• Nie Znaleziono Wyników

Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 22. Februar, Nr 14.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Share "Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 22. Februar, Nr 14."

Copied!
2
0
0

Pełen tekst

(1)

Kreis-

la t t

für den Kreis Marienburg Westpr.

ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.

Nro 140

LaudrätlicheBekanntmachungem

Nr. 1. Marienburg,den17. Februar»1905.

Es istdieWarnehmung gemacht worden, daß »invielen FällendieAnliegeranKleinbahnstreckeusichGrenzverletzuugen zuSchulden kommen lassen,indemsiebeiGelegenheitder sickerbestellungdieeingesteintenGrenzen nicht genügendbeachten.

DieGrenzsteinewerdenbeimPflügenausihrerLagegedrückt undwird dieAckerng innerhalbderBahngrenzen so nahean diejSeitengräben jheran vorgenommen, daßdie Ränder der Seitengräbenoftvollkommen abgekämmtnnddieSeitengräben selbst durch aufgepflügtenBoden verschüttetwerden« .

Auch unterlassenesdie«Aniieger häufig, ihre Ack:rgerät- fchasten,namentlichEggen,beimUeberschreitenderUeberwege hochzunehmen. HierdurchwerdendieSteinbesestigungender Ueberwegeausgerissenund dieFahrtrinnen ausden Ueber- wegenmitBoden undSteinen vollgefüllt,woraus diegrößten Unglücksfiille,wieEntgleisenderZüge, entstehenkönnen.

Indem ich erneut aufdiePolizeiverordnungvom 18.

'

Februar1899 (KreisblattNr.«15) hinweise, ersuche ichdie Kreiseingesessenen,zurVermeidungvon Bestrafunansich jeder

,BeschüdigungderKleinbahnanlagenzuenthalten.

Nr.2. , ,Marienburg,den20. Februar—1905.

DenBesitzernvonBaumvflanzungen,in derenNähereichs- eigene Telegrapheniund Fernsprechanlagen verlaufen,wird Unheimgegebemdie zurSicherung desBetriebes erforder- lichen Ausiisiuugeu biszum15. April d. Is. unter Berücksichtigngdes NachwuchsesinsolchemUmfangeauszu- führen,daßdie Zweige auch nochim Herbste nach allen Richtungenmindestens60am vondenLeitungen entfernt sind (-des TelegraphenwegesGesetzesvrim»18.Dezember1899 undPunkt1derzugehörigenAusführungsbestimmungen)Aus-

Marienburg, den22.«Februar-.« 1905.

üstungen,die-innerhalb dieser Fristnichtodernicht genügend ausgeführtsind,werdenvonderReichs-Telegraphenverwaltung

vorgenommenwerden.

Nr. 3. Marienburg,den 17. Februar1905.

Das KöniglicheProviantamtinRiesenburg hatdenAu- kanf von Hafer und Heu endgültiggeschlossen. Der Antan vonStroh istwegenMangelsan verfügbarenUnter- bringungsräumenausdieDauer von d—4 Wochenunter-

»brocheu.

Bekanntmachungenanderer Behörden

Nr.I. Die Gemeinde-Vorständewerden ersucht,die

«sunimarifchenMutterrolleu zur Berichtiguug einzu- reichen.

Marienburg,den 20. Februar1905.

KöniglichesKatasteramt. Hiuze. Nr.2. DerPlanüber dieErrichtung ein-er ober- irdischeu Telegraphenliuie aufdemGemeindewege längs desLindenauerKanals undan derwestlichenUferböschungdes Kanals liegtbeidemPostamt»inMarienburg(Westpr.)aus.

Danzig,den 16. Februar1905. .

KaiserlicheObersPostdireltion.i

Nr... Z. » Die zum hiesigen Amtsbezirk gehörigen Ge- meindevorstandewerdenersucht,diefutuurischeu gMutterrollen behufsNachtragungderfür-dasnächsteRechnungsjahr gültigen Veränderungenbis spätestensl. März dJs. hierherein- sendenzuwollen. -

Dirschau,den16. Februar1905.

KöniglichesKatasteramt Druckvon"O«.Halbkfarienbuw

(2)

Cytaty

Powiązane dokumenty

Die Herren Ortsschnlinspettoren nnd Standesbeamten werden ersucht, mir von jedem in ihrem Amtbezirk vorkommenden Todessalle eines in den Nabestand versenten Lehrers unter Mitteilung

Die Gestellungspflichtigen müssen beider Musterung zur Vermeidung von Strafen ihre Losnngsscheine mitbringen- Diejenigen, welchen die Papieke Abbavdett gekommen sind- müssen

Durch Erlaß des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Westpreußen vom 25. 695 ist M GUUVMM Mageudautz in Wernersdorf zum Amts- Ukstkbsv für den Amtsbezirk Wernersdorf ans eine dlnitss

Diijenigen, welchen die Papiere avdauden gekommen sind, müssen sich rechtzeitig Duplikare beschafft-m Die Magisträte, sowie die Herren Guts- nnd Gemeindevorfteber werden erfucht,-

Die Magisträie, sowie die Herren Guts- und Gemeindevorsteher werden ersucht, daran vsmagstens zu halten, daß die Militckrpflichtigen im Besitz der erforderlichen Papiere sind..

Dezember 1868, früher in Kollofomp jetzt unbekannten Aufenthalts, ift zur Untersuchungshaft zu bringen, weil er der Beleidigung und Verläumdung (Vergehen nach §§ 185, 186, 123 St.

Indem ich bemerke, daß die beteiligten Krankenanftalten und Aerzte mit entsprechenderWeisung versehen sind, ersuche ich die Ortspolizeibehördenvorkommendensalls nach der Herkunft

Diejenigen Herren Gemeindevorsteber des Kreises, welche meiner Kreisblattsverfügung vom 10. Januar 1903 betreffend Auslegung der Gemeindegliederlisten noch nicht ent- fprochen