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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 12. Oktober, Nr 82.

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Academic year: 2021

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für den Kreis Marienburg Westpr.

ErscheintMittwochnnd Sonnabend Abend.

Nr. 82. Marienburg den12. Oktober. 190JL

LandrätlicheBekanntmachnngen.

Nr. 1. Marienburg,den8.Oktober 1904 DiejenigenOrtspolizeibehördendesKreises, welchemeiner Kreisblattsversügungvom 27. Juli1901 (KkeizhkaktNy«go) bezw.dont 4.Juli 1904-(Kreisblatt Nr.55) betreffenddie Einreichung der Katasterblättee fürdiegewerblichen Anlagen noch nicht entsprochen haben, werdenersucht,dek- selben nunmehr bestimmtbinnen 5Tagenzugenügen.

Nr. 2. Marienburg, den7.Oktober 1904.

DenPolizeiverwaliungenund Herren Amtsvorsteherdes Kreises wirdin dennächstenTagen je1ExemplardesKurs- buches für die Gesangenenwagen bei Sammeln-ans- porten zumDienstgebrauch zugehen.

Nr.3.

-

Bekanntmachung.

1.AufGrund des§2desGesetzesvom 18.Juni1884 (G.S. S.305) betreffenddenBetrieb des Husbeschlazp gewerbes wirdhiermiteinestaatliche Prüfungskommissionmit demSitz inDanzksbsstelld welchezurAnsstellungvonHuf- beschlagprüfungszeugnissenbefugt ist·

2.-.Zum Vorsitzenden dieser Kommission ist Departements- Tierarzt PreußeinDanzigvon mirernannt worden,zudessen Stellvertreter KreistierarztForstenbacherin Danzig. Zu Vei- sitzern sindernannt worden Oekonomierat PlümickeinLangfuhr nndSchmiedemeisterLohseinDanzig,zuderen Stellt-ernstem Gutsbesitzer SchwarzinWonnebergundSchmiedemeisterPaetsch

inDanzig. »

3-Die Prüfungen findenin jedem Karenderviektnjahk mindestenseinmal zu einem2Monate vorher durchdas Re- gierungsamtsblattund die Kreisblätter bekanntzumachenden Termine statt.

4. WerzurPrüfung zugelassenwerden will,hatden Nachweiszuerbringen, das-;erdas 19.Lebensjahrvollendet undsich mindestensdieletzten3Monate vorderMeldungzur Prüfungim RegierungsbezirkDanzig aufgehalten hat. Prüf-

-linge,welchediePrüfung nicht bestanden haben, dürfen erst nach Ablaufvon 6Monaten zueiner neuen Prüfungzuge- lassenwerden«

DieMeldungensindandenVorsitzendenderKommission mindestens4Wochenvor derPrüfungzurichten,»ihnenistder Ps- tragderPrüfungsgebührundetwaige Zengnisseuberdieerlangte technischeAusbildung beizufügen. Gleichzeitig istdieErklärung abzugeben, daß sichderMeldende innerhalbderletzten sechs Monate nicht erfolglos einer Husbeschlagsprufungunter- zogenhat.

«

Ausnahmsweise dürfen PrüflingezugelvsssnWerden-wenn auchdieMeldung verspäteteingegangen ist. DerVorsttzende entscheidetüber die Zulassungzur Prüfung »und bernftdie PrüflingezurPrüfungein. JnderRegel fsollen nicht mehr wie6Prüflinge zueinemPrüfungsterminvorgeladenwerden.

5.DiePrüfungsgebührbeträgt10»Je. Dieselbe istver- fallen,wenn derPrüfling ohne genügendeEntschuldigungim Termine nicht erscheint oderdiePrüfung nicht besteht.Bei «

nachgewiesenerBedürstigkeit darfdieGebiihrganz oderteil- weise erlassenwerden.

6.Zur Prüfung hat derPrüflingeinRinnnnsserund einenUnierhauer mitzubringen. Das übrigeHandwerlszeug, dieSchmiedeeinrichtunaenunddienötigen Pferdewerden von derKommissionzurVerfügung gestellt.

Danzig,den30. September1904.

DerRegierungs-Präsident

. Marienburg, den7.Oktober 1904.

Vorstehende Bekanntmachnngwird hierdurchzuröffent- lichenKenntnis gebracht.

Nr.4. Marienburg, den10. Oktober 1904.

« DieMarienburger Ziegelei-undTonwareiifabrik,Aktien- gesellschaftzuSchloß Kalihof beabsichtigt auf ihremindem Gemeindebezirk SchloßKalthof,Kreis Marienburg, belegt-nen, im Grundbnchvon Kaidowe Band IBlatt Laeingetragenen Grundstückeine Ringosenziegelei zuerrichten. DiezAbs wässer soll-enin diebereits vorhandenen Eniwässerungsgräben abgeleitetwerden.

Diejenigen, welchegegendieErrichtung dieser AnlageEin- wendungen erheben wollen, haben diesebinnen 14Tagenbei derunterzeichneten Behörde,in deren BurauwährendderDienst- stundendie Beschreibungen, ZeichnungenundPlänezurEin- sicht ausliegen, schriftlichinzweiExemplarenoder zuProtokoll anzubringen. NachAblaufdieserFristkönnenEinwendungen, sofern sie nicht auf privatrechtlichenTiteln beruhen, nicht mehr angebrachtwerden.

Zur mündlichen Verhandlung derrechtzeitig erhabenen EinwendungenwirdTermin auf Donnerstag den27. Oktober 1904 imhiesigenKreishanfe (Kreisausfchußzimmer)hiermit

anberaumt. -

»

Jm Falle des Ausbleibens desUnternehmersoderder WidersprechendenwirdgleichwohtmitderErörterungder Ein- wendungenvorgegangen werden.

Nr.5. Marienburg,den4.Oktober 1904.

DerHerrOberpräsidentder Provinz Westvreußenhat genehmigt, daßvon demVorstandedesVaterliindischen Zweig- veretns inTiegenhof im Monat November bezw. Dezember d.Js. eine Verlosuug von Geschenkgegenständengering- fügigenWertes zumildiätizen Zwecken veranstaltetwirdund daß1000 Lose

i

zumPreisevon 0,30 Jafür jedes einzelne

LosdinTiegenhofundUmgegend ausgegeben undvertrieben weren.

Nr.6. Marienburg,den5.Oktober«1904.

Der Schnhmachermeisterund Desinfektor Hermann Ehlert in Pr. Rosengartistals Amtsdieuer siirden AmtsbzirkStalle bestätigtundvereidigtworden.

Bekanntmachungenanderer Behörden.·.

Nr.1. DieRotlanfsenche unter denSchweinender

«

BesitzerinWidowski inMarienau ist erloschen-. DieStall- sperrewird aufgehoben.

Marienau,den10. Oktober 1904. DerAmtsoorsieher.

rnrkvon O. Halb-Marienburg

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