—
155
—-Marineverordnunggblatt
Herausgegeben vom Reichs-Mariae-Amt.
Berlin, den 15. Mai 1898. Nr. 12. xX1x. Jahrgang.
Gedrückt
undin VertriebbeiE. S. Mittler är Sohn
,Königl. Hofbuchhandlung
in BerlinsW12, Kochstr.
68-71.Der
Preis
desJahrgangs beträgt 4,00 oft» vierteljährlich1,00
M. Man abonnirt beiallenPostämtern (Ztgs·-Preisl. für 1898,
Nr.4586)
undBuchhandlungen.
» BeimVerkauf einzelner
Nummern desMarineverordnungsblattes
wirdjedes
Blattmit5Pfennig
berechnet.
Inhalt: Beamtenunterstützungsfonds
S·155.Nr. 122.
Beantennnterstiitzungsfonds.
Berlin, den
14.Mai 1898.
Jn Stelle der
,,Grundsätzefür die Vorlage und Behandlung der Gesuche
umUnterstützung
ausdem Beamtenunterstützungsfonds
vom19. März 1894
—-Marineverordnungsblatt Seite 60X61
—«treten die nachstehendenGrundsätze in Kraft·
In Vertretung des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts.
.J.2295.
Büchsel.
Grundsätze
für die Vorlage und Behandlung
vonUnterstützungsgesuchen der Beamten.
1.
Aus den bei Kapitel
64Titel
5aund
5bdes Marineetats vorgesehenen Beamten- unterstützungsfonds können Beamte der Marineverwaltung
—mit Ausnahme der bei dem Marinekabinet, Oberkommando und Reichs-Marine-Amte Angestellten
—Unter- stützungenerhalten, und zwar:
u) die
höheren und mittleren Beamten sowie die gleichartigenHülfsarbeiter
ausKapite
64Titel ba-,
b) die Kanzlei- und Unterbeamten sowie die gleichartigen Hülfsarbeiter
ausKapitel
64Titel
5b.2.
Fie
mtsVerfügung über diese Fonds steht dem Staatssekretär des Reichs-Murme- zu.
Z.
Von den
unter 1genannten Beamten können nach Maßgabe der verfügbaren Mittel
nurdiejenigen berücksichtigt werden, welche unverschuldet in eine dringende Nothlage gekommen und der Berücksichtigung würdig sind.
Auch bei ersten Equipirungen und Allerhöchstbefohlenen Uniformveränderungen kann fine sUnterstützung
nurdann bewilligt werden,
wenneine solche Nothlage nach- gewie
enit.
"
4.
Anträge
vonhöher als mit einem jährlichenDiensteinkommen
von4500MI. besoldeten Beamten, sowie
vonJntendanturreferendaren, Bauführern und Applikanten können
nurausnahmsweise in besonders dringenden Fällen und auch
nurinsoweit berück- sichtigt werden, als dies ohne Beeinträchtigung der übrigen zur Unterstützung
ausdem Fonds Berechtigten geschehen kann.
5.
Die Gewährungwiederholter Unterstützung
andenselben Beamten im Laufe eines Etatsjahres findet in der Regel nicht statt-
6.
Die ausführlich zu begründendenGesuche sind, begleitet mit einem ausgefüllten und
bezüglich
derRichtigkeit bescheinigten Fra ebogen über die persönlichen und Ein-
kommensverhältnisse des Gesuchstellersnach
embeigefügtenMuster, auf dem Dienst-
wege dem Staatssekretiir des Reichs-Marine-Amts einzureichen.
156
Die Bescheinigung der Richtigkeit des Fragebogens erfolgt
vondem nächsten Dienstvorgesetzten.
Die Gesuche, welche durch Ausgaben für die in der Familie
vorekommenen Krankheitenbegründet werden, sinds mit ärztlichenAttesten,
anderen Ste
ebezügliche Bescheinigungen der nächstenDienstoorgesetztenbeigefügt lwerden können, zu begleiten.
Die Vorlage der ärztlichenHonorarrechnungen genügt nicht.
Die Vorlage der Gesuche erfolgt:
«·l
8.
9.
10.
11.
a) für die Zahlmeister und die Stationsapotheker
—nach vorhergehender Begut- achtung seitens
desJntendanten bezw· des Vorstandes der Bekleidungsämter, bezw. des Stationsarztes
—-für die Gerichtsaktuare, Schullehrer, Küster, sowie für die Beamten der Marineakademie und -Schule, des Lootsen-
2c.Wesens und der Observatorien durch den Stationschef,
für die Beamten der Artillerie- und Minendepots und die Büchsenmacher durch den Marinedepotinspekteur,
c) für die Beamten der Torpedowerkstatt, einschließlich der zu derselben komman- dirten S utzmänner,durch den Inspekteur des Torpedowesens, d) für die
eamtender Wersten, einschließlich der zu denselben kommandirten
Schutzmänner,durch den Oberwerftdirektor,
e) für die Beamten der Jntendanturen, der Stationskassen, der Bekleidungsämter
—nach vorhergehender Begutachtung seitens der Vorstände
—der Verpflegungs- ämter, der Garnison- und Garnisonbauverwaltungen, sowie für die Lazareth- verwaltungs- und Unterbeamten durch den Jntendanten und f) für die Beamten der Seewarte durch den Direktor.
b)
·
Von den
unter 6ausgeführtenBefehlshabern bezw. Vorständen werden die ein-
gehendenGesuche mit einem Vermerk darüber versehen, ob
—-eventl. in welcher Höhe
—die Bewilligung einer Unterstützungbefürwortet wird.
Die Gesammthöhe der Vorschläge eines jeden Etatsjahres hat sich in den Grenzen desjenigen Betrages zu halten, welcher nach dem Etatstitel auf die be- treffenden,
vonder vorlegenden Stelle ressortirenden Beamten entfällt.
Bezüglich der Kanzlei- und Unterbeamten wird bemerkt, daß
vondem Etatssoll des Kapitels
64Titel
5bVs
zurBewilligung außerordentlicher Vergütungenabgezweigt ist. Für diese Beamten bleiben demnach
nur7X3des Etatssolls zu Unterstützungs-
älwecken
m1.eines verfügbar. jeden Monats werden die gesammelten Gesuche mittelst kurzer Begleit- eingabe, in welcher Amtstitel und Namen der Bittsteller ersichtlich zu machen sind,
Zu Vorlage gebracht.
ie Entscheidungen des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts ergehen
andie Be- hörden, welchen die
zu6genannten Befehlshaber
ec.vorstehen. Dieselben haben alsdann die weitere Mittheilung zu veranlassen.
Die Zahlung der Unterstützun
enerfolgt:
--a)
andie Beamten der ersten und des Seezeichenwesens der Ostsee durch die
Kassen der Werften,
'b)
andie Beamten der Seewarte durch deren Kasse,
c)
ansämmtlicheübrigen Beamten durch die betreffende Stations- bezw- Garnisonkas
e.«
Die Beträge der
anZahlmeister
zurersten Einkleidung und
zuAllerhöchst be- fohlenen Uniformveränderungen bewilli
tenUnterstützungen sind, sofern die Empfänger derselben Mitglieder der Offizierkleiderasse sind,
vonder anweisenden bezw. zahlenden Stelle einzubehalten und
andie Ofsizierkleiderkasse
untergleichzeitigerBenachrichtigung der Verwaltungskommission derselben abzuführen.
Die über diese Beihülfen zu ertheilendenQuittungen sind der anweisenden bezw.
zählenden Stelle zu übermitteln.
Von den Schiffen gezahlte Beträge werden denselben auf Anweisung der Stations- intendanturen durch Kontenausgleichung erstattet.
12. Alle Unterstützungsangelegenheiten sind als geheime Dienstsachen zu behandeln.
Berlin, den
14.Mai 1898.
In Vertretung des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts.
Büchsel.
157
Fragebogen.9(-)
Zur Beurtheilung der Gesuche
vonBeamten
umBewilligung
vonUnterstützungen
ausdem Beamtenunterstützungssonds sind nachfolgendeFragen zu beantworten:
1.
Vor- und Zuname?
2.
Amtsstellung?
SICH-DR
Ril .
Datum der Geburt?
.
Ob verheirathet?
.
Wieviel Kinder?
.
Welches Diensteinkommen,einschließlich etwaiger Bezüge
ausNebenämtern? (Angabe (Nach
Geschlecht undAlter.)über die
etwaige
freieDienstwohnung.) .Was hat Gesuchsteller zu entrichten
an:a) Wittwenkassenbeiträgen?
b) Beiträgen für Lebensversicherung?
c) Steuern?
.
Welche laufenden Einnahmen bezieht Gesuchsteller
auseigenem Vermögen,
ausdem Vermögenseiner Ehefrau oder durch anderweite Zuwendungen?
.