• Nie Znaleziono Wyników

Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 26. August, Nr 67.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Share "Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 26. August, Nr 67."

Copied!
2
0
0

Pełen tekst

(1)

für den Kreis Marienburg Westpr,

Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.

Nr. 67.

Landrätliche Bekanntmachungen.

Nr. 1. Marienburg, den 22. August 1905.

Der nächsteKursus in der hiesigen staatlich aner- kannten Hufbeschlaglehrschmiede des Kreises Marienburg beginnt am 2. Oktober und dauert bis Cnde Dezember- Gesuche um Zulassung sind bis zum 15. September d. Js.

unter Beifügung des Lehr- bezw. Meisterzeugnisses bei dem Kreisausschusse des Kreises anzubringen, in dem der Antrag- steller seine gewerbliche Niederlassung hat, oder nach Er- langung des Befähigungszeugnissessein Gewerbe zu betreiben beabsichtigt In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Schüler für Wohnung und Lebensunterhalt während des Kursus selbst sorgen will, oder wegen Bedürftigkeit die Gewährung einer Beihülfe nachsucht. Bedürftigen Schülern kann eine solche zu ihrem Unterhalte während des Kursus bis zu 4 M für die Woche gewährt werden.

Die Prüfungsgebühr ist vor Beginn des Unterrichts zu entrichten und beträgt 10 Ja.

Zur Teilnahme an dem Lehrkursus ist die Eigenschaft als Schmiedegeselle und ein Lebensalter von mindestens 19 Jahren erforderlich.

Die Ortsbehörden werden ersucht, die Schmiedegesellen auf den bevorstehenden Kursus aufmerksam zu machen.

Nr. 2. Marienburg, den 23. August 1905.

Der Herr Ober-Präsident der Provinz Westpreußen hat genehmigt, daß von dem Vorstande des Vereins Lehrerinnenfeierabendhaus zu Danzig im November d. Js.

eine Verlosung von Kunstgegenständen und Handarbeiten zum Besten des Lehrer-innen-Feierabendhauses Veranstaltet wird und daß 12000 Lose zum Preise von 0,50 Ja für jedes einzelne Los in der Provinz Westpreußen ausgegeben und vertrieben werden.

Nr. 3. Marienburg, den 19. August 1905.

Der Kreistierarzt Schoeneck hierselbst ist für die Zeit vom 30. August bis 16. September beurlaubt und wird durch den Tierarzt Reinhold Fischer hier vertreten werden.

Im Falle Auftretens von Maul- und Klauenseuche oder bei sonstigen wichtigeren VeterinärpolizeilichenAnlässen ist einer der benachbarten Kreistierärzte aus Elbing oder Dirschau zur Vertretung heranzuziehen, durch dessen Beteiligung dem

Staate die geringsten Kosten entstehen.

»

Nr. 4. Marienburg, den 22. August 1905.

Der Herr Ober-Präsident der Provinz Westpreußen hat genehmigt, daß von dem Vorstande des St. Marien- krankenhauses in Marienburg Ende November d. Js. eine Berlosung von Hand-arbeiten und Gebrauchsgegenständen zum Besten des St. Marienkrankenhauses in Marienburg veranstaltet wird und das 4000 Lose zum Preise von 0,50 »l- für jedes einzelne Los in den Kreisen Marienburg und Stuhm ausgegeben und vertrieben werden.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Nr. 1. Unter den Schweinebeständen des Hofbesitzers B. Wienß in Tiegenhagen und des Käsereibesitzers L. Krieg

Marienburg den 26. August. 1905.

r

zu Platenhof ist die Schweineseucheamtlich festgestellt und über die betreffenden Ställe die gesetzlicheSperre angeordnet

worden.

»

Tiegenhagen, den 18.- August 1905.

Der Amtsvorsteher.

Nr. 2. Unter dem Schweinebestand des Gutsbesitzers R. Flindt zu Lindenau herrscht die Schweineseuche und wird deshalb die Sperre über das betreffende Gehöft verhängt.

Lindenau, den 22· August 1905. Der Amtsvorsteher.

Nr. 3. Unter den Schweinen des Schmiedemeisters

Ulrich, der Arbeiter Engler und Edwald in Warnau ist Rotlaufseukhe amtlich festgestellt. Schutz- und Sperrmaß- regeln sind angeordnet.

Warnau, den 22. August 1905. Der Amtsvorsteher.

Nr. 4. Nachdem die Rotlausseuche unter den Schweinen des Mühlenbesitzers Schmidt-Hohenwalde erloschen und die Stalldesinfection ausgeführt, werden die angeordneten Sperrmaßregeln aufgehoben-

Rosenort, den 24. August 1905.

Nr. 5. Der Plan über die Errichtung einer ober- irdischen Telegraphenlinie auf dem Wege von Sommerau nach Sommerort liegt bei dem Postamt in Altfelde aus.

Danzig, den 11. August 1905.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

Nr. 6. Da der Bezirksausschuß zu Danzig durch den in seiner Sitzung vom 24. Februar 1905, aus Anlaß einer Enteignungssache gefaßten Beschluß, die gegenwärtige Ver- tretung der unter dem Namen »Schwentekommune des großen Marienburger Werders« vereinigten Ortschaften Schoenau, Wernersdorf, Mielenz, Altmünsterberg, Simons- dorf, Altenau, Trappenfelde, Gr. Montau, Biesterfelde, Alt- weichsel, Kunzendorf, Gnojau, Gr. Lichtenau, Kl. Lichtenau, Ließau, Gr. Lesewitz, Jrrgang, Eichwalde, Tannsee, Niedau, Lindenau, Kl. Lesewitz, Halbstadt, Scl)adwalde, durch die Marienburger Groß-Werderkommune bezw. deren Repräsen- tanten nicht als rechtsgültig anerkannt hat, ist eine ander- weite Organisation der Schwentekommune und der Erlaß einer besonderen Satzungfür dieselbe erforderlich.

Zu- diesem Zwecke habe ich eine Generalversammlung auf Montag den 18. September d. J. Vormittags 10 Uhr im Deutschen Hause zu Neuteich anberaumt.

Die Herren Gemeindevorsteher der zur Schwenten- kommune gehörigen oben genannten Ortschaften fordere ich auf, durch die stimmberechtigten Mitglieder die Wahl eines Ortsdeputierten vornehmen zu lassen und diesen mit Voll- macht versehen, pünktlich zur Teilnahme an der obigen Generalversammlung zu entsenden. Von denjenigen Ort- schaften, aus denen kein Deputierter erscheint, wird ange- nommen werden, daß sie sich in die Beschlüsse der Erschienenen unbedingt fügen.

Neuteichsdorf, den 25. August 1905.

Der Borsitzende des Repräsentanten-Kollegiums der Groß-Werder-Kommune

G. Wadehn.

Der Amtsvorsteher.

«

Druck von O. Halb, Marienburg.

(2)

Cytaty

Powiązane dokumenty

Die Ortsbehörden des Kreises ersuche ich, etwa vor- handene Militärpflichtige der oben bezeichneten Art mittels eines Auszuges aus der Rekrutierungsstammrolle unter Bei- fügung

Den Magisträten und Gemeindevorständen teile ich nach- stehend die Nachweisung über die Kreisabgab en-Veranlagung fiir das Nechnungsjahr 1905 mit dem Ersuchen mir, hier- nach

Sie können dies tun durchrichtige deutliche Ausfüllung der Zählpapiere, bereitwillfge Auskunft über etwaige Lücken oder 1-lndeutlic?:;:- keiten in der Ausfüllung und durch die

hat als- bald nach der Entladung der Schweine stattzufinden Vor vollendeter Desinfektion dürfen dieselben nicht wieder zum Transport von Schweinen benutzt werden.. Der Desinfektion

»NiederländischeAllgemeine Effekten- Handel, Akt.-Ges.« in Amsterdam neu errichtet worden« Es mag daher jetzt noch- mals nachdrücklich und ganz allgemein darauf hingewiesen werden,

Die Aeußerung der Ortsbehörde muß sich insbesondere einerseits auf das etwa vorhandene Vermögen des Antrag- stellers, seine Einkommensquellen und die Verhältnisse

Verstärkt wurde die Notwendigkeit einer solchen noch dadurch, daß infolge des Regenmangels des ver- flossenen Sommers in manchen Gegenden des Reichsgebtetes sich

Beispiels- weise wurde in vielen Fällen bescheinigt, daß die Kinder noch arnLeben und die unter ihnen befindlichenTöchter unverehelicht find, in denen-Waisengeld