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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 19. Oktober, Nr 83.

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Academic year: 2021

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Kreis- Blatt

; s

«s«iirden Kreis Marienburg Westpk.

Erscheint Mittwochund Sonnabend Abend,

Nr. 83. Marienburgden19. Oktober. 19043

« LandrätlicheBekanntmachungen.

Ne. 1. Marienburg,den15. Oktober 1904.

Vorbereitung der EinkommenstenenVexqutqgkmg , fürdas Steuerjahr 1905, 1906 nnd 1907.

Die Magisträte sowiedieHerrenGemeinde- und Guts-

«

vorsteherdes Kreises werden hiermitaufgefordert,dieihnen obliegendeVorbereitung derVeranlagung zur Einkommensteuer für1905 undzurErgänzungssteuerfür1905 —- 1907 un- verweilt linAngrisfzunehmen.

Dabei istFolgendeszubeachten:

Personenftands-Aufnahme.

MitderAufnahmedesPersonenstandes ist gemäßArtikel 36 derAusführungsanweisungzumEinkommensteusrgesetzauf AnordnungderKöniglichenRegierungüberallbestimmt

am 14.November d.Js.

zu beginnen.Kann die AufnahmenichtaneinemTagezu Ende geführt werden, soistsiean dennächstfolgendenWerk- tagenununterbrochen fortzusetzenundinmöglichstkurzer Frist, spätestensam 18. November d.Js., zumAbschlußzubringen«

Zur EinziehungdererforderlichenAuskunft über die Ein- kommens- und ErwerbsverhältnissederSteuerpflichtigen sind wiederum, wieindenVorjahren, Hanslistennach demvorge- schriebenenFormular zu verwenden Umindieser Hinsicht tatsächlicheUnterlagen füt die Vskekllschåtzimgzur Ein- ggmmensteuer zubeschaffen, habendieOrtsvorsteher vor Aus-, nahmedes PersonenstandesinortsüblicherWeisebekannt zu machen, daßeszurVermeidungirrigerAnnahmebeiderVer- anlagung jedem Steuerpfltchtigen freisteht, seine Einkommens- verhåltnisseinderHausiiste darzulegen.

Für die Austüllung derHauslistenist derStand der Bevöiterungam 14. November d.Js. maß;ebend.

Anfertigung des Personen-Verzeichniffes inVerbindungmit derGemeindesteuerlifte.

Für die Anfertigung des Personen-Verzeichnissesgelten

dieVorschriftendesArtikels 37derAusfuhrungs-Anweisung zum Einkommensteuer-GesetzE(E«xcra-Beilagezum Amtsblatt

Stück2für 1895).

JndemPersonen-Verzeichnissindnur dieHaushaltungkx vorstände und einzelsteuerndePersonenohneqRücksichtauf die Höhe ihres Einkommens namentlichaufzufuhren Die zur Haushaltung gehörigenPersonen,wieEhefrau,Kinderusw.

sind nicht namentlich auszuführen,sondernindenSpalten 4 bis 7nebendemNamen desHaushaltungsvorstandeszahlen- mäßig nachzuweisen.Nur dann sind solche Familienglieder unter besondererNummer namentlichnachzuweisema. wenn Ehefrauenvon denEhemännerudauernd getrennt leben undd.wennKinder (auch minderiährige),einschließlichderan-

genommenen Stief- undPflegelinder,einderVerfugungdes Haushaltungsvorstandesnichtunterliegendes»Einkommenbe-

ziehen.Die zua undbgenanntenPersonen sind demnächst auchindenStaats- undGemeindesteuerlisten besonderszuver- anlagen.

Die von einemSteuerpslichtigenzuDienstleistungengegen Entgelt(Gebalt,Lohn, freie Wohnung,Naturalien u. s.w.)z angenommenen Personen (Dienstboten, Scharwerker, Gesellen, Jnspektoren, Handlungs-undKäsereigehilsen,Kommis n.s. w.) gehören nichtzum Haushalt undsindindemPersonen-Ver- zeichnisnamentlichauszuführen.

Besondere Sorgfalt istgemäß §18desEinkommensteuer- gesetzes aufdieAusfüllungderSpalte 6zuverwenden. Nur solcheKinder sind mitiuzählemdie am 1.April1905 das 14.Lebensjahrnochnichtvollendet haben.

DieSpalten 4ibis 7desVerzeichnissessind auszufüllen, am Schlusse aufzurechnenundzurekavitulieren.

Einkommen von 900 »Ja und darunter sindwegen der Zuschlägevon kommunalen undanderen-Körperschafteninden Spalten 14 bis20zuberechnen.Das Personen-Verzeichnis dientdann gleichzeitigalsGemeindesteuer-liste.DieBerechnung desEinkommens erfolgt nachdenVorschriften für Einkommen von mehrals 900 M understrecktsich auch auf solcheCen- siten,die zwar indieSiaatssteuerliste übernommen,abernach

§§ 18,19desEinkommensteuer-Gesetzesvom 24. Juni1891 vonderEinkommensteuerodernach§17Nr.2desErgänzungs- steuer-Gesetzesvon derErgänzungs-steuerbefreit sind. Der Grundbesitz gemeiudefteuerpslichtiger Cenfiten ist in der- Spalte »Vemerknngen« durch ziffermäßigeAngaben des Flächeuiuhalts des Grundsteuer-Reiuertrages nnd des Gebäudefteuer-Nutzungswertes zuerläutern, auch ist neben dem Schuldkapital und Zinsfußder Name, Stand und Wohnort der Gläubiger auzugebeu.

Aus demTitelblatte istdie vorgedruckte Beschiinigung derRichtigkeitundVollständigkeitdesPersonen-Verzeichnisses auszufüllen.

Verzeichnis der Forenfen.

NebendemPersonen-Verzeichnis habendieOrtsvorsteher ein Verzeichnis derjnigen Forensen nachMuster IV anzu- fertigen, welchenin einemanderenpreußischenOrtezur Ein- kommensteuerzu veranlagen sind. IndiesemVerzeichniser-

scheinenalle derartigen Forensen ohne RücksichtaufdieHöhe ihresEinkommens aus dem in dem betreffendenGemeinde- oderGutsbezirke belegenen eigenenodergepachtet-enGrundbesitze oder daselbstbetriebenen stehendenGewerbe.«DieAusfüllung desVerzeichnisses mußdemVordruckgenauentsprechen.Ein Auszugdaraus istderOrtsbehöededes preußischenWohn- sitzes bezw. des Veranlagungsortes der einzelnen Forensen ungesäumt spätestens bis zum 17.November d.Js.

zu übersenden,damit ihnderbetreffende Ortsvorsteher noch zur Staatssteuerliste für1905 benutzenkamt- DerTagder«

AbseudungderAuszüge istinSpalte 11einzutragenunddas Verzeichnis demnächstdenVoreinschätzungsarbeitenbeizufügen.

(2)

Oft-E-

Aufftellnng derStaatssienerlifte.

BeiAufstellungderStaatssteuerliste find dieBestimmungen desArtikels 38 derAusführungs-Anweisungvom 6.Juli 1900 zubeachten.

In dieStaatsstellekliste sindunter Einhaltung der im Personen-Verzeichnisbeobachteten ReihenfolgealleLPersonen

aufzunehmen. »

it die imVorfahr-Inach einemEinkommen von mehrals 900Je odernacheinemsteuerbaren Vermögenvon mehr als 6000 Abveranlagtwaren feinschließlichderimZu- gsUgHWegeVeranlagten),

MäßigenErmessendesOrtsvorstehers einsteuerpflichtiges Gesamteinkommen von mehrals900 (Spalte 23) oder aber ein steuerbares Vermögen von mehrals 6000 »l-(Spalte 22)beizumessenist·

Mit Ausnahme der Spalten 6b, 10, 13,15b,17,

192,22, 2710 bis 32und 33b,bis37einschließlichsind sämtlicheSpalten von denOrtsvorstehern auszufüllen.

Jn Spalte la wirddieEintraaung derNummer des laufenden Jahres nach AbschlußderBeranlagung diesseits bewirkt. Die vorjährigenNummern sindindieser Spalte mit roter Tinte anzugeben.

DieSpalten 3 bis5 werden inUebereinstimmungmit denSpalten 4 bis 6desPersonen-Verzeichnissesausgefüllt.

Mitglieder einer Voreinschiitznngsi oder Veran- lagungskommission sind als solche namentlich zube- zeichnete.

Jn denSpalten sa und8b ist derFlächeninhaltund derGrundsteueriReinertrag derleert-achteten Ländereien be- sondersanzugeben. «

.

Jn denSpalten 11 und 14 istdasRette-einkommen

aus Grundvermögen bezw. HandelundGewerbe einzutragen, b.h.das verbleibende Einkommen nachAbzugdermitden Quellen desselbenverbundenen sachlichenAusgaben,Artikel11·-’, Artikel 15,Artikel 162 undArtikel 182 der Ausführungs- Anwetsungvom 6.Juli 1900.

Grund-,Gebäude- undGewerbesteuer dürfen nichtin Ab-.

zuggebrachtwerden« s

BeiAusfüllungderSpalten 19 zu1und20sindnur solche Schulden, dauernde Lasten,· Altenteile, Zinsen usw.zu berücksichtigen,derenBestehenkeinemZweifel unterliegt. Jn Spalte 21 znlistneben demSchuldkapital nndZins- fuß auchderName, Stand undWohnort derGläubiger anzugeben.

In Spalte 26und33n istderfür1904 veranlagteEin- kommensteuer bezw. Ergänzungssteuerfatzeinzutragen. Falls eineErmäßigungdesSteuersatzesstattgefunden hat, istder Vermerk »aufBerufung«oder»auf Beschwerde«hinzuzufügen

Auf"dieNachweisungderjenigen Stenerpflichtigen,diefür 1904 von einemEinkommen über 3000 Jstveranlagtwaren, ist diegleicheSorgfalt zuverwenden,wiebezüglichderCensiten mitwenigerals3000 »J- Einkommen.

JnSpalte 38 sinddie in§19 desEinkommensteuer- gesetzesvorgesehenenErmäßigungsgründemitkurzerErläuterung anzugeben.

SämtlicheNamen undZahlen sind deutlich aufdie da- zuvorgedrucktenLinienzusetzen.

Eintragungen für ihre eigene Person dürfendie Ortsvor- steher nichtbewirken. Zur Vornahme dieserGintragungen find vielmehrvon derKönigl. Regierung bestimmt: ·

1. fürdenBürgermeisterinMarienburgderStadtrat Otto HalbinMarienburg,

.denen nachseitherigen Ermittelungen und dempflicht-,

2. für denBürgermeisterinNeuteichderBeigeordnete Max Wilda inNeuteich,

3. fürden BürgermeisterinTiegenhofder Beigeordnete SchoenwaldinTiegenhof,

4. fürden GemeindevorsteherinFürstenwerderderGuts- besitzer Pohlmann dafelbst,

5. für den Gutsvorsteher inKyloitderGutsbesitzerOtto Tornier inFischau,

·

6. für den Gemeindevorsteber inOrlofferfeldederGutsbesitzer HeinrichBergthold daselbst,

7. für denGemeindevorsteherinLindenau derGutsbesitzer FranzTornier daselbst,

8. für denGemeindevorfteherinRosenortderGutsbesiuer

Hermann Claaßen daselbst, »

9. für denGemeindevorsteherinSandhof derGutsbesitzer

»Abrabam Fteguth daselbst,

Io. für denGemeindevorsteherinMarkushofderHofbesitzer

- GottfriedKrüger daselbst,

11. für den«Gemeindevorsteherin SchönfeederHofbesitzer Eduard Harder daselbst.

12. fürden Gemeindevorfteherin TiegenortderHofbesitzer GustavStanke daselbst,

13. für den Gemeindevorfteherin Grunau derHofbesitzer Adolf Claaßendaselbst,

14. für denGemeindevorsteherinKunzendorfderGutsbesitzer Emil Katzfuß daselbst,

15. für die Gemeinde- undGutsvorsteherindenübrigeniOrd schaftendieVorsitzendenderVoreinschätzungskommifsionen.

DenvorgenanntenPersonen sinddieerforderlichen Listen undUnterlagenzurVeranlagungderOrtsvorstehervonLetzteren rechtzeitigzuüberfenden.

Vorbereitung derStaatssteuerrolle.

AufGrund derStaatsfteuerliste habendieGuts- und Gemeindevorsteher demnächstdieStaatssieuerrolle unter Be- nutzungdesMustersv zuArtikel38Nr.7derAusführungs- Anweifungzum Einkommensteuergefetzdurch Ausfüllungder Spalten1und3vorzubereiten.

Formulare.

Die erforderlichen Formnlare sindaus derBuchdruckerei

von0. Ilalb hierselbstzubeziehen. «

Vorjiihrige««Steuerlisten.

Diebei denVorarbeiten zubenutzendenPersonen-Ver- zeichnisseund Steuerlistenfür1904 könnenfeitensderOrts- vorstehervom 5.Novemberd.Js. hier abgeholtwerden«

Diebis zum11.November nichtabgeholten Listenwerden denOrtsvorstehern ohne ihren Antrag durchdiePost übersandt.

»

Schlußbestimmungen.

Die vorbezeichnetenArbeiten müssenin den ländlichen Ortschaftenunter allen Umständen

bis zum 22. November d.Js.

in denStädten NeuteichundTiegenhof bis zum 29. November d.Js.

undin derStadt Marienburg

bis zum Z.Dezember d.Is. - beendetsein. Unmittelbar daraufhabendieländlichenOrts- vorsteherdas gesamte Veranlagungsmaterial (Hausltsten, Per- sonenverzeichnis, etwaige Anszügeaus Forensen-Berzeichnissen, Staatssieuerrolle) nebstder Staatssteuerliste und dem Per- sonenverzeichnis für1904 den-PoreinfchätzungZ-Kommissionen einzureichen..

Deren Vorsitzende sind ermächtigt,alle Unterlagen,die ihnen nichtbiszum22. November d.Js., abends,zugehen«

(3)

«theWeiteresvonden

sp-Nr.s.

—153——

fänmigenOrtsvorstehernkostenvflichtig

aholenzulassenJ - ««

Ceusiten,die nachdemErmessendesOrtsvorstehersbe- hquKlarftellungter Ginkommensverhältniffezur Steuern- Ickkungaufzufordern sind, obgleich sieimVorfahrvonweniger als 3000 »f- Einkommen veranlagt waren, sindmirunter

BegründngdesVorschlagsbis zum 5. Dezemberd.Js.

umIlklaftzumachen. ·

WeitereVerfügungenan dieVoreinschätzungskommissionen

Der Vorsitzende .

der Einkommenfteuer-VeraulagnngsRommisstom Nr.2. Marienburg, den 12. Oktober 1904.

Die Klärungder Privaneckt-engste betreffend.

Bei der diesjährigen KörungderPrivat-Deckheugsteim Kresseam 5.und6.d. Mis. sinddieuachbenannten Hengste ZUM DeckenfremderStuten fürdas Jahr 1905 angekökt

·I Iicidibenvorbehalten.

Vordem

1.Argonaut, Fuchs, Blümchen,13Jahre alt, 1,75m

.

grVII,vonApisaus einerLahire-Stute,demHofbesitzerAlbert MattinGr.Lesewitz gehörigundin Gr.Lesetvitzaufgestellt,

Deckgerd15Je. · .

. 2.Hyron, braun,beide Hinterfueweiß,7Jahre alt, Is70m groß,Vater Rolph,Mutter atriot,demHofbesitzer JvhannesWartentin inNeuteichsdorf gehörigund in Neu-

teichsdorfaufgestellt, Deckgeld 13,50 »te.

3.Apis, Fuchs, 53X4Jahre alt,1,70m groß,Vater

AngreifeydemGutsbesitzer SachseinPieckelgehörigundin keckelaufgestellt, Deckgeld12Je. «

4.Cäsar, braun, Stern,beideHinterfußeweiß.4Jahre qlki1,72m groß,Mutter Stutbuchftute Carola, VaterKgl.

OschälerAsvirarxd,demLandwirt G.GußinStadtfeldege- ökkgundinStadtfeldeaufgestellt, Deckgeld15Je.

5.Ajax, Goldfuchs, Bläsfe,beide Vorderfüße,linker

Hintetfußweiß, 672 Jahre alt,1,67mgroß,VaterProueur,

TMHofbesitzerH. PenuerausHalbstadtgehörigund inHalb- stadtaufgestellt, Deckaeld12 Je.

6.meatto II, braun,Stern,linkeHinterfesselweiß, 10Jahre alt, 1,75m groß,Vater meatto, Muttervom

Viper,demGutsbesitzerR.ReutelinKatznasegehörigundin Kaiitmseaufgestellt, Deckgeld15Je.

7.Gut-ten Hellfuchs, Stern, 472 Jahre alt, 1,75m mß,Mutter Gudrun, Vater Waldemar (Däne),dem Guts-

hesitzerPohlmanninKatznase gehörigundinKatznase aufge- stellt,Deckgeldunbekannt. -

8.Riemann, braun, Nasenstrich,beideVorder- und

. Hinterfüße.weiß,12Jahre alt, 1,72mgroß-VCIterKCLBe- sTktälerRiemann,Mutter Abftvom Ostpr.KgLLandbefchäler NataugmdemHofbesitzerGerhard BergmanninThiergartsfelde IehörigundinThiergartsfelde aufgestellt, Deckgeld12,50 Je.

Marienburg, den8«.Oktober190"4.

VettifftFörderung des regelmäßigen Schulbefnches.

DenHerrenGemeinde- undGutsvorstehernbringe die

Befiimmungeudes gIder Verordnung derKonigb ellkerungzuDanzigvom Januar 188»1,wonachinden erften8Tagen jedes Kalenderquartalsdieim verflossenen Vierteljahtezu-oderweggezogeneu Kinder imAltervon 6—, 14JahrendemLehrer namhaftzumachensind,inErinnerung.

Nr-4. Marienburg, den14.Oktober1904.

DerBezirks-AusschußzuDanzig hatzuder in Nr.37 desdiesjährigenAmtsblaites veröffentlichtenPolizeiverordnung

»Nr.6.

"

Kenntnis gebracht.

desHerrn Regierungs-Präsidentenvom 31. AugustJs»

betreffenddenVerkauf von Krebsweibchemnachträglich seineZustimmungerteilt.

Nr. 5. Marienburg,den18. Oktober1904.

Essindgewählt undbestätigtmorden zustellver- tretenden Schössem

.Besitzer Friedrich Pluhmann aus Rothebude,

.GutsbesitzerMax Schrödteraus Eichwalde,

.HofbesitzerHeinrich Klaaßenaus Neuteichsdorf,

.BesitzerFerdinandGrundmann aus Baalam dto. Ednard Krügeraus Fischau,

«

.GutsbesitzerAdolfZimmermannaus Biesterfelde.

Bekanntmachung.

Hiermit bringe ichzur öffentlichenKenntnis, daßzur AufnahmevonTaxenüber die bei derWestpreußischenJmmobiliar- Feuer-SocietätzuversicherndenGebäude und zurAbschätzung von Brandfchädenvon mir in Gemäßheitdes §27 des revidirten ReglementsderSocietät vom 17. März1882 für den Kreis Marienburgder Baugewerksmeister Schlage zu Tiegenhofals.Sachverständigerernannt worden ist.

DieSachverständigenerhalten fürdieAbschätzungder zu versicherndenGebäude:

A. Gebührem

Evens-PUNI-

1.für einzelneGebäude 3,00»H,

2.wenn mehrerezu einem Grundstückegehörige Gebäude zuversichern sind:

a. für dasersteGebäude 3,00».-jø,

b.für jedes folgendeGebäude 0,5()M.

B. Reifekosten.

a.proKilometerEisenbahn 0,10 Jet,

b.proKilometer Landweg 0,40 Je.

Danzig,den7.Oktober 1904-.

DerLandeshauptmannderProvinz Weftpreußen.

gez. Hinze.

Marienburg,den 15.Oktober1904.

VorstehendeVekanntmachungwirdhierdurchzuröffentlichen Der Kreis-Direktor.

Nr· 7- Marienburg,den15. Oktober 1904.

DerHerrObervräsidentder Provinz Westpreußeuhat demVorstandedesWestpreußischenProviuzial-Fechtvereinszu Danzig die Genehmigungerteilt, daßin denMonaten November undDezember1904 eineVerlofnng von Mar- zipangegenftiindeu zur Aufbringungvon· Mitteln fürdie 'Vescheerungvon Waisenkinderaveranstaltetwird und daß 12000 LosezumPreisevon 0,25Ja fürjedeseinzelneLos imRegierungsbezirkDanzig ausgegebenund vertrieben werden.

Nr.8. Marienburg,den5.Oktober 1904.

DerVorarbeiter Anton Bischof inPr.Königsdorf ist als AmtsdienerfürdenAmtsbezirkGrunau bestätigtund vereidigtworden.

Bekanntmachungenanderer Behörden

Nr. l. Ueber den Stall desZugführersbei der Klein- bahn Kowsii zuLießau iftwegen Notlanf dieSpecke «

verhängt « » »

Ließau,den 12. Oktober1904. DerAmtsvorsteher.

Nr.2. Unter denSchweinendesHofbesitzersH. Harder inTiegenhagen istderNotlan ausgebrochen undistdes- halbdieGehöftsverreangeordnetworden.

Tugend-Memden16.Oktober 1904. DerAmtsvorsteher.

Druckvon O.Halbisasrieuburg

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b. wenn nur die Erteilung eines Gewerbescheines in Frage kommt, bei der zuständigen Kreis- bezw. Polizeibehörde Wir machen noch besonders darauf aufmerksam, daß die Gegenstände,

Auch wird noch darauf hingewiesen, daß diejenigen Mann- schaften, welche für Sandhos gemeldet find und vom 1. April 1902 ab zur Stadt Marienburg gehören, dieses noch vor Be- ginn

Liegmann Thiede, Ernst Lietz, Eduard Hellwig, Theodor Mürau, Karl Becker, Robert Bergmann, Gerhard van Riesen, Eduard van Riesen, Emil Wichmann, Adolf Wirbe, Richard Foerster

2 Uhr, in Marienburg, Wiese am Karwan für die Referviften aller Waffen aus der Stadt Marienburg und Stadt

Nr. Oktober 1904 Diejenigen Ortspolizeibehörden des Kreises, welche meiner Kreisblattsversügung vom 27. 55) betreffend die Einreichung der Katasterblättee für die gewerblichen

102) sind die Agenten der Feuerversicherungsunternehmungen ver- pflichtet, über ihre sämtlichen das F uerversicherungswesen be- treffenden Geschäfte besondere, die unter n bis

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