für den
KreisMarienburg Weftpr
Erscheint-Mittwochund Sonnabend Abend.
Tr.
16: Mut-tendan—- den27. Februar Das-— 1904,LandrätlicheBekanntmachungen.
Nr.1. Marienburg den22.Februar1904.
DieVorständederGemeinden,indeneneineGemeinde- vertretungbesteht,mache ich darauf aufmerksam,daß nach§54 dekITLandgemeindeOrdnungvom3.Juli1891 allezwei Jahre UUDFTjeder AbteilungeinDrittel derGemeindeverordneten aus- scheidet,unddaßdieGemeindevertretung durchneue Wahlen zu ergänzen ifty DieWahlenhabenim Monat März
stattzufinden- «
Jn diesem Jahrescheidendie imJahre 1898 gewählten Gemeindeverordnetenbezw.derenErsatzmänneraus. Jcher- sUchedaher dieHerren Gemeindevorsteher, soweitdies bisher etwanochnicht geschehenist,mitdenerforderlichen Ergänzungs- Wahlen nunmehr vorzugehen. Zu diesem Behufe ist zunächst Ein Termin anzuberaumen,zuwelchem mindestenseineWoche Vorherdie in derWählerlisteausgeführtenWählerinorts- üblicherWeise einzuladen sind. . "
DieBekanntmachung mußdenRaum,denTag unddie
Stunden,bezeichnen,inwelchendie Stimmen bei demWahl- vø.-kstandeabzugebensind. DieWahl erfolgt nachdemDrei- tlassenSystemnach Maßgabeder§§50und52der-»Land- AEMeinde-Ordnung,wonachjeder Stimmberechtigteinseiner KlasseeineStimmehatundbei derWahlan dieAngehörigen derKlassenicht gebunden ist«
Indem ichdenHerrn Gemeindevorsteherdie genaue Be- achtungder in den§§ 52- 64derLandgemeindeordnung entIlaltenennäherenBestimmungenüber dieWahlenzurPflicht mache-weise ich noch besonders aufdieVorschriftim§52a.
as O.hin,inhalis welcher mindestens zweidrittel derMit-
gliederderGemeindvertretungAngesessenesein müssen.Die uEscheidendensindwiederwählbar.
v UeberdieWahlhandlung isteinProtokollaufzunehmen,
vgndUUWahlvorstandezuunterzeichnenundvondemGemeinde-
-Wrstkheraufzubewahren. DerLetztere hatdas Ergebnisder
Buhlensofortinderortsüblichen Weisebekannt zumachen.
WemnächstprüftdieGemeindevertretung dieGültigkeitder
sehklhlennndfaßt hierüber,sowieübererhobene EinsprücheBe-
gßsDieneugewähltenGemeidevertreter sind Anfangs April C— inihr Amt vom Gemeindevorsteher einzuführen UnddurchHandschlagzuverpflichten. — zu Biszum 10. April d.Js. istmir darüber Anzeige
DabttisachemdaßdieErgänzungswahlenstattgefunden haben-
GemsistmirgleichzeitigeinVerzeichnisderMitgliederder
einUebertretungeinzureichen.
Nr·2· Marienburg,den 25.Februar1904.
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Einkürzlich vorgekommener Fall hatdieNotwendigkeit kgeben,daß falls bewußtlos aufgefundene unbekannte
erinnenohnfMitwirkungderPolizeibehördeineine Kranken-
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-"ankalteingeliefert werden,diezuständigePolizeibehördesofort mitKenntnis gesetzt wird,damit siedie erforderlichenEk- ütelungennachderHerkunftderbetreffenden Perva IMM- Dglichin dieWegeleitenkann.
Indemich bemerke, daßdiebeteiligten Krankenanftalten undAerztemit entsprechenderWeisung versehen sind, ersuche ichdieOrtspolizeibehördenvorkommendensalls nachderHerkunft der betreffenden Person sofortdienotwendigen Ermittelungen anzustellen.
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Nr.3. "Marienburg, den23. Februar1904.
Aufmeine Verfügungvom 13.d.Mis.,Schwarzwild betreffend, bedarfes keiner Fehl-Anzeigen. Nurpssttive Wahrnehmungen sind anzugeben. ,
Nr. 4. Marienburg, den25. Februar1904.
UnterdemRindviehbestandedisBesitzers FeldtinPensau, sowiederBesitzer Julius PansegrauundFinger—- Scharnau istdieMaul nnd Klanenseuehe ausgebrochen.
Bekanntmachungenanderer Behörden.
Nr.1. Die Gemeinde-Vorständewerden ersucht;die summariseheu Mutterrollen zurBerichtigungeinzureichen.
Marienburg,den24. Februar1904.
« KöniglichesKatasteramt.
Nr.2. Bekanntmachung.
Der Plan über dieErrichtung einer oberirdischen Telegrapbenlinie über die breiteThienebeiRückforthim«
ZugedesWeges Elbing-Markushof liegtbeidemPostamtin Markushofaus.
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Danzig,den15. Februar1904.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Nr.3. Bekanntmachung.
Diejenigen Unterofsiziereund MannschastenderReserve undLandwehrI. AufgebotsallerWaffen,die zumEintritt indieoftasiatiseheBesatznngsbrigade bereitsind,werden hierdurchaufgefordert,sichalsbald bei demzuständigenBezirks-
feldwebelzumelden. . .
Siemüssensich fürdieZeitbiszum 30.September 1906 zumDienst inOstasien verpflichten,könnenjedochvor AblaufderübernommenenDienstzeit entlassen werden, sofern ihre DiensteinOstasien früher entbehrlichwerden.
Bedingungen fürAnnahmesindvorzugsweiseTropendiensts fähigkeitunddurchaus guteFührung.
Auch Verheiratetekönnensichmelden.
AllesNähereteilendieBezirkskommandosmit.
Königl.Vezirkskommando-Marienburg.
Nr. 4". Ein Hütehund- schwarz- weißen Pfoten, weißemKragen und’Bleß, hat sichbeimGutsbesitzer Fieguth, hier eingefunden. Derselbe istgegen ErstattungderFutter-
kosten abzuholen. .
Anithandhof, den 24. Februar1904.
DerAmtsvorsteher.
DruckvonO.Halb isMarienburg