die Aunuitäteu derAmortisationunter BeibehaltungderstatutenmäßigenFristenvon resp. 131f2,18 und37Jahren auf 105-6,9und62X5szmitderMaßgabe,daß dieseRateu nominell rechnungsmäßig

vom Kapitalbetrage, alsovom Paricourse desselbenberechnet, einzuzahlenseien, währenddie mitden

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(13)

Baareinzahlungenimfreien Verkehr angekauftenObligationenbeträgedenentsprechendenAmortisations- Contis zugutegeschriebenwerden.—- DiescheinbareHärtederPasriberechnungderDarlehns-Valuta,

-·-bei demheutigenniedrigenStande desCourses dieser Papiere(90—930Jz),gleicht sichindement- sprechendenGewinn desfreien Ankaufs dadurch aus, daß durchdierechnungsmäßigenBaarbeträge größereObligationenquoten gut geschriebenwerdenkönnen und dieAmortisation dahereinenschnelleren Verlauf haben muß,wieschonindervorigen AbtheilungA.angedeutetworden.

DieObligationen unterlagenleiderdemallgemeinenDrucke,der aufdeninländischen

Papier;

Coursenlasteteund wenn auchimersten Anfange fürkleinere Posten95Oszbedungen wurden, so stelltesichder Cours baldauf 90 0s0, sogar darunter,undhat sich neuerdingsallmähligmitanderen

lPapieren

auf93unddarübererhoben.

Wäre derursprünglicheWunschderDirektion inErfüllunggegangen undwärenstattder lProvinzial-Hilfs-Kassen-ObligationenProvinzial-Obligationender ProvinzPreußenemittirt, sowäre dasPapier ohne Frageein beliebtesgewesen.DieherrschendeAnsichtinhöchstenVerwaltungskreisen, dieAbneigungderProvinzial-VertretungvoreinerProvinzialgarantieundderpraktischeVorgangin derProvinz Schlesien empfahlenjedochdensichererzum Erfolge führendenAuswegderProvinzial- Hilfs-Kassen-Obligationen,um nichtdasganzeProjektinFragezustellen,

EineWeigeklmgderKönigl-VankvetwaltUUg-die qu.ObligationenzuUnterlagenvonLombard- Darlehnen anzunehmen, trug glücklicherweisenurvorübergehendzuihrem anfänglichungünstigenSchicksale nicht wenigbei. DieAufhebung dieser Weigerung erfolgte indessen ziemlich schnellnachgeschäftlicher VerständigungmitderVerwaltungsbehörde.

DerursprünglichgroßeZudrang, namentlichvon GenossenschaftenundCorporationen,wurde durchdie unerwartet niedrigen Coursewesentlichvermindert, sodaß nacheiner vorläufigenNotirung

von ca·810,000 Thlr.undmitderBewerbungvonPrivatenvonca.925,000 Thlrnur616,150 Thlr.

zurwirklichenBeleihung Mmen Vondiesen 616,150 Thlr. sindbiszum16.Mai c.54Darlehne ertheilt worden, nachder unter LinnD.beigefügtenZusammenstellungderDarlehnsrolleundzwar:

auf 4Darlehnsfällevon Kreiscorporationen. 166,350 Thlr

- 13FälleaneinzelneGemeinden 109,000 -

- 14FälleanGenossenschaften. 233,200 -

- 12FälleanGrundbesitzer. 51,200 -

- 6Fällean Gewerbetreibende . , « « 56,400 - summa 616,150 Thlr.

Auf Ost-undWestpreußenvertheiltsichderBetragderArt, daß Ostpreußen. .456,050 Thlr.

Westpreußen .16(),100 - anDarlehnen erhielten.

(14)

H. DerRechnungsauszugpro 1869« wirdinderBeilageII.undderAbschlußpro 1.Januar bis

DREI-D

16.Mai 1870inderBeilageJ.vorgelegt.

DIE-V

JndererheblichenSumme derdenGenossenschaftenundGrundbesitzerngewährtenEredite von .ca. 285,000 Thlrn isteinentsprechenderBetrag größererMeliorations-Unternehmungenenthalten und dadurchderWerth dieser Maßregel auch nach dieser Richtung erheblichzunennen ,währendbei denKreisenErleichterungenimEhausseebauundbei den Gewerbetreibenden NeuanlagenundAusbauten

unterstütztwerdenkonnten. ,

Das HinzutretendesObligationenfonds bedingte natürlicheinenicht unerheblicheVerstärkung derVerwaltungskräfteunddaderletzteProvinzial-Landtagdie Direction mitderAusführungdieser neuen Maßregelbetraut hatte, ohne bestimmte VorschriftenüberdieModificationenderVerwaltung festzustellen,sohatdieDirection, nach vorgängigerVerständigungmitdenzuständigenAutoritäten, diejenigenAusdehnungendes Etatsprovisorischvorgenommen, diehiedurchbedingtwaren. Gelegentlich desneu vorzulegendenEtats,wirddieserGegenstandnähererörtert und dernachträglichenGutheißung desHohen Provinzial-Landtagesunterbreitet werden.

lll. DerFonds zurprämiirungvon

Sparkassen-Intetessenten.

Dieser Fonds, welcher sichaus derHälftedesjährlichenZinsgewinnesderProvinzial-Hilfs- Kasse bildet,(§.21desStatuts)und zurPrämiirungder im§.22desStatuts näher bezeichneten Sparerbestimmtwar, bliebauchinderletzten3jährigenEpocheseinerursprünglichenBestimmung entzogen,weildasinAussicht gestellteVerwendungs-Regulativnicht erschienenwar undmuthmaßlich dieVerwendunginursprünglichstatutarischemSinne aufgegebenist.

Seit 1860 bis incl. 1869 ist dieser Fonds, soweitersichjedesMalangesammelt hatte, auf besondereAnträgederProvinzial-LandtagemitAllerhöchsterErmächtigungzuVeteranen-Unterstützungs- Zweckenverwendet wordenundzwarfürdieVeteranen aus denKriegsjahren1806 bis1815.

Jn FolgederBeschlüssedes letzten

Provinzial-Landtages

hattedieKabinets-Ordre vom 4.April1868 die Zuwendung »für1867 und die folgenden Jahre biszum Zusammentrittdes nächstenProvinzial-Landtages«sanctionirt.DieZutheilung hat daherin denverflossenenJahrenbis incl.1869 erfolgenkönnen undwird eserneuter Anträge erst pro1870 undfolgende bedürfen.

Unter deninder Ordre vom 21.Januar 1861bezeichnetenModalitäten kamenmithinzur Verwendung:

1867 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11,944Thlr. 8Sgr. 3Pf.

1868 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11,555 » 20 » 11 »

1869 . . . . . . . . 9,636 » 20 » 5 »

Diestetige VerringerungderZinsantheile istbereits imBerichteüber denHauptfondsadI.

motivirt underklärt worden.

JmVerhältnißderSeelenzahlerhieltenindengedachtenJahren1867 bis 1869 dievier Regierungsbezirke:

(15)

11

pro1867 pro 1868 pro 1869

1.DerReg.-Bez.Königsberg 4103Tht19sgk9In3970Tht4Sg:10IF3310M 25sgk2An

2. » » Gumbinnen 2900 »22 » 7»2806 » 11 » 7» 2340 » 10 » 2»

3. » » Danzig 1961 » 4» 11 »1897 » 10» 11 » 1582 » 8» 3»

4. » » Marienwerder 2978 »21 » ,, 2881 »23 » 7» 2403 » 6»10»

BeidieserSachlageerneuert dieDirection ihren früherenAntrag dahin:

Der hoheProvinzial-Landtag mögedarüberbeschließen,welcher Antragüber den Verbleib des event. nichtzurVerwendungkommenden Fonds für Sparkassen-Jnteressenten pW1870 UnddiefolgendenJahrebis zumZusammentritteines nächstenProvinzial- Landtagesbei Sr. MajestätdemKönigezustellen sei.

lV. Der

provinzial

-Landtags-

Dispositions

Fonds.

Das Verhältniß dieses, nach §.21 desStatuts durcheinViertel desjährlichenZinsen- Gewinnes desProvinzial-Hilfs-Affen-FondsAbtheilungA.sichbildendenSpecialfonds,über den derProvinzial-LandtagzuöffentlichenZweckeninnerhalbderProvinz freie Verfügung hat, istlaut Beschlußdes 16. Provinzial-Landtagesde 1862 vom 5. Dezember (pag. 53 und 407 der Verhandlungen)dahinfestgestellt,daßdasgesammteGuthabendieses Fondsalsein,derProvinzial- Hilfs-KasseimSinne des§.5desStatuts dargeliehenesKapital anzusehenseiundvon derHilfs- Kasse durch jährlicheZuschreibungvon 31l2 OlodesjedesmaligenKapital-Guthabens verzinstwird.

DasGuthaben diesesFondsbei derPWVÜIziAl-Hilfs-Kassebeträgtbis zum 16. Mai1870:

21,471 Thlr.25Sgr.2Pf.

excl.despro 1870 zu erwartenden Zins-Gewinn-Antheilesvon ca.4500 Thlrn unddereigenen Zinsenvon ca.700 Thlrn

DieserFonds-Betragbleibtübrig, nachdemdieBewilligungendesletzten Provinzial-Landtages de1868 mitüberhaupt51,221 Thlrn gedecktwordensind.

DieBewilligungenzerfallenin dreiKategorien:

a.solche,die einfüralleMalgewährtsind;

b.dieaufeinebestimmteAnzahlvon Jahrenund

o.die alspermanenteJahres-UnterstützungenbisaufWiderruf verliehenwordensind.

Speziellgruppiren sichdieBewilligungen hienachinfolgenderWeise:

acla einfüralleMal:

1.dieBaubeihilfe fürdasBlinden-InstitutzuKönigsberg 10,000Thlr.

2.desgl. fürdieJdioten-AnstaltzuRastenburg 10,0()() - 3.Zuschußzu denLandtags-Kostenpro 1868 . 7,500 -

4.Gratification fürBeamte . 221 -

Latus 27,721 Thlr.

2718

Antrag2.

(16)

12

Transport 27,721 Thlr.

-5.BeihilfezurgeologischenUntersuchungderProvinzan dieöconomisch- physicalische

Gesellschaft

zuKönigsbergpro 1867 . . . . . . . 3,ooo -

6.KrankenhausderBarmherzigkeitdaselbst 500 -

acl bfürbestimmteJahre:

7.cmdieöconomisch-physiccllischeGesellschaft,wiead5,pro 1868 U.1869 5,000 - 8.demwestpreußischenTurnverein pro1867x69Tr500Thlr . . . ·1,500 - 9.der Redaction derPreuß.Provinzial-Blätter (Dr.Reicke)4Jahre

å 200 Thlr.,wovon 3Jahre 1867X1869zurAbhebunggekommen. 600 -

aclcfortlaufendbisauf Widerruf:

10.demProvinzial-Blinden-JnstitutzuKönigsberg3Jahre,d2,000 Thlr. 6,000 - 11.derJdioten-AnstaltzuRastenburgpro1866,«67. . . 1,200 - 12.derselbenpro1867J1868(incl. Zuschußvon 180Thlrn.) 1,380 - 13.derselbenpro1868s69. . . . . . . . . . . . . . . 1,440 - 14.derselbenincl.Zuschußfür12neue creirteZöglingsstellen . . . 2,880 - summa 51,221Thlr., welcheobenbereits summarisch angegebenwaren. Es bleibenmithin vorläufiganfortlaufenden Unterstützungen:

fürdasBlinden-Institut zooo THE

fürdieJdioten-Anstalt. . . . 2,880 -

proanno summa 4,880 Thlr.

proanno bisaufweiteres bewilligt.

DienäherenDetails derEinnahmeundAusgabe befinden sichinderRechnungs-Uebersicht, MgzLBeilageK.

M

V. Der

Vrovinzial

-Meliorations- Fonds.

Das Vermögen diesesvon derHilfs-KassenacheinembesonderenRegulativ mitverwalteten Fonds,dersich außer seinen Eigenzinsenaus den allmälig eingezogenenVorschüssen,welchezur Regulirungdergutsherrlich-bäuerlichenVerhältnisseeinzelnenBesitzerninderProvinz einst hergegeben wurden,aufgesammelthat, bestandultimo 1869:

«a.inbaarem«Gelde. . . . . . . . . . . 1,998 Thlr27Sgr. 6Pf.

b.in

Darlehnsforderungen

incl.ZinsenundVorschußreste108,519 - 5 - 11 - c. in einerVorschußforderungandie

Provinzial-Hilfskasse

3,000 - —- - - summa 113,518 Thlr. 3Sgr. 5Pf.

(17)

13-"

Gegenden

VetmogeusgBestauduux Schlüsse

-1866"von

-1(7)1-,834

Thlrg21"Sgr.8

Pfi«

-ergiebt-sichdemnacheinWachsthumvon«s. . . . . 11«,683··«-· 11 - 9 -

DieBeilagen.L,Mund-.NWeise-IIdieJahres-Versurenpro1867J69in denRechnungs-

«»He-,-

ii

" ByJe-

szluszugennach.

; Vom 1.Januar bis 16. Mai 1870 bestehtderbezüglicheTheilderJahres-Vers»laut

HEFT-A

AbschlußBeilage0in sp

G Ezk

Einnahme - 8,321Thlr29Sgr.10Pf.

NOer

Ausgabe . . . . . . . 4,989 - 12 , »8 -

bleibtBestand 3,332 Thlr.17Sgr. 2Pf.

excl.derForderungvon 3000 Thlrnan dieProvinzial-Hilfs-Kasse,

Aufdiesich hierausbildendeAetivmassevon 6,332 Thlrn. 17Sgr. 2Pf. findbereits 10BeleihUUgs-GefiicheberücksichtigtUndzUrVerabfoigungNachErledigungderFormalitätennotirt 4,250Thlr.—Sgr.-Pf.

esverbleiben mithinzu weiternDarlehnszwecken. . . 2,072 - 17 - 2 - Eine gänzlicheAusschüttungderBeständekamtdarum nicht eintreten,weildie inneuerer Zeit häufigervorkommenden SubhastationenBaarmittel in

Bereitschafterfordern, theilszuCautionen,theils zu event.Vorschüsfen.

LeidersinddieungünstigenSchicksaledesländlichenGrundbesitzesunserer Provinz, namentlich deskleineren, auch auf diese AbtheiiUUgUicht OhnevethängniszvolleFolgen geblieben.

Noch hat Przedzenk(Kreis Ortelsburg) nichtwiederveräußertwerden können; zwei Grundstücke Kl.Allendorfund Pietraschenwurden zwar in Subhastationangenommen, sindabernach resp.

272JahrenundnachwenigenMonaten durchWiedekveråußekungzusammen ohneVerlust fürden Meliorationsfonds realisirtworden. AUßerPrzedzenkistnochim Fondsbesitzdas Rungesche GrundstückinSchlochau, dessen Veräußerung;selbstmit einigem Kapitalverlusttrotzwiederholter Versuche,immer noch nicht gelingenwollte.

UmgrößereOpferzUVermeiden,hatdieDirektion Uachderschonfrüherangeführten,ihrvom letztenProvinzial-Landtageselbst ausgegebenenVerwaltungsmaximeinjedem einzelnen Subhastations- falledieHöheihresMitbietens durch Collegialbeschlußbesondersnormirt und sinddabei einige Ausfälle nichtzuvermeiden gewesen,nämlichbeiHanswalde, WenskowethenundDrahuow,über welchedienächstfolgendeRechnung Aufschlußgebenwird.

Vl.Der

Fonds

des

Hilfgvereing

für

Ostpreußen,

dendieProvinzial-HilfskasfealsRechtsnachfolgerindesVereins verwaltet.

Der von Sr. KöniglichenHoheitdemKronprinzenam 20.December 1867 gegründeteHilfs- vereinfürOstpreußen,der denaußergewöhnlichenNothstanddesJahres 1867,«68zu lindern sichzur Aufgabe stellte, löste sicham 3.Juli 1869 nacheiner segensreichenund großartig ausgedehnten

(18)

Antrag3.

14

Thätigkeitauf. Das nochfrischedankbareAndenkenan diesesLiebeswerk undseineErfolgeinunseren RegierungsbezirkenKönigsbergundGumbinnenerübrigteineeingehendereSchilderungdieserThätigkeit.

Der Gesammtbetrag seinesFondsvon693,403 Thlr.12Sgr.9Pf.war vorzugsweisedurch Beiträgeaus Preußenispeciellundaus Deutschlandaufgebrachtworden. Von dieserbedeutenden- Summe verfügtederVereinbeiseinerAuflösungnochübereinennicht unerheblichenRestbetragvon inSumma 26,323 Thlr.10Sgr. 8Pf.und schüttetedenselbengewissermaßendurchschließliche DispositionenzuGunstenderProvinzaus inBeträgen,diezumTheil erstin späterenTerminen fälligwerdensollten.

Dieses VerhältnißundderUmstand, daßkleinere nochzuerwartende Fondsstücke,Ausstände undZinsen noch nachträglicheneue Dispositionsquanta abgeben mußten,machteesnothwendig,vor der AuflösungeinenRechtsnachfolgerzusuchen,der diesichnoch durch JahrehinziehendenGeschäftedes Vereins abwickeln und in seinemSinne übereventl. Dispositionsbeständeverfügenkönnte. Die Provinzial-Hilfskassewurdeersucht,diese Rechtsnachfolgezuübernehmen.

DieDirection glaubte sich dieser patriotischenundehrenvollenAufgabe nicht entziehenzudürfen undsichertesichnur zuvordaß EinverständnißSr. ExcellenzdesHerrn Oberpräsidenten,alsCurators derHilfskasse,inderHoffnung, daßderhoheProvinzial-LandtagmitBerücksichtigungdesvorliegenden ProvinzialzweckesdieUebernahme dieser PflichtenSeitens derHilfskassen-Verwaltunggenehmigenund gutheißenwürde. FürdieFälleneuer Bewilligungenaus densuccefsiveliquidewerdenden Beständen stelltederHerr OberpräsidentseineBetheiligungbei denbezüglichenBerathungenundBeschliissenin Aussichtundsinddiehieraufergangenen Bewilligungenunter seinerMitwirkungerfolgt.

DieDirection bittetnunmehrdenhohen Provinzial-Landtagum Jndemnitätfür diese ihre

EntschließungundstelltdenAntrag: «

derProvinzial-LandtagwollederUebernahmederRechtsnachfolgedesHilfsvereinsfür OstpreußenSeitens derProvinzial-HilfskassenachträglichseineZustimmunggewähren.

DieDirection erstattetin derHoffnungaufdieerbetene Indemnitätüber diesen,in ihren HändenbefindlichenFonds,nunmehr gleichfallseinen RechenschaftsberichtzurKenntnißnahmedes hohen Landtages

Ueberwiesenwurden lautNachweisungin derBeilageP.:

1. 21,500Thlr.in41X20Jzpreuß. Staatsanleihezu

930JoCours berechnet. 20,102 Thlr.15Sgr. Pf.,

2.baar .... 216 - 23 - 9-

3. durchAnrechnungderindenCouponsbis zum

22.Juni1869ruhenden Zinsen 220 - 11 - .- -

4. inweitererUeberweisungbaar 3000 - - —- -

5. in3.UeberweisungalsRestbestand. 492 - 20 - 8 - Latus 24,032 Thlr.10Sgr. 5Pf.,

(19)

15

Transpott 24,032 Thlr.10Sgr. 5Pf.

6. fernerinWechselforderungenandie zurRückzahlung verpflichtetenEmpfänger(excl.Nachlieferungvon

9Thlc.20Sgk.) . . . . . . . 2,402 , 10 - -

7. durcheineSchuldforderungdesKreisesGoldap . 1,000 - - - summa 27,434 Thlr.20Sgr. 5Pf.

Vondieser Summe waren bereitsdurch BewilligungendesHilfsvereinszursuccessivenAus- zahlungdesignirt:. . . . . . . . . . . . . . . . 26,323Thlr.10Sgr.8Ps,

so daßeinRestbestandvon . . . . . . . 1,111 - 9 - 9 -«

zueventuellenweiterenVerwendungeuimSinnederHilfsvereinszweckenochverblieb.

Durch nachträglicheingegangenekleinereBeitragstiickesind hinzugetreten1,371 Thlr.27Sgr.1Pf., durchZinsenansammlung. . . . . . . . . . . . . . . .1,034 - 20 - 8 - welchemitobigemRestbestandevon . . . . . . . . . . . .1,111 - 9 - 9 -

einDispositionsquantumvon . . . . . . . . . . .3,517 Thlr.27Sgr.6Pf., zurVerfügungderHilfskassealsRechtsnachfolgerindesHilfsvereinsergeben.

Unter dererwähntenBetheiligungSr. ExcellenzdesHerrnOberpräsidentenbei denBerathungen undBeschliissenfindausdiesemBestande successivenachdenausgesprochenenZweckendesHilfsvereines, also vorzugsweisezUGunstenVon Typhus-Waisenans denJahren1867168 und für nothleidende Familienderindieser ZeitimBerufegestorbenenTyphus-Aerzteverwendet worden undzurAus- zahlung gekommen263Thlr excl. einiger späterfälligwerdenden Jahresratenvon Typhuswaisen- Unterstützungen,wie dieRechnungendasNähere erweisen.

Derscheinbarnicht UnelheblicheRestbestanddannur MitVorsichtin kleineren Summen zur Verwendung kommen,weilderselbezumgrößerenTheileaus noch nicht realisirten Forderungenan kleinereLeute(Handwerker)besteht.DaderDirection eine reindiscretionaire Befugniß zugewiesen ist,wirddieselbeinzeitweisezuveröffentlichendenBerichtenvonihrer bezüglichenThätigkeitweitere Rechenschaftablegen.BeiAuflösungdesHilfsvereinesam 3.Juli 1869 veröffentlichteder aus-

führendeAusschußdesselbenzurErinnerungan dieThätigkeitdesHilfsvereinsfürOstpreußeneine ausführlicheDenkschrift(BerlinbeiW.Möser), welcheEntstehungund Thätigkeitinumfassender Weiseschildertundspezialisirt.EinExemplarderselbenofferirtdie Direction zurBibliothekdeshohen Provinzial-Landtages.

Etat.

DieVerwaltungderProvinzial-Hilfskasselehnte sichzeither gewissermaßenan dieostpreuß Landschaft,so daßeinTheilderlandschaftlichenBeamten gewisse BerufsgeschäftederHilfskassemit übernahmenunddurcheinemäßigeRemuneration entschädigtwerdenkonnten.

DerGeschäftsumfangbis zurEinführungdes Obligationenfondsgestattete dieseEumulation ohne Gefährdungdesprompten GeschäftsgangesundohneUeberbürdungderbetreffendenBeamten.

DieEinführungdesObligationenfondsvon1Million Thalerneuem Betriebskapital,mitwelchem derletzteProvinzial-LandtagdieDirection, ohne dieselbean bestimmte Vorschriftenzubinden, beauf-

(20)

tragt hatte,bedingtedurchdieentstandene erheblicheMehrarbeiteineAufbesserungderRemunerationen Q·andasBureaupersonal,deren Beträgevon der Direction indemEtat-Entwurfe«A,-BeilageQ,Einem

Wohen

Provinzial-LandtagezurnachträglichenGenehmigungunterbreitet werden undderaufdie Summe von4496 Thlr. alsomiteinerMehrausgabevon 1386 Thlr. gegenden älteren bestätigtenEtat abschließt

«

DiegleichzeitigeräumlicheundgeschäftlicheAusdehnungdes landschaftlichenInstituts gestattet einen weitern AnspruchandielandschaftlichenArbeitskräftenur inbedingter Weiseundmacht auch durchdiezeitige Beschränktheitdes GeschäftslokalseineselbstständigeGestaltungdes Hilfskassen- Institutsdringend nothwendig, sowohlimInteresse prompter ExpeditionderGeschäfte,alsauchüber- sichtlicherHandhabungundOrdnungderRegistratur.

Eswird daher nach Ansichtder Direction eineselbstständigeGestaltungderProvinzial-Hilfs- KassemiteigenenBeamten undLoealennichtweiterzuumgehen seinund wird dann natürlichein anderer Verwaltungskosten-EtatinKraft treten müssen,den für diesen FalldieDirection in dem

. eH. Etats-Entwurse B, Beilage R,Einem hohenLandtagezurPrüfungundeventuellen Bestätigungvor-

Æ

legtundderauf5400 Thlr. abschließt.

.

UmeinBildderGeschäftssteigerung,wenn auchnur inextensiverBeziehungzugeben, sei hier beispielsweiseaus demIournaldieIahresanzahlderGeschäfts-Nummernaus den letzten4Jahren erwähnt:

pro1866 1642 Nummern,

- 1867 1660 -

- 1868 2715 -

- 1869 —- 3595 -

Hiertritt dienichtunerheblicheMehrarbeit, welche durchEinlösungderObligationen-Cou- ponsentsteht.

Nebenher darf auch erwähntwerden, daßdieDirection inlängeren Epochen fast wöchentlich zusammentreten mußte,um dieGeschäftezufördern,währenddasursprünglicheStatut durchschnittlich nur monatliche Sitzungen voraussetzt Solltedaher auch selbsteine weitereAusdehnungdergeschäft- lichen AufgabendesInstituts,wiesie verschiedentlichinAussicht steht, nichterfolgen,soglaubtdie Direction dochihre Anträgebezüglichdesneuen Etatshinreichendgerechtfertigtzuhaben.

Berechnetman von derheutigen Versurder beiden Hilfskassen-AbtheilungenAund Bdie statutenmäßigeAdministrationsquote, so ergibtderProcentsatzvon 5j12Oxzvon dem Betragevon c.1,368,000Thlr., auf DarlehnenundKapitals-Ausständenruhend,einedisponibleAdministrations- quotevon 5700 Thlr., welche statutengemäßzuVerwaltungskostenzurDisposition stehenwürde und durch welchederneue Etatmitnur 5400 Thlr. so reichlichgedeckterscheint,daß nocheinUeberschuß von 300 Thlr.proanno übrig bleibt,dernatürlichderFondsansammlungzu Gutekommt.

HiebeiwürdenochinBetrachtkommen, daßwenn dieHilfskassefürdieKommunalbedürfnisse der Provinz theils für Kommunen, KreiseoderRegierungsbezirkedieVermittelungderEmissionund Verwaltung bezüglicherKreis-oderProvinzial-leigationen übernehmensollte,was eben auchnur

(21)

17

durchVerwaltungs-Erweiterung möglichwerden würde, dies«jedenfallsgegeneine, wenn auchnur mäßigzubemessendeaberdennochfestzustellendeEntschädigungderUnkostengeschehenmüßte.Hienach

beantragtdieDirection:

a.derhoheProvinzial-Landtagwolle denum1386Thlr. erhöhten,auf4496Thlr. abschließenden Etat A,Beilage Q,propraeterito nachträglichund pro futuro bis

zum

Eintritt derFor- mirungeinerSeparat-Verwaltung,genehmigen,

b.fürdie EventualitätberGenehmigungeinerSeparat-Verwaltungdenauf5400 Thlr.

abschließendenEtat B,Beilage R, annehmenunddie Direction,unter Außerkraftsetzung desälterenEtats,mitAusführungdesneuen Etats beauftragen.

Decharge.

NachNr.3 desgenehmigtenAusschußantragesdes15.Provinzial-Landtagessind auch dieses Mal dieJahresrechnungender Provinzial-Hilfskasseund desProvinzial-Meliorationsfonds, nach erfolgterRevisionSr. ExcellenzdemHerrnOberpräsidentenzurVeranlassungderSuperrevision durch die viervon demProvinzial-Landtage erwähltenHerrenRevisions-Kommissakien,überreichtworden«

Mit Bezug aufden§.26 desStatuts trägtdieDirectionganzergebenst daraufan:

derhohe Provinzial-LandtagwollederDirectionderProvinzial-HilfskasseaufGrund der, sämmtlicheFVUdsbetreffendenRechnungenundzwar derProvinzial-HilfskasseAbtheilungA, pro1867J69,

derProvinzial-HilfskasseAbtheilungBpro 1869, desProvinzial-Meliorationsfondspro1867s69 dieDecharge ertheilen

Ausführung derBeschlüssedes 18.Provinzial-Landtages de1868.

1. Dievom 18.Provinzial-LandtagebeschlosseneVermehrungder Betriebsmittel derProvinzial- Hilfskassedurch Emissioneiner Million fünfprocentigerHilfskassen-Obligationen, welche durchAller- höchsteErmächtigungvom26.September1868legalisirt worden,istnachden Beschlüssendes Land- tagesvon derDirection inAusführunggebrachtunddasNäherehierübernnkekII»,ProvinzjaI-Hikfs- kassenAbtheilung B, berichtetworden.

2. DieAusführungderBewilligungenausdemLandtags-Dispositionsfondsfindan bezüglicher Stelle specialisirtworden.

Z.Dieangenommenen Ausschußanträgead1—7, soweitder Direktion eineMitwirkung zustand sindinVollng getreten.

4. ad8desAusschußantrages,derdasObligationen-Projektumfaßt, stellteder Abgeordnete Damme (Danzig)nachstehendenAntrag:

derProvinzial-Landtagwolle:

1.dievon seinemIV.AusschußgestelltenAnträge,betreffenddieEmissionvon 1MillionThaler 5procentiger Hilfskassen-Obligationen, ablehnen;

3

Antrag4.

Antrag5.

(22)

18

2.dieZweckederProvinzial-HilfskassedurchfolgendenZusatzzu dem§.1des Statuts erweitern- ,,-DieDirection derHilfskasseist ferner befugt,dieEontrahirungvon Schuldender Kreise,Gemeinden undEorporationen,sowiedieEmission betreffenderObligationen,deren EinlösungundVerzinsungzu vermitteln. Die derHilfskassefür derartige Geschäftezu gewährendeVergütigungunterliegt freier Vereinbarung.«

3. DieDirection derHilfskasfeersuchen,daß siedemnächstenProvinzial-LandtageeinProjekt zurErrichtungeines von derHilfskassezu leitendenprovinziellenPfandbriefs-Jnstitusfür ländlicheund städtischeGrundstücke,vorlege,zuwelchemZwecke zeitige Verständigungmit derStaats-Regierungüber derenAnforderungenandasfraglicheStatut empfohlenwird. —-

Mo tive.

ad1. Das Unzureichendederbeantragten VermehrungderBetriebsmittel fürdieZweckeder Hilfskasse,zumal dieseMittel auchallmäligwiedervermindert werdensollen, je nach Vorschreitender Amortisation

ad2. DieNothwendigkeitinwelchervieleKreiseund Gemeinden sich befinden, ihre Schulden demnächstum einBedeutendes zu vermehren,dasWünschenswerthemöglichsterBegebbarkeitder ObligationenunddieFörderungdesCredits dergenanntenVerbändedurch möglichsteGemeinsamkeit deraufdieObligationen bezüglichenOperationen

ad3. DieErleichterung hypothekarischerBeleihungundUmgehungderSchwerfälligkeitendes Hypothekenverkehrs,dieSicherungderGrundbesitzervor Kündigungen

EswirdBezuggenommen:

ad2. aufdie Schrift: Körner; ein Wort zur HebungdesEredits derKreise Thoru1867.

ad3,aufdas unterm 3().Oktober 1865 bestätigte,inderGesetzsannnlungenthaltene

»StatutdesfürdieKönigl.PreußischeOber-undNiederlausitzgegründetenCredit-Jnstituts.«

DerLandtag

beschle

hierauf:

UeberweisungdesAntragesandieDirection derProvinzial-HilfskassezurErwägungnnd Vorbereitung desselbenzurBefchlußnahmefürdennächstenProvinzial-Landtag, nahmaber demnächstdenAusschußantrag8mit mehrals zweiDrittel Stimmen-Majoritätan, wodurchNr. 1 desDamme’schen Antrageswiederbeseitigtwurde.

Somit liegeninFolgeAuftragesdes18.Provinzial-LandtagesderDirection nur diebeiden Nummern 2und3zur Erwägungund event. Formulirunghierauf bezüglicherAnträge fürden 19.Provinzial-Landtagvor.

2.dieEmissionvonEvmmunalpapierendurchdieVermittelungder

Provinzial-Hilfskafse

und

Z.die Errichtungeines von derHilfskassezu leitenden, provinziellen Pfandbriefs- Instituts für ländlicheund städtischeGrundstückenachdem Vorbilde desLausitzer Eredit-Jnstituts.

DadiesebeidenAnträgedurchdenBeschlußdesLandtagesderDirection zur Erwägungund Vorbereitung derselbenznrBeschlußnahmefürdennächstenProvinzial-Landtagüberwiesensind, so

(23)

19

hatsichdieDirection natürlichdergründlichenPrüfungderselben unterzogenund findetvonihrem Standpunkteaus Nachstehendesdarüber zu erklären.

Antrag Damme ad2.

ErweiterungderZweckederHilfskassedurch Zusatzzu§.1desStatuts:

DieDirection derHilfskasseist ferner befugtp. p.

DieDirection muß anerkennen, daßimCreditinteressegrößerereommunaler Verbände, namentlichderKreise,event.selbstderRegierungsbezirkeeinemöglichsteGemeinsamkeitderOperationen wünschenswerthsei, welchesich aufdievondenselbenzuemittirenden Obligationen beziehen.

Dieallegirte Schriftdes HerrnOberbürgermeisterKörner aus Thornerörtert eingehend und mit Sachkenntnißdiebekannten undschwerempfundenenMißlichkeiten,welcheinderheutigen

Form-»der

ContrahirungcommunalerSchulden liegenund sucht nachzuweisen,wie diehochverzinslichen privilkgirtenund nachaller menschlichenBerechnung sicheren SchnldurkundenderKreiscorporationen einehöhereBaar-Valnta erzielenkönnten.

DieseUebelständesind allgemein gefühltundheuteum so lebhafter,dabei bedeutender Ver- mehrungder Kreisschulden, namentlichzu Chaussecbau-Zweckender niedrigeCours derKreis- obligationenunddasdadurch ungewöhnlichtheureGeld dieKreiseingesessenendoppelt schwer belastet.

VerschiedenartigkeitderFormnlareinTextundäußererForm, verschiedeneCoupous-Einlösungs- stellen, oftin entlegenen Kreisstädten,verschiedeneAusloosungszeitenund ungenügendeBekannt- machungendarüber drückendiese Papiere aufeinenlokalenCharakternieder undrauben ihnendie VortheiledesgroßenWeltmarktes, aufdiesie durchdieSolidität ihrer Fundirung gerechtenAnspruch hätten.Bei der-Fortdauer dieser Verhältnisseistan einebessereValnta nichtzu denken undselbst derhohe ZinsztzVDU50JoUnddieBaakeinlöfungVermochtenzeitherdenCoursstandnur auf90und einige Procentznerhalten,währendz. B.gleichproeentigePfandbriefeentschiedenhöherstehenwürden.

Vonihrem Standpunkte findetnun zwar dieProvinzial-Hilfskassen-DirectionkeinenAnhalt, dieInitiativederComemkakion derVerwaltung dieserCommunalpapiere,wieHerr Oberbürgermeister Körner dieselbeschließlichvorschlägt,ihrerseitszuübernehmen;vielmehrwirddasSachederrefpectiven Communalvertretungen bleibenmüssen.

Um denselbenaber die Gelegenheitzueröffnen,würdestatutarischeineAusdehnungdek Hilfskassen-Zwecke,wiederDammesche Antragsub 2sievorschlägt,ihrganzgeeignet erscheinen.

DieDirection stellt daherdemhohen LandtagezurErwägunganheim,

ob der Provinzial-Landtag mittelst Denkschriftbei Sr. Majestätdem Königedie Genehmigungzufolgendem Zusatzzu§.1desStatuts derProvinzial-Hilfskassevom 27. September1852 beantragenwolle:

»DieDirection derHilfskasseist fernerbefugt,dieContrahirungvon Schuldender Gemeinden, CorporationenundKreise, sowiedieEmissionbetreffenderObligationen,deren EinlösungundVerzinsungzu vermitteln. DiederHilfskassefür derartigeGeschäftezu gewährendeVergütigungImterliegt freierVereinbarung

Zä-

(24)

20

Eswirdalsdann SachederinteressirendenCommunalverbände bleiben,wieweit dieselbenvon dieser gebotenen GelegenheitGebrauch machenwollenundhieltdieHilfskassehiemitdieihr zunächst

obliegendeAufgabe gelöst. "

Uebrigenserwartet dieDirection, daßdie neuerdingswiederinFluß geratheneCommunal- Gesetzgebungin dieser BeziehungumfassendereNormen einführenwird undhältaus diesemGrunde esfür nicht opportun, miteiner tiefgreifenderenOrdnung dieserVerhältnissevorzugehen, ehedie zu Stande gekommeneCommunal-Gesetzgebungdieselbenin ihrenweiterenConsequenzengriindlicher übersehenläßt.Wirgehen entschiedenindieserBeziehung

größerFÜmänderungen

unsererprovinzialen Finanzverwaltungentgegen, wiedieinAussicht gestelltenProvinzialfondsvermuthen lassen.Jst daher hienacheinetiefer greifende UmformungderFinanzverwaltungderverschiedenenCommunal- verbände alsauch verfrühtzubetrachten, sowirdeinstweilendieAnnahmedesvorstehendenAntrages6 immerhineine empfehlenswertheMaßregelbis zur wirklichen gesetzlichenReformderCommunal- Gesetzgebungdarbieten.

Antrag Damme Nr. 3.

DieEinrichtungeines,vonderProvinzial-Hilfskasfezu leitendenProvinzial-Pfandbrief-Jnstituts für ländlicheund ftädtischeGrundstücke,wobei dasVorbild des unter dem30. Oktober 1865 beftätigtenLausitzer Credit-Jnstituts empfohlen wird, kanndieDirection nach ihrer bestenUeber- zeugnng nicht befürwortenundist daher auchvon diesem Standpunkteaus nichtinderLage,einen hierauf bezüglichenStatut-Entwurs vorzulegen. «-

Einerseits besitztdieProvinzin deroft-wieinderwestpreußischenLandschaftzwei gut sundirte landschaftlicheCredit-Jnstitute, welcheindauernderFortbildungbegriffen, nach Kräftenunderfolgreich bemüht find,allen berechtigten CreditansprüchendesländlichenGrundbesitzeszugenügen.Beide Institute sindbereits mit großen eigenthümlichenFondsausgestattet, ihre Pfandbriefe genießen Vertrauen undeswerdendieländlichenGrundbesitzerderProvinz Preußen schwerlichdarin consentiren diese bewährtenInstituteaufzulösen,um in dieprecaire Lageeinerneuen Schöpfungeinzutreten.

Es liegt also hierkeinnachgewiesenesBedürfnißvor, um so weniger,dadielandschaftliche Creditgrenze wohlmitSicherheit nichtweiter hinausgeschobenwerdendürfteundselbstdieRealisation derPfandbrief-Valuta neuerdingsdurch geeignete Reformenund zweckmäßigereFinanzoperationen wesentlichverbessertworden ist.

Wenn aberdie eineKategoriedesprovinzialen Grundbesitzesin dieserArt keinBedürfniß nacheinemwesentlichneuen Provinzial-Jnftituteerweist’,so empfiehlt sicheineeinseitigeSchöpfung einesprovinziellenInstitutsfürdie andereKategorie, fürdenstädtischenGrundbesitz,um so weniger, alsdieselbegeradedieschwierigereForm derartiger Credit-Jnftitutebildet undüberdießneuerdings durchdiemit bedeutenden Mitteln ausgestatteten Credit-Jnstitute, namentlichdiedeutschenund preußischenBoden-Creditbanken unddieneue Centralbank inBerlin mit 12Millionen Fundations- Capital auch fürdieberechtigteBeleihungdesftädtischenGrundbesitzesreichlichgesorgt ist.

(25)

21

Ein einseitig provinziellesPfandbrief-JnstitutfürstädtischenGrundbesitzausschließlichhat aberauchweder indenIntentionendesHerrnAntragstellersgelegen, nochkanndieDirection ihrerseits nachdenangeführtenGründendieBildungeinessolchenbefürworten.

DieDirection hat daher auchvon demVersucheAbstandnehmenmüssen,einderartiges particularesStatut zuentwerfen.

Königsberg,den 30.Mai 1870.

Die Direktion

der

Provinzialstjilfstialse für preußem

A. Riehter-Schreitlacken. v.saucken-Julienfelde. Haktung, Makcjnowskj·

(26)

Cytaty

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schlagen hatte, sowie eine Brandstifterin blieben straffrei... Ganz auffällig bei derselben ist der Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern; es sind 25

Unter diesen Umständen fand gegen Ende des Jahres 1877 auf Grund des § 10 des Anstalts-Reglements die Entlassung von drei Männern und drei Frauen eihtiu und

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