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Nr.
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für
denKreis-Marienburg Westprk
ErscheintMittwochnndSonnabend Abend.
Marienburg, den12. Juli. 1905.
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LandrätlicheBekanntmachungen.
Nr.l-
DieJmpfuugfiir1905 betreffend.
Marienburg,den10. Juli1905.
JnfolgederMasern hat»dieim Kreisblait Nr. 44 angesagtevafung in denOrtschaftenBlnmfteiu undKönigsdors nichtvorgenommen werdenkönnen.v
HerrDr. Hochmut-In Marienburg wirddieJmpfung nunmehrwiefolgt vornehmen:
»« Namen derOrtschaften, ZahljdevTag,Datum und Stunde
Tas-Damm Und .
dL k l aus welchendie KinderzurJmpfung JYTHZJFOderRevisionder
Stunde JmpfstationUn«-V a
unddiemjährigen Schnllinder einzelnen Geimpstenund der
derJmpftmg zurWiederimpfungzugestellen sind Termine Wiedergeimpften
»Dienstag, Is. Juli,
- . » " » Dienstag, 25. Juli
Vorm. 7Uhr - Blumstein, Schule »Erstimvflingevon Blumstein 10 Vorm. 7Uhr
»Vorm.71X2Uhr do.
« » -
WiederimpflingevonBlumstein 10 Vorm. 71X4Uhr
Donnerstag,!20. Juli, s« ;. -,» » . f
..» Donnerstag, 27.Iuli,
Vorm. 11 Uhr - Königsdorf,ev;Schule Erstimpslingevon.Königs·dorf,Königs- ·i40 Vorm.11Uhr
- - » . " " «» hof,SchönwiefeundIonasdorf « »» « — »
Vorm. 1172Uhr
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do». WiederimpflingederselbenOrte
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30 Vorm til-, Uhr
Nr.2. «""-Marienburg,dens. Juli1905. 1.Das Gesindedienstbuch,
gehalten. »»
«
AufdenLauf der gesetzlichenFristenbleiben dieFerien Nach §8 desRegulaiivszur Ordnung desGeschäfts- ganges unddesVerfahrens beidenKreis-Ausschnfsenvom 28. Februar 1884, hält-derKreis-Ausschußvom 21.Juli biszuml. September d.Js. Freiern
Während dieserZeit werden Termine zur mündlichen Verhandlung inder Regelnur inschleunigen Sachenab-
ohne Einfluß. » , »
Der Kreis-Ausschuß »
Nr. 3. Marienburg,den 4.Juli 1905.
Betrisst dieGewährung non Prämienfür lang- jährige Dienstzeit
ZurBelohnung mehrjähriger,treuer Gesindedienste hat derKreistagdesKreises Marienburg auch·fürdas Eiatzjahr 1905 einen Betragvon500 Je bewilligt,der an würdige Dienstbotenverteilt werden soll. Bezügliche Anträge sind unter BeifügungderindennachstehendenGrundsätzen (§ 2) erwähnten Schriftstückebis zuml. Augustd.Js. anden Kreisausschußzurichten.
«
Grundsätze. .-
g1· Prämienwerdennur solchenDienstboten mänlichen undweiblichenGeschlechtsgewährt, welche nachderPreußischen Gesindeordnungvom 8.November 1810»zumgewöhnlichen Gesindezurechnen findund mindestens5Jahre ununter- brocheninnerhalbdesKreises Marienburgbeiderselben Herr- schaftimDienstgestandenund sich während dieser Zeittreu
«
undtadellos geführt haben. «
»§2.Dem Antrage»aufGewährungeinerPrämie,»die
beidem unterzeichnetenKreis-Ausfchussezustellen ist,s find
beizufügen: .
«
2.eineBescheinigung des AmisvorstehersoderderPolizei-
Verwaltungdarüber ,
a.seit welchemZeitpunktundbeiwelcher Herrschaftder-be- treffende DienstboteimDienst steht,
-b daßdas DienstverhältniszurZeitderBeantragungder
Prämie besteht,—. « -
c. daß sichderbetreffende Dienstbote stetstreuunduntadels
haft geführt hatund « « -
d. daßdembetreffenden Dienstboten innerhalb derletzten- fünf Jahre einePrämie für langjährigetreueDienste nicht gewährt ist.
Die VerteilungderPrämien erfolgt durchden Kreis-
Ausschnß ’
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DiePrämiewird inGestalt eines-Sparkaffenbuchesbis .Xz zurHöhevon-15Mark gewährt.Der Kreis-Ausschuß.
Nr.4. « Marienburg, den8.Juli1905.
JnAnbetrachtderbevorstehendenSommerferienindenSchulen desplattenLandesdringe ichdenSchinder-ständeninErinnerung, daß sichdie Ausführung aller kleineren Reparturen indenSchulgebäudem soweit ihre Jnstaudhalttng zuderen Obliegenheiten gehört geradeindieser Zeit empfiehlt« Behufs zweckmäßigerBeseitigungetwa vorhandenerMängel sind«die betreffendenLokalitäten einer eingehendenBesichtigungvor oder sogleichbeiBeginn derFerienzuunterziehen, so daß mitdenerforderlichenArbeiten,wiez. B.Weißender Wände Ausbefserungder Dielen, Reparatur der Küchenherderecht- zeitig begonnenwerdenkann. Hierher gehört auch»dieJa- standhaltung bezw.seh-engderTurngeräte,die zurVermeidung- vonUnglückssällenbesondersgenau auf ihre Beschaffenheitzu prüfen sind,wobei ichaufdie aus derartigen Unglücksfällen erwachsendeRegreß-Vervflichiungenhinweise.
Nr. by Marienburg,den7.Juli1905.
Der Lehrer Tümmler inKüchwerder istvon mir zumSehnlvorsteher der evangelischen Schule dortselbst für die Gemeinde Scharan ernannt worden.
Nks s- Marienburg, den 8.Juli«1905·«3;gz
UnterdenPferdender3.Eskadron KürassiersRegiments Herzog FriedrichEngen von Württemberg(Westpreußischez) Nr.5istdieRotlnnfsenehe ansgebrocheu.
Nr.7. Marienburg,den7.Juli 1905.
«
DerDurchfchnittsmarktpreis in Marienbung pro Juni 1905 betrug:
«
a.für100 kgWeizen 17,00 Je
b. » » » Roggen 14,25 »
o-. » » » Geiste 15,00 »
d. » » » Hafer 14,00 »
e-. » » » Erbsen 15,00 ,,
f. » » » Eßkartoffeln 5,50 g. »· » » Richtstroh 4,50 » h. » » » Krummstroh 3,50 »
i »« » » Heu 7,50. »
Bekanntmachungenanderer Behörden.
Nr. 1. Zur Voruahme von Ergänzungswahlen der Beisitzer des hiesigenftädtisrhenGewerbegeriehts und zwar2 aus demStande derArbeitgeberund 3aus demStande derArbeitnehmer istTermin auf Montag, den
.17. Juli 1905 von Vormittags 9Uhr bis Mittags 1Uhrvor demWahlvorsteher BürgermeisterBornund den Mit- gliederndesWahlausschussesUhrmacherBorkowsti, Klempnermstr.
Sperling, Schneiderges. Sprungu.ObergärtnerArndtanberaumt.
DieWahlenstndunmittelbar undgeheim. DieWahl-
«"«"ha"ndlungist öffentlich.
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DasWahlrecht istnur inPersonunddurch Stimmzettel auszuüben,welche handschriftlichoderimWegederVerviel- fältigung herzustellen sindund nichtmehrNamen enthalten dürfen,als Beisitzerzuwählen sind.
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Zu Beisitzern sollennurPersonen gewählt werden, welche das 30.Lebensjahr vollendet«indem derWahl vorangegangenen Jahre für sichoder ihre Familie Armenunterstützungnicht empfangenoderdieempfangene erstattet habenundtmStadt-
bezirk Marienburg seit mindestens2Jahren wohnenoderbe- schäftigt sind. Desgleichen sollenzuBeisitzern nichtberufen werdenPersonen, welchewegengeistigeroderkörperlicherGe- brechenzu dem Amte nicht geeignet sind,nndendlichsolche Personen, welchezudemAmte einesSchüserunsähig,sind.
Zur Teilnahmean denWahlen sindnur berechtigt:
er.solche Arbeitgeber, welche das 25. Lebensjahr
.vollendet habenund seit mindestenseinem Jahre im Stadtbezirke Wohnung oder eine gewerbliche Niederlassung haben.
b.solche Arbeiter,welchedas 25.Lebensjahrvollendet haben und im Stadtbezirke seit mindestenseinemJahre beschäftigtsind oder, falls sie außerhalbinArbeit
«stehen, wohnen.
, Von derTeilnahmean derWahl sindgesetzlichausge- schlossenPersonen:
« . »
I.v diedas 25.Lebensjahram TagederWahl noch nicht vollendethaben;
2.dienichtseit mindestenseinemJahreimStadtbezirk Wohnung oderBeschäftigunghaben;
3,dieAusländer sind;
-Nr; 3·
113 —-
4.welchedieBefähigung infolge strafgerichtlicherVerurteilung verloren haben,und zwar entwederzeitweiligoderdauernd;
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5.gegen welchedasHaupte-erfahrenwegeneinesVerbrechens oder Vergehenseröffnet ist,das dieAberkennnngder bürgerlichenEhrenrechteoderdieFähigkeitzurBekleidnng öffentlicherAernterzurFolge haben kann-;
6.dieinfolge gerichtlicherAnordnunginderVerfügungüber
ihr Vermögen beschxänktsind; «
7.die nicht ArbeitgeberoderArbeiterimSinne desGe- setzessind; -
8.MitgliederderInnng nnd derenArbeiter,sofern für dieJnnung einSchiedsgerichtinGemäßheitdes§81b derGewerbeordnung errichtet ist; s , 9.GehilfenundLehrlingeinApothekenundHandelsgeschästen,
sowie Arbeiter, welchein denunter derMilitärs oder Manne-Verwaltung stehendenBetriebsanlagen beschäftigt
sind; .
10. weiblicheArbeiter.
DasReich,derStaat, dieGemeinden undsonstigen öffent- lichenVerbändesowiejuristischePersonenübenihr Stimmrecht durch ihre gesetzlichenVertreter aus.
DenArbeitgebern stehendie mitderLeitungdesGewerbe- betriebes oder eines bestimmten Zweiges desselbenbetrauten Stellvertreter derselbständigenGewerbetreibenden gleich, sofern ihrJahres-Arbeitsverdienstan LohnoderGehalt 2000 Je übersteigt.
JndemwirdiewahlberechtigtenArbeitgeberzurAusübung ihres Wahlrechtes einladen,bemerkenwir, daßsichdieander Wahl teilnehmenden Arbeitnehmervor demWahlvorstandeaus- nahmslosdurchBescheinigungihrer Arbeitgeberoder derPolizei- Verwaltungdarüberauszuweisen haben, daß sie seit mindestens Jahresfristinnerhalb desStadtbezirksinArbeit stehenoder wohnen.
Die zudieser BescheinignngerforderlichenFormularewerden inderMagistrats-Registraturunentgeltlich verabfolgt. Soweit übrigensdem Wahlvorstande auchdieWahlberechtignngder Arbeitgeber nichtbekanntist, sind diese auf Erfordern gehalten eineBescheinigungüber. dienach §14derGewerbeordnung erfolgteAnmeldungdesGewerbebetriebes,oder dieletzteQuittnng über die· ZahlungderGewerbesteuer vorzulegen.
Marienburgden 7.Juli1905. DerMagistran
Nr. 2. Unter denSchweinen desHofbesitzersOtto Mierau Altmünsterberg istdieRotlanfsenche amtlichfestge- stelltworden. AusGrund dieses Befundeswerdenhiermitdie gesetzlichen Schutz-nnd Sperrmaßregelnbis auf weiteres
angeordnet. - -
Gnojau,den8.Juli 1905 DerAmtsvorsteher.
Unter denSchweinebestiinden desKäsern- päehters Meyer-Wengelwaldennd denBesitzernKattau undY SengerinRosenort istRotlnnss amtlichfestgestellt.Diege- setzlichenSchutz-nndSperrmaßregelnsind angeordnet.
Rosenort,den8.Juli1905. DerAmtsvorsteher.
Nr.4. Unter denSchweinendesJnstmannesAugust OhmanninNeutirch ist Notlan ausgebrochen. Stallsperre
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ist angeordnet.
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«Schönhorst,den 9.Juli 1905.
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Derstellv. Amtsvorsteher.
Dran vonO.Halb sWarienbnrg ,