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Zeitschrift der Keichsfachgruppe Richter und Staatsanwälte des Bundes Kationalsozialistischer Deutscher Juristen e.29.
Herausgehen Der k.KeichsfachgruppenleiterDr. Geffroy, Potsdam
Zuschriften ausschl.an dieGeschäftsstelle:Berlin W35, Tiergartenstr. 2o,TeiefomB2 Jliitzow8961-8965
Inhalt:
I.Abhandlungen DerNeichsparteitag derFreiheit und das deutscheRecht. Zugleicheinkurzer Rückblickauf dieReichsparteitage 1933und 1934.Von Staatsanwalt FriedrichWilhelm AdamisVerlin 257 RechtundKultur. Von Amtsgerichtsrat Dr. Vohnacker, Navensburg .. » .. .. .. 260 Die Gerichtsverfassung imneuen Staat. Von Landgerichtsdirektor i.N.Töw e,Vremen 265
Worauf stützt derdeutscheRichter seineEntscheidung? Von Hubertus Bang, Berlin .. 269
Strafvollzugsfragen ausdemxl. Internationalen Strasrechts- undGefängniskongreß. Von Dr. jur.W. Strude, Strafanstaltsoberdirektor, VerlinsMoabit .. « .. .. .. .«. 273 Strafschärfend — strafmindernd. Von Amtsgerichtsrat Dr. Graf, München .. » .. 276
II.Mitteilungen derKeichsfachgruppeRichterundStaatsanwäite .. .. .. .. .. .. .. .. .. « 279
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Kechtsprechmig (Jnhaltsübersicht sieheaufder2. Umschlagseite) .. » .. Spalte 513—576,Nr. 499——561
Carl Beymanns Verlag O Berlin MS O Mauerstraße 44
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DKZ 27.Gahrgasng I;.Bktober1935 Beft 10 qsk,
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Zusteiiung der D.R.Z. »
an die Mitglieder der Reichsfaehgruppe Richter und staatsanwäite
1.BeimAusbleiben derD.R.Z.istsofort Nachlieferung beimBestellpostamt zubeantragen und,wenn essieablehnt, etwa weildieZeitungslieferkarte fehlt.derschriftliche Bescheid des Postamts darüber sofort mitAngabe des fehlenden Heftes dem Verlage zuübersenden.
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Der Reichsfachgruppenieiter und Herausgeber derDeutsehen Richter-Leitung
Erscheint jährlich12mal (am15.jedenMonats). DasAugust-Heft fälltaus: dafür erscheint dasseptember-l-lett alsHeft8,-9.Beiträge
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Deutf ehe Nichterzeitung, Nechtsprechung 1935,Heft 10 Jnhaltsüb ersicht
Vürgerltches Recht BaU e tU-U Ud Strafrecht
Bürgerliches Gesetzbuch. Landwlrtschaftsr»echt« Strafgesetzbuch
BGB ·.«.««§ 40 Nr.499.Sp»513 RErth.. ...§ 1 Nr.520 Sp.
StGB § 42eNr540 Sp 551
41 499 518 7 526 5.3·-, ....... 47
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541
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133 506 520 32 525 5;34 86 542 553
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432 POZ 516 58 525 534 168 543
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309 530 563
1594 508 521 PachtEUtschVOs
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Mtete und Pachtrecht
VollstrSchng Strafprozeßordnung.
RGB. ...... §538 Nr.510 Sp.523 — »
566 511 524 Akt- 52 931031 539539 StPQ .....§252 Nr.552 Sp.566
Handelsrecht Einzelne Gesetze. Einzelne Gesetze.
GenG. .....§73 Nr.512 Sp.524 EGBGB. ..Art. 17 Nr.532 Sp.540 Weim.RVerf.Art.137 Nr.553 Sp.566
Unle. § 13 505 518 GewVerer. 53iss.1540 551
Verfahrenstechts PatG... 46 583 542 VO.d.RPcäs.
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14114 Nr.531314 Sp.52352 WZG...... 12. 534 542 z.u.SchutzeStaat v. 28.v.Volk2. 33
115 514 526 Arbeitsrecht § 1 553 566
115 515 526 AOG. ......§ 5 Nr.535 Sp.543 Ges. geg.heimt.
163 516 526 19 585 543 Angriff aufStaat
320 532 540 TarifvertrVQ 1 536 544 u.Parteiv.
522 517 527 1 537 546 20.12.84 2 554 570
522a. 517 527 Reichstarifvertrag RStraßVeer 1Abs.2555 571
606 518 528 derchem.Industrie 1 537 646 16Abs.1556 572
645 519 530 Reichsbautarifvertr. 24 557 572
658 520 530 v.Z. Z. 83 538 547 25 557 572
788 521 531 589 549 25 558 573
ZVG........ 85 522 581 Bezirksvertr.f. 26 559 574
148 524 538 Hoch-,Beton- u. 27 560 575
G.V. 26.5.33 4 523 532 Tiefbauarbeiten 36 557 572
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.,i BZeitschriftder KeiehsfachgruppeRichterund Staatsanwälte des Bunde-s Kationalsozialistischer Deutscher Muristene.V.
Bei-ausgeben der k.KeichsfachgruppenleiterDr.GeffroxY Bot-ödem ZuschriftenausschließlichandieGeschäftsstelle:BerlinW35, Tiergartenstr. 2o,Tei.B2Itützow 896148963
27.Gahrgemg Berlin,denIs.Oktober 1935 Heft10
(l Abhandlungen -—-«
Der Reichsparteitagder Freiheitund das deutscheRecht ZugleicheinkurzerRückblickaufdieReichsparteitage1933 und19Z4«·)
Von Staatsanwalt FriedrichWilhelm Adami-Berlin.
DerStellvertreter desFührers hatbei derEröffnung des Parteikongresses1934 ausgeführt:
»Der Bildung derVertrauensgrundlage für alle Aufbauarbeit dient die Sch af fung
eines deutschen Rechts, das demVolks-
empfinden entspricht; denn die Geborgen- heitdes einzelnenimRechtsstaat isteine Voraus- setzung freiwilligerHöchstleistung.«
Die Verankerung desnationalfozialistischenStaates imRecht bringtes mit sich, daßdieReichsparteitage nachder Machtübernahmeimmer mehrimZeichendes deutschen Rechts stehen.
1933 auf dem Parteitag des Sieges veranstaltete dieRechtsabteilungderReichsleitungderNSDAP. in demhistorischenSaale desNürnberger Rathausesim kleinen KreiseeineKundgebung. Jn diesem weihe- vollen Raume erinnerte ReichsleiterDr. Frank an diegroßen LeistungenderRechtsabteilung derReichs- leitungindenKampfjahrenund an denOpfertoddes Oberstlandesgerichtsratsv o nde rPfo rdt e n,der am 9.November 1923 inMünchenvor derFeldherrn- hallefiel. Dr. Frank ging aufdie großebevor- stehende Auseinandersetzung mit dem internationalen Judentum einundkonnte am Schluß seinerRede mit Stolzverkünden:
,,14Jahreschauenwirzurück,abereinJahrtausend schauenwirindieZukunft«,
um imNamen desFührerkorpsdesBNSDJ. zuge- loben- »daßderNationalsozialismus für jedendeut- schen Juristen der Gedanke seinesLebens seinund bleiben wird«.
Jn der Proklamation und Schlußrede des F ührers und in den Kongreßredenvon Dr.
Goebbels, Rosenberg,Darrå und Hierlwurden die gewaltigen ZielederNSDAP. auseinzelnenGebieten
ök)Vgl. Schley: Deutsche-J Volks-recht aufdem Nürn- berger Parteitag, DNZ.1934S.259.
in großen Strichen angedeutet und damit die
Grundlage für die kommende Rechts-
gestaltung gelegt.
1934 auf dem Parteitag, der ein »Triumphdes Willens« war, wurde das Recht zum erstenMale Gegenstand einer Kongreßrede. Der Reichsjuristen- führer legte dar, daßimRechtdes Dritten Reiches der Gemeinschaftswertallein entscheidet, daßnur als Rechtanerkannt wird, was geeignet ist,dieSubstanz-
werte des Volks- und Staatsdaseins zuschützen.Er
zeigte in großen Zügen die Erfolge national- sozialistischer Rechtsarbeit auf und kennzeichnetedie Rassengesetzgebungund das Erbhofrecht als »die Fundamente, auf denen die tausendjährige Rechts- ordnung des Nationalsozialismus erwachsensoll«.
Außerdem fandan derStätte,wo einstdieMeister- singer tagten, im Katharinenbau eine interne Ver- anstaltungdes BNSDJ. statt, aufder Dr. Frank feststellte, daßderFührer zugleichderoberste Gerichts- herr der Nation ist,und die »Repräsentantendes Verfalls«warnte, weiter denVersuchzumachen, ihre alten Ideen durchzusetzen.
Die Kongreßreden von Fr ank, Wagne r,
Darr6, Hierl, Lev, Reinhardt, Rosen-
berg, Goebbels und Todt waren groß-
angelegte Rechenschaftsberichteüber das auf den einzelnenArbeitsgebieten Geleisteteund legtendamit Zeugnis ab für die gewaltigen Gesetzgebungswerke desNationalsozialismus.
Die größte rechtlicheTat auf dem »Parteitagdes Willens« war dieVerkündungdesPrimats derPartei aufallen Gebieten der politischen Gestaltung durch denFührerbeidem AppellderPolitischen Leiter auf derZeppelinwiese:
»Nichtder Staat befiehlt uns, sondernwir be- fehlendem Staat! NichtderStaat hatuns ge- schaffen, sondernwir schaffenuns unserenStaat.«
258
Damit wurde die rechtliche Grundlage des
nationalsozialistischen Staatsrechts eindeutig und endgültig festgelegt.
1935: der Parteitag der Freiheit. Dieser Reichs- parteitag standvom erstenbis zum letzten Tageim Zeichendes deutschen Rechts,denn dieFreiheit des deutschenVolkes istdieFeststellungeines Rechts- zustandes,sowiederKampfum dieWiedererringung der FreiheiteinKampf um das Recht war.
Diese FreiheitdesdeutschenVolkes isteinedoppelte:
Freiheit nach außen: das istdiewehrhafte Sicherstellungdes deutschenLebensraumes.
Freiheit nach innen: das istdieBefreiung der»deutschenVolkes und des einzelnen deutschen Menschenvon allem Art-undWesensfremden.
Die Wiederherstellungdieser Freiheit des deutschen
Volkes istdas alleinige und ausschließ-
liche VerdienstdesFührers.
Die Stärke und Größeder NSDAP. als Organi- sation und als Weltanschauung ist nochniemals so klarhervorgetreten wie auf diesem Reichsparteitag der Freiheit,weil hierzum erstenMale vor dergesamten Weltöffentlichkeitdergroße GegenspielerderNSDAP., der jüdisch-asiatischeBolfchewismus deutlicherkennbar dargestellt wurde. In — vielleicht— kurzerZeit wird diegesamte Kulturwelt vor die Entscheidung gestelltwerden: Aufstiegdes Abendlandes imZeichen und unter derFührungdesRationalsozialismus oder Weltuntergang durch die jüdisch-anarchischeVer- brecherweltdes Bolschewismus. Hier ringen Recht und Unrecht um die letzte Ent- s chei dung.
Diesegesamtrechtliche Grundlage des Parteitages der Freiheit verliehden rechtlichen Sondertagungen ihre besondere Prägung.
Am 13. September 1935 veranstaltete das Reichs- rechtsamtderNSDAP. gemeinsammitdemBRSDI.
eine TagungimKulturvereinshaus an derStätte,wo zwei Tage später grundlegende neue Gesetzevom Deutschen Reichstag beschlossenworden sind.
DieKundgebung standimZeichenderSvnthesevon Rasseund Recht.
Der Frankenführer Julius Streicher, dessen unermüdlicheArbeit auf diesem Parteitag vor derge- samten Offentlichkeitihre höchsteAnerkennungfand, sprachzu den deutschen Rechtswahrern. In seiner außerordentlicheindrucksvollen Rede spracher nicht etwa nur über dieRassenfrage, sondern betonte, gerade an den Richtersich wendend, dieNotwendigkeit der Zurückführung aus das volksmäßige Fühlen und Denken. ,,WerdetRechtsfinder«,war diesnichtaus- drücklichausgesprochene Forderung Streichers.
Ergingdavon aus,daßallein derjenige berufen ist, an den Reichsparteitagen der NSDAP. teilzunehmen, derdiesesErlebnis nichtnur mitdemVerstand erfaßt, sondern auchmit dem Herzenund Gefühlinsich auf- nimmt und daraus Segen und Kraft für seineweitere Arbeit schöpft.Der Frankenführer zeichnetedann ein Bild desKampfesderNSDAP., imbesonderen seines eigenenschweren Kampfes,dernur dadurch erfolgreich war, weil erinder Sprachedes Volkes geführtund von dem Herzen desVolkes getragen war. Dieses Gefühlallein gibtuns dieKraftzuder Erkenntnis, was rechtund was unrecht ist.Aus diesen natürlichen, völkischen Kraftquellen mußdas Rechtdes Dritten
Abhandlungen Heft101935
Reiches geschöpftund als Vorbild eines inter- nationalen no rdischenRechts geschaffenwerden.
DieEinheit körperlicherund seelischer Kraft macht—- weilgegenseitig bedingt— dendeutschen Rechtswahrer derZukunftaus.
Der immer wieder aufbrausende Iubel zeigte, daß- der Frankenführerindiesem Kreiseder deutschen Rechtswahrer restlos verstandenund erfaßtworden ist, und sokonnte er mit derGewißheit scheiden, daßder von dem Reichsjuristenführer aufgebaute deutsche Rechtsstandtreu und geschlossendenvom Führervor- gezeichnetenWegindiedeutsche Zukunft marschiert.
Anschließend richteteder Reichsjuristenführereinen kurzen, leidenschaftlichenAppell an die deutschen Rechtswahrer, deren Aufgabe »dieAblösung eines halben Iahrtausends deutscher Rechtsentwicklung« ist.
Erwies unter stürmischemIubel darauf hin, daßder Führer in der Proklamation ,,mit dem Vorurteil einer lediglich ,legalen« Verwaltungshierarchie auf-- geräumt« hat.
Die Rede des Reichsjuristenführerswurde so- dann inseiner Stellvertretung durch Reichsamtsleitcr Dr.Raeke verlesen,daReichsleiterDr. Frank durch die anderen Ereignisse des Parteitages verhindert war, der Kundgebung bis zum Ende beizuwohnen.
Nacheinem geschichtlichen Überblicküberdie bisherige nationalsozialistische Rechtsentwicklung wurde die Notwendigkeit des — infeinen Grundfesten bereits geschaffenen— einheitlichen deutschen Rechtsstandes festgestelltund aufdie Gefahreiner weiteren Rechts- beeinflussung durchdas Iudentum und eine überlebte Bürokratie hingewiesen. Die alten national- sozialistischen Kämpfer des Bundes National- sozialistischer Deutscher Iuristen tragen die Verant- wortung fürden Reubau des deutschen Rechtsaus dem geistesgeschichtlichenZusammenbruch einer volks- fremden IustizepochedesdeutschenLebens.
,,Deutsches Rechtund deutschesVolk« — so schloß der AppelldesReichsjuristenführers— ,,gehörenzu- sammen,wiedeutscherStaat und deutsche Bewegung.
Mögen immer wieder aus den Reihen des RS.- Iuristenbundes Kämpfer entstehen,diedieFahnedes deutschen Rechts stolz und mannfest hochhalten!
Mögen wir der Rechtsjugend unseres Volkes diese Fahne vorantragen, auf daß aus ihren Reihen immer wieder neue Künder des deutschen Rechts- gedankens werden. Dann wird aus dem Gesamt- wirken von Bewegung und Staat, von Freiheit und Stärke,von Glauben undWissen,dasewigenational-.
sozialistische Reich deutschen Rechtes entstehen!«
Am14. September 1935 sprachder Reichsjuristen- führer und Reichsleiter des Reichsrechtsamts, Dr. Frank aufdem Parteikongreß.
Erforderte, entsprechenddem Punkt 19desPartei- programms, denErsatzdesdermaterialistischenWelt- ordnungdienenden fremden Rechtsdurcheindeutsches Gemeinrechtund betonte, daßes auch aufdem Ge- biete derRechtspolitik ausschließlichesVerdienstder RSDAP. ist,dem deutschen Recht jene Form und jenen Inhalt zu geben, die den Notwendigkeiten unserer Volkserhaltung und Gemeinschaftssicherung entspricht. »ZumVolke hin mußdas Rechtmar- schieren, Volksseele und Rechtsseele müsseneins werden!«
Heft10 1935
Dr. Frank ging dann auf die grundlegenden Neuerungen der deutschen Rechtsentwicklung indem vergangenen Jahreeinund stellte fest:
»DernationalsozialistifcheFührerstaat verlangtvon seiner Rechtsordnung den Schutzvon Volksgenossen und von Volksaufbau gegenüberdem Verderber ohne jegliche weichliche Konzefsion. Dem ehernen Staate desRationalfozialismus entsprichtdieeherne Rechts- auffassung, wonachTreue und Disziplin, Opfergeist und Volksgemeinschaftdie tragenden Gedanken der Gesamtordnung unseres völkischen Gemeinschafts- lebens und damit derRechtsordnung werden.«
ReichsleiterDr. Frank bezeichneteesals Grund- satzdes nationalsozialistischen Strafrechts, daßkein VerbrechenohneStrafe bleiben dürfe,damit »die formalistischeStrafrechtsauffassung verdrängt und demsachlichenUnrechtsbegriffdergermanischen Rechts- auffassung wirksame Haltung verschafft«wird.
In diesem Zusammenhang seidaraufhingewiesen, daßDr. Frank selbstin diesem Jahre durchdie Herausgabe der ,,Rationalsozialistifchen Leitsätze für ein neues deutsches Strafrecht«den Grundstein für das StrafrechtdesDritten Reiches gelegt hat.
Da auch aufdem Gebietdesbürgerlichenundwirt- schaftlichen Rechts unablässig gearbeitet wird, die liberalistischenund artfremden Rechtsvorstellungenein fürallemal auszumerzen, und daderRationalsozialis- mus Ausgangspunkt, Inhalt und Ziel der Rechts- politik des Dritten Reiches ist, bezeichnete es Dr. Frank als auf die Dauer unerträglich, daß Juden inder deutschen Rechtspflege irgendeine Rolle spielen.
Am16.September1935 veranstaltetedasReichs-
rechtsamt nocheine Arbeitstagung im Prunksaal des Rürnberger Rathauses, dieeinen strengpartei- und bewegungsmäßigen Charakter trug. Als Ver- treter des Reichsjustizministeriums erschienStaats- fekretärDr. Freisler, der als alter Parteigenosse lebhaft begrüßtwurde. Dr.FreislerhobalsZiel feiner Tätigkeitdie Zusammenarbeit von Partei und Staat aufdem Rechtsgebiethervorund machtewesentliche Ausführungenzu den vom Reichstage verabschiedeten Gesetzen. ReichsleiterDr.Fr ank unterstrichdie Not- wendigkeitder Zusammenarbeit um so mehr,als es auchindenFragenderdeutschen Rechtsgestaltungnur eineklarenationalsozialistische Führung gebenkann.
Daraufhin erstattetendieSachbearbeiterdesReichs- rechtsamtsihre Berichte. Wiederholt ging·einetiefe BewegungdurchdieReihenderZuhörer,als ihnen dieZahlenderArbeitsleistungdesReichsamtsgenannt wurden. Jm allgemeinenbewältigenein bis zwei Männer die gegen die Partei oder Parteigenossen laufendenpolitischen Prozesse, betreuen die Rechtserneuerung aufden gesamtenGebieten desRechtsodersorgen fürdieDurchführungdersozia- listischenTat der NJ.-Rechtsbetreuung. DieseArbeit
und die Arbeit zur Betreuung des
Schristtums aufdem Gebiete des Rechtswird den Teilnehmern nochin einem schriftlichen Bericht dargelegt werden. Mündlichwurde nochder Bericht überdieSchulung und Rechtsaufklärung gegeben.
Ein unerwarteter Höhepunktwurde dadurchge- schaffen, daß Reichsleiter Dr. Frank angeordnet hatte, daßalleGaurechtsamtsleiter demGaurechtsamts- leiter Schleswig-Holsteinihre gesamten Wünscheund
Abhandlungen 259
Beobachtungen rechtzeitig vorher mitzuteilen hatten.
ParteigenosseDr. Fründt brachte diese Wünschein einer einprägsamen WeisezurDarstellung. Die Art der Wünsche und der Vorstellungen» zeigte, daß zwischendemReichsrechtsamtund seinenGauen eine völligeÜbereinstimmungherrscht,die in dem un- bändigenWillen nach DurchsetzungdesRechtswollens der Bewegung gegenüberallen Widerständenaus- mündete.
Als Folgeder sachlichen Darstellungen der Sach-
bearbeiter Dr. Fischer, Dr. Bauer, Barth
und Dr. Haid n kann erfreulicherweisefestgestellt werden, daßdieweltanfchauliche und fach- liche Schulung imBNSDJ. durchdas Reichs- rechtsamt begonnen werden wird, daßReichsrechtsamt und BRSDJ. dierechtlichen Sachreferentenfüralle Teile der Bewegung stellen werden, daßdiewissen- schaftliche Abteilung desBRSDJ und das Amt für Rechtspolitik in einer besonders anerkennenswerten Weise restlos zusammenarbeiten, kurz daß die
Rechtswahrer sowohl als ständifche
Gliederung im BNSDJ. wieauchals Mit- glieder der Partei in einheitlichemund heißem Bemühen den Rechtsstaat Adolf Hitlers mit ihrem Rechtswollen und ihrem Rechts-
können zu erfüllen trachten. Wenn
Dr. Frank anschließendnocheinmal von dem Ge- danken des ewigen deutschenRechts spräch, sowurde das durchden äußeren Rahmen unterstrichen. Aus denFensterndesalten Prunkfaales schweifteder Blick überSt. Sebaldus indieJahrhunderte deutscherVer- gangenheitzurück. Jndessen braustendieGefchwader derdeutschen Luftwaffeüberdas Rathaus hinwegals lebendige, wehrhafteGaranten der deutschen Gegen- wart und über das Fensterwehten leuchtendgroße Hakenkreuzfahnen — fymbolhaft in die Zukunft weisend,indiekommenden Jahrhunderte deutscherGe- schichte, deutscher Rechtsgeschichte.
Viel mehr nochals inden vergangenen Jahren
waren dieKongreßredenderReichsleiter großangelegte
Rechenschaftsberichtedesbisher Geleisteten, Zeugender deutschen Rechtsentwicklung.
Als weitere,demDienstam Rechtunmittelbar ge- widmete KundgebungensinddieTagungen derPar- t ei ge richtsbarkeit aufzuführen. DieseVeran- staltungen,die 1933 imKulturvereinshaus, 1934 im althistorischen Katharinenbau und 1935 imOpernhaus stattfanden, zeigen auch aufdiesem besonderenGebiet desRechtslebensdasRechtswollenderPartei in immer stärkererAusprägung. Jm Jahre1934 wurden die im Jahre 1926 von Adolf Hitler geschaffenenUnter- suchungs- und Schlichtungsausschüsse(USchlA.) zu
Parteigerichten erhoben. Damit wurde die rechtliche Grundlage dieser Einrichtungaufdas schärfstebetont.
Hieristder ersteKern einer Rechtsfindung
aus nationalsozialistischem Geiste
he rausgeschaffenworden: Das RechtderBewegung hatals materiell-rechtliche Grundlage nur diewenigen Leitsätzedes §4Abf.2 und 3 der Satzung der NSDAP. inder Fassungvom 1.Januar 1934. Die Auslegung dieser Generaltatbestände erfolgtaus dem nationalfozialistischen Gewissenund hatzurGrundlage das am 25. Februar 1920 verkündete Programm der NSDAP., sowiedas Werk des Führe rs»Mein Kampf«und seinesonstigen Verkiindungen. Jn ver-