für den Kreis Marienburg Westpn
«
Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.
Landrätliche Bekanntmachungen
Nr.
1.Marienburg,
den3.April
1905.Höherer Bestimmung gemäß
werden dieHerren
Standes-beamten
derländlichenBezirke
desKreises hierdurch angewiesen, behufs Herstellung
einerStatistik
derTodesfälle
anPockeu über jeden zur Anmeldung gekommenen Sterbefall
anPocken binnen
2Tagen nach geschehenerAnmeldung
einDublikat derfür
dasKöniglicheStatistische
Bureauangefertigten Zähl-
karte an denHerrn Kreisarzt
inMarienburg unfrankirt
zuübersenden.
Diequ.Dublikate
find
am oberenRandemit dem Worte»Abschrift«s
zubezeichnen.
DieEntschädigung für
dieAn-fertigung derselben
wirdingleicher»W-eise
wiefür
dieZähl-
karteselbst erfolgen.
Die
Ortspolizeibehörden
desKreises
werdennoch besonders angewiesen,
demHerrn Kreisarzt jede
indieser-Angelegenheit gewünschteAufklärung sofort
undinerschöpfender Weise
zu-gehen
zulassen.
Nr..
2.Marienburg,
den 4.April
1905.Jrn Hinblick auf
diedurch einwandfreie Ermittelungen erwiesene Tatsache, daß
dieAngreisbarkeit
derBett-Zinn- leqierungen stetig
mitdemBleigehalt
derLegierung wächst,
werdensdieOrtspolizeibehörden darauf hingewiesen, daß
die itGunsten bestimmter Gast-
undSchankwirte
ppauf
Grund Mfrüher geübten
milderenPraxis getroffene Ausnahmem- stimmung
desministeriellen Runderlasses
vom10.Juli
1901iU Wegfall gelangt.
Bei dergesundheitlichenUeberwachung der Herstellung
und desVertriebes vonTrinkgefäßen ist
inder Folge darauf
zuachten, daß sämtliche
Teile derTrink-seiäßbeschläge ausnahmslos
derBestimmungdes §
1Absatz
l.des
Reichsgesetzes
vom 25.Juni
1887betreffend
denVerkehr
mitBlei undzinkartigenGegenständen entsprechen.
Diegleiche erschrift findet sinngemäße Anwendung auf
diePuppengeschirre.
Nr.
3. -Marienburg,
den 3.April
1905.Zur Ermittelung
derHagelwetter-
undWasserschäwsim Jahre 1905
wirddenOrtsbehörden
desKreises in
dennächsten Tagen
einFormular zugehen. Dasselbe ist auf
Grund dernach
derKreisblattssVerfügung
vom 23.Rai 1899letzter Ablad,
Nr.42,
vondenOrtsbehörden
zuführenden
Merkblütter bisEnde desJahres sorgfülltig auszufüllen
undmir am20. Dezember
d.Js.s bestimmt einzureichen.
Sollten Hagelwetter-
undWasserschäden nicht
zu ver-iekchnen fein, so ist
dasFormular,
mitdem Namen derOrts-«oersehen,durchftrichen
amgenannten Tage zurück-
c etl. -
Ak·
4s —Marienburg,
den 3.April
1905.Unter Bezugnahme auf
meineKreisblattsverfügung
vom—
IT JUU
1901 —- Seite122 —- erinnereich
dieOrtspolizei-
jZwei-en
desKreises
-an dierechtzeitige Voruahme
derWhtlkch zweimal
undzwarje
einmal imSommer und iml
inter abzuhaltenden Revisionen
»der
gewerblichen
Au- Iuem DieRevisionendürfen
iu keinemFalle versäumtwerden,
Marienburg den 8. April.
Nr. 10.
t—
W1905
da
sonst
diezufolge vorbezeichneter Kreisblatts-Versügung
am 10.Novemberjeden Jahres
anmich einzureichenden Kataster-
blütterfür gewerbliche Anlagen nicht gehörig vervollständigt
werden können.Besonderer Anzeigen, daß
dieRevisionen
tat-sächlichstattgefunden haben bedarf
esnicht.
Nr.b-.
Marienburg,
denb.April
1905.Gemäßis§
5desWildschongesetzes
vom 14.JuliF1904 ist beschlossen,für
dasJahr
1905 undfür den Umfang
desRegierungsbezirks Danzig
zubestimmen, daß Ghin-Eier
nurkåsf
zum 15.April einschließlich eingesammeltzswerden
r en.
Nr. S.
Marienburg,
den 5.April
1905.Der
Durchschnittsmarktpreis
inMarienburg
imMonat März
d.Is. hat betragen:
a) für
100kg Weizen
.16,75
»J-b)
»Roggen 13,25
»a)
» »Gerste 15,00
»d)
»Hafer
.13,80
»e)
»Erbsen
. .15,00
»f)
»Gßkartoffeln
.6,00
»g)
»Richtstroh
. .4,00
»h)
»Krummstroh
.3,00
»i)
»Heu 8,00
»Nr. 7.
Marienburg,
den 41April
1905.Der
Eigentümer
undZimmergeselle Jakob
Stammer inSchöneberg ist
alsAmtsdiener für
denAmtsbezirk Schöneberg ernannt, bestätigt
undvereidigt
worden.Nr.8..
Marienburg,
den 4.April
1905.Der
Herr Ober-Präsident
derProvinz Westpreußenhat
«
der
Verwaltung
desDiakonissensKrankew
undMutterhauses
zu—
Danzig
dieGenehmigung erteilt,
in derZeit
voml.April
1905 bis 31.März
1906 eineHauskollekte
beidenevangelischenBewohnern
derProvinz Westpreußen
zumBesten
desDiakouissemMutterhauses abzuhalten.
XDie
Einsammlung3:der
Kollektehat
imKreise Marienburg
im II. Quartal19052durch polizeilich legitimirte Erheber
zu --erfolgen,
diedarauf hinzuwirken haben, daß
dieEintragungen
in dieSammellisten nach Möglichkeit
mit Tinte(Tinten- stift) erfolgen.
Nr.9.
Marienburg,
den 3.April
1905.Die
Herren Standesbeamten
desKreises
werden an die—-piinktliche Einhaltuug
des Termias(12. April
d.Js.)
zurEinreichung
derNachweis-eng
über die imverflossenen Vierteljahr vorgekommenen Geburtem Todesfälle
nndEhe- fehliesznngen
an denKöniglichenKreisarzt Herrn Medizinalrat
Dr. Arbeit;hierselbst, hierdurch
erinnert. "Marienburg,
den 5.April
1905.Der
Herr Ober-Präsident
derProvinz Westpreußenhat
genehmigt, daß
vondemVorstande
desVaterlandischenFrauen-
ziveigvereins
zuNeuteich
imMonatMai
d.Js.
eine Ver-losung
eines vonIhrer Majestät
derKaiserin geschenkten
—51
Bildez nnd von dem
Vereinüberwiesenen Handarbeiten
ver-anstaltet
wirdsnnddaß
1000Lose
zumPreise
Von0,50
J-sür jedes einzelne
Los indenevangelischen
nndkatholischen Kirchspielen Neunten Ladekopp, Mariens-, Tannsen
Gr.Lichtequ
undNeukikchausgegeben
undvertrieben werden.Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nr. 1. Die
Meldetage für
dieMannschasten
desVentlnnbtenstandes finden
inTiegenhof -,,Hotel
dn Nord«an
nachstehendenTagen statt-
Dsnnerstag,
den13.April 1905, nachm.
von12-——21x2 Uhr
Freitag-
» 2 1« » » » »1—21-2
l»» » 12s » » « » » »
« « 260 » « » » » » »
» » 20
Juni
» » » » « »» - » » » »
.
Die
I
,, 23. »
Die
Militärpapiere müssen stets znr
Stellesei 14tägige Meldefrist darf nicht überschritten
werdens«
Marienburg,
imApril
1905.KöniglichesHanpimeldeamt.
Nr. 2. Die
statutarisch begründeten
Gut- und Ve-wässernngsverbände, insbesondere
aber dieEntwässernngtveri
einignngen,
derenVerhältnissenoch nicht geregelt sind,
werdendarauf aufmerksam gemacht, daß nach §
18desDeichstatntz (Amtsblatt
1889 S.161)
die znwählenden Vorsitzenden, Vorsteher
«
oder
Mühlenverwaltey ferner
dieanderweiten Ver- treter von demUnterzeichneten
znbestätigen
nndeideistattlich
znverpflichten find. Hierzu ist
dieEinreichung
derWahl-
akten andasDeichamt zwecksPrüfungderfelben erforderlich.
Um
Ungültigkeitserklärnngen
znvermeiden.
wird dieBestimmung Lim §
64 desDeichstatnts, wonach ans das Wahlversabrem sowie hinsichtlich
derVerpflichtung
znrAnnahme nnbesoldeter
Aernter die§§
8nnd23derKreizordnnng (Ges.
S. 1881 S.155) sinngemaie Anwendung finden,.zn beachten sein-
Die
Herren Gemeindevorsteher ersncheich ergebenst, diese
v
Bekanntmachnng
zuröffentlichen
Kenntnis zubringen.
Fürstenan,
den BI.März
1905.Der
Deichhanptmanm
R.Vollerthntn
Nr. Z.Gefnnden
einebraunePserdedecke ans
derChanssee zwischen Eichwalde
nndBrodsack.
DerEigentümer möge sich
melden.Lindenan,
den 4.April
1905.. Der
Umtivorstehen
Druck