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Denkschrift zur Säkular-Feier der Westpreuβischen Landschaft

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Im Auftrage

der

General-Landfchafts- Direktion

verfaßtVon

Y.Ulrich-

KönigLKreisgerichtS-Ratha.D. und General-Landschafte-SYndikUS.

VI

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Marienwerder, imApril1887.

»

zakkdukkytauchtigstkk,GkokmiikytigstkkHaiskrundnimigr glllkrgnijdigsterKaiser,KönigundHerr!

T AKurer Kaiserlichennnd KöniglichenMajestätwagen wirnnterthänigstanzu- zeigen, daßdieWestpreußischeLandschaftam 19.April diesesJahresdas ersteJahrhundert ihres Bestehensvollenden wird.

Nachden schöpferischengrundlegendenGedanken Eurer MajestätgroßenAhnherrn Königs FriedrichdesZweitendurchdie GnadeKönigs Friedrich Wilhelmdes Zweiten Majestätmittels AllerhöchsterKonfirmations-Urknndevom 19. April1787 ins Leben gerufennnd ausgestattet,hatsiesichUnter dem Schutzeund der PflegederKönige PrenßenszumSegenderProvinzund desVaterlandes entwickelt nnd verzweigt.Die WestpreußischeLandschafthat ihrer Bestimmung gemäßder von wiederholterFremd- herrschaftbefreitenalten deutschenOrdensmark einen solidenRealkredit gewährtUnddazu beigetragenpatriotischerGesinnung,der Treue zumKönig-enndVaterlande eine dauernde - Stätte zu bereiten.

Eurer KaiserlichenundKöniglichenMajestätbringtdieWestpreußischeLandschaft unter UeberreichungbeifolgenderDenkschriftihren tiefgefiihltenDank fürdie GnadeXXX ehrerbietigstdar,welcheEuer MajestätwährendAllerhsöchstDerensegens-undruhmreichen

X

RegierungderWestpreußischenLandschafthabenzuTheilwerden lassen.

(12)

Eure Majeftätbitten wir unterthänigst,AllerhöchstDerenlandesväterlicheHuld nnd Gnade der WestpreußischenLandschaftauchim zweitenJahrhundert ihres Bestehens bewahrenzuwollen.

In tiefster Ehrfurcht

Eurer KaiserlichenKöniglichenMajestät

allerunterthänigste

MestpreußisrheGeneral-Yandfrhaftxs-Direktion

von Zwei-bete von Müllem Fry.von Keyjerlingk.

An

des KaisersundKönigs Majestät.

(13)

ieWestpreußischeLandschaftverdankt ihrrechtliches DaseindemKönige Friedrich

«

Wilhelm II. Unter seinerRegierungdurchden AllerhöchstenErlaß vom - 19.April 1787 wurde ihre Stiftungsurkunde, dasReglementvom 22.Februar

dess· J.landesherrlich bestätigt.König Friedrich Jl. hatte fürdieHebungdes Wohlstandes der nachdreihundertjährigcrFremdherrschaftwiedererrungenen deutschenOrdensmark Großes gethan,auchdemGrundbesitzfeine besondereFürsorgezugewandt, u.A.dem ansässigenAdel ,,zuseinerErhaltung inFlor, Ansehenund gutenVermögensumständen«ein besonderes,die Söhne bevorzugendes ErbfolgerechtdurchdieRegierungsinstruktionvom 21. September 1773 verliehen. GleichwohlundtrotzderKreditnoth,an welcher auchderwestpreußischeGrundbesitz litt,glaubteer das wiederholteAnsuchenderStände um Errichtungeines Kreditsystemsfürdie Provinznocheinstweilen beanstandenzu müssen.

»Beste,Liebe, Getreue, —- schreibterihnenunterm 22.November 1785 dienehm-

»lichenUmständesind nochvorhanden, welche mich veranlassen,dieErrichtungeines Credit-

»systems nachEurer hiermitwieder zurückgehendenAssociationsaete vom 30.Oktober noch auf- ,,zuschieben.Vieleaus Eurem Mittel halten sichnochin Pohlenauf,und diesewürden sich ,,dergleichenCredit nur zuNuzzenmachen,das baare Gelddahinzuziehenund dadurcheinen

»allgemeinenBanquerout zubefördern. DieseUmständemüssen sicherständern,eheEurem ,,Gesuchenähertreten kann. Euer gnädigerKönig Friedrich-«

Bald daraufstarbdergroße Königund dieWestpreußischeLandschaftkonnte erstnach seinemTode ins Leben treten. Gleichwohlwird sie ihrem geistigenUrsprungenach nochals seineSchöpfung anzusehensein. Sie istgeschaffennachdemVorbilde der älteren Schwester- anstalten, sie ruht auf denselben Grundlagenwiediegleichen InstitutefürSchlesien,die Kurmark undfür Pommern.

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Wer das landschaftliche Kreditsystem,eine eigenartig preußischeEinrichtung,erfunden habe,stehtnochdahin,desgroßenKönigs Antheildaran aber außerZweifel. NachBeendigung des siebenjährigenKriegeswandte sichseinelandesväterlicheFürsorge insbesonderederneu- erworbenen Provinz Schlesienzu. DerenWohlstandwar zerstört,Ackerbau,HandelundGewerbe lagendarnieder,Geld undKredit nur gegenseiwrme Opferzuerlangen. DerKaufmannBüring zu Berlin, welcher langeZeitinHolland gelebtund das Verfahrender dortigen Kassirer beobachtet hatte, legteimJahre1767 demKönigedenPlan vor, zurAufhelfungdes Grund- besitzeseineGenerallandschaftskasse,einallgemeines Kreditsystemzu errichtenund demselbendie GesammtheitderRittergüterund derstädtischenGrundstückezurUnterlagezugeben. Essollten Allefür Einen und Einer fürAlleihre LiegenschaftenzumPfande setzen.DieSchuldner sollten 50X0zahlen,dieGläubiger40-0erhaltenund das fünfteProzentzurUnterhaltungdesInstituts, zurDeckungvon Ausfällenund zur allmäligenEinlösungderPfandbriefedienen. DerKönig lehnte anfänglich diesenPlan »wegenderdamit verknüpftenSchwierigkeiten«ab. Das General- Direktorium hattedieNothwendigkeiteinesTilgungsfonds nichtanerkennen wollen. Es liegt nichtaußerhalbdes BereichsderWahrscheinlichkeit,daßderdamaligeEtats- und Justizminister inSchlesien, Freiherrvon Carmer,welcherzur Hebungdes Kreditmangels anderweitigeVor- schlägedemKönigeeingereicht hatte,von diesemselbstoder sonstwieaufdenPlan Büring’s hingewiesenwurde. ZugleichgabVielleichtein anderes in demFürstenthumSchweidnitzgebräuch- lichgewesenes VerkehrsmitteleinenFingerzeigzurVerbindungdes Realkredits mit dem Geld- markte. Eswaren dies dieSchweidnitzer,,ledernenBriefe«,so genanntvon demPergament, aufwelchessiegeschriebenwurden. Sie waren von Obrigkeitswegenkonsentirte,nichtüberdie Hälftedes Guts gehende HypothekenaufdenInhaber, welchemdieZinsenauchwährenddes Konkurses gezahltwurden. WegenihrerunbedingtenSicherheitgalten siebeiGüterhändeln gleichdembaaren Gelde. LeichtmöglichhatSvarez, dertreue Mitarbeiter Carmer’sbeiAb- fassungdes AllgemeinenLandrechts,derSohneinesAdvokaten undRathsherrnaus Schweidnitz,

.

den Ministerauf dieseeigenartigeEinrichtung seinerVaterstadtaufmerksam gemacht. Jn der ihm zugeschriebenen,anonymen Schrift: »Gedankeneines Patrioten über den Entwurfzur Wiederherstellungdes allgemeinenKredits des SchlesischenAdels« wird aufdieSchweidnitzer ledernen Briefebesondershingewiesen.—- ZurCharakteristikderpersönlichenTheilnahmedes Königsan dem neuen Werke dient derBerichteines Zeitgenossen, daßEarmer indieserAn- gelegenheit zweibesondereAudienzenbeidemKönige gehabt, daßin dererstenderKönig sich darausbeschränkthabe,überPfandrecht, Hypothekund diedamit verbundenen Rechtsmaterien zufragen,und daß Earmer,wieeinRechtslehrer,demKönigeeinen akademischenVortragüber dieseMaterie habe haltenmüssen,wobeiderKönignur gefragtundgehört, daß aber demnächst ineinerzweitenskurzdarauf stattgefundenen AudienzderKönigdie Rollen gleichsam gewechselt und mitvollkommener Sachkundeund Bestimmtheit sowohldieRechtssätzedes Hypotheken-und

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Pfandrechts,als dieGrundsätzedes zu errichtenden Pfandbriefsystems, ausgesprochen habe.

AufdieletztenVorschlägeCarmer’s ergingunterm 29.August1769 derdenkwürdigeKönigliche Erlaß, welcherdienochheutebestehendenGrundlagen deslandschaftlichenKreditwerks undder

VerfassungseinerOrganevorzeichnete.Darnach solltendie Stände (dieBesitzer adeliger Güter) eines jedenderFürstenthümer,aus denen nachder früherenEintheilung Schlesien bestand, unter sich,nnd sodann sämmtliche Fürstenthümerzusammen in Verbindung treten und eingemeinschaftlichesLandes-Kollegium (die nachmalige General-«tandschafts-Direktion)etabliren, mitderAufgabe, Alles,was zurErhaltungdesöffentlichenKredits erforderlich,zurespicirenund nachbestemVermögenfreiund ungehindertzubetreiben. DenkreditsuchendenGutsbesitzernsollte einHypothekenkreditbiszur Hälftedesnachbestimmten Taxprinzipienzubemessenden Werths derGüter gewährtunddafürvon ihneneineZinsevon 5Prozent(fürdenfünften Theildes Darlehns6Prozent)undeinQuittungsgroschen erhobenwerden. Zu diesenZahlungen sieanzu- halten, solltedieLandschaftbefugt sein,das Gut einesRestantensofortzu-sequestriren;auch sollteihrdieVollstreckungder gerichtlichenReal-ExekutionenindiebeliehenenGüterübertragen werden. DieHypothekelt-Instrumenteüberdas inAntheilezuzerlegende Kapital solltenals Jn- haberpapiereinderFormlederner Briefevon derLandschaftund derHypothekenbehördegemein- schaftlichausgefertigtund aufdas zubeleiheudeGuteingetragenwerden. Sie solltendemJn- haber5Prozent aus derLandschaftskassezuerhebende Zinsengewährenund nach vorheriger Kündigung realisirtwerden. Für jeden solchenBriefsollte nichtnur das darin speziellbe- nannte Gut verpfändetsein, sondern auchdiegesammtelandschaftliche Kreditverbindung selbst- schuldnerischals Bürgehaften. Von der EinlassunginKonkurs- und Liquidations-Prozesse überdas Vermögendes BesitzersbeliehenerGüter und von den Kosten solchen Verfahrens solltedie Landschaftund solltendieBriefinhaber befreitund letzterebefugtsein,ihreBe- friedigung immer von der Landschaftzu fordern. Die Aufhebungdes ganzen Schuld- verhältnissesdurchEinlösungderPfandbriefe herbeizuführen,solltedemGutsbesitzerund dem Briefinhaber freistehen.

Nach diesem Plane entstanden1770 die Schlesische,1777 dieMärkische,1781 die Pommersche Landschaft. Der König stattete sieallemitfreigiebigerHandaus· ZudenDepn- tirten Von PommernspracherimJuni 1780 inderAudienzzuStarga.rdt:

»KommenSie näher,meine Herren!ichwillmitSie als ihr besterFreundsprechen.

»Siehabenbeimirangehaltenum dieEinführungeinerGredit-societät. Jchwill Sie gerne

»helfen;dennichliebediePommernwiemeineBrüder undman kann sienichtmehrlieben als

»ichsieliebe. Denn Sie sindbrave Leute,die mirjederzeitzurVertheidigungdes Vaterlandes

»sowol imFeldeals zuHausemit Gut und Blut beigestanden haben;und ichmüsstekein

»MenschseinoderkeinmenschlichesHerz haben,wenn ich Ihnendavon beidieser Gelegenheit ,,nichtmeineDankbarkeit bezeugenwollte.«

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DerMonarchredetedieses—- wie derBericht sagt—- mit einemganzbezaubernden Affekt,und seinLandesväterliches großesHerzwar hierbeisovoll Empfindung und sammtuns :’111n)esendensogerührt, daß AllerhöchstDieselbenhiereinePause machen mußten, um Sich,wiees schien,wieder zufassenund uns gleichfallshierzu Zeitzu.lassen.

,,AlleinSie müssen michzufordersteinenHypotliequemScheinaus demLandbuchwegen

»Ihr-er Schulden beilusingen·;auchhieruächstaus allen KreisenDeputirtebeschaffen

»Ichwerde alsdann denen Ministres von Earmer nndvon Gorne es auftragen, die

»Sachemit Ihnenzureguliren. Essindselbigebereits inSchlesienund derMark beidiesem ,,(85esc"hästgebrauchtworden undfolglichdarin routinirt.

»Sie müssenaber dieDeputirtennach Berlin senden,und solche dazu wühlen,die

»sowolvon der SachealsauchdenUmständendes Landes und derKreiseinformirt sind.Die

»Nulzbart«eitdieser EinrichtungistimAnfangenicht sogleich merklich,allein in 2bis 3Jahren

»wird sich selbigeohnfehlbarzuIhrem Vortheilund Vergnügen offenbaren. Auch ichwerde ,,an meinem Theilalles anwenden, was dieSache erleichternkann· AnGelde kann esnicht ,,fehlen·»Ichkann zwar jetzt nichtviele hunderttausendThaler dazugeben, weil allerhand

»AusgabeninKriegszeiten vorfallenund besondersdievielen Wasserschädenmir vielesabsor- ,,birt haben.

,,Jn Berlin allein liegen12 Tonnen Goldes, so nicht untergebrachtwerden können,

»unddie man Ihnen gerne geben wird, sobald nur Jhr CreditkWesenszin Ordnungge-

»bracht ist. So wol dem Capitalisten, der seinGeld placirenwill,·als auch Ihnen ist

»dadurc"hgeholfen.

»Ja Schkpsjclhwo derAdeldurchdenKriegganz1-uiuiret"ichr, habe ichselbigendurch

»diese Einrichtungwieder anfgeholfeu,undhernachauchin der Mark. ImAnfange habe ich ,,vie·lenWiderstand gefunden,weilmancheeinHindernißdabeizubemerkenglaubtenihre Giither

»nach Gefallenzuverthun,und das Jhrigedurchbringenzu können.

,,Allein, hat Jemand baar Geld,sokannersolches nach Gefallendepens.iren,undwird

»ihmdurchdieseEinrichtung Niemand daran hinderlichsein. Aber inAnsehungderGüther

»vigiliretnunmehreinLandstandaufdenandern, dasserseinGutnichtdeteriorire odergänzlich ,,devastire, und das ist nützlich;denndadurchwird derAdelconserviret, woran mir gar viel

»gelegen,damirder Adelbeider Armee ganz mientbehrlich ist. Freilich dürfenund können

»sie nichtalleinKriegsdienstegehen;es müssen auch einigezuHause bleiben- sodieAngelegen-

»heiteuihrerFamilie undVerwandtenbesorgen;imgleichen brauche ichden Adel um Praesi- ,,c1eutenund Ministres daraus zuwählen.Und ichseheniemals darauf, obeiner reichoder ,,arm ist,wenn ernur Verdienste hat;alsdann kanneinArmer auch reichwerden.

,,Vielesindauch durch guteWirthschaftzu einem aisisehnlichenVermögen gekommen,

»wir besondersinSchlesiengeschehenUndinPommern würde manches nachder Schlesjscheu

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»Metho(1emitVortheil eingeführrtwerden können, besonders durch bessere Einrichtungenmitden « ,,Sil)äfereiennnd demViehstande

»Auchwill ichgerne fernerhinnnd jährlich,so lange ich lebe,demLande Monat-erinne-

»Ge«ldergeben. Ich lasseeineoder anderthalbMillionen mehrimTresor oder nicht,das ist

«gleichoiel,und besserwenn ich nochin meinem Leben damit Gutes stifte«

DiesehochherzigeHingebungdesKönigsbethätigtesichauchinderfortgesetztenpersön- lichenTheilnahmean derPflegederlandschaftlichenEinrichtungen Das MärkischeKreditiustitut wollte anfänglichnichtdengewünschtenFortgang nehmen,diePfanleriefsemissioudererstenfünf Jahre erreichtenur Z1,-"2Millionen Thalerund dabeiwaren 60000 Thalervon dem Stiftungs- fondszugesetztDer Königordnete eineRevisiondes Reglementsan, wlechedieTaxaufnahme nnddiePfandbriefsbewilligung erleichterte,gleichwohlnichtdenerwarteten Erfolghatte. Diealle Güter umfassende("83eneralgarantie,au welchernachderAnsichtdesKönigsfestgehaltenwar, fand fortdauernden Widerspruch Der Königbeauftragteunterm Z.Dezember1783 den(83ros3-kanzler von Earmer von Neuem »diellmstäudeeinBischenzuexaminiren und vorhernachzusehew

»wir eigentlichdamit beschaffen sei.« Man berichtete,daß»weilinAnsehungdes nen- ,,1närkischenKreditshstemskeineVereinigungdergesammtenStände zuerwarten stände,das beste

»Mittel sei, daßdiejenigenderStände, welchedaran theilgenommen,sichfürsichalleinzusammen-

»thäten.« Daraufhin wurde abweichend von denanderen Landschaften die General- garantieinder Mark aufdie»zum Kreditwerkverbundenen« d.h. aufdiebepfandbrieften(83üter beschränkt AuchdieWahlderLandschaftsrätheund Direktoren überwachtederKönigmit be- sonderer Sorgfaltund versagtedieBestätigung,wennnichtverständigeund zuverlässigePersonen gewählt wurden, daraufhinweisend,daß »dieGeschäfteserieuse traktiret werden müssen.«

Friedrich WilhelmH.sagtedenwestpreußischenStänden bei derHuldigunginKönigs- bergdieGewährungeinesKreditinstitutszu. DieVerschuldungdesGrundbesitzesinWeftpreußen

war damals zwar keineübermäßige.EineZusammenstellungaus jenerZeitberechnetedenWerth sänuntlicherRittergüterderProvinzaufrund 12Millionen und dieSchulden derselben aufrund 51X2Millionen Thaler. Gleichwohlwar —- wie Earmer demKönig berichtet—— dieLandwirth schaftinVerfall,als dessen Ursachen angegebenwerdens »Mangelan baarem Gelde und dessen

«Cirku·l(1ti0nindieser Provinz,wo Fabriquen,Handlungund andereZweigederludustrie sich

»nurnochinihrer Kindheitbefinden;dieschlechteWirthschaft,welchemitden Revenüen mancher ,,Großen,besondersderin»Pohlenlebenden Gutsbesitzergetrieben wird;.«die daraus folgende ,,1Inordnnugund SaumseligkeitinAbführungderCapitalisenundZinsenund das aus diesen

»Quellenentspringendeallgemeine Mißtrauendes inn- und ausländischenPublici in eine ,,1nit solchenGütern zu bestellende Sicherheit«-.Der ZinsfußsollmindestensTProzent, oft auch8 bis 10 Prozentbetragenhaben. Schon unterm 2.November 1786 —- wenige Monate nachdeinRegierungsautritte —- erließderKönigdenBefehlzur Errichtungder West-

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«preußischenLandschaft. ZudemBehufetrat einVon ihmaus denStänden ernannter Ausschuß (,,Oomittåe«) unter dem Vorsitzedes Schlesischen LandschaftsrepräsentantenGeheimrath

von Mützschefahlals Königl. Kommissariusund unter Zuziehungdes Kammergerichtsrath KühzezurFührungderProtokolle—— am 9.Februar 1787 zuKonitz zusammen·

,

Die Mit- gliederdes Ausschusseswaren:

derKönigl. PolnischeKron-GroßnotarGrafvon Mielzinski aufGollanz, derKönigl.Polnische Generallieutenant Grafvon der Golz auf Grabionne, derKönigl.PolnifcheGeneralmajorGrafvon Krockow aufKaaz, derKönigl.PreußifcheOberstGrafvon Krockow auf Krockow, derKönigl. PolnischeGeneral-Adjutant Grafvon Grabowski aufKrulikowo, derKönigl. Polnische Oberstvon Tiedemann aufRussoczin, derKönigl.PolnischeKammerherrvon Unruh aufFuhlbeck, derKönigl· Kammerherrvon Lebinski aufSalenzin, derKönigl. Kammerherrvon Kalkstein aus Klonowke, und derKönigl. Kammerherrvon Grabowski auf Lissow.

DazukamimLaufeder Verhandlungenals eilftes Mitglied(fürdenMarienwerder- MarienburgerKreis)Hans von Auerswald auf Faulen. Der WortführerderStände war

hauptsächlichGrafvon der Golz.

Der Berathungwurden dielandschaftlichenReglements fürSchlefienund Pommern, eine InstruktionCarmer’s und derdarnachvon Kühze ausgearbeitete Reglementsentwurffür dieWestpreußischeLandschaftzuGrunde gelegt. InnerhalbvierzehnTagenwar das Reglement

—- bisaufeinige Differenzen,überwelchesichdieStände mitdemKöniglichenKommissar nicht einigenkonnten —- fertig gestellt, desgleichendie,,Gseneraldetaxations principja« festgesetztund überdieersten Einrichtungender Verwaltung grundlegendeBeschlüssegefaßt.Die unerledigt gebliebenen Gegenständewaren vornemlich:dieEintheilungderLandschaft(obinzweiDeparte- ments,wiedieRegierung,oderinvier,wiedie Stände wollten),derSitzderGeneral-Direktion (obGraudenzoderDanzigoderElbing),dieHöhedesZinsfußesderPfandbriefe (ob41X2oder nur 4Prozent)unddieAusdehnungderKreditgrenze (obbis1X2oder bisShodesGutswerths).—- Diese Punktefanden ErledigungaufderKonferenzzuBerlin,welchedortam 28.März1787unter demVorsitzedes Großkanzlervon Earm ermitdrei Deputirtendes Ausschusses (Mielzinski, Krockow und Golz) und dem dazuinzwischenvom Jnowratzlawer KreisegewähltenKammer- herrnvon Wolsky stattfand. Eswurde dieBildungvon vierDepartements(dernochgegen- wärtig bestehenden) nachgegeben,als SitzderGeneral-Direktion Graudenz bestimmt(1797kam dieselbe nachMarienwerder),dieHöhedes ZinsfußesderPfandbriefeund des darüberhinaus

vom Schuldnerzuzahlenden ,,Quittungsgrofchen«(des VeitrageszudenVerwaltungskosten)aus

demReglementganzweggelassenunddiediesfällige FestsetzungderVerwaltung überwiesen,die

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Kreditgrenze aufdieHälftedes Gutswerthsbeschränkt,jedoch vorbehalten,besondersnothleiden- denBesitzernausnahmsweisenocheinSechstel, mitderVerbindlichkeitzur Tilgung innerhalb zehn Jahren, zugewähren.

"

.

Drei Wochendaraufam 19.April1787 erfolgtedielandesherrliche Bestätigung(Kon- firmation)desWestpreußischenLandschafts-Reglement»alseines zu ewigen Zeiten bestehenden Landesgesetzes«.Jn Verbindung damit erging aufAnsuchenderStände dieAssekurationsakte vom 12.Mai dess. J., wonachdieaufderenGütern haftendeordinaire Kontribution niemals erhöhtwerden sollte.

Die WestpreußifcheLandschaft umfaßtnoch heute sämmtlicheadeligeGüter derfrüheren Erbprovinz Westpreußen,wiesolchezurZeitderGründungdesInstituts bestanden hat, einschließlich des jetztderProvinzPosenangehörigenNetzdistrikts,und derfrüherzuOstpreußengehörigge- wesenenehemaligen HauptämterMarienwerder und Riesenburg. AuchdieKreise,inwelchedie vierLandschaftsdepartements (Danzig früherAltschottland, so genannt nacheinemVororte dieser Stadt, welche1787 noch nichtzu Preußengehörte—, Bromberg, Schneidemühlund Marienwerder)eingetheilt sind, entsprachenderdamaligen Kreiseintheilung

DieGeneralgarantie erstrecktsichaufsämmtliche»zumKreditwerke verbundene Güter«-, also auch aufdienichtbepfandbrieften. Ursprünglichsolltezwar das von demdurch Königliche Ernennung eingesetztenAusschusse entworfeneLandschafts-Reglement»dengesammtenStänden«

vorgelegtund erstunter deren Zuziehungdasselbefestgestelltwerden. DieseAbsichtwurde wohlwegen derdamit verknüpftenWeitläufigkeiten—- fpäteraufgegeben. Jn demdielandes- herrliche Bestätigungdes ReglementsnachsuchendenBerichtedesAusschusseswird gesagt:

»Sämmtliche Stände der Erbprovinz Westpreußenund derzuOstpreußengehörigen

»KreyseMarienwerder aeeeptirendie derProvinz angekündigteAllerhöchsteKöniglicheGnade

»intiefsterDeootion ...und unterwerfen...dienachstehendenGrundsätzezum Behufedes ,,neuen Landschafts-Systems (das Reglement)der allererlauchteftenKöniglichen Beurtheilung

»undBestätigung«

.

JnderAllerhöchstenBestätigungsurkundewird erwidert:

,,Erwarten dagegenaber auch,daßkeiner von allen GutsbesitzerninderProvinz

»Westpreußenund damit verbundenen Distrikten,dieihm durch gegenwärtigeLandschaftlicheVer- ,,bindungwiderfahrende Wohlthatverkennen odersichgar davon selbst ausschließenwerde;

»Versehenuns vielmehrzu einemjedenUnsererdortigengetreuenLandstände,dass derselbe ,,dieser aufdensolidesten Grundsätzenberuhenden Verbindung,dieebensowohldas allgemeine,

»alsdas besondereBesteeinesJeden, ohnedie geringste Gefahr oder Nachtheil für irgend

»JemandzurAbsicht hat, umoeigerlichbeitreten und solchergestaltdergesammteAdelsichver-

»einigenwerde,seinederHülfe bedürfendenMitgliederpatriotischzuunterstützen;siedadurchbei

»dem BesitzihrerGüter zuerhalten; auchalle schädlichenFolgen, welcheeineschlechteund 4

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