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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 28. Dezember, Nr 102.

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Krei latt

für

den Kreis

Marienburg WestpnIX

Erscheint Mittwochund Sonnabend Abend.

Nr.L02. Marienburg, den28. Dezember

—-

1904.

i F

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr.1. . Marienburg,den24.3;Dezember1904.

Es wird hiermitzuröffentlichenKenntnis gebracht, daß

mit der Jagd zuverschonen sind: «

.Rehböckevom1.Januar bis 15.Mai,

.weiblichesRehwildvom l.Januar bis31. Oktober,

.RehkälberdasganzeJahrhindurch,

.Hasenvom 16. Januar bis30.September,

.RebhühnerbomI. Dezemberbis31. August,

.Drosselnvom l. Januar bis30. September. . Die Schonzeit fürdenDachs istvomJahre 1905 ab gänzlichaufgehoben. · -

.Nr. 2. - Marienburg,den25. Dezember1904.

Wiemir chekanntgewordenist. ver-sendeteine anabsiicker Firma ,,D·e»utsc,h«es2«stehiticbsetzxeJn-stitvt,Æ»A1-gustSiedett«,un

Ortsbehöxdensgixkcskg««««»«ejj·«ArsforderungzurErteilung ver-

traulicher-Aussika

DREIHintrtfchafllicheVerhältnisse

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derOrtseiugksfefej» . Fr"«;d«xeg;"g«xtzilungdcrxngusiünste

wirdeinEntgeltzagejichn «

DieOrtsbehörden·«-.,werdengshisrxiiii«»Tngchdrüeklichdavorge- warnt, dieserAufforderunäFFolgesfsiiTpleiftenJdasie sichdamit einerVerletzungdes Amisgeheismnissesschuldigundstrafbar machenwürden.

II

Bekanntmachungenanderer Behörden.

Nr. l. BeidemGutsbesitzerHeinrich PennerinNeu- münsterberghat sichein blauscheckiger Schäfer-bundrin-

PFWIOH

gesundem DerEigentümerkanndenselbengegenErstattung derFutterlostenvondaabholen.

walde,den 26. Dezember1904.

DerAmtsborsteher.

Nr.2. Der Knecht August Reichert aus Tannsee bitseinen Dienst wider-rechtlichverlassenundist sein Aufenthalt hierunbekannt. Die Polizei-Verwaltungenund dieHerren Gensdarxnen werden im Ermittelungsfalleum Nachrichtge- beten.·VorJixdienstnahmewird gewarnt.

Lindenau,den23. Dezember1904.

DerAmtsvorftehen Nr.3. Bekanntruachuug.

Di-j«nigeki Pferd(besitzer, welcheder Gestütberwaltung jungeHengste zumKauf anbieten wollen,werdenersucht, dieselbenbisspätestens20. Januar k.Is. anzumelden.

DieHengstewert-endreijährig, ausnahmsweise auchvier-

«

jiihrig gekauft, dürfen sich nichtinmastigemZustande befinden undmußderenAbstammungväterlicherundmütterlicherseits durch Füll-«nscheinnachgewiesenwerden.

·

DieAnmeldung muß folgende Angabe enthalten:

·FarbeundAbzeichendesHengstes.

.Geburtsort

.Geburtsjihr,Monat undTag.

GrößeBand- undStockmaßinCeniimeter.

Abstammung väterlicherund müiterlicherseiis:Fällen- scheiu beizufügen,entl. auch Angabeder Stutbuch- nummer.

Pr. Stargard,den22. Dezember1904.

Der KöniglicheGestiitsDireltor.

DruckvonO.Halb isarienburg

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