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H«»iURehmendenUntersuchungenoder den«Wegfall.derSchlacht- eiehdetchae(Noischrack;tr-ngeu)..
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MittwochUndSonnabendAbend.Kreis
Marienburg Weftpu
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z90 If »Marienburg den "« 1905.
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Landratliche BekaWachungen
Nr.1. Gebührentarif .
fürdieSchlachtvieh- und FleischbeschauimJuli-ede- einschl.der Trichinenschau fürdenKreis Marienburg.
AufGrund der §§14 Absatz2und 16desGesetzes, betreffenddieAusführungdesSchlachtvieh-undFleischbeschau- Gesetzesvom 28.Juni«1902 ,(G.S.S.229)wirdfürden Kreis Marienburg nachstehender Gebührentarifunter dem Vor- behalt jederzeitiger Abänderung festgesetzt: ,
§’1. Die Tierbesitzer haben Gebühreu entrichten:
1.FürdieUntersuchungvon Einhuferndie dentierärzilichen Befchauernzuzahlenden Vergütungen (§ 5).
2.FürdieSchlachtvieh-sundFleifchbefchauzusammen:
l.inMarienburg, NeuteichundTiegenhof
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a) füreinRind 2,00Ja
b) für ein Schwein einschließlichder
., Trichinenschau . s- 1,0,0Je
XII-»e)-desgi.-ausschließlichderksTrixchineusschau0,6»(3Y;.Jjbz»»
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»-·Id) für DeinKalb - ERST
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»elf-fir-einStück Kleindieh(Schaf,Ziege 2c..).0,50 Je Jn eben iübrigenOrtschaften»des,Kreises,«sofernsie
-Wohnort sdes
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Beschauers «-siad"undbei-Entfernungenvon 2kmvonderGrenzebesspWobgspgrtesgerechnet; .-
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Schwein unsern-erkennstsee-« « » Trichinenschau
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JVorstehendeGebührensittzegelten-Mdie-,;Yeschau— vorund
fsxjsgetrenutvor-
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insämtlichenOrtschaften
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einganzes-SchweinoderWildfclgwein«0275M
TPökelfleisch2e.)ausgenothenSpeck-Tegg-
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0,50 e) füreinStückSpeck
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4«FürdienachträglicheStempel-nunsva;-FskkischejhatHerVez schanervon demEigentümer außerseineretwgtggntzsigsskIst-—,s
für«den--KtlometeriksetneGe-— kostenentschädigungvon 10H
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§2. Den Beschauern sindbeinotwendiger Bewegung vonFährendietatsächlichausgelegtenFährgelderzurückzuerstatten
Jnden-Fällen,indenendieBeschau durchden ineinem benachbartenBezirk wohnhrstenStellvertreter erfolgt, sind außer denBeschaugebührenWegevergütnngeninHöhevon 10spro Kilometer stetszugewähren,wenn dieEntfernungdesOrtes, an demdieBeschau ftattsindet, mehrals2Kilometervom Wohnorte beträgt.
DieWegevergütnngenundFährgelder sind nichtvon den Tierbesitzernzubezahlen, sondern seitensderBeschauerbei der OrtakassedesAmtsbeztrkszuliquidieren, inwelchem dieBe- fchau stattfindet.DieDeckungderWegevergütungundFähr- gelder hataus demselben Fondszuerfolgen,»ausdenendie Kosten fürdietierärztlicheNachschau bestrittenwerden.·
§3. Die Einziehung derGebühren erfolgtinallen Fällen durchdenzuerstzugezogenen Beschauer. Letzterer hat hierüberdemTierbesitzer Quittungzuleisten-— s --
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§4« DienichtalsTierarzt approbiertenBeschauerhaben zurAnsammlungeinesFleischbeschaufonds,—juusdem dies-Kosten«
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EtwaigesWEthgsilungenUnd-«!:«;"s FåhkgeidekissWxsiswielsonstigebesondere KostenderBefchanEises-«
zubestreitensind,einen-Teilderim§INr. 2-IbisIIIsest--,J I«gesetztenGebühren»DieserAbzug beträgtan dieQrtspolizeikassenin allenFällen fürabzufuhrenein Rind Tab.
.,,.Mark, füralleübrigen Schlachttiere 0,10»einDieGebübren«s
""fürTrichinjnschauallein werden denBeschauearvollüberlassen.
bühkZUbeanspruchen,diefür jedesFlggchstückjedoch inchfllmkmkudcstens50es«betkågt.
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Die AbrechnungmitdenOrtspolizeilassen».hat—allutonat- lich aufGrund derEintragungenin densTagebücheruIzu geschw-
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« -««-5.TierärzteerhaltenfürdieVoruabutederH-Beschau«beis«
einemPferdeodersonstigenEinbuer4.- unddanebenun Reisekosten,wenn dieEntfernungdesWohnortesvornBeschnuå orte mehrals2Kilometer beträgt,40es fürdasKilometer Landwegund 7h fürdas KilometerEifenbahnzxjohneZU-
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AngefangeneKilometers-sind«voll.zu.»--
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berechnen,eineAbrundung auf mindestens-s"8-·xKilometer findet jedoch nicht statt,dieSätze sindetelmebrfürdiewirklich zu-«
rückäellkgtenEntfernungendesHiukundRückwegesinRechnung
zu een. ». , » » . «
Jmübrigen erhaltenTierärzteinBefchaubezirtenjtudenen und Abgangsgebühren
ihnendie gesamte VefchuuYüberiragen(ist, dieselbenVer- gütungenwienicht« egtxicheBesch»i-«-«:k«ohnejedochzurAb- führungeines GHHHVLPMÆEFr "
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ErgänzungsbeschausVIII
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Ja Beschaut-niesen ineikS« tiche Beschauer bestelltsinds-«s»
Fleischbeschaufondsder Orts - Ergänzungsbescham- ,»»1-«.)·’«· . z-»a.)bei einemRind
bei einemSchwein 2,00
beieinem Kalb » me «
d)bei einemsonstigenStückKleinvieh(Schaf, »
Ziege 2c) .
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1,50W Daneben an« Reisekosten dieselbenSätzeswiesievor- .«.stehend bei der BeschauvonEinhuferufestgesetztwordensind.
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3,00Je-
§6. Sind die Tierärztebereits aus anderemAnlaß am OrtederBeschau anwesendundübensiedieErgänzungs- schauaus, ohne daß vorhereinnicht tierärzilicherBeschauer
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zugezogenwar oder beisolchenTieren,derenBehandlungihnen übertragenoder derenUntersuchungMSVeteritlätpvlkzeilichem Anlasse gebotenwar, so haben siekeineReisekostenzubean-
- spruchen.Esbleibtihnen dann die unmittelbare Einziehung
-lediglichderGebührensätzegemäߧZo-bisdvondenTier- besitzern überlassen.-.
s7. DieTierbesiherhaben,wenn siezurAbgabeeines GutachtenineinemBeschwerdefallezugezogenwerden, diejenigen Gebührenzubeanspruchen, welche ihnen fürdieErgänzungs- beschau (s.5)szustehen.Diesgilt auch fürbeamteteTierärzte, sofern sieals Ergänzungsbeschauerindembetreffenden Bezirk bestelltsind. Jm übrigen sindden als Sachverständigein der Befchwekdeinstanzzugezogen-en beamteten TierärztenGe- bühren, ReisekostenundTagegelder nachdenfür dieBesorgung vetetinärpolizeilicherGeschäftemaßgebendenSätzenzugewähren.
anetreffder Frage, wer zur Tragng derKosten»in einemBeschwerdefalleverpflichtet ist, ist«der§8der Bekannt-
-maehung betreffend ZuständigkeitderBehördenunddasBe- schwerdeverfahreninFleischbeschauangelegenheitenvom 3.Mai 1903 (A.Bl.S.235) maßgebend.
§s. DieBeitreibungderindiesem Tarif festgesetzten Kosten erfolgtimVerwaltungszwangsverfahren. In Streit- füllenüberGebührenforderungenentscheidetderLandrat.
§9.Auf solcheGemeinden nndGemeindeteile, für welche einöffentlichesSchlachthaus errichtet ist, findet vorstehender TarifkeineAnwendung.
, §10. Der Gebührentarifvom 28. April1903 (A.B.
S.221) und5.November 1903 (A.B.S.392)wirdfür deu KreisMarienburg aufgehoben.
Danzig,den 4.April1905.
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DerRegierungs-Präsident- Marienburg,den12. April1905.
-Borstehender Gebührentarifwird hierdurchzuröffentlichen
Kenntnis gebracht. -
Nr.2. Marienburg,den 11. April1905.
Auf Grund des §41 desSanitäts-.Regulativsvom s. August1835 ordneich hierdurch fürdenKreis dieallge- meine Verpslichtuug zurAuzeige jedes Ruhrfalls und jedes tuhrverdächtigen Krankheitssalles unterHinweis aufdie im§25obigen Regulativs fürdenKontrabentionsfall angedrohteu Strafenanundbeauftrage gleichzeitigdieOrtsbe- hördendes Kreises diese Anordnung auf geeignete Weisezur Kenntnis derBevölkerungzubringen. ,
WiedieErfahrung lehrt,tritt dieRuhrimdiesseitigen Kreise insiedemerommer hierund daaufund zwaranscheinend recht häufiginbedeutenderenHaus-undOrtseptdenrien, welche nur deswegen nichtimmer zuröffentlichenKenntnis gelangen, weil dieRuhr nicht genügendals ansteckende Krankheitge- würdigt, sondern fälschlicherweisevielfachalseinfacher Folge-, zustanddesGenussesvonunreifemObst angesehenunddem- gemäß nicht angezeigtwird. Die Untersuchungenderver- gangeuen JahrehabeneinesehrweiteVerbreitungderSeuche dazueinen teilweise-·.»xechtbösartigenCharakter derselbener- wiesenundan ihreranüeckendenNaturkeinenZweifel gelassen.
Die wichtigste Maßnahmegegen dieAusbreitng einer jeden ansteckendenKrankheit istwiebekannt,diesofortigeAn- zeigeund·UnschädlichmachungdererstenineinerOrtschaft auf- tretendeu Fälle derselben,dieRuhr gehört speziellzu den- jenigen Jnfektionskrankheiten, welchebeirichtiger sanitätspolizeis licher Behandlung ebensowiedieCholera hierorts völligaus- gerottetwerdenkönnten. «
Demgemäß ersuche ichdiePolizeiverwaltnngeu und- Herren Amtsvorfteher desKreises, dieses Ziel-insAugezu fassenund ganz besonders darauf hjgzuwirkemdaß Ruhr-
«LandgerichtszuElbing bestätigtworden.
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kranke nichtwie bisher ungehindertvon HauszuHausund von Ort zu Ortsich begeben, sondern gemäß §16Absatz3 desRegulativsnurmitBewilligungderPolizeibehörden,welche aber nur inwenigen geeigneten Fällenzuerteilenfein wird, währendmit allen zulässigenMitteln Efdahin gewirktwerden muß, daß solcheKrankewenn irgendmöglich,ungesäumteinem Krankenhause überwiesenwerdet-, womöglichnoch ehe sieandere Menschen angesteckt haben. Jst eine Krankenhausanfnahme nichtmöglichodernichtdurchzusehen,so sindjdieBestimmungen über dieJsoliemng-Tafelbezsichonna-Derinfetnon usw. umgr-
§42 bezw.34-——40desRegulativs)mit um sogrößerer Strenge durchzuführen.
GemäßmeinerKreisblattsverfügungvom24.August1895
—- oergl.Kreis-Blatt Nr· 131 für1895 —- sehe icheiner sofortigenAuzeige eines jeden ersten Ruhrfallesjund im Weitereneinerjedesmaligen14täaigenTBerichterstattung«·»bis zurBeendigungderSmcheandem betreffendenOrteentgegen;
die schematisebeNachweisung ist dabei, wieinobigerKreis- blattsverfügungebenfalls angeordnet, fortlaufend rechtzeitig
-
einzureichen.
Nr. 3. Marienburg,den 12. April1905.
DiePolizei-Verwaltungensowie dieHerren Amtsvorsteher imKreisewerdenersucht,mir dieNotizeu zum Zeitums- bericht fürdieMonate Februar, MärzundAprild.Js.
nachdemimKreisbiatt Nr.29 für1903 vorgeschriebenen Schema pünktlich-und unerinnert bis zum 28. d. Mts.
etnzureichen.
Nr.4. Marienburg,denIl. April1905.
DieWahldesHofbesitzers Gustav EnßzuSandhof,des Kaufmanns HermannDieck zuSchönebergunddesRentiers Eduard HarderzuSchönseezu Schiedsmänneru derSchieds- mannsbezirke bo,25und24, sowiedesHomöopathenJakob Schirkowskizu Schönebergzumstellvertretend-u Schieds- mauu des25, Bezirks ist seitensdesPräsidiumsdesKönigl.
DieeidlicheVer- pflichtungderGeuannten istdemgemäßerfolgt.
Bekanntmachungenanderer Behörden.
Nr. l. UnterdemSchweinebestandedesMühlenbesitzers LangeinDammfeldeistdieSchweineseuche Tausgebrochen Die gesetzlichenSchutz-undSperrmaßregeln sind angeordnet.
Schönau,den13. April1905.
DerAmtsvorsteher.
Nr.« 2. Ein schwarzwollener Frauenkleiderroek ist alsgefunden hier eingeliefertund gegen Erstarrungder Jnsertionskostenim hiesigenAmtein Empfangzunehmen«
Tiegenhagen,den6.April1905. DerAmtsoorsteher.
Nr.3. NachdemdieSchweineseuche in der Molkerei KlettendorfsbktolkereipächterAdolvh) erloschen ist,wirddie seiner Zeitüber dasGehöft verhängieSperre, hierdurch auf- gehoben.
AmtAltfelde,den 10.-- April1905. DerAmtsvorsteher.
Nr. 4.. Die demMarienburger Deichverbande gehörende in der FeldmarkWiedau gegenüberdenNeunhufen gelegene
»Strauchkampe« sollwegenAblaufsderbisherigen Pacht- zeitwiederum verpachtetwerden.
Hierzuhabeich Terminxauf- Dienstag, den2.Mai 4Uhruaehutittags imGasthaufedesHerrn Stangwald,Wiedau anberaumt,und ladePachtliebhaberzudiesemTermine ein mit demBemerken, daßdienäherenBedingungenderVerpachtungin dem Termine
bekanntgemachtwerden-« «
Marienau,den 14.April1905.
. DerDeichgeschworeneLieg.
DruckvonO.Zalb-Marienburg