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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 8. Februar, Nr 10.

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- für den Kreis- Marienburg Westpr.

ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.

Nr- 10".. Marienburg, den 8.Februar

W- TI-

1905.

LandrätlicheBekannnnachungen.

Nr. 2. Marienburg,den 28. Januar 1905.

Das Kreis-Ersatzgeschäft fürden Kreis Marienburg wirdindiesem JahrenachfolgendemPlanabgehaltenwerden:

1.In Grnnan bei"Liedtke.

Montag-, den 20. Februar 1905,T»vorm.8,30 Uhr.

Musterng der Militärpflichtigenans denOrtschaften:

Altrosengart,Baalau, Efchenhorst,Kuckuck,Markushof, Thiens- dorf, Hohenwalde, Reichhorst, Rosenort, Schwansdorf, Wengeln, Wengelwalde,Augustwalde, Cambenan, Cronsnest, Sorgenort, Thiergart,-Thiergartsfelde,Pr.Rosengart-, Stalle,Thörichthofs

Grnnau,Pr. Königsdorf» .

, ·

2. In Anfeivkoki Epp.

Dienstag, den21. Februar 1905, vorm. 8,15Uhr.

Musterung derMilitärpflichtigenaus denOrtschaften:

Altfelde, Klettendorf, Notzendorf, Parwark, Pruppendorf, Reich-»

seide, "Fischau, Fifchanerseld, Klakendorf, Kykoit, Rothebude, Schlablau, Sommerau, Jonasdorf, Katznafe, Königsdorf", Schönwiese.

3.Jn Wernersdorf beiRömer.

Mttwoch den22. Februar 1905, vorm. 10 Uhr.

MusterungderMilitärpflichtigenaus denOrtschaften:

PietehKl.Montan, Montauerforft, Wernersdorf, Altweichsel, Biefterfelde,Kunzendorf,Gr.Montan,Adl.Renlan, Mielenz, Schbnau,Altmünfterberg.

4.Jn Tiegenhof inPay-ensan »HotelduNord-ts; . O.Donnerstag,den 23.Februar 1905, vorm. 101X,Uhr.

Musterung der Mititärpflichtigenaus denOrtschaften:

Platenhof,Reimerswalde,Tiegenhagen, Altebabke, Beiershorst, Brunau,Jankendorf, Kalteherberge, Küchwerder, Rehwalde, Schar-dataHalm, Tiegenort, Fürstenwerder,Altendorf, Peters- hugen,Pletzendorf,»Reiuland, Stobbendorf,Neumünsterberg, Neuteicherwalde,Vierzehnhubem Orloff, Orlosserfelde, Pietzten- durf, Ladekopp.

b.Freitag, den24. Februar 1905, Vorm. 101X2juhr.

Musterungder Militärpflichtigenaus denOrtschaften- Neunhuben,Tiege, Maximal-, Röckenau,Schöneberg,Schönste- Baarenhof, Bärwalde, Vogtei, Tiegenhof.« Z.In Neuteich, nichtwie inderBekanntmachung vom

«28.Januar d.Js. gesagt,iutDeutschen Haufe, sondern imSchröder7schenLokale.

S-Sonnabend, den25.Februar 1905, vorm. 10 Uhr.—

Musterungder Militärpflichtigenaus denOrtschaften:

Bröske,Mierau, Neuteichsdorf, Neukirch,Prangenau» Schön- hde Neuteicherhinterfeld,Barendt, Palschau, Pordenau, Brod-

Cck-Lindenau,Niedau,Tannsee, Jrrgang.

Montag, den27. Februar 1905, vorm. 10 Uhr.

MusterungderMilitärpflichtigenaus den Ortschaften:

-Altenau, Gr.-Lichtenau,Parschau, Truppenfelde, Damerau, LießmhKl.-Lichtenau,Eichwalde, Leske, Tralau,Trampenau, HeubudemWarnun,Neuteich.

,

«pas-.

6.In Marienburg, imGesellschaftshanse.

·

(Marfchallftraße.) « a. Dienstag, den28. Februar 1905, vorm. 9Uhr-

MusterungderMilitärpflichtigenaus den Ortschaften:

Schloß-Kalthof, Dammfelde, Simonsdorf, Stadtfelde, Vogel- fang, Blumstein, Wiedan, Halbstadt, Herrenhagen, Schadwalde, Kaminke, Hoppenbruch, Liebenthal, Lindenwald, Sandhof, fo- wiederjenigen Militärpflichtigenaus der Stadt Marienburg, welcheindenJahren 1883 undfrüher geboren sind. .

b. Mittwoch, den 1.März1905. vorm. 9 Uhr.

Musterung der Militärpflichtigenaus den Ortschaften:

Gnojau,Gr.-Lesewitz, Kl.-Lesewitz, Tragheim, sowie derjenigen Militärpflichtigenaus derStadt Marienburg, welchein dem

Jahre 1884 geboren sind. «

r. Donnerstag, den 2.März 1905, vorm. 9Uhr.

MusternngdersMilitärvflichtigenaus derStadt Marien- burg, welcheimJahre1885 geboren sind.

el.Freitag, den3.März 1905, voren. 9Uhr.

Lofung,bei der zuerscheinendenMilitårpflichtigendes Jahrganaes 1885 überlassenbleibtnndKlassisilation. »

Eine Stunde vor BeginndesGeschäftsmüssen sämtlichezur Vorstellungkommenden Militär- pflichtigenaufdem Sammelplatzevor dem Ge- schäftslokaleanwesendsein. Die beorderten Gen- darmen habendieselbenordnungsmäßigaufzustellen und an der Hand der Verleselistevortreten zu

lassen. . - s

Zur Gestellung sind, soweit sie nicht ausdrücklichdaraus entbunden sind, verpflichtet, sämtlichein dem Jahre 1885, sowiedie 1884 und1883 geborenenundetwaigenälteren Militärpflichtigemwelche nochnichtimstehendenHeere-oder inderMariae gedient, aucheineendgiltige Entscheidung noch

nicht erhalten haben. «

Die Magifträte,sowie dieHerrenGuts- undGemeinde- vorsteherhabenalleGeftellungspflichtigenzu denvoraenanuten Terminen unter der ausdrücklichenVerwarnung zu bestellen, daß dieSäumiaenoder Ausbleibenden bestraft undevei-itl..als unsichereDienstvfltchtigebehandelt werden wiiioen.

Die vorgeladenenMilitärpflichtigensindin einVerzeichnis (siehe nachstehendes Muster) aufzunehmen Dasselbeistmir bisspätestensden 10. Februar d.Js. einzureichen.

Werdurch KrankheitamErscheinenimMusterungstermine verhindertist, hateine ärztliche Bescheinigung einzureichen, welche, sofernderausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durchdenzuständigenHerrn Amtsvorfteherbeglaubigtsein muß.

Gemütstranle, Blödsinnige, Krüppelkönnenauf Grundeiner solchen vorher einzureichendenBescheinigungvonderGestellung befreitwerden. Diejenigen, welchetaub, fchwerhörigoder taub- stutnmsind, haben hierüberebenfallseine ärztlicheBe- fcheinigung im Musterungstermiu vorzulegen, dagegen haben die, welchean Epilepsie leiden, auf eigene Kostendrei glaubwürdige Zeugen für ihre BehauptungimMusterungss termine zugestellen.

- -

(2)

AlleLehrer, welchezur Musterunggelangen,, haben der Kommission ihrPrüfungszeugnis dorzulegen

DieGestellungspflichtigenmüssenbeider Musterung zurVermeidungvonStrafen ihre Losnngsscheine mitbringen- Diejenigen, welchen die PapiekeAbbavdettgekommen sind- müssen sich rechtzeitig anlikate beschaffen.DieMagisträte, sowiedieHerrenGuts- undGemeindevorsteherwerden ersucht, darauf strengstenszu-halten,daßdieMilttürpflichtigenim BesitzdererfrrderlichenParieresind.

Die Mannschaftenmüssen,am ganzen Körper

i rein gewaschen«undmitreiner Leibwäscheversehen und nüchternseinundsichwährenddesMusterungs-

"geschöfts,sowievaufdem Hin-und Rückwege,an- ständigund ruhigbetragen. -

Die Rekrutierungsstammrollensind zu dem Musteruugsterminevon denHerrenGemeinde- und Gutsborstehern mitzubringen.

Begründete Reklamationen der Militärpflichtigem einschließlichderMilitärpflichtigeu derseemännischen Bevölkerung, sind rechtzeitig bei dem zuständigen Polizeiverwalter bezw. Amtsvorsteher anzubringen.

Reklamatioxisanträge, welchederErsatzlommissionzurBegut- achtungnicht vorgelegenhaben, müssenvon derOber-Ersatz- kommission bestimmunasgemäßzurückaewiesenwerden, sofern dieVeranlassungzurReklamation nichterstnachbeendigtem Musterungsgeschästentstanden seinsollte.

"

Den Magifträten, sowie den Herren Guts- und Gemeinde-Vorstehern mache ichhierdurchaus- drücklichzur Pflicht, fürdiegehörigeVerbreitung dieserVorschrifteninihrem Bezirk Sorgezutragen.

Sie habenldeshalbdiegestellungspflichtigenMann- schasten bezw. deren Angehörige»inverständlicher -Weisezubelehrenund nötigenfallszu sichvor-zu-

laden. »-Nichtbefolgungdieser Anordnung müßte strengsten-sgerügtwerden.

"

DieHerrenPolizeiverwalter undHerren Amtsvorsteher ersuche ich,dieeingehenden GesuchezuprüfenundmirUnter Anschlußeiner ausgefüllt-enRetlancations-Nachweisungsofort zuüberreichenDerletzteren sind beizufügen:

1.DieTausscheineresp. Totenschein-.-der Eltern oderStief- elterndesRetlamanten,

2.-eineVescheinigungdes zuständigenAmtsvorstehersüber» dieAnzahlund dasAlter deretwa vorhandenenGe- schwisterund

.3. einAuszugans derGrundsteuer-Mutterrolle in«betreff desGrundstücksdesReilamanten,

4.etwaige amtsärztlicheBescheinigungüberdenGesundheits- zustanddesReklamanten bezw. seinerEltern.

» ReklamationsiNachweisungen,denendieseSchriftstückenicht beiliegen,werden den«Herren Amtsvorstehernzur Vervoll- ständigungzurückgegebenwerden. . ,

Die ManuschaftenderReserve, Landwehr, Seewehr,Er- satzreserveundMariae-Ersatzreserve, welche Ansprücheauf Zu rücksiellungbei eintretender Mobilmachung machenzudürfen glauben, haben ihre Gesuchebei demzuständigenHerrnAmts- .

Letzterewerden.

vorsteher bezw.Polizeiverwalter anzubringen ersucht,dieeingehenden Anträgezuprüerunddarübereine, nachdemuntenstehenden SchemaaufzustellendeNachweisung, ausdersowohldiemilitärischen,bürgerlichenund Vermögens- Verhåltnisseder Antragsteller,als auchdie obwaltenden be- sonderen Umstände-,welchedasBedürfniseinerZurückstellung bedingen, ersichtlichfind,bis zum 12.Februar einzureichem

«nunmehr inKraft getreten, Nachweisnng

der für den Fall einer .Mobilmachung zurückzuftellenden MannschafteaderReserve,Landwehr, Seewehr, Ersatzreserve

undMariae-Ersatzreserve.

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Ueber dieReklamationen und dieAnmäas auf Zurück- stellungnonPersonendesBeurtaubtenstannks wirdam3.März d.Js. entschieden werden. DieEltern desMitrtäslsflschttaem inderen Interessereklamiert wird,müssenm demMuster-nags- lokalezugegen sein«

Ausbleiben im Musterungsterminhat Nicht- berücksichtigungder Reklamationen zur Folge-

DiestammrollenführendenBehörden mache ich aufNach- stehendes aufmerksam:

I. DieStammrollen werden so schnellwiemöglichan dieBehördm gesandt werden, dürfenalsohier nicht abgeholt

werden.

2.DieLosnngsscheinebleiben indenHändenderMilitär- pflichtigennnd sindvon diesenimMusterungstermin mitzu- bringen.

3.DieGeburtsscheineder Miliiärvflichtigendesjüngsten Jahrganges aus fremden Bezirken sindzudenBelägender Stammrollen zubesten

4 DieNektar-unter-,sowiederen Eltern sind fürden 3.März nachMarienburgvorzuladen. «

Diese Verfügung istwiederholt ortsüblich bekannt

zumachen. "

Ich machediestammrollenführendenBehörden

«

fürdieBefolgungdergegebenenVorschriftenseitens derBeteiligtenverantwortlich.

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derGestellungspflichtigenaus .............. für1905.

·»

«

-

Ob,wann

Z undaus

Z Geburts- welcher

» Vor-undZuname Ortschaftzu-

Z. letztzur

Z Ort und g- . s Musterng

«

Kreis H Monat OFgewesen.

Nr.2. Marienburg,den 6Februar1905.

DieOrtspolizeibehördendesKreiseswerdenaufdasin Nr. 5des»"Amtsblattsfür1905 abgedrucktevon demWestpr.

Provinzial-Landtage unterdem 17. März 1904 erlassene ReglementzurAusführungdesGesetzesvom 22.April 1892, iGes S. 90) betreffenddieEntschädigungfüran Sulz- brand gefalleneTiere inderProvinz Westvreußen,hierdurch- hingewiesen·Nach § Isdes genanntenReglements ist die Milzbraudversiehernng in der- Provinz Westvrenszen DieOrtspolizeibehördener- suche ich daher, sich ungesäumtmit denBestimmungendes Reglementsvertraut zumachenundsobaldeinFallvonMilz-

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s-—22

oderRauschbrandverdachtzur Anmeldungtommi,dieihnen Mich§18Abs. 3desPreußischenGesetesvom 12. März 1881 obliegende Einberufung derSchiedsmänner sozuver- anlassen,daß dieselben möglichst gleichzeitigmitdemKönigl-

—-KreistierarzteanOrt undStellesind. (§»5desReglements,) Die fürdieBeurkundungder Schätzung erforderlichen Formnlarewird derKreistierarztinjedem Falle mitbringen.

DieOrtspolizeibehördenhaben nach erfolgter Schätzungdie Mksefüllten Urkunden,dem-VordruckaufSeite 2desFormulars entil-rechend,mitdennach §12Nr.2b. und Nr.2 e.Abs.2 MkgeschriebenenBefcheivigungenzuversehenund sodanndie befcheinigteSchätzungsurkundesowiedie nach §11 des Negxementz qufzustellendeLiquidation derSchiedsmänneran

mich einzureichen. · «

DasVerzeichnisdervomKreisausschußgewähltenSchieds- männer istinr Kreisblatt Nr. 8für1904 abgedruckt.

Nr. Marienburg,den 3.Februar1905.

Es istzurKenntnis gekommen, daßineinzelnen Fällen sittSchweinebestandwegenSchweineseucheoder wegenVerdachte dieSeuche lediglich deshalbunter Sperre gestelltworden ist-weilbei derFleischbeschaubei einemausdiesem Bestande stammendenSchweineUeberbleibseleinerfrüherenErkrankung UnSchweines-suchefestgestelltwurden. «

Hierzubemerkeich, daßdieFeststellungvonUeberbleibseln derSchweineseuchebei einerFleischbeschauallein eineGrund- lage fürdieAnordnungderSperrenicht gebenkann. Wenn lediglichUeberbleibselderSeuche(bindegewebigeVerwachsungen, Vernarbungen,eingekapselte, verläste Herde und dergleichen) EsbeiderFleischbeschau gefunden werden, so istesnicht erforder- Isch, diesen BefundzumAusgangspunktweitererMaßnahmen und Nachforschungenzu machen,denn dieser Schlachtbefund vermag nur darzutun, daßdieSchweineseuchefrüherindem

Bestande geherrschthat. .

Werdenaber bei derSchlachtvieh-nndFleischbeschaudie Erscheinungenchronischeroder akuter Schweineseuchegesunden, sp hatwenn sichdieHerkunftdesSchweinesermitteln läßt, inallen FällendieUntersuchungdesBestandesstattzufinden.

DasErgebnis dieserUntersuchungmußdarüberentscheiden, Ob dieSperre anzuordnen istodernicht.

« Sollte dieUntersuchungdesBestandeszu einemsicheren Urteileüber dasBestehenderSeuche nicht führen, so ist durch eineTötungund Zerlegungeines verdächtigenTieres 13 desReichsviehseuchengesetzes)dieDiagnosezusichern- NV·4. Marienburg, den6.Februar-1905.

DemKomiteefür denLuxuspferdemarkt inMarien- burghatderHerr MinisterdesInnerndie Erlaubnis erteilt,«

inVerbindungmitdem am 6.nnd 7.Juni 1905 statt- sindendenPferdemarkteeine- öffentliche Verlosnug von Pferden,Wagen und anderen Gegenständenzuveran- stalteuunddieLosein derganzen Mouarchiezuvertreiben.

Essollen150000 Losezu je1Je ausgegebenwerden und2451 Gewinne imGefamtwertevon 65000 JG zur Aus- spielnnggelangen. Die Ziehnngwird vorausfichtlicham s.Juni 1905 inMarienburg stattfinden. '. Nr.5.- Marienburg,den3.Februar1905.

In AbänderungmeinerKreisblattsverfügungvom2.Nov.

1901,KreisblattNr.-88, ersucheichdieOrtspolizeibehörden desKreises,etwaige Liauidationeu überPrämien für mIßerhalbderStaatssorsten gesungeneundgetöteteKreuzottern IS zum I.Januar jeden Jahres einzureichen.DieQuittuogen VerPrämienemofängersinddenLiquidationenalsBelagbei- zufügen. »

Nks Marienburg,den s.Februar1905.

Der StellmacherJohann TreppnerinHeubuden ist für dieGemeinde HeubudenzumGemeindediener und Voll-

Jkebuugsbeamteubestellt, bestätigtundvereidigtworden«

Z

..»»«« XII·X.v

Nr. 7. Marienburg,den 3.Februar1905.

Esist in letzter Zeit vorgekommen,daßdieStandesämter, Amts- und Gemeindevorsteherinihren Zuschriftenan deu Königl.KreisarztausderAdresseden Vermerk»Portopflichtige Dienstsuche«machen, ohnedenDienstftempel beizudriickem Esentsteht dadurchdemKreisarzteinStrafporto..

«

DieHerren Standesbeamten,Amts-nndGemeindevorsteher werben ersteht,-beiihren BriefendenAusdruckdesamtlichen Stempels nichtzuunterlassen.

Nr. 8.

»Marienburg,den 31. Januar 1905.

Es wird aufdenim Amtsblatt Stück 3von1905 unter Nr. 50 abgedruckten Nachtrag fürdieVorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens imHandwerksbetriebe vom30. April1904 hingewiesen.,- -

Nr. 9. Marienburg, den3.Februar 1905.

Der Durchschnittsmarktpreis inMarienburg im Monat Januar hat betragen:

a) für100 kg Weizen 16,50 »f-

b) » Roggen 13,00 ,,

a) » Gerste 14,75 »

ri) » Hafer. . . 13,80 »

e) » Erbsen gelbe 15,"50 »

f) ,, Eßkariosfeln. 7,00 -,,,,

g) » Richtstroh. . 4,00 »

h) » . Krummstroh. 3,00 ,,

i) » Heu . 7,00 ,

·Nr.Io. iMarienburg,den 3.Februar1905.

Jn Frankreich geltenAuslaudspässe nicht ohne weiteresals Legitimationbeider EmpfangnahmevonPost- sendnngen.Sie werdenvielmehrnur dann als vollgültige Beweisstücke fürdieJdentität des Empfängers angesehen, wenn sie

«

einindem betreffenden Ansstellungslandebevoll-

mächtigterfranzösischerdiplomatischer Vertreter oder KoufulvisierthatunddieseBescheinigungvondemMinister derauswärtigen AngelegenheiteninParis bestätigt istoder wenn sieinFrankreichvon einembevollmächtigtenKonsuldes Ausstellungslandes visiert sind.

Bekanutmachungenanderer Behörden.

Nr.I. «

Diejenigen UnterofsiziereundMannschaftenderReserve undLandwehr1.AufgebotsallerWaffen,die zum Eintritt in dieostasiatischeBesatzungsbriaadebereitsind,werden hierdurch aufgefordert; sichalsbald bei demzuständigenBezirksfeld-"

webelzu melden. .

Siemüssen sich fürdieZeitbiszum30. September 1907 zumDienstinOsiasien vertraglich verpflichten,können jedochvorAblaufder übernommenenDienstzeit entlassenwerden, sofern ihre DiensteinOstasien früher entbehrlichwerden-

Bedingungen für Annahmesind vorzugsweise-.Tropen- dienstfähigieitunddurchaus guteFührung.

AuchVerheiratetekönnensichmelden.

»

AllesnähereteilendieBezirlskommandosmit.

Danzig,den26. Januar 1905.

KöniglichesGenwalsKommando XVII. Armee-Korps. I Nr. 2. DerFürsorgezöglingKarlJulius Seherwitzkd welcherdemGutsbesitzer EnglischinKuppeubeiSaalfeldzur weiteren Erziehungin denDienst gegebenwar;istam31.Juli v.Js. aus seiner Dienststelleentwicheu.

Es wird um FestnahmeundZurücklieferungdesEnt- «

wicheneu durcheinen billigenabersicheren Ziviltransporteur indiehiesige Anstalt ersucht.DieRückführungskostenträgt

n dieAnstaltskasse.

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« Personalbefchreibnngt Familie-nannteScherwitzki,Vor- name: KarlJulius,Beruf:Dienstbursche,Geburt-ort:Rarienary Geburtstagnnd-Jahr:19;Okt.1884, Religion: evangelisch, Haare:rotblond,Stirn: gewöhnlich,AUSSUVMUSMDem-Umb- Ungenx blau, Nase undMund: gewöhnlich,Gefichtsbildung:

gewöhnlich,Gesicht-farb» rot, Gestalt: nnterfetzt, Sprache:

deutsch.Eltern: EigentümerKarl undWilhelmine get-«Jahnkes ScherwitzkkfchenEhelenteinMarienaxr.

« - «

TempelbnrgbeiDanzig,den31. Januar 1905.

- ProvinziabGrziehungssAnstalL

-

DerDirektor. Kranke.

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Kaiferlichen·Marine.

Nr.Z. Königlichehöhere Maschinenbanfchnle inVreslam

DernächsteKnrfnsbeginntam 3.April 1905.

ZumEintritt finderforderlich:dieReife für Ober-Sekunda;

nnd2jährige praktischeBetätigungoderderNachweisderBesi- fähigung durch PrüfungnnddreijährigePraxis. J Die Reifezeugnissebefähigen fürdieStellungender technischen Eifenbahnfekretärennd derVettiebzingenienrebeij derStautkbuhnverwultuug fvwiezumKonstruktionzstkretärder-

Das Programmwirdkostenftei zugefandt.

. Der Direktor.

- DrucknonO.Halb-Mariens-an

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Die Magisträie, sowie die Herren Guts- und Gemeindevorsteher werden ersucht, daran vsmagstens zu halten, daß die Militckrpflichtigen im Besitz der erforderlichen Papiere sind..

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