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233
— MHerausgegeben vom NeichstarineAmt
48. Jahrgang. Berlin, den 15. August 1917. Ur. 19.
Gedruckt
und inVertrieb
bei E. M i t tleröz Soh
n,Kgl.Hofbuchhandlung
in BerlinSW68, Kochstxz68-71·
Der Preis
desJahrgangs beträgt 4,00
.-5-!-,vierteljährlich
1,00 Ja Manabonniert
bei allenPostämtern
iiiidBuchhandlungeii.
Beim Verkauf einzelner
Nummern desMarinevcelrordiiiingsblattes
bere")net.
wirdjedes
Blatt mit5Pfennig Inhalt: Bekleidung
S.233·—Beurlaubungen nach Elsaß-Lothriiigen.
S.233. —Entschädigung
bei
Dienstreiseii·
S.234. —Portofreiheit
desmilitärischen Schrifttvechfels
mitöster- reichischenBehörden.
S.234.—Naturalquartierservis.
S.235.—Fahrpreisermäszigung
S.235. —Versand
vonleeren Verpackungsgegeiiständeii.
S.236· --—Gebiihrniffe
beiEntlassungen während
desKrieges.
S.236. — Answeisfür Reisen
von undnach
denBalkanländeru-
S- 236- —Guthaben
derOffiziere fiir
diean dieMarineverwaltung abgetretenen Pferde.
S.237. —Personalveränderungen.
S.237.—Benachrichtigungen
überVerschiedeiies.
S.289.Nr. 224.
Vekleidung.
Berlin, den 11. August 1917.
Die Feldmützefür Offiziere (Ziffer 61 der .Bekleidungsbestimmungen für die Offiziere der Manne- Infanterie und Ziffer 2a der Ausführungsbeftimmungen zur Allerhöchsten Ordre
vom10· Juni 1916
—arineverordnungsblatt Seite 140 —), für Unterofsiziere und Mannschaften der Marineinfanterie erhält künftig einen Besatz
—ohne Porstöße
— vonfeldgrauem (graugrüiiem)Abzeichentuch und
einenVorstosz
umden Deckel
vongleichem Tuch. Die Mützenverdeckbänder fallen weg; sie sind zu den Feldmützenbisheriger Probe aufzutragen; Neubeschaffungenfinden nicht mehr statt.
An den Schirmniützen tritt keine Änderung ein.
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.
cl-.
1.11872.
v.Capelle.
Nr. 225.
Beurlaubungen nach Elsaß-Lothringen.
All Kriegsmiiiisterium
gemeines Kriegs-Departemeiit.
- , «-Nk.11052-7.17.
Ag.VOTIUL den 24i Juli 1917.
g letzterZeit sind vielfach Mannschaften nach Kehl bei Straßburg i. Els. beurlaubt worden und
na
enVondort ÄmsVersucht-
mltoder ohne Genehmlgung des Gouvernements Straßburg i. Els- ach Straßburg
I-Els- zU gelangen Und damit in die Reichslande einzureisen.
Es wird daher auf das ausdrückliche Verbot hingewiesen,
Mannschaftennach Orten nahe der elsaß-lothringischen Grenze zu beurlauben mit dem Anheimgeben, sich selbst bei den Armee-Oberkonimandos usw. die Zu- reisegenehmigungnach ElsaßsLothringen
zuverschaffen.
«
.
Fraiisecky.
»
—
234—
Berlin, den August 1917.
VorstehenderErlaß wird mit BezugaufMarineverordnungsblatt1917 Nr.156 Seite158X159 zur Kenntnis der Marine gebracht.
·
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.
Jm Auftrage.
A. Ih.9093.
Höpfner.
Nr. 226.
Entschädigung bei Dienstreisen.
Kriegsministerium
Armee-Verwaltungs-Departement. Berlin, den 23. Juli 1917.
Nr.
1021X6.
17.B 4.Es liegt nicht im Sinne des Erlasses
vom21. Februar 1917 (-A. V. Bl. S. Tö) und der bisher ergangenen diesbezüglichen Bestimmungen, die Zahlbarkeit
vonReiseentschädigung bei Dienstreisen
inc»chitaå)pe11- und Operationsgebiet im Falle der unentgeltlichen Hergabe
vonQuartier
ano-zus
)1een.Sofern nach Lage der besonderen VerhältnisseUnentgeltlicheVerpflegung (Ouartier- oder Magazinverpflegung)nicht in Anspruch genommen werden kann, ist bei entsprechenderDarlegung der entgegenstehenden Gründe im Forderungsnachweis
—Erlaß
vom16. Februar 1916 (A. V. Bl.
S. 66)
—-die Anforderung der Geldvergütung in Grenzen
vonDXZder Höchstgrenzen zulässig.
v.
Oven.
Berlin, den 8.,August 1917.
VorstehenderErlaß wird zwecksgleichmäßiger Beachtung zur Kenntnis der Marine gebracht.
Die Verfügung
vom8. März 1917
— cl-.11.3524
—(Marineverordnungsblatt Seite 79) ist handschriftlich mit einem Hinweis hierauf zu versehen.
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts·
Jn Vertretung
cl-.
11.11867.Dr. Schramm.
Nr. 227.
Portofreiheit des militärischen Schriftwechsels mit österreichischen Behörden.
Berlin, den 5. August 1917.
Für die Dauer des Krieges ist der Schriftwechsel in militärischenAngelegenheiten zwischen den in Osterreich, Ungarn und Bosnien-Herzegowina befindlichenKaiserlich Deutschen Konsulaten und den Militär-, Marine- und Zivilbehörden in Deutschland einerseits und zwischen denvin Deutschland befindlichen k.
u.k. österreichisch-ungarischen Konsulaten und den Militär- und Zivilbehörden in Osterreich, Ungarn und Bosnien-Herzegowina andererseits portosrei.
Die Sendungen müssen mit der Bezeichnung »Marinesache«versehen sein. Diese Porto- freiheit erstreckt sich auf gewöhnliche und eingeschriebeneBriefe, Postkarten und Pakete mit Schriften Ebenso werden im Verkehr zwischen den deutschen Militär- und Marinebehörden und Truppen- und Marineteilen einerseits und den österreich-ungarischen, österreichischen und
un-arischen Militärbehörden und Truppenteilen andererseits die Sendungen in Militärdienstangelegen-
ngeiten portofrei befördert.
-
Jx
.-i
i—235—
Nach dem übrigen Ausland sind jedoch sämtliche Sendun
enportopflichtig, ihre Ver- sendung als »Marinesache« istdaher unzulässig
—vgl. Verfügung
vom.4. April 1917— ci-.11.5605
—(Marineverordnungsblatt Seite 128).
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.
Jn Vertretung.
cl-. I·l.
12033. Dr.Schramm.
Nr. 228.
Naturalquartierservis.
.Berlin, den G. August 1917.
In allen Fällen, in denen nach dem Erlaß
vom11». November 1915
— O. U.14 901
—-Marineverord- nungsblatt Seite 367 Nr. 283
—-
Naturalquartierservis gezahlt werden darf, ist
erkünftigschon
vomersten Tage der Unterbringung
amKommandoort, nicht erst
vomzweiten Monat ab zahlbar.
Dies gilt sowohl für ganze Marmeteile usw., als auch für Emzelkommandierte Bei den seit 1. Juli 1917 bezogenen Ouartieren darf bereits hiernach verfahren werden.
.Die Verfügung
vom20. Februar 1916
— cl-.111.2046
—Marineverordnungsblatt Seite 40 Nr. 44
—wird hierdurch erweitert. Der § 4,3 der Vorschrift über Unterkunftsgebührnisfe der Marine im Kriege wird geändert werden.
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.
Jn Vertretung
Cl-.111.11827.
Dr.Schramm.
Nr. 229.
Fahrpreisermäßigung.
Kriegstninifterinm.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr.2055-7.
17.AB.Berlin, den 24. Juli 1911
Den im neutralen Ausland zurückgebliebenen 111inderbemittelten Angehörigendeutscher Soldaten wird
zurErleichterung des Besuchs deutscher Militärperfonenauf den Staatseisenbahnen Deutsch- lands mit Ausnahme
desrechtsrheinifchen bayerischenNetzes eine Fahrpreisermäßigung in demselben Umfang und
unterden gleichenVoraussetzungengewährt wie den Angehörigen erkrankter oder verwundet-or deutscherKriegsteilnehmer
—Vgl. Erlaß
vom29. September 1914 (A. V. Bl. S. 350) und
vom7. Oktober 1915 (A. V. Bl. S. 470)
—..»
Zur Erlangung derFahrpreisermäßigung ift die Bescheinigung eines deutschenKonsulats uber den Zweck der Reife, die Vedürftigkeit» des Antragstellers und sein verwandtschaftliches Ver- hältnis zu dem
zuBefuchenden beizubringen.
Jm Auftrage: Fle ck.
Berlin, den 8. August 1917.
[ Vorstehender Erlaßwird» zwecks gleichmäßiger Beachtung zur Kenntnis der Marine ge- Wcht
unterHinweis auf die Verfugungen
vom24. Oktober 1914
—Gr.11.3235 (Marineverord- nWgsblatt Seite 349) und
vom13. Oktober 1915
— Gr.Il.3957 (Marineverordnungsblatt Seite 342).
Der Staatsselretär des Reicle-Marine-Amts.
Jn Vertretung
cl-. ll.
12083. Dr.Schman
M—
236
—eNr. 230.
Ver-fand von leeren Verpackungsgegenständem Berlin, den 11. August 1917.
Postpakete
ausdem Felde mit Verpackungsgegenständen (wie leeren Feldpostschachteln,Blech- büchsenusw.) sind tunlichst durch die Versender mit entsprechender Aufschrift zu versehen (z. B.
leere Pappschachtel, Jnhalt 2 leere Blechdosen).
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.
Jm Auftrage.
cl-.11.12355.
Dr·Scherber.
Nr. 231.
Gebührnisse bei Entlassungen während des Krieges.
Berlin, den 11. August 1917.
Die Festsetzung zu Ziffer II, 1 auf Seite 114 des Marineverordnungsblattes 1917, wonach die Betriebe der Heeres- und der Marineverwaltung sowie die Reichs-, Staats-, Provinzial- und Gemeindebehörden und ihre Betriebe
vonder Erstattung der Reise- oder Marschgebiihrnisse und der Eisenbahnsahrgelder befreit sind, bezieht sich ohne Rücksichtaus den Grund der Entlassung (Zurückstellung)auf alle zu den genannten Behörden usw. Entlassenen.
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.
Jm Auftrage.
cl-.11. 12354.
Dr. Scherber.
Nr. 232.
Ausweis für Reisen
vonund nach den Balkanländern.
Kriegsministerium.
Nr.
3602-6.
172MobA.Für die Reisen von Heeresangehörigen
vonund nach den Balkanländern wird ein in vier Sprachen (Deutsch, Ungarisch,Bulgarlsch, Türkisch)abgefaßter Ausweis
—Viersprachenausweis
—eingeführt.
Hierzu wird bestimmt:
1. Jeder Heeresangehörige muß bei Reisen
vonund nach den Balkanländern im Besitz des Viersprachenausweisessein. Daneben ist Urlaubs- und Fahrschein, bei Be- nutzung des Balkanzuges auch der Balkanzugpassierscheinerforderlich
« ·2. Zur Ausstellung des Viersprachenausweises sind diejenigen Stellen berechtigt, die
zburquenfehgiigung
vonDienst- und Urlaubsreisen
vonund nach den Balkanländern
e
gt
In. ·3. Bei Transporten und kleineren Kommandos ist
nurder Führer
mitdem Vier- sprachenausweis auszustatten Die Stärke des Transports ist auf dem Ausweis
unterYZWeck der Reise«
zuvermerken.
, , ·
4. Der Viersprachenausweis ist nach Gebrauch
andie militärischeDienststelle, bei der
die Reise endet, abzugeben.
,Vorstehende Bestimmungen
treten am1. September 1917
mKraft.
6. Der Bedarf
anVordrucken des Biersprachenausweisesist zum. 5. August 1917 durch die Armee-Oberkommandos, die MilitärsAttachös in Konjtantmopel und Sofia, den Vertreter des Kriegsministeriums beim k.
u.k. Kriegsmintstcrium in Wien, die stell- Berlin, den 17. Juli 1917·
Cl
»-——..-.—..--Is«-
«—237—
vertretenden Generalkommandos usw. bei der Mobilmachungs-Abteilung des Kriegs- ministeriums anzumelden.
Jm Auftrage:
v.Wrisberg
Berlin, den 30. Juli 1917.
VorstehenderErlaß wird zur gleichmäßigen Beachtung zur Kenntnis der-Mariae gebracht.
Der Bedarf
anVordrucken des Viersprachenausweises ist
vonden Marmedienststellen bei der Seejmnsportabteilung des Reichs-Marine-Anits anzumelden.
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.
Jm Auftrage.
cl-.
ll’.11570.Reuter.
Nr. 233.
Guthaben der Offiziere für die
andie Marineverwaltung abgetretenen Pferde.
Berlin, den 3. August 1917.
Vor der Demobilmachung dürfen die nach§ 3,1 des Anhangs 3 zur Kriegs-Geldverpflegungs- vorschrift den Offizieren für Pferde gutgeschriebenenEntschädigungsbeträge
nurausgezahlt werden;
a)
«unterden im letzten Absatz des §8,1 angegebenenVerhältnissen und Bedingungen
—
das ist beim Tode der Offiziere, ihrer Verwundung, Erkrankung usw. oder bei einer Notlage der Angehörigen
—,b) beim Ausscheiden der Ofscziere
ausdem Dienst.
Eine Auszahlung der Beträge
Vorder Demobilmachung zu zinsbarer Anlegung, oder weil der Rückkan der Pferde bei der Demobilmachungnicht mehr in Frage kommt, ist nicht zu- lässig· Ebenso ist eine Verzinsung der Beträge durch die Reichskasseausgeschlossen
Bei der Demobjlmachung smd die Beträge nach §151) der Pferdegeldvorschriftfür die Marine auf die Pferdegeldvorschüsfe
zurBezahlung zurückgekaufter Pferde anzurechnen.
Der Staatsfekretär des Reichs-Marine-Amts.
Jm Auftrage.
cl-.
IIL11731.Reuter.
Personalveränderungen.
a.
Ernennungen, verfetzungen Beförderungem usw« s
IChristian Prinz (A. K. O.
vonv.Hessen-Philippsthal-Barch- 7.8.1917.) T fcld Hoheit, Oberlerant
zurSeea.D.,
.. ,
zuletzt
von der I.Marineinspektion,
Vesprdert·
» denCharakter
alsKapitänleutnant
er-(A. K.
O. v. 30. 7.1917.) halten-
Zum Torpeder-Lentnant: Erstaunt-
Obertorpeder (Allerh. Bestallung
v.80.7.1917.)
szcszewskif
.Bernftein, Marine-Schis·fbaumeister, char;«Mari1-Ie-
öUTorpeder-Leutnants
derSeewehr II: FUUMLZUM MAUIIe-Ballmtfllk Sch1ff-
·d Scewelr 11 au-
Gcrthenrikhiberwrpedel
er )(Staatss.
d. R. M. A. v· 26.7.1917.)
,
Obertorpeder
a.D. chhorn, Eisenbahn-Stationsassistent,
zumWerft-
Wlkschtlium
Wcrncr.inspektor.
238
-H(Staatss.
d.R.
M. A. v. 28. 7.1917.) Diez, Werftverwaltuugssekretariatsassifteut,
zumWerftverwaltungsfekretär.
Titelverleihung
:(Staatss.
d. R.M.A. v.1.8..1917.) Hagcmcistct, Werfttechniker, deuTitel,,Ober-Werft-
«
techniker« erhalten.
versetzt-
(Staatss·
desR. M.A. u.Bl·7.1917.) Lchisuey Marine-Baurat,
unterEnthebung
vondemKommando zumR. M.A. vonBerlin
nach
Kiel.Levin, Mariue-Bau1neister,
mitde11130.Juli
1917 vonWilhelmshaven nach
Berlin.(Staatsf.
d. R. M.A. v. 7. 8.1917.) Bergemaun,
Mari11e-Oberbaurntfiir Schiffbau
vonder
Werft Wilhelmshaveu
mitdem « 20.September
1917zurWerft
KieLb. Abfchiedsbewilligungen.
(A.
K. O. v. so.7.1917.)
«
Der
Abschied
mitdergesetzlichen pen- sion,
der Erlaubnis zumTragen
der bis-herigen Uniform
und derAussicht auf
An- (stellung
imZivildienft bewilligt-
demTorpederdefeutuaut Lehmann
vomAjliueudepot (s.3eeftemiiude.
E Mit der
gesetzlichen pension in den Ruheftand versetzt-
(Staatss.
d. R.M.A. v. 28.7.1917.lWagner-, Geheimer Regiftrator
imR. M.A., Rech-
E
uungsrat,
»Lauge, Marine-Jntendanturfekretar.
e.
Ordensverleihungen.
(A.
K.O.v.23.7.1.917.)
DieNettungsmedaille
amBande
: Bindcr(Albert), Murme-Garuisouverwultutth-
Oberinspektor.
(A.
K. O.v.ZU.7.1917.)
Den Orden pour lemet-ite-:Schwieger, Kapitäuleutnant.
(A.
K. O.v.8». 7.1917.)
«Das
Nitterkreuz
desKönigliche-I Haus- Ordens
VonHohenzollern
mitSchwertern:
Wilhelms, Kapitänleutnant.
(A.
K. O.v.11. 8.1917.)
·Den
Orden
pour leunsrjtms
v.Heimburg (Heino),
Oberleutnant zurSee.(A.
O.v·11.8.1917.) Das Nitterkreuz
desKöniglich
enHaus-Ordens
. von
Hohenzollern
mitSchwertern:
f Prausc, Kapitiiuleutuaut.
Nachruf.
Am H. August starb im Festuugshospital
zuTrieut
Herr Kantreadmiral z.D.
Vom
Jahre 1869 bis
zumJahre l902 im aktiven Mariuedieuste,
warer
als Kapitäu
zurSee
voml6. April l898 biS
zuml9. Februar l899 erster Gouverueur des Schutzgebiets Kiautschou und hat als solcher die erste .Eut- wicklung des Schutzgebiets in die IVege geleitet.
Ehre seinem Andenken!
Berlin,
denlZ. August l9l?.
Der Staatssekretär
desReide-Marine-Amt5.
v.
Cap elle.
Admiral.
..
239
—Venachrichtigungen
über
Verfchiedenes.
Der
- «
«t8bericht über die Kaiser-lich Deutsche Marine für den Zeitraum
«Samta
Jvom