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Referate und kleinere Mittheil muren

W dokumencie Stahl und Eisen, Jg. 21, No. 7 (Stron 47-51)

Die United States Steel Corporation.*

Nach neueren N achrichten ist das K apital noch hoher als früher angegeben. E s besteht aus je 425 Mil­

lionen 7 procentiger (cumulative) Vorzugsactien und gewöhnlicher A ctien und aufserdem 304 Millionen 5 procentiger Obligationen. Die amerikanischen Zei­

tungen sind anläfslieh der Bildung dieses Syndicats von einer Gröfse, wie sie noch nicht dagew esen, voll von Mittheilungen aller A rt, die w ir nicht zu controliren vermögen. Das Banquiersyndicat soll als V erdienst einen A ntheil von je 25 Millionen von beiden Sorten Actien erhalten haben und davon Morgan allein je

«/4 Millionen, deren Effectivwertli nach den Notirungen der Börse rund 7 1/* M illionen $ is t; dazu berechnet man die Zahl der B eam ten, welche durch die Zu-

!™ m®nk g u n g überflüssig werden, auf viele H underte.

ie ferner behauptet wird, soll das Banquiersyndicat Anstrengungen machen, einen grofsen T heilbetrag der - ctien an den europäischen Börsen abzuladen. Mögen

* Vergl. vor. N r. S. 312. '

nun aber auch die Ergebnisse des Jah res 1900 so gewesen sein, dafs eine angemessene V erzinsung des mehrfach stark verw ässerten K apitals angängig ge­

wesen ist, so ist doch andererseits zu bedenken, dafs die Vereinigten Staaten bei ihrem starken Productions- Vermögen, das für Roheisen allein 15 M illionen Tonnen jäh rlich beträgt, gezwungen sind, Lieferungen für den ausländischen M arkt aufzunehmen und daher auf niedrige P reise zu rechnen haben werden, so dafs den deutschen K apitalisten nur dringend V orsicht ange- rathen werden kann. A ndrew Carnegie h a t in einem feierlichen Schreiben von seinen bisherigen M itarbeitern Abschied genom m en; er h a t dabei die fürstliche Stiftung von 5 M illionen Dollars m it der Bestimm ung gemacht, dafs die Zinsen von einer Million zur U nterhaltung der von ihm in B raddock, H om estead und Duquesne gebauten Bibliotheken und die Zinsen der übrigen 4 Millionen zu A lters- und Invaliden-U nterstützungen verw endet werden sollen.

W eiter dürfte das immer stärker auftretende. G erücht zu verzeichnen sein , dafs das Banquiersyndicat m it W h itn e y , dem Präsidenten der Dominion Iron and

366 S ta h l u n d Eisen R eferate u n d kleinere M ittheilungen. 1. A p ril 1901.

Steel Company behufs A nkauf dieser Gesellschaft in V erbindung stellt. Die Gesellschaft erbaut zur Zeit auf Cap Breton in Canada ein grofses Eisen- und Stahl­

werk von ‘/s Million Tonnen jährlicher Leistungs­

fähigkeit. * Das Auftauchen dieses Gerüchts dürfte als Zeichen dafür anzusehen sein , dafs der neueren I Entw icklung der canadischen Eisenindustrie gröfsere j

Bedeutung beizumessen ist. Die genannte Gesellschaft, ! welche ihren Sitz in Sydney h a t, erhöbt soeben ihr A ctienkapital um 5 Millionen auf nunmehr 45 Millionen D ollars, nachdem sie den Hochofen Nr. I erfolgreich in Betrieb gesetzt hat. A uf Bell Island sind im ver­

gangenen Ja h re etwa 120000 t H äm atiterze gewonnen w orden; trotz eines Streiks und trotz des Umstandes, dafs die Ladeeinrichtungen noch nicht fertig waren, stellte sich der Gcstchungspreis auf nicht m ehr als 1,62 $ f. d. Tonne f. o. b. D am pfer; man g laubt, dafs der P reis sich auf 1,25 ß ermäfsigen lassen wird.

K alkstein ist reichlich vorhanden, der Preis stellt sich auf 60 Cents und der aus der eigenen Kohle erzeugte Koks soll vorzüglich ausgefallen sein. Die Gestehungskosten für das Roheisen werden zu nur 51/a ß angegeben. Man will 4 Hochöfen, 400 Koks­

öfen , ein Stahlwerk und eine Schiffswerft erbauen.

Für jede Tonne aus einheimischen Erzen hergestelltes Roheisen w ird eine Präm ie von 3 ß gezahlt, welche sich aber für die Dominion fron and Steel Co.

auf 2 $ erm äfsigt, so lange sie W abana-Erze aus Newfoundland beziehen wird. Das canadische Ge­

setz auf Gewährung von Erzprämien hat Geltung vom 22. April 1897 bis zum 22. A pril 1902, jedoch m it der M afsgabc, dafs die Präm ien für das Ja h r

1902/1903 90°/«! für das folgende J a h r 75°/o, dann 55°/o, dann 35°/o und für das letzte. J a h r des fünf­

jährigen Zeitraumes 20°/o der jetzigen Präm ie betragen sollen. Die canadischen Industriellen geben sich indefs der Hoffnung hin, dafs auch von 1902 ab die Präm ie in

fuhr ihres Roheisens bezw. ihrer Stahlhalbfabricate angewiesen ist und für diese sehr günstig liegt.

Die neuen Carric-Hochöfen hei Rankin, Pa.

In sehr kurzer Bauzeit h at die Carnegie Steel Co. ■ zwei Hochöfen von 31,5 m Höhe und 7 m Durchmesser ; im K ohlensack vollendet. Sie sollen je 600 bis 700 t basisches Martin - Roheisen erzeugen und zwar soll dasselbe über eine besondere, über dem Monongahela- Flufs erbaute Brücke nach den Homestead-Stahiwerken gebracht werden. H ierdurch erhöht sich die Zahl der Hochöfen der Carnegie Steel Co. auf 19 im Pittsburger D istrict m it einer G esamm tleistungsfähigkeit von 230 000 bis 240 000 t im Monat.

Neue Schiffswerften in Amerika.

Niemals zuvor h a t man in den Vereinigten Staaten die E rw eiterung der bestehenden Schiffswerften und die E rrichtuug neuer W erften so energisch betrieben, als dies gegenwärtig der F all i s t ; es ist dieses Be­

streben einmal auf die günstigen Aussichten, die sich drüben für den Kriegsschiff bau eröffnet haben, und das andere Mal auf die Subventionsvorlage für Iiandels- schiffalirt zurückzuführen, welche dem Congresse zur B eschlußfassung vorgelegt ist. A uf nicht weniger als 20 Millionen Dollar beziffern sich die Summen, welche

* V ergl. „S tah l und E is e n “ 1901 H e ft 2 S. 55.

für neue W erftbauten zusammengebraeht worden sind.

U nter ihnen zählt in erster Linie die N ew Y ork Ship Building Co., welche mit einem 6 Millionen D ollar überschreitenden Kostenaufwande in Camden eine neue, für die Beschäftigung von 5000 A rbeitern eingerichtete W erft baut. Die H ellinge sind ganz überdacht und wachsende Theilnahm o des am erikanischen Volkes am Schiffbau, dem es bisher verhältnifsm äfsig fern ge­

blieben ist, m it der Zunahme seiner Ausfuhrbestrebungen in engem Zusammenhang steht.

Grofsbritannlens Bergw erks-Statistik.

Nach amtlichen Nachweisungen stellten sich im Ja h re 1900 die Förderungen an

E n g la n d ... 159314365 1937538 8575202 AVales... 32618995 173414 7576 S c h o ttla n d ... 33112104 730964 849031 I r l a n d ... .... . 124699 2760 99641 Insgcsam m t . 225170163 2844676 9531450 im Jah re 1899 . 220085368 2931091 9731664

Ungarns Berg- und Hüttenwesen in den

Eisenerz . . . . 1607472 1587600 4527386 8958642 Eisenkies . . . 58079 79519 230343 639783 Frisch roheisen . 448620 451637 16999239 34175568 Giefsereiroheisen 20783 19630 1683081 3287018 Steinkohle . . . 1239498 1238855 6569193 13005005 Braunkohle . . 4206694 4292584 13533052 29353562 B riketts . . . . 31781 31137 253294 449160 Eisenerz . . . . 499785 593779 1876781

Manganerz . . . 8027 5072 8251 28404

An der Eisensteingew innung w aren betheiligt:

Neusohl . . . 4150 t Szepes-Iglo . 971629 t Budapest . . . 186403 „ Zalatna . . . 270882 „ Nagybänya . . 8761 „ A gram . . . 9^82 n

Oravicza' . . . 135792 „

(„ O e ste rr. Z e its c h rift f. B e rg - u . H ü tte n w e s e n “ 1001 S. 66.)

1. A p ril 1901. R eferate u n d kleinere M ittheilungen. S ta h l und E isen. 367

Die Entw icklung des Kleinbahnnetzes in Preufsen ist auch im verflossenen Ja h re in erfreulicher W eise fortgeschritten. Es h atte nach dem Stande am 30. Septem ber 1900 folgende A usdehnung:

K le in b a h n e n i n P r e u f s e n .

P r o v i n z

Länge der Kleinbahnen

km

Längo der Slraisenbahncn

km

Gesammt-liinge

km

der Kleinbahnen

A n la g e k o s t e n der Slralsönbahnen

M

im ganzen

M O s t p r e u f s e n ... 6 3 8 ,9 0 0 3 0 ,3 9 0 6 6 9 ,2 9 0 2 5 2 0 4 3 7 7 6 7 1 0 9 0 0 31 9 1 5 2 7 7

W estp reu fsen ... 3 0 8 ,4 1 0 3 8 ,2 0 3 3 4 0 ,6 1 3 1 2 6 1 9 0 0 0 7 1 4 9 9 1 6 1 9 7 6 8 9 1 6

B e r l i n ... 3 7 6 ,8 1 2 3 7 6 ,8 1 2 1 2 9 8 5 1 7 5 9 12 9 8 5 1 7 5 9

B ra n d e n b u rg ... 5 8 2 ,9 9 7 8 3 .6 4 5 6 6 6 ,6 1 -2 1 6 4 8 5 5 0 6 17 8 9 5 4 0 3 3 4 3 8 0 9 0 9

P o m m e r n ... 1 2 2 2 ,7 3 0 4 8 ,1 5 0 1 2 7 0 ,8 8 6 3 7 9 6 7 1 6 2 6 3 8 5 5 0 0 44- 3 5 2 6 6 2

P o s e n ... 4 7 4 ,9 0 1 1 9 ,1 3 5 4 9 4 ,0 3 6 11 4 3 9 177 3 0 4 2 4 5 6 1 4 4 8 1 6 3 3

Schlesien ... 4 6 4 ,1 2 9 9 7 ,7 5 2 5 6 1 ,8 8 1 3 7 4 4 3 364- 15 6 8 4 4 6 0 5 3 1 2 7 8 2 4

Sachsen ... 4 8 3 ,1 6 9 9 5 ,9 6 7 5 7 9 ,1 3 6 2 9 0 0 5 0 2 1 17 9 3 4 0 2 4 4 7 5 3 9 0 4 5

Schlesw ig-H olstein . . . 3 4 4 ,3 4 1 7 6 ,1 0 6 4 2 0 ,4 4 7 15 9 5 6 3 9 7 15 9 8 1 3 3 7 31 9 3 7 7 3 4

Hannover ... 4 4 2 ,5 3 8 1 6 0 ,0 9 9 6 0 2 ,6 3 7 19 4 6 0 5 0 0 3 7 5-42 3 7 9 5 7 0 0 2 8 7 9

W e s tf a le n ... 2 8 4 ,5 6 0 1 9 4 ,7 9 1 4 7 9 ,3 5 1 17 1 8 5 54-0 2 3 9 7 1 1 5 8 4 1 1 5 6 6 9 8

Hessen-Nassau . . . . 2 5 8 ,0 4 9 1 0 1 ,2 6 3 3 5 9 ,3 1 2 1 8 6 2 7 6 6 5 I S -440 45 1 3 7 0 6 8 1 1 6

R h e in p ro v in z... 7 7 6 ,5 9 3 4 0 2 ,5 5 8 1 1 7 9 ,1 5 1 5 9 7 5 6 5 8 5 5 7 4 3 8 2 4 2 11 7 1 9 4 8 2 7

Mithin im ganzen am

3 0 . September 1 9 0 0 . . . 6 2 8 1 ,3 2 3 1 7 2 4 ,8 7 1 8 0 0 6 ,1 9 4 3 0 1 7 5 0 2 9 4 3 5 8 0 2 7 9 8 5 6 5 9 7 7 8 2 7 9

1 8 9 9 . . . 6 8 8 3 ,9

1 8 9 8 . . . — — 5 8 2 4 ,5 — — —

Gegen das V orjahr ergiebt sich somit eine Zu­

nahme von 1122,291 km, welche, die Länge der im Vorjahre vom Landtage bew illigten Bahnen von 538,3 km um mehr als das Doppelte iibertrifft. D a die Gesamnit- länge aller K lein- und Strafsenbahnen 8006,191 km gegen 9180,68 km Nebenbahnen erreicht, so ist vor­

auszusehen, dafs schon in den nächsten Jah ren die letzteren von den K lein- und Strafsenbahnen über­

holt sein werden. D ie Zunahme der K leinbahnen in den einzelnen Provinzen is t eine sehr verschiedene, sie hat z. B. in den beiden letzten Jah ren betragen in Ostpreufsen 466,609 km, in W estpreufsen 308,950 km, in Schlesien 116,837 km, in W estfalen 188,111 km, in der Rheinprovinz 362,791 km und zeigt somit, dafs die beiden in der Entw icklung des Kleinbahnwesens sehr zurückgebliebenen Provinzen Ost- und W est- preufsen, dank der U nterstützung • des Staates, das Versäumte nachgeholt haben. In betreff der Spur­

weite kommen aufser der N orm alspur hauptsächlich nur die beiden Spurweiten von 0,75 m auf 2201,8 km Länge und von 1 m auf 2076,4 km Länge in Befracht, da die Spurweite von 0,60 m n u r in den verkehrs­

armen Gegenden der beiden Provinzen Pommern und Posen vorkom mt und sich für den dort vorhandenen geringen Personen- und G üterverkehr als ausreichend erwiesen hat.

Die Kosten für die Anlage von 6281,3 km K lein­

bahnen betragen im ganzen 299,75 Millionen .Mark oder im D urchschnitt für 1 km Mk. 47720,—, und können annähernd angenommen werden für eine Spur­

weite

von 0,60 m zu 2 1 0 0 0 M für 1 km 0,75 „ „ 30 000 „ „ 1 „ 1,00 „ , 35 000 „ ., 1 ..

1,435,, ,, 50 000 „ „ 1 ,,

die sich indessen m it R ücksicht auf den eingetretenen Rückgang der Schienenpreise ermäfsigen dürften.

Aus dem V orstehenden ist die grofse Bedeutung zu erkennen, welche das K lein- und Strafsenbahn- wesen in den wenigen Ja h re n seit E rlafs des K lein ­ bahngesetzes vom 28. Ju li 1892 gewonnen hat. Es

■st zu hoffen, dafs die V ereinigung der Provinzial- venvaltungen im Interesse der K leinbahnen, wie der Städtetag im Interesse der Strafsenbahnen ihre Be­

strebungen fortsetzen werden, die hervorgetretenen

U ebelstände zu beseitigen. Besonders g ilt dies von den Kleinbahnen, deren E rtrag bei gröfserem E ntgegen­

kommen der Staatseisenbahnverw altung w esentlich ge­

winnen, und dadurch die betheiligten K reise und Provinzen entlasten würde.

(Nach der „Verkehrs-Correspondenz“.)

D a u e rn d e G e w e rb e a u s s te llu n g in F r a n k f u r t a . M.

E ine am 5. März d. J . in F ran k fu rt a. M. unter dem Vorsitz des P räsidenten des Technischen Vereins H rn. Dr. P o p p abgehaltene, zahlreich besuchte öffent­

liche V ersam m lung beschäftigte sich mit der E rrichtung einer dauernden G ewerbeausstellung in F ran k fu rt a. M.

Nachdem H r. Dr. B e c k e r über die allgemeinen G esichts­

punkte gesprochen, H r. P. S c h u b e r t den Finanzplan entw ickelt und H r. Z w e i g l e über das zu errichtende Gebäude A nfschlufs gegeben hatte, gelangte einstim m ig die nachfolgende Resolution zur A nnahm e:

„ In R ücksicht auf die Bedeutung von F ra n k ­ furt a. M. als M ittelpunkt einer an Industrie und H andel so reichen Gegend und als Samm elpunkt eines gew altigen Frem denverkehrs erk lärt die V er­

sammlung, welche von den V ertretern des T ech­

nischen Vereins, des F rankfurter Bezirksvereins deutscher Ingenieure, der E lektrotechnischen G esell­

schaft, des F ran k fu rter Techniker-Vereins, des V er­

eins für V o lk s w irts c h a ft und Gewerbe, sowie des Clubs für L andw irthe einberufen war, die Schaffung einer »dauernden Gewerbe- und Industrie-A usstellung in F ran k fu rt a. 31.« fü r ein dringendes Bediirfnifs und ein wesentliches M ittel zur F örderung von H andel, Industrie und L a n d w irts c h a ft von F ra n k ­ fu rt a. M. und Umgegend.

Sie erblickt ferner in derselben eine zeitgemäfse E inrichtung zur B elehrung und zur H ebung von Gewerbe und K leinindustrie und richtet daher an alle mafsgebenden Behörden und P riv ate das Gesuch um eine möglichste U nterstützung bei der Verwirk­

lichung dieses V orhabens.“

D ie I n te r n a t io n a le A u sste llu n g zu G lasgow 1901 soll demnächst durch K önig E duard V II. eröffnet ■ werden. Sie ist nacli dem V orbild der 1888 dort abgehaltenen A usstellung beabsichtigt, welche von

368 S ta h l u n d E isen. R eferate u n d kleinere M itth eilu n g en . 1. A pril 1901.

6 M illionen Personen besucht wurde und einen Ucbcr- schufs von 1080000 M erzielte. E inen Theil der A usstellung bildet ein ständiger K unstpalast, der mit einem Kostenaufwand von 5 Millionen Mark errichtet wird. Das Gelände hat eine Ausdehnung von 27,11 lia, es w ird vom Elufs K elvin durehström t. Die A us­

stellungshalle w ird ungefähr 8 ha bedecken; besonders erw ühnensw erth ist die Industriehalle von 213 m Länge und 110 m Breite. W ie es scheint, ist die Be­

theiligung von Rufsland und A m erika sowie Canada ziemlich s ta rk , während D eutschland, soweit w ir unterrichtet sin d , nur durch einzelne Aussteller ver­

treten sein wird. Die Stadt Glasgow wird infolge der A usstellung im laufenden Jah re beliebter Versammlungs­

ort der technischen und wissenschaftlichen Vereine sein.

Elektrischer Fernmelder sich warnilnufender Maschincnlnger.

Im N achstehenden ist ein von der F irm a F. W . R a s c h k e & Co. in Reick-Dresden construirter elektrischer Fernm elder wiedergegeben. w elcher das

Warmlaufen der Maschi­ Signalisirung eine Glühlampe oder ein Läutewerk be­

nutzt wird, kann der A pparat entweder an eine vor­

handene Lichtleitung oder an eine K lingelanlage an­

geschlossen, bezw. wie ein einfaches Läutew erk montirt werden.

Zwei gerichtliche Entscheidungen.

Betreffs der sogenannten „Schwarzen L isten1- ist vom L andgericht D ü s s e l d o r f ein U rtheil von weit­

reichender Bedeutung ergangen.

E s handelte sich um einen Procefs von 30 ehe­

maligen A rbeitern der Em aillirfirm a W ortm ann & Elbers gegen deren Inhaber Dr. Elbers, und zwar auf Grund eines Rundschreibens, das dieser nach Ausbruch eines Streiks auf seiner F abrik sämmtlichen deutschen Firmen der Branche m it dem Ersuchen überm ittelt hatte, die Ausständigen nicht in Arbeit zu nehmen. Die Letzteren haben daraufhin die Klage auf Schadenersatz, W ider­

ru f und Zurücknahme des Rundschreibens angestrengt, wurden jedoch m it ihren Ansprüchen abgewiesen. Die schriftliche Begründung des LTrtheils liegt nunmehr vor, sie stellt zunächst fest, dafs verschiedene der in dem Rundschreiben behaupteten Thatsachen unwahr seien, billigt indefs der beklagten F irm a den Schutz des

§ 193 des Str.-G.-B. (W ahrung berechtigter Interessen) zu, indem nicht nachgewiesen sei, dafs die unwahren Behauptungen wider besseres W issen gemacht worden seien, und betont alsdann die principielle Seite der

Sache wie folgt: „Da auch die E hre nicht zu den Rechtsgütern gehört, deren blofs fahrlässige V erletzung nach § 823 des Bürgerlichen Gesctz-Buches E n t­

schädigungspflicht begründet, so bleibt nur zu unter­

suchen, ob nicht § 820 zutrifft, d. h. ob nicht das Ersuchen an die Em pfänger des Rundschreibens, die K läger nicht in D ienst zu nehmen, eine vorsätzliche Schadenszufügung bedeutet, die gegen die guten Sitten verstöfst. Auch diese F rage ist zu verneinen. Dafs allerdings die Beklagte mit dem Ersuchen die aus­

gesprochene A bsicht verfolgt hat, den K lägern durch Unmöglichmachung oder w enigstens Erschw erung der A usnutzung ihrer A rbeitskraft Schaden zuzufügen, kann keinem Zweifel unterliegen. Allein, dafs dieses in einer gegen die guten Sitten verstofsenden W eise ge­

schehen ist, kann nicht anerkannt werden. Das Gesetz w ill nicht etwa jede auf Schadenszufügung gerichtete Handlung schon dann als unerlaubt kennzeichnen, wenn dem H andelnden kein besonderes subjectives R echt zu seinem T hun zustand. V ielm ehr stempelt es auch die nur k raft der allgemeinen natürlichen F reiheit erlaubte, rechtlich an sichindiffcrente Handlung, selbst wenn sie auf Schadenszufügung gerichtet ist, lediglich dann zum Delict, wenn die Schadenszufügung, was der Geschädigte zu beweisen hat, gegen die guten Sitten verstöfst, und letzteres ist in der Regel nicht anzunehmen, wenn durch die schadenzufügende Hand­

lung berechtigte w irthschaftliche Interessen gewahrt bleiben sollen. — D er für das Erw erbsleben als Regel anerkannte Grundsatz der freien Coneurrenz bedeutet einen K am pf w iderstreitender gleichberechtigter In te r­

essen. die einander gegenseitig A bbruch zu tliun und den Rang abzulaufen suchen. Soweit bei diesem Kampf nicht direct unerlaubte oder illoyale M ittel angewendet werden, kann principiell von einer Ersatzpflicht keine Rede sein. W as von der freien Coneurrenz gilt, gilt aber in gleicher W eise von dem w irtsch aftlich en Lohn- und Ivlasseukampf zwischen A rbeitgeber und A rbeiter. Auch hier steht das R ech t principiell auf dem Standpunkt, dafs jede P artei befugt ist, m it allen erlaubten Mitteln ih r Interesse auf Schaffung günstiger A rbeits- und Lohnbedingungen zu wahren. So wenig es daher den Arbeitern verw ehrt ist, zum Zweck der Erlangung günstiger A rbeits- und Lohnbedingungeil durch gesetzlich nicht verbotene Mittel die Arbeit einzustellen und ihre Berufsgenossen zur A rbeitsein­

stellung zu veranlassen und den A rbeitgeber dadurch zu schädigen, so w enig kann es den A rbeitgeber

ersatz-f

üichtig machen, wenn er in einem bestehenden Lolin- ampf zur W ahrung seiner w irthschaftlichen Interessen und derjenigen seiner Berufsgenossen den ihm gegen­

überstehenden A rbeitern durch E ntziehung oder Er­

schwerung der A rbeitsgelegenheit Schaden zufügt. — D er auf Geldentschädigung gerichtete Anspruch war hiernach als unbegründet abzuweisen und damit fällt zugleich der A ntrag auf W iderruf, E hrenerklärung und Zurücknahme des Rundschreibens.

(D ü ss e ld o rfe r

Zeitung.)-F erner hat nach der „Köln. Zeitung“ die Straf­

kammer in N ürnberg am 18. März ein für Ring- und Syndicatbildungen grundsätzlich wichtiges U rtheil in

; einer Sache gefällt, die schon m ehrere Gerichte be-

j schäftigt hat. Von fast säm mtlichen deutschen, bei -

¡ gischen und österreichischen M unitionsfabriken war ein R ing gebildet worden, dem auch die Rheinisch-

| W estfälische Sprengstoff-Actiengesellschaft beigetreten : ist. A uf V eranlassung des Vorstandes des Ringes hatte j nun, wie der „Fränkische K .“ berichtet, der Director

| der N ürnberger A btheilung der R h e i n i s c h -Westfälischen Sprengstoff-Aktiengesellschaft A ugust Gerw ert an den Kaufmann E rn st Georgii in Sclnveinfurt mehrere Briefe gerichtet, worin er Georgii androhte, dafs er, im Falle er noch weitere W aaren von der dem Ringe nicht angehörenden Badischen Sprengkapsel-,

Zündhütchen-1. A p r il 1 9 0 1 . In d u strie lle R u n d sc h a u . S ta h l u n d E isen. 369 und M unitionsfabrik E. Schreiner in D urlach beziehe,

weder von der von Gerwert geleiteten Fabrik, noch von den ändern, dem R inge angehörenden M unitions­

fabriken M unitionsartikel geliefert erh alte; Georgii möge sieh hieraus selbst die Consequenzen ziehen. Da nun Georgii bezüglich des Bezugs gewisser M unitions­

mittel auf die dem H inge angehörenden F abriken sieh angewiesen glaubte und zum mindesten die Sicherheit seiner Bezugsquellen gefährdet erachtete, wenn Schreiner die bestellten W aaren gerade nicht führte, und ihm die M öglichkeit benommen sei, sich die W aaren ander­

wärts zu verschaffen, brach er die G eschäftverbindung mit der Schreinerschen F ab rik ab. W egen dieser Briefe w ar dann vom G erichte in Sehw einfurt A nklage gegen D irector Gerwert wegen E rpressung erhoben worden. Nachdem die Strafkam m er in Sehw einfurt ein freisprechendes U rtheil erlassen hatte, wurde von der Staatsanw altschaft von dem R echtsm ittel der R e­

vision Gebrauch gemacht. Das R eichsgericht hob das Ortheil der Strafkam m er in Sehw einfurt auf und ver­

wies die Sache zur V erhandlung an die Strafkam m er Nürnberg. D iese erachtete die Momente der E rpressung für gegeben und verurtlieilte den D irector G erw ert zu einem Monat Gefängnifs.

Wirklicher Geheimer Rath Dr. Brassert. t Nach nur kurzem K ranksein starb zu Bonn am 16. März in dem hohen A lter von fast 81 Jahren der königliche Berghauptm ann a. D. und frühere D irector des Rheinischen Oberbergamts, Exccllenz Dr. Hermann Brassert. Geboren zu Dortm und am 20. Mai 1820 als ältester Sohn des damaligen O berbergraths, spätem Hallischen Berghauptm anns B rassert, widmete sich Hermann B rassert dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften. Im Ju li 1850 wurde er zum Justitiar bei dem königlichen Bergam te zu Siegen und kurz darauf zum B ergrath ernannt. M it der Siegener Thütigkeit war für B rassert der entscheidende W ende­

punkt seines Lebens eingetreten. Zu der Z eit, als Brassert in die Bergverw altung ein trn t, h atte der Bergbau Preufsens, und nam entlich derjenige der rechten R heinseite, m it Schw ierigkeiten zu kämpfen, die heute fast unglaublich scheinen. Neben der R echts­

zersplitterung und R echtsunsicherheit lastete fast noch schwerer auf dem Bergbau das streng durchgeführte

„Dircctionsprincip“ der Bergordnungen, das den B erg­

werksbesitzer ganz u n ter die Vormundschaft des Staates stellte und jede eigene freie B ethätigung an der Ver­

waltung seines Bergeigenthum s für ihn völlig ausschlofs.

Eine Reform der Berggesetzgebung h a t zwar die Staats­

regierung mehrfach auf dem IVege einer Codification versucht, indefs ohne Erfolg. E rst m it der 1851 be­

gonnenen Novellengesetzgebung erschien endlich die Morgenröthe einer freiem G estaltung der bergbaulichen

»erhältnissc, indem zunächst w enigstens für die rechts­

rheinischen Landestheile durch eine Anzahl von Einzol- gesetzen die V erhältnisse der M iteigenthüm er der B ergw erke, die B esteuerung, das A rbeiterw eson, die Organisation der Bergbehörden u. s. w. durchgreifende Veränderungen erfuhren. Dem Bergratho B rassert fiel bei der Ausführung dieser Gesetze eine hervorragende W irksam keit zu. E s is t b ek an n t, dafs auf Grund seines G utachtens B rassert m it der A usarbeitung eines den ganzen S taat umfassenden Gesetzentwurfs betraut wurde, der dann 1802 veröffentlicht, später von Brassert nochmals rev id irt und schließlich unter seiner u n ­ erm üdlichen und glänzenden V ertretung in der L a n d ­ tagssession 1805 als „Allgemeines Berggesetz für die preußischen S taaten“ fcstgestellt wurde. Auch heute, noch kann dieses A llgem eine preufsische Berggesetz nach Form und In h a lt als m ustergültig und als eines der besten je in P re u ß e n erlassenen Gesetze bezeichnet werden, wie es denn auch nach und nach einer ganzen Reihe anderer Staaten zum M uster bei Neuordnung ih rer bergrechtlichen V erhältnisse gedient hat. F ü r den preußischen Bergbau ist cs geradezu bahnbrechend geworden und hat eine E ntfaltung desselben zur Folge g eh ab t, wie sie früher nie geahnt werden konnte.

W enn auch das Gesetz inzwischen unter dem Einflüsse der Zeitströmungen einzelne Aemlerungcn erfahren hat,

W enn auch das Gesetz inzwischen unter dem Einflüsse der Zeitströmungen einzelne Aemlerungcn erfahren hat,

W dokumencie Stahl und Eisen, Jg. 21, No. 7 (Stron 47-51)

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