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Marineverordnungsblatt, Nr.19, 1917

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(1)

233

M

Herausgegeben vom NeichstarineAmt

48. Jahrgang. Berlin, den 15. August 1917. Ur. 19.

Gedruckt

und in

Vertrieb

bei E. M i t tleröz S

oh

n,

Kgl.Hofbuchhandlung

in Berlin

SW68, Kochstxz68-71·

Der Preis

des

Jahrgangs beträgt 4,00

.-5-!-,

vierteljährlich

1,00 Ja Man

abonniert

bei allen

Postämtern

iiiid

Buchhandlungeii.

Beim Verkauf einzelner

Nummern des

Marinevcelrordiiiingsblattes

bere

")net.

wird

jedes

Blatt mit5

Pfennig Inhalt: Bekleidung

S.233·

Beurlaubungen nach Elsaß-Lothriiigen.

S.233.

Entschädigung

bei

Dienstreiseii·

S.234.

Portofreiheit

des

militärischen Schrifttvechfels

mit

öster- reichischenBehörden.

S.234.

Naturalquartierservis.

S.235.

Fahrpreisermäszigung

S.235.

Versand

von

leeren Verpackungsgegeiiständeii.

S.236· --—

Gebiihrniffe

bei

Entlassungen während

des

Krieges.

S.236. Answeis

für Reisen

von und

nach

den

Balkanländeru-

S- 236-

Guthaben

der

Offiziere fiir

diean die

Marineverwaltung abgetretenen Pferde.

S.237.

Personalveränderungen.

S.237.

Benachrichtigungen

über

Verschiedeiies.

S.289.

Nr. 224.

Vekleidung.

Berlin, den 11. August 1917.

Die Feldmützefür Offiziere (Ziffer 61 der .Bekleidungsbestimmungen für die Offiziere der Manne- Infanterie und Ziffer 2a der Ausführungsbeftimmungen zur Allerhöchsten Ordre

vom

10· Juni 1916

arineverordnungsblatt Seite 140 —), für Unterofsiziere und Mannschaften der Marineinfanterie erhält künftig einen Besatz

ohne Porstöße

von

feldgrauem (graugrüiiem)Abzeichentuch und

einen

Vorstosz

um

den Deckel

von

gleichem Tuch. Die Mützenverdeckbänder fallen weg; sie sind zu den Feldmützenbisheriger Probe aufzutragen; Neubeschaffungenfinden nicht mehr statt.

An den Schirmniützen tritt keine Änderung ein.

Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.

cl-.

1.

11872.

v.

Capelle.

Nr. 225.

Beurlaubungen nach Elsaß-Lothringen.

All Kriegsmiiiisterium

gemeines Kriegs-Departemeiit.

- , «-

Nk.11052-7.17.

Ag.

VOTIUL den 24i Juli 1917.

g letzterZeit sind vielfach Mannschaften nach Kehl bei Straßburg i. Els. beurlaubt worden und

na

enVon

dort ÄmsVersucht-

mlt

oder ohne Genehmlgung des Gouvernements Straßburg i. Els- ach Straßburg

I-

Els- zU gelangen Und damit in die Reichslande einzureisen.

Es wird daher auf das ausdrückliche Verbot hingewiesen,

Mannschaftennach Orten nahe der elsaß-lothringischen Grenze zu beurlauben mit dem Anheimgeben, sich selbst bei den Armee-Oberkonimandos usw. die Zu- reisegenehmigungnach ElsaßsLothringen

zu

verschaffen.

«

.

Fraiisecky.

»

(2)

234—

Berlin, den August 1917.

VorstehenderErlaß wird mit BezugaufMarineverordnungsblatt1917 Nr.156 Seite158X159 zur Kenntnis der Marine gebracht.

·

Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.

Jm Auftrage.

A. Ih.9093.

Höpfner.

Nr. 226.

Entschädigung bei Dienstreisen.

Kriegsministerium

Armee-Verwaltungs-Departement. Berlin, den 23. Juli 1917.

Nr.

1021X6.

17.B 4.

Es liegt nicht im Sinne des Erlasses

vom

21. Februar 1917 (-A. V. Bl. S. Tö) und der bisher ergangenen diesbezüglichen Bestimmungen, die Zahlbarkeit

von

Reiseentschädigung bei Dienstreisen

inc»chitaå)pe11- und Operationsgebiet im Falle der unentgeltlichen Hergabe

von

Quartier

ano-

zus

)1een.

Sofern nach Lage der besonderen VerhältnisseUnentgeltlicheVerpflegung (Ouartier- oder Magazinverpflegung)nicht in Anspruch genommen werden kann, ist bei entsprechenderDarlegung der entgegenstehenden Gründe im Forderungsnachweis

Erlaß

vom

16. Februar 1916 (A. V. Bl.

S. 66)

—-

die Anforderung der Geldvergütung in Grenzen

von

DXZder Höchstgrenzen zulässig.

v.

Oven.

Berlin, den 8.,August 1917.

VorstehenderErlaß wird zwecksgleichmäßiger Beachtung zur Kenntnis der Marine gebracht.

Die Verfügung

vom

8. März 1917

cl-.11.

3524

(Marineverordnungsblatt Seite 79) ist handschriftlich mit einem Hinweis hierauf zu versehen.

Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts·

Jn Vertretung

cl-.

11.11867.

Dr. Schramm.

Nr. 227.

Portofreiheit des militärischen Schriftwechsels mit österreichischen Behörden.

Berlin, den 5. August 1917.

Für die Dauer des Krieges ist der Schriftwechsel in militärischenAngelegenheiten zwischen den in Osterreich, Ungarn und Bosnien-Herzegowina befindlichenKaiserlich Deutschen Konsulaten und den Militär-, Marine- und Zivilbehörden in Deutschland einerseits und zwischen denvin Deutschland befindlichen k.

u.

k. österreichisch-ungarischen Konsulaten und den Militär- und Zivilbehörden in Osterreich, Ungarn und Bosnien-Herzegowina andererseits portosrei.

Die Sendungen müssen mit der Bezeichnung »Marinesache«versehen sein. Diese Porto- freiheit erstreckt sich auf gewöhnliche und eingeschriebeneBriefe, Postkarten und Pakete mit Schriften Ebenso werden im Verkehr zwischen den deutschen Militär- und Marinebehörden und Truppen- und Marineteilen einerseits und den österreich-ungarischen, österreichischen und

un-

arischen Militärbehörden und Truppenteilen andererseits die Sendungen in Militärdienstangelegen-

ngeiten portofrei befördert.

-

Jx

.-

i

i

(3)

—235—

Nach dem übrigen Ausland sind jedoch sämtliche Sendun

en

portopflichtig, ihre Ver- sendung als »Marinesache« istdaher unzulässig

vgl. Verfügung

vom

.4. April 1917— ci-.11.5605

(Marineverordnungsblatt Seite 128).

Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung.

cl-. I·l.

12033. Dr.

Schramm.

Nr. 228.

Naturalquartierservis.

.

Berlin, den G. August 1917.

In allen Fällen, in denen nach dem Erlaß

vom

11». November 1915

O. U.

14 901

—-

Marineverord- nungsblatt Seite 367 Nr. 283

—-

Naturalquartierservis gezahlt werden darf, ist

er

künftigschon

vom

ersten Tage der Unterbringung

am

Kommandoort, nicht erst

vom

zweiten Monat ab zahlbar.

Dies gilt sowohl für ganze Marmeteile usw., als auch für Emzelkommandierte Bei den seit 1. Juli 1917 bezogenen Ouartieren darf bereits hiernach verfahren werden.

.

Die Verfügung

vom

20. Februar 1916

cl-.

111.2046

Marineverordnungsblatt Seite 40 Nr. 44

wird hierdurch erweitert. Der § 4,3 der Vorschrift über Unterkunftsgebührnisfe der Marine im Kriege wird geändert werden.

Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.

Jn Vertretung

Cl-.111.11827.

Dr.

Schramm.

Nr. 229.

Fahrpreisermäßigung.

Kriegstninifterinm.

Allgemeines Kriegs-Departement.

Nr.2055-7.

17.AB.

Berlin, den 24. Juli 1911

Den im neutralen Ausland zurückgebliebenen 111inderbemittelten Angehörigendeutscher Soldaten wird

zur

Erleichterung des Besuchs deutscher Militärperfonenauf den Staatseisenbahnen Deutsch- lands mit Ausnahme

des

rechtsrheinifchen bayerischenNetzes eine Fahrpreisermäßigung in demselben Umfang und

unter

den gleichenVoraussetzungengewährt wie den Angehörigen erkrankter oder verwundet-or deutscherKriegsteilnehmer

Vgl. Erlaß

vom

29. September 1914 (A. V. Bl. S. 350) und

vom

7. Oktober 1915 (A. V. Bl. S. 470)

—..

»

Zur Erlangung derFahrpreisermäßigung ift die Bescheinigung eines deutschenKonsulats uber den Zweck der Reife, die Vedürftigkeit» des Antragstellers und sein verwandtschaftliches Ver- hältnis zu dem

zu

Befuchenden beizubringen.

Jm Auftrage: Fle ck.

Berlin, den 8. August 1917.

[ Vorstehender Erlaßwird» zwecks gleichmäßiger Beachtung zur Kenntnis der Marine ge- Wcht

unter

Hinweis auf die Verfugungen

vom

24. Oktober 1914

Gr.11.3235 (Marineverord- nWgsblatt Seite 349) und

vom

13. Oktober 1915

Gr.

Il.3957 (Marineverordnungsblatt Seite 342).

Der Staatsselretär des Reicle-Marine-Amts.

Jn Vertretung

cl-. ll.

12083. Dr.

Schman

(4)

M—

236

—e

Nr. 230.

Ver-fand von leeren Verpackungsgegenständem Berlin, den 11. August 1917.

Postpakete

aus

dem Felde mit Verpackungsgegenständen (wie leeren Feldpostschachteln,Blech- büchsenusw.) sind tunlichst durch die Versender mit entsprechender Aufschrift zu versehen (z. B.

leere Pappschachtel, Jnhalt 2 leere Blechdosen).

Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.

Jm Auftrage.

cl-.11.12355.

Dr·

Scherber.

Nr. 231.

Gebührnisse bei Entlassungen während des Krieges.

Berlin, den 11. August 1917.

Die Festsetzung zu Ziffer II, 1 auf Seite 114 des Marineverordnungsblattes 1917, wonach die Betriebe der Heeres- und der Marineverwaltung sowie die Reichs-, Staats-, Provinzial- und Gemeindebehörden und ihre Betriebe

von

der Erstattung der Reise- oder Marschgebiihrnisse und der Eisenbahnsahrgelder befreit sind, bezieht sich ohne Rücksichtaus den Grund der Entlassung (Zurückstellung)auf alle zu den genannten Behörden usw. Entlassenen.

Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.

Jm Auftrage.

cl-.11. 12354.

Dr. Scherber.

Nr. 232.

Ausweis für Reisen

von

und nach den Balkanländern.

Kriegsministerium.

Nr.

3602-6.

172MobA.

Für die Reisen von Heeresangehörigen

von

und nach den Balkanländern wird ein in vier Sprachen (Deutsch, Ungarisch,Bulgarlsch, Türkisch)abgefaßter Ausweis

Viersprachenausweis

eingeführt.

Hierzu wird bestimmt:

1. Jeder Heeresangehörige muß bei Reisen

von

und nach den Balkanländern im Besitz des Viersprachenausweisessein. Daneben ist Urlaubs- und Fahrschein, bei Be- nutzung des Balkanzuges auch der Balkanzugpassierscheinerforderlich

« ·

2. Zur Ausstellung des Viersprachenausweises sind diejenigen Stellen berechtigt, die

zburquenfehgiigung

von

Dienst- und Urlaubsreisen

von

und nach den Balkanländern

e

gt

In. ·

3. Bei Transporten und kleineren Kommandos ist

nur

der Führer

mit

dem Vier- sprachenausweis auszustatten Die Stärke des Transports ist auf dem Ausweis

unter

YZWeck der Reise«

zu

vermerken.

, , ·

4. Der Viersprachenausweis ist nach Gebrauch

an

die militärischeDienststelle, bei der

die Reise endet, abzugeben.

,

Vorstehende Bestimmungen

treten am

1. September 1917

m

Kraft.

6. Der Bedarf

an

Vordrucken des Biersprachenausweisesist zum. 5. August 1917 durch die Armee-Oberkommandos, die MilitärsAttachös in Konjtantmopel und Sofia, den Vertreter des Kriegsministeriums beim k.

u.

k. Kriegsmintstcrium in Wien, die stell- Berlin, den 17. Juli 1917·

Cl

»-——..-.—..--Is«-

«

(5)

—237—

vertretenden Generalkommandos usw. bei der Mobilmachungs-Abteilung des Kriegs- ministeriums anzumelden.

Jm Auftrage:

v.

Wrisberg

Berlin, den 30. Juli 1917.

VorstehenderErlaß wird zur gleichmäßigen Beachtung zur Kenntnis der-Mariae gebracht.

Der Bedarf

an

Vordrucken des Viersprachenausweises ist

von

den Marmedienststellen bei der Seejmnsportabteilung des Reichs-Marine-Anits anzumelden.

Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts.

Jm Auftrage.

cl-.

ll’.11570.

Reuter.

Nr. 233.

Guthaben der Offiziere für die

an

die Marineverwaltung abgetretenen Pferde.

Berlin, den 3. August 1917.

Vor der Demobilmachung dürfen die nach§ 3,1 des Anhangs 3 zur Kriegs-Geldverpflegungs- vorschrift den Offizieren für Pferde gutgeschriebenenEntschädigungsbeträge

nur

ausgezahlt werden;

a)

«unter

den im letzten Absatz des §8,1 angegebenenVerhältnissen und Bedingungen

das ist beim Tode der Offiziere, ihrer Verwundung, Erkrankung usw. oder bei einer Notlage der Angehörigen

—,

b) beim Ausscheiden der Ofscziere

aus

dem Dienst.

Eine Auszahlung der Beträge

Vor

der Demobilmachung zu zinsbarer Anlegung, oder weil der Rückkan der Pferde bei der Demobilmachungnicht mehr in Frage kommt, ist nicht zu- lässig· Ebenso ist eine Verzinsung der Beträge durch die Reichskasseausgeschlossen

Bei der Demobjlmachung smd die Beträge nach §151) der Pferdegeldvorschriftfür die Marine auf die Pferdegeldvorschüsfe

zur

Bezahlung zurückgekaufter Pferde anzurechnen.

Der Staatsfekretär des Reichs-Marine-Amts.

Jm Auftrage.

cl-.

IIL11731.

Reuter.

Personalveränderungen.

a.

Ernennungen, verfetzungen Beförderungem usw« s

I

Christian Prinz (A. K. O.

vonv.

Hessen-Philippsthal-Barch- 7.8.1917.) T fcld Hoheit, Oberlerant

zurSee

a.D.,

.. ,

zuletzt

von der I.

Marineinspektion,

Vesprdert·

» den

Charakter

als

Kapitänleutnant

er-

(A. K.

O. v. 30. 7.

1917.) halten-

Zum Torpeder-Lentnant: Erstaunt-

Obertorpeder (Allerh. Bestallung

v.80.7.

1917.)

szcszewskif

.

Bernftein, Marine-Schis·fbaumeister, char;«Mari1-Ie-

öU

Torpeder-Leutnants

der

Seewehr II: FUUMLZUM MAUIIe-Ballmtfllk Sch1ff-

·d Scewelr 11 au-

Gcrthenrikhiberwrpedel

er )

(Staatss.

d. R. M. A. v· 26.7.

1917.)

,

Obertorpeder

a.

D. chhorn, Eisenbahn-Stationsassistent,

zum

Werft-

Wlkschtlium

Wcrncr.

inspektor.

(6)

238

-H

(Staatss.

d.

R.

M. A. v. 28. 7.

1917.) Diez, Werftverwaltuugssekretariatsassifteut,

zum

Werftverwaltungsfekretär.

Titelverleihung

:

(Staatss.

d. R.M.A. v.1.8.

.1917.) Hagcmcistct, Werfttechniker, deuTitel,,Ober-Werft-

«

techniker« erhalten.

versetzt-

(Staatss·

desR. M.A. u.Bl·7.

1917.) Lchisuey Marine-Baurat,

unter

Enthebung

von

demKommando zumR. M.A. vonBerlin

nach

Kiel.

Levin, Mariue-Bau1neister,

mitde11130.

Juli

1917 von

Wilhelmshaven nach

Berlin.

(Staatsf.

d. R. M.A. v. 7. 8.

1917.) Bergemaun,

Mari11e-Oberbaurnt

fiir Schiffbau

vonder

Werft Wilhelmshaveu

mitdem « 20.

September

1917zur

Werft

KieL

b. Abfchiedsbewilligungen.

(A.

K. O. v. so.7.

1917.)

«

Der

Abschied

mitder

gesetzlichen pen- sion,

der Erlaubnis zum

Tragen

der bis-

herigen Uniform

und der

Aussicht auf

An- (

stellung

im

Zivildienft bewilligt-

dem

Torpederdefeutuaut Lehmann

vom

Ajliueudepot (s.3eeftemiiude.

E Mit der

gesetzlichen pension in den Ruheftand versetzt-

(Staatss.

d. R.M.A. v. 28.7.1917.l

Wagner-, Geheimer Regiftrator

imR. M.

A., Rech-

E

uungsrat,

»

Lauge, Marine-Jntendanturfekretar.

e.

Ordensverleihungen.

(A.

K.O.v.23.7.

1.917.)

Die

Nettungsmedaille

am

Bande

: Bindcr

(Albert), Murme-Garuisouverwultutth-

Oberinspektor.

(A.

K. O.v.ZU.7.

1917.)

Den Orden pour lemet-ite-:

Schwieger, Kapitäuleutnant.

(A.

K. O.v.8». 7.

1917.)

«Das

Nitterkreuz

des

Königliche-I Haus- Ordens

Von

Hohenzollern

mit

Schwertern:

Wilhelms, Kapitänleutnant.

(A.

K. O.v.11. 8.

1917.)

·Den

Orden

pour leunsrjtm

s

v.

Heimburg (Heino),

Oberleutnant zurSee.

(A.

O.v·11.

8.1917.) Das Nitterkreuz

des

Königlich

en

Haus-Ordens

. von

Hohenzollern

mit

Schwertern:

f Prausc, Kapitiiuleutuaut.

Nachruf.

Am H. August starb im Festuugshospital

zu

Trieut

Herr Kantreadmiral z.D.

Vom

Jahre 1869 bis

zum

Jahre l902 im aktiven Mariuedieuste,

war

er

als Kapitäu

zur

See

vom

l6. April l898 biS

zum

l9. Februar l899 erster Gouverueur des Schutzgebiets Kiautschou und hat als solcher die erste .Eut- wicklung des Schutzgebiets in die IVege geleitet.

Ehre seinem Andenken!

Berlin,

den

lZ. August l9l?.

Der Staatssekretär

des

Reide-Marine-Amt5.

v.

Cap elle.

Admiral.

(7)

..

239

Venachrichtigungen

über

Verfchiedenes.

Der

- «

«t8bericht über die Kaiser-lich Deutsche Marine für den Zeitraum

«Samta

J

vom

1. Oktober 1912 bis 30. September 1913«

ist erschienen und kann

von

der Hofbuchhandlung

von

S. Mittler

G

Sohn, Berlin SW68, Kochstmße 68J71, zu dem Ladenpreise

von

2,25-Jø für das geheftete und 3,25·-l- für das gebundene Exemplar bezogen werden.

Bei Bestellungen Unmittelbar

aus

der Kaiserlichen Marine ermäßigtsich der Preis auf 1,60»46 für das geheftete und

2,60.- für das gebundene Exemplar-.

Berichtigung.

Jm Marineverordnungsblatt Nr. 13 Seite 167 linke Spalte Zeile 11

von

oben ist

zU

streichen:Folkers, (Iohanu) (1 Oldenburg).

Todesfälle.

Teufel, Marine-Jntendantursekretär,

am

16. Juli 1917,

Ktaeft, Mariae-Obermeister,

am

23. Juli 1917 in Wilhelmshaoeu

—-

gestorben.

(8)

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