Nr.I.
Nr. 32.
.
E
für denKreiS Marienburg Wester
1
LandrätlicheBekanntmachungen.
Marienburg,den 25. April1905. - VomheutigenTagean bis zum 23. n. Mis.
bin ichbenrlaniit und werde durchden Kreis- DeputiertelnHerrnOekonomierat Hchullzm Klein Montauvertreten-
Nr.2.
« , Marienburg,den17.April1905.
Der·Herr Landeshaupimann derProvinz Westpreußenhat wnlirgenommerndaßdieFormnlare zurAufstellungvon
— Urkundenüber das Ergebnis derSchätzungder uns pølizeilicheAnordnung wegen Rotznnd Lungensenche Aetöteteu Tiere große Abweichung von einander ans- weiseu, auch berücksichtigteinvielenderselbendieamSchlusse vonder Ortspolizeibehördeauszustellende Bescheinigung nicht diezurZeit bestehenden Bestimmungen.Beivielen lautete die Vescheiniguugsogar dahin,daßkeiner derFälle vorliegt,in welchen nach §—22 nd 2 des PreußischenGesetzesvom 12.März1881 keineEntschädigunggewährtwirdpp., ob- wohl-dieser ganze Paragraph sich aufdieEntschädigungfür anPockensenche gesalleue Schafe bezieht
Zwecks Herbeiführngeiner einheitlichen Bescheiniguug undzurVermeidungvonRäckschrifteuersucheichdieOrtspolizei- behördenin vorkommenden FällendenauszustellendenBe- scheinigungenfolgendenWortlaut zugeben:
l-
.daßdieeidltchverpflichtetenSchiedsmännernachdenBor- DieunterzeichneteOrtsdehördebescheinigthiermit:
daßkeiner derFälle vorliegt,indenennach §§3und 4 desViehseuchen-Entschädigungs-ReglementsfürdieProvinz
16. März
M —- .1, 2
Westpreußenvom
n· Mai 1«882 §»61Nr
.
,
3, §62Nr. n, §es Ne.I,sz2,3derReich-gesetzes—
26. Juni1890 —
——--——————— 13- G-
vom
LRai 1894 sowie § des Preußischene setzesvom 12. März1881 —- keineEntschädigungge- leistet wird,bezw. jeder Anspruch aus Entschädigung fortsällt, »
»daßdem EigentümerdesTieres eineander-weiteEnt- schädigungausPrivatvertrügen-— nicht—- inHöhevon -....Mart ....Pf.zusteht (§2Abs3zuades
16.März
————-—-—- 2
II. Rai 188 )' r
Reglementsvom
·
schristendes§18desPreußischenGesetzesvom18.März 1881 ernannt sindunddenselbenkeinHinderungsgrund zurTeilnahme an derSchätzung gemäß §19desbe- zeichneten Gesetzes entgegensteht.
SelbstredendkanndieBescheinignngzu3, sofern sie,wie dasbeieinzelnen Formularender Fall ist,bereits imText zumAusdruckgebracht ist, hieram Schlußfortsallen.
Nr.
Tfvblenemunter Leitungdes EhessderTrigonometrischenund Z- Marienburg, denIs. April1905.
Die von Seiner MajestätdemKaiserund Königbe-
ErscheintMittwochund
·Marienburgden 26. April.
Sonnabend Abend.
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TopographischenAbteilungderLandesausnahme stattfindeudeu Vermessuugsarbeiten findenin diesem Jahre auch ins KreiseMarienburg statt. ZurAusführung dieses gemein- rubiamundwissenschaftlichenunternehmen-i istdieMitwirkung derGrundeigentumerundEinsassen,derGeistlichen,der Landes- .
verwaltungsbehördsnund-Beamten, sowieder Forstbeamten erforderlich.Eswerdendeshalb dieseBehördenundPersonen hierdurchaufgefordert,zurErreichngderAllerhöchstenAbsicht auchihrerseits kräftig mitzuwirken -
DiedenHerrenAbteilungschess sowiedenihnenunter- «
stellten OffiziereunndBeamten zugewährendenHilfsleistungen bestehen vorzüglichinlfolgendem: «
1.BeiBesichtigungderGegenden sind auf Verlangenorts- kundige, verständigeFührergegenortsüblicheLohnzahlung zustellen, ebensoArbeiter für anderweitig notwendige Arbeiten oderBotengänge.
2.DiezurBesteigungvonTürmenund zurHerstellungvon Beobachtungseinrichtungen auf diesenetwaerforderlichen Anstalten sindzugestatten.
Z-.Das zur ErrichtungderSignale erforderlicheHolz ist vondenForstbeamtenausdenKöniglichenForstengegen Bezahlung nachderForsttaxezuverabsolgen,die Neben- losten (Hauer-undetwaige RäckerlöhnebiszumAbsuhrs wege)werden der Forstlasseebenfallserstattet. Die Königliche-nForstbeamtenwerdenangewiesen,bei den zur GewinnungvonDurchsichten unumgänglich notwendigen Durchhauen Unterstützungzuleisten.
4.Wo Holzbeschaffungaus KöniglichenForstendesZeit- verlustesoderderunverhältnismäßiggroßenAnsuhrkosten wegen nicht möglichist,werdendieGrundbesitzerausge-
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fordert,dieerforderlicheMengeausihremGehölzegegen denüblichenPreis abzugeben.
"5.AlleBehördennnd Beamten, welcheKartenundZuf- nahmenvon Teilen des aufzunehmeudenoder zu er- kundenden Geläudes besitzen,werden angewiesen,diese aus ErfordernzurEinsichtundfallsnötig Abzeichnung mitzuteilen, sowiedie erforderlichen Notizenzur An- fertigunggenauer statistischerBemerkungen soausführlich wiemöglichzugeben.
6.BeidisnstlichenVeranlassungenhaben die Obrigkeiten auf AntragMietsfuhrwerke fürdieortsüblichenPreise,die sofortbar bezahlt werden,zubeschaffenundüberhaupt für schnell-esundsicheresFortkommenzusorgen.
7.Gegen Vorzeigung dieses offenen Ausweises sind Ofstziere undBeamte-, für sich, ihre Burschen vund Gehilfenund für ihre DienstpserdemitQuartier undBerpflegunggegen unmittelbare angemessene Bezahlungzu versehen.Die Fourage fürdiePferde ist auf Wunsch auchgegendie.
vorschriftsmäßigeQuittung durchdieGemeindezuver- s
abfolgen. »
PreußkschenEisenbahnen« « 8.Die Stationsvorsteher der
werdenangewiesen,dieBenutzungfachrplanmäßtgerGüter- züge auf den Staats- und unterStaatsverwaltung stehenden Eisenbahnengegen Zahlungdes Fahrpreises II.Klassezugestatten.
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Schließlichwirdauchsonst auf bereitwilligeUnterstützung dieser OifizierenndBeamten znrErleichterung ihrerschwierigen
,Aufgabe, insbesondere durchdie Grundbesitzer, Geistlichen, Lehrerpp. denAllerhöchstenWünschenentsprechendgerechnet- DieOrtsbehördendezKreisesersncheich, Vorstehended inortsüblicherWeisebekannt zumachen.
Nr.4.« - Marienburg-,den 20.April1905.
An Stelle desKaufmannsPeterDüct inThiergart ist derKaufmannE.Albrecht daselbstznm-Kreis-Spar-Kasfen-,
ThiergartnndUmgegend bestelltworden.
Der Vorstand derKreis-Spar-Kasfe.
Nr.5. Marienburg,den 25.April1905.
Der Gendarm Vogt-Schöneberg istvom 20. April bis 10. Mai d.JO.benrlanbt nndseine Vertretungin denOrtschaften östlichvom Kanal demFnßgendarmenvon Wyganowski zn Tiegenhosnnd westlichvom Kanal dem«
berittenenGendarmenNenmannzuNenteichübertragenworden«
Nr. 6. Marienburg,den 25. April1905.
DersHerrOberpräsidentderProvinz Westprenßenhatge- nehmigt, daßin derZeitvom l.Oktober bis15. November 1905 nnd l. Januar bis 31. März1906 eine Hans- kollekte bei denevangelischenBewohnernderProvinz West- prenßenzumBesten des EpangelifchskirchlichenHIRS- vereins stattfindetnnd zwarvomI.Oktoberbit15.November 1905 imStadtlreiz Danzignnd vom 1.Januar bis31.
März1906imübrigen Westprenßen.
«Nr. 7. . Marienburg, den22. April1905.
Die Wahl des ZiegeleidireiiorzAnschützzn Schloß
«
KalthofznmSchnlvorfteher derevangelischenSchale daselbst habe ich bestätigt-
Nr. "8. Marienburg,den 19. April1905.
Unter denPferdender 3. Batterie 2.Westprenßischen FeldartillerieMegimentzNr. 36 istdieBrustsencheausge- brochen.
"
Nr. 9. Marienburg,den 22. April1905.
Der nächsteKursnzznrAusbildungvon Lehrschmiede- meisternan derLehrschmiedezuCharlottenburgbeginnt:
" -
Montag, den 29. Mai 1905. »
Anmeldungen sindzn richtenan denDirektor desInstit-itz- Stabzveterinär a.D. BrandznCharlottenburg Spreestraße58.
Einnehmer für
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Bekanntmachungenanderer Behörden.
Nr. 1. Marienburg,den25. April1905.
Saatenftand nm die Mitte des Monats April 1905 imKreise Marienburg Westpr.
Vegntachtungsziffern(Noten»):1= sehr gut-2= gut-3= mittel- 4= gering, 5= sehr gering.
Durchschmttsnoten fürden
AmshldervgnhegtVer-Faenz- Fruchtarten Staat FAMILIEngmannern agegeenen oten
Dass-is 1t2s34151—2 2—3 3—44—5
Winterweizen 2,6 3,6 - 1 2
Sdmmerweizen Winterspelz 2,3
Winterroggen 2,5- 3,0 4
Sommerroggen Sommergerste Hafer
Kartoffeln - ,
Klee 3,2 3,4 2 1 1«
anerne 2,8 3,1 1
Wiesen, Bewäfs. 2,5 3,3 1
andere Wiesen 3,0 3,3 1
KönigestatistischesVerrat-. Biene-.
Nr.2. In Sandhof isteineTelegraphenbetriebss stellemit öffentlicherFernsprechstellennd Unfallrneldedienst
eröffnetworden« , .
Danzig,den14. April1905.
KaiserlicheOberpoltdireition.
Nr.3. NachdemdieSchweinesencheinderMolkerei Prangenan(Pachter LütolO erloschennnddievorgeschriebene
"
Stall-»nndGehöftsDeziafettionordnungsmäßigausgeführt ist«s werdendieangeordneten SchntzsnndSperrmaßregelnhierdurch wiederaufgehoben
Prangenan,den 25.April1905.
DerAmtsvorfteher.
DruckvonO.Halb-Marienburg-