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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 18. Oktober, Nr 83.

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Academic year: 2021

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für den Kreis Marienburg Westpr.

Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.

Nr. Js.

LandrätlicheBekanntmachungen."

Nr.1. Marienburg, den 14.Oktober 1905.

Vorbereitung derEinkommensteuer-Veranlagung fürdas Steueriahr 1906.

DieMagisträte sowiedieHerrenGemeinde- undGuts- vorsteherdesKreiseswerden hiermit aufgefordert,dieihnen obliegende Vorbereitung derVeranlagung zurEinkommen- steuer für1906 unverweilt inAngriffzunehmen.

Dabei ist Folgendes zubeachten:

Bersonenstands-Aufnal)me.

Mit der Aufnahme des Personenstandes ist gemäß Artikel 36 derAusführungs-Anweisungzum Einkommen- seuergesetz auf Anordnung derKöniglichen Regierungüber- allbestimmtam 14. November d. Js. zubeginnen.Kann dieAufnahme nichtan einemTagezu Endegeführt werden, so ist siean den nächstfolgenden Werktagen ununterbrochen fortzusetzenund in möglichst kurzer Frist, spätestensam·

18.November d.Js., zum Abschlußzubringen.

ZurEinziehung dererforderlichen Auskunft überdie Einkommens- und ErwerbsverhältnissederSteuerpflichtigen sind wiederum,-wie inden Vorjahren, Hauslisten nachdem vorgeschriebenenFormular zu verwenden. Um in dieser Hinsicht tatsächlicheUnterlagen fürdieVoreinschätzungzur Einkommensteuerzubeschaffen, habendieOrtsvorstehervor AufnahmedesPersonenstandesinortsüblicher Weisebekannt zu«machen,daßes zurVermeidungirriger Annahmebei der Veranlagung jedem Steuerpflichtigenfreisteht,seineEin- kommensverhältnisseinderHausliste darzulegen.

FürdieAusfüllungderHauslisten istderStand der Bevölkerungam 14.November d.Js.maßgebend.

AnfertigungdesPersonen-Verzeichnisses in Verbindung mit der Gemeindesteuerliste.

Für dieAnfertigung desPersonen-Verzeichnisses gelten dieVorschriftendesArtikels 37 derAusführungs-Anweisung zum Einkommensteuer-Gesetz (EætrabeilagezumAmtsblatt

Stück2für 1895). · «

In dem Personen-Verzeichnis sindnur die Haus- haltungsvorständeundeinzelsteuernden Personen ohne Rücksicht auf dieHöhe ihresEinkommens namentlich auszuführen Die zur Haushaltung gehörigen Personen, wieEhefrauf Kinder u. s.w. sind nicht namentlich aufzuführen, sondern in den Spalten 4 bis 7 neben demNamen des Haus- haltungsvorstandes zahlenmäßignachzuweisenNur dann sind solcheFamiliengliederunterbesondererNummer namentlich nachzuweisen,a, wenn Ehefrauen von den Ehemännern dauernd getrenntleben undb,wenn Kinder (auchminder- jährige), einschließlichderangenommenen Stief-undPflege- kinder,ein derVerfügungdesHaushaltungsvorstandes nicht unterliegendes Einkommen beziehen.Die zuaund bge-

Warienburg, den18. Oktober.

1905.

nannten Personensind demnächstauchindenStaats- und Eemeindesteuerlistenbesonderszuveranlagen.

Die von einem SteuerpflichtigextzuDienstleistungen gegenEntgelt(Eehalt, Lohn, freie Wohnung,Naturalien usw.) angenommenen Personen (Dienstboten, Scharwerker, Gesellen, Jnspektoren, Handlungs- undKäsereigehilfen,Commis usw.) gehören nichtzum Haushalt und sindindemPersonen- Verzeichnis namentlich aufzuführen.

Besondere Sorgfalt ist gemäß §18 desEinkommen- steuergesetzes aus die Ausfüllung der Spalte 6 zuver- -

wenden. Nur solcheKinder sind mitzuzählen,die am 1.April1906 das14.Lebensjahr noch nichtvollendet haben.

DieSpalten4 bis 7 desVerzeichnisses sindauszu- füllen,am Schlusse aufzurechnenundzurekapitulieren.

Einkommen von 900Je und darunter sindwegen der Zuschlägevon kommunalen und anderen Körperschaftenin·

denSpalten 14bis 20 zuberechnen. Das Personen-Ver- zeichnisdient dann gleichzeitigalsEemeindesteuerliste Die BerechnungdesEinkommens erfolgt nachdenVorschriften fürEinkommen von mehrals900Jeunderstreckt sichauch aufsolche Eensiten,diezwar indieStaatssteuerliste über- nommen, abernach §§18,19desEinkommensteuer-Gesetzes vom 24.Juni 1891 von der Einkommensteuer odernach

§17Nr.2des Ergänzungssteuer- Gesetzesvon der Er- gänzungssteuer befreit sind. Der Grundbesitzgemeindes fteuerpflichtigerCensiten istinderSpalte,,Vemerkungen«

durch ziffermäßigeAngabendesFlächeninhalts,desGrund- steuersReinertragesunddesGebäudesteuersNutzungswertes zuerläutern,auch istneben demSchuldkapitalundZins- fußederName, Stand und Wohnort der Gläubigeran- zugeben.

Aufdem Titelblatte istdievorgedruckte Bescheinigung derRichtigkeitund Vollständigkeitdes Personen-Verzeich- nisses auszufüllen.

« VerzeichnisderForensen.

Neben demPersonen-Verzeichnis haben dieOrtsvor- stehereinVerzeichnis derjenigen Forensen nach Musterlv anzufertigen,welcheineinem anderen preußischenOrte zur Einkommensteuerzuveranlagen sind-.In diesem Verzeichnis erscheinenalle derartigen Forensen ohne Rücksichtaufdie Höhe ihresEinkommens aus demindem betreffendenGe- meinde-oderGutsbezirke belegenen eigenenodergepachteten Grundbesitzeoder daselbstbetriebenen stehendenGewerbe.

DieAusfüllungdesVerzeichnisses mußdemVordruck genau entsprechen.Ein Auszug daraus ist der Ortsbehördedes preußischen Wohnsitzes bezw.des Veranlagungsortes der einzelnen Forensen ungesäumt spätestensbiszum«17.Nov.

d.Js. zuübersenden,damit ihnderbetreffendeOrtsvor- steher nochzurStaatssteuerliste für1906 benutzenkann.

DerTag derAbsendungderAuszüge istin Spalte 11 einzutragen und das Verzeichnis demnächstden Worein- schätzungsatbeitenbeizufügen.

(2)

AufstellungderStaatsfteuerliste.

Bei Aufstellung der Staatssteuerliste sinddie Be- stimmungen desArtikels 38 der Ausführungs-Anweisung vom’6. Juli 1900 zubeachten.

In dieStaatssteuerliste sindunter Einhaltungderim Personen-VerzeichnisbeobachtetenReihenfolgeallePersonen aufzunehmen,

a.dieimVorjahre nacheinemEinkommen von mehrals 900 Je oder nacheinem steuerbarenVermögenvon mehr als 6000 MVeranlagtwaren (einfchließlichder

«

imZugangswege Veranlagten),

b· denen nach seitherigenErmittelungen Unddem pflicht- mäßigen ErmessendesOrtsvorsteherseinfteuerpflichtiges Gesammteinkommenvon mehrsals900Jst(Spalte23) oder aber ein steuerbares VermögenVon mehr als 6000 Jst(Spalte 22) beizumessen ist.

Mit AusnahmederSpalten 6b,10, 13,15b,17, 192, 22,27 bbis 32und 33b,bis37einschließlichsind sämmt liche Spalten von denOrtsvorstehern auszufüllen.

JnSpalte 1a wird dieEintragung der Nummer des laufenden Jahres nach AbschlußderVeranlagung diesseits bewirkt. DievorjährigenNummern sindindieser Spalte mit rotherTinte anzugeben. .

"

DieSpalten 3 bis5werden inUebereinftimmungmit denSpalten 4bis 6 desPersonen-Verzeichnisfesausgefüllt.

Mitglieder einerVoreinschätzungs-oderVeranlassungs- kommifsion sindals solche namentlichzubezeichnen.

In denSpalten 8aund8biftvderFlächeninhaltund

.derGrundsteuer-Reinertrag dervers-achtetenLändereien be- sondersanzugeben.

In denSpalten 11und 14istdasNettoeinkommen aus Grundvermögen bezw. HandelundGewerbe einzutragen, d.h.das verbleibende Einkommen nachAbzugdermit den Quellen desselbenverbundenen sachlichen Ausgaben; Artikel 1111,Artikel 15,Artikel 162und Artikel 1811 derAus- führungs-Anweifungvom 6.Juli 1900.

«

Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuerdürfen nichtin»

Abzug gebrachtwerden. «

Bei Ausfüllung der Spalten 9 zu1 und20 sind nur solche Schulden, dauernde Lasten,Altentheile, Zinsen usw.zuberücksichtigen,deren BestehenkeinemZweifelunter- liegt. In Spalte 21 zu 1 istneben demSchuldkapital undZinsfuß auchder Name,-Stand undWohnortder Gläubiger anzugeben.

»

JnSpalte26und 332liftder für1905 veranlagte Ein- kommensteuer bezw. Ergänzungssteuersatzeinzutragen. Falls eineErmäßigungdes Steuersatzes stattgefunden hat, istder Vermerk »auf Berufung« oder »auf Beschwerde« hin-

zuzufügen· , . .

Auf dieNachweisungderjenigenSteuerpflichtigen, die für 1905 von einem Einkommen über3000 alsveranlagt waren, istdiegleiche Sorgfalt zuverwenden,wiebezüglich der Censitenmitwenigerals 3000 MEinkommeny

In Spalte38finddiein§19desEinkommensteuer- Gefetzes vorgesehenen Ermäßigungsgründemit kurzerEr-

läuterung anzugeben. -

Sämtliche Namen undZahlen find deutlich aufdie dazu vorgedruckten Linienzusetzen. .

· Eintragungeu für ihreeigenePerson dürfendieOrts-

"

vorsteher nichtbewirken. Zur Vornahme dieser Eintragungen sind vielmehrvon derKönigl. Regierung bestimmt:

1.für den BürgermeisterinMarienburg der Stadtrat Otto HalbinMarienburg,

.beendigt fein.

172 —-

2.fürden Bürgermeisterin Neuteichder Beigeordnete Wilda inNeuteich,

.für den BürgermeisterinTiegenhof der Beigeordnete SchönwaldinTiegenhof,

.für denGemeindevorsteher inFürstenwerderderGuts- besitzer Johannes Schultz,

.für den Gutsvorfteher inKykoitder GutsbesitzerOtto Tornier in Fifchau,

.fürden Gemeindevorsteher in Orlofferfelde der Guts- besitzer Heinrich Bergthold daselbst,

.fürden Gemeindevorsteher inLindenau derGutsbesitzer Franz Tornier daselbst,

.fürden GemeindevorsteherinRosenortder Gutsbesitzer Hermann Claaßen daselbst,

.fürden GemeindevorsteherinSandhof derGutsbesitzer AbrahamFieguth daselbst,

10.fürden Gemeindevorsteher inMarkushof derHofbesitzer GottfriedKrüger daselbst,

11.für denGemeindevorsteher inSchönseederHofbesitzer

Eduard Harderdaselbst, «

12.fürden Gemeindevorsteher in TiegenortderHofbesitzer Sustav Stanke daselbst,

13.fürden Gemeindevorsteherin Grunau derHofbesitzer Adolf Claaßen daselbst,

14.für den Gemeindevorsteher in Kunzendorf der Guts- besitzerEmil Katzfußdaselbst,

OOONICIMAOO

.15.für den Gemeinde- undGutsvorfteher indenübrigen

Ortschaften die der

kommifsion.

Den vorgenannten Personen finddie erforderlichen ListenundUnterlagen zur Veranlagung derOrtsvorsteher von Letzteren rechtzeitigzuüberfenden.

Vorbereitung derStaatsfteuerrolle.

AufGrund derStaatssteuerlifte habendieGuts- und Gemeindevorsteher demnächstdieStaatssteuerrolle unter Be- nutzung des Musters v’ zu Artikel 38 Nr.7 derAus- führungs-Anweisungzum Einkommensteuergesetz durchAus- füllungderSpalten 1und 3vorzubereiten-

Formulare. i

Dieerforderlichen Formulare sindaus derBuchdruckerei von 0 Ilalb hierselbftzubeziehen.

VorjährigeSteuerliften.

Die beidenVorarbeiten zubenutzendenPersonen-Ver- zeichnisseund Steuerliften für1905 können seitensder Ortsvorsteher vom« S. November d.Js. hierabgeholtwerden.

Die bis zum 11.November d.Js. nichtabgehalten Listenwerden den OrtsvorstehernohneihrenAntrag durch

diePost überfandt. ..

Vorsitzenden Voreinfchätzungs-

Schußbeftimmungem Die vorbezeichnetenArbeiten müssenindenländlichen Ortschaften« unter allen Umständen

bis zum22.November d.Js.

indenStädten Neuteichund Tiegenhof bis zum29. November d.Js.

und inderStadt Marienburg bis zum5.Dezemberd.Js.

Unmittelbar- darauf haben die ländlichen Ortsvorsteher das gesammte Veranlaguugsmaterial (Haus- listen, Personenverzeichnis,etwaigeAuszügeaus Forensen-

(3)

-—— 173

Verzeichnissen, Staatssteuerrolle) nebstder Staatssteuerliste unddem Personen-Verzeichnis für1905 denVoreinschätzungE Kommissioneneinzureichen.

Deren Vorsitzende sind ermächtigt,alle Unterlagen,die ihnen nichtbiszum 22.November ,d.Js., Abends, zugehen, ohneWeiteres Von den säumigen Ortsvorstehern kosten-

pflichtig abholenzulassen. -

Censiten,dienach dem Ermessen des Ortsvorstehers behufs KlarstellungderEinkommensverhältnissezur Steuer-

erklärung aufzufordern sind, obgleich sieimVorjahr von weniger als 3000 Einkommen veranlagtwaren, sindmir unter Begründung desVorschlagesbis zum 5.Dezember-

d.Js. namhaft zumachen. I

Weitere VerfügungenandieVoreinschätzungskommission

bleiben vorbehalten.

«

DerVorsitzende .

.derEinkommensteuer-Beranlagungs-Kommission.

Nr. 2. Marienburg, den10.Oktober 1905·

Die Königliche Regierung inDanzig hat die nach- stehenoen ErnennungenzuVorsitzenden bezw· Mitgliedern

der Einkommensteuer-Voreinschätzungs-Kommission nnd Stellvertretern verfügt,die ichhiermit zur öffentlichen-

Kenntnis-»bringe. ;

Für

den istan Stelle des ernannt zum

Bezirk -

26 Amtsvorstehers Mir-Markushof Gemeindevorsteher Janzen-Markushof Vorsitzenden

» Gutsbes. Gerhard Bergmann-Thiergartsfelde Hofbesitzer Julius Claaßen-Thiergartsfelde stellvertr. Vorsitz.

» desselben . » Julius Boettcher » Mitgliede

» Gutsbesitzers Gustav Krüger-Thiergart » Gottlieb Boettcher-Thiergart stellv. Mitgliede

» Kaufmanns Peter Dueck-Thiergart » GustavKrueger »

Mitgliede 22 Hofbesitzers GerhardRegehr-Stalle Gutsbesitzer Paul Vollerthun-Klakendorf - »

» » Otto Wichmann-Reichfelde » Hermann Penner-Reichfelde stellv.Mitgliede

30 Kaufmanns PeterFroese-Tiegenhof Kaufmann Friedrich Kaminske-Tiegenhof Mitgliede -

Nr.3. AufGrund der §§ 10,16 und 21 der

Polizeiverordnung über denVerkehrmitKraftfahrzeugenvom 9.März1902bestelle ichdenMechaniker Gustav Klagemann in Neuteichzum Sachverständigen behufs Prüfungder Kraftfahrzeugeundihrer Führer fürdenKreis Marienburg.

Danzig,den30.September 1905. «

DerOber-Präsident

. In Vertretung gez..:von Liebermann.

»

Marienburg, den 16.Oktober 1905.

Vorstehende Bekanntmachungwirdhierdurchzur öffent- lichenKenntnis gebracht. . . Nr. 4.. Marienburg, den1»4«Oktober 1905.

UnterBezugnahme aufmeineKreisblattverfügungvom

’27.Juli 1901: Seite 122 —- erinnere ichdieOrtspolizei- behördendesKreisesandie rechtzeitige Vornahmederjähr- lich zweimalund zwar jeeinmal imSommer und im Winter abzuhaltenden NevisionendergewerblichenAnlagen.

Die Revisionen dürfenin keinem Falleversäumt werden, da sonstdie zufolge vorbezeichneter Kreisblatts-Verfügung am 10.November jeden Jahres an mich einzureichenden Katasterblätter für gewerbliche Anlagen nicht gehörigver- vollständigt werden könne. BesondererAnzeigen,daßdie Revisionen tatsächlichstattgefunden haben, bedarfesnicht.

Nr. 5. Marienburg,den14.Oktober 1905.

Diejenigen Ortspolizeibehördendes Kreises, welche meiner Kreisblattsverfügungvom 27.Juli1901 (Kreisblatt Nr. 60) bezw.vom 4.Juli 1904 (Kreisblatt Nr.55)be-""

treffend dieEinreichungderKatasterblätter fiir die ge- werblichen Anlagen,« noch nicht entsprochen haben,werden ersucht, derselben nunmehr bestimmtbinnen 5Tagenzu genügen.

; Yes Lands-at

f , VorsitzenderderEinkommensteuer-Veranlagungs-Kommission.

Nr.6. Marienburg, den 16.Oktober 1905.

Nachdem der TrichinenschauerGastwirt Jünger zu Palschau sowiediestellvertretendeTrichinenschauerinWitwe Gebauer daselbstverzogen sind,wird biszur Neubesetzung derStellen dieTrichinenskhauindenOrtschaften Palschau und-Pordenau demTrichinenschauerPibelskizu Neukirch und in Barendt dem TrichinenschauerArndt zu Ließau übertragen.

Nr.7. Marienburg, den 14.Oktober 1905.

Der Herr OberpräsidentderProvinzWestpreußen hat genehmigt, daßinderZeitvom 1. Oktober 1905 bisEnde März1906 eine Hauskollekte bei den Bewohnern der Provinz Westpreußenzum Besten der Arbeiterkolonie HilmarshofbeiKonitz stattfindet.

. Die Einsammlung der Kollekte ist durchpolizeilich legitimierte Erheber zu bewirken,die darauf hinzuwirken haben, daßdieEintragungen in die Sammellisten nach MöglichkeitmitTinte (Tintenstift) erfolgen.

Nr.8. Marienburg, den 14.Oktober 1905.

DerHerr OberpräsidentderProvinz Westpreuszen hat genehmigt, daßvon demVorstandedesWestpr.Provinzial- Fechtvereins zuDanzig in den Monaten November und Dezemberd.Js. eineVerlosungvon MarzipanzumBesten einer Weihnachtsbescheerung hilfsbediirftiger Waisenkinder veranstaltet wird und daß12000 LosezumPreisevon 0,25Je für jedes einzelneLos in denRegierungsbezirk Danzigausgegebenund vertrieben werden.

Nr.9. Marienburg, den 14.Oktober 1905.

Das Königliche Proviantamt zu Riesenburg kauft Roggen,Hafer, Heu und Roggenstroh (auchMaschinen- Breitdrusth)an. Die Ortsbehördenwollen dieOrtseinge- sessenen auf dieseVerkaufsgelegenheitaufmerksam machen

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Bekanntmachungenanderer Behörden«

Nr.1. Die Rotlaufkrankheit Unter denSchweinen desZimmergesellen Julius Feiler zu Hoppenbruch ister- loschen. Die verhängte Sperre wird hiermit aufgehoben.

Amt Sandhof zuHoppenbruch,den13.Oktober 1905.

DerAmtsvorsteher.

Nr.2.

Schweinendes Maurerpoliers Janzen hierselbst,"wird über die Ställe desAlbrecht’schenGrundstückszuHoppenbruch hiermitdieSperre verhängt.

Amt Sandhof zuHoppenbruch,den 13.Okt;1905.

DerAmtsvorsteher.

Nr.8. Unter dem Schweinebestande des Käserei-

pächters WalliserinMarienau istdieSchweineseucheaus- gebrochen; Schutz-und Sperrmaßregeln sind angeordnet.

Marienau,den 14.Oktober 1905.

Der Amtsvorsteher.

Nr.4. Da derAusbruch derNotlausseucheunter demSchweinebestande desArbeiters WardetzkiinGnojau amtlich konstatiertist,wird dieSperre überdenStall des Genannten verhängt,

Gnojau,den 13.Oktober 1905.- .

DerAmtsvorsteher.

Nr.5. Studente-Verband .

Beider Michaeli-Schau d.Js. hatessich herausge- stellt, daßdiesämtlichen Stegbriicken sichin einemZu- standebefinden,welcheres kaum gestattet hinüberzu Wegen konstatiertenRotlaufs unter den«

174 —-

reiten. Die Brücken haben sämtlichnur eine sehr geringe Breite und sind nichtmitSchutzbalkenversehen. Werden nun dieBohlen infolgevon Regen,wie esz.B.diesmal der Fall war, naßund schlüpfrig, so habendiePferde keinen sicheren Tritt,gleitenaus und dieGefahreines Ab- sturzes,welcherbei der«hohen Lageder Brücken für Roß- -wieReiter dochvon den verhängnisvollsten Folgen sein könnte, istin hohem Maße vorhanden. Das Verlangen nach Herstellung einer sicherenPassagekann deshalbnur«

als gerechtfertigtanerkannt werden.

DerVorstand richtet demgemäßan dieHerrenInter- essentenund diejenigen Gemeinden, welche dieseBrücken zu unterhalten haben,die ergebenste Bitte, dieseBrückenbis zur nächstjährigen Schaum-Schau durch Grdpsorten mitf geeignetenDurchlässen,zu ersetzen. DerVerband rechnet um so eher darauf, daß seinem Wunsche nachgekommen wird, da vielfachdieBrückenbohlen nicht mehr tragfähig erscheinen, alsokostspielige Reparaturen in kürzesterZeit unerläßlich sein dürften. Holz istaber z.8t. teuer und wenighaltbar; dagegensind Cementdrummen billigund von unbegrenzter Haltbarkeit.

DerErsatzderHolzbrückendurchCementdrummen liegt demgemäßimeigenen Interesse der Verpflichteten.

Sollte demWunschedesVerbandes nicht nachgekommen werden, so sindunter allenUmständen-solcheSicherheits- maßregelnzutreffen, daßdie Brückenfüreinen Reiter ohne jede Gefahr passierbar sind. Geschiehtdies nicht, so istder Verband gezwungen, von denihm zustehenden Befugnissen

Gebrauchzumachen. ,

Marienau, den6. Oktober 1905.

Der Verbands-Vorsteher. R. Lietz.

Druck von O. Halb, Marienburg.

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Auch wird noch darauf hingewiesen, daß diejenigen Mann- schaften, welche für Sandhos gemeldet find und vom 1. April 1902 ab zur Stadt Marienburg gehören, dieses noch vor Be- ginn

Liegmann Thiede, Ernst Lietz, Eduard Hellwig, Theodor Mürau, Karl Becker, Robert Bergmann, Gerhard van Riesen, Eduard van Riesen, Emil Wichmann, Adolf Wirbe, Richard Foerster

2 Uhr, in Marienburg, Wiese am Karwan für die Referviften aller Waffen aus der Stadt Marienburg und Stadt

Einkommen von 900 »Ja und darunter sind wegen der Zuschläge von kommunalen und anderen-Körperschaften in den Spalten 14 bis 20 zu berechnen. Das Personen-Verzeichnis dient

Nr. Oktober 1904 Diejenigen Ortspolizeibehörden des Kreises, welche meiner Kreisblattsversügung vom 27. 55) betreffend die Einreichung der Katasterblättee für die gewerblichen

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