FLURBEREINIGUNG IN DER SCHWEIZ UND IN DER
NIEDERLANDE • EIN VERGLEICH
Ol.f Wolter D咽, 0岫ober 1991
T
U
Delft
Enh叫 tsverzeichnis
1.
ç
harakterisierunp: der heiden Länder ...•. l.l Landscha缸 1.1.1 Die Schweiz . . . .... . .. . ... . . . ... . ... . . .. 1 1.1. 2 Die Niederlande ....•• . .••. . .•...•. ..•. .. •. . .... 1 1.2
1.2.1 Landwirtschaft 2 23
1.2.2 D阻Landwirtschaft in der Niederlande Die Landwirtschaft in der Schweiz 1.3 Besi吋 lungsstruktur ... •.. .. .... .. ....• .. ... .. .. . . 51.3.1 Die Schweiz . . . • . . .. ..•. ...•.. .•...• ... 5
1.3.2 Die Niederlande .... .. . . •...• . . .•. . . . ... •.. . 5
1.4 Staatliche Organisation . . .. .... . . .... . . .. .. 6
1.4.1 Die Schweiz . ... . .. .... ... . . .. .•..• .. . ....•• . .. 6
1.4.2 Die Niederlande . .. . .. .. . . ... . . .. . . 7
b
Qeschichtlicher Ueberblìck über die Entwicklunf! der 旦旦垃且也退也且 ... .. ... ... .... ...•..8
2.1 2.1.1 2.1.22.2
2.3 2.3.1 2.3.2 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 Die Entstehung der bäuerlichen Eigentumsstruktur.
.
,.
.
.
.
8Die Situation in der Schweiz .... . ... . .. . , . , . . . . . .. 8
Die Sitatior> in der Niederlande . .. .. .. .. . . 8
Nachteile der starken Parzellierung
..
.
. . .
.
.
.
.
.
.
.
. . ..
9Die Entstehung der heutigen Gesetzesregeln ... . " , 9 Die Entwicklung in der Schweiz . . . . . . . . . . . . • . . . • . . .. 9
a. Kantonale Gesetze . . . .. . ... . .. •.. .... . .. 9
b. Bundesgesetze . . . ... . . . • . . .. 10
c. Die heute gültigen Bundesgesetze .... .. . . . • • . . • • . . .. 1 J Die Entwicklung in der Niederlande .. .• . . . • . . . . • . . .. 12 a.Die Anfånge
,
das Gesetz von 1924.
....
.
I.
. .
.
.
.
.
. .
.
12b. Das Gesetz von 1938 .... .. .. ... .. •... • . ..•.... . 13 13 14 c.Das Geselz von 1954
d.Das Gesetz von 1985
. . . • . . . • . . , • . , . , Stand Stand Stand 有 d ξ J 呵 d4 υ
Ill-'"
u e LH 鴨" e m 曲 n 自 a ms
m可 b uE e啥 zm 間 叫 “ -nmM
耐
帥
K M m F 叮叮 rdd h 也 nn tII Kommentar'.,.
.
.
.
.
,
.
.
...
.
.l.
.!l
eberblick über das oTl!ani且torische Vorl!ehen bei einer旦旦h旦旦旦但此 . • . . . . . • • . . . . . • . • • . . . • . . . • • • • • •• 17
3.0 Vorbemerkungen . . . ... . . . .... .. . • . . . • . . . .. 17
3.1 Ablaufschema als Ueberblick . . . • . ..• . . .• •. . ... 17 3.1.1 Ablaufschema 仙r die Schweiz . ... . .. •. .. • ...• . . . ... 18
3.1.2 Ablaufschema für die Niederlande . . .. . . ... . . .的 3.2 Die lnitiativphase .. ... . .. . . ... .. . • . . . • . . . • . . . 20
3.2.1 Situation in der Schweiz . . . .. •...•. . .•. . . •. . . 20
3.2.2 Situation in der Niederlande . ... •...• ..•.. .•... . ... 20
3.2.3 Vergleich . . . ...•. .•... .. .. . .. . 22
a.Initiativrecht . . . .. . . • . . ••. . • • . . • . . .. 22
b. Begutacl、 tung d自 Vorschlages . . ... . . . •. .••... 22
3.3 Vorbereitungsphase . . . . • . . . . . . • . . . . . . . .. 23
3.3.1 Situation in der Schweiz . . . • . . . .. . 23
a.Planungsstudie
...
.
...,..
.
.
....,
...
...
23b. Vorprojekt oder generelles Projekt .. . . • . .. 24
c.Bemerkungen zu Planungsstudie und Vorprojekt ... •... 25
3.3.2 Situation in der Niederl曲曲 • • . . . . • . • • • . . . • • . • . • • •• 26
a.Die Ernennung der Landentwick1ungskommission .. .. .. . 26 b.Der Landentwicldungsplan .. . . .. . • . .. 26
3.3.3 Vergleich . . . . .... .... .. . . • . . . 27
a.Projektausarbeitung .. .. .. . . .. . .. . . 27
b.Inhalt VDn Landentwick1ungsplan und Vorprojekt . . . 28
c.Projektevaluation .... . .. . . .... . .. 28
d.Planfeststellung ... . .. .... ... ... . .. 泊 3.4 B目chlussfassung .... . .. . . ... .... . .••. . ••. .. . 28
3.4.1 Situation in der Schweiz
.,...
.
...
..
.
.
...
28a.Erstel1ung der Abstimmungsunterlagen .. . . • • . . • • . . . . 28
b.Die Abstimmung . . . • . . .• •. ... 30
c. Rechtliche Folgen . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . 30
3 .4 .2 到 tuation in der Niederlande
... ....
.
.
..
..
30a.Liste der registrierten Eigentümer und Pächter . . . 30
b.Abstimmung .. .. . . .. . •.... 31
c.Rechtsfolgen aus dem Beschluss . . . •. .. .. . .••.... 31 3.4.3 Vergleich .. .. . . . . . . . . . . . . • . . . • . . . • . . . .. 31
a.Stimmber回htigung der Pächter . . . •...• .. .• •.. . . 31
b.T咱ger der Verfahrens . . . • . . . • . . . ••. . . . 32
3.5 Ausführung . . . • . . . • . . . .. 32
3.5.1 Vorgehen in der Schwe日. . . . . . . . . • . • • • . • . • • • . . . . • 32
a.Aufnahme d目 alten Besitzs旭ndes . . . 32
b. Bodenbewertung 徊。nitierung) . . . 33
c.Bereinigung d自 generellen Projekt臼 .. ... 33
d.Oeffent1iche Auflage . . . • . . . ... 34
e.Vorzeitige Besitzeseinweisung
..,...
.
...
.
...
34f.Ausarbeitung der Detailprojekte . .... ... . ... • . . • . .. 34
且 .Neuzuteilungsentwurf .可﹒, • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 35 h.OeffenUiche Auflage der Neuzuteilung .. .•.. .• . . . 36
i.Antritt des neuen Bestandes .. .. . . " . . 36
3.5.2 Vorgehen in der Niederlande . . . .. . ... . . 37
a.Ausführung von Tietbauarbeiten .... . ... . . .. .. ... .. 37
b.PI扭曲 ber die gemeinschafilichen und öffentlichen Anlagen ... . ... . ....﹒ 間 37 c.Plan für 血itweise Nutzung . . . ... . .. . . ... 37
d.Liste der Rechtsinhaber ... ... . . .• .. . •...•...•.. . 37
e. Erste Bodenschätzung
..
.
.
..
...
.
....
,
38f. Oeffentliche Auflage . . . .. 38
g.Besitzeinweisungsplan (Neuzuteilungsentwurf) ... ... ... 38
h. TeilstücksgestaJtungsarbeiten . . . .. ... .... . •. .. 40
i. Besitzeinweisungsakt . . . ~ . . . • . .. 40
3.5.3 Vergleich . . . 40
a.Al1gemeines zum Ablauf . . . . . . . . . . . . . . . . .. 40
b. Plan über die gemeinschaft1>chen und öffentlichen AnJagen . . . .. .. ... 40
c. Plan für die zeitweise Nutzung und vorzeitige Besitzeseinweisung . . . .. . . 41
d.Landerwerb . . . .. .. ... ... . . • . . . . 41
e. Landabzug . . . ... ... . .. . . 41 3.6 Kostenverteilung. . . . . . . . . . . • . . . . . • . . . • . . . , 42
3.6.1 Vorgehen in der Schweiz . . . . . • . . . • . . . • . . . . . . . • • . .. 42
a. Geldausgleich .. . . ..• . . .. . . . •.. .• .... 42
b.Schlussabrechnung ... . .... . .. . . . ... 的 c.Kostenverleger . . . .的 3.6.2 Vorgehen in der Niederlande . . ..• . . . •.. . •. . • • • . . .. 43
a.Die zweite Bodenschätzung . . . •. . . • . . . . • . . . . 43
b.Liste der Geldausgleiche . . . • . . . • . . . • . . . .. ... . 44
c. VerteiJung der Kosten
...,...
.
.
.
...
443.6.3 Vergleich . . . • ...• . . . •...•... •. . . 44
a.Geldausgleich ... •... •. . . • . . . • . . . • . . . •...•.. .. . 44 b.Bezahlung ... . . . . .. .... ... . 的
3.7 Erha1tung und Weiterentwicklung d自 erreichten Zustandes . 45
3.7.1 Siluation in der Schweiz . . . .... ... . . 45
a.Unlerhal個問,gelung . . . .. . . 45
b.Zweckenlfremdungsverbol ... . . .. . ... . ... 45
c.Bemerkung zur Grundbuchvermessung . . . 46
3.7.2 Silualion in der Niederlande . . . .... . . .. ... 46
a. Unlerhallsregelung .... . . .. .. 46
b. Zweckentfremdungsverb剖 t Unterh叫lspflichl .. • . . . • . .. 46
3.7.3 Vergleich . . . .... . . • . . . • . . . 46
a. Unlerhall . . .. . ... ... . . .... . . •. .. 46
b.Sicherung der Flurbereinigung ... . . • . . . • . . . • . . . • . . . 46
ιver~chiedene Formen der Flurbereinil!uni! und ihre Anwendunl!sbereiche ... . .. ... .. . .
a
4.1 Ueberblick über die verschiedenen Formen .. .• ... •.. . . 484.1.1 Weitere Formen in der Schweiz . . . . . . . • . . . . . . .. 48
4.1.2 Weitere Formen in der Niederlande 48 4.1.3 Zuordnung . . . . ... . . .. ... ..•.. .•.... 49
4.2 Gesamtmelioration und Ruilverkaveling ... •. .•. . ••.... 49
4.2.1 G目amtmelioration . . . ... ... ..• .. • ... • . . .. 49
a.Anwendungsbereich .. . . .... . . •..• . ..•... . 49
b.Ziele . . . .... . . .. . ... . . 49
c.Besondere Bemerkungen .. .. . . 49
4.2.2 Ruilverkaveling (Flurbereinigung in der Niederlande) . . . 50
a.Anwendungsbereich . . . .. .. . .. . . 50
b.Ziele
...
.
.
.
...
...
. . ‘ .
. .
. .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
51c. Besondere Bemerkungen . . . . • . . . . . . . . . . • . . . • . . .. 51
4.2.3 Ver刮目ch . .. . . .... . . 51 4.3 Herinrichting (Neuordnung des ländlichen Raumes) . . . 51 4.3.1 Anwendungsbereich . . . .. 52
4.3.2 Ziele . . . ... ... . . .. . . .... . . . 52
4.3.3 Durchführung . 52 a.Vorbereitungsphase: Zweistufige Vorbereitung mit dem Landentwicklungsprogramm . . . .... . . 52
b. Beschlussfassung
...‘.
.
.
.
. . .
.
.
.
.
. ..
53c.Ausführung . .... .. . . •.. . ....•.. .. .... 53
4.4 Infrastrukturbedingte LandumJegung und
Aanpassings-InnChur3 E e - - e . . . . 5 4
4.4.1 Infrastrukturbeding阻 Landuml巳且ung in der Schweiz . . .... 54
a.Anwendungsbereich . . . ... ... . ... . .... ... 54
b.Ziele .... . . ... . . 55
c.Durchführung . ... .... ... . .. ... .... 自 . . . • • . . '. . .. 55
4.4.2 Aanpassingsinrichting in der Niederlande . . . ... . . •... 56
a.Anwendungsbereich ... .. . . .. 自 .
.
.
•
.
.
.
. .
.
.
56b.Ziele . .. .. ... .... .. . •. . . • . . . • . . . .. .. 57
c. Durchführung ... ..• .. . •. ..• . . . • . . . •. . . 57
4.4.3 Vergleich . . . • . . . • . ..•...•.. . .. . . 58
4.5 Freiwiliige Umlegungen . . . • . . . 58
4.5.1 Freiwillige Landumlegung und Pachtlandaustausch . . . 59
a.Freiwillige Landumlegung in der Schweiz . . . . . . . . . • . .. 59
b. Pachllandaustausch . . . .•... 59
4.5.2 Ruilverk:aveling bij Overeenkomst ...ω a.Anwendungsbereich .. ... .. ....• • . . . . . . . . . ω b.Ziele . .. . ... . ω c.DurchfUhrung . . . • . . . . ... . . • . . . 60
4.5.3 Vergleich ... ... ..心. • . .. 61
4.6 Spezielie Landumlegungsformen . . . . . . . . . . . . . . • . .. 62
4.6.1 Sp回ielle Formen in der Schweiz .. . . ...• ... . •. .. .... 62
a.Die AJpverbesserung
...
.
. .
.
62b.Die Rebbergmelioration . . . ... ... . ... . . . .... 63
4.6.2 Spezielie Formen in der Niederlande . . . • . ... 64
a.Ruilverkaveling met een admin的tralief Kar且ter. (Administrativumlegung) ... . . •... 64
b. Die FJurbereinigung in Treibhausgebielen ... . ... . •... 64
.l..
ZU咀 mmenfassun2 und Schlusskommenta[ . . . 665.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 Zusammenfassung der Situation ìn der Schweiz . . . • . . . 66
Konf1iktbereich Umweltschutz . . . ... •... 66
Konf1iktbereich Landwirtschaft . . ... 且 ... 67
Konf]iktbereich Raumplanung 67 Zusammenfassung der Sitiation in der Niederlande . . . 68
Konfliktbereich UmweltschulZ • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 68 Konf1iktbereich Landwirtschaft ... . . .•. . . •. .. 69
5.3 Gule Jd自n aus der Ni甜erlande, die in der Schweiz
übernommen werden kônnten . ... ... . . ... .. .. 70
5.4 Gute Ideen aus der Schweiz
,
die in der Niederlandeübernommen werden könnten .. ... . .. .. . . .. .... 70 5.5 Schlusskommentar. . . . . . . • . . • . . . . . . . . . . .. 71
YQR盟Q!IT
Flurbereinigung hat sowohl in der Schweiz 剖 s auch in der N阻derlande eine lange
Tradition und hat Landwirtschaft und Landschaft in b目den Ländem stark veränden. ln
刮目前 Arbeit sollen die Systeme beider Länder miteinander verglichen werden. Auch aktuelle Problemfelder und Entwicklungen für die Zukunft werden behandelt
Diese Arbeit wurde während cin目 zweimonatigen IAESTE-Studienaufenthaltes 個 der
Facu1teit der Geodesie
,
Se旭tie planologische en juridische Geodesie,
der TU Delftcrarbeitet. Zu besonderem Dank bin ich den Herren ir. F.B. Rosman und ir. j.A.
Zevenbergen verpflicht剖. die rnich sehr hi)freích unterstützt haben und mir viele Fragen
über das Flurbereinigungswesen in der Niederlande erk.1ärt haben. Danken m品chte ich
auch aUen weiteren Mîtarbeitern der Fachgruppe, die mich in diesen zwei Monaten herzlich aufgenommen haben
1CHARAKTERlSIERUNG DER ßEIDEN LÃNDER
Obwohl beide Länder von ihrer morphologischen Gestalt her vöUig verschieden sind
(die Schweiz ein Bergland
,
die Niederlande ein FlachJand),
sind sie doch von ihrerG抽sse her ungefáhr 油 nlich. Beíde sìnd sehr dicht besiedelt und haben folglich mit dem
Problcm der zunehmenden Bodenverknappung zu k且mpfen. 1m Nachfolgenden möchte
ich eine kurze Charakterisierung der beiden Länder vornehmen
,
damit der Leser sichin etwa ein Bild von den Eigenarten dieser beiden Länder machen kann.
I.I L組虫也且且
1.1.1 Die Schweiz
1m Herzen Europas geleg凹, umfasst die Schweiz ca. 41 '000 km2 Bodenobernäche. Es
lassen sich im wesentlichen drei landschaftstypen unterscheiden
1. Jura (.且 10 再 der Fläche) im Nordweslen und Westen. Der Jura ist ein .FaltenM
gebirge
,
das im Zuge der Alpenfa1tung entstanden ist und eine maxim叫 e Höhe von ca1600 m erreicht. Vorherrschendes Gestein ist Kalk. Demzufolge finden sich wenige
Oberflächengewässer und der Boden ist teilweise sehr karg und unfruchtbar
,
vor allemauf den Bergketten. Hier Îst nur Weidewirtschaft möglich. In den Tälem
“
der Bodenfruchtbarer
,
es finden sich auch elmge ausgerlehnte fruchtbare Ebenen ( z. B. beiDelemont im Kanton 1ura)
2.Mittelland (回 30 幅 der F1äche): Es durchzieht von Südwesten nach Nordosten
die Schweiz. G曲logisch gesehen ist es ein Sediments叮咚, aufgefüllt mit erodiertem
Material aus den Alpen und dem 1ura. Das Relief ist gl血凶 geprägt und dadurch
ziemlich hügeli且. Die mittlere Höhe beträgt etwa 4∞ bis 5∞ Meter. Das Mittel1and ist
das fruchtbars峙. zugleich aber auch am dichtesten besiede1te Gebiet der Schweiz
3.Alpen (ca. 60 % der Fläche): Sie nehmen den ganzen südlichen und östlichen Teil
der Schweiz ein und bilden ein typisch且 Hochgebirge mit Gipfeln b的 46∞ m Höhe. Es
finden sich kristalline Gesteine w阻 Granit und Gneis
,
aber auch me旭mo巾heSedimentsgesteine. In der Eiszeit waren die Alpen völlig vergletsche口 1 es entstanden
dadurch einige weile Trog位1er wie z. B. das Rheinta1 und das Wallis (Rhonetal). 1m
Uebergangsgebiet zum Mittelland entstanden auch einige grössere Seen
1.1.2 Die Niederlande
1m Nordwesten Europas geleg間,胡 der Mündung des Rheins in die Nords間, umfasst
die Schweiz. Wie der Name bereits andeutet ist die Niederlande ein sehr ebenes und tiefgelegenes Land (由 20 % des Landes liegt unter dem Meeresspiegel). Die Bewohner wurden geprägt durch den ständigen Kampf gegen das M間r , das das flache Land zu überfluter】 droh峙. So schützen heute 姐 lometerlange Deiche das Land vor der Ueberflu
tung. Es entstand so das Sprichwort: "Gott schuf die ganze Er缸, ausser die Niederlande
,
denn die wurde von den Niederländern selbst gemacht. 11 An der Küstefindet man noch R臼te eines Dünenwa11es
,
der vermutlich einma1 das ganze Land geschützt hat. Heute Îst dieser Wa11 an vielen Stellen durchbr田hen. Dadurch entstandenim Norden d臨時izvollen fri目的chen lnseln ,的er auch die weil ins Land hineingreifende
Zuid叮S蟬, die heute durch einen Deich vom M晶r abgetrennt ist und nun Dsselmeer heisst.
5ehr viel Land wurde seit dem 16. lahrhundert trockengelegt. Einen grossen Landgewinn von ca.200'OOO ha erzielte man in diesem lahrhundert durch d阻 teilweise
TrocJ也 nlegung des Usselm臨時s. Der Boden ist 品 berwiegend sandig-Iehmig. An einiger、 Orten Lreten auch Moorböden auf. Dort hat man Probleme mit der Bodenabsenkung
,
da sich der Torf nach der durch die Trockenlegung erfolgten Grundwasserabsenkung
zers叫 und zusammensackt. 50 sin岫 die ohnehin 5伽 n tte恥legene Bodenobertlåche weiter ab und es ist nur eine Frage der ze此, bis der Grundwasserspiegel weiter gesenkt werden muss
,
damit der Boden weiter genutzt werden kann.1m südlichsten Teil der Niederlande, im leicht hügeligen Limbu嗯, findet man auch fruchtbaren Lössboclen.
12 Landwirtschaft
1.2.1 Die Landwirtschaft in der Schweiz
Obwohl die naWrlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft wegen der überwiegend hügeligen Landschaft nicht unbedingt id且1 sind
,
hat die Landwirtschaft in der Schweiz doch eine recht grosse Bedeutung. Einige Za.hlen d且u:Gesamtes
,
landwirtschaftlich nutzbares Land:ca. 1'000'∞Oha (2). davon ca. 3∞'。∞ ha im Berggebiet (Wiesen und Weiden)
。ffene Ackerfläche (1984): 286'∞o ha (1) Haupterwerbsbetnebe: 且 60'。∞ (3)
Nebenerwerbsbetriebe (häufig im Berggeb叫)個鉤,酬 (3)
Durchschnittsnäche der hauptberuflich geführten Betriebe 15 ha (1)
Anzahl Berufstätige in der Landwirtschaft (1984): 121'400 (4)
Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft an der Ge咽mtbeschäftigtenzahl ﹒ 6 % (1)
Vorherrschend
,
vor allem im Jura und in den Voralpen- und Al阻ngebieten , ist die Milchviehhaltung und damit verbunden die Käseherstellung. Nur im Mittelland wird auch im 島的sseren Rahmen Ackerbau getrieben, Daneben bekam in den letzten Jahrendie Mastviehhaltung (Schweine und Rindermast) einen immer grösseren Stellenwert
,
möglich geworden durch die billige Einfuhr von Futtermitteln. Damit handelte man sich aber auch Probleme mit der Jaucheverwertung 帥,Traditionellerweise hat auch der Rebb曲. vor allem an bevorzugten l..agen in der Westschweiz und im W叫l時 I eme bedeutende Stellung.In den letzt側的 Jah問n hat die Schweizer Landwirtschaft einen deutlichen S山ktur
wandel durchgemacht. D叮 biolo且isch-technische Fortschritt ermöglichte eine Ver-doppelung der Produkti凹, obwoh1 gleichzeitig wegen des Sogs der expandierenden Wirtschaft die An叫I der Betriebe auf die H制e zurückging (2
,
Sη , Rationalisierung und Intensivierung waren die Schlagworte. Als Folge davon besitzt die schweÎzerischeLandwirtschaft heule
,
bezogen auf die landwirtschafûiche Nutznäche,
den höchsten M血 hanisierungsgrad Europas (1)Trotzdem musste der Staat immer stärker in die Landwirtschaftsmärkte eingreifen
,
um die Schweizer Landwirtschaft mit ihren im Weltvergleich ungünstigen Pr吋 uktionsbedingungen zu s且rken, So existieren heule für die meisten Produkte Preis- und Abnahmegarantien sowie Mengenbeschränkungen
Für den Staat sind dabei in seinem Vorgehen folgende Ziele massgebend (1):
I.Preisgünstige Versorgung der Bevölkerung mit qua1 i旭tiv hochwertigen und gesunden Nahrungsmitteln
2.Die Vorsorge für Zeiten mil gestörter Zufuhr
3.Der Schutz der Lebensgrundlagen Bod間, Landschaft und Umwelt
4.Die Erha1tung einer bäuerlich strukturierten (d. h, auf dem bäuerlichen Familien-betrieb basierenden) aber leistungsfahigen Landwirtschaft
,
die auch mithilft,
eine angemessene Besiedlung der Land- und Randgebiete zu erhaltenDie Landwinschaftspolitik dient 剖 so nicht nur landwirtschaftlichen Ziel凹, sondern auch a1lgemein gesellschaftlichen Zielen. Diese Ziele sind in den Diskussionen der letzten Jahre z. B. über Ueberinter】 slvlerun且 I Ausräumung der Landschaft und
Ver-schmulZung des Grundwasser durch zuviel Dünger immer mehr in den Vordergrund gerückt. ln diesem Zusammenhang wurden auch oftm世s die Melioralionen a1s mitverantwonlich für verschi甜ene negative EntwickJungen hingestellt
1.2.2 Díe Landwírtschafl in der Niederlande
[n der Niederlande herrschen für die Landwirtschaft grossenteils hervorragende
Produ岫ionsb吋ingungen. Deswegen hat die Landwirtschaft auch einen hohen Mechanisierungs- und lntensivierungsgrad erreicht. Dazu elß1ge Z的len (8)
-g白血叫間J Jandwirt且hafllich nutzbares Land: 2.0 Mio ha
(1.1 mio ha Grasland
,
0.8 Mio ha Ackerland,
davon wird 0.2 Mio ha für M副血的au verwend前J 0.1 Mio ha Gemüsebau~ kulturen)-Anzah1 l.andwirtschaftsbetriebe (1985): 136'仗沁
durchschnittliche Fläche pro Betrieb
.
-Milchwirt臨haft 且 16 ha -Ackerbau: 且 30 ha
-Beschäftigte in der Landwirtschaft: 270'αm
-Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft an der Gesamtbesd過ftigtenzahl
6 啞
Die Niederlande Îst im Gegensatz zur Schweiz ein Agrarexportland. 1984 臨nd man mit
6.9 % Antei1 am Weltmarkt 叩 dritter Stelle der agrarexportierenden l..änder der Welt
Hauptbetriebszweige sind die Tierhaltung (Milchvieh und Mastviehhaltung) und der
Ackerbau. Einen grossen Ant叫, vQr allem wertmässi且 I haben die diversen Spezi叫
kulturen wÎe Gemü時間bau , ßlumen etc. J oftmals in Treibhäusem. Hier ist die
Industrialisierung am weitesten fortg自chritten
Neben der produzierenden Landwirtschaft besteht cíne bedeutende Agrarprodukte
verarbeitende lndustrie. Ueber 60 % der Ertr酋ge der eigenen Landwirtschaft werden
im Land selbst verarbeitet.
ln den NiederJanden fand in den letzten Jahrzehnten ebenfalls ein bedeutender
StrukturwandeJ statt, der zu immer weniger Betrieben rnit immer grösser werdenden und
damit rationeller bewirtschaftbaren Flächen führte (1m Jahr 1969 gab es noch 301'∞o
Landwirtschaftsbetriebe). Unterstützt wurde dieser Wandel durch umfangreiche
Trockenlegungen (Usselm自rpoJder) , Drainagen von Sumpf1and und Urbarisierung von
Heidegebieten (dies vor allem während des 2. Weltkrieges). Nicht zuletzt spielte auch
die Flurbereinigung eine nicht zu unterschätzer>de Rolle in diesem Proze峙。
Hollands Landwirtschaftspolitik ist s坦rk mit der Politik der EG vertlochten. Die
zunehmende Ueberproduktion und die verstårkte Akzent山 erung der
Umweltproblematik führten zu einem Umdenken. 1m EinkJang rnit der EG m∞hte man
die Landwirtschaft extensivieren und dabei vermehrt natürJiche und natumahe
Lebensråume schaffen. Ein wichtiger Bestandleil dieser S旭tegie bilden individuelle
Bewirtschaftungsvereinbarungen mit den Landwirten.
Gerade in einem so dicht besi吋巳1ten Land wÎe die Niederlande stellt die Bevölkerung
auch immer mehr Anforderungen an ein grösseres Erholungspotential der Landschaft
Die Landwirtschaft hat sich auch hier a1lgemeinen geselJschaftspolitischen Zielen
anzupassen. Ein grosses Problem in der Niederlande bilden ebenso wie in der Schweiz
die durch innere Aufstockung entstandenen, bode叫 unabhängigen Mastbetrie恤, die rnit ihrer übermässigen Jaucheproduktion
,
welche auf zu kJeíner Bodentläche ausgebracht1可 Be電 iedlum閃電 truktur
1.3.1 Die Schweiz
EigentJich ist die Schweiz über die g胡盟Bodenfåche gesehen nicht übermässig dicht
besiedelt. Dies sieht aber sehr baJd anders aus
,
wenn m個 beden恤I dass der gr酋sste Teilder Bevölkerung von ca. 6.5 Mio im Mittelland le仙, das nur 30 幅 der Fläche der
Schweiz ausmacht. So Îst das schweizerische MittelJand eines der am dichtesten
b目iedelten Gebiete Mitteleuropas
Die Raumnutzungsintensität ist sehr gross
,
vielfåltige Nutzungsinteressen (wieLandwirtschaft, Wohnen, Industrie, Erholung, Naturschu包:) treffen sich auf kJeinem Raum. Es ist offensichtlich
,
dass diese Situation zu vielschichtigen Kontlikten führenmuss. In der Vergangent祖it haben meistens die wirtschaftlich stärkeren
Nutzungsinte間ssen über die 5chwächeren obsiegt (50 Z. B. Industrie und Verkehr über
die Landwirtschaft und den Natur阻hutz). Am schlechtesten s個nd lange Jahre die Natur
da
,
weil ihr Schutz wirtschaftlich nichts einbrachteMehr und mehr fand auch eine räumliche Segregation s個tt﹒ Arbeiten , Einkaufen und kulturelle VeranstaJtungen in der Sta曲, Wohnen auf dem Land. Das Auto wurde zum
wichtigsten Verkehrsmiuel und die Bereitstellung entsprechender Flächen verschlang
viel Platz. Oeffentliche Verkehrsmittel wie Bahn und 8us wurden ungenügend gefördert
Fazit dieser Entwicklung: Seit 1952 wurde mehr 曲 140'。∞ ha wertvolles KuHurland
dem lnfrastruktur- und Siedlungsausbau g曲pfert (2)
In den Berggebieten hingegen hat sich der Tourismus stark entwickelt
,
es entstandenyiele Fremdenverkehrszentren. An Ort凹, wo kein oder wenig Tourismus vorhanden .i鈍,
macht sich eine deutJiche Abwanderungsbewegung bemerkb缸, da die traditionelle Landwirtschaft meist keine genügende Lebensgrundlage mehr bietet
Erst relativ spät
,
vor ca. 25 Jah問n hat der Staat die盟 ProbJematiken richtig erkanntund die Notwendigkeit einer umfassenden Raumplanung eingesehen. Seit 10 J曲問n
ex.istiert nun ein Bundesgesetz
,
das die haushälterische Nutzung des Bodens zum ZieJhat. Doch das Bewusstsein
,
dass Boden ein nichtvermehrbares Gut 鈍. verbreitet sichnur langsam in der Bevölkerung
1.3.2 Die NiederJandc
Die Niederlande hat 14.5 Mio Einwohner (8)
,
die sich auf ungefåhr dieselbe Fläche wiein der Schweiz verteilen. Daraus ÎSl ersicht1i帥, dass die Niederlande mit ähnlichen Problernen wie die Schweiz zu k且 mpfen hat. Sehr dicht besiede1t ist in der Niederlande
vor a1lem das Gebiet um die drei grössten Städle Amsterdam
,
Rouerdam und DenHaag sowie entJang der grossen Wasserwege Rhein und Maas. ln diesen Gebieten
b自teht auch ein starker Erholungsdruck. es müssen Pufferflächen zwischen den grossen
Siedlungen geschaffen werd凹, da natürliche Pufferflächen wie Wald weitgehend fehlen
Daneben gibt es aber auch relativ düon besiedelte und strukturschwache Gebie恤, z. B.
in den Provinzen Friesland und Groningen. Abwanderungsbewegungen in Richtung der grossen Zentrcn bilden hier ein grosses Problem
Der Ausbau der Siedlungen
,
Industrien und Verkehrswege verschlang hier ebenfa1ls sehr viel Land. In den sechziger Jah時n und anfangs der siebziger J曲 re betrug der Verlust 胡 landwirtschaftlichem B剖開晶 10'。∞ ha pro J曲r, heute sind es immer n∞h etwa5瓜)() ha pro Jahr
Ein wenig konnte diese Entwicklung aufgefangen werden durch die Gewinnung neuen
Landes. Trotzdem sah man bereits frühzeitig die Notwendigkeit einer raumplanerischen Steuerung der Landesentwick1ung ein. 50 gibt es in der Niederlande seit 1962 ein Raumordnungsgesetz. Der 5taat legt die Grundzüge der Planung fl自t, Provinzen und Gemeinden verfeinen、 diese Pläne. Raumplanung hal 剖so in der Niederlande eine
l加gere Tradition 剖 s in der 5chweiz.
14 Staatliche Onmnisatio明
1.4.1 Die Schwe血
Die Schweiz ist ein Bund von 23 Kantonen
,
die sich zur "Schweizerischen Eidgenossenschaft" zusammengeschlossen haben. Der Staatsaufbau ist dadurch stark föderalistisch geprägtEs ist ein dreistufiger Staatsautbau
1. Oer Bund (die Zentralregierung). Er darf ausdrücklich nur die Aufgaben übemehmen, für die er in der Bundesverfassung die Kompetenz erha1ten hat Die Exekutive besteht aus einem siebenköpfigen Bundesrat
,
der aJle wichtigen Entscheide gemeinsam trifftOie Leg的lative ist ein Zweikammemparlament:
Der Nation刮目t (2∞ Mitgl】吋er): Hier ist jeder Kanton nach Bevölkerungszahl vertreten. Der Nationalrat wird 副le 4 Jahre im Proporzverfahren gew仙It
Oer Ständerat (46 Mitglieder): Jed叮 Kanton entsendet je zwei Räte in diese Parlamentskammer. Diese werden 剖le vier Jahre vom Volk gewählt, allerdings im Majorzverfahren.
Sämtlichen Gesetzen müssen beide Kammem zustimmen
,
es können auch beide Kamn祖m Aenderungen an Gesetzesentwürfen machen.2. Die Kantone: Sie übemehmen sämtliche Aufgaben
,
für die der Bund nichtzuständig 叫 oder die er an die Kantone delegien hat. Oftmals besitzt der Bund nur Ueberwachungs- und Koordinationsfunktion
,
die Kantone sind 必r die Ausführung und Umsetzung der Gesetze verantwortlich.Exekutive ist ein Regierungsrat und es besteht ein im Proporzverfahren gewähltes Parlament
3. Die Gemeinden: Eine gewisse Autonomie ist ihnen in der Verfassung
garantiert. Diese kann aber mehr oder weniger gross se間, je nach Kanton Sehr wichtig in unserem Zusammenhang i鈍, dass die Gemeinden für die grundeigentümerverbindliche Zonenordnung auf ihrem Gebiet zuständig sind.
Eine Besonderheit in der Schweiz ist die dîrekte Demokratie: Ueber Verfass
ungs-änderungen muss obligatorisch das Volk abstimmen
,
es gilt ein doppeltes Mehr, ιhdie Mehrheit der B凹凸lkerung und der Kantone muss zustimmen. Verfassungsänderungen können auch vom Volk mit einer Initiative
,
die durchmindestens 1 ∞'α)(} Stimmbürger unterstützt werden muss
,
verlangt werden. Auch über vom Parlament beschlossene G目叫血 kann abgestimmt werden,
wenn di目 mindestens鉤'0∞ Stimmbürger verJangen (Referendum). Die direkte Demokr剖 ie gilt auch in den
Kantonen und Gemeinden.
Die höchste judikative Behörde in der Schweiz ist das Bundesgeric恤, das aber nur über Bundesrecht urteilen k胡 n. In Streit!孟11en , in denen kanton刮目 Recht massgebend 山,
k.ann das Bundesgericht nur die Verfassungsmässigkeit übe巾TÜfen.
1.4.2 Die Niederlande
Die Niederlande ist eine konstitutionelle Monarchie. Der König (zur Zeit eine Königin) hat zwar grundsätzlich die Macht, kann di自e aber nur ausüben durch Minister
,
die ihrerseits dem Parlament verantwortlich sind. Die Kompetenzen der Regierung sindrelativ weitreichend
,
sie kann vieles per Dek了'et regeln,
wenn dies im Gesetz so vorgesehen ist. In jedem FalJ muss aber die Regierung das Vertrauen der Mehrheit des Parlamentes habenDas Parlament (Staten Generaal) besteht aus 2 Kammem
Die erste Kammer hat 75 Mitglieder
,
die von den Provinzräten gewählt werd間. Diezweite Kammer hat 150 Mitglieder
, d
ie in direkter Wahl vom Volk bestimmt werden Nur die zweite Kammer kann Gesetzesvorschlãge einbringen 吋er Gesetzesvorschläge der Regierung ändem. Gesetze bedürfen der Zustimmung beider Kammem des Parlaments und der RegierunιDie Niederlande ist cin tei1weise dezentra1isierter Staat. Die 12 Provinzen haben recht
grosse Befugnisse. Die Einwohner der Provinzen wähJen einen Provinzrat
(G甜eputeerde Staten)
,
der aus seiner Mitte 目 n Kollegium bestimmt,
das für dieVerwa1tung zust卸dig ist.
Die unterste Stufe bilden die etwa 8()日 Gemeinden. Eine vom Volk gewählte Gemeindeversammlung bildet das Parlament
,
das aus ihrer Mitte die regierenden Gemeinderäte bestimmt. Der Bürgermeister, der für die Verwaltung zust扭曲直 1鈍, wird durch die Regierung ernanntDaneben gibt es in der Niederlande 剖 s historisch gewachsene Besonderheit noch die sogenannten Wassergenossenschaften. Sie sind ebenfalls seJbstständige Gemeinwesen und sind für Bau und Unterhalt der Deiche
,
EnlwässerungsanJagen und teilweise auchfür die Abwasserreinigung zuständig
b
!i
ESCHICHTLICHER UEBERBLlCK UEBER D1E EN1WICKLUNG DER FL1lRRRRRINIGlJNG21 Die F. nls扭hllnp der häuerlichen Eipentum~stnlktu l"
2.1.1 Die Situation in der Schweiz (Quel1e:(5))
1m 4. und 5. lahrhundert n. Chr. wurde die Schweiz nach dem Rückzug der Römer durch Alemannen (deutschsprachiger Teil der Schweiz) und burgundisch-keltische Stämme (franz晶sischsprachiger Teil der Schweiz) besiedelt. Die typische Siedlungsform war das Haufendorf. Rund um das Dorf lag das von a11en gemeinsam bebaute Land. In
späteren lahrhunderten erst entstanden die für die hügeligen Vora1penregionen typischen Hofsiedlungen durch Rodung des Waldes
,
da die Bevölkerung immer mehr zunahmAb 恤. 7∞ bis 10∞ n. Chr. löste die so且enannte Dreifelderwirtscha缸 das 叫te Bewirtschaftungssystem ab und 目 bildeten sich feste EígentumsverhäJtnísse heraus. Dahei wurde a1les Land des Dorfes in drei Zelgen eingeteilt. Ein Zelg wurde mit Wintergetreide bebaut
,
ein Zelg mit Sommergetreide und ein Zelg blieb unbebaut und dien扭曲 Weide. Es herrschte Flurzwang,
d. h. in jeder ZeJg mussten alle Bauem immer dasselbe anbauen. Erst mit der französischen Revolution und der Bauem-befreiung Anfang des 19.1ahrhundert verschwand die Dreifelderwirtschaft.Als Folge der Dreifelderwirtschaft blieb aber eine starke Zersplitterung des Grundeigentumes zurück
,
da beim Erbgang die ReaJteilung herschte,
d.h. jeder Erbe hatte Anrecht auf ein entspr缸hend臼 Stück Land aus der Erbmasse. Dazu kam,
dass jeder Erbe danach trachten muss阻, in jeder Zelg ein Stück Land zu bekommen, was zu weiterer Zerteilung führte. Eine planmässige Wegnetzar>lage war ebenfalls nichtvorhanden
,
sodass viele Grundstücke mit Weg- uod Fahmechten belastet wurden. Alles dies sind Faktoren,
die eine m吋eme, rationelle Bewirtschaftung sehr erschweren.Bei den Hofsiedlungen sieht die Situation besser aus. Meistens wurde der Hof nur an
目nen Nachfolger vere巾, sodass die Einheit gew的rt blieb. Dadurch sind viele dieser
H凸fe gut arrondie前,
d.h. ihr ganzes Land befindet sich in der Nähe ihres Hofes. 2.1.2 Die Situation in der N間derlande
Jn vielen Tei1en der Niederlande
,
besonders dort,
wo das Land relatiy sumpfig w缸, siedelte man entJang yon erhöhten Strassen. Das eigene Land bildet dabei einen Iangen Strejfen,
der rechtwinklig zur Strasse verläuft. Durch die hier auch vorherrschende Realteilung wurde das Land beim Erbgang längs geteiJt, damit jeder Erbe wieder 凹nStück an der Stra且已抽出 wo er seinen Hof bauen konnte. Als d阻 Gnmdstücke mit der Zeit zu schmaJ wurden
,
begann man auch querzuteilenAls Folge die且r Entwick1ung entstanden viele kJeine ParzeUen. Oftmals b自1包t em BaueT eioe grosse Anzahl dieser Parzellen
,
die dazu oft r自由h weit vert即 It und schl自ht erschlossen sind,
da nur wenige Querwege existierenEs gibt aber 3uch Haufendörfer
,
in denen das Land zunächst gemeinsam bewirtschaftet wurde. Als dann später das Eigentum aufgeteilt wur,血. ents祖nden mehr oder weniger se岫。rfórmige Grundstücke rund um das Dorf. Unterschiedliche Bodenbeschaffenheitenführten oft zu einer weitergehenden Aufteilur唱. um die Gerechtigkeit zu w曲ren.
Wir finden in der Niederlande 刮目 gleich wie in der Schweiz eine Agrarstruktur VOT
,
die für eioe modeme Bewirtschaftungsweise nicht g自ignet i鈍,
z2 Nachteile der starken Parzellierunσ
Diese oben dargestellt間 im Laufe der lahrhunderte gewachsenen Agrarstrukturen
habcn verschiedene wirtscl祖ftliche NachteÍ帖, die hier kurz aufgelistet werden sollen
Zeitverluste durch unproduktive Fahrten zu den verstreut liegenden Parzellen
Dazu unnötiger Energieverschl刮目
Ungünstige Zufal、 rt zu den Grundstücken
,
Umwege sind nötigVerlust an produktiver Landf1äche: Viele Grundstücksrandgebiele wegen
kleiner Parzellen
Erschwerte Maschinenarbeit durch unregelmässige Form der parzel1en
Erschwerte Koordination der Feldarbeiten. Z.B. bei der Heuemte
Arbeitskr誼fte müssen auf die verschiedenen Parzellen verteilt werden Schlechte Uebersicht über den Stand der Arbeiten.
Belastung der Grundstücke mit Dienstbarkeiten wie Durchgangsrechte etc Führt oft zu Kulturschäden und zu Streitigkeiten
Daraus ist ersicht1ich
,
dass Verbesserungsmassnahmen dringend nötig sind23 日 ie Entstehunll' der heutill'e的 Gesetzesrel!elunll'en
2.3.1 Die Entwicklung in der Schweiz Z蓮、 Kanlonale. (ì皂、 etze
Bereits Anfang d臼 19.1ahrhunderts ergriffen einige Kantone gesetzliche Massn曲m間, um die oben dargelegten Missstände im Rahmen f1urbereinigur>gsähnlicher Vorgehen
zu beseitigen. Ein erstes G也e阻 entstand 1808 im Kanton Luzem
,
hatte aber keinen Eñol且, da die Flurbereinigung auf freiwiIJiger Basis durchgefUhrt werden sollteErsl später fand der sogenannte Minoritätszwang Eingang in die Gesetze: Die
widerstrebende Mjnderheit hat sich der Mehrheit bei der DurchfUhrung von Flurbereinigungen zu fügen
Trotzdem waren die Auswirkungen nach wie vor bescheiden
,
da d時間的prechendefinanzielle Unterstützung oft fi曲lte. Man muss auch beachten
,
dass viele Gesetze gar ke.ine Flurbereinigung im heutigen Sinne vorsahen. Meist beschränkte man sich auf den Bau von Wegen und Entwässerungen und nahm allenfalls ein p,且r Grenzkorrekturen vorl2..t且且車站盤里l盈
Der Bund erliess das erste Ge扭扭, das sich 'auch mit Flurbereinigungen befass峙, 1m
Jahr 1893 (Geselz belreffend Förderung der Landwirtschaft). Darin wurden Unterstützungen des Bundes für sog. B剖開verbesserungsmassnahm凹 zu denen auch
Flurbereinigungen gehören
,
fe5tgelegt1912 geschah dann der nächste wichtige Schritt mit dem Erlass des Schweizerischer、 Zivi1gesetzbuches. In Art. 703 wird der Minoritätszwang festgeschrieb間. Kriterium fUr das Zustandekommen ist die Zustimmung von
2/3
der Eigentümer mit mindestens der Hälfte der Fläche. Den Kantonen wird die Ordnung des Verfahrens übertragen und die Möglichkeil gegeb間. die Durchführung noch weiter zu erleichtemDaraufhin entstanden in den meisten Kantonen Meliorationsgesetze. Mit dem
Zivilgesetzbuch wurde auch das Grundbuch eingefüh此 dem eine Vermessung
vorangehen soUte. Vor der Vermessung war bei zersplitterten Grundbesitzverhältnissen
allerdings eine Flurbereinigung vorgeschrieben. Diese Vorschriften lrugen ebenfalls dazu
bei
,
die DurchfUhrung von Flurbereinigungen in Schwung zu bringen.In den dreissiger Jahren stellte der Bund verschiedene Sonderkredite zur Verfügung
,
um die Durchführung von Bodenverbesserungen in der durch die schlechte wirtschaftlicheLage in Not geratenen Landwirtschaft zu fördem. 1m 2. Weltkri旬,叫 s die Schweiz weitgehend isoliert war und Nahrungsmittelimporte nur beschränkt möglich war凹, wurde diese Förderung noch vers且rkt. Flurbereinigungen waren ein Mittel zur
Steigerung der Nahrungsmittelproduktion. Viele grössere Entwässerungs- und
Flur-bereinigungsprojekte wurden in dieser Zeit in Angriff genommen
,
50 die Entwässerungder Linthebene und des St. GalIer Rhein個les
1951 wurde mit dem Erlass des neuen Landwirtschaftsgesetzes auch die Regelung der
Bodenverbesserungen gründlich revidiert. Es entstand die im wesenllichen noch heute
gültige Gesetzesregelung. Darum an di目前 Stelle eine eingehendere Beschreibung der
Gesetzesregelun且間, damit m胡 sich etwa ein Bild über Anwendungsbereich und Ziele der Flurbereinigungen in der Schweiz machen k虹m
c 、 Die heute l!ü1til!en Bundesl!esetze
Der fünfte Titel (Art. 77-95) d臼Landwirtschaftsgesetzes befasst sich mit
Bodenverbesserungen. Diese werden w時 folgt umschrieben:
"Bodenverbesserungen im Sinne dies臼 Gesetzes sind Massnahmen 剖er Wer拙, die
den Zweck h.b間, die Ertrags鼠higkeit d目Bodens zu erhalten oder zu steigem
,
seine Bewirtschaftung zu erleichtem oder ihn vor Verwüstungen oder Zerst凸rungendurch Naturereignisse zu schüt且n.I!
Genauer sínd die血 Massnahmen in der Bodenverbesserungsverordnung
,
demAus他hrungsg自e阻, aufgelistet, das 1955 erJas盟n wurde. Die wichtigsten Massnahmen sind:
Entwässerungen
,
Bewässerungen,
Bachkorrektionen GüterzusammenlegungenStrassen- und Wegebauten
Wasser- und Elektrizitätsversorgung Stall- und Hofbauten
,
SanierungenDaraus wird ersichtli帥, dass die Güterzusammenlegung nur ein Teilbereich miteinander verbundener Massnahmen zur Ertragsverbesserung in der Landwirtschaft 訟. Werden verschiedene Bodenverbesserungsmassmahmen in einem Projekt zusammengefasst (was heute übJich i“), so spricht man von einer Gesamtmelioration. Dieser Begriff entspricht in elwa dem in DeutschJand üblichen Begriff "Flurbereinigung". In der Niederlande wird d.für der Begriff "Ruilverkaveling" gebraucht
W目 tere wichtige Bestimmungen des Gesetzes
Beizugsgebiet (perimeter) muss ein natürlich oder winschaftJich abgegrenztes Gebiet sein (Art. 78)
Den Interessen des Umweltschutzes ist Rechnung zu tragen (Art. 79). Diese Bestimmung hat stark an Bedeutung gewonnen. Art.l
,
Abs.5 der Verordnung präzisiert diese Bestimmung dahingehend,
dass auch auf lnteressen der Raumplanung Rücksicht genommer> werden mussEs sind .uch freiwillige Zusammenlegungen möglich (Art.82)
Zweckentfremdungsverbot (Art.83ff): Innert 20 J曲ren dürfen mil BundesmitteJn verbesserte Grundstücke nichl zweckentfremdet werden
,
andemfa11s muss die Subvention zuTÜckgezahJt werden.1m Zusammenhang mÎt dem Landwirtschaftsgesetzwurde auch Art. 703 ZGB revidiert: Neu ist nur noch d阻 Zustimmung der Hälfte der Grundeigentümer notwendiιDie an der Abstimmung Ilicht teilnehmenden Grundeigentümer gelten als zustimmend
Daraufhin wurde auch in verschiedenen Kantonen die Gesetzgebung revidiert. In einigen Kantonen (Züri帥, GI缸間, T,目sin) wurde das alternative Mehr eingeführt (Zustimmung der Mehrheit der Grundeigentümer 凶er der Mehrheit der Fläche) Das Nationalstrassengesetz von 1960 schuf die rechtlichen Grundlagen für die
strassenbaubedingte Flurbereinigung
,
die im Gegensatzzu
den gewöhnlichen Flurbereinigungen auch von den Kantonen 肌且目rdnet werden kann. Strassenbaubedingte Kosten bei der Flurbereinigung werden dabei vollumfånglich von der öffent1ichen Hand getragen1m Raumplanungsgesetz von 1980 wurde eine Bestimmung aufgenomm凹 dass
Landumlegungen auch von Amtes wegen an皂白rdnet werden können
,
wenn dies diePlanung erfordert (Art. 20). Di目er Artikel ist aber zu vage formuliert und benötigt
Ausführungsbestimmungen der Kantone
,
welche diese meist nicht ergriffen haben.Eine Aenderung in neuester Zeit ereignete sich mit dem Erlass der Umweltverträglichkeitsprüfungsverordnung (UVPV) 1989. Hier ist vor,直eschrieben , dass
für jede Gesamtmelioration, deren Beizugsgebiet grösser 曲 4∞ ha 泣, eme Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss
,
was den Naturschutzar>liegen natürlich eine bessere BefÜcksichtigu時間的ringtWie man siehtJ wurden die Bestimmungen über Flurbereinigungen seit 1951 nicht mehr
gründlich revidiert. Dies hat eine gewisse Unübersicht1ichkeit zur Folge
,
da diemassgebenden BesLimmungen in verschiedensten Gesetzen zu finden sind
1m allgemeinen lässt sich aber 血gen , dass d旭Flurbereinigung in der 5chweiz
mehrheitlich landwirtschaftlichen Zielen dient. 50 ist es zumindest in den Gesetzen vorgesehen. In der Pr血的 werden zwar andere Anliegen (Naturschu區, Erholung etc. ) auch immer s組成er beTÜcksichtigt, sie sind aber praktisch nie auslösende Paktoren für die Inangriffnahme einer Flurbereinigung
2.3.2 Die Entwicklung in der Niederlande (Quel1e: (8)
,
S. 12-21)a) Die Anfåm!'e. das Gesetz von 1924
1m Jahr 1838 wurde in einem Artike1 im "Drentsche Volksa1manach" erstmals die Notwendigkeit angesprochen
,
die Parzellarordnung zu verbessern. Die Regierung wurde aufgefordert,
in 刮目er Richtung etwas zu untemehmen und für Unterstützung zu sorgen. Doch es dauerte noch fast 100 )曲時, bis der Staat einen gesetzlichen Rahmen schuf Anfangs des 20. Jahrhunderts wurden zwar da und dort kleinere Flurbereinigungen durchgeführt, diese beruhten aber auf einer freiwilligen Vereinbarung derGrundeigentümer
1m)曲 re 1924 wurde dann ein erst且 Gesetz erlassen. Das Ziel war die Förderung der
Landwirtschaft. Um eine Flurbereinigung durchführen zu könn凹, musste ein Antrag gestellt werden
,
dem mindestens eill Viertel der Eigentümer zustimmem muss峙。 Eswurde auch der Minoritätszwang eingeführt
,
zur Durchführung brauchte es ein doppeltes Mehr (Mehrheit der Grundeigentümer und Mehrheit der Fläch吋 und bei derAbstimmung nìcht anwesende Eigentümer wurden 剖 s zustimrnend gewertet
Doch dem G且etz war wenig Erfolg beschieden. Vonn 1924 bis 1940 wurden nur 32 Gebiete mit einer Fläche von 11'的oha zusammengelegt. Ein Grund dafür war sicher
die niedrige staatliche Unterstützung. Die Grundeigentümer mussten den Grossteil der Kosten selbst bezahlen, dies innert einer Frist von 10 Jahr,凹, was die finanziellen
Möglichkeiten der Bauern bei der damaIigen schlech!en wirtschaftlichen Lage oft überstieg. Viele Bauern hatten auch falsche Vorstellungen über das Gesetz und
befürchteten negative Auswirkungen
b ) Das Gesetz von 1938
Mit diesem Gesetz wollte man die Durchführung von Flurbereinigungen vereinfachen. Nur noch 20 % der Grundeigentümer mussten den Antrag auf Durchführung einer Flurbereinigung unterst甘 tzen und zur Durchführung war nur noch ein einfaches Mehr (entweder Eigentümer oder Fläche) nätig
Die Projekte wurden auch umfangreicher
,
sie konnten nun auch Drainagen,
Bodenverbesseru嗯, L.andgewinnung durch Trockenlegung und Neubau oder Verlegung von Strassen und Wasserwegen umfassen. Die Unterstützung durch den Staat w缸grosszügiger und d時 Grundeigentümer hatten 30 Jahre Z叫, ihren Kostenanteil
zuruckzuzahlen. In dringenden Fällen hatte der Staat das Rec恤, auch ohne Zustimmung der Grundeigentümer eine Flurbereinigung durchzuführen. Unter diesem Gesetz nahm
denn auch die Anzahl der ausgeführten Projekte zu.
Trotzdem machten sich bald Mängel bemerkbar. Als im 2. Weltkrieg die Deiche der
InseI Walcheren in Z且land (im Südwesten der Niederlande) bombard間的 wurd凹, erwl臼 sich das Gesetz als unzureichend
,
eine vernünftige Neuordnung des überf1uteten Landes zu gewährleisten. Dieses Problem wurde noch akuler nach der Sturmflut von1953
,
die weite Teile des Südwestens der Niederlande unter Wasser setzte c ) Das Gesetz von 1954Als Antworl auf diese Mängel wurde das Gesetz 1954 revidiert. Die Z阻峙, die mit einer
Flurbereinigung ereicht werden sollt間, wurden erweitert. So konnte bis 5 % des
eingebrachten Land目 für Zwecke des Wege. und Gewässerbaues (wie bisher)
,
derErholung und des Naturschutzes (neu) verwendet werden. Ausserdem wurden
Hofverlegungen und Umzüge in die neuen IJsselmeerpolder gefjοrdet
Die Anfragen um Durchführung einer Flurbereinigung nahmen mit dem neuen Gese垃
weiter zu. Deswegen wurde ab 1958 ein Mehrj曲respl胡 erstell t. Vorgesehen war
,
ca 40'000 ha pro Jahr in Angriff zu nehmen.Ab 1965 wurden die StruktUl、lIerbesserungsprojekte enger in die Raumplanung einbezogen
,
die Projekte wurden auf der Basis der R悍的 nalpläne der Provinzen erstellt 13Mehr Aufmerksamkeit wur甘e dabei den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes geschenkt
1m Jahre 1977 traten zwei Sondergesetze für zweÎ Gebiete mÎt einer speziellen Problematik in Kraft. Das eine befasst sich mÎt dem Gebiet "Midden-Delf]and" zwischen Delft und Rotterdam in einer sehr dicht besi吋e1ten Region der Niederlande. Hier sind sehr starke öffentliche Interessen vorhand間 man möchte eine Pufferzone und Erholungsraum schaffen
,
wozu 個 30 % der Fläche benötigt werden. Mit dem bisherigen Ge扭扭 war das nicht m晶glich ,die Flurbereinigung hatte immer noch in erster Linie landwirtschaftlichen Zielen zu dienen. Eine Anordnung einer solchen Masssnahme im Interesse der Oeffent1ichkeit w缸 bisher auch nicht möglich gewes間 immer noch hatten ja die Grundeigentümer das letzte WortDas andere Gesetz wurde für eine relativ arme und rückständige Region im Nordosten der Niederlande erlassen. Hier plante man neben einer Flurbereinigung auch 血 ne
Verbesserung der übrigen wirtschafUichen und sozia1en Strukturen w阻
Dorfemeuerungen und 且hnliche Massnahmen. Dies war im bisherigen Gesetz ebenfalls nicht vorgesehen.
d ) Das Gesetz von 1985
Diese Neuerungen f10ssen in das Landentwicklungsgesetz von 1985 ein, Die
Zielsetzungen für Flurbereinigungen werden darin wie folgt umschrieben:
"Förderung der Entwicklung des ländlichen Gebietes im Einklang mit den im Rahmen der Raumplanung genannten Funktionen dieses Gebietes."
Die Landwirtschaft steht 剖 so nicht länger im Vordergrund einer Flurverbesserung. Die Flurbereinigung hat sich zur Landentwicklung erweitert. Für Gebie妞, die wichtige nichtlandwirtschaftliche Funktionen erfüllen müss凹 ist neu die Neuordnung vorgesehen: Der Beschluss wird durch die Provinzialbehörde gefasst. Es muss nicht unbedingt der ganze Perimeter umgelegt werden und Enteignung ist mögJich.
Die traditionelle Flurbereinigung bleibt eher auf Gebiete beschränkt
,
die hauptsächlich landwirtschaftliche Funktionen zu erfüller> haben. Die Verbindung von Raumplanungund Flurbereinigung wurde weiter gestärkt
,
Flurbereinigungsmassnahmen 甘agen zur Realisierung der Raumplanung bei.Mit diesem modemen G目.etz wird der Landentwicklung eine grosse Bedeutung für die Entwicklung neuer räumlicher St刊ikturen zugewiesen. Sie soll insbesondere ein grösseres Gewicht bei der Lösung von räumlichen Konflikten erhalten
,
z. B. in s個dtn曲enGebieten oder bei empfindlichen Naturgebieten
,
in denen die landwirtschaftlicheNutzung eingeschränkt werden muss
Eine genauere Beschreibung der Verfahrensbestimmungen des Gesetzes folgen in den beiden nächsten Kapiteln.
24 !這個 nd der Flurberei刮目 n.l!smassnahmen heute
Dieses Kapitel soll eine kurze Uebersicht über den Stand der Flurbereinigung in den
beiden Lände叩 geben
2.4.1 Sland in der Schweiz -5tand der Arbeìten:
Es fehlen leider genauere neuere Angaben
,
nur eine genereUe Angabe von 1989 istverfügb缸,
的0'αJO ha (1 5 唱) von 回 1 Mio ha Landwìrtschaftsland sìnd n田h
zusammenlegungsbedürftig (Angabe des Eìdg. Melioralion詛mtes , aus (2)
,
S. 109)Jährlìche Ausgaben:
ìnsgesamt: 438 Mìo sPr (1988) (565 Mìo hPI)
davon Beiträge der 晶ff. Hand (Bund
,
Kantone,
Gemeìnden):238 Mio sPr (307 Mio hFt)
In den achtziger Jahren durchschninlich:
insgesamt: 350 Mio sFrlJahr (450 Mio hFI)
davon Beiträge: 210 Mio sFrlJahr (270 Mio hFI)
In dìesen Zahlen sind såmtliche Bodenverbesserungsmassnahmen entha1ter> ((2)
,
5.109).Kosten pro ha zusammengelegte Fläche:阻. 10'αJO sFr (6) (12'9∞ hFI)
-Vorgesehene lnvestitionen bis zum Jahr 2α泊: 8 Mia. sPr (Erhebung 198η(2)
(10.32 Mia hFt)
2.4.2 Sland in dcr Niederlande
-Stand der Arbeiten:(1. April 1990)
1'023 '350 ha bereìts zusammengelegt
650'135 ha in Ausführung
420'238 ha in Projektierung
175'132 ha Anfrage gesteUt
-FJäche
,
die jährlich ncu in Angriff genommen werden 5011: 36'αJO ha-Jährliche Beiträge der Zentralregierung: 250 Mio hFI (194 Mio sFr)
-Jährliche Ausgaben ge詛 mt:
469.8 Mio hFI (1985) (8) (364 Mio S什)
-Koste洞 pro ha zusammengelegte Fläche: ca. 8∞o hF1 (8) (6200 sFr)
Durchschnittliche Grösse des Beizugsgebi刮目:
ω∞ ha (8)
2.4.3 Kommentar
Es fållt vor allem auf
,
dass in den Ni吋erlanden die Flurbereinigung viel grossflächígerbetrieben wird. Dafür wird viel weniger Geld pro ha investiert a1s in der Schweiz. Dies hat seinen Grund dar桐, dass in der Schweiz bei einer Flurbereinigung meist sehr viel
gebaut wird
,
insbesondere viel mehr Wege. In der Niederlande Jegt m胡 mehr Gewichtauf eine gute Flureinteilung
Allgemein kann ge晶gt werden
,
da且 die Flurbereinigung zur Zeit in der Niederlande häufiger angewendet wird als in der Schweiz,
dass die Schweiz aber mit der Ausführung der Flurbereinigungen insgesamt weiter ist a1s die Ni吋erlandeJ..
!ÍBERßLl CK 訂BER DAS ORGANlSATORISCHE VORGEHEN BEI EINER FI.lJRRF.RF.lNIGIING丸。 Vorbemerkunl!en
ln der Schweiz ist das Verfahren der Flurbereinigung kanton叫 geregel t. Es würde zu
weit führ凹, jedes dieser unterschîedlichen kanton剖en Verfahren anzuschauen. Es 5011
darum in diesem Kapitel nur eine generetle Uebersicht über das Veñahren gegeben
werden. Dies lä叫 sich gut machen
,
da das Verfahren in den meisten Kantonen d田hin den groben Zügen übereinstimmt
Die Niederlande kennt in ihrem Landentwicklungsgesetz vier verschiedene Formen der
Flurbereinigung:
- Neuordnung des ländlichen Raumes
- F1urbereinigung
- Unternehmensflurbereinigung
- Vertragsf1urbereinigung
Auf diese verschiedenen Formen wird in Kapitel 4 näher eingegangen. Als
massgebendes Verf:曲 ren wird das der Flurbereinigung gewãhlt
,
dies aus folgendenGründen:
Die Flurbereinigung nach niederländischem Gesetz ist am ehesten äquiv到ent zur
schweizerischen G巳.samtmelioration und damit am beslen zu einem Vergleich
E閏 Ignet.
Das Verfahren ist in den Grundzügen für die anderen drei Formen gleich.
Das Verfahren der Plurbereinigung wird noch am meislen angewendet
Als wesentliche QueUen zu d間m Kapilel dienlen (8)
,
(9) und (6).3.1 Ablaurschema als Uebεrhli r:k
Dieses Schema hat den Zweck
,
einen Ueberblick über den Verfahrensablauf zuschaffen
,
sodass m個 die später einzeln beschriebenen Schritte besser in den Rahmen des Gesamtverfahrens einordnen kann. Um den Ueberblick zu bewahren,
wurdeteilweise sehr s祖rk generalisiert. Einige Schritte
,
die im Schema hintereinanderangeordnet sind
,
können zudem auch gleichzeitig ablaufen. Einen besseren Ueberblicküber die vielfá.1tigen Beziehungen der einzelnen Verfahrensschritte zueinander und den
zeiUichen Ablauf würde ein Netzplan geben
3.1.1 Ablaurschema
rur
die Schwciz-ahHE
下
Lzi
妒
EZHHZ
十
|」
面峭的 mer v.tatlrtlnPc::t\rItbi (M訓 0...開闢"") I 欣"們d."" 酬的恥加精旬國<0) ""'''“別叫樹 """'"鴨肺d K0nt701陶 風"“.... ""、個吶u...,…~
咐間;v…
Al'ngUngJ1nJt1a11v,i
抖恤呵.""。倒咱附加呵 做何智呵呵蝴M 甸酬峙帥@ 1",. .岫叫咱 SUmmftdl. Anh6rung der Belr.-•
仙叫W 昕一 -渴盼“erung-•
的~tNfUlU.luog Inl. + 6Mchw<<d-. -• tnt.司,…一 M.…•
s“d喝UlltU$IJng 一→ • E1ntre~們“""'"喝姻。_EMA. "'"同間.制... ←-抖恤S呵 U咽。-駒m恥呵 umrenv.rtr句岫帥m."""'"“.... ""
00''''旬開 """咽~旬, 。山..""間w、的冊, . . . . 胸前. . . 咧'"的'"旭 "'81.0輛。“胡歐恥. .L
……
一→ 0,治耐叫旬_...州"旬 MeI',G ... 祖輔甜甜 ←臼呵.m恥呵何"'.岫 必由自M. . . 圓圓""吋 島... '"鴨何"'" "'"甜甜U呻} ""由相』呵....,...叭"岫阱吩咐"~Sω趴祠吶. . . 、抑制‘'﹒ ←-研'OI\Inguod Oentlhm岫....
4 6耐酌...呻峙..Red恥"棚...‘-阱伽"", .耐 Gø啪"甸U呵 。 def.eenr.GUUlIctI8I'、州, )VT蝴.-叫‘啊! ... 鴨~..""凶'.叫..,倉 4 "'~蚓、.Allllðge, A “抽,咐帥,制".瞥-阱恤呵"咽 6個叫呵呵 扎 Nel,WlleIlunglentvwwf
。“﹒耐id'IItAuftage, R 獻...m棚etverlahr,"哼一研..."惱。"胡m地.",
•
Y'!帥呵
間t 吋叫岫叫 可叫棚岫叫叫
例&flølttoeAu1IIge, R 闡明m棚,“酬"'.玲一間也仙內~ulld Geoehmlgu呵
呵"曲曲叫 ←附叫叫叫呵呵 KOSl酬關申 吋國酬 M咿叫叫叫m←剛回@啊吋明 M u ,跡,甜... 可.... ←-仰臥""~惱。""""'"
....
內岫..."'. . 抽血闡圖 ← V酬"'~曲"。‘岫削"山 oruñdbuch-vwr帥"“'也'"呵,.申&ONf叫趴....
← Yø甸由",府制棚..."'"3.1.2 Ablaurschema fûr die Niederlande 。"'-前缸..,
V"" ...
四曲兩. . """'~恤,,-~仙呵 峭的胸...."叫 zt說措:1:"'.自缸里
十
ips
午
和
如-""" 叫叫\ 帥?叫 G""",糊糊叫“"... Z.L K. 岫曾開缸1"'"團m." Ins VOIb8r耐""...... ,,,,'"
E閉關"'''' ~喝制t """'"們."~明mlulon • " ' . . . . 舖U呵 P妞"叭""'''“" MIIJPf帥﹒ 一一一→ ↓ InI'. + Bøld!werd.
-→開恥"'''闕, f 、音,"',"' ...
".耐甜甜i
•__
H甜恥"Pt.tføl到ellUflOI- ~ 可 Annu~s. 耐,1凶" . . ~11\1'8創世 _ AballlM1ung 旬開曲時"阿cf1t9i'-, • Beg~A喝I.TIo從她u P旭內lab-w0.n 4,
e----hststd仙呵 "'"帽..,. ""甸研L
uste dlll' ReåI'凶"""'"L
島....側"耐 d治區'... • →"T枷 M開@ PLon徊".枷甜..N血 U 吋L
-→"'"叫 AUII旬, Inf. +包-,﹒ -→ P個"'utstelung Lond剖"'"恥單.... •1""
+ Beadlw耐﹒ Inl. + Besct1_自 Wunsct恥ueru句'"-•
lInf. .f. S“:chwerd﹒ -一,包Mltzelnwel~咽m
T副l﹒怕也句“恤岫 nll.lIIb. 8O$ItziWrwelsu惰~'"
L
ZW~旬
B叫“你晦""-lur EnnIttIung des GeldaulOleI。嘲
•
Inl. + Be3chwarde --+ lJslo dGr Geldω均,,-vo<t訓"",﹒,"'"妞" +- Bøgutachlu句 durct\ ZlJ( Gu'潮nung dUfc:tl ZlJ( G 吋'""..呵 durc恥zu< 。叫hellI U呵 durd1 ZlJ(19
、 2 Die Initiativnhase
3.2.1 Situation in der Schweiz
Die Initiative zur Durchführung einer Flurbereinigung kann von verschi甜enen Stellen ergriffen werden:
Von kantonalen Amtstellen
,
z. B. im Zu且mmenh卸車 mìt dem Bau voninfra'trukturellen Anlagen (S回S盟n. B曲nen etc.)
,
allgemein wenn zur R甜的時間 ng der Raumplanung in dem betreffenden Gebiet eine Güterzusammenlegungnotwendig ist.
von einer oder mehreren Gemeinden
,
z
.
B. im Zusammenhang mit der Revision ihre( Ortsplanungenvon interessierten Grundeigentümern oder sie vertretende landwirtschaftliche
Organisationen. Es ist kein bestimmtes Quorum vorgeseh間 im Prinzip wäre 剖'0
das Gesuch eines Grundeigentümers genügend. In der Praxis wird dies aber kaum je der Fall sein. Je mehr Grundeigentümer das Projekt von Beginn weg
unterstü坦問. d目to grösser ist natürJich die Chance
,
bei der Abstimmung eine Mehrheit Zll erhaltenErgreift der Kannton die lnitiative
,
so spricht er sich mit den betroffenen Gemeinden ab und gibt eine Planungsstud時間 AuftraιEbenfalls muss
,
falls die Gemeinde die lnitiative ergreift,
eine Absprache mit dem Kanton erfolgen,
der prinzìpiell einverstanden sein muss,
bevor weiter projektiertwerden kann
Falls Grundeigentümer den Vorschlag machten
,
so führt der Gemeinderat mit den Antragstellern eine Versammlung durch,
in der über Ausarbeitung und Finanzierung einer Planungsstudie (im allgemeinen durch die Gemeinde) 皂白prochen wird. Der Kanton muss wiederum prinzipiell einvers旭nden sein. M回到e恤, dass in derAnfangsphase der Gemeinderat eine zentrale Stellung hat. Von seiner Unterstülzung hängt es massgebend ab
,
ob eine Flurbereinigung in Angriff genommen werden kann 3.2.2 Situation in der NiederlandeZu Beginn einer Flurbereinigung steht der Antrag auf Landcntwicklung beim
Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei
,
dem die Landentwicklung unterstellt ist Als Antragssteller können auftreten:der Staat
Provinzen
,
Gemeind間 Wassergenossenschaften und andere öffentliche Kö中erschaftenOrganisationen
,
die Jnteresssen im Zusammenhang mit der Landentwicklung vertreten. Das können Bauernverbände se間, aber auch Naturschutzorganisationen.Grundstückseigentümer und Pächter
,
die mindestens 30 幅 der F1äche in dem Gebiet besitzen.Der Antrag soll die Gründe für die Durchführung einer Flurbereinigung und eine grobe
Abgrenzung des Gebietes enthalten.
Anschliessend gelangt der Ant間,g zur 甜nt阻len Landentwicklungskommission
,
die a1leLandentwick1ungsprojekte in der Niederlande überwacht und bet間ut. Di自e Kommission
erstellt innerhalb von zwei J的ren ein Gutachten über d叩 An抽g. Darin soll a1s
Schlussfolgerung enthalter、 盟間, ob LandentwickJungsmassnahmen 侃 r das Gebiet
wünschbar sind und welche Form gewählt werden soll
Eine wichtige Rolle in die盟 m Entscheid spielt das sog. Strukturschema für die
Landentwicklung
,
das deswegen hier kurz vorgestel1t werden soll:Dieses Schema ist d品 staatliche Konzept für die LandentwickJung. Folgende Ziele
soll der Staat bei der Landentwick1ung verfolgen:(9
,
S.14)1. Agrarstrukturel1e Ziele: Aufhebung oder Verringerung regionaJer
Einkommensunterschiede
,
Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen.2. Siedlungsslrukturelle Ziele: Realisierung und Erhaltung von GTÜngürleln und
interurbanen Pufferzonen (beschrieben in einer StruktursJcizze für die
Raumordnung srädtischer Gebiete von 1983)
3. Umweltpolitische Ziele: Verbesserung der Landschaftsquali值t , Sicherstellung
und Entwicklung von Naturgebi副en und wertvoJlen Ku!turlandschaften
4. Verbessserung der Lebensqualirät in 恥dlichen G曲ieten , u.a. durch eine
zweckmässige und sichere Erschliessung
2um Strukturschema geh晶rt eine Karte, auf der eingezeichnet ist, für welche
Gebiete man in den nächsten Jahren Landentwicklungsmassnahmen vorsieht.
Gebie妞, die nicht auf diesem Schema verzeichnet sind, können nur sehr beschränkt
berücksichtigl werden (höchstens 10∞ ha im Jahr für normale Projekte und
höchstens 5000 ha im 1ahr für sog. Administrativumlegungen
,
die schwergewichtignur der Verbesserung der Flureinteilung dienen)
Das Strukturschema wurde für den Zeitraum 1985 - 1994 vom Parlament
beschJossen und umfasst Gebiete mit einer Fläche von 695'0∞ ha 徊 ,
S.28).
Das Gutachten wird den Provin
z.e
n,
den Gemeinden und den Antragstel1ern zugestel1t.Nun liegt das weitere Vorgehen bei der Provinzialverwaltung. Diese kann beim
Ministerium die Aufnahme d自 Projektes auf das Vorbereitungsschema für die
Landentwicklung verlan阱, in dem 且 mtliche Pr吋 ekle im R曲 men der Landenlw耐 ung
unter Angabe der Gebiet嘲renzung und der Form der 山伽twicklung 叫做listet
sind. Dabei soll die Provinzialverwaltung die provinzia1e Raumordnungspolitik
berücksichtigen