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Wesen und Inhalt der Handschrift

1. Einleitung

1.3. Wesen und Inhalt der Handschrift

Die Bezeichnung „Hafenbuch“, die der Vorlage entnommen werden kann, lässt vermuten, dass es sich um ein Amtsbuch handelt, das Angaben zum Schiffsverkehr und Seehandel von Treptow an der Rega enthält, möglicherweise ein- und auslau-fende Schiffe, importierte und exportierte Waren oder die Einnahmen aus den erhobenen Zöllen verzeichnet. Allerdings finden sich nur vereinzelt Hinweise auf Schiffe, Waren und Zölle, da die Geschäftsvorgänge im Hafen dieser hinterpom-merschen Kleinstadt nicht Gegenstand des Hafenbuches sind. Vielmehr handelt es sich um ein Kassenbuch, das den Bau bzw. weiteren Ausbau und Erhalt des neuen Hafens zwischen 1536 und 1569 dokumentiert, d. h. die Einnahmen, mit denen das Unternehmen finanziert wurde, und die Ausgaben, die während der Bau- und Instandsetzungsarbeiten anfielen.

Der alte Hafen, der sich im Mündungsgebiet der Rega bei dem Dorf Regamünde nordwestlich vom Kamper See befunden hatte, konnte seit der Mitte des 15. Jahrhunderts nicht mehr genutzt werden, da die Bürger des nahe gelegenen Kolberg die Ausfahrt mit versenkten Schiffen gesperrt hatten. Deshalb wurde vier Kilometer flussaufwärts ein neuer Zugang zum Meer gegraben. Die neue Mündung der Rega und der gleichzeitig auf dem Land des Klosters Belbuck angelegte neue Hafen, der bereits 1457 im Bau gewesen sein soll, wurden später das Treptower Deep genannt, während die alte Mündung in der Folgezeit als das Kolberger Deep bezeichnet wurde.3

3 Vgl. H. von der Dollen, Streifzüge durch Pommern, Bd. 3: Hinterpommern, H. 8: Frei-enwalde, Daber, Naugard, Plathe, RegFrei-enwalde, Greifenberg und Treptow, Anklam 1885,

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Woher das notwendige Kapital zum Bau und Unterhalt des neuen Hafens in den Jahrzehnten vor 1536 stammte, lässt sich nicht feststellten. Allein aus Zollein-nahmen, Pachten, Strafgeldern4, Vermächtnissen5 sowie den Leistungen der städ-tischen Dörfer, des Klosters bzw. Amtes Belbuck6 und des benachbarten Greifen-berg7, die sich auch im Hafenbuch finden, aber angesichts der anfallenden Kosten einen eher bescheidenen Umfang hatten, können die Bauarbeiten nicht finanziert worden sein. Seit 1536 stellten Dutzende von Rentenverträgen die Haupteinnah-mequelle der Hafenkasse dar. Sie waren zum großen Teil mit Handwerkern ge-schlossen worden. Das zeigen nicht nur vereinzelt auftretende Berufsbezeichnun-gen und indirekte Hinweise auf die ausgeübten Berufe, sondern auch ein Vergleich

S. 264–272; A. Heintze, Geschichte der Stadt Treptow an der Rega, Bd. 1: Von der Grün-dung der Stadt bis zur Reformation, Treptow 1906, S. 92 f.; ders., Der Hafenort Rega-münde, in: Baltische Studien 18 (1860), S. 81–114; F. Langenfeld, Der Regastreit, in:

Unser Pommerland. Monatsschrift für das Kulturleben der Heimat 18 (1933), H. 7/8, S.

234–237. In der spärlichen Literatur zur Geschichte von Treptow an der Rega findet sich auch die Ansicht, eine Sturmflut sei der Grund für die Verlegung des Hafens gewesen. Vgl.

H. Bosse, Treptows einstiger Seehandel, in: Unser Pommerland. Monatsschrift für das Kul-turleben der Heimat 13 (1928), H. 5/6, S. 200–208, hier S. 204 f. Grundlage dafür ist eine Sage, die in den „Miscellanea civitatis Treptoae“ überliefert wurde, einer Quellensammlung zur Geschichte der Stadt aus dem 17. Jahrhundert, die von Samuel Gadebusch zusammen-getragen wurde. Vgl. Samuel Gadebuschs Miscellanea civitatis Treptoae, in: Monatsblät-ter der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und AlMonatsblät-tertumskunde 17 (1903), Nr. 12, S. 136–140. Sie erinnert stark an die Erzählung von Vineta. Danach soll die Stadt (!) Rega-münde wegen des unsittlichen Lebenswandels ihrer Bewohner durch einen Sturm zerstört worden sein. Regamünde wurde tatsächlich von einer Sturmflut verwüstet, allerdings erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts, als der neue Hafen längst existierte. Die Bewohner gaben das Dorf auf und siedelten sich in der Nähe des neuen Hafens an. Aus dieser Ansiedlung ging das Dorf Deep hervor. Vgl. J. von Malotki, Geschichte des Ostseebades Deep (Bez.

Stettin), 2., vermehrte Aufl., Treptow 1937.

4 Die im Hafen erhobenen Strafgelder gingen zur Hälfte an die Stadt und zur Hälfte an das Kloster bzw. Amt Belbuck. Vgl. Heintze, Hafenort (wie Anm. 3), S. 97 f.

5 Aus dem 18. Jahrhundert ist überliefert, dass jedes Testament eine Zuwendung an den Ha-fen enthalten musste. Möglicherweise galt diese Bestimmung auch schon im 16. Jahrhun-dert. Vgl. Ausführliche Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Königl. Preußischen Herzogthums Vor- und Hinterpommern, Tl. 2, Bd. 1: Beschreibung der zu dem Gerichts-bezirk der Königl. Landescollegien in Stettin gehörigen hinterpommerschen Kreise, hrsg. v.

L. W. Brüggemann, Stettin 1784, S. 382.

6 Das Kloster Belbuck war seit 1499 verpflichtet, jährlich 60 Fuhren Steine zu liefern. Vgl.

Heintze, Hafenort (wie Anm. 3), S. 91 f.

7 Greifenberg war seit 1488 zu Holz- und Steinfuhren verpflichtet. Damit wurde eine der vielen Auseinandersetzung zwischen Treptow und Greifenberg um die freie Schifffahrt auf der Rega beendet, die zum Bündnis zwischen Greifenberg und Kolberg geführt hatte und als Grund für die Zerstörung des alten Hafens anzusehen ist. Vgl. Heintze, Geschichte (wie Anm. 3), S. 102–105; Langenfeld, Regastreit (wie Anm. 3); Die Städte der Provinz Pom-mern. Abriß ihrer Geschichte, zumeist nach Urkunden, bearb. v. G. Kratz, Berlin 1865, S. 170 f., 514 f.

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des Rentenregisters von 1548 (fol. 57 r/v) mit einer Zollliste aus demselben Jahr (fol. 13 r) und einem undatierten Verzeichnis von Personen, die eine nicht näher definierte Abgabe leisteten (fol. 12 r.). Die 37 Personen im Rentenregister sind bis auf sieben Ausnahmen nicht identisch mit den 65 Personen aus den beiden anderen Verzeichnissen. Letztere scheinen hauptsächlich Kaufleute und Schiffer auszuweisen. Auch alle bekannten Hafenherren aus der Zeit zwischen 1536 und 1569, die aus dem Rat der Stadt kamen, zu dem die Handwerker keinen Zugang hatten, finden sich darin.

Besonders interessant sind die Angaben über die Herkunft des nicht unbedeu-tenden Kapitals für die Darlehen. Sie finden sich in einigen beiläufig eingestreuten Bemerkungen im Rechenschaftsbericht von 1569 (fol. 80 r – 82 v) und dem so genannten Protokoll (fol. 3 r – 8 v). Danach hatten die meisten Rentenverträge fünf Bruderschaften gehört, nämlich der St.-Annen-, der St.-Georgen-, der Heilig-Leichnam-, der St.-Magdalenen- und der St.-Marien-Bruderschaft, die 1536 auf-gelöst worden waren. Grundlage dafür war die erste pommersche Kirchenordnung von 1535, die nach der offiziellen Einführung der Reformation ausgearbeitet wor-den war und in wor-den Städten die Einrichtung einer besonderen Kasse vorsah, aus deren Mitteln die Kirchen und ihr Personal unterhalten werden sollten. In den so genannten Schatzkasten sollten die Erträge aus den Kirchengütern, die Erlöse aus der Veräußerung von Kirchenschätzen, die Vermögen der Kalande und der ande-ren Bruderschaften sowie die erblos verfallenen Benefizien, Memorien, Vikarien und ähnlichen Stiftungen einfließen.8 Aber in Treptow ging das Vermögen der oben genannten fünf Bruderschaften nicht an den Schatzkasten, sondern an zwei städtische Einrichtungen. Die eine Hälfte wurde auf den Hafen übertragen, die andere Hälfte wurde dem Ziegelhof zugesprochen. Dafür konnten die Bürger die Dachziegel zu einem günstigeren Preis erwerben.

Die Aneignung von kirchlichem Besitz durch die Städte, aber auch durch den Adel auf dem Land, der oft hoch verschuldet war, stellte in der Reformationszeit keine ungewöhnliche Erscheinung dar, erreichte aber wohl nur selten ein ähnliches Ausmaß.9 Der Anteil des Hafens am Vermögen der ehemaligen Bruderschaften belief sich auf 1063¼ Mark. Damit verfügte die Hafenkasse nach 1536 insge-samt über ein Kapital in Höhe von 1379½ Mark, das jährlich etwa 6% an Ren-ten einbringen sollte. Ferner bestanden Pacht- und Mietverträge für zwei Äcker, vier Wiesen hinter dem St.-Georgs-Hospital, eine Wiese auf dem Lehmberg, einen schadegarde und sechs Buden, durch die jedes Jahr weitere 20 Mark und 12 Schil-linge sowie 21 Scheffel Roggen eingenommen werden sollten. Allerdings fielen die

8 Vgl. Die pommersche Kirchenordnung von 1535 nebst dem Anhange: Pia et vere catholica et consentiens veteri ecclesiae ordinatio caeremoniarum pro canonicis et monasteriis, hrsg.

v. H. Heyden, Stettin 1937 (Blätter für Kirchengeschichte Pommerns, Bd. 15/16), S. 61 f.

9 Vgl. H. Wernicke, Fürstenreformation und Adel. Gedanken zur Lage und zum Verhalten des Adels im Herzogtum Pommern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, in: Jahrbuch für Regionalgeschichte 15 (1988), Tl. 2, S. 63–75, bes. S. 71 f.

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tatsächlichen Einnahmen aus den Rentenverträgen geringer aus, da acht Schuldner kein einziges Mal zahlten. Auch die anderen Kreditnehmer, die Mieter der Buden sowie die Pächter der Äcker, der Wiesen und des schadegarde kamen nicht immer ihren Verpflichtungen nach. Gelegentlich finden sich Notizen darüber, dass der Zahlungstermin verschoben wurde oder säumige Beträge gestundet wurden. An-dererseits erhöhte sich das Kapital um weitere 1000 Mark, als die sechs Buden verkauft wurden. Dieser Verkauf wurde ebenfalls als Rentengeschäft gestaltet.

Zur Absicherung der Rentenverträge wurden zumeist Bürgen benannt oder Im-mobilien mit Hypotheken belastet. Einige Kredite wurden nach einiger Zeit in vol-ler Höhe zurückgezahlt und das frei gewordene Kapital in neue Darlehen investiert.

Aber die meisten Rentenverträge liefen ununterbrochen weiter, wobei ein Großteil im Laufe der Zeit ganz oder teilweise auf andere Personen übertragen wurde.

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