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Reglement, nach welchem in den Königlichen Staaten, jedoch mit Ausschluß des souverainen Herzogthums Schlesien und der Grafschaft Glatz, bey Ergänzung der Regimenter mit Einländern, in Friedenszeiten verfahren werden soll

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(1)

nach welchem

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indenKöniglichenStaaten «

fedqch

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mitAusschlußdessouverainenHerzogthnmsSchleifen

". .

nnd derGrafschaft Glas-,

«

-hex)·,

Ergänzung

der

Regimencer

" »

mit Emlandern,

in Friedenszeiten verfahrenwerdenfon.

»

D. D.Berlin,"den 12. Februar1792.

·-Gedrnckrbey GeorgeJakobDeckzgFindSohn,Königcgeb·ObersHbeUchdVUckeW

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ir FriedrichWilhelm-

-"donGottesGnaden König vonPreuifrnereeec. ·

. DieVerbindlichkeitzuKriegesdienstenisteineObliegenheitunserer getreuen Unterthanen,die mit derErhaltungdesStaats, zudessenWohlstandWireine zahlreicheArmeegebrauchen,und mit derSicherstellungihrer eigenenHabeund Güter in derallergenauestenVerbindung stehet. Jemehr Wirauf dieseVer- bindlichkeitundaufdenUnsernUntertaneneigenen undangebornenMuth,wo- mitsieGefahren entgegenzugehen und das Vaterland zuVerteidigengewohnt sind,zurErhaltungdesbisherigenRuhms UnsererTruopen, rechnen dürfen, umso mehrist es UnserWunschundWilledafürzusorgen, daßdiese-Dienst- Werbindlichkeiy sovielalsirgend möglichist,·undmitBeförderungderWohl- farthunddesNahrungsstandesdesLandesgeschehenkann,mitgleichenSchul- terngetragen,nicht ungebührlichverlängert,nichtzumNachtheildermehrern KulturUnsererProvinzien ausgeübt,sondernauch mitBelohnungenverbunden werde-«derensichderJnvalide zu,i«einerVersorgung,undderbesonderstreu gedientezuseinerBeförderungerfreuenkann. -

WirhabenUnsdaher veranlaßtgefunden, durcheineVonUnsHöchsiselbst

ernannte Commißion,diebisher überdieAushebungundDienstverhältnisseder CantonistenergangeneVerordnungen ,«vonneuem prüfen, näherbestimmen, vollständigerentwererund in einReglement bringenzulassen-Damitsdwvldas Landals dieRegimenterundjederUnserer getreuen Untertanen seineBesugnisse

s

·

UndObliegenheitenkennen,nnd VonNiemandenmehrgefordertOderihmiUIei-

sttu enserlegtwerde,nls zurErreichungUnserer2höchstenAbsichterforderliclååmir

«-’-"·’«,.

AseAs

»

(4)

.Wir verordnendemnach:daßesmitAnsertigiingderCaneon-Rollen-Aus- hebiingderSimonisten-·derenDienstzeitundVerabschiedungjnUnsernsämmt- lichenStaaten, inso fern sienichtganz oder zumTheil»VonderAnton-Ver-

--sassungbefreietsind,und mitAusschlußUnserssourerainenHerzogthumsSchie- siegundderGrafschaftGlatz, künftigfolgendergestaltgehaltenwerdensoll.

s.

Die Neginieiitr- i

Unions undde-

lenlliekitbehalteii

ch e- .

sein« Bewend -

» . « « -Si Dox «. « l

t—«"« L. NeueKvlduiest—·T«WennaberkünftigindiesemBezirkeneueFeuerstellenangebauetwerden; so

undEtnblissements - . .. « .. . ... «

pkzkzmzukzszsollendavomdiejinzelnenzunduberhaupidiejenigendie in alten Summe-Der-

«

IIståtDkspvsiWrlerne-entstehen,deinFantonZRegimentzuwachsen;ZneueKolonlenundEtablisses ngntsaber bleiben·nachwie Vor, zu Unsererh-ööhs’ieki«,Disp«osition;und wenn

Finderdas andereReglmenteinesolcheKoloniesichohneUnsereausdrückliche

enehmigungangemaßthat,so ist solcheAnmaßunguizgültia

. »

F-· Je - .

eine-Feuerregen AlleFeuer-stellensindCanionrpfiichtig,wennnichtsolcheselbstoder deren

IIIMWWM Bewohnerpersönlicheximirtsind. i «

Ein.jedes Haus, welcheseinenozsondernEingang hatund miteinem

.« chornsteinVersehenist-,wirdfüreineFeuerstellegerechnet.Wohnenineinem

« · solchenHausemehrereFamilien,sowerdensieunterderNummerdesHausesin

denAnton-Rollen besondersausgeführt « -

Doppelte FamilieneHäiiseraherwerdenalszweiFeuerssellenbetrachtet- Varsifückeine«ch

N. euereeeureex

stienist. S

. soJ- « « «»'« « «

Dessenun- t « DieCantonoilichiigkeitistdieFolgederGeburtaufeinerCantonpflichtigen Tåklisefsitechskedsgi-Feuerstelie;daherentscheidetdieGe·biirisstelle«,zuweichemRegimentederCan- Mosesedttsamostonistgehöret,wennsolchederElterngewöhnlicherWohnsiswar-.

NähereBestim- « « «

FZFLIDZFJÄZTZIUderenStelle,indersie sichzusaliigerWeiseaufhalt;sobleihtdergebohrne Sohn sz Hist-IIIdemCantonsRegimente verpflichtet-,woderMuttergewöhnlicherWohnsitzwar.

andernOrtegedo-

WMWM . neinKirchenbucheziibemerken;demCantoneRegimentedesErbarme-Ortswird aber zurPflicht gemacht,demanntonrRegimentedes eigenilichenWohnsitzes,

davonNachrichtzugeden. »sz

P ,

. « .-tz.7.

Findellinder-,wennesKnahenfind-,gehöreandem.Trinken-Bezirkwo sie gefunden find; werdenaberdieElternderselbenaiiogemittelyso folgen sie derenStand-.-

WegenderFin- oel-Kinder.

« « ,« so o , «

Werte Delikt-« DaderVerbindlichkeit,den Staat zuderiheidigeniniemand,derdessen MZFEFLFWWSchutz genießet,sichentziehenkann;sofinden«nondieserVerbindlichkeit,kei- neandereAusnahmen statt,als die, indiesemNeglenient,zurBeförderiinades WohlstandesdesStaate-, ausdrücklichbestimmtsind. ;

« §. 9.«

ZFZPFWS«« DerAdelist«persönlich«frei«,und keiner—§.Io;Conscriptionunterworfen- unbedingtEu- Unbedingterimireii WirVonderCantonsePslichtt

Miste-

"a)—dieBesitzer, adelicheroder anderer, mitadelichenRechtenderseheneiiGü- ter,bürgerlichenStandes, wenneindergleichenGutteooo rthlr.und da-

.

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riiber

I. .

» BeiderdisherigenCantoniEinheilung,nach-welcherdieKonipagnieHCani

kenEimeinmgspi-tonsaufgehobenund einemjedemRegimentezurErgänzungseinesAbgangksan

EinländernÅieFeuerstelleneinerbestimmtenBezirks angewiesenfind, hates,

Gebiertdahereines-rau,dieeinenbestimmtenWohnsitzbat, aufeineran- .

Der Predigerdes Orts,woeinsolcherFall sichereignetihatsolcheninsei-«

(5)

råberanWerth hat,oderdessenBesitzersichsonstnachdemReglementzur Camon- Eremtionquaiisicirt,

« ·- -"

"

b)die imDienstdesStaatsstehenden,vereidetenSinn-Bedientenfür ihre Person.,Esmüssenaber keineCantonpfiichtigezuEivilbedieuungenzuge- lassenwerdemwennsienicht vorher,von derCantonspstichtentbunden

sind. .» . · .

c)DieSöhnederRatheundexpedirendenSeeretarien beiUnsernLandeN Collegiis, mitanegrifderLand- undSteuer-Räche,bei denProvinzial- ZAccife-undZoll-Direetionen-,denprinzlichenKummernund derLandschaft- d) DiejenigenStädteundDistricte,Gewerbe und einzelneIndividuen,-die

Wir, durchbesonderePrivilegien Und-;Prote«ctorienundunterden,eini- genderselbenindiesemReglement, gegebenennäherenBestimmungen,von der VerpflichtungzumMilitairsDiensterimirt haben-. » - ·

ek) AlleAuelcinder diesichinUnsernStaaten aufhalten,odersichdarinhäus- lichniederlassen,nebst ihren mitgebrachtenSöhnenundKnechtens."Die- jenigenaberVonihnen,dieinsdenStädtenwüste-Stellenund auf dem LandewüsteAckergüterzumWiederaufbauübernehmenoderneueHäuser dawonoch keinegestanden,essei auf ihre eigeneoderfremdeKostener- bauen, solleneinegleiche unbedingteCantons-E«remtion,auchinAbsicht

ihrerßimLande erzeugtenSohne, folglich ihrerganzenerstenGeneration gemeen»

Jel

Bedingeder wollenWirVonderCanronspflichteximirenstdieSöhne» FREESEW-

Accise-EinnehmeroderAcciseJnspectoreningroßenStadien-;

derAerzte, . x »

der gelehrtenAssessorenbei denenStadtgerichtenj

,derBanco-Directores, »

derBaiaillons-Chirurgen, » » . «

derBucht-alterbei denProdineialantipteCasiinynnddenBanco-

Comkoirs, . , »

der Kalkulatoren beidenLandes-»,Collegiis, der Contributions,-undKreis-Stener.7Einnehmer;

derDirectoren derStadtgerichte, -

derFiskåle,» , , .

derJustitz-Commissarienbei denLandes-Commis, derEJustitz-Beamten, . derGarnison-Auditeursj derGeneral-Chirurgen,- «« » »«

derJnspectorenbei den Land- UndWasser-Bauten) !

derLicenteEinnehmeh -- « .

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derMagisteats-MitgiiederingroßenStädten unddergelehrtenMagied mais-Mitgliederin mittlernsund kleinenStädten, "

derMünzeDirectorem .

derMünz-Meiste-r, ·

der Mü«nz-Rendantenund Ober-Buchhalter,imgleichen ,

«der WardeinundStempel-Schneider- der"Ober-Auditeurs, derOber-Staabs-Medieorum, derOber-Kaufleuteund

Ober-Buch»halter,auch «,« » , » ,

Holz-JnspectorenderNutz-und

YennholzkAdministrntionem«

(6)

derOber-undProviantmetstey derPostmeisteringroßenStädt"en, derProbincial- Accise-Jnspettoren, « derProvincial -.Jnspeetoren"derSeehandlungs-Seeletän derRegiments-Quartiermeister, . derRegintente-Auditeursnnd

.derRegiments-Ehirurgern.

derRegistratorenbeidenLandes-Collegiis,- « v

der Rendanten bei denProvineial-Hauot-Kassenund derBankosKomtoirch derSindicorumbeiderLand-undRitterfchaft,imgleichenbei denDotw

.. stifternnndMagistråten, .

derZoll-Jnspectoren,

« »

wenn siesichentwederdenStudiis, oderdersOeconomie, nachderBestimmung. diesesWorts im13-.F. oder derHandlungwidmem . -,

- " »

§. ji«

Einergleichenbedingten-BefreiungvonderCantonpsiichthabensichUnsere General-PächterundBeamten,desgleichendiePächteradelicherGüter in Ab- sichtder ihnen, währenddersPachtunggebotnen Söhnezuerfreuen,wenn sie einerPachtungVonzooosrthlnund darübervorstehen,unddieseihre Söhnesich entwederzuansehnlichenPachtungen qualisieiren,oder den«Bedingungender Vorhergehenden§. einGenügeleisten. .

§. I..

« »DieSöhnederwirklichenKonststorZaVRåthesowiederProfessorenund

»lesendenDoctoren aus Universitäten·,sind unbedingtvomEuroilement ereme;

dieSöhnederPredigerin denSteidten undunsdempiatten Lande aber,sollen- nurdannfüreremtgeachtetwerden,wenn sie sichdenWissenschaften,dem Commereiooder der Oseeonomie widmen;v wobeijedochfestgesetztwird,daßun- terdemWorteOeconomiehiernurdiewissenschaftlicheVerstandenwird,folglich daß auchnurdiejenigenVonihnen erimirtseyn könnenundsollen,diedieselbe

«ans einemUnsererDomaineneAemteroderansansehnlichenPrivat-Güternge- höriglernen, undvonihremFleiß, ihrer Geschicklichkist«-endgutenAusführung«

Zeugnissebeibringenj dergeste-it,daß siekünftig,ansezfilicheGitterzudachten oder zuadministrirenimStandesind. .

- - - ,

UnterebendiesenBedingungen sindVomEurollement erirnirt,dieSöhne:- 1)derLehrerder dreioberstenClassen,beidenGymnasiennnd « - 2) derhöhernSchulen,diegleichdenGotnnasienzurUniversitätpräparirem

imgleichen .- , "

»- -

Z)derRectorenbei den mitteiSchulenund derJnspettorenbei den Semi-

narien, inCantonpfiichtigenStadien, ,

zurI.Classe gehörendieGymnasienzu Stettin,StargardtundNeu-Stettin- zuKlosterBergen, Halle, Mindem Herforh YieleseldhHammundSoest undendlichdasprotestantischeGbmnasinmzuElbingem Zur2.ClassediereformirtenundlutherischenSchulenzuFranksurthander

Oder, dieSchuienzuPrenzlau, Runpin,s Stendah Salztvedeiund Küstrin, diegroßeRathrschulezuStettin,die dreigroßenunddieresormirte Schule zuKönigsberg-lnPreussen,·dasCollegiumFriederieianum,nnd dieSchule zuTilsit,«imgleichendieDomschulezuHalbersiadt. . ,

s»Zur«z.ClasseallediejenigenStadtschulen,anwelchendreiLehrer besindlichsind.

SolltesichinzwischeneinUnterlehrerandiesen-GymnasienundSchulen,durch besondereVerdiensteumdieAusnnhmedesSchulwesens-,oder einSohn des- selben durchganzbesondereTalenteauszeichnen;so sollbei der Anton-Be- hördederProvinzaus eineAusnahme für denselbenangetragen-undsolche-

»

»nachgeschehenerUntersuchung,möglichstbegünstigetwerden- S».les-.

(7)

. «

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,PWTVVMaberdieSöhnedLHinbotsteäendcnII. UeUnd·113:-§.benannten VerlustderExem-

.Perser-tmwenn sie sichdenStudits www-mwegenLiedernchreicoderregem- »E«

generExeesserelegirt,oderwegen ihrerunwissenheitbeimErainenabgewiesen;

undkönnendiejenigenunterihnen,diederQeconomie, nachderBestimmung diesesWorts im13. §. oderderHandlungobliegen, nicht durch Zengnisseihre « Geschicklichkeitund ihr Wohlberhaltendarthiin,oder solltensiesichherumireiben, einnnstätesLebenführenunddengewähltenStandverlassen,sotretensiein

dieEantonspflichtzurück-

. III

s

DieSöhnederOberförsternndRechnungsführendenForstbedientensindKIND-IN

deinreitendenJägercorpsobligat-«DieSöhnederUntersbrsteraber-,»zur

«

Rekrutirung desFußjcigerrCorps bestimmt. ZudenUnterfbrsterngehören auchdie städtischennnd adelichen Forstbedienthwenn letzterebesondere Dienstwohnungenhaben, besondereForstsRevierenihrer speciellenAufsicht

.anvertrauet sind; sie darüberRechnung führen müssen-,andere Jägeroder Holzwärlerunter-sichhaben, auchwederLivree tragen, nochzurAufwar-

,tung Von derGutsherrschaftgebrauchtwerden; dagegen sinddiebloßen Holzwärter,Hejideläuferund»allediejenigenkleinenForstbedientej welche unterdemJäger-RegimentezuFuß, nichtgedienethaben,davon ausgeschlossen.

DieSöhne derselbenunddie derUnterfbrster,die zurIägereisichnicht qua- lisiciren-,sondernandereGewerbeergreifen-,bleibendemCanton-Regiment obligat. Esmüssenaber dieSöhne UnserersämtlichenUntersdrsterund städtir- « ,

schenForsibediente,dienicht schonwirklich beimJägercorpsinDiensten- .-"

stehen, sichjährlichbei derSaaten-Revision gestellen,daselbstgemessennnd aufgeschriebenwerden-. Das sdaron aufgenommenebesondere Verzeichniß schjckkjedeCamon·Revisions-Commissiondemjedesmaligen ChefdesJä- gercorps zu,nnddieser wähltalsdann lvdiejenigenaus, diezumErsatzdesAb- gangs· beidemselbenerforderlichsind.«-Allediejenigen aber, dies-nachzurückge-

(

legtem26stenJahrebei demJäger-ordernochnichteingestellt,oderwenigstens dochzumBehus desselbenausgewähltsind,treteninihre natürlicheEnntonpslich- tigkeit zurück.

DieBergleute, Gallinehgräbernnddie auf denHüttenundSchmelzeihgksgjkjsryxiksdei Eisen-undKupserhammern, MeßingswerkenUnd dergleichen,befindlichenHüt-Hammers-Ya- tenleute,unddiebei diesen WerkenangestelltenOfficianten,-imgleichen diegezWITH-Eisf-

lerntenSchmiedeund Arbeiterbei den EisenrOsemunds-Stahl-Drach undZztzzltüsundqndetn

andernmetallischenFabriquen«,.sindsiirsichundihreSöhne,wenndiese letzterndrinnen-IhmFa· beim Metierbleiben,vonderEinziehungzumMititairdienstbefreien Erwähten sieaber einanderes Gewerb-»wovonjedochdieSöhne der Officianten,in sofernalssiesichdenStudiis oderdemEornmereiowidmen;unter denim14.

bemerktenEinschränkungen,ausgeschlossensind; sowerdensiedem Trinken-Re- giment obligat-.

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« · I· .

Um aberhierunterallenwillkührlichenAusdehnungennnd darausentstehen-«Nähere-Bestim-

. · - . . mutigdesvorher-

denIrrungen zuvorzukommevmwird hierdurchfestgesetztes » » gk1,mpmskhj.

I)DaßalleBerg-undHüttenleute,dieinderGrafschaftMark,amTage derunterm 21.Octoberj769.geschlossenenConventiomin Rothenburg- UnddenübrigenEtablissementsinderKur-undNeumarlhPomnierch Ost-·und-Westpreussenaber, beiPublikationdiesesReglementsinder

«Knappschaftbefindlich,alsBergsundHüttenleutevereidet,indenKnapw

, «

B".2 » - schastes

D

(8)

nnrGradiirweriain sGassen

schafts-Registerneingetragen,undnochbei derBergs und Hüttenarbite beschliftkgtgewesen«für sichUndihre KkllDeVdieWeibe-Freiheitgenießen, 2) Daß gleicheFreiheitdenausländischenBergleutenund derentheils mitge-

brachten, theilsimLande erzeugten KindernzuTheilwerden,und z)daßüberdieseinderVorstehendenArtsreieBerg-undHüttenleuteeineStammi

Liste,worin die Rahmen derSöhneder in RedestehendenOfficianten und

-Arbeiter·,derenGeburtsort,Alter,dieZeit, wielange ein jeder beim Ge-

-

werbeist,und womitersichbeschäftigt,ausdasgewissenhaftesteeingetra- gen werdenmüssen,angefertigt,,beidenCanton-Revisions-Cgmmkssips-

nendesCantonpflichtigenDistrictszuBerichtigungderCantonrolien überge- ben,nndjährlichdieNachweisllngVomAbgangeUanZuwachsReichs-allz- eingereichtwerdensoli.Endlich sz-

«

4)daßdenEantonistenkeinesweges dieBerg-nndHirttenarbeitVerwehrtsehn

» müssetUndesdieserhalbkeilebesondernErlaubnißscheinsderSamen-Re- vision-s-Commissionbedürfe-: Nurbewürktsiebei ihnen keineEisemtiom NunddürfendieseCantonpflichtigeArbeitervondenBerg-undHimmeln-i- ternnie alswirkliche MitgliederderKnappschnstbetrachtet, nichtin die

«

Knnppschasts-Rolleneingetragenund noch wenigervereidet werden.Sollte einsolcherArbeiter in derFolgevonderCantonpstichterimirt werdens; so gehet diese-EremtionnurausseinePerson, keineswegeisaberaus seineKin- der, welchedemCantonVerpstichtetbleiben.

"

. s. 18. « . , .

Das PersonalbeiUnsernSalz-CocturenundMeister-Werkenbestehet ZurItengehörendieOssiciantem

zurtatengehörendieProfessionistem « zurzten gehörendieSacheundKunstoerständigerh zur4ten gehörendieArbeitsleute,und « zurztengehörendiejenigen-Leute,die zurBestreichungdienen-

» Bei derttenClasse,nehmlichdenOssiciantemwozuauchdieOeconomiex Verwalter ausdenCocturenundGradier-Werken,dieSohlen-ZähleninHalle, dieSchlachtmeisterbeidemMindenschenSalzwerke,dieSalz- undStab- Holzzåhler,imgleichendieSalz-Holz-undKohlenmesser, gehören, findetin AbsichtihrerPersonenallesdasStatt,wasinAnsehungderCantons -Exemtion sämtlichernereidetenEivil-Bed.ienten im §.to.bestimmtist. J DieSöhneder wirklichenMitgliederderSalzämterundder dabei ange- stelltenerpedirendenSecrelariengenießeneineunbedingte EaiitonssEremtlom

, Die SöhnederCalculatoren, Registratoren, Factoren, Buchhaiter, Salz-Jnspectoren, Salz-SpediteursundRendanten aber,nach beingn;

nurinsofern,alssie sichentwederdenStudiis überhaupt,oder demStudio derSalzkundebesonders,fernerdemEommereio,denFabriquenoder der Oecoe nomie,nachderBestimmung dieses"Wortsim§. Iz. widmen undsichdieser Eremtionnachdein s. j4.nicht Verlustigwachem »

Die zur2tenClassegehörigenHuf- Schmiede,Luftfangs-Reiniger,Zim- mer- Mauer-undBöttcher-Meister,sind nebstihrenGesellenCantonpsiichtig.

EsniüssendaherkeineMeisterVondiesenProfessionistemeher angenommenund zumMeisterrechtadmittirtwerden,bevorsie nichtdenRegiments -Abschiedbei- gebrachlhaben,undwasdieGesellendieserProfessionisteminsofernsiebei den Salz-Torwe« undSchwer-Werken angestelltsind,betrift;so solldie Ein- stellungderselbenzumMilitairdienstfistiret werden,wenn dieUnentbehrlichkeit einessolchenGesellen,VondemSalzamte Vorgeschirtzt,indemFallabergänz- lich unterbleiben,wennbei derUntersuchung-dieseUnentbehrlichkeitgegründet

! «

befun-

(9)

zek«

befundenwirdiDie Salz-Korbmacherwerden,dasiekeinesunftausmachem

denGesellengleichgeachtet,undwasdahervorherinAnsehungderGesellenfest- gesetztist,findetauchauf die KorbinacherAnwendung " «

Die zur 3tenClasse gehörigenOber-,Siedemeister,Siede- oderKothmei- ster, KothkneehteoderPfanne-narbeiter,oder,wiesie überhauptgenanntwer- den, Salzwiirker,Salzträger,Salzpakker, Gradiermeister",Ober-und Un-» tergradierer,Kunst-Windmüller,Kunst- PumpensundBrunnenmelster, und-r derenGesellen,dieunterdemNahmenvon Kunsiknechtenbekanntsind,Brun- nensteiger, Kunstwärter,Pfannenschmiede, imgleichendie bei derFeuerma- schineinSchönebeckanzuordnendenSach-undKnnstverständigenArbeiter, sind- nebstihrenSöhnenvomCantonerinnre, so langesiebei denCoeturenundGrae

dierwerkenengagirtsind.« «.. .- - . , .

(DagegensindzdiezurestenClassegehörigenArbeiter,alsSalzschipper,«

-Tonnenkollerer,TonnenstempleyKohlenfahrerundderenVorfahrer,Korbwä- scher, Klafterer, Kunst-oderPfe.r»detreiber,PferdeknechteundHolzhauer,dem Lamonobligat,wenn sie nicht Söhneder zur zienClassegehörigenerimirten»

Such-undKun-stverständigesind. Wiejedochkeiner vondiesenArbeitern,in sofernsieCantonöflichtigsind, ohne VorwissendesSalzaniteszuMilitairdiene stengenommen werdensoll; so wird zugleichhiermitfestgesetzt,daßzu den Arbei- teneinesKorbwäschers,Klasterers, Kunst-oderPferdetreibers, Pserdednechts

»undHolzhauers,keineSöhneder zur 3tenElassegehörigeneximirtenSach-und KunstdrMändigenadhibirtwerdenmüssenundwenn esgeschieht,selbigeum»

deshalb nichtVonderEinziehungzum Sodaten befreietseynsollen., H»

, DiezurHtenClasse gehörigenLeute,alsTonnenwärter,Bucht-Hinz-

·Kohlen-undNachtwächterqualificiren sich nichtzurEremtiomund überdies müssendieseStellenlediglichmitInvaliden,,entwedervomMilitairodervon

»den Eoeturenbesetztwerden. «

"

Uebrigenswirdhiemit annochgeneraliterbestimmt,. « » a)daßvonden zurZten ClassegehörigenSach-undKunstverständigenund«

vondenSöhnen derselben,-esmögenletzterebei denCoeturen und Gra- dierwerkenengagiretseyn,odernicht,genaueStammlisten geführtwer- densollen,wobeidasjenigeüberall zubeobachtenist,was in dems.17.

N0.3.darübervorgeschriebenworden,

b)daßwenn dieAnzahlderSach-undKunstverständigenvermehrtwerden muß«,solchesdurchdieSöhnederbereitsbei denWerkenangestelltenArti- pexicoxumgeschehen,undwenn diesefehlensollten,alsdann soviel als

«

möglichAusländer dazuengagiretundnurimäußerstenFallEinländer da- zugenommen, dieseaberVomEanton-Regiment entwederschonentlassen seyn,oderdochzurEntlassungsichqualisiciren müssen.

c)Daß»wennsichunter obigen5Classen,inso weit sie dem Cantonunter- worfen sind,Ausländerbefinden,selbigefür sichundihre Söhnedie Can- tons-Exemtion so genießensollen,alssie für Ausländerin dem§.Io.

Lite.

ve.festgesetztist. Undendlich «

.

-

d)daßdieseEinrichtungbei demS lzwerkezuSchönebeckundGradierwerke zuGroß-Salze erstmit demAblaufedesjetzigenSalzsiede-Contractsfolg-«

«

lich mitTrinitatis 1793. seinenAnfang nehmen,bis dahin abereshierunter bei demReglementvom9.April 1768.-verbleibensoll.

JnAbsichtderArbeiter beidemPfännerschaftlichenSalzwerkezuHalle, bleibtes vorderHandbeider denHallorenbisherozugestandenenCantonseExeme. tion, wogegendieArbeiterundBedientenbei denPfännerschastlichenCocturen

«

inGroßen-SalzeundStaßsurth,insofernletztere ihrerpersönlichenQualität oder ihresAmtswegennicht· ipfojurcseremåsind,nachwieVordemCantonmiddl-un-

(10)

terwokfenbleiben«Essollenaber hondiesenCocturenkeineKotharbeiterzohne VorwissenderPfånvtkschathzumMilitairdienst ausgehobenwerden-

. §«"19.- - ,

LIMITEng EinVermögennon Inooo Rthlr.befreietEinenCantenpsiichkigennnddes-

mdeenm»M- sen SöhnevondenVerpflichtungendesMilitairdienstee,wennernichtausdein

.

itecåiånundvceoeeSkqndederProfessiomstenzAckerbiirgerund Bauern ist.

- -§.«« nd.

dertraulichen Kaufleute,diejährlichHere-oRthlr.und drüber inihremVerkehrumsetzen, ZTäHeYFäFTTMEntreprenneurseinerFabrikeundFabricanten,diebeständig12Stiihle Verlegen FRAUNerodereben so vielOuvriers beschäftigen,genießenfürsichlUnd TMSöhnedie

Befreiung-«VonderCantonpsiicht,wennletztere,sowie dieSöhne derjenigen, dieeinVermögenVonIoooo Rthln besitzen,dererim Vorbeigehenden§. gedacht worden,sichdenStudiis,oder derHandlungunddenFabriken,oder derHero- nomie,nach derBestimmung diesesWortim13. §.widmen».»Ext;findet aber inAbsicht derselbenauch eben dieEinschränkungstatt, welchebereitsim I.141

diesesReglemenisbestimmtworden. sp -

,

1 §.21.

JEAZMM «"««DiekleinenFabrikanten,zumBeispielDannnastwebeySeidenwitrkey WeberinwollenenundbanmwolienenWaaren,BleicheySchönfätber, Denk-»

ker,. Appreteurs2r., imgleichenWaid-AfchfabrikanteniundSchmelzer,Zucker- sredermeisteric.nicht wenigerdieLeinweber,inso fern siediesesMetier kunst-

"tnäßi"gbetreiben undalleindavonleben, sind nichtnur für ihre PersonVonder

.Einziehnng zuinMilitairdienste befreiet, sondernauchbefugt,einegleiche Be- freiungfüreinenihrerSöhnezufordern,densiezurFortsetzungihres Gewerbes amgeschicktestenundtüchtigstenhalten; jedochsollendieGrößtenvon dieser

s

sWahlausgeschlossenseyn.EineEinschränkung,die in allen denFällenStatt findet,..wodemVater dieEisenitiuneinesSohnes, zur ErlernnngundFort- setzungseines Gewerbeszugestandenwird. Ueberdem aber wirdhierbei nochaus-

drücklichbemerkt, daß diejenigenFabrikarbeiter,dieauf großenHandelsverkehr undNationalindustrie Bezug haben,wiezumBeispiel,bei den wichtigen Bie- lefeldtschenLeinwandsfabrikenin derGrafschaft Ravensberg,inAbsichtderBe- freiung vomMilitairdiensteinevorzüglicheBegünstigunggenießenund nachdem BedürfnißderRegimenterinVerhältnißmit derWichtigkeitderFabrik, meh-

rereSöhne derselben,wenn sie sich dem Metierdes Vaters widmenunddabei bleiben,mit demMilitairdienstgänzlichverschontwerdensollen.- «

O

« §. 22. ,

ZFHZZDYOFHFIFESchiffer,dieStröhmeundFlüssebefahren,und eineigenthiimlichesSchiff se befahren vonderGröße besitzen,daß siedarin20Winsnel Roggenladenkönnen,sind fürihrePersonvonderEinziehungbefreit.BesitzensiemehrereSchiffeVon die- X

,ser Größe; sosindsie befugt,einegleicheBefreiungVonderEinziehung, für- soviele ihrerSöhnezuVerlangen,alssie SchiffederArt haben. Eisfindet aberdieseBegünstigungnur solangeStatt, als ein solchersichbeidem-Besitz- standedesSchiffesitnd des damit VerbundenenEtablissementseonservirt.

-

z. 23. Jn Absichtder zurSeefahrendem sind - "

In) diejenigenSchiffer,dieeigenthümlicheSchiffe-besitzen,oderdochwenig-

,stenseinenbeträchtlichenAntheildaran haben,nebst ihren Söhnen,wenn letzteredarMetierihrer Vätererlernen undfortsetzen, DerSeesahrenden

b)alle

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