nach welchem
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indenKöniglichenStaaten «
fedqch
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mitAusschlußdessouverainenHerzogthnmsSchleifen
". .
nnd derGrafschaft Glas-,
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-hex)·,
Ergänzung
-·derRegimencer
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mit Emlandern,
in Friedenszeiten verfahrenwerdenfon.
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D. D.Berlin,"den 12. Februar1792.
·-Gedrnckrbey GeorgeJakobDeckzgFindSohn,Königcgeb·ObersHbeUchdVUckeW
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ir FriedrichWilhelm-
-"donGottesGnaden König vonPreuifrnereeec. ·
. DieVerbindlichkeitzuKriegesdienstenisteineObliegenheitunserer getreuen Unterthanen,die mit derErhaltungdesStaats, zudessenWohlstandWireine zahlreicheArmeegebrauchen,und mit derSicherstellungihrer eigenenHabeund Güter in derallergenauestenVerbindung stehet. Jemehr Wirauf dieseVer- bindlichkeitundaufdenUnsernUntertaneneigenen undangebornenMuth,wo- mitsieGefahren entgegenzugehen und das Vaterland zuVerteidigengewohnt sind,zurErhaltungdesbisherigenRuhms UnsererTruopen, rechnen dürfen, umso mehrist es UnserWunschundWilledafürzusorgen, daßdiese-Dienst- Werbindlichkeiy sovielalsirgend möglichist,·undmitBeförderungderWohl- farthunddesNahrungsstandesdesLandesgeschehenkann,mitgleichenSchul- terngetragen,nicht ungebührlichverlängert,nichtzumNachtheildermehrern KulturUnsererProvinzien ausgeübt,sondernauch mitBelohnungenverbunden werde-«derensichderJnvalide zu,i«einerVersorgung,undderbesonderstreu gedientezuseinerBeförderungerfreuenkann. -
—
WirhabenUnsdaher veranlaßtgefunden, durcheineVonUnsHöchsiselbst
ernannte Commißion,diebisher überdieAushebungundDienstverhältnisseder CantonistenergangeneVerordnungen ,«vonneuem prüfen, näherbestimmen, vollständigerentwererund in einReglement bringenzulassen-Damitsdwvldas Landals dieRegimenterundjederUnserer getreuen Untertanen seineBesugnisse
s
·
UndObliegenheitenkennen,nnd VonNiemandenmehrgefordertOderihmiUIei-
sttu enserlegtwerde,nls zurErreichungUnserer2höchstenAbsichterforderliclååmir
«-’-"·’«,.
AseAs
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.Wir verordnendemnach:daßesmitAnsertigiingderCaneon-Rollen-Aus- hebiingderSimonisten-·derenDienstzeitundVerabschiedungjnUnsernsämmt- lichenStaaten, inso fern sienichtganz oder zumTheil»VonderAnton-Ver-
--sassungbefreietsind,und mitAusschlußUnserssourerainenHerzogthumsSchie- siegundderGrafschaftGlatz, künftigfolgendergestaltgehaltenwerdensoll.
s.
Die Neginieiitr- i
Unions undde-
lenlliekitbehalteii
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sein« Bewend -
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t—«"« L. NeueKvlduiesti«—·T«WennaberkünftigindiesemBezirkeneueFeuerstellenangebauetwerden; so
undEtnblissements - . .. « — .. . ... «
pkzkzmzukzszsollendavomdiejinzelnenzunduberhaupidiejenigendie in alten Summe-Der-
«
IIståtDkspvsiWrlerne-entstehen,deinFantonZRegimentzuwachsen;ZneueKolonlenundEtablisses ngntsaber bleiben·nachwie Vor, zu Unsererh-ööhs’ieki«,Disp«osition;und wenn
Finderdas andereReglmenteinesolcheKoloniesichohneUnsereausdrückliche
enehmigungangemaßthat,so ist solcheAnmaßunguizgültia
. »
F-· Je - .
eine-Feuerregen AlleFeuer-stellensindCanionrpfiichtig,wennnichtsolcheselbstoder deren
IIIMWWM Bewohnerpersönlicheximirtsind. i «
Ein.jedes Haus, welcheseinenozsondernEingang hatund miteinem
.« chornsteinVersehenist-,wirdfüreineFeuerstellegerechnet.Wohnenineinem
« · solchenHausemehrereFamilien,sowerdensieunterderNummerdesHausesin
den’Anton-Rollen besondersausgeführt « -
Doppelte FamilieneHäiiseraherwerdenalszweiFeuerssellenbetrachtet- Varsifückeine«ch
N. euereeeureex
stienist. S
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Dessenun- t « DieCantonoilichiigkeitistdieFolgederGeburtaufeinerCantonpflichtigen Tåklisefsitechskedsgi-Feuerstelie;daherentscheidetdieGe·biirisstelle«,zuweichemRegimentederCan- Mosesedttsamostonistgehöret,wennsolchederElterngewöhnlicherWohnsiswar-.
NähereBestim- « « «
FZFLIDZFJÄZTZIUderenStelle,indersie sichzusaliigerWeiseaufhalt;sobleihtdergebohrne Sohn sz Hist-IIIdemCantonsRegimente verpflichtet-,woderMuttergewöhnlicherWohnsitzwar.
andernOrtegedo-
WMWM . neinKirchenbucheziibemerken;demCantoneRegimentedesErbarme-Ortswird aber zurPflicht gemacht,demanntonrRegimentedes eigenilichenWohnsitzes,
davonNachrichtzugeden. "· »sz
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Findellinder-,wennesKnahenfind-,gehöreandem.Trinken-Bezirkwo sie gefunden find; werdenaberdieElternderselbenaiiogemittelyso folgen sie derenStand-.-
WegenderFin- oel-Kinder.
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Werte Delikt-«— DaderVerbindlichkeit,den Staat zuderiheidigeniniemand,derdessen MZFEFLFWWSchutz genießet,sichentziehenkann;sofinden«nondieserVerbindlichkeit,kei- neandereAusnahmen statt,als die, indiesemNeglenient,zurBeförderiinades WohlstandesdesStaate-, ausdrücklichbestimmtsind. ;
« §. 9.«
ZFZPFWS«« DerAdelist«persönlich«frei«,und keiner—§.Io;Conscriptionunterworfen- unbedingtEu- Unbedingterimireii WirVonderCantonsePslichtt
Miste-
"a)—dieBesitzer, adelicheroder anderer, mitadelichenRechtenderseheneiiGü- ter,bürgerlichenStandes, wenneindergleichenGutteooo rthlr.und da-
.
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I. .
» BeiderdisherigenCantoniEinheilung,nach-welcherdieKonipagnieHCani
kenEimeinmgspi-tonsaufgehobenund einemjedemRegimentezurErgänzungseinesAbgangksan-«
EinländernÅieFeuerstelleneinerbestimmtenBezirks angewiesenfind, hates,
Gebiertdahereines-rau,dieeinenbestimmtenWohnsitzbat, aufeineran- .
Der Predigerdes Orts,woeinsolcherFall sichereignetihatsolcheninsei-«
råberanWerth hat,oderdessenBesitzersichsonstnachdemReglementzur Camon- Eremtionquaiisicirt,
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b)die imDienstdesStaatsstehenden,vereidetenSinn-Bedientenfür ihre Person.,Esmüssenaber keineCantonpfiichtigezuEivilbedieuungenzuge- lassenwerdemwennsienicht vorher,von derCantonspstichtentbunden
sind. .» . · .
c)DieSöhnederRatheundexpedirendenSeeretarien beiUnsernLandeN Collegiis, mitanegrifderLand- undSteuer-Räche,bei denProvinzial- ZAccife-undZoll-Direetionen-,denprinzlichenKummernund derLandschaft- d) DiejenigenStädteundDistricte,Gewerbe und einzelneIndividuen,-die
Wir, durchbesonderePrivilegien Und-;Prote«ctorienundunterden,eini- genderselbenindiesemReglement, gegebenennäherenBestimmungen,von der VerpflichtungzumMilitairsDiensterimirt haben-. » - ·
ek) AlleAuelcinder diesichinUnsernStaaten aufhalten,odersichdarinhäus- lichniederlassen,nebst ihren mitgebrachtenSöhnenundKnechtens."Die- jenigenaberVonihnen,dieinsdenStädtenwüste-Stellenund auf dem LandewüsteAckergüterzumWiederaufbauübernehmenoderneueHäuser dawonoch keinegestanden,essei auf ihre eigeneoderfremdeKostener- bauen, solleneinegleiche unbedingteCantons-E«remtion,auchinAbsicht
ihrerßimLande erzeugtenSohne, folglich ihrerganzenerstenGeneration gemeen»
Jel
Bedingeder wollenWirVonderCanronspflichteximirenstdieSöhne» FREESEW-
Accise-EinnehmeroderAcciseJnspectoreningroßenStadien-;
derAerzte, . x »
der gelehrtenAssessorenbei denenStadtgerichtenj
,derBanco-Directores, »
—derBaiaillons-Chirurgen, » » . «
derBucht-alterbei denProdineialantipteCasiinynnddenBanco-
Comkoirs, . , »
der Kalkulatoren beidenLandes-»,Collegiis, der Contributions,-undKreis-Stener.7Einnehmer;
derDirectoren derStadtgerichte, -
derFiskåle,» , , .
derJustitz-Commissarienbei denLandes-Commis, derEJustitz-Beamten, . derGarnison-Auditeursj derGeneral-Chirurgen,- «« » »«
derJnspectorenbei den Land- UndWasser-Bauten) !
derLicenteEinnehmeh -- « .
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derMagisteats-MitgiiederingroßenStädten unddergelehrtenMagied mais-Mitgliederin mittlernsund kleinenStädten, —"
derMünzeDirectorem .
derMünz-Meiste-r, ·
der Mü«nz-Rendantenund Ober-Buchhalter,imgleichen ,
«der WardeinundStempel-Schneider- der"Ober-Auditeurs, derOber-Staabs-Medieorum,— derOber-Kaufleuteund
Ober-Buch»halter,auch «,« » , » ,
Holz-JnspectorenderNutz-und
YennholzkAdministrntionem«
derOber-undProviantmetstey derPostmeisteringroßenStädt"en, derProbincial- Accise-Jnspettoren, « derProvincial -.Jnspeetoren"derSeehandlungs-Seeletän derRegiments-Quartiermeister, . derRegintente-Auditeursnnd
.derRegiments-Ehirurgern.
derRegistratorenbeidenLandes-Collegiis,- « v
der Rendanten bei denProvineial-Hauot-Kassenund derBankosKomtoirch derSindicorumbeiderLand-undRitterfchaft,imgleichenbei denDotw
.. stifternnndMagistråten, .
derZoll-Jnspectoren,
« »
wenn siesichentwederdenStudiis, oderdersOeconomie, nachderBestimmung. diesesWorts im13-.F. oder derHandlungwidmem . -,
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§. ji«
Einergleichenbedingten-BefreiungvonderCantonpsiichthabensichUnsere General-PächterundBeamten,desgleichendiePächteradelicherGüter in Ab- sichtder ihnen, währenddersPachtunggebotnen Söhnezuerfreuen,wenn sie einerPachtungVonzooosrthlnund darübervorstehen,unddieseihre Söhnesich entwederzuansehnlichenPachtungen qualisieiren,oder den«Bedingungender Vorhergehenden§. einGenügeleisten. .
§. I..
« »DieSöhnederwirklichenKonststorZaVRåthesowiederProfessorenund
»lesendenDoctoren aus Universitäten·,sind unbedingtvomEuroilement ereme;
dieSöhnederPredigerin denSteidten undunsdempiatten Lande aber,sollen- nurdannfüreremtgeachtetwerden,wenn sie sichdenWissenschaften,dem Commereiooder der Oseeonomie widmen;v wobeijedochfestgesetztwird,daßun- terdemWorteOeconomiehiernurdiewissenschaftlicheVerstandenwird,folglich daß auchnurdiejenigenVonihnen erimirtseyn könnenundsollen,diedieselbe
«ans einemUnsererDomaineneAemteroderansansehnlichenPrivat-Güternge- höriglernen, undvonihremFleiß, ihrer Geschicklichkist«-endgutenAusführung«
Zeugnissebeibringenj dergeste-it,daß siekünftig,ansezfilicheGitterzudachten oder zuadministrirenimStandesind. .
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UnterebendiesenBedingungen sindVomEurollement erirnirt,dieSöhne:- 1)derLehrerder dreioberstenClassen,beidenGymnasiennnd « - 2) derhöhernSchulen,diegleichdenGotnnasienzurUniversitätpräparirem
imgleichen .- , "
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Z)derRectorenbei den mitteiSchulenund derJnspettorenbei den Semi-
narien, inCantonpfiichtigenStadien, ,
zurI.Classe gehörendieGymnasienzu Stettin,StargardtundNeu-Stettin- zuKlosterBergen, Halle, Mindem Herforh YieleseldhHammundSoest undendlichdasprotestantischeGbmnasinmzuElbingem Zur2.ClassediereformirtenundlutherischenSchulenzuFranksurthander
Oder, dieSchuienzuPrenzlau, Runpin,s Stendah Salztvedeiund Küstrin, diegroßeRathrschulezuStettin,die dreigroßenunddieresormirte Schule zuKönigsberg-lnPreussen,·dasCollegiumFriederieianum,nnd dieSchule zuTilsit,«imgleichendieDomschulezuHalbersiadt. — . ,
s»Zur«z.ClasseallediejenigenStadtschulen,anwelchendreiLehrer besindlichsind.
SolltesichinzwischeneinUnterlehrerandiesen-GymnasienundSchulen,durch besondereVerdiensteumdieAusnnhmedesSchulwesens-,oder einSohn des- selben durchganzbesondereTalenteauszeichnen;so sollbei der Anton-Be- hördederProvinzaus eineAusnahme für denselbenangetragen-undsolche-
»
»nachgeschehenerUntersuchung,möglichstbegünstigetwerden- S».les-.
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,PWTVVMaberdieSöhnedLHinbotsteäendcnII. UeUnd·113:-§.benannten VerlustderExem-
.Perser-tmwenn sie sichdenStudits www-mwegenLiedernchreicoderregem- »E«
generExeesserelegirt,oderwegen ihrerunwissenheitbeimErainenabgewiesen;
undkönnendiejenigenunterihnen,diederQeconomie, nachderBestimmung diesesWorts im13. §. oderderHandlungobliegen, nicht durch Zengnisseihre « Geschicklichkeitund ihr Wohlberhaltendarthiin,oder solltensiesichherumireiben, einnnstätesLebenführenunddengewähltenStandverlassen,sotretensiein
dieEantonspflichtzurück-
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DieSöhnederOberförsternndRechnungsführendenForstbedientensindKIND-IN
deinreitendenJägercorpsobligat-«DieSöhnederUntersbrsteraber-,»zur
«
Rekrutirung desFußjcigerrCorps bestimmt. ZudenUnterfbrsterngehören auchdie städtischennnd adelichen Forstbedienthwenn letzterebesondere Dienstwohnungenhaben, besondereForstsRevierenihrer speciellenAufsicht
.anvertrauet sind; sie darüberRechnung führen müssen-,andere Jägeroder Holzwärlerunter-sichhaben, auchwederLivree tragen, nochzurAufwar-
,tung Von derGutsherrschaftgebrauchtwerden; dagegen sinddiebloßen Holzwärter,Hejideläuferund»allediejenigenkleinenForstbedientej welche unterdemJäger-RegimentezuFuß, nichtgedienethaben,davon ausgeschlossen.
DieSöhne derselbenunddie derUnterfbrster,die zurIägereisichnicht qua- lisiciren-,sondernandereGewerbeergreifen-,bleibendemCanton-Regiment obligat. Esmüssenaber dieSöhne UnserersämtlichenUntersdrsterund städtir- « ,
schenForsibediente,dienicht schonwirklich beimJägercorpsinDiensten- .-"
stehen, sichjährlichbei derSaaten-Revision gestellen,daselbstgemessennnd aufgeschriebenwerden-. Das sdaron aufgenommenebesondere Verzeichniß schjckkjedeCamon·Revisions-Commissiondemjedesmaligen ChefdesJä- gercorps zu,nnddieser wähltalsdann lvdiejenigenaus, diezumErsatzdesAb- gangs· beidemselbenerforderlichsind.«-Allediejenigen aber, dies-nachzurückge-
(
legtem26stenJahrebei demJäger-ordernochnichteingestellt,oderwenigstens dochzumBehus desselbenausgewähltsind,treteninihre natürlicheEnntonpslich- tigkeit zurück.
DieBergleute, Gallinehgräbernnddie auf denHüttenundSchmelzeihgksgjkjsryxiksdei Eisen-undKupserhammern, MeßingswerkenUnd dergleichen,befindlichenHüt-Hammers-Ya- tenleute,unddiebei diesen WerkenangestelltenOfficianten,-imgleichen diegezWITH-Eisf-
lerntenSchmiedeund Arbeiterbei den EisenrOsemunds-Stahl-Drach undZztzzltüsundqndetn
andernmetallischenFabriquen«,.sindsiirsichundihreSöhne,wenndiese letzterndrinnen-IhmFa·— beim Metierbleiben,vonderEinziehungzumMititairdienstbefreien Erwähten sieaber einanderes Gewerb-»wovonjedochdieSöhne der Officianten,in sofernalssiesichdenStudiis oderdemEornmereiowidmen;unter denim14.Z»
bemerktenEinschränkungen,ausgeschlossensind; sowerdensiedem Trinken-Re- giment obligat-.
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Um aberhierunterallenwillkührlichenAusdehnungennnd darausentstehen-«Nähere-Bestim-
. · - . . mutigdesvorher-
denIrrungen zuvorzukommevmwird hierdurchfestgesetztes » » gk1,mpmskhj.
I)DaßalleBerg-undHüttenleute,dieinderGrafschaftMark,amTage derunterm 21.Octoberj769.geschlossenenConventiomin Rothenburg- UnddenübrigenEtablissementsinderKur-undNeumarlhPomnierch Ost-·und-Westpreussenaber, beiPublikationdiesesReglementsinder
«Knappschaftbefindlich,alsBergsundHüttenleutevereidet,indenKnapw
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B".2 » - schastes
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nnrGradiirweriain sGassen
schafts-Registerneingetragen,undnochbei derBergs und Hüttenarbite beschliftkgtgewesen«für sichUndihre KkllDeVdieWeibe-Freiheitgenießen, 2) Daß gleicheFreiheitdenausländischenBergleutenund derentheils mitge-
brachten, theilsimLande erzeugten KindernzuTheilwerden,und z)daßüberdieseinderVorstehendenArtsreieBerg-undHüttenleuteeineStammi
Liste,worin die Rahmen derSöhneder in RedestehendenOfficianten und
-Arbeiter·,derenGeburtsort,Alter,dieZeit, wielange ein jeder beim Ge-
-
werbeist,und womitersichbeschäftigt,ausdasgewissenhaftesteeingetra- gen werdenmüssen,angefertigt,,beidenCanton-Revisions-Cgmmkssips-
nendesCantonpflichtigenDistrictszuBerichtigungderCantonrolien überge- ben,nndjährlichdieNachweisllngVomAbgangeUanZuwachsReichs-allz- eingereichtwerdensoli.Endlich sz-
«
4)daßdenEantonistenkeinesweges dieBerg-nndHirttenarbeitVerwehrtsehn
» müssetUndesdieserhalbkeilebesondernErlaubnißscheinsderSamen-Re- vision-s-Commissionbedürfe-: Nurbewürktsiebei ihnen keineEisemtiom NunddürfendieseCantonpflichtigeArbeitervondenBerg-undHimmeln-i- ternnie alswirkliche MitgliederderKnappschnstbetrachtet, nichtin die
«
Knnppschasts-Rolleneingetragenund noch wenigervereidet werden.Sollte einsolcherArbeiter in derFolgevonderCantonpstichterimirt werdens; so gehet diese-EremtionnurausseinePerson, keineswegeisaberaus seineKin- der, welchedemCantonVerpstichtetbleiben.
"
. s. 18. — « . , .
Das PersonalbeiUnsernSalz-CocturenundMeister-Werkenbestehet ZurItengehörendieOssiciantem
zurtatengehörendieProfessionistem « zurzten gehörendieSacheundKunstoerständigerh zur4ten gehörendieArbeitsleute,und « zurztengehörendiejenigen-Leute,die zurBestreichungdienen-
» Bei derttenClasse,nehmlichdenOssiciantemwozuauchdieOeconomiex Verwalter ausdenCocturenundGradier-Werken,dieSohlen-ZähleninHalle, dieSchlachtmeisterbeidemMindenschenSalzwerke,dieSalz- undStab- Holzzåhler,imgleichendieSalz-Holz-undKohlenmesser, gehören, findetin AbsichtihrerPersonenallesdasStatt,wasinAnsehungderCantons -Exemtion sämtlichernereidetenEivil-Bed.ienten im §.to.bestimmtist. J DieSöhneder wirklichenMitgliederderSalzämterundder dabei ange- stelltenerpedirendenSecrelariengenießeneineunbedingte EaiitonssEremtlom
, Die SöhnederCalculatoren, Registratoren, Factoren, Buchhaiter, Salz-Jnspectoren, Salz-SpediteursundRendanten aber,nach beingn;
nurinsofern,alssie sichentwederdenStudiis überhaupt,oder demStudio derSalzkundebesonders,fernerdemEommereio,denFabriquenoder der Oecoe nomie,nachderBestimmung dieses"Wortsim§. Iz. widmen undsichdieser Eremtionnachdein s. j4.nicht Verlustigwachem »
Die zur2tenClassegehörigenHuf- Schmiede,Luftfangs-Reiniger,Zim- mer- Mauer-undBöttcher-Meister,sind nebstihrenGesellenCantonpsiichtig.
EsniüssendaherkeineMeisterVondiesenProfessionistemeher angenommenund zumMeisterrechtadmittirtwerden,bevorsie nichtdenRegiments -Abschiedbei- gebrachlhaben,undwasdieGesellendieserProfessionisteminsofernsiebei den Salz-Torwe« undSchwer-Werken angestelltsind,betrift;so solldie Ein- stellungderselbenzumMilitairdienstfistiret werden,wenn dieUnentbehrlichkeit einessolchenGesellen,VondemSalzamte Vorgeschirtzt,indemFallabergänz- lich unterbleiben,wennbei derUntersuchung-dieseUnentbehrlichkeitgegründet
! «
befun-
zek«
befundenwirdiDie Salz-Korbmacherwerden,dasiekeinesunftausmachem
denGesellengleichgeachtet,undwasdahervorherinAnsehungderGesellenfest- gesetztist,findetauchauf die KorbinacherAnwendung " «
Die zur 3tenClasse gehörigenOber-,Siedemeister,Siede- oderKothmei- ster, KothkneehteoderPfanne-narbeiter,oder,wiesie überhauptgenanntwer- den, Salzwiirker,Salzträger,Salzpakker, Gradiermeister",Ober-und Un-» tergradierer,Kunst-Windmüller,Kunst- PumpensundBrunnenmelster, und-r derenGesellen,dieunterdemNahmenvon Kunsiknechtenbekanntsind,Brun- nensteiger, Kunstwärter,Pfannenschmiede, imgleichendie bei derFeuerma- schineinSchönebeckanzuordnendenSach-undKnnstverständigenArbeiter, sind- nebstihrenSöhnenvomCantonerinnre, so langesiebei denCoeturenundGrae
dierwerkenengagirtsind.« «.. — .- - . , .
(DagegensindzdiezurestenClassegehörigenArbeiter,alsSalzschipper,«
-Tonnenkollerer,TonnenstempleyKohlenfahrerundderenVorfahrer,Korbwä- scher, Klafterer, Kunst-oderPfe.r»detreiber,PferdeknechteundHolzhauer,dem Lamonobligat,wenn sie nicht Söhneder zur zienClassegehörigenerimirten»
Such-undKun-stverständigesind. Wiejedochkeiner vondiesenArbeitern,in sofernsieCantonöflichtigsind, ohne VorwissendesSalzaniteszuMilitairdiene stengenommen werdensoll; so wird zugleichhiermitfestgesetzt,daßzu den Arbei- teneinesKorbwäschers,Klasterers, Kunst-oderPferdetreibers, Pserdednechts
»undHolzhauers,keineSöhneder zur 3tenElassegehörigeneximirtenSach-und KunstdrMändigenadhibirtwerdenmüssenundwenn esgeschieht,selbigeum»
deshalb nichtVonderEinziehungzum Sodaten befreietseynsollen., H»
, DiezurHtenClasse gehörigenLeute,alsTonnenwärter,Bucht-Hinz-
·Kohlen-undNachtwächterqualificiren sich nichtzurEremtiomund überdies müssendieseStellenlediglichmitInvaliden,,entwedervomMilitairodervon
»den Eoeturenbesetztwerden. «
"
Uebrigenswirdhiemit annochgeneraliterbestimmt,. « » a)daßvonden zurZten ClassegehörigenSach-undKunstverständigenund«
vondenSöhnen derselben,-esmögenletzterebei denCoeturen und Gra- dierwerkenengagiretseyn,odernicht,genaueStammlisten geführtwer- densollen,wobeidasjenigeüberall zubeobachtenist,was in dems.17.
N0.3.darübervorgeschriebenworden,
b)daßwenn dieAnzahlderSach-undKunstverständigenvermehrtwerden’ muß«,solchesdurchdieSöhnederbereitsbei denWerkenangestelltenArti- pexicoxumgeschehen,undwenn diesefehlensollten,alsdann soviel als
«
möglichAusländer dazuengagiretundnurimäußerstenFallEinländer da- zugenommen, dieseaberVomEanton-Regiment entwederschonentlassen seyn,oderdochzurEntlassungsichqualisiciren müssen.
c)Daß»wennsichunter obigen5Classen,inso weit sie dem Cantonunter- worfen sind,Ausländerbefinden,selbigefür sichundihre Söhnedie Can- tons-Exemtion so genießensollen,alssie für Ausländerin dem§.Io.
Lite.
ve.festgesetztist. Undendlich «
.
-
d)daßdieseEinrichtungbei demS lzwerkezuSchönebeckundGradierwerke zuGroß-Salze erstmit demAblaufedesjetzigenSalzsiede-Contractsfolg-«
«
lich mitTrinitatis 1793. seinenAnfang nehmen,bis dahin abereshierunter bei demReglementvom9.April 1768.-verbleibensoll.
JnAbsichtderArbeiter beidemPfännerschaftlichenSalzwerkezuHalle, bleibtes vorderHandbeider denHallorenbisherozugestandenenCantonseExeme. tion, wogegendieArbeiterundBedientenbei denPfännerschastlichenCocturen
«
inGroßen-SalzeundStaßsurth,insofernletztere ihrerpersönlichenQualität oder ihresAmtswegennicht· ipfojurcseremåsind,nachwieVordemCantonmiddl-un-
terwokfenbleiben«Essollenaber hondiesenCocturenkeineKotharbeiterzohne VorwissenderPfånvtkschathzumMilitairdienst ausgehobenwerden-
. §«"19.- - ,
LIMITEng EinVermögennon Inooo Rthlr.befreietEinenCantenpsiichkigennnddes-
mdeenm»M- sen SöhnevondenVerpflichtungendesMilitairdienstee,wennernichtausdein
.
—itecåiånundvceoeeSkqndederProfessiomstenzAckerbiirgerund Bauern ist.
- -§.«« nd.
dertraulichen Kaufleute,diejährlichHere-oRthlr.und drüber inihremVerkehrumsetzen, ZTäHeYFäFTTMEntreprenneurseinerFabrikeundFabricanten,diebeständig12Stiihle Verlegen FRAUNerodereben so vielOuvriers beschäftigen,genießenfürsichlUnd TMSöhnedie
Befreiung-«VonderCantonpsiicht,wennletztere,sowie dieSöhne derjenigen, dieeinVermögenVonIoooo Rthln besitzen,dererim Vorbeigehenden§. gedacht worden,sichdenStudiis,oder derHandlungunddenFabriken,oder derHero- nomie,nach derBestimmung diesesWortim13. §.widmen».»Ext;findet aber inAbsicht derselbenauch eben dieEinschränkungstatt, welchebereitsim I.141
diesesReglemenisbestimmtworden. sp -
,
1 §.21.
JEAZMMF« «"««DiekleinenFabrikanten,zumBeispielDannnastwebeySeidenwitrkey WeberinwollenenundbanmwolienenWaaren,BleicheySchönfätber, Denk-»
ker,. Appreteurs2r., imgleichenWaid-AfchfabrikanteniundSchmelzer,Zucker- sredermeisteric.nicht wenigerdieLeinweber,inso fern siediesesMetier kunst-
"tnäßi"gbetreiben undalleindavonleben, sind nichtnur für ihre PersonVonder
.Einziehnng zuinMilitairdienste befreiet, sondernauchbefugt,einegleiche Be- freiungfüreinenihrerSöhnezufordern,densiezurFortsetzungihres Gewerbes amgeschicktestenundtüchtigstenhalten; jedochsollendieGrößtenvon dieser
s
sWahlausgeschlossenseyn.EineEinschränkung,die in allen denFällenStatt findet,..wodemVater dieEisenitiuneinesSohnes, zur ErlernnngundFort- setzungseines Gewerbeszugestandenwird. Ueberdem aber wirdhierbei nochaus-
drücklichbemerkt, daß diejenigenFabrikarbeiter,dieauf großenHandelsverkehr undNationalindustrie Bezug haben,wiezumBeispiel,bei den wichtigen Bie- lefeldtschenLeinwandsfabrikenin derGrafschaft Ravensberg,inAbsichtderBe- freiung vomMilitairdiensteinevorzüglicheBegünstigunggenießenund nachdem BedürfnißderRegimenterinVerhältnißmit derWichtigkeitderFabrik, meh-
—rereSöhne derselben,wenn sie sich dem Metierdes Vaters widmenunddabei bleiben,mit demMilitairdienstgänzlichverschontwerdensollen.- «
O
« §. 22. ,
ZFHZZDYOFHFIFESchiffer,dieStröhmeundFlüssebefahren,und eineigenthiimlichesSchiff se befahren vonderGröße besitzen,daß siedarin20Winsnel Roggenladenkönnen,sind fürihrePersonvonderEinziehungbefreit.BesitzensiemehrereSchiffeVon die- X
,ser Größe; sosindsie befugt,einegleicheBefreiungVonderEinziehung, für- soviele ihrerSöhnezuVerlangen,alssie SchiffederArt haben. Eisfindet aberdieseBegünstigungnur solangeStatt, als ein solchersichbeidem-Besitz- standedesSchiffesitnd des damit VerbundenenEtablissementseonservirt.
-
z. 23.— Jn Absichtder zurSeefahrendem sind - "
In) diejenigenSchiffer,dieeigenthümlicheSchiffe-besitzen,oderdochwenig-
,stenseinenbeträchtlichenAntheildaran haben,nebst ihren Söhnen,wenn letzteredarMetierihrer Vätererlernen undfortsetzen, DerSeesahrenden
b)alle