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Ew. Hochwohlgeboren theilen wir anliegend die Anklage = Akte mit, welche wir gestern gegen Sie zu erlassen und an das Staats=Ministerium (...) : Bromberg den 18. April 1848

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Academic year: 2022

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Ew. Hochwohlgeboren theilen

w

ir anliegend die Anklage-Akte m it, welche

w

ir gestern gegen Sie

zu erlassen und an das Staats-Ministerium abzusenden für angemessen erachtet haben. Offenheit

und Oeffentlichkeit sind die Aegide, unter welcher wir handeln, und in diesem Sinne wollen wir

die Mittheilung an Sie verstanden wissen.

Der Schritt, den wir gethan,

w

ir wissen es, er ist ein außerordentlicher, aber Sie erleich­

tern uns die Motivirung desselben durch die Handlungen, welche täglich mehr Ihre Feindschaftund

Parteilichkeit gegen Ihre deutschen M itbürger ins Licht setzen.

Sie haben nach der heute officiell von der hiesigen Regierung geschehenen M ittheilung sich

veranlaßt gefunden, den Landräthen des BrombergerNegierungs-Bezirkes, mitAusschluß desBrom­

berger und Wirsitzer Kreises, Beisitzer polnischer Abkunft an die S eite Zu setzen. Diese Maaß­

regel ist ebenso willkürlich als gesetzwidrig.

1. Sind Sie mit der Reorganisation desGroßherzogthums Posen im polnischen Sinne betraut,

so sind Sie es nur als berathendes Organ. Die gedachteMaaßregelist aber ein wesent­

licher Ausfluß der erekutiven Gewalt. Sie haben sich eine solche angemaßt, Sie haben

daher Ihr Mandat verletzt.

%DasMandat, welches Sie an die Spitze der Reorganisation stellte, machte dieselbe von der Bedingung abhängig, daß die polnischen Bewohner zur gesetzlichen Ordnung derDinge

zurückkehren werden. Dies ist, wie Sie wohl wissen, aber nicht wissen zu

w

ollen scheinen,

nicht der Fall. Die entsetzlichsten Unthaten werden täglich von Ihren polnischen Freunden

verübt. In diesem Augenblick kommt uns die Kunde zu Ohren, daß von den bewaffneten

polnischen Horden in Wreschen unschuldige Kinder ermordet, und einLehrer jüdischen Glau­

bens geblendet worden ist. Sie haben daher Ihre Mission überschritten, und IhrMandat

wiederum verletzt.

3. Die Kabmets-Ordre vom 14. d

.

M. hat, wenn auch nichtdenWorten, sondern dem klaren,

keiner Deutelei fähigen Sinne nach, den Netzdistrikt von jederReorganisation ausgeschlossen.

Der Jnowraclawer Kreis gehört zu demselben. Die Beiordnung eines polnischen Beiraths

für einen preußischen Landrath involvirt eine Maaßregel der Reorganisation. Sie- haben

daher den Willen Ihres Königs mit Füßen getreten. Die hiesige Königliche Regierung

hat bekannt gemacht, daß sie die Landräthe ihres Bezirkes angewiesen, dieRathschläge, oder

gar Anordnungen dieser polnischen Beiräthe abzulehnen, erforderlichen Falls durch Requi­

sition des Militairs mit Waffengewalt zurückzuweisen. Wir geben dieser Anordnung nicht

blos unsere volle Zustimmung, sondern erklären auch, daß wir und, wir hoffen, mit uns

die deutsche Bevölkerung des Großherzogthumö Posen mit unserm Gut und Blut dieselbe

unterstützen werden.

Diese Thatsachen allein, Herr General, werden genügen, unsere Anklage gegen Sie zu

begründen und zu rechtfertigen. Es ist möglich, daß die erceptionellen Zustände, in denen

w

ir le­

ben^ diese Anklage zurückweisen oder Sie von derselben entbinden werden»

Aber es giebt einen Richter, dem wir Alle unterliegen,

die Geschichte-

und diese

w

ird einst sagen:

„daß inderZeit,in welcher das deutsche Volk Phönir gleich aus dem Staube seiner Er-

niedrigung sich erhob, es Einen gab, der dasselbe verrathen, und dieser Eine war

der General-Major tn Willisen."

Vromberg den 18. April 1848.

Per Eentral-Pürgerausschuß für den Nehdissrikt jitr Wahrung Preußischer Interessen int Großherzogthum Posen.

An

den Herrn General-Major

v.

W illisen, Ritter rc.

Hochwohlgeboren

zu

Posem

Gedruckt bei C. Sasse in Bromberg.

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mark angrenzenden deutschen Kreise des Großherzogthums Posen kein Zweifel obwalte, so erklären wir hiermit ans das Feierlichste, daß wir unsere deutschen Brüder in jenen Kreisen

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