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ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.
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Nr. 79. Marienburg, denI. Oktober. 1904.
LandrätlicheBekanntmachungen
Nr. 1. Marienburg, den29. September1904.
Die diesjährigeGenossenschaftsversammlung »der Schmiedeberufsgenoffenfchafthatzu ihremStatut einen vomReichsversicherungsamtgenehmigten Nachtrag beschlossen, derunterAndere-n vorschreibt, daßNebenbetriebederzurGe- nossenschaft gehörendenHauptbetriebeder Versicherungspflicht unterliegen,wenn sie überwiegenddiegewerblichenArbeiter des Hauptbetriebes verwenden, mögen sie auch ihrer Zweckbestimmung nach der Land- oderForstwirtschaftdienen. .
Umbeurteilenzukönnen,welche Schmiede-Betriebe hier- nachvon der landwirtschaftlichenan dieSchmiede-Berufs- genossenschaftzuüberweisen sein werden, ersuchenwirhierdurch diePolizei-VerwaltungenundOrtsvorsteherdesKreises um schleunige Angabeder« im Orte befindlichen Schmiedebetriebe unter Benutzung nachstehendenFormulars.
Wo keinerleiSchmiedebetriebevorhanden sind, ist Fehl- anzeigezuerstatten. -
Der Kreis-Ausschußals Sektions-Vorftand der Weste-in landw. Berufs-Genossenschaft.
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Verzeiehni s der
gewerblichenSchmiedebetriebe der Ortschaft ..... .
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Nr. 2. Diejenigen Personen, welcheimJahre 1905 ein derSteuer vomGewerbebetriebe imUmherziehenunter- liegendesGewerbezu betreiben beabsichtigen,sondernwirauf, dieAnmeldung schonim Oktober d.Js. zubewirken, dabis zum Schlussed.Mts vorgebrachte Anträge zuerst erledigt werden und beispätererElnbringung derselben nicht darauf gerechnetwerdenkam-, daßdieScheinevorBeginndesneuen JahreszurAushändigunggelangen.
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DieAnmeldung hatzuerfolgen: v a,sofernessichum gleichzeitigeEsswirkung»einesWander-
gewerbescheineshandelt,bei derPolizeibehördedesWohn- orts derdas Gewerbe imUmherziehenbetreibendenPerson oder des Aufenthaltsortes, welchedenAntrag an die PolizeibehördedesWohnortes abzugeben hat;
«b,wenn nur dieErteilungeinesGewerbescheinesinFrage-, kommt,bei der zuständigenKreis-bezw. Polizeibehörde Wirmachen noch besonders darauf aufmerksam, daßdie Gegenstände,auf welche sichderGewerbebetrieberstreckensoll, möglichstgenau angegebenwerdenmüssen,dadieseszurFest-
stellungdesSteuersatzes notwendig ist. Namentlich giltdas fürdenHandelmitViehund Erzeugnissender Land-und Forstwirtschaft
Danzig,den12. September1904.
Der Bezirks-Ausschuß KöniglicheRegierung, Vliimke. Abteilung fürdirekteSteuern,
Domänen und-Forsten.
J. V.:Berndt.
Marienburg,den23. September1904.
Vorstehende Bekanntmachungwird hierdurchzur öffent- lichenKenntnis gebracht.
DieOrtspolizeibehördenwerdenersucht,dieAnträge auf Erteilungvon Wandergewerbescheinensofortzuerledigenund weiterzureichen,damitdiebetreffendenGewerbetreibenden mög- lichstzuBeginn desJahres indenBesitzderScheinege- langen. Jedem Antrage isteinFragebogen nachdemvorge- schriebenen Formular beizufügen.
Nr. 3. »· Polizei-Verordnung.
AufGrund des §11 Abf.4 der AllerhöchstenVer- ordnung,betr.dieAusführung des Fischerei-Gesetzesin der Provinz Westpreußenvom 8.August1887 (G.-S.
S. 348),inVerbindungmit den§§137 und139 desGe- setzesüber die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 «(G.-S.S. 195) sowieden§§ 6,12und15desGe- setzesüberdiePolizetverwtltung vom 11. März1850 (G.- S.S. 265)wird vorbehaltlichderZustimmungdesBezirks- ausschusfes fürden Umfangdes Regierungsbezirks Danng
,Folgendes angeordnet: ·
§1. Das im§1derPolizei-Verordnungvom9.August 1899 (AmtsblattSeite 298) aufdieDauer von 5Jahren erlassene Verbot,Krebswetbchen innerhalb des Regierungs- bezirks Danztgzuverkaufen,wird aufdieDauer vonweitern fünf Jahren, auch außerdervom I.November bis 31. Mai einschließlichwährendemgesetzlichenSchonzeit für Krebfeerneuert.
§2. Zuwiderhandlungengegendiese Verordnungwerden- mitGeldstrafebis zu 60»Ja imUnvermögensfallemitent- sprechender Haft bestraft.
§3. Diese Verordnung trittmitdemTage ihrerVer-
tiindigunginsKraft. « ·
Darzig,den 31. August1904.
DerRegierungs-Präsident Marienburg, den 28. September1904.
Vorstehende Polizei-Verordnungwirdhierdurchzuröffent- lichenKenntnis gebracht.
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Nr.4. Marienburg,den26. September1904.
DiePolizei-Verwaltungenunddie Gemeinde- undGuts- vorfteherdes Kreises ersuche ichunter Bezugnahme aufdie Kreisblattsverfügungvom 7.Mai1891 undt.April1893 mir,soweitdiesnoch nichtgeschehenist,eineNachweisung über den imverflossenen Vierteljahr durch Sachsengängereiver-
ursachtenAbzug einheimisrher und Zuzugrussisch- pol- itischerArbeiter biszum10. n. Mts. bestimmt einzureicheu.
Vakatanzsige ist nicht erforderlich.
Nr.5. Marienburg, den26. September1904.
Der inter. beritt. Gendarm Neumann, Station Neu- ieich,istvom 1-Oktober 1904 zum wirklichen beritt.
Gendarmen bestätigt.
Nr. 6. Marienburg,den28.September1904.
DiePolizei-VerwaltungenundHerren Amtsvorsteherdes Kreises mache ich aufdie im Amtsblatt für1904 Seite 195 abgedruckte AnweisungdesHerrn Regierungs-Präsidentenzu Danzigvom 25. Maid.Js., betreffenddieAusführungder Aussichtüber dieDrogen-, Material-,Farben-undähnlichen Handlungen, mit demErsuchenaufmerksam,mit der dies- jährigen Revisionalsbald zubeginnen. Zu derselbenist nach Nr.2derAnweisunginallenFälleneinprobierter Apotheker undaußerdem noch soweit tunlich, derKreisarzt zuzu- ziehen. DerRevisionstermin istmitdemLetzteren vorherzu vereinbaren. Von derZuziehungdesKreisarztes darf nur mit meinerGenehmigung abgesehenwerden.
UeberdasErgebnisderRevision istmir eineZusammen- stellung nachdemdurchmeineVerfügungvom 23.Juli1902 J.-Nr. 9495 mitgeteilten Formularbiszum1.Januar 1905 einzureichen.
Nr. 7. Marienburg, den28. September1904.
Die Proviantämter habenAuftrag erhalten, auchden diesjährigen Bedarf an Hülfensriichten (Erbsen, Bohnen, Linsen)inderselben Weisennd unter denbekannten Bedin- gungen bezüglichder Güte pp. wie in denVoijahreu anzukanfen.
DenProviantämtern ist gestattet,bei sreihändigerVe- schaffung größerer Mengen verlefenerWare aus erster Hand vonvornherein eineLieferfristbis zu2Monaten zuver- einbaren.
DieimKreise ansässigenLandwirte mache ich hierauf mitdem Vemerteu aufmerksam, daßbeiAngeboten Probenvon mindestens300 geinzusendensind.
Nr. 8. Marienburg, den26. September1904.
DievHerren SpezialtassiererderKreiskrankenversicherung werden gemäßderRundoerfügungvom 21. Aprild.Js. — J.-Nr. 2835 —- ersucht,die Nachweisungen über ge- zahltes Krankengeld unddiesonstigen Ausgabe-Velägebe- hussFestsetzung umgehend hierher einzureichen.
Der Kreis-Ausschuß Nr. 9. Marienburg,den27. September1904.
Seitens der inWashington(Amerika) ansäsfigenFirma M.A.Winter Ko.werdeninDeutschland Agenten gesucht-für den Vertrieb einerPatentmedizin «·Natiirlicher Gesundheits- Hersteller«. Nachden eingezogenenErkundigungen stellt diese Universal-Arzneiim günstigstenFallenur einunschädlich-es Abführmittel für hohen Preis dar, welches keineswegsdas leisten kann,was dieFirma verspricht.Das ganzeUnter- nehmen läuft aufeineAusbreitungdesdeutschenPublikums durcheinenamerikanischenUnternehmer hinaus.
Das Publikum wird hierdurchvor diesemUnternehmen
gewarnt. »
Nr. 10. Marienburg,den23. September1904.
DerHerr OberpräsidentderProvinz Weftpreußenhatge- nehmigt, daßvondemVorstanddesVaterländischenFrauen- vereins zu Prechlau imNovember d.Js. eineVerlosnng von BlumentöpsenundGeschenksgegenstiindenzumBesten desVereins veranstaltetwird unddaß1000 LosezumPreise von 0,50 oft für jedes einzelne,LosinderProvinz West- preußenausgegebenundvertriebenwerden. .
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Nr. Il. Marienburg, den17.September1904.
Dieunter denPferdendesTraiu-Bataillons Nr. 17 in Langfuhr herrschendeKrankheit— insektibser Katarrh der
oberen Lnsiwegek—ist erloschen. «
Bekanntmachungenanderer Behörden.
Nr.1. Nachdemdie Rotianfseuche unter den
Schweinendes Zimmermanns Majewsti inHalbstadt er- loschenunddieStalldesinsektion vorschriftsmäßigausgeführt ist,werden die augeordnetenSchutz-und Sperrmaßregeln
aufgehoben. · s
Vl«un.stein,den28. September1904.
DerAmtsvorsteher.
Nr.2. Vekanntmachung. .
Der Fleisches-«Xaver Orlowski zuPieckel beab- sichtigt auf seinem GrundstückinPieckeleinSchlacht-
haus zuerbauen. «
DieseswirdinGemäßheitder§§16und17derReichs- gewerbeordnungunterFassungdesReichsgesetzesvom1.Juni 1891 und derMinisterial-Anweisung vom 17. Juli1884 hierdurchmit derAufforderungzur öffentlichenKenntnis ge- bracht, etwaige Einwendungen gegen dieAnlagebinnen 14 Tagen schriftlichin2ExemplarenoderzuProtokollan- zubringen.
Nach Ablauf dieser Frist könnenEinwendungen nicht mehrangebrachtwerden. -Zeichnungenund Veschreibungen liegenimAmtszimmerzurEinsichtaus.
Zur mündlichenErörterungderrechtzeitig erhabenenEin- wendungenvordemUnterzeichnetenwird Termin auf
Dienstag den Is. Oktober cr» vorm. 9Uhr imhiesigen Amtszimmeranberaumt und hierbeibekannt ge- geben, daßimFalle desAusbleibens desUnternehmersoder derWidersprechendengleichwohlmitder»E:örterungderEin-
wendungenvorgegangen werdenwird. —
Wernersdorf,den27. September1904.
DerAmtsvorfteher.»
Nr.3. Unter denSchweinendes Besitzers Pelzin Alt. Rosengartist«dieRotlanfsenche ausgebrochen, die Stallsperreistangeordnet.
Markushof,den 29. September 1904. .
o DerAmtsvorstehen
Nr. 4. NachdemdieRotlanssenche unterdenSchweinen des BesitzerCornelius FröseII. inMartushos erloschen- unddieDesinfettion der Ställe ausgeführt ist,werdendie Sperrmaßregelnhiermit aufgehoben.
Martushof, den 29.September1904. «
. DerAmisvoisteher.
NichtamtlicherTeil.
RestienniePacht-u.Wciiegelicr
sindan unsern KassenführerHerrn Gutsbesitzer Fritz Fiegatlt zu Gr. Ersewiigabzuführen.
DasRettiscuianienieiicqiumderGr.Wiederkommen
G. Waåehm ,
·
Druck von O.Halb-Marienburg.