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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 26. März, Nr 24.

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für den Kreis Marienburg Weftpr.

Erscheint Mittwochund Sonnabend Abend.

Marienburg, den26. März

Nr. 24.

Landrätliche

Bekanntmachungen.

Nr.l. Marienburg, den24.März1904.

HöherenOrts isteineneue FeststellungderBelegungsss fähigkeitdes Kreises Marienburgmit Einquartierung«ange- ordnetworden.

1904,

ZudemZweckwird denOrtsbehördenindennächsten Tagendie erforderlicheAnzahldes nachstehendenFormulars zugehen.

- Jch ersuche,dasselbe auszufüllenundbestimmtbis zum 10. April einzureichen·Bei derAusfüllungist diegrößte Sorgfalt anzuwenden,da zuRückfragenkeineZeit vorhandenist grau-meistensum die neteguugsknyignen m Gemeinde

Zahlderüber- ZahlderimBele- Belegungsfähigk.b.norm.BelegungsfähigLbei haupt vorhand.«gungsfall entbehrlich. Quart. mitVerpflegnng engemQuartier

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Bartel, Wilhelm 1 1 3 —- 1 1 1 —- —- 3 —- ——— 6 —- Kätner

Schulz,Oskar "2 2 7 1 2 l 3 1 —- 1 6 2 12 10 Hofbes.

Zur rliluterung bemerkesichfolgendes: 1) normalemQuartier mitVerpflegung, 2)engem Quartier.

«

«·

Das »enge Quartier« solldenTrupvennurUnterkommen unter Dachund Faeh möglichstingrößeren taktischenVer- bänden (Kompagnien, Vataillone, Eskadrons, Batterien)und eineKochgelegenheit gewähren. Die Verpflegung, sowie Holz UndStroh bringendieTruppeninderRegelmit;eshandelt- sich zumeistdarum beischlechterWitterung,die einViwakieren Unmöglichmacht,denTrunpeuohne lange Märscheeinrasches Unterschlüvfenzu gewähren. (Noiquartier.) UnterdiesemGe- sichtspunkteunddajede größere-Seitenne,Viehhaus, Schützen- haus oderdergl. fürdenZweckausreichend ist, sind möglichst hvhe Zahlen anzusetzen.

Nr.2. Bekanntmachung.

Am 1.Aprild.Js. gehtdieVerwaltung dernachbe- öekchnetenEisenbahuauleiheu aufuns über:

1.·31J,vrozentigeAnleihederAltdamm-Kolberger Eisenbahn- Gefellfchaftvon1898,

2ssit-prozentige AnleihederStargard-CüstrinerEisenbahn- Gesellschaft,

Z.4vrozentige AnleihederKlei-EckernsördesFlensburger Gesellschaft111.Emission, »

4.,31X,prozentigeAnleihederDortmund-Grunau-Entfcheder Eisenbahn-Gesellschaft,

«

s.slxkprozentige VorzugssAnleiheiScheinev.Reiheder- OftpreußischenSüdbahnsGesellschaft.

"

Die Zinsscheine dieser Anleihenwerdenalsdann bei der

StaCUselmldensTilgnngskasse,hier,w. s, Taubenstraße29,

bei den Königlichen Regieru::gs-Hauptlassen,denKönigliche-n Kreiskasfen,denKassenderindirektenSteuerverwaltung, sowie bei denReichsbank-Anstalteneingelöst.

Die gekündigteu Auleihescheine werdenvon dem ge- nannten Tageabnur von derStaatsschuldensTilgungskasse eingelöft.Siekönnenjedochmit denunentgeltlichabzuliefernden Zinsscheinen nebst Anweisungen auchbei einerderKöniglichen Regierungs-HauptkassenundinFrankfurta.M.bei derKönig-»

lichenKreiskasfe eingereicht werden, welchedieEffektender Staatsschulden-Tilgungskassezur Prüfung vorzulegen hatund nacherfolgter FeststellungdieAuszahlung bewirkt.

Vondiesen Regeln finden folgende Ausnahmen statt:

Diesinsseheine zuder372prozentigenAnleihederAlt- dammsskolberger Eisenbahn-Gesellschaftwerden in Berlin ausschließlichvon derBerliner Handelsgesellschaftund dem BankhauseS. Bleichroedereingelöst; außerhalbBerlins sind dieZahlstellendie obenangegebenen. .

DieZinsscheinezuderAnleihederStargard-Ciistriner Eisenbahn-GesellschaftwerdeninBerlinauchvon derBank für HandelundIndustrie, derdeutschenBankund der Kur- und NenmärkischenRitterschaftlichenDarlehnskasse eingelöstunddie Einlösungder gekündigtenAnleihefcheinewird außervonden Regierungs-HauptkassenundderKreiskasseinFrankfurta.M.

auchvon den obengenanntenStellen undderKreiskassein Soldin vermittelt.

Die gekündigtenAnleiheseheineIll. Emissionder Mel- Eckerusbrde-Flensburger Eisenbahn-Gesellschaftkönnenaußer bei den regelmäßigenStellen auchbei derKreiskassein Kiel zurEinlösung eingereichtwerden.

Ebensokönnen diegekündigtenAnleihescheinederDort-

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mund-Gronau-Entscheder Eisenbahn-Gesellschaftauchbei der KreistafseinDortmund eingereichtwerden. Diejenigen Zins- scheine dieser Anleihe, aufdenennochdie Direktion der Diskonto- GesellschaftinBerlin alsEinlösungsstellebezeichnetist,·werden auchbeidiesereingelöst.

Bei dieser Gelegenheit machenwir darauf aufmerksam, daßdieZorozentigenK·onsols,welcheimUmtauschgegendie Aktien der obengenanntenEisenbahn-Unternehmungenundder Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn-Gesellschaft gegebenworden sind,gebührenfreiin dasStaatsfchnldbuch eingetragen werden, wenn siezu diesem Zweckebiszum15.Augustd.Js. bei uns eingeliefertwerden«

Berlin,den s. März1904. -

HauptoerwaltungderStaatsschulden.

v.Hoffmann.

Marienburg,den14. März1904.

Vorstehende Bekanntmachungwird hierdurchzur öffent- lichenKenntnis gebracht-

Nr. 3. "Remonte-Ankauf für1904.

1.Zum Antan dreijähriger, ausnahmsweisenierjähriger Remonten sollenindiesem Jahre imRegierungsbezirke Danzigdie nachbezeichuetenöffentlichenMärkte abge- haltenwerden:

Lo. April 9Uhrvorm. Trutenau Kr.Danziger Niederung, 26. » 9 » » Ließaub.Dirschau, 27. v» 9 » » Schöneberga.XW.Kr.Marienburg, Lis. 10 » » FürstenauKr.Elbing Land, «

29. » 11 » » Tralau Kr.Marienburg,

:30. » 8 » » AltmünsterbergKr.Marienburg, :-3.sMai 7 » » AltfeldeKr.Marienburg,

21· » 8 » » Elbing,

11. Juni 8 » » Pr.Stargard, 22.August8 » » Marienburg Westpr.

AußerdemimRegierungsbezirke Königsbergi.XPr.

17. Juni7.«’ Uhrvorm. "Alt-Dollstädt Kr.Pr. Holland.

2.«Dieanaekauften Pferdewerden sofort abgenommenund gegenQuitiungbarbezahlt-

3.PferdemitMängeln,diegesetzlichdenKauf rückgängig machen,sindvomVerkäufergegen ErstattungdesKauf- preisesund der Unkosten zurückzunehmen,desgleichen Pferde,diesich währendderersten28Tage nachdem TagederEinlieferungin dasDepotalsKlophengsteer- weisen.Die gesetzmäßigeGewährsfristwirdfür periodische Augenentzüttdung(innere Augenentzündung,Mondblindheit) auf28Tage nachdem TagederEinlieferungindas Depot verlängert,fürKoppen (Krivpesetzen)auf10Tage vomgenanntenZeitpunkteabverkürzt.

4.Verkäufer,diePferde vorführen,dieihnen nicht-eigen- tümlichgehören,müssensich gehörig ausweisenkönnen- 5.DerVerkäufer ist verpflichtet, jedem verkauften Pferde

eineneue, starke,rindiederne TrensemitstarkemGebiß undeineneue KopfhalftervonLederoderHanfmitzwei mindestens 2mlangenStrickenunentgeltlich mitzugeben.

6.Zur FeststellungderAbstammungderPferde sinddie Deck-und.Füllenscheinemitzubringen. X

Auchwerden dieVerkäufer ersucht,dieSchweifeder Pferde nicht übermäßigzubeschneidennnddieSchwanz- rübenichtzuverkürzen.

7."Vorstehende Ankaufsbedingungen gelten auch für nicht öffentlicheMärkte.

Berlin,den23. Februar1904.

»

Kriegsministerium. Remonte-Jnspektion.

gez. von Domain

« Marienburg,den 22. März1904. Vorstehende Bekanntmachungwird hierdurchzuröffent-

lichenKenntnis gebracht. - - «

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Nr. 5.

DieOrtsbehördendesKreiseswerdenersucht,dieInter- essenten aufdie Märkteaufmerksamzumachen.

Der NachmarktinMarienburg am 22. August istnur für solche Pferde bestimmt,diebeiden FrühjahrssMärkten wegenivorübergehenderUmständevom Ankan zurückgestellt

wurden. "

Nr. t. Marienburg,den28. März1904.

DenHerrenGemeinde- und Gutsvorsteherdes Kreises bringe ichdieBestimmungendes §1derVerordnungder KöniglichenRegierunginDanzigvom3.Januar 1881, be- treffend ForderungdesregelmäßigenSchulbesuchs,wonachin denersten8Tagenjedes Kalenderqnartals die imver- flossenenVierteljahrzu- und weggezogenen Kinder imAlter Von6-——14Jahren demLehrer namhaftzumachen find,iit Erinnerung.

«

s Polizei-Verordnung.

AufGrundder§§ 137,139und140 desGesetzesüber dieallgemeine Landesverwaltungvom 30·Juli 1883 (Ges.

SammlungS. 195 ff), sowieder §§ 6,12und15des—

Gesetzesüber diePolizeiverwaltungvom11.März1850 wird mit Zustimmungdes Provinzialrats fürdieProvinz West- preußenzumFeld-undForstpolizeigesetzvom 1.April 1880«

Ges. SammlungS. 230)verordnet:

MitGeldstrafebis zu 60Jewird bestraft,wer,abge- sehenvondenin§38für Holz gegebenenBestimmungenaus einem fremdenWalde oderTorfstichandereGegenständeals Holz,welche er erworben hat oderzuderenBezugeinbe- stimmten Maßenerberechtigt ist, unbefugt ohneGenehmigung desGrundeigentümersoderdessen Vertreters, vor Rückgabe des Verabfolgezettelsoder an anderen als denbestimmten TagenoderTageszeiten,odervon einemanderen alsdemihm angewiesenen Bezugsorteentnimmt oderaufanderen alsden bestimmten Wegen fortschafft.

DieVerfolgungtrittnur aus Antragein«

Danzig,den 4.März1904.

DerOber-Präsidentgez.Delbrtick;

Marienburg, den 24.März1904.

Vorstehende Bekenntmachungwird hierdurchzur öffent- lichenKenntnis gebracht. «

Nr. 6.

An Stelle des

Marienburg, den23.«·März"1904.

erkrankten Amtsvorstehers Wtebe in Pordenauwerden dieAmtsgefrhäfte desBezirks Barendt bis auf Weiteres von demstellvertretenden Amtsborsteher, HofbesitzerWarkentin inPalschau wahrgenommen.

Nr. 7. Marienburg,.den 24. März1904.

»Neuansbrüche von Schweineseuche

W

Kreise GesäitggxzrlxzmNamen derEigentümer

Marienburg Hohenmalde MolkereipächterGräber

Thorn Wibsch Gutsbezirk

Graudenz Adl.Rehwalde MolkereibefitzerSchön Erlofchen istdiesSeuchein .

Rosenberg Bischofswerder TischlermeisterRadtke. Rosenberg Bischofswerder, KlempnermeisterWegner Rosenberg Bischofswerder BesitzerEhlertk Rosenberg Gr.. Peterwitz BesitzerKarohl;

Culm Glauchau Domäne

Thorn Schönwald GastwirtRoesner »

Nr.s.

.

Marienburg,den 24. März«1904.

Unter demSchweinebestandedesMolkereipächtersWeber inBröskeistdieSchweineseucheausgebrochen. · DruckvonO.

"

Halb-Marienburg.

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