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Deutsche Richterzeitung, Jg. 27, 1935, H. 6.

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(1)

Zeitschrist der Keichssachgruppe Richter und Stantsanwälte des Bunde-s Kationalsozialistischer Deutscher Juristen e.29.

Heraus-geben Der k.KeichsfachgrnppenleiterDr. Gefsro2, stotsdam

Zuschrtftenausschl.an dieGeschäftsstelle:Berlin W35,Tiergartenstr. 2o,TelesomBz Iliitzow 8961-8965

Wuhllltt Zur Ausbildung der Keserendarm

I.Abhandlungen Die »Geschichte-«inderSuristenausbildung. Von Landgerichtsrat Dr. Keßler, Kassel.. 162

DieEntwicklung des DeutschenNichteramtes. Von Neichsgerichtsrat Dr.GeorgMüller

OO O. OO OO OO OO OO OO OO OO O. OO OO Of O. OO OO Od- OO OO OO

ZurGeschichtederStaatsanwaltschaft inDeutschland. VonNeichsanwalt Floegel, Leipzig 166 Gesetz,RechtnndRichter imWandelderZeiten. Von Landgerichtsrat Dr. Fried ers-

00 00 OO oo Oe 00 00 O. Oe 00 so 00 00 00 OO OO OO 00 so OO

Nelation undUrteil imUmbruch. Von Dr. ErichNistow, Gerichtsassessor, Mitglied des Neichsgruppenratcs Jungjuristen ..«.. .. .. « .. .. « .. « .. .. « » .. 173 DieZuständigkeitderMilitärgerichte. Von Dr.Werner Hülle, Kriegsgerichtsrat beider

30 OO OO OOOO OO .f O. O. OO OO OOOO O. OO .O .. .O

Erbkrankheit und Weltanschauung. Von Dr.med. HeinrichWichern, Vielefeld .. .. 176 DieArbeitsgemeinschaften derNeferendareund dieAnsstellung von Neferendarzeugnissen.

Von Landgerichtsrat Dr. Eichhorn, Berlin « .. .. .. .. .. » .. .. » « .. 180 II.Mitteilungen derKeichsfachgruppeRichterundStaatsamt-eilte .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. 183

OO OO o. OO 00 OO OO O. O. OO O. OO O. OO OO OO OO O. OO sO O. OO OO O.

Rechtsprechung (thaltsübersicht siehe aufder2. Umschlagseite) « » .. .. Spalte 321—384, Nr.318—-379

Carl Heymanns Verlag O Berlin Ws O Mauerstraße 44

DKZ 27.Iahrgnn"g 15.Guni1935 Vestb

v «-

(2)

Zusieiiung

cier D.R.Z.

an die Mitglieder der Reichsfaehgruppe Richter und staafsanwäife

t.Beim Ausbleiben derD.R.Z. istsofort Nachlieferung beim Bestellpostamt zubeantragen und,wenn essieablehnt, etwa weil dieZeitungslieferkarte fehlt. der schriftliche Bescheid des Postamts darüber sofort mitAngabe des

fehlenden Heftes demVerlage zuübersenden. ,

.Wohnungswechsel istnicht derPost.sondern demVerlagmitAngabe des neuen Bestellpostamts mitzuteilen- .WerdenWohnungswechsel oderauohnurdasneue Bestellpostamt nicht sofort demVerlage mitteilt,wer sich anden

B.N.s.D.J.. oder auöer imFalli andiePost wendet, oder wer seine Beiträgezum B.N.s.D-J. nichtrechtzeitig ab- führt, hat.wenn dieD.R.Z. ausbleibt. keinen Anspruch aufErsatzlieferung undmulz,soweit sieerfolgen kann.für jedes Heft80 Pf.unddas Porto vergüten.

Der Reichsfachgruppenieiier und Herausgeber derDeuischen Richterzeflcmg

Erscheint jährlich 12mal-(amis.jeden Monats). DasAugust-Heft fälltaus: dafür erscheint dasseptember-l-left alsHeftWO.Beiträge

werden vergütet. Zuschriften sind andieschriftleitung zurichten. Anzeigenpreis 16Apf.fürdieSgespaltene Millimeterzeile (22mm

breit). zubeziehen duroh denBuchhandel und carl Hegmanns Verlag. Berlin WA.Mauerstrase 44.Fernsprechen A2Flora7384.Post-

scheckkonto: Berlin 234. DieMitglieder derReichsfaehgruppe Richter undstaatsanwålte erhalten dieD.R.Z. zugestellt. DerBezieher-

preisistfürsieinden Beiträgen enthalten. FürNichtmitglieder Jahrespreis: RM16.—.Einzelheft RM1.60.

Deutsche Nichterzeitung, Nechtfprechung 1935,Heft 6 Jnhaltsübersicht

Bürgerliches Recht Ve rsicherUng srecht. 2:DUrchfVO.

VVG. ......§148 Nr.842 Sp.341 hterzuv.4.5.1933

Neichsrecht VersAust .. 80 341 340 7.7·1933 ...... 6 354 851

.. . FaserstossVO.v.

Burgetltches Gesetzbuch— Bauern- und 19.7.34,27.9.34 2u.5 361 363

BGB. ......§254 Nr.318 Sp.321 Land w irts chaft srecht.

Fzgksgetwsusf

343 319 323 g· «

..

atvie-u.

455 320 828 REWHG«««§

IgNr«IIISp· Flecschbeschauges.

472 327 329 93 345 343 v.18.6.021.d.F.d.

587 327 329 543 341 Ges.V.1s.5.33·..14Abs.2859 859

778 321 325 å7 346 34 4 Pr- Ausführungs-

1833 323 326 39 347 344 vIehu.Fletschbe-

1594 324 327 RErth jchaubl.Scdlhlachtg

1634 318 321 « Im Jnanev.

1779 325 327 «; , 20. 3. 03... .. 6Abs.3359 859

2231 326 328 LandwEnischI

·

Strafrecht

M. t d t t VollslrScliVQ Art.2 -349 -345

Ic es Un Pach rech« Amtr.Richtr.i. » Strafgesetzbuch-

BGB .....«.§472 Nr.327 Sp.829 EntschS·I Nr.13 349 345 StGB«·«·»·«§42h Nr,362 Sp.365

, 537 327 329 42b 363 366

2 328 831 Einzelne Gesetze. 53 376 ZZ9

MühlZuiSchlG- EGBGV. Akt.96 Nr.350 Sp.346 73 Zås

v.15. 9. 33 327 329 EGZVG· ·«» 9 350 346 1I4 s365 368

DurchfVQv. 5. 11.33 FGG....... 170 351 347 139 366 369

z.MühlZusSchlG. RAO. .....· 33 352 348 164 367 370

v. 15. 9. 33 327 329 MühlZUsSchlG. 265 368 371

v.15. 9. 33 827 829

266Abf2069 371

Verfahren-Hecht- DukchfVO.v.5.11.33 M

-

370 M

z.MühlixusSchIG 308

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368 ·371

O..... .. § 4 Nr.335 Sp.835 « ,

ZP

6 385 335 V« 15s 9s 33 327 329 325 368 371

67 329 331 Landesrecht 3309» 371 373

PrAGZVG.Art.6 Nr.350 Sp.346 361ZITH373 374

J «

Strafprozeßordnung.

811 332 334 .- «-

811 333 334 Arbeitsrecht StPO.......§264 Nr.Bis Sp. 374

828 334 835 . 331 374 376

850 331 334 ArbeltsFVchL BZZZiff-6375 377

916 335 335 glgisnemes....--....§.140Nr. Sp. O , 4293 363 366

ZVG....... 17 886 .337 157 355 354 Einzelne Gesetze.

22 336 337 305 355 354 GVG. ......§ 173Abs.2375 377

26 «336 337 626 354 351 StraffrhG v.

43 337 388

ZPO... .. 519Abs.3356. 355 7.8. 34.... .. 3 376 379

EGZVG.·... 9 350 346 RGewO .·.... 123Ziff.5357 357 6 376 379

FG ....... 170 351 347 AOG. ....... 2Abs.2358 858 10 377 382

VollstrMaßnVQ 1 837 338 KündSchutzGes. 1 359 359 GewVerer. Art.öZiff.

5 338 338 1 360 361 1u.2 373 374

9c 337 338 AVG......... 1 360 361 2 362 365

18 339 389 Ges.z.Wiederherst. LebMG. ..... 4Zifs.2378 382

BollstrMißer 340 839 d.Berufsbeamten- 13Abs.2378 382

VersAufiG.. 80 341 340 «tumsv.7.4.1933 15 354 351 RAbgO... .. 401Abs.2 379 384

(3)

Zeitschriftder KeichssachgruppeRichterund Staatsanwälte des Bundes Kationalsozialistischer Deutscher Wuristene.B.

Herausgehen der k.KeichsfachgruppenkeiterDr.Geffroy, Potsdatn Zuschriften ausschließlichandieGeschäftsstelle:Berlian5, Tiergartenstr. 2o,Tel.152IütZow8961-8965

270Schwang Berlin,den 15.Guni1935 yeft6

Dienationalsozialistische Weltanschauung isteineHerzens-und Glaubenssache. DieEinseitigkeitderdurch Jahrzehnte anerzogenen liberalistischen Lebensauffassung ließdienationalsozialistische Bewegung zunächstnur wenig Glaubensgenossen inJuristenkreiscn finden. Auchnachdem Umbruchwar dieAufnahmefähigkeitfür dasneue Gedankengutin dersogenannten Intelligenz verhältnismäßig gering.DerBeamte insbesondere fühlte sich derStaatsgewalt und sichselbst gegenüber verantwortlichund überfah, daßerdochdieBelangedesVolkes zu

vertreten nnd zuwahrenhatte. Ausdieser Berlennung derBerufung erwuchs zwangsläusig-dieKluft,diesich

zwischenBeamtentum und Volkauftat. Denn daderBeamte imParteienstaat lediglich,,seinAmt versah«, so wurde erfast zwangsläusigzum VollstreckerderWillkür der dieRegierungsgewalt sich anmaßenden Parteien gestempelt. Sie abertrieben allesandere als Volkswohl-oder anders gesagt, völkischePolitik.

Welcher Farbe jene Parteienwaren, ist nochin allerGedächtnis. Längst sind sie beseitigt.

Esgiltnun, insbesondere fürdenRechtswahrer, dieaufgerifsene Kluft so schnellwiemöglichund einfür allemal zuschließen. Zu diesem Zwecke mußer,wenn erdernationalsozialistischenBewegung in derKampfzeit noch nicht nahegestanden hat, sich wenigstens zunächsteinmal mit dem Gedankengutder Rationalsozialistischen Weltanschauung vertraut machen. Außerder nationalsozialistischen Presse,deren Lektüre,wieschon so oft betont, unumgänglich notwendigist,dienen ihm dazudas ,,Rationalsozialistische Handbuch für Rechtund Gesetzgebung«

von ReichsministerDr.FranksowiedieZeitschriften,diejedem Rechtswahrervom BNSDJ. inregelmäßiger Folge zugehen. Jn ihnen finden auchviele dienotwendigeNeugestaltungdesDeutschen Rechtesvorbereitende Arbeiten ihrenNiederschlagund regen zum Studium und zurMitarbeit an. ZumMitwirken istaberjederbe- rufen,dergutenWillens ist.

Rur heißes Bemühen,indiesemSinne an sichzuarbeiten, und entsprechendeTaten werden denRichter und Staatsanwalt imneuen Reichzum wirklichen Wahrer Deutschen Volksrechts stempeln.

DieSchulungseiner Mitglieder zum Bekenntnis nationalsozialistischer Weltanschauung und zur Betäti- gung imnationalsozialistischcnSinne läßt sichderBRSDJ. angedeihen sein. Mit Wort und Schriftwendet ersichan seine Mitglieder, Tagungen inden Gauen dienen der Belehrung und Vertiefung innationalsozia- listisches Gedankengut, geben AufklärungüberimBunde Geleistetesund knüpfenBande kameradschaftlicher Verbundenheitzwischen Reichsfachgruppenleitungund denBundesmitgliedern ebensowiezwischendenMitglie- dern selbst.

DaßdasBemühenum dieErreichungderausgezeichneten Ziele Erfolg haben möge, ist Wunschund Pro- gramm zugleichderReichsfachgruppenleitung.

Pvtsdam-im Mai 1935. Derk.Reichsfachgruppenleiter.

Dr. Willh Geffroy.

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162- Abhandlungen Heft6 1935

(l

Abhandlungen

-—--

Die«Gefchichte"in der Juristenausbildung

VonLandgerichtsratDr.Keßle r,Kassel.

,,FührerimVolkekannnur sein,wer um seinVolk Bescheid weiß,wer seineGes chicht ekennt und aus

der Kenntnis von Vergangenheit und

Gege nwart herausdieWegezusehenvermag, die zugehenesbestimmt istund aufdenen zuführener berufenist1).«

Diesem Satz muß jedermann zustimmen,denn er sprichteineWahrheit aus, dieso selbstverständlichist, daßman esnicht begreift,wiesiein derVergangenheit unbeachtetbleiben konnte. DieNichtachtungund Nicht- beachtungderdeutschen Geschichte,dievor dernational- sozialistischenRevolution dieRegelwar, hatteschwere Folgen,denn siebedeutete Entfremdung vom eigenen Volkstum und ZersetzungdesvölkischenLebens. Eine Folge,die um so nachhaltiger und schwerwiegender wirkt, als, soweitGeschichtebetrieben wurde, ihrder tiefereSinn als KraftquellefürdieGegenwartsarbeit,«

alsRichtungsweiser fürdieZukunftsarbeit desVolkes völlig fehlte.Es istdas unvergängliche Verdienstdes Nationalsozialismus, hiervon Grund aufWandel ge- schaffenzuhaben.Dienationalsozialistische Bewegung hatdieBeschäftigungmitderGeschichtezurVolkstums- arbeit erhobenund ihrdieinnere Kraft völkischenEr- lebens gegebenund erstgebenkönnen.

Dieser fürdiedeutsche Jugend schlechthin gültigen Erkenntnis nachzugehen, hattenwirJuristen besonderen Anlaß,»denn es gehtnichtan, daßdieMänner,die überVolksgenossenzuGericht sitzenund ihneninihren Rechtshändeln helfend zur Seite stehen sollen,nur Rechtstechniker sind,dieabseits stehenvon demgroßen Strome völkischenLebensund dieallgemeinegeschicht- liche Bildung nicht haben,die für einen freienund weiten Blicknotwendig ist«.

Undsowar esvon vornherein klar, daßdievöllige Neugestaltungderjuristischen Ausbildung dieseGrund- aufgabederdeutschen Jugendformung insichaufnehmen undeinarbeiten mußte,um sodassichere,breiteundzu- gleich lebendige Fundament fürdieRechtsschulungals solchezuschaffen.

-StaatssekretärDr.Roland Freislerfordert-)inerster Linie das Wissenum die Grundgedanken und das Wissenum die großen Entwicklungszügeund Zu- sammenhänge.Erläuternd sagterhierzu selbst:

»Das aber bedeutet nicht mehrund nicht wenigeralsdas Wissenum dietreibenden KräftederVolksseele denn sie erzeugen dieGrundgedankendes Rechts und dasWissen

umdieGeschichtedesVolkes,dennsie ist zugleichdieAufzei-

guczigderEntwicklungszügeundZusammenhängedesVolks-

re tes.

Deshalbdarfeinerseitsnichterstrebtwerden,einmöglichst weitgehendesSpezialwissen aufden einzelnenjuristischen Sachgebietenzuvermitteln, und andererseitsmußesver- mieden werden,das zuvermittelnde Wissen aufdasGebiet desRechtslebensundseiner Entwicklungzubeschränken.Man 1)Allg. Verfg. betreffenddieEinführungdergefchichtlichen Arbeit indergroßenStaatsprüfungvom 27.Juni 1934—-

Deutfche JustizSeite 818.

"

2) »DasWerden desJuristen imDritten Reich«I.Teil:

Das Hochschulstudium, S.21.JunkerundDünnhaupt Verlag,

Berlin 1933. s . !

kennt einenBaum nichtund kannihn nicht pflegen,wenn

man lediglichBlätter,Blüten und Früchte,Stamm und Astwerkbetrachtet;sein WurzelwerkunddenBoden,aufdem erwächst,muß kennen,wer denBaum erfolgreich pflegen will. Der Boden,aufdemdas Recht wächst, ist aber das LebendesVolkes!

Sein Wesen, seine GeschichtenachdemäußerenWerdegang ihresGeschehens, seine Geschichtenachdeninneren Entwick- lungsstufenund Kämpfen, dieseineSeele durchlebte,seine Geschichtenachder Entwicklung dernationalen, sozialen, geistigen,technischen Probleme,diesichihm boten,unddiedas Volkbewältigte,oderdieuns zubewältigen übrigblieben dasmuß Gegenstand eingehendstenStudiums deswerdenden Juristensein.

Erdarf nicht dünkelhaftmeinen,seinGeschlechtundinner- halb desselben seinStand seiderMeistererdesSchicksalsdes Volkes. Ermuß erkennen, daß eineendloseReihevon Ge- schlechternvor ihm kämpfte, bisdasGutentstand,dasernun·

verwalten soll.Andengroßen Leistungen,schwerenLeiden und opfererkauften SiegendesVolkessollersich begeistern,

um denbrennenden Wunschzuspüren,das Seine zutun, damit dereinstGeschlechternach ihm auchsein Geschlechtzu denallzeit sieghaftenMehrern desLebensgutesdes Volkes zählen.DiegroßenEntwicklungslinien dervölkischen Ge- schichtesollererkennen,um zuwissen,inwelcher Richtung zuarbeiten und zukämpfen seinem GeschlechtvonderGe- schichte beschieden ist!«

Ihren Niederschlag haben alldieseGedanken und Forderungen im§4derJustizausbildungsordnung ge- funden,deralsMittelpunktdesStudiums einegründ- liche, gewissenhafte Fachausbildung fordert. Fürdiese Fachausb i l dung wird aberzur organischenund damit notwendigen Vo raussetzung eine um -

fassende, allgemeine völkische Bildung er- hoben,diesichanzueignendieersteundvornehmste Auf- gabedeskünftigen Rechtsstudenten seinwird undsein muß. Erst auf dieser Grundlage sollder kommende Jurist »in ernster eindringenderArbeit fachliches Wissen, Verständnis und Können entwickeln«. Und nur auf dieser Grundlagewird dieszumWohledesVolkes und seines Rechts-undArbeitssriedens möglich sein.

Was derRechtsstudent für seine allgemeine völkische Schulungtun soll, ergibt Absatz2des§4,derabernur dieRichtung weistunddenRahmen gibt. Er lautet:

,,Verlangtwird aber, daßsichdas Studium nichthierauf beschränkt.Vielmehr sollderBewerber sichalsStudent einen Uberblick überdas gesamteGeisteslebender Nation ver- schaffen,wieman esvon einem gebildetendeutschenManne

erwarten muß.Dazu gehörtdieKenntnis der deutschen

Geschichteund derGeschichtederVölker,diediekultukelle Entwicklungdesdeutschen Volkesförderndbeeinflußt haben, wievor allemderGriechenundRömer. Dazugehörtweiter die ernsthafte Beschäftigungmitdem Nationalsozialismus undseinen weltanschaulichenGrundlagen,mitdemGedanken derVerbindung von Blut undBoden,von RasseundVolks- tum, mit dem deutschen Gemeinschaftslebenund mit den großen Männern desdeutschenVolkes.«

Hiermitistaberauch gleichzeitigumrissen,was im

nationalsozialistischenStaate aufdem GebietederGe- schichtevon jedem Juristen gleichviel welchenAlters und welcherBerufsgruppe verlangt wird. Wer sich also,wiewir allebereits impraktischen BerufslebeU stehenden Juristen einschließlichderReferendare, dieses

(5)

Heft6 1935

Grundrüstzeug nicht mehr aufderUniversität aneignen kann, mußesvon sichausnachholen,um denkommen- denAufgabenderRechtsprechungund Rechtspflegege- wachsenzusein.Denn die Justi zistselbstverständlich wiedieGesetzgebunginihrer Zielrichtungund injeder ihrer Reformen darausabgestellt,einRichtertum vorzufinden, das fähig und bereit ist,

dieseneuen Aufgaben zu erfüllen. Und

darum muß jeder einzelnevon uns für sichalleinundin GemeinschaftmitdenKameraden allesdaran setzen,um hier Versäumtes nachzuholen.Wersichnichtdierichtige, von nationalsozialistischer Weltanschauung beherrschte innere Verbundenheit zur Geschichteund demSchicksal unseresVolkesverschafft,wer sichnicht Kräfteausdieser Arbeit zuholen lernt, wer endlichdieVergangenheit unseresVaterlandes nichtzur Gegenwartund Zukunft inlebendigeinnere Beziehungzusetzen weiß,derwird auch nicht nationalsozialistischesRechtsprechen können, denn ihmwird derseelischeGrundton für seineArbeit fehlen.

Undso ist dieseArbeit desdeutschen Juristenan sich selbsteine der Hauptaufgaben des Augenblicks und darüber hinaus dernächstenZukunft. Daß hierbeidas ehrlicheund ernste Bemühenum unsere jüngsten Prak- tiker die Referendare imVordergrund stehen mußundwird, versteht sichvon selbst. Aufdie gegen- wärtige Referendargeneration kommt esfürdieVer- wirklichungdernationalsozialistischen Gesetzgebungent- scheidendund wesentlichan. Ihrzuhelfen, ist deshalb unsere erste Pflicht.WerirgendwiemitderReferendar- ausbildung zutun hat, darf sich nicht aufdas streng Fachliche beschränken,ermuß vielmehr jede Gelegenheit benutzen,um den Blickdesihmanvertrauten Referen- dars zuweiten und ihmdiegroßen Entwicklungslinien und Zusammenhänge näherzubringen. Hierzubietet diegemeinsameArbeit oftund zwanglos Gelegenheit.

Man mußnur dengutenWillen dazuhaben!

An ersterStelle werden aber die Arbeitsgemein- schastenderReferendarefür diese Ergänzungsarbeitbe- rufen sein,denn geradeimRahmen dieser Einrichtung wird sich nach ihrer Natur und infolge ihrerGe- schlossenheitvielGutes für diese Aufgabe leisten lassen.

Man muß sich stetsvor Augen halten,daßes noch Jahre dauern wird,bis wir Referendare bekommen, dieeinStudium imvollen Sinne derneuen Justiz- ausbildungsordnung durchgemacht haben. Und selbst wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist,verbleibt dieAuf- gabe,zuvertiefenund zuverinnerlichen. Nachmeinen Beobachtungen undErfahrungen darfman diese Dinge nicht aufdieleichteSchulter nehmen,denn dieEr- gebnisseder Referendarprüfungen zeigen zwar seit einiger Zeit gegenüber frühereinofterstaunliches Zu- nehmenderGeschichtskenntnisse;eshandelt sich hierbei aberinder Regel,man mußleidersogar sagenüber- Wiegeud,um reines geschichtlichesTatsachenwissenohne Verständnis für die inneren Zusammenhängeund großen Entwicklungslinien, das erstdieKenntnis der Tatsachen wertvoll macht. Ein Eingehen auf die Probleme selbst ist meistgarnicht möglich,diePrüf- lmgehaften fastimmer an derOberflächeund kommen

von Aus-nahmen abgesehen nicht aufdieinneren ZusammenhängeUnd ich fürchte, daßeszurZeitim Assessorexamennicht besser seinwird. Jedenfalls lassen mirmeine Eindrücke in denArbeitsgemeinschaftenbe-

Abhandlungen 163

rechtigte Befürchtungen auchindieser Richtung aus- kommen.

Wienun dieseGeschichtssortbildungmitdenübrigen Aufgabender Arbeitsgemeinschastenverbinden?

Zunächsteinmal imRahmen der übrigenArbeit.

DieDurcharbeitung desReichserbhofgesetzes z.B.hat notwendig diegemeinsame Betrachtungder GeschichtedesdeutschenBauerntums wieder deutschen Ost-und Kolonialpolitik zur Voraussetzung. Die Be- handlung des Wehrr echtes wird den Blick zu- nächst aufdieGeschichte lenken,um das notwendige Fundament fürdasBegreifendespositivenRechteszu schaffen.Andere Gemeinschaftsarbeiten, wie etwa die Erörterung der Reform des Fami l ie nrecht es, werden zu rechtsgeschichtlichen BetrachtungenAnlaß geben.All diese geschichtlicheArbeit kann geleistet werden,ohne daßdasFachliche dadurchzukurzkommt.

Im Gegenteil, dieFacharbeit wird geradehierdurch erstihren rechtenSinn erhalten.

Ein weiterer Wegwerden grundlegende ge-

schichtliche Vorträge sein,dieohne Müheund leichtindieübrigeArbeit eingeschaltetwerden können.

Endlich »DerGes chichts lehrgang«,derviel- leicht gerade jetztin derÜbergangszeitbesondereinnere Berechtigung hat. Ein Lehrgang hatdenVorzug, daß erden Referendareinmal ausschließlichmiteinem be- stimmten Gegenstand, also hierder Geschichte, befaßt.

Es besteht sodieGewähr, daßdieReferendareauch wirklichmitarbeiten. Weiter kanneinsolcher Geschichts- lehrgang, richtig angelegt,denAustakt füreineWand- lungin dergeschichtlichenBlickrichtungderReferendare bilden. Die Referendare werden einige Wochen lang wieder einmal mit geschichtlichen Zusammenhängen beschäftigt,durchblutetund aufdieseWeise innerlich gefaßtund wachgerüttelt.

Selbstverständlich mußan demAnfangeinessolchen LehrgangeseinVortrag stehen,derdieZielrichtungklar herausarbeitet undzeigt,warum und wieGeschichtebe- trieben werden soll.Sohabe ichalsAustakteinesver- suchsweise durchgeführten Geschichtslehrganges eine Rundfunk-Übertragungvon AlsredRosenbergs Vortrag

»Das ersteReichder Deutschen«und weiter eigene Ausführungenüber den Sinn der neuen Geschichts- betätigung gebracht. Hierbei habe ichdieFrage nach dem »Warum«und dem »Wie sollenwir Geschichte treiben?« indenVordergrund gerücktundmitStellen aus Hitlers »Mein Kamps«,Werken Rosenbergs,der genannten Arbeit Freislers, dem Kommentar zur Justizausbildungsordnung von Palandt-Richter und so fort, belegt.Imübrigen habe ichden Lehrgang nach den«Richtlinien aufgebaut,wieich siein meinem Buch über dieArbeitsgemeinschaftenderReferendareSeite 62 und 63 entwickelt habe. Sehr viele und wichtige Aufschlüssehatmir einevon etwa 80Referendarenge- schriebeneGeschichtsklausur gebracht,bei derichdendrei Gemeinschaften jedrei verschiedene Themenwie im AssessorexamenzurAuswahlstellte, so daß nachherins- gesamtneun Klausurthemen—- undzwarsolche,die im Assessorexamenbereits gegebenworden waren

zur Besprechunggelangten. Gerade diese Besprechungs- stunden, die zu gegenseitiger nützlicher Aussprache führten, haben sichals besonderswertvoll erwiesen,wie ich überhauptalsGesamteindrucknur sagen kann, daß sichderVersuchvollgelohnt hat. Jch kann Geschichts-

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