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für den Kreis Marienburg Westpr.
ErscheintMittwochnnd Sonnabend Abend.
Nr. 82. Marienburg den12. Oktober. 190JL
LandrätlicheBekanntmachnngen.
Nr. 1. Marienburg,den8.Oktober 1904 DiejenigenOrtspolizeibehördendesKreises, welchemeiner Kreisblattsversügungvom 27. Juli1901 (KkeizhkaktNy«go) bezw.dont 4.Juli 1904-(Kreisblatt Nr.55) betreffenddie Einreichung der Katasterblättee fürdiegewerblichen Anlagen noch nicht entsprochen haben, werdenersucht,dek- selben nunmehr bestimmtbinnen 5Tagenzugenügen.
Nr. 2. Marienburg, den7.Oktober 1904.
DenPolizeiverwaliungenund Herren Amtsvorsteherdes Kreises wirdin dennächstenTagen je1ExemplardesKurs- buches für die Gesangenenwagen bei Sammeln-ans- porten zumDienstgebrauch zugehen.
Nr.3.
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Bekanntmachung.
1.AufGrund des§2desGesetzesvom 18.Juni1884 (G.S. S.305) betreffenddenBetrieb des Husbeschlazp gewerbes wirdhiermiteinestaatliche Prüfungskommissionmit demSitz inDanzksbsstelld welchezurAnsstellungvonHuf- beschlagprüfungszeugnissenbefugt ist·
2.-.Zum Vorsitzenden dieser Kommission ist Departements- Tierarzt PreußeinDanzigvon mirernannt worden,zudessen Stellvertreter KreistierarztForstenbacherin Danzig. Zu Vei- sitzern sindernannt worden Oekonomierat PlümickeinLangfuhr nndSchmiedemeisterLohseinDanzig,zuderen Stellt-ernstem Gutsbesitzer SchwarzinWonnebergundSchmiedemeisterPaetsch
inDanzig. »
3-Die Prüfungen findenin jedem Karenderviektnjahk mindestenseinmal zu einem2Monate vorher durchdas Re- gierungsamtsblattund die Kreisblätter bekanntzumachenden Termine statt.
4. WerzurPrüfung zugelassenwerden will,hatden Nachweiszuerbringen, das-;erdas 19.Lebensjahrvollendet undsich mindestensdieletzten3Monate vorderMeldungzur Prüfungim RegierungsbezirkDanzig aufgehalten hat. Prüf-
-linge,welchediePrüfung nicht bestanden haben, dürfen erst nach Ablaufvon 6Monaten zueiner neuen Prüfungzuge- lassenwerden«
DieMeldungensindandenVorsitzendenderKommission mindestens4Wochenvor derPrüfungzurichten,»ihnenistder Ps- tragderPrüfungsgebührundetwaige Zengnisseuberdieerlangte technischeAusbildung beizufügen. Gleichzeitig istdieErklärung abzugeben, daß sichderMeldende innerhalbderletzten sechs Monate nicht erfolglos einer Husbeschlagsprufungunter- zogenhat.
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Ausnahmsweise dürfen PrüflingezugelvsssnWerden-wenn auchdieMeldung verspäteteingegangen ist. DerVorsttzende entscheidetüber die Zulassungzur Prüfung »und bernftdie PrüflingezurPrüfungein. JnderRegel fsollen nicht mehr wie6Prüflinge zueinemPrüfungsterminvorgeladenwerden.
5.DiePrüfungsgebührbeträgt10»Je. Dieselbe istver- fallen,wenn derPrüfling ohne genügendeEntschuldigungim Termine nicht erscheint oderdiePrüfung nicht besteht.Bei «
nachgewiesenerBedürstigkeit darfdieGebiihrganz oderteil- weise erlassenwerden.
6.Zur Prüfung hat derPrüflingeinRinnnnsserund einenUnierhauer mitzubringen. Das übrigeHandwerlszeug, dieSchmiedeeinrichtunaenunddienötigen Pferdewerden von derKommissionzurVerfügung gestellt.
Danzig,den30. September1904.
DerRegierungs-Präsident
. Marienburg, den7.Oktober 1904.
Vorstehende Bekanntmachnngwird hierdurchzuröffent- lichenKenntnis gebracht.
Nr.4. Marienburg, den10. Oktober 1904.
« DieMarienburger Ziegelei-undTonwareiifabrik,Aktien- gesellschaftzuSchloß Kalihof beabsichtigt auf ihremindem Gemeindebezirk SchloßKalthof,Kreis Marienburg, belegt-nen, im Grundbnchvon Kaidowe Band IBlatt Laeingetragenen Grundstückeine Ringosenziegelei zuerrichten. DiezAbs wässer soll-enin diebereits vorhandenen Eniwässerungsgräben abgeleitetwerden.
Diejenigen, welchegegendieErrichtung dieser AnlageEin- wendungen erheben wollen, haben diesebinnen 14Tagenbei derunterzeichneten Behörde,in deren BurauwährendderDienst- stundendie Beschreibungen, ZeichnungenundPlänezurEin- sicht ausliegen, schriftlichinzweiExemplarenoder zuProtokoll anzubringen. NachAblaufdieserFristkönnenEinwendungen, sofern sie nicht auf privatrechtlichenTiteln beruhen, nicht mehr angebrachtwerden.
Zur mündlichen Verhandlung derrechtzeitig erhabenen EinwendungenwirdTermin auf Donnerstag den27. Oktober 1904 imhiesigenKreishanfe (Kreisausfchußzimmer)hiermit
anberaumt. -
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Jm Falle des Ausbleibens desUnternehmersoderder WidersprechendenwirdgleichwohtmitderErörterungder Ein- wendungenvorgegangen werden.
Nr.5. Marienburg,den4.Oktober 1904.
DerHerrOberpräsidentder Provinz Westvreußenhat genehmigt, daßvon demVorstandedesVaterliindischen Zweig- veretns inTiegenhof im Monat November bezw. Dezember d.Js. eine Verlosuug von Geschenkgegenständengering- fügigenWertes zumildiätizen Zwecken veranstaltetwirdund daß1000 Lose
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zumPreisevon 0,30 Jafür jedes einzelne
LosdinTiegenhofundUmgegend ausgegeben undvertrieben weren.
Nr.6. Marienburg,den5.Oktober«1904.
Der Schnhmachermeisterund Desinfektor Hermann Ehlert in Pr. Rosengartistals Amtsdieuer siirden AmtsbzirkStalle bestätigtundvereidigtworden.
Bekanntmachungenanderer Behörden.·.
Nr.1. DieRotlanfsenche unter denSchweinender
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BesitzerinWidowski inMarienau ist erloschen-. DieStall- sperrewird aufgehoben.
Marienau,den10. Oktober 1904. DerAmtsoorsieher.
rnrkvon O. Halb-Marienburg
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