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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 5. Juli, Nr 52.

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Academic year: 2021

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« für denKreis Marienburg Westprz

ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.

Nr. '52.

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr.1. Marienburg,den29. Juni 1905.

DerKreisarzt, MedizinalratDr. Arbeit hierselbst ist fürdieZeit vom-7. Juli bis 16.August d.Js. be- nrlanbt undwird durchdenKreisarztinElbingvertreten werden.

«

Nr.z. Marienburgden I.Juli1905.

DieHerrenStandrsbeamten des«Kreiseswerdenan die pünktliche Einhaltung desTerrains (12. Juli) zur Ein- reichungder Nachweisungüber die imverflossenenBierteljahre vorgekommenen Geburten,«TodesfälleundEheschließungenan den«Königl. Kreisarzt hierdurch erinnert»DademHerrn Kreisarzt häufig Nachweisungen ohnejeglicheBezeichnung zugegangen sind, ersuche ich,in dieRachweisungden Namen desStandesamtsbezirts, über denberichtet wird, einzutragen.

Nr. Z. « Marienburg;«den1.Juli 1905.

Es istdieWahrnehmung gemacht, daßunter dem

-Namen »Sierilisol« einConserviernugsmiitel mitdem ausdrücklichenHinweis indenHandel gebrachtwird, daßes unbeanstandet Verwendung findenkönne und in ge- sundheitlicherBeziehung völlig einwandsfrei sei. Demgegenüber ist durchdie imchemischenLaboratorium desKaiserlichenGe-sv sundheitsamts ausgeführten Untersuchungen festgestellt, daß Proben desPräparatsetwa Also-zFormaldehyd enthalten haben. NacheinemvondemHerrn MinisterderMedizinal- Angelegenheiten erforderten GutachtenderKönigliche-nWissen- schaftlichenDeputation fürdasMedizinalwesen sindaberdas Formalin sowohlwie alleZubereitungen, welche diesen Stoff enthalten,als gesundheitlich bedenkliche Konservierungsmittel fürNahrungs-undGenußmittelanzusehen.Beidergewerbs- mäßigenZubereitungvonFleisch ist fernerdieVerwendung von Formaldehyd aufGrrnddes§21desFleischbeschaugesetzes lautBelanntmachungdesHerrn Reichskanzlersvom18.Februar 1902 (R.G.Bl.48.) ausdrücklichverboten.

Um derGefahr entgegenzutreten, daßdas Sterilisoleine deröffentlichenGesundheitnichtzuträglicheVerwendung findet, mache ichdieOrtspolizeibehördenausdiemehrfacherfolgte Fest- stellung nicht einwandsfreierZusammensetzngdesSterilisoks aufmerksammit demErsuchen auch aufdiebeteiligten Kreise derBevölkerungin geeigneterscheinender Weise aufklärend einzuwirken.

Nr.4. Marienburg,den 1.Juli 1905.

DiePolizei-Verwaltungenund dieHerrenGemeinde- und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich,unter Bezugnahme aus die Kreisblattversüguugvom 7..Rai 1891 und1.

'April 1893 mir, soweitsdiesnoch nicht geschehenist,eine Nachweisuug überdenim verflossenen Vierteljahrdurch Sachsengängereiverursachten Abzug einheimischerund Zung russisch-polnischerArbeiter bis zum 12.d.Mis. bestimmt einzureichen.Balatanzeige ist nichterforderlich.

Marienburg, den 5.Juli.

«

1505.

Nr.5 Marienburg,den1.Juli 1905.

Für dieAusfülluug nnd Einreichung von Zähl- karteu überGeburten, EheschließungenundSterbefälle sind denKöniglichenStandesämtern desKreisesvon demKönig- lichenSiatistischenBureau inBerlin fürdasRechnungsjahr 1904 dieuntenstehendenBeträgealsKopialieuiEntschädigung vzugebilligtworden.

DieBeträge sindgegeneineaufdieKöniglicheRegierungs- HaupilassezuDanzig lautende Quittung bei derhiesigen KöniglichenKreisiasse abzuheben.

Jndenjenigen Fällen,indenendemAmtsvorgängerdes gegenwärtigenStandesbeamteu einAnspruch auf dieEnt- schädigungoderaus einen Teildes angewiesenenEntschädi- gungsbetrages zusteht, habendiezeitigen Standesbeamteuun- gesäumtdenbetreffenden Betrag, welchernachderAnzahlder

vonersterenin demvorgenanntenZeitraumansgestelltenZähl- lartenzubemessen ist,an den Empfangsberechtigteuauszu- händigen.

1.Altfelde 3,42Je

2.Barenhof 3,81 »

3.Barendt 3,42 »

4.Fischau 2,58 »

5.Fürstenwerder 1,41»

6.Gnojau 3,24 »

7.Gr. Lichtenau 2,43 »

8.Grunau 1,65 »

9.Hoppenbruch 6,24 »

10·Campenau 3.00 »

11. Katznase 2,37 »

12. Kunzendorf 3,99 »

13. Ladelopp 4,35 »

14. Leseivitz 2,19 »

15. Ließau 5,40 »

16. Marienau 2,67 »

17. Marienburg 25,44 »

18. Neulirch 3,27 ,,

19. Nenteich 4,86 »

20. Neuteichsdorf 2,28 » 21. Niedere Scharvau 1,62 »

22. Obere Scharvau 4,86 »

23. Petershagen 3,30 »

24. Picckcl »

-. 25. Schadwalde 1,53 »

26. Schönau 4,47 »

27. Schöneberg 5,43 » 28. Schwansdorf 2,97 »

30. Tannsee 2,70 ,,

Bl. Thiensdorf 3,33 »

32. Tiegenhagen 2,28 »

33. Tiegenhof 4,77 ,,

34. Tralau 2,43 »

35. Warnau 1,44 »

36. Wernersdorf 2,13 »

Summa 137,61 Je

(2)

—-

Nr.S. Marienburg,den29. Juni 1905.

DiediezjährigenSommerferien beginnenfür alle länd- lichen VollsschulenimKreise Montag den 31.Juli und dauern bizeinschließlichSonnabend den26. Augustd.Js.

Nr.7. Marienburg, den 24.Juni 1905.

Seit einigenMonatentreibt einMietsgeldfchwindler,

vor allem inSchlesien, sein Unwesen. Er bedient sichge- fälfchter Dienstbücher,in denen als Ausfertigunggbehörde

»PolizeiverwaltungRatibor« angegeben ist,und die einennach- geahmten Stempel haben. Er vermietet sich ohne jedeVer- mittelungund erklärtsichzumsofortigenDienstuntrittbereit.

Nach Empfangeines Mietzgeldesaberentferntersichunter Zurücklassungdes gefälschtenDienstbuchezund mitderLin- gabeker müsse sich seine Sachen holen, ohne jedoch zurück- gukehrenJn einemFalle hatersich aucheinenDiebstahl zu fchuldenkommenlassen. AufGrund dererstattetenAn- zeigen schwebenn.A.Strafverfahren bei derStaatsanwalt- fchaftinBrezlannnd denAmtzanwaltschaftenGlegau,Haitingen, Liegnitz,AschaffenburgDerTäter konnte jedoch nichter- mittelt werden, auchsind seine Personalienbitjetztunbekannt.

Der vonsihm benutzte Stempel enthält,ungleichmäßig gearbeitet, in der Mitte einen heraldischenAdler, rund- herumdieWorte »Polizei-VerwaltnngRaiibor«. DasGanze iftvoneinerKreizlinie umgeben-

Indem ichdieBehördenundHerrenGendarmen hierauf aufmerksammache, erfucheich, vorlommendenfallgdenSchwindler zuverhaftenundseine Bestrafung herbeizuführen

Bekanntmachungenanderer Behörden.

Nr. 1. Unter dem Schweinebeftandedes Pfarrers Stankewitzzu Nentirch ist Notlanfsenche ausgebrochen Schutz-undSperrmaßregelnsind angeordnet.

Schönhorst,den3.Juli 1905«.,

Derstellv. Amt-verstehen hat 109 —-

Nr. 2. AufGrund der§§2und3desWildsehon- gesetzes vom 14.Juli 1904 Gesetz-Sammlung1904 Seite 159)wirdfürdenRegierungzbezirk Danzig festgesetzt,daßdie diesjährige Schonzeit

1.fürRebhühnerund Wachtelnmit dem Ablauf dez

. 23. August,

2.für Birk-, Hasel-iundFasanensHähnesundHennenmit demAblaufdes29. September ihrEndeerreicht.

Danzig.den16.Juni 1905.

DerBezirks-AusschußzuDanzig.

Nr. 3. . DerHerr VorsitzendederGr. Werderlommune beimir den Antrag gestelltden von der Ehanssee TragheimbeiStation 2,1 nachdemNogatdeichinKnminke führende-e Weg (sogen. Kommuneweg)dem öffentlichen Verkehr zuentziehen,ererachtetdiesen Weg nach Erbauung der Pflasterftraße Tragheim, Kaminke, Schadwalde fürden öffentlichenVerkehr für überflüssig- s

Gemäß §57desGesetzesvom l.August1883 bringe

lichdieseszu öffentlichenKenntnis und sind Eisprüchegegen dieEinziehung dieses Wegesbinnen4WochenbeiVermeidung desAnsschlussezbei mirgeltendzumachen.

Gr.Lefewitz.den s. Juli1905.

DerAmtsvorftehen Dirts en.

Nr.4. Marienburg,denl.Juli19()5.

DerFußgendarmSchutzaus Dirschau istvom1.d.M.

nach Altfeldeversetztworden«

Nr. 5. Am 29.Junid. Js. ist aufderChausseein derFeldmark Schöneberd,eine silberneTaschen-Uhr mit kurzerStahlkette gefunden und hier abgegebenworden.

DerEigentümerwollesichmelden.

"Schöneberg,den 3.Juli1905x

-

DerAmtsvorstehen

Druck vonO.Halb-Untienbnrg.

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