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Hohes Staats - Ministerium! [Incipit] Der Herr General-Major von Willisen hat sich der Provinz Posen als Commissarius zu ihrer Reorganisation angekündigt. [...] Bromberg, den 16. April 1848

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Hohes Staats-Ministerium!

# ^ e r Herr General-Major von W illis e n hat sich der Provinz Posen als Commis- sarius zu ihrer Reorganisation angekündigt.

W ir wollen für einen Augenblick die Zweideutigkeit bei Seite legen, in wel­

cher derselbe nach seiner Proklamation vom 9. c., nach seiner späteren Erklärung und

nach seinem ganzen Verfahren vor der gesummten deutschen Bevölkerung erscheint.

W ir fragen nur, ist es möglich, daß ein Beamter, ein Einzelner, mit einer politischen Sendung unumschränkt beauftragt sein könne, von deren Lösung der Friede

Deutschlands und Europas, das G ut und Leben von mehr als einer M illio n Men­

schen abhängig ist? Is t es möglich, daß mit den Feinden und Verräthern unserer

deutschen Sache und unseres Vaterlandes Angesichts ihrer drohenden Sensen und Lan­

zen über das Schicksal patriotischer Unterthanen wir können sagen Gericht ge­

halten wird? Diesem Einen sollte Vollmacht gegeben sein, die Ehre des Preußischen M ilita ir s , mitten im Laufe eines, wenn auch wenig rühmlichen Sieges doch des Sieges

vor Mördern und Räubern in den Staub zu legen? jene Empörer, die rings um sich her Schrecken und Wehklagen verbreiten, in dem Augenblick ihrer Ge­

fangennahme der Justiz zu entreißen, ihnen im Voraus die Königliche Gnade zu ver­

künden, und die Desorganisirten in eine organistrte Bande umzuwandeln?

Ohne uns heut auf die Erörterung einzulassen: „an welchen Abgrund wir

durch diesen Einen geführt sind, und welches maßlose Elend der Erfolg sein kann,"

glauben wir uns vollkommen zu der Ueberzeugung berechtigt:

daß der Herr General-Major von W illis e n mit einer solchen Vollmacht

nimmermehr versehen sein kann; sonst würde unfehlbar Ein hohes Staats- Ministerium durch einen öffentlichen Erlaß die Provinz von der bedeutenden

Sendung und der noch umfangreicheren Berechtigung dieses Beamten zuvor

in Kenntniß gesetzt haben.

Indem wir demnach mit Recht präsumiren dürfen, daß der Herr General-

Major von W illis e n seine Vollmacht bei Weitem überschritten, balten wir uns zu dem allergehorsamsten Antrage berechtigt:

Ein hohes Staats-Ministerium wolle den Herrn General-Major von W i l l i ­

sen nicht nur von seinem Posten abberufen, sondern auch in Anklagestand ver­

setzen und für das unschuldig vergossene B lu t unserer Mitbürger wie für die

an ihnen begangenen Räubereien zur allerstrengsten Rechenschaft ziehen, uns aber von dem Geschehenen in Kenntniß setzen.

Bromberg, den 16. April 1848.

Der Central -Mrgerausfchuß für den Netzdistrikt zur

Wahrung Preußischer Interessen int Großherzogthuin

Posen.

(Folgen die Unterschriften.)

An

Ein Königliches Hohes Staats-Ministerium

zu

Berlin.

Bromberg, Druck der Grünauerschen Buchdruckerei.

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