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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 27. Februar, Nr 16.

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für den

Kreis

Marienburg Weftpr

Erscheint-Mittwochund Sonnabend Abend.

Tr.

16: Mut-tendan—- den27. Februar Das-— 1904,

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr.1. Marienburg den22.Februar1904.

DieVorständederGemeinden,indeneneineGemeinde- vertretungbesteht,mache ich darauf aufmerksam,daß nach§54 dekITLandgemeindeOrdnungvom3.Juli1891 allezwei Jahre UUDFTjeder AbteilungeinDrittel derGemeindeverordneten aus- scheidet,unddaßdieGemeindevertretung durchneue Wahlen zu ergänzen ifty DieWahlenhabenim Monat März

stattzufinden- «

Jn diesem Jahrescheidendie imJahre 1898 gewählten Gemeindeverordnetenbezw.derenErsatzmänneraus. Jcher- sUchedaher dieHerren Gemeindevorsteher, soweitdies bisher etwanochnicht geschehenist,mitdenerforderlichen Ergänzungs- Wahlen nunmehr vorzugehen. Zu diesem Behufe ist zunächst Ein Termin anzuberaumen,zuwelchem mindestenseineWoche Vorherdie in derWählerlisteausgeführtenWählerinorts- üblicherWeise einzuladen sind. . "

DieBekanntmachung mußdenRaum,denTag unddie

Stunden,bezeichnen,inwelchendie Stimmen bei demWahl- vø.-kstandeabzugebensind. DieWahl erfolgt nachdemDrei- tlassenSystemnach Maßgabeder§§50und52der-»Land- AEMeinde-Ordnung,wonachjeder Stimmberechtigteinseiner KlasseeineStimmehatundbei derWahlan dieAngehörigen derKlassenicht gebunden ist«

Indem ichdenHerrn Gemeindevorsteherdie genaue Be- achtungder in den§§ 52- 64derLandgemeindeordnung entIlaltenennäherenBestimmungenüber dieWahlenzurPflicht mache-weise ich noch besonders aufdieVorschriftim§52a.

as O.hin,inhalis welcher mindestens zweidrittel derMit-

gliederderGemeindvertretungAngesessenesein müssen.Die uEscheidendensindwiederwählbar.

v UeberdieWahlhandlung isteinProtokollaufzunehmen,

vgndUUWahlvorstandezuunterzeichnenundvondemGemeinde-

-Wrstkheraufzubewahren. DerLetztere hatdas Ergebnisder

Buhlensofortinderortsüblichen Weisebekannt zumachen.

WemnächstprüftdieGemeindevertretung dieGültigkeitder

sehklhlennndfaßt hierüber,sowieübererhobene EinsprücheBe-

gßsDieneugewähltenGemeidevertreter sind Anfangs April C— inihr Amt vom Gemeindevorsteher einzuführen UnddurchHandschlagzuverpflichten. zu Biszum 10. April d.Js. istmir darüber Anzeige

DabttisachemdaßdieErgänzungswahlenstattgefunden haben-

GemsistmirgleichzeitigeinVerzeichnisderMitgliederder

einUebertretungeinzureichen.

Nr· Marienburg,den 25.Februar1904.

e

Einkürzlich vorgekommener Fall hatdieNotwendigkeit kgeben,daß falls bewußtlos aufgefundene unbekannte

erinnenohnfMitwirkungderPolizeibehördeineine Kranken-

«

-"ankalteingeliefert werden,diezuständigePolizeibehördesofort mitKenntnis gesetzt wird,damit siedie erforderlichenEk- ütelungennachderHerkunftderbetreffenden Perva IMM- Dglichin dieWegeleitenkann.

Indemich bemerke, daßdiebeteiligten Krankenanftalten undAerztemit entsprechenderWeisung versehen sind, ersuche ichdieOrtspolizeibehördenvorkommendensalls nachderHerkunft der betreffenden Person sofortdienotwendigen Ermittelungen anzustellen.

Nr.3. "Marienburg, den23. Februar1904.

Aufmeine Verfügungvom 13.d.Mis.,Schwarzwild betreffend, bedarfes keiner Fehl-Anzeigen. Nurpssttive Wahrnehmungen sind anzugeben. ,

Nr. 4. Marienburg, den25. Februar1904.

UnterdemRindviehbestandedisBesitzers FeldtinPensau, sowiederBesitzer Julius PansegrauundFinger—- Scharnau istdieMaul nnd Klanenseuehe ausgebrochen.

Bekanntmachungenanderer Behörden.

Nr.1. Die Gemeinde-Vorständewerden ersucht;die summariseheu Mutterrollen zurBerichtigungeinzureichen.

Marienburg,den24. Februar1904.

« KöniglichesKatasteramt.

Nr.2. Bekanntmachung.

Der Plan über dieErrichtung einer oberirdischen Telegrapbenlinie über die breiteThienebeiRückforthim«

ZugedesWeges Elbing-Markushof liegtbeidemPostamtin Markushofaus.

"

Danzig,den15. Februar1904.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

Nr.3. Bekanntmachung.

Diejenigen Unterofsiziereund MannschastenderReserve undLandwehrI. AufgebotsallerWaffen,die zumEintritt indieoftasiatiseheBesatznngsbrigade bereitsind,werden hierdurchaufgefordert,sichalsbald bei demzuständigenBezirks-

feldwebelzumelden. . .

Siemüssensich fürdieZeitbiszum 30.September 1906 zumDienst inOstasien verpflichten,könnenjedochvor AblaufderübernommenenDienstzeit entlassen werden, sofern ihre DiensteinOstasien früher entbehrlichwerden.

Bedingungen fürAnnahmesindvorzugsweiseTropendiensts fähigkeitunddurchaus guteFührung.

Auch Verheiratetekönnensichmelden.

AllesNähereteilendieBezirkskommandosmit.

Königl.Vezirkskommando-Marienburg.

Nr. 4". Ein Hütehund- schwarz- weißen Pfoten, weißemKragen und’Bleß, hat sichbeimGutsbesitzer Fieguth, hier eingefunden. Derselbe istgegen ErstattungderFutter-

kosten abzuholen. .

Anithandhof, den 24. Februar1904.

DerAmtsvorsteher.

DruckvonO.Halb isMarienburg

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