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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 29. März, Nr 24.

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für 11.-Kreis Maribrg estpr.

ErscheintMittwochund Sonnabend Abend. ,

Nr. Marienburg, den29. März. 1905,

LandrätlicheBekanntmachungen.

«

Nr. 1. Marienburg,den27.’März1905.·

UnterHinweis aufdieNundverfügungvom 21. April 1904 A2835 wirddenHerren SpezialiasfierernderKreis- kraukenversicheruug hierdurchinErinnerung gebracht, daß dieAnsgabebelägeidesverflossenen Vierteljahresbis zum l.April d.Js. zurFestsetzung einzureichen sind.. Nr.2.- « Marienburg, den 24. März1905.

«

Bezüglichder Brücken- nndFährgeldabgabenseitens Angehörigensder Geudarnterie ist seitens der Herren Ministerder öffentlichenArbeiten und»derFinanzenunter dem Januar d.

Its. 111.«A. 12896 M. d. J.

A. . 15471 F.- »

.

20263 , « entschiedenworden,daßinAn betrachtder dienstlichen Stellungder Gendarmerie eskeinem Bedenken.unterliegt,sdie Gendarmerie- Osfiziere auchvon den Brücken-und Fährgeldabgabensin gleicher Weisefrei zn lassen,wie dies dieTarifehinsichtlichderöffentlichenBeamten bestimmen.

DieabweichendeEntscheidngindenErlassenvom 11.

Mai 1850 und 28. September1857 tritt hiernach außer Anwendung.

- DieHerren Amtsvorsteher,in derenBezirken sich Führen befinden,ersucheich,dieFährinhaber hiervonzuunterrichien.

Nr.Z. . Marienburg,den 27. März1905.

Nachdemin den UrteilendesOberiandesgerichtsinFrank- furtaXM.vom 4. Juli 1902, des Kammergerichtsvom 18. Oktober 1904 nnddesOberlandesgerichts Marientverder vom19.November 1904xdie RechtsauffassungzumAnsdrncke gebrachtist, daß Reparutnrwerkftätteu, dielediglichdem Zweckennd derFörderungeines Eisenbahn-Unternehmens dienen,ais dessen wesentlicheBestandteile anzusehenunddes-

-Halb gemäß § 6·derGewerbeordnung dengesamtenBor- schriftenderGewerbeordnung nicht unterworfen seien, erachtet CI derHerr Minister für HandelundGewerbefür geboten, daßbei demgegenwärtigenStande derGesetzgebungauchdie Polizeibehördennicht mehrversuchen,dieBestimmungdes Titels 711 derGewerbeordnungin solchenReparatnrwerks stättenzwangsweisezurDurchführng zu bringen. «.

Die beteiligten Ortspolizeibehördenhaben-. ihreBeamten mitentsprechenderWeisungzuversehen. -

·Nr.4. Marienburg,den24. März1905.

Betrifft Förderung des regelmäßigen Schulbesuchs DieBestimmungendes §1derVerordnungderkönig- lichen RegierungzuDanzigvomZ.Januar 1881,nach welchen in denersten8Tagen jedes Kalendervierteljahresdie imver- flossenenBierteljahrezu- oderweggezogeneuKinderimAlter von6-14 Jahren demLehrernabmduftzu machen find, bringe ich hierdurchdenGuts- undJGemeindevorständendes

KreisesinErinnerung. -

Nr.5s. Marienburg,den 25.März1905.

Es wird hiermitzuröffentlichenKenntnis gebracht, »daß mit derJagdzu verschonen find: »

"

1.MännlichesRot-i und Damwild vom 1. März sbis 31.Juli.

WeiblichesRot- und Damwild sowieKälbervonRot- undDamwild vom 1.Februarbis15. Oktober.

Rehböckevom 1.Januar bis15. Mai.

WeiblichesRehwildvom 1.Januar bis 31. Oktober.

RehlälberdasganzeJahr hindurch.

Hasenvom 16.Januar bis30. September.

Fasanenhennenvom 1.Februarbis15. September.

Rebhühner,Wachtelnvom 1.Dezemberbis31.August.

WildeGutenvom 1.Märzbis30. Juni.

Schnepfenvom 16.Aprilbis30Juni.

.Drosselnvom 1.Januar bis30. September.

DieSchonzeit fürdenDachs ist gänzlichaufgehoben.

DiewildenGänse sind, entgegen hierund da verbreiteter

abtgiåichenderZeitungsnachrichten,das ganze Jahr hindurch,

Iag ar. -

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VCkaUUtmachUUgdnanderer Behörden««

Nr.1: Das demDienstboten Johann Wittnlski.

geb.den4.Februar1887 zuHolm, hierunter Nr.99am 22. Dezember1903 ausgestellteGesindedienflbneh istatt- geblichverloren gegangen nnd wirdT,fiirnngültigerklärt.

FallseszumVorschein kommt,bittedasselbe einzuziehen und

hierher einzusenden. .

Demp.Wittulski ist heuteein neues Dienstbuch ansgeis stellt worden.

Brunau,»den 27.März1905.

DerAmtsvorsteher.

DruckvonTO.Halb-Marienburg.

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