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Bekanntmachung. : [Incipit] Nach dem von Sr. Majestät dem Könige mittelst Ordre vom 23. vom M. die provisorische Bildung einer neunen [...]

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ach betn von Sr. Majestät dem Könige mittelst Ordre vom 23. v

.

M. die proviso­

rischeBildung einer neuen, theils berittenen theils nnberittenenPolizeimannschaft unter den Namen Schutzmänner, für die hiesige Residenz genehmigt und die Mehrzahl der unberit­

tenen Mannschaften eingekleidet werden, soll dieses Institut wenigstens theilweise sofort in

Wirksamkeit treten. Den Schutzmannschaften sind allePflichten und Rechte der ereeutiven

Polizeibeamtenbeigelegt. IhreDienstkleidungbesteht in einemdunkelblauenRock mit gleich­

farbigem Stehkragen und zwei Reihen sogenannter Knebelknöpfe, dunkelgrauen Beinkleidern und rundem Filzhut mit Rümmer. Als Waffe tragen dieselben vorläustg ein Seitenge­

wehr. Die Kleidung der Offiziere unterscheiden sich durch ein Abzeichen ans der Schulter und am Kragen. Die unberittenen Schutzmänner sollen unter vier Hanptleuten in vier

Stadtbezirke vertheilt und zu fortdauerndem Patrouillendienst auf den Straßen, bei Tag

und bei Rächt, angewendet werden, wobei jedemSchutzmann seine bestimmte Strecke ange­

wiesen ist. Die berittene Mannschaft verrichtet ihren Dienst hauptsächlich in den Umge­

bungen der Stadt. Außer den Hauptleuten sind Lieutenants und Wachtmeister ange­

stellt; die gesummte Mannschaft steht unter dem Kommando eines Obersten. Indem das Polizei-Präsidium dies zur allgemeinen Kenntniß bringt, spricht es zugleich vertrauensvoll

dieErwartung aus, daß dieBürgerschaft Berlin's betn neu gegründetenInstitute ihr Wohl­

wollen und ihre Unterstützung nicht versagen wird. Rach einer Revolution und nachdem die ausübende Polizei längere Zeit hindurch fast ganz gelähmt gewesen, tritt die Schutz­

mannschaft ins Leben. Sie ist ihrer äußeren Gestaltung, wie törem inneren Gehalte nach eine ganz neue Schöpfung und kaun an früher Gewesenes nicht anknüpfen. Der Boden,

in welchem allein das neue Institut Wurzel schlagen kann und will, ist der lebendigeSinn

des Volkes für Ordnung und Gesetz. Auf eine feste Begründung hierin wird aber um so zuversichtlicher gerechnet, als zahlreiche Stimmen aus der Bürgerschaft schon längst ein energisches Auftreten der Pvlizeigewalt gefordert haben, und deshalb eine Oroanistrung

derselben, welche schnelles und kräftiges Einschreiten sichert, gewiß willkommen heißen wer­

den. Je freier ein Volk, desto unerschütterlicher muß die Macht des Gesetzes feststehen und desto kräftigere Organe sind zu dessen

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und Vollziehung in Thätigkeit zu setzen.

In diesem Sinne ist das Institut der Schutzmänner errichtet. Weit entfernt davon, die

Freiheit der Bürger beeinträchtigen oder das ängstlicheBevormundungsspstem des Polizei­

staats zurückführen zu wollen, soll es nur der Wächter und Vorkämpfer für das Gesetz

sein.

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werden aber dieSchutzmänner ihre schwereAufgabe zu lösen nur dann imStande

sein, wenn sie in demVertrauen ihrer Mitbürger, aus derenMitte sie hervorgegangen und

für deren Interesse zu wirken sie berufen sind, einen kräftigen Stützpunkt finden.

Berlin, den 23. Juli 1848.

Königliches Polnei-Präsidium.

Druck von Ferd. Reichardt u. Co., Spaudaucr Straße 49.

(gez.) V. Bardeltben.

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