Kreis-
la t tfür den Kreis Marienburg Westpr.
ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.
Nro 140
LaudrätlicheBekanntmachungem
Nr. 1. Marienburg,den17. Februar»1905.
Es istdieWarnehmung gemacht worden, daß »invielen FällendieAnliegeranKleinbahnstreckeusichGrenzverletzuugen zuSchulden kommen lassen,indemsiebeiGelegenheitder sickerbestellungdieeingesteintenGrenzen nicht genügendbeachten.
DieGrenzsteinewerdenbeimPflügenausihrerLagegedrückt undwird dieAckerng innerhalbderBahngrenzen so nahean diejSeitengräben jheran vorgenommen, daßdie Ränder der Seitengräbenoftvollkommen abgekämmtnnddieSeitengräben selbst durch aufgepflügtenBoden verschüttetwerden« .
Auch unterlassenesdie«Aniieger häufig, ihre Ack:rgerät- fchasten,namentlichEggen,beimUeberschreitenderUeberwege hochzunehmen. HierdurchwerdendieSteinbesestigungender Ueberwegeausgerissenund dieFahrtrinnen ausden Ueber- wegenmitBoden undSteinen vollgefüllt,woraus diegrößten Unglücksfiille,wieEntgleisenderZüge, entstehenkönnen.
Indem ich erneut aufdiePolizeiverordnungvom 18.
'
Februar1899 (KreisblattNr.«15) hinweise, ersuche ichdie Kreiseingesessenen,zurVermeidungvon Bestrafunansich jeder
,BeschüdigungderKleinbahnanlagenzuenthalten.
Nr.2. , ,Marienburg,den20. Februar—1905.
DenBesitzernvonBaumvflanzungen,in derenNähereichs- eigene Telegrapheniund Fernsprechanlagen verlaufen,wird Unheimgegebemdie zurSicherung desBetriebes erforder- lichen Ausiisiuugeu biszum15. April d. Is. unter Berücksichtigngdes NachwuchsesinsolchemUmfangeauszu- führen,daßdie Zweige auch nochim Herbste nach allen Richtungenmindestens60am vondenLeitungen entfernt sind (§(-des TelegraphenwegesGesetzesvrim»18.Dezember1899 undPunkt1derzugehörigenAusführungsbestimmungen)Aus-
Marienburg, den22.«Februar-.« 1905.
üstungen,die-innerhalb dieser Fristnichtodernicht genügend ausgeführtsind,werdenvonderReichs-Telegraphenverwaltung
vorgenommenwerden. —
Nr. 3. Marienburg,den 17. Februar1905.
Das KöniglicheProviantamtinRiesenburg hatdenAu- kanf von Hafer und Heu endgültiggeschlossen. Der Antan vonStroh istwegenMangelsan verfügbarenUnter- bringungsräumenausdieDauer von d—4 Wochenunter-
»brocheu.
Bekanntmachungenanderer Behörden
Nr.I. Die Gemeinde-Vorständewerden ersucht,die
«sunimarifchenMutterrolleu zur Berichtiguug einzu- reichen.
Marienburg,den 20. Februar1905.
KöniglichesKatasteramt. Hiuze. Nr.2. DerPlanüber dieErrichtung ein-er ober- irdischeu Telegraphenliuie aufdemGemeindewege längs desLindenauerKanals undan derwestlichenUferböschungdes Kanals liegtbeidemPostamt»inMarienburg(Westpr.)aus.
Danzig,den 16. Februar1905. .
KaiserlicheObersPostdireltion.i
Nr... Z. » Die zum hiesigen Amtsbezirk gehörigen Ge- meindevorstandewerdenersucht,diefutuurischeu gMutterrollen behufsNachtragungderfür-dasnächsteRechnungsjahr gültigen Veränderungenbis spätestensl. März dJs. hierherein- sendenzuwollen. -
Dirschau,den16. Februar1905. ’
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KöniglichesKatasteramt Druckvon"O«.Halbkfarienbuw