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Odpisy memorjałów i korespondencyj Związku Górniczo-Hutniczego w Katowicach w sprawie przyłączenia części obszaru przemysłowego Górnego Śląska do Polski

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Academic year: 2022

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memor jałów i korespondencyj Związku Górniczo - Hutniczego w Katowicach

w sprawie

przyłączenia części obszaru przemysłowego Górnego Śląska do Polski.

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(6)

Hohenlohe - Werke Aktiengesellschaft.

Hohenlohehütte O.-S., den 18 Oktober 1921 Vertraulich

Herrn Geh. Bergrat Dr.-Ing. Williger,

Vorsitzender des Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen Vereins K a t t o w l t z 0/S.

Nachdem die politische Zweiteilung des oberschlesischen Industriebezirkes leider unabwendbare Tatsache geworden ist, er­

scheint es als die wichtigste und eiligste Sorge des Berg- und Hüttenmännischen Vereins, die zwischen Deutschland und Polen zu treffenden Vereinbarungen über eine weitere wirtschaftliche Ein­

heit des Industriebezirkes so zu beeinflussen, dass das Getriebe dieses einheitlichen Maschinensaales, mit dem er Ihrerseits tref­

fend verglichen ist, mit möglichst geringen Störungen weiter funk­

tionieren kann. Dass der Berg- und Hüttenmännische Verein der einzi­

ge berufene Sachverständige ist, der für unsere Regierung in Frage kommt, bedarf keiner weiteren Begründung. Grösste Eile erscheint in Jeder Hinsicht geboten, da andererseits zu befürchten ist, dass uns bei der Regierung unberufene sogenannte Sachverständige zuvorkommen. Grösste Eile ist auch aus dem Grunde notwendig, um die dringend erforderliche Einigkeit der oberschlesischen Industrie in dieser für sie zur Zeit lebenswichtigsten Angelegenheit herbei­

zuführen. Neigungen zur Elgenbrödelei sind, wie wir genugsam zu unserem Schaden erfahren haben, schon an und für sich in ober- schlesischen Industriekreisen im Uebermass vorhanden. Bei der vor­

liegenden Frage kommt hinzu, dass der Kreis der bei Deutschland verbleibenden Werke in Verkennung der wichtigeren Frage des Allge­

meinwohles einseitige Interessenpoditik treiben und eine besondere Stellung einnehmen könnte, die mit den Interessen der abzutretenden Teile nicht zu vereinbaren ist. Es ist daher eine sofortige ein-

(7)

h e itHohe Stellungnahme herbeizuführen, damit wir, bevor mit Sonder­

wünschen von irgendeiner Seite an die Regierung herangetreten wird, ihr einen fertigen Plan vorlegen können und sie nicht unschlüssig zwischen widerstreitenden Interessen dasteht. Es ist dies umsomehr erforderlich, als zweifellos auf polnischer Seite bereits gründlich vorgearbeitet ist und andernfalls die Gefahr besteht, dass, ehe unsere Regierung zu einer Stellungnahme gekommen ist, ihr ein fer­

tiger Entwurf von der Gegenseite vorgelegt wird und damit die Ini­

tiative und die vorteilhaftere Stellung von vornherein auf der Ge­

genseite gegeben ist.

Die Geschäftsführung kann in Anbetracht der Sachlage diesen Plan nicht selbständig auf st eilen, es ist vielmehr eine vorherige

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Aussprache der Chefs der grösseren Verwaltungen erforderlich, um die einheitlichen Richtlinien festzulegen. Bei der äussersten Dringlichkeit des Falles beantragen wir rgebenst, diese Sitzung umgehend anzuberaumen.

Mit vorzüglicher Hochachtung Hohenlohe - Werke

Aktiengesellschaft /-/ Jacob.

(8)

Kattowitz, den 22.Oktober 1921.

H e r m

Bergrat Dr. Geisenheimer Hochwohlgeboren

B e r l i n .

Sehr verehrter Herr Bergratl

Es wäre dringend erwünscht, möglichst bald den genauen fortlaut der Grenzfestsetzung des Wirtschaftsdiktats zu erhalten, gegebenenfalls auch in französischer Sprache.

Ich habe aus einer als gut zu bezeichnenden Quelle gehört, dass die Grenze bereits in Genf gezogen worden ist, und dass die Hohenzollerngrube ebenso wie der Beuthener Stadtwald, der über den Feldern der Radzionkaugrube liegt, und damit auch die Neue Vikto­

ria- u.Neuhof- Grube polnisch werden. Die im Kurier mitgeteilte Zahl von 86 % der Kohlenförderung, die an Polen fallen soll, soll auf einer amtlichen Genfer Berechnung beruhen.

In der Anlage übersende ich Ihnen 12 Hebersichten in zwei Exemplaren, die Herr Direktor Kornaozewskl zusammengestellt hat.

Sie sind vorläufig nur Herrn Geheimrat Williger mitgeteilt.

Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung Ihr ergebenster

/-/ Dr.Goroll.

(9)

Teilung der oberschleslsehen Brikettfabriken.

Sa bleiben bei Deutschland: Es kommen zu Polen:

Brikettfabrik mit einer Brikett*

Zaborze erzeugung ln 1920 von 124 603 t ,

d.s.

Brikettfabrik \J mit einer Brikett*

der Königsgrube

erzeugung in 1920

g j W A V * V V ^ A i i I T

Oheimgrube

36 der oberschle- Römergrube sischen Gesamter­

zeugung.

von 223 441 t, d.s.

64 $ der oberschle sischen Gesamter­

zeugung.

1/ In 1920 war der Betrieb wegen Umbaues eingestellt.

2/ In der Brikettfabrik Oheimgrube ist seit Ende Härz 1920 der Be­

trieb unterbrochen.

3/ Für die Brikettfabriken Königsgrube und Oheimgrube Ist die Pro­

duktion des Jahres 1919 zu Grunde gelegt - vergl. hierzu die Anmerkungen 1 und 2.

(10)

Teilung der oberschlesischen Koks-Anstalten.

ls bleiben bei Deutschland:

Borsigwerk

Donnersmarckhütte Kons.Gleiweitzer Ste inkohlengrube

Glückauf Julienhütte Poremba Skalley Zaborze .

mit einer Erzeugung an Koks und Zinder

in 1920 von 1 129 279 t,

d.s.

45 % der

oberschlesischen Gesamt-Erzeugun£

üs kommen zu Polen:

Bethlen-Falva- mit einer Hütte

Erzeugung an Czerwionka Koks und Zinder Delbrückschächte in 1920 von Emmagrube 1 358 373 t , Friedenshütte d.s.

Gotthardschaft 55 # der

Hubertushütte oberschlesischen Knurow Gesamt-Erzeugung.

Königshütte Ruda.

(11)

Teilung der oberschles isehen Blenderösthütten.

=================================================

1. Es kommen zu P o l e n :

Friedrichshütte Guidottohütte Kunigundehütte

Lazyhütte

Liebehoffnungshütte Liereshütte

Heckehütte Saegerhütte Schellerhütte Silesia-Rösthütten

2. Es bleibt bei D e u t s c h l a n d :

mit einer Gesamtproduktion an 50 gradiger Schwefel säure in 1920 von

183 329 t.

N i c h t s 1

(12)

Teilung der oberschlesisehen Zinkhütten.

1. 3s kommen an Polen:

Bernhardihütte Guidottohütte

Hohenlohe-Zinkhütte Hugo-Zinkhütt e

Kunigundehütte Lazyhütte

mit einer Gesamt- Li ebehoffnungshütte

Paulshütte mit Chamotte-Fabrik erzeugung an Rohzink

Rosamundehütte in 1920 von

Silesia-Zinkhütten 81 412 t.

Uthemannhütte

Wllhelmine-Zinkhütte

2. He bleibt bei Deutschland t N i c h t s 1

(13)

Teilung der oberschlesischen Zinkblech-Walzwerke.

Sa bleiben Jedlitze Ohlau Plelahtitte

Es kommen zu Polen:

bei Deutschland:

mit einer Produk­

tion an Zinkblech in 1920 von

2 707 t, d.s. 8 % der oberschlesischen Gesamtproduktion.

Antonienhütte Hohenlohehütte Kunigundehütte Sohoppinitz Silesia

mit einer Produktion an Zinkblech in 1920 von

31 463 t, d.s. 92 % der oberschles.

Gesamtproduktion.

(14)

Teilung der obersehlesi sehen Zink- und Bleierzgruben.

fla bleiben bei Friedrich

kona.Neue Viktoria Neuhof-Zinkerzgrube Hocooo

Dellhofen

Deutschland: Es kommen zu Polen:

mit einer Arnold

Förderung kons.Bleisoharley

in 1920 Brzosowitzgrube

von Ceoilie

mit einer 20 812 t, Florasglüok

Förderung d.s. 7% der Jenny Otto mit

in 1920 von oberschlesi- Fiedlersgltiok

267 547 t, aohen Gesamt- und Wilhulmsglüok

d.s. 93% der Förderung an Ostfeld

oberschle­

Zink- und Neue Helenegrube

sischen Ge­

Bleierzen. Redlichkeit Segeth

samt Förderung Scharleyer Tief­

an Zink- und bau-Sozietät

Unschuld

Bleierzen

(15)

Teilung der oberachles lachen Blei- und Silberhütten

Fri edrichshütte

Walther Croneck

1. Hs kommen zu P o l e n :

mit einer

Gesamtproduktion in 1920:

an Blei 17 166 t

•Hütte

" Glätte 574 t

" Silber 5 112 kg

2. Hs bleibt bei D e u t s c h l a n d :

N i c h t s 1

(16)

Teilung der Eisenerzgruben.

1. Es fallen an Polen die Elsenerzfgrderungen:

Rudy-Plekar

Tarnowitzetr Eisenerz Bergwerke Tarnowitzer Süd-Paohtfell

Vereinigte Eisenerzbergwerke der Oberschlesischen Eisenin­

dustrie

Tarnowit z-Bugai-Repten S.Bloch'sohes Eisenerz­

bergwerk Tarnowitz Tarnowitz Nr. 267

mit einer

Gresaa tförderung an Erzen ln 1920

von 62 342 t.

2. Es bleibt bei Deutschland:

N i c h t s !

(17)

Teilung der ob ersohles1schen Verfeinerungebetriebe.

Bs bleiben bei Deutschland: Es kommen zu Polen:

Borsi gwerk Königshütte

Huldaohinskywerke Bismarckhütte

Drahtwerke Oleiweitz

mit einer Ge- mit einer Ge­

Bethlen-Falva

S

1

0

1

aemtpro dukt Ion samt pro duktion Friedenshütte

Herminenhütte

an Fertigfabrik an Fertigfabri­

Hubertushütte A.Deiehsel

katen in 1920 katen in 1920

Laurahütte Zawadzki werke

von 127 935 t. von 110 413 t.

Eintrachthütte Redenhütte

d.s.

Eisenhütte Silesia

d.s.

Hoffnungshütte

54 # der •

Ferrea

46 $ der Staatl.Hütte

obersohlesischen ob er s ehle s i s ehei W.Fitzner

Malapane Gesamterzeugung. Gesamter zai gung

SV.Hegenscheidt

Ganz & Co.-Danubius

Kania & Kuntze H.Koetz Nachflg.

Gebr.Böhler & Co.

jRybniker Maschi­

nenbau G.m.b.H.

0/S.Kesselwerke Wanderros twerk e

B.Meyer G.m.b.H.

Pielahütte R.Fitzner

Oppelner Eisengies- Stephan Fröhlich &

serei Klüpfel

Gebr.Pranke1 Theodor Holtz

Kreutzburgerhütte.

(18)

Teilung dereobersch^esischen Bisen- und Stahl-

Glessereien.

ts bleiben bei Deutschland: Es kommen zu Polen:

lorsigwerk mit einer Adler & Panofsky mit einer Ge­

Jolonno.vska Gesamterzeugung Bethlen Falva samterzeugung ' reutzburgerhütte ln 1920 an Guss­ Eintrachthütte in 1920 an ttonnersmar ckhüt te waren 2. Schmel­ Ferrum Gusswaren 8.

&anz & Go.-Danubius zung und Stahl- A.Fitzner Nachflg. Schmelzung und Btaatl.Hütte Gleiwitz fonaguss von Kania & Kuntze Stahlformguss

Hoffnungshütte 34 565 t, Königshütte von 45 447 t,

Huldschinskywerke de S# H.Koetz Nachflg. d.s.

Staatl.Hütte Malapane 34 % der ober- Laurahütte 57 ß der

Oppelner Eisengiesserei schlesischen Ludwigshütte oberschlesisch Gebr.Prankel Ge samterzeugung Rybniker Maschinen Gesamterzeu­

Redenhütte bau G.m.b.H.

Wanderrds t werke Hubertushütte

gung.

(19)

Teilung der oberachles isehen Stahl- und Walzwerke.

1. Sa bleiben bei Deutschland : Bors igwerk

Herminenhütte mit einer Gesamterzeugung In 1920:

an Halbzeug an Fertigerzeugnissen Huldschinskywerke

31 662 t. 115 262 t

Julienhütte = 28 # - 16 $ .

Zawadzkiwerk der obersohles isohen Gesamterzeugung,

2. Bs kommen zu P o l e n :

mit einer Gesamterzeugung din 1920 an Halbzeug an Fertigerzeugnissen

80 604 t 590 095 t

= 72 % - 84 %

der oberschlesischen Gesamterzeugung.

Eisenhütte Silesia.

Baildonhütte Bethlen-Falva Bi smarckhütte Frledeashütte Hubertushütte Königshütte Laurahütte Marthahütte

(20)

Teilung der oberschleslsohen Hochog enwerke.

Es bleib am bei Deutschland: Ss kommen zu Polen:

Borsigwerk

mit einer Donnersmarckhüt te Roheisen­

erzeugung Julienhütte

in 1920 von insges.

191 923 t, d.s. 33,0 % der ober-

schlesischen Gesamt­

erzeugung:

Königs hütte Bethlen Falra

mit einer Hubertushütte Roheisenerzeu­

gung ln 1920 von insges.

Laurahütte 383 879 t, d.s. 67, 0 # der oberschle­

sischen Oesamt­

erzeugung.

Friedenshütte

(21)

GsÄelmer Bergrat Bunzel.

Durch die von dem Obersten Bat für Oberschlesien fest­

gesetzte Grenze treten folgende Veränderungen ein:

Die gesamten im Oberschlesischen Steinkohlenbecken anstehen­

den Kohlenmengen betragen bis zu einer Teufe von 1000 m 60 Milli­

arden Tonnen Kohlen«

Hiervon entfallen auf den düutschblelbenden Teil 6,4 Milli- arden Tonnen, Rechnet man hiervon noch die unterhalb der Städte Beuthen und Glelwltz liegenden und daher nicht gewinnbaren Kohlen­

mengen von rund 1,3 Milliarden Tonnen ab, so bleiben Deutschland 5 Milliarden Tonnen kohlen, also der zwölfte Teil des GesamtVor­

rats. 91,5 % des GesamtVorrats kommen hiernach zu Polen, 8,5 % bleiben bei Deutschland«

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die deutschbleibenden Teil# des Kohlenbeckens am Ausgehenden, also m. Rande der Stein­

kohlenmulde liegen. Die Flöte sind in diesem Teile des Steinkoh­

lenvorkommens meist schwach, zum Teil sogar so wenig mächtig, dass sie nicht bauwürdig sind. Die Gruben, die auf diesen Flö­

zen bauen werden, haben hohe Selbstkosten zu erwarten. Ss kommt noch hinzu, dass von dem bei Deutschland bleibenden Teile etwa die Hälfte des KOhlenvorrats in dem Schutzbezirke liegt, der für die Wasserquellen in Zawoda und Adolfschacht behördlich festge­

setzt ist.

II.

Von den zurzeit im Betriebe befindlichen 67 Steinkohlen­

gruben kommen 53 an Polen, so dass nur 14 deutsch bleiben. Von der Jahresförderung von 31,7 Millionen Tonnen fallen 26 Millionen

/77%/, an Polen, während 7,1 Millionen /23 % / bei Deutschland bleiben.

Von den 4 staatlichen Steinkohlengruben, die eine Jahresför­

derung von 4 1/2 Millionen Tonnen haben, bleibt;nur die Königin-

(22)

Luis© - Grube mit einer Sahresförderung von 1 1 / 4 Millionen Tonnen deutsch. Die drei Gruben, die der preussisohe Staat verliert, sind die aussichtsreichsten. Die Vierte, welche deutsch bleibt, ist die älteste der Anlagen, hat schon vor mehr als 20 Jahren ihr

l00-Jäh±iges Jubiläum gefeiert, hat ihren Höhepunkt längst überschrl' ten und befindet sich stark auf dem absteigenden Aste. Ihre Le­

bensdauer wird 40 Jahre kaum überschreiten.

III.

Der Eisenerzbergbau fällt vollkommen an Polen.

IV.

Von den 16 im Betriebe befindlichen Zink# und Bleierzgru­

ben, die eine Jahresförderung von 266 000 t haben bleiben nur 5 deutsch. Die Jahresproduktion an Zinkerzen dieser 5 deutschblei­

benden Gruben dürfte etwa 40 000 t - 14 # der Gesamtförderung betragen. Da Oberschlesien 80 # der gesamten deutschen Zinkerz­

förderung aufbringt, verliert Deutschland 70 # seiner gesamten Zinkerzförderung•

Von der gesamten Bleierzproduktion dürfte bei dem deutsch­

bleibenden Teile nur etwa 6000 entfallen.

V.

Da die Backkohlen im oberschlesisohen Zentralrevier hauptsächlichst in dem westlichen Teile Vorkommen, bleibt von der oberschlesisohen KoksIndustrie die Hälfte deutsch.

Hierbei ist abder von besonderer Bedeutung, dass die Back­

kohlen in dem westlichen Teile des Zentralreviere stark im Abneh- fcen begriffen sind und in ein bis zwei Dezennien sicher erschöpft

sein werden. Dagegen liegen die Koksanstaltan, welche bei den Gruben mit überaus reichen Koks-Kohlenlagern im Rybniker Revier Gerichtet sind, in den zu Polen fallenden Gebieten. Deutschland verliert also gerade den aussichtsreichsten Teil der Koksindustrie.

VI.

In Oberschlesien befinden sich 4 Brikettfabriken. 3 von ihnen

(23)

• 3 -

werden polnisch, die 4., die Eigentum der Firma Cäsar Wollheim in Berlin ist, bleibt deutsch.

VII.

Von den vorhandenen 8 Hochofenwerken verbleiben 3 deutsch.

Auf den deutschbleibenden Hochofenwerken tehen 12 - 16 Hochöfen.

Da Oberschlesien 37 Hochöfen beseitzt, kommen 21, also etwas mehr als die Hälfte, zu Polen* Von der gesamten Jahresroheisenproduk­

tion /567 000 Tonnen/ dürfte etwa die Hälfte Deutschland bleiben.

VIII.

Von den 25 Eisen- und Stahlgiessereien bleiben nur 10 deut sc h.

IX.

Von den 14 Stahl- und Walzwerken gehen 9 zu Polen über, darunter befinden sich die grossen Walzwerke der Bailden-Hütte, Bethlem-Valva Hütte, Bismarck-Hütte, Friedrichshütte, Königs- und Laurahütte.

X.

Die gesamte Zink- und Bleihüttenindustrie wird polnisch.

So gehen also zu Polen 10 Blenderösthütten, 12 Rohzinkhütten mit einer Ja hresproduktion von 82 000 Tonnen Zink.

Von den 8 Zinkbleohwalzwerken bleiben 3 kleine Anlagen von untergeordneter Bedeutung deutsch.

XI.

Die beiden vorhandenen Blei- und Silberhütten von denen die eine der Bergwerksgese 11 sohaft, Georg von Giesohe 's Erben, die andere dem preussIschen Staate gehört, fallen zu Polen.

Die Produktion dieser beiden Werke betrug im Jahre 1919

20 000 Tonnen Blei und 3000 kg.Silber mit einem damaligen Werte von rund 50 Millionen Mark.

(24)

Die in Berlin versammelten Vertreter aller Bevölkerungs­

schichten Obersohlealens geben folgende Erklärung ab:

Die von der Botschafterkonferenz getroffene Entschei­

dung hat uns mit hellster Entrüstung und tiefstem Schmerz erfüllt.

Durch den Spruch sind alle Erwartungen der oberschlesi­

schen Bevölkerung enttäuscht worden.

Er steht im krassen Widerspruch zu dem Versailler Vertrage.

Er widerspricht dem vom oberschlesischen Volke durch die Abstimmung kundgegebenen ,/Illen.

Er lässt die wirtschaftlichen Notwendigkeiten unberück­

sichtigt.

Er bringt nicht den ersehnten Frieden, sondern eine Verewigung des Kampfes.

Von der Regierung und Volksvertretung erwarten wir daher, dass sie mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln gegen die Entscheidung als gegen einen ungeheuerlichen Rechtsbruch Stel­

lung nehmen.

In keinem Falle aber dürfen die in dem abzutretenden Gebiete verbleibenden Volksgenossen verlasset werden. Der Jähe Zusammenbruch der von deutschen Händen aufgebauten Wirtschaft 0 bersohleslens muss verhütet werden.

Auch wir halten es für erforderlich, d m Weg der Ver­

handlung zu beschneiten.

Die in den Mitteilungen des Botschafterrats enthaltenen Bestimmungen sind als Verhandlungsgrundlage für ein Wirtschafts­

abkommen zwischen Deutschland und Polen nicht geeignet.

Berlin, den 22.Oktober 1921 im Aufträge

Hilger Löffler Ulitzka.

(25)

Vorläufige Bemerkungen zu den wirtschaftlichen Bestimmungen anlässlich der Teilung Obersohlealens.

In dem Absatz über den Schutz der Minderheiten Ist zunächst Folgendes bestimmt, die im Augenblick der endgültigen Tei­

lung des Abstimmungsgebiets in dem Polen zufallenden Teile ansässigen Personen, die für die deutsche Staatsangehörigkeit optiert und wahrend 12 Monaten danach keinen Gebrauch von dem Recht gemacht haben, ihren Wohnsitz nach Deutschland zu verle­

gen, erhalten das Recht, ihren Wohnsitz in Polen während einer Zeitdauer von 15 Jahren beizubehalten*

Dieses Recht kommt nur für die Personen in Frage, für die eine Option für die deutsche Staatsangehörigkeit gege­

ben ist. Dieses ist nur der Fall für die Ipsofakto-Polen, d.h.

diejenigen, die in den an Polen fallenden Gebieten geboren sind oder hier seit dem 1.Januar 1908 ihren Wohnsitz haben. Die

übrigen deutsche Staatsangehörigen in dem an Polen abgetretenen Gebiet haben nicht das Recht des 15 Jährigen Aufenthalts, kön­

nen also schlimmstenfalls als Ausländer ausgewiesen werden.

Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Arbei­

terverhältnisse Folgendes:

Die Arbeiter haben schon jetzt Listen der misslie­

bigen Beamten aufgestellt, die zu entfernen und durch polni­

sche Beamte zu ersetzen sind. Sie werden ihren Willen durch Terror durchsetzen und die polnischen Verwaltungsbehörden

schlimmstenfalls zwingen von dem Recht auf Ausweisung Gebrauch zu machen. Jedenfalls wird eine ernergisohe Haltung aller Be­

amten, die nicht das Recht auf 15 jährigen Aufenthalt in dem ab­

getretenen Gebiet haben, gege nüber den Arbeitern im Interesse der Steigerung der Produktion für die ganze Dauer ihres Aufent­

halts unmöglich sein.

(26)

Für die meisten Betriebsleiter und sehr viele mittlere Beamte sind die Voraussetzung für das Recht auf den 15 jähri­

gen Aufenthalt nicht gegeben.

II. In den bezeichneten Bestimmungen ist weiter Folgendes vorge­

sehen:

Alle am Tage dereendgiiltigen Teilung des Abstimmungsge­

biets in dem endgültig Deutschland zugeteilten Teil Oberschle­

siens wohnhaften Personen sind berechtigt, dort ihren Mohnsitz während einer Periode von 15 Jahren beizubehalten; diese Bestim­

mung findet auch auf Polen Anwendung, die keine deutschen Staats­

angehörigkeit haben.

Bis zu dem Zeitpunkt der endgültigen Zuteilung ist also noch eine Ueberfltung des deutsch verbleibenden Teiles des Abstimmungsgebietes durch Kongresspolen möglich. Der zu dieser

Ueberflutung zur Verfügung stehende Zeitraum kann sehr beträcht­

lich werden, wenn man bedehkt, dass die offizielle Notifizie­

rung der Grenze offentsichtlich erst stattfinden soll, wenn die Grenzregulierung und die wirtschaftlichen Bestimmung n voll­

ständig bis ins Einzelne »«geregelt sind. In letzter Beziehung ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die bisherigen Bestim­

mungen nur als Programm für die Wirt acha ft »Verhandlungen, zu bee zeichnen sind.

III.Sine Frist, innerhalb deren eine offizielle Notifizierung der Grenzziehung statt finden müsste, ist im Friedensvertrag nicht vorgesehen, sodass der Schwebezustand theoretisch noch jahrelang bestehen kann. Allerdings hat die Entente ins Auge gefasst, gege­

benenfalls im Wege von Zwangsmassnahmen ihren Willen durchzu­

setzen.

Andererseits können durch Hinziehen der Verhandlungen auch noch viele Vorteile erreicht werden.

IV. Die politische Grenze wird mit einigen Ausnahmen, die sich

)

(27)

• 3 •*

jedoch nur auf den Schutz der Industrie beziehen, sofort auch Zollgrenze, die im abgetretenen Gebiet verbleibenden Personen können daher in die Lage kommen, für die in der Zwischenzeit naol dem Deutschen Reich verbrachten Gegenstände bei ihrer Rüokho- lung Zoll zu bezahlen«

(28)

1/ Der Friedens vertrag enthält bekanntlich keine Bestimmun, über das Ausroass der dem Deutschen Reiche für die Dauer von 15 Jahren zu überlassenden Bergwerkserzeugnisse, verbreitet sich vie mehr nur über die Verkaifsbedingungen und Preisfestsetzungen.

&s ist Vorsorge zu treffen, dass uns für den genannten Zeitraum so viel Kohlen zur Verfügung gestellt werden, wie aus den an den polnischen Freistaat übergehenden Gruben in der Vergangenheit im deutschen Wirtschaftsgebiete verbraucht worden sind. Dabei könnte das letzte Friedens jahr 1913, notfalls euch der Durch­

schnitt der Jahre 1911%13 zu Grunde gelegt werden. Die Kohlen müssen in ungefähr denjenigen Sorten und Marken geliefert wer­

den, wie sie in den genannten Jahren nach Deutschland gegangen sind.

Die Möglichkeit m ss ausgeschlossen werden, dass uns Po­

len nur überwiegend unterwertige Sorten und geringe Marken, wie etwa die Plesskohien, übrig lässt.

2/ Polen darf keine höhere Abgabe auf die in der ober- schlesischen Zone gewonnenen Kohlen legen, als sie jeweilig im Deutschen Reiche erhoben wird.

Es würde sonst die Bestimmung des § 90 des Friedensvertra­

ges illusorisch werden, wonach uns die Innengebietspreise zu gewährleisten sind, denn die höhere Abgabe würde zwar auch auf die ln Polen zur Verwendung gelangenden Kohlen zu legen sein, aber hier flösse sie wieder in die eigene Tasche.

3/ Die Reparationskohlen, die Oberschlesien auferlegt wer­

den, sind principaliter von Polen zu leisten, eventuell auf die beiden Reviere nach Maasgabe ihrer Förderung zu verteilen.

(29)

II. a : Eisenbahnen.

2u /1/: Strassenbahnen.

a/ Die Pass- und Zollkontrolle muss so eingerichtet werden, dass sie den Strassenbahnverkehr nicht stört.

b/ Es ist zu fordern, dass die in der polnischen Zone zur Verwendung gelangenden aus Deutschland bezogenen Betriebsmittel und die in der deutschen Zone zur Verwendung gelangenden aus Polen bezogenen Betriebsmittel zollfrei bleiben.

Begründung.

Zu a/ Die Linien der Strassenbahn, besonders die stark be­

nutzten Linien Königshütte-Beuthen, Sohwlentichlowitz-Beutheh, Morgenroth-Beuthen gehen, soweit die Grenzführung zur Zeit bekannt

ist, über die voraussichtliche Zolllinie. Es ist anzunehmen, dass an den Vebergangssteilen eine Kontrolle aus Pässe und zollpflich­

tige Waren stattfinden wird. Damit wird aber der St ras s enb ahnv erkehr

▼öllig lahm gelegt. Die rasche Zugfolge auf der Strassenbahn, die Notwendigkeit, dass die Arbeiter pünktlich zum Schichtbeginn eIn­

treffen /Einfahrt der Bergleute/ macht Unterbrechungen des Strassen­

bahn verkehre durch Zollrevision des häufig recht umfangreichen Gepäcks der gewöhnlich überfüllten Arbeiterzüge unmöglich. Da ande­

rerseits die Befreiung des Strassenbahnverkehrs von der Zollrevi­

sion dem Schmuggel Tür und Tor öffnen würde, ist nicht einzusehen, wie hier ein Ausweg gefunden werden könnte.

b/ Der grösste Teil des Strassenbahnnetzes liegt in der pol­

nischen Zone; hier ist daher auch der Verbrauch von Betriebsmitteln am grössten. Es würde eine allgemeine Steigerung der Betriebskosten und damit eine Erhöhung der Fahrpreise eintreten, wenn diese Be­

triebsmaterialien beim Uebergange über die Zollgrenze nach dem pol­

nischen Tarif verzollt werden müssten, Die Bestimmungen über das 2ollwesen sehen eine zeitlich begrenzte Zollfreiheit nur für Waren aus anderen Ländern, sowie für Rohprodukte und Halbfabrikate aus den beiden Zonen vor. Die in der Hauptsache aus Deutschland stammenden

(30)

— 2 “

•lektrotechnischen Artikel, Kwilcz euge und Werkzeugmaschinen, Schmier«

Materialien und dergl. würden daher beim Uebergange in die polnische Zone verzollt werden müssen, wodurch bei der bestebenda* bleibenden Betriebseinheit der Gesamtausgabenetat eine Mehrbelastung erführe, die sich bei der derzeitigen Lage der Kleinbahn in einer Fahrprei s-

«rhöhung auswirken müsste. Es ist ferner nicht ausgeschlossen, dass Betriebsmaterialien, z.B. Schmiermittel, auch aus Polen nach der deutschen Zone bezigen und durch den deutschen Zoll verteuert wer­

den. Auch dies ist zu vermeiden.

Zu /8/ - /6/: Normal- und schmalspurige Bahnen, a/ Es ist zu fordern, dass das Eisenbahnwesen des ganzen Abstimmungsgebiets wie bisher einheitlich verwaltet wird, also iłiner /in der Spitze und in den einzelnen Ressorts paritätisch zusammengesetzten/ Direktion unterstellt bleibt, die ihren Sitz hm besten in Kattowitz behält. D e zur Zeit bestehende Organisa­

tion ist beizubehalten.

b/ Es ist zu fordern, dass der Betrieb der normal- und schmal- aPUr1gen Eisenbahn im Abstimmungsgebiet auf Grund der zur Zeit gel­

tenden deutschen Eisenbahnverkehrsordnung, der geltenden Allgemei­

nen Tarifvorschriften, Gütereinteilung und Nebengebühren erfolgt.

Bei der Ueberweisung des dem Abstimmungsgebiet zufallenden rollen­

den Materials ist auf eine angemessene Zuteilung von Spezialwagen zu achten. Privatwagen müssen ihren Besitzern verbleiben und sind Segen Enteignung zu sichern.

o/ Alle noch zu erlassenden den Güter- und Personenverkehr und den Betrieb regelnden Bestimmungen müssen die Interessen beider

Zonen in gleicher Weise berücksichtigen.

4/ Die Entgelte für Eisenbahnle1ntungen irgendwelcher

Art /Frachten, Fahrpreise, Gebühren für Herstellung, Unterhaltung und Benutzung von Privatanschlüssen etc/ dürfen in der einen Zone nicht höher sein als in der anderen.

(31)

• 3 •

e/ Die für das Abstimmungsgebiet zur Zeit bestehenden Ausnah- aetarlfe im deutech-oberschlesisehen Verkehr müssen erhalten blei-

ben. Ausnahmatarlge, welche für den Verkehr von Polen nach der pol­

nischen Zone eingeführt werden, müssen auch der deutschen Zone zu Gut kommen.

f/ Nicht nur der Aufenthalt der Arbeiterzüge, die über die Grenze fahren, muss beschränkt werden, sondern der aller Züge, da auch viele Beamte solche benutzen müssen, um auf ihre Dienststellen zu gelangen. Durch Pass- und Zollrevisionen werden Jedoch unter allen Umständen längere Aufenthalte verursacht.

g/ Im gesamten Eisenbahnverkehr muss sowohl im Verkehr des Publikums mit den Angestellten der Bahn sowie der Angestellten Unter einander die deutsche Sprache mit der polnischen gleichbe­

rechtigt sein. Alle für das Publikum bestimmten Verordnungen müssen in beiden Zonen sprachlich gleichlautend sein.

Begründung.

Zu a/ Die störungsfreie und reibungslose Ueberleitung des Verkehrs in die neuen politischen Verhältnisse, die Notwendigkeit, das Wirtschaftsleben des Abstimmungsgebiets ln der bisherigen Ein­

heitlichkeit zu erhalten, verlangt die Beibehaltung der bisherigen Leitung und Organisation des Eisenbahnwesens im ganzen Abstimmungs­

gebiet. Den veränderten politischen Verhältnissen kann durch paritä­

tische Besetzung der Spitze und der einzelnen Dezernate Rechnung getragen werden.

Zu b/ Wenn auch die Bestimmung, dass der Betrieb der deutsche!

normal- und schmalspurigen Eisenbahnen im Abstimmungsgebiet für die Bauer von 15 Jahren einer gemischten Verwaltung unterstellt und dass eine einheitliche Verrechnung der Ein- und Ausgaben eingeführt werdei soll, darauf hinauszulaufen scheint, dass das Eisenbahnwesen im Ab­

stimmungsgebiet eine eigene Verfassung erhalten soll, so kenn dies doch keine selbständige, aus dem bisherigen Zusammenhang losgelöste Vedhesung sein. Vielmehr wird, da es sich darum handelt, das wirt­

schaftliche Leben im anzen Abstimmungsgebiet in der bisherigen Weis«

(32)

— 4 —

aufrecht zu erhalt an und es vor Störungen durch die politische Teil*

lung zu bewahren, der bisherige Verkehrszusammenhang des Abstimmung*

gebiet*, das ist der Zusammenhang mit dem Deutschen Reiche Im Verkehrswesen aufrecht erhalten bleiben müssen. Daher müssen die grundlegenden Bestimmungen für den Eisenbahngüterverkehr wie sie

Deutschen Eisenbahngütertarif I A und B enthalten sind, auch wei­

terhin in Geltung bleiben. Da sich unter dem rollenden Material Spezialtypen befinden, die bisher z.T. ausserhalb des Abstimmungs­

gebiets stationiert waren, ist dafür zu sorgen, dass diesem auch solche Typen zugeteilt werden, die in beiden Zonen zu stationieren sind.

Zu 0/ Da alle in Zukunft zu treffend n Be st Immungas nur Erweiterungen, Ergänzungen, Erläuterungen u.dergl. der gemäss a festgelegtan Orundbestimmungen sein können, müssen sie gleich diesen für beide Zonen Geltung haben.

Zu d/ Die Notwendigkeit, die Entgelte für Leistungen der Eisenbahn in beiden Zonen in gleicher Höhe zu halten, ergibt sich aus der wirtschaftlichen Einheit und Geschlossenheit des Abstimmung gebiete*, aus dem Inalndndergreifen des Güter- und Personenver­

kehrs seiner beiden Zonen und aus der Notwendigkeit, den Wirtschaft liehen Bedürfnissen von Industrie, Gewerbe und Handel in beiden Zo-

&en in gleicher Welse Rechnung zu tragen. Da das Abstimmungsgebiet ein wichtiges Durchgangsgebiet für den internationalen Verkehr sein wird, ist es erforderlich, dass die Bestimmungen des Berner Internationalen Debereinkommens in beiden Teilen Geltung behalten.

Zu •/ Für Oberschlesien gelten zur Zeit ausser d m allge­

meinen Kohlen- und dem allgemeinen Erzausnahmetarif noch Spezial­

tarife für Grubenholz /la/, Stoffe zum Spülversatz /2d/, Steine und Schlacken zum W gebau /5/, Eisenerze aus den Sieg-, Lahn- und Dillgebieten /7 b/, Eisenerze von Seehafen» und Oderumschlagsteilen /7 0/, Eisenerze aus der sog. 500 Kilometerzone /7 d/, Schwefel­

säure zur Herstellung von Superphosphat nach deutschen Düngemittel-

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— 5 «»

fabrlken /18/. Diese Ausnahmetarife müssen für das ganze Abstime ttungsgebiet erhalten bleiben.

Zu f/ Hier gilt das bei den Strassenbahnen bezüglich der Zoll reVision Gesagte. Aucfe Güter- und Personenzüge werden, wenn eine Zollgrenze mitten dur h das Gebiet gezogen wird, nicht mit der für einen geregelten Verkehr unerlässlichen Promptheit durchgeführt werden können. Man weiss ja wie es im Grenzverkehr zugeht. Wenn Jedoch beim Uebergange von einem Lande in ein anderes die Pass?

Zoll- ete. Formalitäten in der Hauptsache nur eine Belästigung

darstellen, bedeuten sie, wenn mitten in ein Gebiet verlegt, das ein einheitliches Wirtschaftssystem sein soll, eine Aufhebung der

Einheitlichkeit.

Zu g/ Diese Bestimmung findet ihre Begründung in der zu­

nächst weiter verbleibenden einheitlochen Gestaltung des Eisen­

bahnwesens im ganzen Abstimmungsgebiet. Sie ergibt sich ferner für die polnische Zone aus Artikel 7 des von Polen mit den silier­

ten und assozoerten Hauptmächten geschlossenen Vertrages, wonach die zu Polen geschlagenen Oberschlesier im freien Gebrauch irgend welcher Sprache nicht beschränkt werden dürfen.

(34)

II. b. Wasser und Elektrizität.

sssssssssatsssssassssssssssssss«

1. Wasserversorgung.

1./ Es ist zu fordern, dass mittels dervvorhandenen Anlagen die ausreichende Versorgung beider Gebietsteile mit Wasser sicherge­

stellt wird, wobei nötig ist, dass bei Wassermangel ein Gebiets- t@il dem anderen mit seiner über den dringenden eigenen Bedarf Überschiessenden Wassermenge aushilft.

2/. Das Eigentum an den jenseits der Grenze liegenden vorhandenen und etwa noch zu errichtenden Anlagen sowie die Durchführbarkeit von N uanlagen und allen erforderlichen Erweiterungen und Repara­

turen ist sicherzustellen.

3 */ Bei der Grenzziehung ist auf die Lage der Leitungen und Wasser­

behälter Rücksicht zu nehmen.

4«/ Das noch nicht zur Wasserversorgung nutzbar gemachte Wasser muss im Bedarfsfälle auch von Verbrauchern jenseits der Grenze er­

fasst und abgeleitet werden können.

5*/ Der Wasserschutzbezirk bleibt bestehen. Die darauf bezüglichen Bestimmungen sind für beide Teile bindend. Im Bergbau ist auf den Schutzbezirk gebührend Rücksicht zu nehmen.

6«/ Die anitären Bestimmungen müssen fürabeide Teile gleich sein.

?*/ Das von einer Abgabestelle abgegebene Wasser muss Abnehmern Jenseits der Grenze zu dem gleichen Preise berechnet werden als den anderen Abnehmern.

Begründung:

Zu 1./ Eine auskömmliche Wasserversorgung war in der letzten 2®it nur deshalb möglich, weil das Leitungssystem ein einheitli­

ches Ganzes darstellte und somit ein Versorgungsbezirk dem ande­

ren bei Wassermangel mit seinen Überschiessenden Wassern aushelfen konnte. An diesem Zustande darf auch nach der Teilung nichts »ge­

ändert werden.

Zu 2./ Diese Massnahmen sind erforderlich, sofern der

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2

zu 3./ nicht voll entsprochen werden kann, da sonst ein geordneter Betrieb schwer dur oh zu führen wäre.

2u 4./ Bei dem grossen Mangel des Industriebezirk* und der umliegenden Gebiete an gutem Wasser muss die Möglichkeit einer Ver­

sorgung von jenseits der Grenze gegeben werden, um allzugrosse Schädigungen der Verbraucher durch Legung langer kostspieliger Leitungen zu verhindern.

Zu 5./ Sine Nichtbeachtung des Schutzbezirks kann die gesamte Wasserversorgung gefährden. /Siehe dazu das in Abschrift beiliegen- de Schreiben des Oberbergamt* Breslau/.

Zu 6,/ Solange das Leitungsnetz beider Teile ein Ganzes darstellt, ist diese Massnahme zur ordnungsmässigen sanitären Ueburwachung notwendig.

Zu 7./ Das Entgelt darf gegenüber den jetzigen Zuständen Uicht einseitig geändert werden, um wirtschaftliche Schädigungen der Abnehmer zu verhindern.

2./ Elektrizität.

Es ist festzulegen, dass nach dem Ablauf der 3 Jahre, in denen der gegenwärtige Betrieb der Oberschlesisohen Elektrizität*- w«rke aufrecht erhalten bleibt, nicht nur der polnische Staat das ElektrizitäSewerk in Chorzow erwerben kann, sondern dass dieses Werk jeder Zeit auch von privater Selter erworben werden kann.

Es ist ferner festzulegen, dass die Lieferung von elek­

trische* Strom auch von anderen Kraftwerken über die politische Grenze weder verhindert noch mit Abgaben belastet werden darf.

Im übrigen hängt die Lage der Oberschles Ischen Elektri­

zitätswerke von der Gestaltung der industriellen Verhältnisse ab.

ßtwaige Forderungen werden sich daher erst aus einer gemeinsamen Besprechung ihrer Leitung mit Vertretern der Industrie ergeben;

(iie Oberschles!sehen Elektrizitätswerke haben eine solche angeregt.

(36)

Anlage zu I/ Wasserversorgung.

Sberbergsmt Wir. 1042R

Abschrift I

Breslau 18, den 26. Oktober 1921,

In Nr. 515 der " Schlesischen Zeitung " vom 25.Oktober d.Js, wird in dem Artikel mit der Uebersohrift "Der Verlust des Industriebezirke" berichtet, dass von den im dem oberschle aischen Bergbaubezirk anstehenden Kohlenmengen in Ausführung des dem deutschen R*iche auferlegten Teilungsaktes 60 Milli­

arden Tonnen an Polen fallen, wahrend Deutschland etwa 5,5 Milliarden oder nicht 10 % verbleiben. Hieran wird folgende

Bemerkung geknüpft:

"Davon fallen 2,3 Milliarden Tonnen in das Wasser­

schutzgebiet, sind also vorläufig nicht greifbar".

Diesem Gedanken liegt die bereits an anderer Stelle und auch von Bergbautreibenden vertretene Auffassung zugrunde, dass durch unsere Zum Schutz von Brunnenanlagen für die Was­

serversorgung des oberschlesischen Industriebezirke erlasse­

ne Bergpolizeiverordnung vom 9.September 1893 /Amtsblatt der zu

Regierung Oppeln 1893 Seite 374/ der Betrieb des Bergbaues in den verliehenen Feldern innerhalb des im Absatz 2 des $ 1 der Verordnung als Schutzbezirk bezecihneten Gebiete unter­

sagt, oder seine Ausübung durch die Verordnung an besondere Bedingungen geknüpft werde* Tatsächlich ist denn auch in den 28 Jahren des Bestehens der Bergpolizei-Verordnung noch in keinen Falle der Versuch gemacht worden, durch Vorlage eines Betriebsplanes bei der Bergbehörde die Aufnahme des Betriebes in einem dieser Felder einzuleiten.

den

des OberschlesIschen Berg-

^uttenmännisehen Vereins in

K a t t o w 1 t z .

(37)

Jene Recht sauf fassung ist abtłer nach dem klaren Wortlaut und Sinn des Absatzes 1 im § 1 der Verordnung nicht begründet.

Denn danach ist innerhalb Jenes Gebiete nur die Ausführung von Schürfarbeiten beschränkt worden und zwar insofern, als sie ohne vorherige Genehmigung des Oberbergamts untersagt worden ist.

Der Betrieb des Bergbaues ist nicht Gegenstand der Berg- Polizei-Verordnung vom 9.September 1893. Das dem Eigentümer eines in dem Schutzbezirk gelegenen Bergwerks in Gemässheit des § 54

des Allgemeinen Berggesetzes gegebene Recht, das in der Verleihungs Urkunde bezeichnete Einerallin dem verliehenen Felde aufzusuchen und zu gewinnen, wird durch die genannte Bergpolizei-Verordnung nicht berührt. Es ist in seiner Ausübung den Bestimmungen des

Allgemeinen Berggesetzes nicht anders unterworfen wie Berggerechts- same, deren Gegenstand ein ausserhalb des Schutzbezirkes gelegenes Feld bildet.

Die nach § 67 ff des Allg. Berggesetzes zum Betriebe des Bergwerks notwendige bergpolizeiliche Prüfung der Ailässigkeit des Betriebsplans hat sich in beiden Fällen auf die im § 196 des Berg­

gesetzes festgestellten polizeilichen Gesichtspunkte, also ins­

besondere darauf zu erstrecken, ob durch die beaebsi chtigten Betriebshandlungen eine gerneinsohädliche Einwirkung ausgeübt wer­

den kann oder nicht. Das Ergebnis dieser Prüfung wird aber nicht dadurch bedingt, ob der geplante Betrieb sich innerhalb eines tfassersehutzbez rks bewegen wird oder nicht, sondern durch die Gesamtheit aller nach Lage der Verhältnisse des ^inzelfallee zu berücksichtigenden Umstände.

Wir stellen ergebenst anheim, den Vereinsmitgliedern von Vorstehendem Kenntnis zu geben.

In Vertretung:

gez. Unterschrift.

(38)

II o. Geldwesen.

Es ist zu fordern:

1» dass während 15 Jahren im Abstimmungsgebiet die deutsche Mark nicht nur gesetzliche Münzeinheit, sondern ausschliess­

liches gesetzliches Zahlungsmittel ist.

2. Die Reichsbankatellen müssen während der 15 Jahre im Abstime mungsgebiet erhalten bleiben.

Begründung.

Den Interessen der Industrie ist durch die Ententenote dadurch entgegengekommen, dass die deutsche Markwährung im Ab­

stimmungsgebiet beibehalten werden soll. Auffallend ist daher, dass die deutsche Mark nicht zum alleinigen gesetzlichen Zahlungs­

mittel, sondern nur zur "einzigen gesetzlichen Münzeinheit" gemacht worden ist. Danach würde neben der deutschen Mark auch die pol-;

nische, als Zahlungsmittel eingeführt werden können. Von polni­

scher Seite Ist auch bereits die Forderung auf Schaffung eines Zwangskurses zwischen deutscher und polnischer Mark im Abstim­

mungsgebiet erhoben worden. Die Zulassung der polnischen Mark als Zahlungsmittel und die Einführung eines Zwangskurses muss un­

bedingt unterbleiben, weil sonst die deutsche Markwährung illu­

sorisch wäre. Die deutsche Mark würde nach dem Grasham'schon Gesetz alsbald verdrängt werden. Wird dagegen die polnische Mark als Zahlungsmittel ausgeschlossen, so sind alle Befürhctungen bezüglich eines Loches im Osten für die deutsche Währung gegen­

standslos. Es ist damit nämlich währungstechnisch eine Grenze z .'lachen dem Abstimmungsgebiet und Polen gezogen.

Die zweite Forderung auf Beibehaltung der Reichsbank- Stelle bedarf wohl keiner näheren Erläuterung. Bei den grossen Geldbeträgen, die im Industriebezirk gebraucht werden, muss na- turgemäss der technische Apparat für die Beschaffung der Noten vorhanden sein. Dies sind die deutschen Reichsbankstellen.

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C. G e l d w e s e n .

I, Teil.

Ehe v/ir bei dem Abschnitt über das Geldwesen Forderungen erheben, müssen wir grundsätzlich folgendes in Betracht ziehen:

Das Geldwesen eines Landes basiett vor allem auf der recht­

lichen und bankmässigen Sicherheit des Währungssysteme, Wenn auch Deutschland sich einstweilen von den strengen Vorschriften des Bankgesetzes getrennt hat, so ist doch anzunebmai, dass es in nächster Zeit schon versuchen wird, Ordnung in sein Geldwesen zu

bringen. Dazu ist aber Voraussetzung, dass es völlig Herr inner­

halb des Gebietes ist, in dem seine Geldzeichen zirkulieren. Ohne geldpolitisohe Massnahmen ist eine Neuordnung nicht möglich. Kön­

nen sich diese Massnahmen ohne weiteres auf die polnische Zone erstrecken? Wie verändert sich geldpolitisch das Verhältnis zu dem polnischen Teilgebiet Schlesiens, wenn Deutschland in den nächsten 15 Jahren die Reform seines Geldwesens durchführt, die Notenausgabe gemäss den Bestimmungen des Bankgesetzes von der bankmässigen Deckung abhängig macht?

Es ist zu beachten, dass der Wert der Geldzeichen, also auch die Wechselkurse, nicht nur von der bankmässigen Deckung abhängig sind. Vielmehr kommt die allgemeine Wirtschaftskraft des Landes in Betracht sowie die gesetzmässige Ordnung und Si­

cherheit innerhalb seiner Grenzen. Bleibt die Münzeinheit für das Industriegebiet bestehen, so ergibt sich praktisch ein stän­

diger Druck auf die Kaufkraft der deutschen Mark und zwar des­

halb, well die polnische Zone zwar formal zum deutschen Münzge­

biet gehört, aber mit seiner Wirtschaftskraft nichts dafür lei­

stet, daaa sie Geldzeichen konstantun Wert behalten. Die Erträge

»einer Wirtschaft wandern ja in Form von Steuern und Abgaben nach Polen; sie kommen also für die Bewertung der deutschen Kreditfä­

higkeit, soweit es sich auch um die Geldzeichen handelt, inter­

national nicht in Betracht. Deutschland wäre also unter Umständen

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*• 2 •*

gezwungen, sein Geldwesen neu zu ordnen, für bankmässige Deckung zu sorgen, aber an dieser Last würde sich die polnische Zone nicht beteiligen. Polen wäre nur Mutzniesser geordneten Geldwesens.

Damit würde auf die internationale Bewertung der deutschen Mark ein Druck ausgeübt werden. Die deutsche Mark wäre das Zirkulations­

mittel für ein grösseres Gebiet und eine grössere Wirtschaft als für die tatsächliche Garantie des inneren Wertes der Wertzeichen in Betracht kommen. Das Ergebnis ist, dass Deutschland mindestens für die Uebergangszeit von 15 Jahren nicht an eine Neuordnung seines Geldwesens herantreten könnte. Oder sollte sich etwa der Polnische Staat mit einem angemessenen Bruchteil an der Schaffung des neuen Metallbestandes der Reichsbank beteiligen?

Die Münzei nheit soll nach den Absichten des Verbandes ja nur deshalb aufrecht erhalten werden, um das polnische Teilge­

biet durch die polnische Valuta nicht für den Ausverkauf reif zu machen. Abier noch eine andere Sorge wirkt mit. Würde man die pol­

nische Währung sofort ln die polnische Zone hineinlassen, so bätte auch die Kaufkraft für die unentbehrlichen Halb- und Fertigfabrikate pp.gegenüber der im Verhältnis zur polnischen

Mark hochwertigen deutschen Valuta aufgehört. Die Münzeinheit soll nur für das Industriegebiet gelten. Aber es bestehen keine Mittel, den Abfluss der deutschen Mark nach Polen zu verhindern. Abgesehen davon, dass doch nach Polen die alte Grenze wegfällt, also ein kaum kontrollierbarer Verkehr einsotzen wird, ist auch mit dem Zustrom polnischer Wanderarbeiter zu rechnen, die Beträge in deutscher Mark nach Polen zurückbringen. Es wird sich in der pol­

itischen Zone eine förmliche Jagd auf die deutsche Mark entwickeln, der sich Geschäftskreise und Banken ebenso beteiligen werden wie gewerbsmässige Spekulanten.

In welcher Form und durch welche Kanäle gelangt nun die deutsche Mark in die polnische Zone? Nehmen wir einmal an, dass die deutsche Reichsbank ihre Niederlassungen im polnischen Indu-

(41)

strlegebiet aufgeben wird. Dann bliebe nur noch der normale Ge­

schäftsverkehr bestehen, d.h. also gegen Waren den Gegenwert in deutscher Mark zu erhalten. So einfach das klingt, so kompliziert ist ln diesem Falle der ganze Vorgang. Wie hoch sollen die Umlaufs­

mittel in deutscher Mark in der polnischen Zone sein? Die deutschen Verhältnisse lassen sich hier nicht so ohne weiteres übernehmen.

Verzichtet das Reich einstweilen auf die Neuordnung seines Geldwe­

sens, so wird die Notenpresse wohl weiter zur Deckung des deutschen Finanzbedarfs tätig sein. Dann ist nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch eine Entwicklung möglich, welche die deutsche Mark ebenso entwertet, wie die polnische Mark auch ist. Die Münzeinheit wird zu dieser Entwicklung beitragen. Das haben die Sachverständi­

gen in Genf /vielleicht absichtlich/ übersehen. Da der Bedarf an deutschen Geldzeicnan im polnischen Gebiet ausserordentlich hoch sein wird, ohne dass es möglich ist, ihn auf dem tfege des normalen Geschäftsverkehrs zu befriedigen, so wird ein starker Schmuggel Ginsetzen. Dem Schmuggelwesen werden auch gar keine Schwierigkeiten bereitet werden, weil die politische Grenze nicht kontrolliert

■’ird. Deut chland ist also völlig ausserstande, sich gegen die Kapitalflucht zur Wehr zu setzen. Ss muss also Kauteien verlangen, wle sie im Abschnitt II niedergelegt sind.

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II. Teil

o./ Geldwesen. Es ist uu fordern:

1./ Wenn Deutschland auf die strenge Kontrolle der neuen Grenze im Wirtschaftsgebiet verzichten soll, so muss es die Gewiss­

heit haben, dass die polnische Grenze im Osten kein Loch wird.

2./ Der ,/ert der deutschen Mark und ihre Kreditfähigkeit darf nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass sie ohne Jede Deckung

in der polnischen Zone arbeitet.

3./ Da sich die Höhe des Zahlungsmittelbedarfs in deutscher Mark wohl feststellen lässt, so müsste der polnische Staat verpflich­

tet werden, dafür bankmässige Sicherheiten und Deckung zu bieten.

Begründung; Wenn es der polnischen Regierung nicht gelingt, die Grenze der polnischen Zone nach Polen fest zu sperren, so wird die deutsche Mark über diese Grenze nach Polen ab strömen, da

das Grasham'sche Gesetz, wonach die gute Währung von der schlech­

ten verdrängt wird, immer noch besteht. Die deutsche Mark wird ein bevorzugtes Spekulationsobjekt werden, geradeso wie heute der Dollar in Deutschland. Ss sei zum Vergleich auf das Saar­

revier verwiesen, für das sich das Nebeneinander zweier Währun­

gen als praktisch unmöglich herausgestellt hat, weshalb Frankreich die zwangsweise Einführung der BrankenWährung betreibt. Da nun die deutsche und polnische Zone wirtschaftlich und verkehrstechnisch offen bleiben, kann auch Deutschland nicht kontrollieren, wel­

che Markbeträge in die polnische Zone und nach Polen ab strömen.

Auf der anderen Seite liegen aber die Dinge so, dass die polni­

sche Zone bestimmte Mengen an Zahlungsmitteln bedarf. Zunächst für den internen Verkehr, sodann für den Warenaustausch mit Deutschland. Es besteht nun die Gefahr, dass die deutsche Mark in der polnischen und in der deutschen Zone eine ganz verschie­

dene Kaufkraft entwickeln wird. Das hat besondere Nachteile für den gewöhnlichen Kllen- und Wirtschaftsverkehr. Die Preise kön- neh, in Mark berechnet, in der deutschen Zone verhältnismässig

(43)

• 2 •

niedrig sein. Das hat den Anreiz, in der deutschen Zone die notwen­

digen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände aufzukaufen. Aber auch umgekehrt können die Preise in der polnischen Zone nie rlger sein

&is in der deutschen Zone, was wieder zum Ausverkauf der polnischen Zone zum Nachteil der eingesessenen Bevölkerung führt.

Völlig ungeklärt ist aber, wie der regelmässige Bedarf Zahlungsmitteln in der polnischen Zone sl chergesteilt werden soll. Dies gilt beispielsweise für die Lohnauszahlungen, für die monatlich allein 700 Millionen Mark gebraucht werden.

Zieht die Reichsbank ihre Niederlassungen in der polnischen Zone zurück, bleiben für dieKreditbeschaffung nur die privaten Banken oder deren Ersatz durch französische Banken bei Beibehal­

tung der deutschen Valuta übrig. Letzteres würde insofern ungün- a1fcig auf die deutsche Wirtschaft einwirken, als zunächst grosse Guthaben der Industrie, der Kaufmsnnschaft usw. aus Deutschland abgezogen werden würden. Ferner würde Polen mit Hilfe französi­

scher Kre lte eine völlige Unabhängigkeit von Deutschland auch in wirtschaftlicher Beziehung anstreben. Hierzu würde Polen schon durch die französischen Geldgeber veranlasst werden. Es ist hierbei die

^age, ob der Vorteil, welcher der deutschen Mark durch die Beschaf­

fung des für Obersohl es ien erforderlichen deutschen Geldes auf dem Weltmarkt erwachsen könnte, grösser zu bewerten ist, als die w

wechselseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu Polen, da es mit seinem Grossen Bedarf an Waren und insebonäere an Maschinen aller Art einen bedeutenden Käufer am deutschen Markte abgeben wird. Eine Geldbeschaffung in der eben erwähnten Welse ist jedenfalls durch-

*&s möglich.

Schliesslich sei bei diesem Punkt auch noch die Errichtung eines oberschlesischen Noteninstituts ventiliert. Die Heraisgabe der Banknoten erfolgt im allgemeinen unter der Garantie des Staa-

in diesem Falle also Polens. Es würde somit für die ober-

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«■ 3 •*

sohl es lache Note derselbe Garant le bei der polnischen vorhan­

den a ln, und die Bewertung des Geldes würde dementsprechend erfolgen. Es ist deshalb nur möglich, dass, sofern dieser Plan Ins Auge gefasst ist, eine von der Entente oder einem der Enten­

testaaten garantierte Note zur Ausgabe gelangt, wobei das Nahe­

liegendste die Franc-Note wäre. Diese Währung hat natürlich die Chance sehr schnell die deutsche Valuta erheblich zu überflügeln und somit den deutschen Einkauf in dem polnisch gewordenen Teil Obersohlesiena nahezu zur Unmöglichkeit zu machen.

Solange die Industrie in der polnischen Zone hochwertige Aufträge hat, mag die Beschaffung der Zahlungsmittel allerdings weniger schwierig sein. Aber an sich ist der Bedarf an Zahlungs­

mitteln für Löhne, Gehälter usw., ?/ie wir bereits oben gesehen haben, erheblich. Wie es in diesem Falle Privatbanken in grossen Krisenzeiten oder bei Stockung des Absatzes fertigbringen sollen,

die Zahlung mittel parat zu stellen, ist nicht zu ersehen. Die Reiohsbank kann schon deshalb nicht gezwungen werden, jede von lhi

▼erlangte Summe zu jeder Zeit für die polnische Zone zur Verfü­

gung zu stellen, weil sonst das deutsche Geldwesen völlig in Unordnung geraten würde. Auch bei reiner Zettelwirtschaft ist ein Mass von Kontrolle erforderlich, das nur wirksam im eigenen Lande ausgeübt werden kann. Das hat mit der Kapitalflucht nichts zu tun. Hier handelt es sich darum, dass Zahlungsmittel für ein staatlich fremdes Gebiet beschafft werden sollen, ohne das die­

ses Gebiet etwas für die Stärkung des Kredits und des inneren Wertes der Zahlungaaittel beiträgt.

Tritt nun der Fall ein, dass der Absatz der oberschle­

sischen Produkte nach Deutschland stockt, weil eine andere Bindeckung für Deutschland rentabler ist, so wird auch der re­

guläre Zufluss von Gegenwerten und Zahlungsmitteln sich ein- aohränken, während andererseits der Bedarf daran unverändert hoch ist. Es müsste dann der polnische Staat eingreifen, um

(45)

4

▼on Deutschland Kredithilfe für die polnische Zone zu erhalten.

Oder aber in der polnischen Zone selbst setzt ein Raum auf die de deutsche Mark ein. Soweit es sich um das Eingreifen der polnische Regierung handelt, wird sie aber Kredit, d.h. Zahlungsmittel

in Mark nur gegen Verpfändung realer Sicherheiten erhalten kön­

nen, da ohne diese Deutschland seine Mark noch mehr entwerten

*ürde. Grundsätzlich wird daher zu prüfen sein, ob nicht die Höhe der deutschen Geldzeichen in der polnischen Zone zu limitieren jst. Im Verhältnis zur Höhe der Umlaufsmittel hat die polnische Regierung Sicherheiten zu stellen, wie das durch die Natur der Geldzeichen bedingt ist. Diese Geldzeichen und ihre Schöpfung sind tya nicht eine Formsache, sondern mit dem Wirtschef tsprozess als solchem eng verbunden. Jede Missahctung dieser Verbindung auss den Kurs der Geldzeichen herabdrücken. Deutschland hat selbst Verständlich ein Interesse daran, den Kurs der Mark nicht noch weit r drücken zu lassen. Das ist aber unvermeidlich, wenn das deutsche Reich der polnischen Zone seine Geldzeichen überlassen muss, ohne auf der anderen Seite an den Erträgen der Wirtschaft

zu partloipieren.

Einen anderen regulären Weg. Zaglungsmittel für die

polnische Zone während der Dauer der Münzeinheit zu besbhafffen, gibt es bankpolitisch nicht. Jede andere Regelung muss den

Währungswirrwarr erhöhen und das Nebeneinander und das Zusammen­

arbeiten der beiden Zonen erschweren. Allerdings ist es möglich, Markbeträge durch zu schmuggeln, aber das wird wieder nicht der polnischen Zone zum Vorteil gereichen . Es entsteht dann die Gefahr, dass die deutsche Mark im Absti mungsgebiet Unterschied­

lich bewertet wird.

Hilft sich aber die Industrie in der polnischen Zone selbe durch Aufkäufen deutscher Mark, so steigert sie damit ihre

Generalunkosten und vermindert ihre Konkurrenz- und Absatzfä­

higkeit.

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Weiter ist zu beachten, dass die Münzeinheit wie eine Zollmauer gegen Polen wirkt. Die polnische Zone soll doch auch Polen mit ihren Erzeugnissen versorgen. Solange aber die polni­

sche Mark so beträchtlich unterwertig ist, ist mit einem grös­

seren Abfluss oberschlesischer Erzeugnisse nach Polen nicht zu rechnen. Die Industrie in der polnischen Zone müsste doch auch gegenüber Polen in deutscher Mark verrechnen, wobei der Fortfall der Zölle noch kein Ausgleich für die Entwertung der polnischen Mark schafft. Auch Steuern und Gebühren müssten in deutscher Mark

erhoben und bezahlt werden. Das vollendete den .vährungs Wirrwarr aus folgendem Grunde: die polnische Reichsbank und die polnische Finanzverwaltung würden dadurch Beträge in deutscher Mark zur Verfügung erhalten, was unmittelbar die Verwendung für allgemein Polnische Staatszwecke erschwert. Nun könnte der polnische Staat diese Betrage durch eine eigene Bankorganisation ansammeln, um ln den Zeiten der Knappheit an Zahlungsmitteln in der polnischen Zone sie dieser wieder zuzuleiten. Dann aber wäre der polnische Staat geschädigt und die Wirtschaft in der polnischen Zone unter­

stützungsbedürftig geworden. Es droht dann sogar die Gefahr,

dass die polnische Zone von Zahlungsmitteln entblösst wird. Damit müssten die Gemeinden oder Industrieverbände zur Ausgabe von Not­

geld schreiten, das indessen jenseits der Zonengrenze keinen Wert und keine Kaufkraft besässe. Die unabweisliche Folge hiervon

wäre die Zerreissung der Wirtschaftseinheit des Industriegebietes.

Durch Kapitalflucht könnte natürlich Ebenfalls noch deutsches Geld in die polnische Zone abströmen. Aber das würde erst recht zur Verwässerung des Kurses beitragen, in der Rück­

wirkung allerdings auch den deutschen Markkurs werfen.

Mobilisiert aber die polnische Regierung die deutschen De­

visen, so muss das zur nachhaltigen Erschütterung des deutschen -larkkurses führen, weilędie Werte, die diese Devisen in deutscher Mark repräsentieren, ausserhalb des deutschen Staatsgebietes ent­

standen sind.

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Noch eine andere Schwierigkeit ergibt sich für Polen. Die Verschiedenartigkeit der Währung verhindert die Verschmelzung der polnischennZone mit der benachbarten Industrie in Altpolen. Die Industrie in der polnischen Zone könnte durch Neuanlagen nach Altpolen übergreifen, aber sie stände dann vor Absatzhindernissen hach Deutschland. Was aus Altpolen kommt, hätte sich dem deutschen -oll zu unterwerfen, zumal für Erzeugnisse, die Deutschland selbst herstellt. Deutschland könnte schon aus Gründen seiner Reparations Zähigkeit nicht gezwungen werden, alle Halb- und Fertigprodukte über die Grenze der polnischen Zone nach Deutschland unverzollt hereinzulassen. Ursprungszeugnisse wären also erforderlich, weil sonst Deutschland auch ein Loch im Osten erhielte, das in der Wirkung noch nachteiliger wäre als im Westen. Denn die unter­

fertige Valuta Polens würde gestatten, verhältnismässig billig zu erzeugen, Die Münzeinheit soll doch aber nur den Zweck haben, den polnischen Teil vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch zu schützen.

Geht aber nun alles gut, abeiten die deutsche und die Polnische Zone reibungslos wie bisher miteinander, so ist die Zerreissung nach 15 Jahren noch weniger möglich. Denn dann wür- dan sich die Sohweirigkeiten in noch verschärftem Masstabe wieder­

holen, die heute der wirtschaftlichen Zerreissung widersprechen.

Die Erwartung, dass sich die polnische Zone nach und nach aus der deutschen Umklammerung lösen könnte, ist Irreführend. Da aber

irtsehafts- und Münzeinheit beibehalten werden sollen und müssen, sind die Kautelen, die an der Spitze der Ausarbeitung gefordert Werden, zur Sicherung und zur Abwehr schädlicher Wirkungen unver­

meidlich. Dies gilt, wie gesagt, vor allem für die Grenze nach Altpolen. Jede andere Regelung muss angesichts der grosaen Gefahr des Abströmens deutscher Zahlungsmittel die deutsche Währung

ins Gleiten bringen, bei der es kein Halten mehr gibt.

Kattowitz, den 28.Oktober 1921.

Dr.Schaffrath.

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G. Geldwesen: Die Münzeinheit setzt die zentrale Leitung des gesamten Geldwesens voraus. Das würde bedeuten, dass die

Reichs bank ihre Niederlassungen bei behält, da es sonst keinen Weg der ordnungsgemässen Versorgung mit Zahlungsmitteln gibt. Auf der ändern Seite ist zu beachten, dass der Kurs und die Kaufkraft der Geldzeichen abhängig sind von der Kreditwürdigkeit und der Wirt­

schaftskraft eines Landes. Wenn in der polnischen Zone das Münzsy­

stem in Geltung bleiben soll, so ist das, geldpolitisch gesehen, hur eine Ausdehnung des Aumlaufkreises, ohne dass dieser Ausdeh­

nung eine erhöhte Sicherheit der Geldzeichen gegenübersteht. Wenn das deutsche Geldwesen sich auch zur Zeit nicht an die strengen Regeln des Bankgesetzes hält, so dürfte doch die Absicht beste­

hen, recht bald wieder Ordnung zu schaffen, d.h. die bankmässige Deckung in absehbarer Zeit wieder herzustellen. Jedenfalls wird Deutschland zu dieser Wiederherstellung weit eher in der Lage sein als Polen. Für Deutschland hat also die Münzeinheit zunächst zur Folge, dass es weit meh* Zahlungsmittel, als Geldzeichen,

in Umlauf setzen muss als seinem eigenen Bedarf entspricht, Erfah- rungsgemäss ist der Bedarf an Zahlungsmitteln im oberschlesischen Industriegebiet erheblich gross. Das ist u.a. bedingt durch die Lohnzahlungen, für die monatlich allein 700 Millionen Mark ge­

braucht werden. Der bedarf des Industriegebietes, selbst wenn er ohne banktechnische Schweierigkeiten gedekkt werden könnte, drückt auf alle Fälle auf den Kurs der deutschen Geldzeichen.

Der innere Wert dieser Geldzeichen ist ja nicht nur von der bank- mässlgen Deckung abhängig, äs kommt weiter die Höhe der Umlaufs- Mittel in Betracht und die Form, in der neue Umlaufsmittel in

den Verkehr gebracht werden. Schliesslich aber und ln der Haupt­

sache ist der innere Wert der Geldzeichen von der allgemeinen Wirtschaftskraft eines Landes abhängig. Das Ausland wird die Wirtschaftskraft der polnischen Zone bei der Bewertung der deutsch® Mark nicht berücksichtigen. Und das mit Recht, da Ja dieser Wert von der polnischen Zone, die nur Nutzniesserin des

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2 ~

deutschen Geldwesens Ist, nicht mitgestützt und gekräftigt wird.

Denn die Erträge der polnischen Zone fliessen nach Polen, um. g hier den Kurs der polnischen Mark zu stützen. Das Ausland rechnet ferner damit, dass wahrscheinlich grosse Mengen deutscher Zah­

lungsmittel in der polnischen Zone umlaufen und dahin abfliesaen.

Um so geringer ist also für das Ausland der Kurs der deutschen Geldzeichen. Dass auch sdnst deutsche MaikVerschiebungen in das Aus Land erfolgen, hat damit gar nichts zu tun.

Der Kredit der deutschen regulären Währung und ihrer Geldzeichen ist bedingt durch die gesamte Wirtschaftskraft des Reiches. Bei der Münzeinheit mit der polnischen Zone handelt es sich grundsätzlich um etwas ganz anderes. Mier muss Deutschland Geldzeichen zur Verfügung stellen, die nicht dem deutschen Wirt­

schaft sprozess dienen. Dabei ist noch nicht einmal geklärt, wie die Versorgung der polnischen Zone mit Geldzeichen vor sL ch ge­

hen soll. Ss ist banktechnisch wohl möglich, aber geldpolitisch unzulässig, die Beträge, welche die polnische Zone anferdert,

einfach zur Verfügung zu stellen, ifllrde das geschehen, so würde hie Reichsbank jede Kontrolle über das deutsche Geldwesen ver­

lieren. Behält die Reichsbank ihre Niederlassungen ln der polni­

schen Zone für die Dauer der Münzeinheit, so lässt sich natürlich banktechnisch die Ueberweisung von Zahlungsmitteln regeln. Aber auch hier und erst recht hier kann die Reichsbank nur Zahlungs­

mittel gegen Deckung und Sicherheit abgeben. Grundsätzlich wird daher zu prüfen sein, ob nicht die Höhe der deutschen Geldzeichen in der polnischen Zone zu limitieren ist. Im Verhältnis zur Höhe der Umlaufsmittel hat die polnische Regierung Sicherheiten zu stel len, wie das durch die Natur der Geldzeichen bedingt ist. Diese Geldzeichen und ihre Schöpfung sind ja nicht eine Formsache, son­

dern mit dem Wirtschaftsprozess als solchem eng verbunden. Jede Missachtung dieser Verbindung muss den Kurs der Geldzeichen her­

abdrücken. Deutschland hat selbstverständlich ein Interesse daran, den Kurs der Mark nicht noch weiter drücken zu lassen. Das ist

(50)

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aber unvermeidlich, wenn das deutsche Reich der polnischen Zone seine Geldzeichen überlassen muss, ohne auf der anderen Seite an den Erträgen der Wirtschaft zu participieren.

Einen anderen regulären Weg, Zahlungsmittel für die pol­

nische Zone während der Dauer der Münzeinheit zu beschaffen, gibt es bankpolitisch nicht. Jede andere Regelung muss den Wfthft

^ungswirrwarr erhöhen und das Nebeneinander und das Zusammenar­

beiten der beiden Zonen erschweren. Allerdings ist es möglich, Markbeträge durchzuschmuggeln, aber das wird wieder nicht der

polnischen Zone zum Vorteil gereichen. Es entsteht d a m die Ge­

fahr, dass die deutsche Mark im Abstimmungsgebiet unterschiedlich bewertet wird. Sie kann in der polnischen Zone höher im Werte stehen als in der deutschen Zone, ebenso gut kann es aber auch umgekehrt sein.

Im Wirtschaftsverkehr über die Zonengrenze kann und wird allerdings deutsche Mark hereinkommen. Dies aber wiederum nur in dem Masse, als Produkte in Deutschland abgesetzt werden. Diese Summen reichen aber nicht aus, um den Bedarf an Umlaufsmitteln zu debkaa, und zwar um so weniger, als ja auch der polnische Staat die Steuern, Gebühren und so weiter in deutscher Mark erhält und einziehen muss. Aber selbst dann, wenn der polnische Staat diese Summen der polnischen Zone durch eine eigene Bankorgani- sation wieder zur Verfügung stellt, bleibt immer noch ein Man­

gel. Für diesen Fall droht sogar die Gefahr, dass die polnische Sone von Zahlungsmitteln entblösst wird. Damit müssten die Ge­

meinden oder Industrieverbände zur Ausgabe von Notgeld schreiten, das indessen jenseits der Zonengrenze keinen Wert und keine

Kaufkraft besitzen würde. Die unabweisliohe Folge hiervon wäre die Zerrelssung der Wirtschaftseinheit des Industriegebiete».

Schliesskich könnte durch Kapitalflucht ebenfalls noch deutsches Geld in die polnische Zone abströmen. Aber das würde

®rst recht zur Verwässerung des Kurses in der polnischen Zone beitragen, in der Rückwirkung allerdings auch den deutschen Mark-

Ul>e werfen

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So einfach also wie die wirtschaftlichen BestImmingen des Genfer Diktats das Geldwesen regeln, lässt sich das nicht ordnen. Die deutsche B eichsbank kann niemals dazu gezwungen wer­

den, die Milliardenbeträge auf Anforderung einfach zu überweisen.

Selbst wenn die Industrie in der polnischen Zone die Wertpapier- bostände mobilisiert, um sich Zahlungsmittel d.h. deutsche Mark zu beschaffen, wird sie darin nur vorübergehend eine Lösung des Problems erzielen, ausserdem aber auch ein Sinken des deutschen Markkurses in der polnischen Zone fördern. Ob die polnische Re­

gierung in der Lage ist, die Sicherheiten zu steL len, ohne die sich die Münzeinheit nicht aufrecht erhalten lässt, ist hier nicht zu untersuchen.

Katt4witz, den 28.Oktober 1921.

Dr. Schaffrath.

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