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Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde zu Christburg […]

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Academic year: 2022

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läJix llnssonstnin, Pfarrer.

Cm«ijtv111·g.

Sclbstvcrlng desJVerfassers.

1892.

DruckvonF.ledrechti115tuhm.

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Vorwort

DieseBlätter erzählen schlicht,was der evangelischen Kircheugemeindezu Christburgin mehrdenn 300 Jahren widerfahren ist.

Mit demersten Darsteller ihrer Geschichte,»dem Königlich Polnifchen Hoff-Naht und Burgermeisterin Conitz« Jfaak Gottfried Gödtke, dem Schwagerdes hiesigen Pfarrers Zillich, mußiches beklagen, daß infolgeder großen,die ganze Stadt verzehrendenBrände »vondem Religions-Wesen älterer Zeiten weder außStadt- noch Kirchen-Büchernetwas griindlicheresoder auszsiihrlicheskanbeygebrachtwerdcn.« So liegtdenn über den ältesten Zeiten unserer Kirchengemeinde tiefesDunkel. Wird eszuweilenabergleichsamdurcheinfahles Licht erleuchtet, so sehen wir,wieauchdieGeschichte unserer Gemeinde eineLeideusgeschichteist,wieaber auchhierevange- lischerGlaube der Siegwar, derdie aufdenweltlicheuArm desPolentums sich stützendePapstkircheüberwunden hat.

Gödtke’s Bericht istinDr. Schmitt’s und inmeine Darstellungherübergenomnien. Schmitt hat ihnnur fürdie ältesteZeit etwas ergänzt,glücklicherweiseaus einer Quelle, diesichmir nicht geöffnet hätte. Jch habe seinen Ergänzungen nocheiniges hinzufügenkönnen, dannaberdieGeschichteseit1730 zumerstenmalegeschildert aufGrundarchivalischeuMaterials und einesausgedehntenBriefwechsels.Es istmöglichstder Wort- lautderAkten indieDarstellung aufgenommen,wohereinige Härtendes Ausdrucks ihre Erklärung finden. Wo ichbei

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Namen undZahlen von Gödtke,Schmitt. von Arnoldt nnd Rhesaabweiche, habe iches,daessichumunbedeutende Dinge handelt,fastnie begründet; stets istesabernachge- wissenhafter Prüfung geschehen.

Den Behörden,diemirEinsichtindieAktengewährt, der Königlichenund UniversitätssBibliothekzu Königsberg, die mich durch Zusendungvon Büchern auf das bereit- willigste unterstützthat, sowiedenAmtsbrüdcrn, dieaufmeine Anfragenfreundlichst geantwortet, sage ich hiermitverbind- lichstenDank.

So schlicht dieseArbeit ist, sovielMühe hat sie gemacht, besonders deshalb,weilich so oft ohne Erfolg Nachforschungen angestellthabe. Mag siedieLiebe zuunsererKirche stärken und diestolze Freude,einlebendigesGlied anihrzuseinjin unsererGemeinde mehren. Das innereGlückunseresdeutschen Vaterlandes hängtzum gutenTeil an derstillen, selbstlosen Arbeit der evangelischen Kirche,dieeine Gemeinde-Kircheist und darum dertreuen Mitarbeit desEinzelnen nicht entbehren kann.

Ch1«istbul«g,imJuni 1892.

Der Verfasser.

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Littcratur.

A.Quellen.

a) Pfarr-Archiv zuChristburg:Aktenseit1780.

b)Liber Privilegiorum, Rescriptorum, Decretorum aoDooumentorum publicorumin Archive Civitatis RegiaeChristburgensis repertorum deanno 1600 usque ad annum 1768 imArchivdesChristbnrger Magistrates.

c) ArchivdesKöniglichenKonsistorium-JzuDanzig: Akten seit1810.

d) ArchivdesKöniglichenLandratsamtes zuStnhm.

e) Städtisches ArchivzuDanzig:KleinewestprenßischeStädte, Convolut Christburg,20Urkunden seit1587.

B.Darstellungen.

Gödtke, Kirchengeschichteder Stadt Christburg:imArchiv fürvaterländischeInteressen,Marienwerder 1845, Seite 550—563.

Dr. Schmitt, GeschichtedesStnhmcrKreises-. Jm Auf- tragederKreisstände verfaßt. SelbstverlagdesKreises-.

1868.

Lengnieh, GeschichtederPreußischenLande Königlich Pol- uischen A11theils· Danzig1726. 4.Band.

Andere WerkesindimText genannt.

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Auszug

auS dem VisitationS-Recesz

vom x2.Septemberx792.

Schließlichistzu merken, daßdie hiesige

neue KircheDominica Trinitatis eingeweilsetworden, womit dieserliccessus visitationis geschlossenwird.

Wecøzclsclø Icezclz

Vis.Conmx predigen

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Erster Abschnitt

Die Zeit des Kampfes der evangelischen Gemeinde um ihren Bestand.

(Unter politischer Herrschaftbiszum Jahre 1772).

Als Dr.Martin Luther dasj-fastverloren gegangene EvangeliumdemdeutschenVolkewiedergewanu,alsdieRefor- mation sichmitunglaublicher Schnelligkeitdurchdiedeutschen Landeverbreitete,schienauch ihr Zug durch Westpreußeneinun- unterbrochenerSiegeszngwerden zu wollen. Polenund Deutschewaren freudig bereit,wieman damals sagte,die Veränderungder alten mitderneuen Religion vorzunelsnneir Zwarwaren diePolen stete- gutröiuisch-katholischundden (83el1riiuchenihrer Kirche ergeben gewesen.Aberimmerhatten sie sich gehütetdenkirchlichenVorschrifteneinenunlieqnemen Einfluß aufdieDinge dieserWelt zugewähren.Was ihrer Nation zudienen schien, gab fiir sie mehrdenAusschlag als was- derrömischenKirche frommte. Daher hattensie einstkein Bedenken getragen,den unter besondererObhut des Papstesstehenden deutschend)iitterorden zuschädigenund mit den keherischenHufsitenzu liebäugeln; solchePolitik lagimNutzendesVciterlciiides. Jetztschiensichlsjelegeuheit zubieten,ooin Nacken desJ Volkes das JochderPriester- herrschaft abzuschiitteln, Fasten, Gelübde, Feiertageundähn-

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liche Fesselnzusprengen. llngestiimerFreiheitsdrangtrar es,was besondersden politischenAdel inMassenbon der katholischenKircheabfallen lies3.

Ahnlichwaren ohne Zweifelzum Teil die Gründe, aus denen dieDeutschenderd)ieformation so freudig zufielen:

war sie dochnichtnur einekirchlicheBewegung, sonderneine Erneuerung des Lebenss- anfallseinenGebieten. Aberfür siekamnocheinanderer, mehrinnerlicherunddarum um

sogewaltigererAntrieb dazu. DieDeutscheninWestpreuszen

waren zum größtenTeil Einwanderer ausr- Niedersachsen

LandgenofsenDr.Martin Luthe1·o. Der(83ewissensernstund dieGlanbensfreudigkeitdes-groszen Reformatow fandenin ihrem HerzenmächtigenNachhall Eintief inneres-, religiöser- Bediirfnis war es,das sieoor allem der oeräuszerlichten katlwlischenKirche entfremdethattennd derneuen Religion znfiihrte,die denSchwerpunktin dasnur inChristo gebundene unddamit freie GewissendeiJEinzelnen legte. Leugnetman diesen Grund, wie will man denn dieThatsache erklären, das;diePolen sichspäterwieder inMassenderrömischen Kirche nnterwmsfeirdie Deutschenaber mitoerschwindeuden Ausnahmensichbon demEvangeliumweder durchpolnische Gewalt nochdurch jesuitischeLockung abbringen ließen?

So kam denn, das;nur wenige Jahre später,als- Lnther seine95Thesenandas Thor derSchloßkirchezu Witten- berggeschlagenhatte,weiteKreise unseresheutigen Westpreufzen eoangelischwaren. Die groszenStädte nahmen diealten Kirchenfiirdenneuen Gottecsdienftin(83ebranch,nnd1556 beantragtedieRitterschaft aufdemLandtagezuMarienburg GewährungderReligionofreiheit.

Der Wogenschlag diesergewaltigen Bewegungdrang auch nachChristburg

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Hier hatte auf steiler AnhöhederLandmeifter Heinrich

oon Wida imJahre 1248 eineBurg deLJdeutschenRitter- ordens errichtet,dieinkiirzester Zeiteine derHauptfesteu desLandes wurde,dieEhristbnrg Unter denMauern dieser Feste erinnele bald,oon deutschen Rreuzfahrern angelegt,die Stadt gleichenNamens· Wenigmehrals 200 Jahrestand

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sieunter deutscherHerrschaft;durchden zweiten Thorner Frieden1466 wurde auchjsiedemKönigreichePolenzuge- schlagen Doch zähnnd treu bewahrteihre Bürgerschaft deutscheArttrotzmancherlei BedrückungderpolitischenBe- amten. Einstwar dieStadt durchdieNähederBurg, auf dereinKomtnr seinen Sitzhatte, durchihre Lagean der Sirgune, aufderdieSchiffevomHafseüber denDranseusee bisChristburg kamen,zueinemgewissenWohlstandegelangt, deranchdemkirchlichenLeben zugutegekommenwar. Stolz erhobsichdiereichdotierte PfarrkirchezuSt. Kat"harinen, außer ihraber standen nochinundneben derStadt nicht wenigerals6KirchenundKapelleirindereneineramTage nachMariä Heimsnchnng großer Ablaß gehaltenwurde.

So zahlreichdie Stätten deskatholischenGottesdienstes waren, sowenig scheintdieserdieGemüter damals befriedigt zuhaben.Denn alsdieevangelischePredigtin derUmgegend erscho«ll,wandtensichihr auchdieBewohnervonChristbnrgfreudig zu. Anfangs wagten sie nicht,denevangelischenGottesdienst indereigenenStadt zuhalten, sondern wohnten ihminden Kirchendes angrenzenden, längstschonganz evangelischen OerzogtnmsPreußenbei. Da jedoch ihr damaliger Erbl)er.r, derIlliarienlmrgerWohwodeAchatius von Zehmen, dessen FamilieZiönig SigismundI.mit derChristbnrger Starostei belchnt hatte, selbstderTJieformation zugethanwar, wurden auchdie Christburger nmtigernnd hieltensich für den evangelischen (Sjottesdieusteinen eigenenPredigerNamens Telzniann NachdemTode des milden nnd vorsichtigen Achatins (1546) trat sein Sohn Christoph von Zehnten den Besitzvon Christbnrgan. Feurigen Wesensnnd zu scharfen Maßregeln geneigt,zog er um 1567, dafastalle Bürger schon evangelischgewordenwaren, nichtnur die Güter der katholischenKirchezu Christburg sonderndiesieben katholischenKirchennndKapellenselbstein. Fortau benutzten dieevangelischenBürgerdieehemaligePfarrkircheSt.Katharinen zn ihrem Gottesdienstxden Hochaltar-, aufdemeinstdas Meßopser dargebrachtwar, ließ Tetzmannzerstören.

Jndieser Zeit,alsoetwa1570,mögen auchdieChrist-

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bnrgerdasRechtderfreienReligionsiibnngdas exeroitium religionis, erworben haben-I-)

Hättedie weltliche Machtin diese Ereignisse nicht gewaltthätigeingegriffen,sowäre diegeradevon Katholiken sobeklagte»Glanbensfpaltnug«inWeftprenszenniemals ein- getreten:inwenigenJahren hätteoon einer katholischen Kirche wahrscheinlichnichtmehrdie Redesein können,dasie in dieevangelischeKirchevollständigaufgegangenwäre. Die polnischeuKönigehattenbis zumJahre1586diereformatorifche BewegunginWestprenßenzwarnicht gefördert,waren ihr aberauchnichtfeindselig entgegengetreten.

Sigismund Il.August erwiessichimVerlaufe seiner RegierungdenProtestantengnädigerals beiihrem Beginne Stephan Bathory’s Grundsatzwar als Königiiber die Völker, aber nichtiiber dieGewissen herrschenzu wollen. Fast noch günstigerzeigten sichdiekirchlichenMacht- haber:derpomesanische Bischof Erhard oon Queis3 war 1524 selbst evangelischgeworden,undderkulmischeBischof Stauislaus Zelislawski erkanntewenigstenseineRefor- mation derkatholischenKircheals notwendigan.

Da bestiegim Jahre 1586 Sigismnnd HI. den polnischenKönigsthron,einschwacherFürstaber eineifriger Katl)olik,derderlsseiftlichfeiteinenfast unbegrenzten Einflus;

auf seineEntschließungeneinränmte nndseine Regierungzn einemgehorsamenWerkzeugein derHandderJesuiten herabsetzte Nun konnte auchinWestprenßendieromische(85eistlicht·eit wieder aufatmen,denn diepolnischeKrone war bereit, zur UnterdrückmigderGeister,denen die alteKirchenicht geunichsen war,denArm derweltlichenMachtzuleihen.

«’) istauffällig, daßdas Christburger Prioilegienluichdie AbschrifteuderReligionsprioilegien enthält,diederStadt Marienburg 1569unddenbeidenMarienburgerWerdern 1633 erteilt sind die ersteAbschrift sogariudoppelter,inunbeglaubigterwieinbeglaubigter Form »daß aucheingenauesVerzeichnisderFesttagc giebt,wie sielaut Ubereinkuuft zwischenderBürgerschaftund dem katholischen PfarrerzuMarienburggefeiertwerden folleu,das;esaber nicht den geringsten Anhalt dafür bietet,ob undwann derStadt Christburgselbst einbesonderesexercitium religioniserteilt ist.

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»BeiderKirchebleibt deralte Herrgott«,sagtein polnisches Sprichwort. Deshalbwar es dieSorge der römischenGeistlicl)·keit,dieentrisseneuPfarrkirchenwieder in ihren Besitzzubekommen. Zwarwaren vondenGemeinden, wenn sie nicht schon überhauptganz evangelisch geworden, nur noch winzige Reste vorhanden. AbernachdenGrund- sätzendes kauonischenRechtes sind diekirchlichenGe- bäude wie alles Kirchenvermögenja nicht Eigentumder Einzelgemeinde, sondernder Gefamtkirche. Mag darum auchdieeinzelneGemeinde ihrBekenntnis ändern,das Ver- mögenbleibt der(85esamtkirchedennoch erhalten. So wurde denngegendieketzerischeuGemeinden wenigstensderkleinen, machtlosenStädte derRechtswegbeschritten,unddiepolnischen Gerichteerkannten nachjenenrömisch-katholischen,,k)iechts-«

Grundsätzenauf Auslieferungderalten Kirchen AuchdieStadt Ehristbnrgwurde von dem römisch- katholischenPfarrerThomc Lange vor Gerichtgefordert, weil siedenKatholikeudiePfarrkirche widerrechtlichfort- genommen ha·be.Das KöniglicheHofgerichterkannte 1595 währenddes ReichstageszuKrakau demAntrage gemäß, daf;dieStadt Christburg verpflichtet sei,die»Pfarrkirche nebst Gerät nnd Juventarium« zurückzugeben Wahr- scheinlichwurdedagegen,abervergeblich,Berufungeingelegt, dennam26.Mai 1598 bestätigteSigismuud111.zu Marien- burgdas gefällteUrteil. So übergabdenn dieStadt am 27.Juli 1598 inGegenwarteines Landboten (Ministeria1is RegnhnndzweierEdelleute demkatholischenPfarrer dieKirche nebstdemgesamten(85erätunter ansdriicklichemVorbehaltihrer Wiedererlangnng aus unterthäuigemlssehorsamgegen die KöniglicheMajestät

Das ergangene Urteil aber war zweideutigWiees

von derkatholischenlsjeistlichskeitansgelegtwurde,undwelchen VedriicknngeudieEvangelischenausgesetztwaren, magfolgender Auszugaus einemRundschreiben darthuu,das derRat der Stadt Danzigunter dem26. Juli 1599 ergehen ließ. Jm stolzen Gefühl ihrer Macht betrachtetedieeinflußreicheSee- stadtsichalsdiegeboreneSchiitzeriuderkleinenevangelischen

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Städte undwurde von diesenals solcheum ihren Beistand mit Rat und Thatvertrauensvoll angegangen Jn diesem RundschreibendasdenGroszkanzlerndemGroszmarschalhden WohwodenKastellanenund andernhohenStcmtsbeamteu zugestelltwurde,heißtes(inUbersetzuug):’««)

Eswerden nichtunr, wieman früherirrtüm- lichangenommen hat,dieKirchendasheißtgewisse von Stein aufgeführteGebäude abgefordert,indem dabei einem jeden seine Religiousfreiheitgelassen wird, sondernman fichtvielmehrdieinnerlichen Tempelan understrebteineunerträglicheHerrschaft über dieGewissen Solchesist trotzdemderstaat- lichanerkannten Religiousgesellschaft(publie.acon- foederatio) gegenüberundnachdenbesonderenmit KöniglicherHandnndSiegel bestätigtenFreibrieer unzulässig;auch läßtdieSorgefürdieöffentliche Ruhe uud das traurigeBild anderer Proviuzen esnicht ratsam erscheineneinenunerträglichenGe- wisseuszwangeinzuführen... maguns nur dieses anzuführenerlaubt sein das; nachdemBei- spielderStadt Kulm (deren Bewohner, um nicht ihrBürgerreehtzuverlieren sichzum Papstt1uu.be- kennen miissen) aufden hiesigen Dörfernwo die KatholikendieKirchen nebstallenihrenEinkünfteu innehaben nichtuur keine evangelischenPrediger geduldet werdenobgleichdie Leutesieinihren Häu- sern auf eigene Kosten unterhalten wollen sondern auchgegensolche,dieihnen lluterhalt gewähren so- garProzesse angestrengtwerden Auchhatman über dieGewisseneineUntersuchunganzustellenangefangen denneinigesind,um wegenKetzerei rechtlichbelaugt zuwerdenvor denBischofgeladen:andere wurden gezwungen entweder widerihr Gewissendiepäpft-- lichen GebräucheanzuerkennenoderdenUnterhalt indenSpitälerndiezugleichmit denKirchenden

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LeutlInich,s a.a.O.Documenta 146ff.

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Evangelischeufortgenommen sind,zu verlieren. ist das einähnlichesVerfahren,wiewenn die Bekenner unsererReligionauch nachdemTodederartigange- feindet werden, daßman ihnendasBegräbnisnichtnur in denKirchenundaufdenKirchhofen,sondern auch indem ganzen katholischenGebiet allemmenschlichen Gefühl entgegenversagtz..Fernerwirdeinigen,die ihreKirchenverloren haben, verboten,eineneue Kirche auf eigene Kostenzu bauen. Anderen wird,angeblich auf KöniglicheBefehle hin, untersagt,zum Gottes- dienstinPrivathänsernzusammenzukommen,und dieVersammlungen frommerLeute werden mitder gehässigenBezeichnung»Conventikel« belegt. Die neulichgegendieMarienburgerund Christburger ergangenen Urteile beweisen aufdas deutlichste, das;dieEinziehungderKirchendergeringsteTeil derfeindlichenAnschlägegewesen.Dennnachihrer Einziehungwerden nunmehranderescharfeProzesse, Zubel-)ör,VuszennndUnkosten betreffend,ausgeklü- gelt,undunter solchemVorwand wirdnichtnur das VermögenderStädte inAnspruchgenommen, sondern maßt sich auchdieGeistlichkeitdasRecht

an, diePrivilegienundStadtbücherzudurchsuchen,

was dasgeeignetsteMittel ist, ohne Mühedie Städte ans ihrer sicheren Stellungzudrängen.... kommen Dingevor, die durchdas Staats- und Privat-RechtdesLandes ausdrücklichverbot-ensind... ergehenllrteile inSachen,diegarnicht vorher zur-Verlmndlung gestelltwaren, wohindieAuf- zeigungderMarienbnrgischennndChristburgis cheu Stadtbüchergehört.

Einer der wenigen,diediesesRundschreibenbeant- worteten, war derkulmischethwode Nicol aus Dzialinski.

Sein Schreiben zeigt, das;er nichtzudenkatholischenHeiß- spornen gehört:erverurteilt dieVersagungdesBegräbnisses innicht geweihterErdealsunmenschlichundwill den Evan-

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gelischeudas Recht,auf eigene Kosten Kirchenzubauen und Predigeranzustellen,nichtbestreiten· Desto wichtiger istes, um iiber diedamaligenLeiden unsererevangelischenVors- fahreneinBild zu gewinnen,zuhören,wieeiuimmerhin gemäßigterMann diekirchlicheLagebeurteilt. Er schreibt unter dem26. August 159955

»Wenn ich dieses- grosze Reich anschaue, so bemerkeichdarin einegrößere ReligiousstciheitalsI wohlbillig ist,und gewahre keinen,derseinerRi- ligiouwegenmitGeld,(83efängnis,Verbaunungoder mit irgendeiner andern Strafe belegtworden ist.

Sogar demEliichtrswiirdigsten(dete1srimis) stehtes- freizuglauben,wass-ihiu gefällt,wenn auchan sich gottlos ist...Aber dieKirchengehörenzum Rechtdes-PapstesundderBischöfe,nnd wer dieses leugnet,derist fiireinendesRechtes-uudderGesetze Uukundigen, jafiireinenderVernunftVeraubten an-

zusehen.Denn wer hatdieKirchenerbaut? Gewis;

niemand anders alczsolche,diedesPapste-«-Gewalt undHerrschaft(autoritatem et imperium)aner- kannt haben...Da dieKirchen auchdeinKönig- lichenPatrouatsrechteunterstehen,wiekönnensieiu Beschlaggenommen werden, ohnedas; nicht zugleich die Gewalt und dasj-RechtdedzKöiiigsoerletztwird?..

Was- dairs gegen die Marienburger gefällteUrteil betrifft, gewis;:wenn siedieKirchenwieder abzutreten gehaltensind, so haben sie auch natürlich alles-, was- dazu gehört, wiedermitzuriickzugebeu.

istauchkeinZweifel, das;dieSchulen mitzur Kirchegehören...Wenn aber geklagt wird,die Religiouggesellschaft(confoederatio) .

werde verletzt, sokannichnur wiinscheu, das; dieselbeniemals- be- standen hiittedasiedeingöttlichenundweltlichen Recht,jaderVernunft selbst wider-spricht

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')Lengnich,aa.O.Documentzr k-»1:'-1ff.

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Diese AuslegungdesBegriffs»Jnventari1un«wardenn auch,wieans jenemSchreibenhervorgeht,der Stadt Christ- b urg gegenüberzurAnwendunggebracht.Nichtzufriedenmit der Auslieferungder»PfarrkirchenebstGerät« beanspruchte derkatholischePfarrerauchdas-»Jnventarium«,nämlichdie Schule,gewisse (-sjrundstückeund Einkünfte UmseineAn- sprüchebegründenzu können. verlangteer das Recht,die städtischenUrkunden durchsuchenzudürfen,nndlud die Stadt abermals vor das-Hofgericht Am Mittwoch nach Miseri- cordiasz Domini 1599 ward der beklagteTeil beieiner Bußevon 25000 Gulden zur EinräumungderSchule verurteilt, wegen derübrigen Sachenaber wurde eineaus drei Personenbestehende Kommissionernannt. Dieseer- schienam 15.November inChristburgwo sichzugleichdie Sekretäre der drei großenStädte Danzig, Elbing nnd Tl)orn, sowieeinRatmann von Marienburg einsanden, Inn derbedrängtenStadt mitihremRat beizustehen.Die Rommissarien ermahntenzueinemVergleichnndsetztendazu einen Termin aufden29. September1600 an. Da der Vergleich nichtzustande kam, legtendieChristburgervon derRonnnissionabermals an das Hofgericht Berufungein·

DieSachebegannsichnnn indieLängezuziehen. Aus Erkenntnisse folgten Berufungen,nnd noch1604 erschienin dieser SachezuChristbnrgeineKommissionWie derProzes;

entschieden wurde, ist unbekannt,dochwirdman nachdem Beispielanderer Städte annehmen dürfen, das;er zugunsten derkatholischenKirche ansgefallen sei.

Seitdem den EvangelischendiePfarrkirche abgenommm war, hielten sie.wiealle anderen kleinenStädte ingleicher Lage,ihren (sJotte-JdienstaufdemRathause,wo ervonordi- nierten (85eistlichenbesorgtwurde.

WährendderSchwedenkriege (1605—1721) kam für Christburgnndeinigeandere Städte aufkirchlichemGebiete einkurzerAugenblickderRuhe,da siedurchdenWaffen- stillstandzu Altmark am26. September1629 unterdie Ver- waltungdess-FiursürstenGeorg WilhelmvonBrandenburg gestellt wurden. Eswar dieRuhevor dem Sturm. Alsnachdem

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Waffenstillstandvon Stuhmsdorf am 12.September1635 derKurfürst diesevon ihm administrierten Plätzeräumte, wurden neue AngriffegegendieevangelischenGemeinden ins Werk gesetzt,durch welchedie ihnen verbriefte d)ieligiousfrei- heit fastvernichtetwurde.

Im Jahre1632 ergingeineJerfügungdieden Auf- bauvon nicht katholischenKirchenmit Turm und Glocken aufKöniglichemGrunde verbot. Man benutztedeshalbseit 1632 jedenKircheulnsaudum das Glocken- und Turmrecht zu bestreiten. Wurde alsdann zumAufbaueinesgewöhn- lichen Bethausesgeschritten,so versagte«man die(85enehmigung, unddasRechtzur llbungdesGottesdieusteswar verlor-eu.

DieWirkungen dieser Verfügung sollten sich auchbald inChristburg bemerkbar machen.

AmTage Philippi-Jakobi,»««)am l.Mai 1635s inder Nachtzwischen12 und1Uhrlegteeinegewaltige Feuers- brunstdie ganze Stadt inAsche. DieMagdeinesBäckers hatteein brennendes LichtanihrBettgeklebtundwar darüber eingeschlafenBei heftigemSturm ergriffdas Feuerdie Häuser,diedesSchwedenkriegeshalber,während dessendie Stadt imJahre1629vollständigausgeplündertwar, zum groszeuTeil unbewohutwaren. Stadt und Vorstadtmit Kircheund Schule, Hospitalund Rathaus brannten »bis indieGrund« nieder. Umihr Rathaus, das zugleich ihr csjottestauswar, wieder aufbauenzu können,wandten sich dieevangelischen Bürgeran ihre Glaulusnsgenosfenmitder Bitte um Unterstützung,sie selbstaber wurden gezwungen, die katholische Pfarrtircheund diePfarrgebäudewieder aufzubauen Die Sache wurde im Jahre 1643 durch einenVergleich zwischendemkatholischenPfarrerM atowsti und derStadt geregelt,den auchder Bischofvon lsiulm genehmigte Jn diesenVertrag,dendieStadt bei5000 Gulden Buße streng einzuhalten sich verpflichtete,wurde unter ihrem scharfen Widerspruche uacl)trc’iglicl)nochdieBestimmung eingeschoben,das;zurEntscheidungetwaentftehender Streitig-

DIINachdemDanziger Archiv.

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