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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 23. November, Nr 93.

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Academic year: 2021

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fürdn Kreis MarieburgWestpk:

ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr.1.« Marienburg. den 17.November 1905.

Der Hofbesitzer Josef Polakowskiaus Gr.Montau ist von der Gemeinde Gr.Montau zumstellvertetenden Schäfer gewähltund von mirbestätigtworden.

«

Nr. 2. Aus Anlaßder sichinletzter Zeitmehren-den Anträge aufNamhaftniachung von Anstalten zur Unter- bringung von Minderjährigen, deren «Ilnterbringungzur vorläufigen Fiirsorgeerziehung beschlossen ist-—-— §5 des Gesetzesvom 2.Juli 1900 —- sehe ich mich veranlaßt, Nachstehendes mitzuteilen:

Die demProvinzial-Verbande zur Flirsorgeerziehung überwiesenenJllit"iderjtil)rigenwerden aufGrund abgeschlossener Verträgeinfolgenden Anstalten untergebracht

1.Knaben.

A. Katholischer KonsessionimAlter biszu12Jahren-

:t.Römiscl)-kathol.von Kalkstein’scl)es Waisenhaus zu Stuhm,

is.Kath. Knaben-Waisenhaus zuGraudenzgegen Zahlung

von jährlich je216 JePflegegeld.

B. Evangelischer KonfessionimAlter von 6———12Jahren:

« Evangel. Johannisstift zuOhra beiDanziggegen Zahlungvon jährlich240 JePflegegeld.

2.Mädchen A. EvangelischerKonfessiom schulpslichtige:

u.Evangel.Rettungsanstalt zuRiesenburg, li.Evangel.Rettungshaus zuFlatow gegen Zahlungvon

jährlich216Je bezw.230Jst Pflegegeld.

B. EvangelischerKonsession- schulentlassene, sittlich

nicht gesallene. . -

Evangel.Rettungshaus zuFlatow gegen Zahlung von jährlich230 Je Pflegegeld.

(). EvangelischerKonsessiomsittlich gesallene:

u.Mchdalenen-AsylzuOhrabeiDanzig,

is. » » » Brandenburg a.·H., «

n. » Stift » Teltow beiBerlin gegen Zahlung von jährlich216 Jabezw.300 Je-Pflegegeld.

l). Katholischer Konfessiom schulpslichtth Katholische Mädchen: Rettungshaus zu Graudenz gegen Zahlung von jährlich216".-e Pflegegeld B. Katholischer KonsessionZ schulentlassene, sittlich

nicht gesallene:

Katholisches Waisenhaus zuBraunsbergOstpreußen gegen Zahlungvon 150 Ja Pflegegeld jährlich.

R Katholischer Konfession, sitttlich gesallene: - Kath.St. AnnastiftzuKamin Westpreußen gegen Zahlungvon jährlich;216 Ja Pflegegeld.

Außerdem stelle ichdieProvinzial-Grziehungsanstalt zu TempelburgbeiDanzigzurAufnahme von Knaben beider Konfessionen sowiedie FürsorgeabteilungderProvinzial- Besserungs-und Landarmenanstalt zuKonitzzurAufnahme schulentlassener,bereits mitGefängnis bestrafter Burschen beider Konfessionen bereit, fallsdies ineinzelnen Fallebei

mir beantragt wird. .

Marienburg,den23. November. 1395

Bei Gefahr im Vorzngesehe ichvon derzuvorigen Einholimg meines Einverständnissesab;ich ersuche jedoch in diesenFällenmir von der lieberfiihrung alsbald Mit- teilungzumachen.

Ich stelle anheim fiirdieZukunft wegen Aufnahme dervorläufig unterzubringenden Kinder mitdenbezeichneten Prioatanstalten direktin Verbindungzutreten.

Die Kinder würden unter Beachtung der§§5und 6 desReglementsvom 13.März1901 derbetreffendenAnstalt mit derim§3unter d.a.D. bezeichneten Bescheinigung zuzuführen sein; die übrigen Anfnahme-Papiere würden spätestensalsbald nach endgültiger AnordnungderFürsorge- erziehung beizubringen sein·

Wird dieFürsorgeerziehung demnächst nicht endgültig angeordnet, so hatdiePolizeibehördedesAufenthaltsorts dieKostendervorläufigen Unterbringung zuerstatten.

In diesem Falle sind,da der kurze Aufenthalt den Anstalten Mehrkostenverursacht, beiderUnterbringung in den Provinzial-Anstalten zuTempelburg und Konitzan Pflegekosten 1,20Jefiir Tagund Zöglingzuentrichten.

Zu diesem Pflegesatze dürften sich auchdievorbezeichneten Privatanstalten zur vorläufigen Aufnahme Minderjähriger bereiterklären. »

Ferner bemerke ich noch, daßderProvinzial-Verband dieKostenderUeberftihrungineinedergenanntenAnstalten, auchwenn dieFürsorgeerziehtmg demnächst endgiltigauge- ordnet werden sollte,nur dann trägt,wenn einverpfichteter Ortsarmeuverband nicht vorhanden, d.h.wenn dasKind

landarm ist. «

Danzig,den 1.November 1905.

DerLandeshauptmann der Provinz Westpreuszen gez.Hi nze.

Marienburg, den16.November 1905.

Vorstehendes Schreiben wird denOrtspolizeibehörden desKreiseszurKenntnisnahme mitgeteilt.

Bekanntguachungenanderer Behörden

Nr1. Am13.d.Mts. Abends sind aufdem Hof-

raum desGastwirts Wiebe zuLadekoppzwei Plüschwagens decken und eine Pserdedekke gestohlen UmErmittelung undAnzeige hierherwird ersucht.

Tiegeden16. iNovember 1905.

Der Amtsvorsteher.

Nr.2. Unter den Schweinendes Hofbesitzers Kleis;

in Kalteherberge istdieNotlaufkrankheit festgestelltworden.

Die gesetzlichen Schutz- und Speermaszregeln sindange- ordnet

Brunau, den 16.November 1905.

«

DerAmtsvorsteher.

Nr.Z. Unter den Schweinender KäsereizuHalm

ist Schweineseuche amtlich festgestellt. Schutz-und Sperr- maszregelnsind angeordnet.

Hohn,den20.November 1905.

Der Aintsvorsteheu Druckvon O.Halb, Marienburg

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