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Die Zukunft, 23. Mai, Jahrg. XVI, Bd. 63, Nr 34.

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(1)

XVI. glahrgx» Berlin,den23.Mai I9«08«..

Herausgehen

Maximilian Kardew

Inhalt:

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5105 Uachdruck verboten.

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V Erscheint jedenSonnabend.

Preisvierteljährlich5Mark,dieeinzelneNicmmer50Pf.

Berlin.

Verlag der Zukunft

Wilhelmstraßesa.

T 1908.

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Berlin, den 23.Mai 1908.

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Revision.

WerdasFalschevertheidigen will, hatalle Ursache, leise auszutretenundsichzu einerfei- nenLebensart zu bekennen.Wer dasRecht aus seinerSeitefühlt, mußderbaustreten; einhös- liches Rechtwillgarnichts heißen.

Goethe.

WenndiesesHeft gelesenwird, hatderZweiteStrafsenat:des Reichsge- richtes(dessenSpruchnurdurchein untoward event verzögertwer- denkönnte)entschieden,ob dasStrafverfahrenwiderHarden,dasvordem berlinerLandgerichtdurchgeführte,dasdemBlick die Anomalie eineszweiten Verfahrens ErsterInstanzbot,alsgesetzwidrigunddeshalb nichtigeinzu- stellen,ob dasUrtheilvom drittenJanuar 1908,weilGrundsätzedesma- teriellen unddesprozessualenRechtesverletztwordensind,aufzuhebenund dieSachein dieVorinstanzzurückzuverweisenoderdemRevisiongesuchdes AngeklagtenderErfolgzuversagenist. Auchwenn derZweiteStrafsenat (einerEntscheidungderVereinigtenStrafsenate,nach §137GVG, bedarf esnicht,da ein genau dem meinengleicherFalldasReichsgerichtnochnicht beschäftigthat,miteinemAbweichenvonderEntscheidungeines anderen StrafsenatesoderderVereinigtenStrafsenate also nichtzurechnenist;von seiner eigenenEntscheidungdarf, nachLöwe,jederSenat abweichen),auch wenn diesiebenRichterinLeipzigmeineAnträgeverwürfen,wäre dieSache nichtaus. Vor Monaten mußteichshier sagen; seitdemeinundzwanzigsten April1908istserwieseinaragraph399derStrafprozeßordnungbestimmt

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270 DieZukunft.

sub2:»DieWiederaufnahmeeinesdurchrechtskräftigesUrtheilgeschlossenen VerfahrenszuGunstendesVerurtheilten findet Statt,wenn durchBeeidi- gung eineszuseinenUngunstenabgelegtenZeugnissesoderabgegebenenGut- achtens der-ZeugeoderSachverständigesicheinervorsätzlichenoderfahrlässi- genVerletzungderEidespflichtschuldiggemachthat«oder(sub 5)»wenn neue ThatsachenoderVeweismittel beigebrachtsind, welcheallein oder inVerbindungmitdenfrühererhobenenBeweisendieFreisprechungdes Angeklagtenoder,inAnwendungeines milderenStrafgesetzes,einegerin- gereBestrafungzubegründengeeignetsind.«BeideBestimmungenkonkur- riren in meinerSacheheute schon:FürstPhilippzuEulenburgundHerte- feld ist,alsdoppeltenMeineides dringendverdächtig,inUniersuchunghaft gebrachtworden,dreiJnstanzenhaben,trotzdemereineBürgschaftvonfünf- hunderttausendMarkangebotenhatte, seinHaftentlassungsgesuchabgelehnt undergilt,wenn dieUntersuchungauchmitklugemFleißfortgesetztwird, längstlalsüberführt;und dasseitdemdrittenJanuar über dieSexualpsyche unddieSexualbethätigungderGrafenWillyHohenau undJohannesLynar, desFürstenEulenburgunddesGesandten RaymondLecomteFestgestellte bietet einenKomplexvonneuen TatsachenundBeweismitteln, die,in Ver- bindungmit denfrühererhobenenBeweisen,geeignetsind,dieFreisprechung oder,inAnwendungeines milderenStrafgesetzes185StGB),eine ge- ringereBestrafungdesAngeklagtenzubegründen.DieWiederaufnahmedes Verfahrenswärealsosicher,selbstwenn nur derMeineiddesFürstenEulen- burg vorlägeundwenn nicht nochandereBeweismittel angebotenwürden.

(DochwerdeichandereVerletzungenderEidespflichterweisenund andereer- heblicheBeweismittel anbieten.)Undda(nach §3238StPO) die Staats- anwaltschaftvondengegengerichtlicheEntscheidungenzulässigenRechts- mittelnauch zuGunstendesBeschuldigtenGebrauch machenkann (unddann, nachdemWortdes SenatspräsidentenLöwe,,,lediglichinErfüllungihreramt- lichenPflicht«handelt),so wird,daranzweifleichnicht,dieKöniglicheStaats- anwaltschaftamLandgerichtBerlinl selbstdieWiederaufnahmedesVerfah- rensbeantragenunddamitbeweisen, daß sie durchLugundTrugder Eulen- burgundGenossenzwargetäuscht,inihremRechtsempfindenabernichtbeirrt werdenkonnte.DerHerr Oberstaatsanwalt, GeheimerOber-Justizrathl)r.

Jsenbiel, hatinöffentlicherSitzung sichzu demGrundsatzbekannt,einan- ständigerMenschmüsseauchdasinErfüllungamtlicherPflichtdemNächsteu angethane Unrecht öffentlichabbitten. Dieses Postulat bedrohtdieAnruälte desStaates undeiedesRechtes(dieErinnerungandenominösenTitelunter-

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Nev"sion.

tschieddürftenie"gewecktwerdcn)mitschwerzubefriedigendemAnspruch.Aberder HerrOberstaatsanwaltweißjetzt,daßer,daßeinpreußischerGerichtshofmirUn- rechtgethanhat:weißauch,alsMann vonEhre undNamen,waserzuthunhat.

DieSacheist also nichtaus.Dennoch mußdieErörterungschonheute hierfortgesetztwerden; muß: sogernichmichendlichwiederum anderenGe- genstandregte.Gerechtigkeit,rief Schiller, ,,heißtderkunftreicheBau des Welt- gewölbes,woAllesEines,EinesAlleshält,womit demEinenAllesstürzt undfällt.«FürdenJndividualanspruch auf sicheres,nichtumHaaresBreite zufchmålerndesRecht haben,alsfüreinnationales GutvonhöchstemWerth, sdiegroßenBölkermagisterihreStimme erhoben:vonAischylosundDemo- fthenesbisaufBurke undMacaulay, BuckleundMontesquieu.DerJude Stahl,der denpreußischenJunkerndasStaatslehrgebäudeerrichtethat, schrieb sdenSatz:»JnderunvcrbrüchlichenHandhabungderGerechtigkeitbestehtvor AllemdieMajestätundHeiligkeitdes Staates.« UndRudolfJhering,in sdessenBrustvom lutherischenFeuereinFünkchennachglühte,hatdenLands- leuten zugerufen: »Das Recht istkeinlogischerBegriff, sondernesistein -Kraftbegrisf.JedesRechtbehauptet sichnur dadurch,dasRechteines Volkes wie das einesEinzelnen, daßdieerforderlicheKraftzuseinerBehauptungzu Gebote steht.«JnmeinerSacheist, fürdenalleinwesentlichenTheilderHaupt- verhandlung,dieOefsentlichkeitausgeschlossen,dieBerichterstattungunmög- lichgemachtworden. KeinSachverständiger,keinRechtsgelehrtervonRuf konntefür micheintreten.Nurichkann dasGraufig-Skurrile erzählen,das

ivorundnachderWeihnachtdesJahres1907im KleinenSchwurgerichtssaal desmoabiterKriminalgerichtshausesgeschehenist. Jchwills bisansEnden-- zählen;weilich muß.ObichmeinerSachedamit nützeoderschade,isteiner- lei.Wasichzuthunvermag,sollgethanwerden, auf daß,zuHeilundEhre deutscherRechtspflege,so Ungeheuerlichessichniemals wiederhole.

«

EinVerfahren,dasdieerstenMännerderTheorieundderPrarfs öffentlichrechtswidr«ig,gesetzwidriggenannt haben(undnennen müßten,auch wennes vomReichsgerichtgebilligtwürdexdennmindestens-überdie Grund-

sätze,daßdieEinheitdesdurchdiePrioatklage eröffnetenVerfahrensnicht willkürlichzerrissen,ein Iitegefundenesund verkündetesUrtheil nicht zulln- gunstendesFreigesprochenendurchheimlichen»Beschluß«um seineRechts- kraft gebracht,dieLitispendenznicht durchdieEröffnungeinesneuenVer- fahrensin derselbenStrafsache mißachtetwerdendarf,kann auchder-höchste Gerichtshof nicht hinweg).UngehörigeEinwirkungversuche.Jm Reichstag hatderKriegsminister(derdochnichtimErnstglaubenkann, durchden laut«

Llsp

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272 DieZukunft.

betontenRegreßanspruchandenKommandeur desGardecorpsseinamtlichesk Lebenrettenzukönnen)wider denBrauchcivilisirterLänder über einschwe- bendesVerfahrengeurtheilt,dessenGegenstandernichteinmalkannte;hitzig.

fürdieHerrenHohenauLynar, Eulenburg,MoltkeParteiergriffen;eine objektivinjedemZug unrichtigeDarstellungderVorgängeundStimmungen gegeben(nebenbei,wasihm auchangekerbtwerdenmuß,mitdem»eisernen Besen«gedroht,vondessenKehrarbeitheute,nach sechsMonaten, nochnicht«

dasGeringstezumerkenist). JmLandtagwagtederJustizministerdie Be- hauptung,in demVerfahren gegenHardenseinach seinerUeberzeugungkein.

Fehler gemachtworden. HerrBeseler,denichleiderhier einst fürdieNach- folge Schönstedtsempfohlen hatteund dersich,als ers danngewordenwar, durchjedesHandelnundUnterlassen,nichtnur in meinerSache,als denun-

tüchtigsten,unhaltbarsten Justizminister Preußens seitdenTagendesBis-—

marckfeindesLeopoldzurLippe erwiesen hat. DieserJustizminifterhatim Mai1907dieStaatsanwaltschast angewiesen,denStrafantragdesGrafen- Moltkeabzulehnen,imOktober1907ihrdieUebernahme’derStrafverfolg- ungbefohlen; durcheinenErlaßkund undzuwissengethan,daß ihmdas erste(schöffengerichtliche)Verfahrennichtgefallenhabe; denRichter,dermich indiesemVerfahrenfreigesprochenhatte, solangeohnedenihmvondervor-- gesetztenVehördegebührendenRechtsschutzgegenbeispielloseöffentlicheVer- leumdung gelassen,bisdieserempfindsameMann derFortdauersonieder- trächtigerHetzedieVersetzungaufdenuninteresfantestenCivilrichterposten vorzog.DieserJustizministererzähltjetzt,das ganzeUnheilhabeder Ober- staatsanwalthenbielangerichtet,derdoch,inSachenMoltkeundinSachen Eulenburg, sichernichtdenwinzigstenSchrittgethanhat,ohnevorherbei dem Herrn Beselerund beidessenDezernentenanzufragen.Meint man wirklich,.

alles instillerAmtsstubeVerhandeltebleibestetsgeheim?Wollteder fürdie.

Rechtspflege,dashöchstePolitikumdesStaates, verantwortliche Herrden FährnisseneinerschwierigenSituation dadurchentschlüpfen,daßerden zu- ständigenOberstaatsanwaltin denEntscheidungftundenohneDirektiveließ,»

damitimFalldesMißlingenseinnichtganzso excellenterSündenbock in die Wüste geschicktwerdenkönne? DieFragemageinstweilenfüreinerhetori- schegelten.DochderpreußischeJustizminister hatgewünschtodergestattet,daß EulenburgsStrafanzeigegegen denJustizrathBernstein,überdie,beivöllig klaremThatbestand,sofort entschiedenwerdenmußte,liegenblieb,bis man, aussehrscltfamen»Ermittlungen«,dieGewißheiterlangtzuhabenwähnte»

daßeindaraufzugründendesStrafverfahrcnSeinerDurchlaucht nichtetwa

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Revision. 27 3

kunbequemwerdenkönne. Jsts genug?Jch kann,zu meinemBedauern, LdenFürstenBülowalsinternationalen Politiker nichtpreisen;immerhinhat iersichimkaiserlichenVertrauen eineso starkeStellungerobert, daßernicht nöthighätte,sichüber den Sommer hinausin derGesellschaftderHerrenvon Einem undBeseler sehenzulassen. SolcheMänner dürftendieschwerste kKrisis,dieDeutschlandseitdemMärz1890durchmacht,nichtim Amt über-

·-leben;sie taugen, trotzderParlamentsgunst,dieihrenKünstennochlächeln mag,nichtindenZustandzeitgemäßenKonstitutionalismus,Umdenin Nord undSüd mitstiller, dochzumLetztenentschlossenerAnstrengungheutegerun- genwird.DerMinisterpräsidenthat, seit seineUeberlegenheitvomFinanz- minister (nachallzu langem Sträuben)anerkanntwordenist,sichtbareGefahr inPreußen nicht mehrzufürchten;auchdieUnsichtbare,diesichhinterdem ScheinderWillfährigkeitbirgt,sollteerabernichtunterschätzen;dasPflicht- bewußtseinnichtmitdemTrosteinlullen,daßerjederUnbehagensregnngjeden

Tagja,aucoour träger-,in dieVilla Malta entfliehenkann.WeiterimPro-

2zeßtext.DerKlägerunddessenangeschwärmter,vonHarden offenangeschul- digter Jugendfreund sind, nachdemsieöffentlichverurtheiltwaren,durchdie neugewählteVerfahrensartzuZeugenineigenerSachegeworden;vordieWahl

·—gestellt,obsie ihre ExistenzgefährdendeTriebe undThateneingestehenoder mit derannoch unverbrauchtenKraft ihrerEideabschwörenwollen.Den Be-

«klagten(demzugemuthetward,imLaufevonzweiMonaten zweimal diesen langwierigenProzeßdurchzumachen),seineRichterundZeugen,seinenVer- theidigerhabendievoneinem»Sachverständigen«(vondemnochzuredcnsein wird)injedemSinnangeführtenberlinerPreßpäderastenWochenlangdurch denKothgeschleift,indemderStörenfriedihnenseitsechzethahrenkeineRuhe

zuwohligemSchmausenundSchmatzenließ.Alleswarnun inBereitschaft.

AmTagdesschöfsengerichtlichenFreispruchesriefmitweithin vernehm- barerStimme einMitgliedderViertenStrafkammeramberlinerLandge- richtI:»Ich hättedemKerlanderthalb JahreGefängnißgegeben!«Jch:

Oder in dashohe Amt,dasheilige,einesRichtersZugelassene,dessenernsteste Pflicht ist,dieUeberzeugungvonSchuldoderUnschulddesAngeklagtennur sausdemInbegriffderVerhandlungzuschöpfen,nur vonihmbei derWahl vonStrafartundStrafmaß sichleiten zulassen. Jch,dieserdesRichteram- tesWiirdige,kenne zwar die Aktennicht,habeauchin dieVerhandlungnur

«hineingehorcht,aber Allesgelesen,wasdieehrenwerthen Macher Oeffent- IicherMeinunginBerlinüberdenAngeklagtengeschriebenhaben:undpfauche, sals Vertreter preußischerRechtshoheit,vom festenGrund solcherInforma-

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ZU DieZukunft.

tionaus-deshalbumher: »IchhättedemKerlanderthalb JahreGefängniß- gegeben.«Später hatein anderesMitgliedderViertenStrafkammerin einerGesellschaftlautgesagt: »DerKerlmußverurtheiltwerden!«Dieses- ziemliche,würdigeWortsprachHerrLandgerichtsdirektorLehmann,derin meinerSachealsVorsitzenderdieVerhandlungzu leitenhatte.Einanderer Richter,ders miteigenemOhrvernahm,fandesalsStimmungsymptomso wichtig,daßersweitererzählteundhinzufügte,dasei fürdenAngeklagten nicht mehrviel zuhoffen.AuchüberStrafartundStrafmaß hattederHerr- VorsitzendeschonungefährebensoTröftlichesvonsichgegebenwieseinHerr Kollege;icherfuhrs, hatte dafüraber keineOhrenzeugenZweiVorurtheile;.

zweiunzweideutigeZeichenungehörigerBefangenheit.WenndenbeidenVor- eingenommenenauchnur gelang,den als Vertreter einesLandtagsabgeord- netenzurStrafkammerarbeitherangezogenenAssessorfür ihreMeinungzu gewinnen, hatten siebei derEntscheidungüber Art undMaßderStrafedie- erforderlicheabsoluteMehrheitderStimmen. JndemKlub,in dem einer meiner fünf RichtermitmürrischerMieneverkehrt, hießesdennauchlange-

vorderHauptverhandlung:»Diesmalfällt Hardenekligherein.«

DieNamen dieserfünfRichter:LandgerichtsdirektorLehmann,Land-—

gerichtsrätheFritzschen,Gohr",Simonson,AssessorLanges.Bei der Amts- arbeithatte ichvorhernurEinen derFünfgesehen:HerrnLehmann,damals- nochBeisitzer,imProzeßSternbergDaßder Mannmit denachtzehnMil- lionennichtvondemFundamentzureichenderBeweismittelaus,sondernvon

begreiflichemRessentiment,vondemWunsch,daswidrigeWirkenseinesGe- sammtwesens,desgeschäftlichenund despersönlichen,zuahnden,insZucht- hausgewiesenwurde:darübersindfastalleKIiminalistenheuteeinig.Sieben Jahreund einhalbes ists her;denktJhrnochdran? DerPolizeidirektorLeo- poldvonMeerscheidt-Hüllessem,derJahrelangDezernentfürdie wegen des- Verdachtes widernatürlicherUnzuchtzuverfolgendenSachengewesenwar, hatte,vielleichtwegenfinanzieller,vielleichtwegensexuellerVerfehlungen, auseigenemWillenseinLebengeendetundeinenBriefhinterlassen,in dem iichhabedasOriginalselbstgelesen)eshieß: »Siewissen,ichwarmit Leib- nndSeele KriminalistzaberimanständigenSinn. KeinervonDenen,dieihre Freudedaranfinden, Menschenhineinzulegen.Mirerschienesschöner,wo ichesmit dem Amt vereinenkonnte,zuhelfen. FürmeinenBerufalssolchen imgutenSinn habe ichgelebt;für ihnwillichsterben.Die Stimme desLe- bendenwirdnichtserreichen,die desToten wieDonnerschlageinschlagenund Alles,vomKaiser herab,wird zudemVorgetragenen,mit demsichdann die

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Revision. 2."»5

OeffentlicheMeinungallerKreisebeschäftigenwird,Stellungnehmenund sodieRegirungzumVorgehenzwingen-«ZumVorgehengegen denPara- graphen175, denderPolizeidirektorausdemStrafgesetzbuchgestrichensehen wollte. GegendiesenParagraphenhatteereineBrochuregeschrieben,die erstnach seinemToderscheinensollte.Abernichterschienenist. Weil,wie das Polizeipräfidiumbehauptete,,,amtlichesMaterial-«dazuverwendetworden war. Nichtauchwegen derrücksichtlosenNennung adeliger,hochadeligerUr- ningnamen?HerrLandgerichtsrathSchmidt,derdieUntersuchunggegen den FürstenzuEulenburg führt,muß diesesManuskriptvom Polizeipräsidium einfordern;erwirdNamen,Daten, Vorgängedarinverzeichnetfinden,diesür denUntersuchungzweckvonhöchstemWerthsind.Meerscheidt-Hüllessemwollte überLeichenhinweganseinZiel,dieBeseitigungdesPäderaftenparagraphen, gelangen:vomAuslandherin derpostumenSchriftsovielesichtbareundan- geseheneMänneralswidernatürlichenGelüstensüberführtnennen, daßRe- girungundParlamentsichzurAenderungdesGesetzesentschließenmußten.

(Berlinhat diesenPolizeidirektorund zurselbenZeiteinenhomosexuellenPo- lizeipräsidentengehabt:Das magmanchesonderbareErscheinungendesreichs- hauptstädtischenLebenserklären-)EinKommissarderberlinerPolizeihatte demSternbergkliingelverbrecherischenDienstaufgedrängtundihmunter- gebeneBeamtezuErmittelungenimInteressederihn überreichlichbesolden- denParteibenutzt.Allesschienfeil: Kriminalbeamte,Sachverständige,Zeu- gen.JustizrathSello,derbereit war,für HerrnAugustSternberg,wiejetzt fürdieGrafenHohenauundMoltke, rechtnachderKunst (undderExtrataxe) zuschluchzen,wurde,als derBegünstigungSternbergs verdächtig,nichtbe- eidet,in soc-ovondem StaatsanwaltBraut parodistischverhöhntundverlor mitseinemedelsteinigenSoziuszweiDrittel-seinerPraxis.(Auchvondie- sem Herrn,indessenBrustderMuthimJanuar 1908wiedersolcheSpann-

«kraft übte,daßerdieBehauptung riskirte, fortan nehme ersmitjedemdeut- schen Vertheidiger auf,auchvon diesemTreuen mit derTarifthränen- drüsewird ausalter undneuer Zeit nochMancherleizuerzählensein. Denn Pardon,Jhr Tüchtigen,wirdnun nicht mehrgegeben.)AmletztenStern- bergtagtratdannHerszenbielaufdenPlanundsprach:»Manhatmir den Vorwurfgemacht,daßichdiesegroßeSacheeinemjungenStaatsanwaltüber- lassen habe.Nun: einen dererstenVertheidigerhatdieserjungeStaatsan- waltschonüber denHaufengerannt«(womitwiederumHerrErichSelloge- meintwar).Dasgeschah,imDezember1900,imGroßenSchwurgerichts- saaldes altenmoabiterHauses. Todfeindschafttrennte dieVertheidigung

(10)

As DieZukunft.

(die,vier Mann hoch,täglichdenBeisitzerLehmanndenschlimmstender schlimmenRichterschalt)und dieüppigzuhonorirendenHauptsachverständi-

genvonGerichtshofundStaatsanwaltschaft. JmKleinenSchwurgerichtssaal sah ichsimDezember1907,dieeinstvomHaßGeschiedenennun zuinnigem Bundegesellt.Der,,überdenHaufengerannte«,in einpeinlichesDiszipli- narverfahrenverwickelteVertheidigerhießaufderselben,jetztnichtmehrge- rümpftenLippeder,,vortrefflicheAnwalt desGrafenMoltke«.Unterdem freundlichenBlick des,,hochverehrtenHerrnVorsitzenden«erbebte dasLy- rikerherzdiesesAnwaltes inhehrerWonne.Geheimrath Eulenburgund Sa- nitätrathMoll,dieaufdemin meinerSacheberührtenSondergebietder SexualpathologienichtdieallergeringsteLeistungvonoriginalemWerth auf- zuweisenhaben,waren für Herrn Lehmann (de.rwährendihres Gutachtens überFrieda WoydaAktengelesenhatte)AutoritätenvonerstemRang.

Jch hattedasVerfahrendamals mitkritischenGlossenbegleitet;darf mirabernicht einbilden,daßHerrLehmannsie gelesenhat.Derliest wohl lieberdieVossischeZeitung;lassieauchimGerichtssaaluudtauschtemit ihremVertreterstets besondershöflichenGruß;mit dem VertretereinesZei-- tungunternehmens,das,,gewohnheitmäßigund ausEigennutzdurchfeine VermittelungderUnzuchtVorschubleistet«(§«180St GB),dessenKuppel- annoncenprozesseaberverschwiegenwerdenunddassichdurchdieschäbigste VerlügungundVerleumdungderSacheHardensum dasdeutscheVaterland höchstverdientgemachthatte.Mirwarnur,vonRichternundAnwälten,gesagt worden,dieserVorsitzendesei,wegenseinesEigensinnes, seinerDiabetiker- nervosität,seiner Sucht,AngeklagtenundVertheidigerninsWortzufal- len, so ziemlichderunangenehmste,derim berliner Gerichtsbereichzufin- den wäre.NachdenerstenTagenwußteich: DieserMann wäreauchbeim bestenWillenganzunfähig,eine über denAlltagsumfanghinausreichende Hauptverhandlungzu leiten. Soofterauchhastigin derStrafprozeßordnung blättert: diePflichtenundRechte,diesie ihmzuweist,kennternochimmer nicht.DieBerechtigungzudiesemUrtheilsollzunächstnur anzweiFällener- wiesenwerden. AmeinundzwanzigstenDezemberbat dieZeuginFrauvon Heyden,geboreneGräsinWartensleben,siezuentlassen,undbegründetediese Bittemit demHinweisaufdieKrankheitihres Ehemannes,diesienachHaus rufe. Herr Sello,derin der»Zukunft«soberedtfürforensischeHöflichkeit,insbe- sonderefürmildeBehandlungauchderunbequemstenZeugenplaidirthat,be- hauptete,FrauvonHeydenhabehalblauthinzugefügt:»Hierwirdmanjadoch nur beschimpft.«DerGerichtshofhattedieWortenichtgehört;demGerichtshof

(11)

Revision 27 7

hättensie,wenn siegesprochenwaren,auch nichtgegolten:dennnur dervor- trefflicheAnwaltdesGrafen Moltkehatte dessenSchwiegermutterbeschimpft,

sie sogar,ohnedeshalbvomVorsitzendeneinrügendesWort zuhören,eines ge- meinenVergehensverdächtigtHerrLandgerichtsdirektorLehmannglaubt, trotzdemWiderspruchdererregtenDame,demDenunziantenundverkiindet:

»Ich entlasseSie nur, wennSie vorherAbbitteleisten.WennSienichtaus- drücklichabbitten, müssenSiehierbleiben!« Dreimal wiederholterdiesela- tpidaren Sätze;als wolleerzeigen,daß seinSitzungpolizeirecht,nichtetwa raschverrauchenderZornihn sprechenließ.Dreimal: bisdieZeugin,umheim- .zukommen,sichentschließt,demGerichtshofabzubitten,wassie,imschlimm- sten Fall,demvortrefflichenAnwalt angethanhat.Die,,Ungebühr«eines ZeugenkannmiteinerOrdnungstrafebis zueinhundertMark oderbis zu drei TagenHaft geahndetwerden(§179 GVG).Einvernommener Zeugedarf sichnur mitGenehmigungdesVorsitzendenvonderGerichtsstelleentfernen :(§247StPO);dieseGenehmigungwird,magderZeugesichgebührlichoder ungebührlichbetragenhaben, nichtzuweigernsein,wenn derZeugeentbehr- lichist, erreichbarbleibt undseinEntlassungsgesuchauf starkenGrundstützt.

DasVerbot derHeimreisealsUngebührstrafeanzudrohen:Das blieb dem LandgerichtsdirektorLehmannvorbehalten.Er konntedieZeuginstrafenund danach entlassen,konnteihrdieStrafe ersparenund dieEntlassungablehnen.

JndemAugenblick,woervoneiner Abbitte(die unsereStrafprozeßordnung nicht kennt)angeblicherUngebührdieEntlassungderZeuginabhängigmachte, handelteerpflichtwidrigHaterdurchdieBedrohungmit einemStrafmittel, dasihmvonRechteswegennichtzustand,dieZeuginzu einemHandelnge- nöthigt,zu demsiesichohnesolchewiderrechtlicheBedrohungnichtentschlossen hätte·ZweiterFall.An demselbeneinundzwanzigstenDezembertagwurde Herr Geritz,dersvomKavalleriftenschnellbiszudenliebenbergerEhrenstellen desHaushosmeisters,Rendanten undAmtsvorstehersgebrachtundvonder·

Homosexualitätseines»verehrtenBrotherrn«natürlichniemals auchnur dasAllergeringstegehörtnochgargesehenhat,von derGerichtsftelleent- lassen.Einsachentlassen;Niemanddachte daran, daßdieserZeuge,denBern-

"«steinruhigseinenEidschwörenließ,nocheinmalvernommen werdenkönne.

DerGerichtsbeschluß,derihn entließ,fügtekeineinschränkendesWorthinzu.

SostehtsimSitzungprotokol;sowarsauch. Zwei Tage danachkamHerr Geritzwieder, alsZuhöreroder alsMandatarseines Herrn,in denSchwurge-

·richtssaalundmeldetesichzu einerBekundung.Für diereichtedervorderersten Vernehmung geleistetepromissorischeEidnicht mehraus:dennochwurdeder

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sie sind es jedoch nicht." Der rein persönliche Privatbrief an den Schwager sei mit Bleistift (deutsch oder französisch?) geschrieben worden; dennoch gebe es einen „Entwurf“,

Und ahntnicht, sdaßein verlorener Mann ist, wer sichvertheidigen muß,nicht, auf die Länge, durch seine Lebensleistung selbst schweigend für sich

Er muß darum den alten Jdealen nicht fremd sein, wenn er neue zu schaffen sucht, denn jeder wahre Fortschritt ruht auf tiefstem Berständniß der Vergangenheit Der Fortschritt muß für

Wird ein neues Papier unter »literarischer« Mitwirkung herausgebracht, so will man zunächst nicht auf den Börsenpreis (den es am Tag der Subskription ja noch nicht giebt),

Für unsere Betrachtung wichtig ist, was Frankreich seinen Künstlern von dem Geist giebt, der der Nation gesammte Entwickelung bestimmt. Es ist das selbe Prinzip, das es

Aber zweimäch- tigeKomitees, turco-franc;ajs und turco-russe, haben den deutschen Einfluß in die Türkei abgedeicht; das Despötchen Enver hat die schlauste Staatsmannschaft nach

Das ist von den Selbständigen unter unseren Freunden nicht in dem selben vollen Maße zu erwarten; aber man muß sich immer die Regel vorhalten: ,Vom Feinde soll man lernen«; und

Viele der blutigen Kämpfe und Gräuel der Französischen Revolution stehen mit der Durchführungdieses Prinzipes in direktem Zusammenhang; und umsonst ist das viele Blut in jener