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«fürdn Kreis MarieburgWestpk:
ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.
LandrätlicheBekanntmachungen.
Nr.1.« Marienburg. den 17.November 1905.
Der Hofbesitzer Josef Polakowskiaus Gr.Montau ist von der Gemeinde Gr.Montau zumstellvertetenden Schäfer gewähltund von mirbestätigtworden.
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Nr. 2. Aus Anlaßder sichinletzter Zeitmehren-den Anträge aufNamhaftniachung von Anstalten zur Unter- bringung von Minderjährigen, deren «Ilnterbringungzur vorläufigen Fiirsorgeerziehung beschlossen ist-—-— §5 des Gesetzesvom 2.Juli 1900 —- sehe ich mich veranlaßt, Nachstehendes mitzuteilen:
Die demProvinzial-Verbande zur Flirsorgeerziehung überwiesenenJllit"iderjtil)rigenwerden aufGrund abgeschlossener Verträgeinfolgenden Anstalten untergebracht
1.Knaben.
A. Katholischer KonsessionimAlter biszu12Jahren-
:t.Römiscl)-kathol.von Kalkstein’scl)es Waisenhaus zu Stuhm,
is.Kath. Knaben-Waisenhaus zuGraudenzgegen Zahlung
von jährlich je216 JePflegegeld.
B. Evangelischer KonfessionimAlter von 6———12Jahren:
« Evangel. Johannisstift zuOhra beiDanziggegen Zahlungvon jährlich240 JePflegegeld.
2.Mädchen A. EvangelischerKonfessiom schulpslichtige:
u.Evangel.Rettungsanstalt zuRiesenburg, li.Evangel.Rettungshaus zuFlatow gegen Zahlungvon
jährlich216Je bezw.230Jst Pflegegeld.
B. EvangelischerKonsession- schulentlassene, sittlich
nicht gesallene. . -
Evangel.Rettungshaus zuFlatow gegen Zahlung von jährlich230 Je Pflegegeld.
(). EvangelischerKonsessiomsittlich gesallene:
u.Mchdalenen-AsylzuOhrabeiDanzig,
is. » » » Brandenburg a.·H., «
n. » Stift » Teltow beiBerlin gegen Zahlung von jährlich216 Jabezw.300 Je-Pflegegeld.
l). Katholischer Konfessiom schulpslichtth Katholische Mädchen: Rettungshaus zu Graudenz gegen Zahlung von jährlich216".-e Pflegegeld B. Katholischer KonsessionZ schulentlassene, sittlich
nicht gesallene:
Katholisches Waisenhaus zuBraunsbergOstpreußen gegen Zahlungvon 150 Ja Pflegegeld jährlich.
R Katholischer Konfession, sitttlich gesallene: - Kath.St. AnnastiftzuKamin Westpreußen gegen Zahlungvon jährlich;216 Ja Pflegegeld.
Außerdem stelle ichdieProvinzial-Grziehungsanstalt zu TempelburgbeiDanzigzurAufnahme von Knaben beider Konfessionen sowiedie FürsorgeabteilungderProvinzial- Besserungs-und Landarmenanstalt zuKonitzzurAufnahme schulentlassener,bereits mitGefängnis bestrafter Burschen beider Konfessionen bereit, fallsdies ineinzelnen Fallebei
mir beantragt wird. .
Marienburg,den23. November. 1395
Bei Gefahr im Vorzngesehe ichvon derzuvorigen Einholimg meines Einverständnissesab;ich ersuche jedoch in diesenFällenmir von der lieberfiihrung alsbald Mit- teilungzumachen.
Ich stelle anheim fiirdieZukunft wegen Aufnahme dervorläufig unterzubringenden Kinder mitdenbezeichneten Prioatanstalten direktin Verbindungzutreten.
Die Kinder würden unter Beachtung der§§5und 6 desReglementsvom 13.März1901 derbetreffendenAnstalt mit derim§3unter d.a·a.D. bezeichneten Bescheinigung zuzuführen sein; die übrigen Anfnahme-Papiere würden spätestensalsbald nach endgültiger AnordnungderFürsorge- erziehung beizubringen sein·
Wird dieFürsorgeerziehung demnächst nicht endgültig angeordnet, so hatdiePolizeibehördedesAufenthaltsorts dieKostendervorläufigen Unterbringung zuerstatten.
In diesem Falle sind,da der kurze Aufenthalt den Anstalten Mehrkostenverursacht, beiderUnterbringung in den Provinzial-Anstalten zuTempelburg und Konitzan Pflegekosten 1,20Jefiir Tagund Zöglingzuentrichten.
Zu diesem Pflegesatze dürften sich auchdievorbezeichneten Privatanstalten zur vorläufigen Aufnahme Minderjähriger bereiterklären. »
Ferner bemerke ich noch, daßderProvinzial-Verband dieKostenderUeberftihrungineinedergenanntenAnstalten, auchwenn dieFürsorgeerziehtmg demnächst endgiltigauge- ordnet werden sollte,nur dann trägt,wenn einverpfichteter Ortsarmeuverband nicht vorhanden, d.h.wenn dasKind
landarm ist. «
Danzig,den 1.November 1905.
DerLandeshauptmann der Provinz Westpreuszen gez.Hi nze.
Marienburg, den16.November 1905.
Vorstehendes Schreiben wird denOrtspolizeibehörden desKreiseszurKenntnisnahme mitgeteilt.
Bekanntguachungenanderer Behörden
Nr1. Am13.d.Mts. Abends sind aufdem Hof-
raum desGastwirts Wiebe zuLadekoppzwei Plüschwagens decken und eine Pserdedekke gestohlen UmErmittelung undAnzeige hierherwird ersucht.
Tiegeden16. iNovember 1905.
Der Amtsvorsteher.
Nr.2. Unter den Schweinendes Hofbesitzers Kleis;
in Kalteherberge istdieNotlaufkrankheit festgestelltworden.
Die gesetzlichen Schutz- und Speermaszregeln sindange- ordnet
Brunau, den 16.November 1905.
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DerAmtsvorsteher.
Nr.Z. Unter den Schweinender KäsereizuHalm
ist Schweineseuche amtlich festgestellt. Schutz-und Sperr- maszregelnsind angeordnet.
Hohn,den20.November 1905.
Der Aintsvorsteheu Druckvon O.Halb, Marienburg