• Nie Znaleziono Wyników

Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 28. Juni, Nr 50.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Share "Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 28. Juni, Nr 50."

Copied!
2
0
0

Pełen tekst

(1)

ErscheintMittwochund Sonnabend Abend."

Nr. 50.

LandrätlicheBekanntmachungen.

Ne.1. Marienburg, den 25. Juni1905.

Anfertigung der Jahresliften derSchüssennnd Geschirr-ernen-

JnGemäßheitdesGerichtsverfassnngssGesetzesvom 27.

Januar 1877 (Reichsgssss.-tzblattpro 1877, Seite41),und in Folge höherer Anordnnrg muß nunmehrmitderHerstellung derJahreslistenderSchöffenundGefchworenenvorgegangen

werden. »

DieMagifträre, Gemeinde undCutsvorftiinde des Kreises fordereich auf,eineUrlistederjenigen Personen,welche zudemAmte einesSchöffenoderGeschworenen berufenwerden können, nachdem unten abgedruckten Schemanach alpha- betifcher ReihenfolgederZunamen alsbald,- spätestensbiszum 5.August cr., aufzustellenundsolcheeineWoche alsovolle sieben Tage lang, imAmtslokale desGemeinde- oderGuts- vorftehers auszulegen, nachdem vorherdieZeitund der Ortder Auslegunginortsüblicher Weisebekannt gemachtwordensind;

Demnächst sinddieListenmitdererforderlichen,genau demunten abgedrucktenWortlante entsprechenden Bescheiuignng über dieerfolgte Auslegungzuversehennnd

1.aus dem Bezirkedes Königlichen Amisgeriehts Marienburg dieser Behörde,

2.ans demBezirke desKöniglichen Amtsgerichts in Tiegeuhof diesem Amtsgeeicht

bis zum1.September d.Is. direkteinzusenden.

GegendieRichtigkeitoderVervollständigkeitderUrliste kann inerhalb der einnöchentlichenFrist schriftlichoder«zu Protokoll Einsprache erhobenwerden.

Die bezüglichenBestimmungendes Gerichtsversassnngs- Gesetzeslauten wiefolgt-

§31. Das AmteinesSchifferisteinEhrenamt,das- selbekann nnr voneinemDeutschen versehenwerden. -.».»»

§32. Unfähigzudem»Am-eeinesSchäfer find:

1.Personen, welchedieBefähigunginFolgestrafgerichtlicher Berurteilnng verloren haben,

2.Personen,gegen welchedas Henotverfohrenwegeneines VerbrechensoderVergehens eröffnet ist, daßdie Ader- kennungder büretlichen EhrenrechteoderderFähigkeit zurBekleidnngdentlicherAemter zurFolge habenkann.

3.Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnunginder Verfügungüberihr sermbgen deschräsktsind.

§33. Zudemllmte einesSchifer sollen nicht berufen werden:

1.Personen, welchezurZeit der-AufstellungderUrlistedas dreißigsieLebensjahr noch nichtvollendethaben, 2.Personen, welchezurZeitderAufstellungderUrliste den Wohnsitzinder Gemeinde noch nichtvolle zwei Jahre haben,

Z.Personen, welche für sichoderihre FamilienArmennnter- stützungsaus öffentlichenMitteln empfangenoderin den letztendreiJahren vor AufstellungderUrliste zurückge- reehnet empfangen haben,

«

Marienburg, den28. Juni. 1905.

4.Personen, welchewegengeistigeroderkörperlicherGebrechen zudem Amtenicht geeignet sind,

5.Dienstboten.

§34. ZudemAmteeinesSchösfensollen ferner nicht berufenwerden:

,«

«

1.Minister,

2.MitgliederderSenate derfreien Hansaftädte, 3.Reichsbeamte,welche jederzeit einstweiligin denRuhestand

versetztwerdenkönnen,

.Staatsbeamte, welche aufGrund derLandesgesetzejeder- zeiteinstweiligindenRuhestand versetztwerdenkönnen, F

5.RichterlicheBeamte undBeamte derStaatsawaltschaft, 6.gerichtlichenndpolizeilicheVollziehungsbeamte, 7.Religionsdiener,

8.Volksschnllehrer,

9.demaktiven Heereoderder aktiveneMariae angehörende Militärpersonen,.

§Zö. DieBerufungeinesSchüser dürfen ablehnen:

.MitgliedereinerdeutschengesetzgebendenVersammlung, 2.Personen, welche im letzten GeschäftsjahrdieVerpflichtung

einesGeschworenenoderam wenigstenanfünf Sitzungs- tagendie-Verpflichtungeines Schüssenerfüllt haben,

.Aerzte,

.Apotheker, welchekeineGehilfen haben,

.Personen, welchedassb· LebensjahrzurZeitderUnf- ftellnngderUrliflevollendet hohen,oder dasselbebis znnrAblaufdesGeschäftsjahresvollenden werden, 6.Personen, welche glundhaft mache-, daß sieden mitder

AusübungdesInites verbundenen Aufwandzu tragen

nichtvermögen. . «

§36. DieUrlistefürdieAuswahlderIchdffendient zugleichals Urliste für AuswahlderGeschworenen.Die Bor- schristender§§32 bis35über dieBerufungzumSchöffens amte finden auch aufdasGefchworenenamt Anwendung.

Personen, welchezumSchöffenamte unfähig (§ 31,42 »

deserichtsorrfossnngssGeseheyoder dazu nichtzuberufen find (33, «- desCis-T pro18.78,Seite NO) sindin»

dieUrlistenichtanfinnehnieu. Zu dentueSse str. ser- wähnten,gnnrSchoffeuaucte nichtzuderufeudenunddaherin dieSchöffeuillrlisten nicht unfznnehnrendeu polizeilichenVoll- itreckungsdeanrtenfindunt-erAnderen auchzurechnendie im

§66 unter Ne.5dis 17 derBekannte-achng desHerrn Reichslunzlersvorn so. November 1885, detresenddie Reu- redukiion des Vahnpolizeissegletneuts fürdie Iifeudoshnen Deutschlands (seilage gn Ur.50 desZentruldlutts surdas deutschesei-i nndNinisteiriuldlutt fürdie innereVerwaltng pro1887 Nr.s) ausgeführtenBeamten-Iatego-rcken.

5.VahnkontroleurenndBetriebskontroleure, 6.StationssVorsteher (Stationsmeister, Bahuhossinspektoren,

Bahnhofsnermlter), «

7.Stations isAnfseher (Bahnhofs- Aufseher)undStations- Assistenten(BahnhofsiJnspektionsiAfsistenien),

"

8.BahnmeisterundHülfsbahnmeister, s-

SIwa

(2)

9.Weichensteller (Weichenwärter,Stationswärter undHülfs-

»weichenwärter,Hülssweichensteller), 10.« Ober-Bahnwärter, Bahnwärter, (Brückenschlag-Signal-

Streckenwärter)undHülfsbahiwärter (Beiwärter), II. Ober-Zugmeisterundanmeister (Zügführer,Zugsührende

Schaffner, Oberschasfner),

I2. Packmeister (Güterscl)asfner,Gepäckfchasfxeer), 13. Schaffner (Personenschassner,Konduiteure), 14. Rangiermeister (Qberkonvler,Schirrmeisier), 15.WagenwärterundBremser (Schmierer, anöler), 16yTürhüter (Portiers, Perrondiener), - « - 17.Nachtwächter.

-

Dagegen sind Diejenigen, weichedieBerufungzu dem Amte eines Schöffen ablehnen dürfen, also namentlich auch Diejenigen, welcheim Vor-fahre SchösfenoderGeschworene gewesen sind, (§35desgen.Gesetzes)indie Urlisteauf-

-:zunehmen.

Diesen Personenbleibt überlassen,die GründederAb- lehnung glaubhaftzu machen. Dieser Nachweis istin der eigentlichen Einfpruchsfrist anzubringennndderUrliste beizu- fügen.DieBeurteilung, obeinzelnePersonen vermöge ihrer

"-mangeldenKenntnis resp. Schulbildungzu- demAmte eines

SchösfenundGeschworenennicht geeignet sind, istnichtSache desGemeindevorstandes;esbleibtdemselben überlassen,in der Rubrik »Bemertungen«einediesfällige Notizzumachen.Hier- nach müssen auch Arbeiter,Handwerker, Eigentümeru.s.w.

indieUrliste aufgenommenwerden«

Nicht auszunehmen sind solche Personen,welchesichin irgendeinem Gesindeverhültnissebefinden,wieKnechte, Hirten, Justleute, Gutsiagelöhnerunddergl.

Sollte außerdemHerrn GemeindevorsteherNiemand am Orte zumAufnehmenin die Ueliste geeignet sein,sohat«

mindestensd·er-...Gemeindevorftehersich selbstindie Liste einzu- tragennichtaberetwaVatatanzeigezuerstatten.

DieBerechtigung,alsSchöffeoderGeschworenerfungieren zuskönnen,.istan Entrichtungeinerbestimmten Staatssteuer nicht geknüpft.

Jndem ich schließlichnoch aufmeineKreisblattsversügung

-.vom 28. August1893 hinweise, nehme ich Veranlassung zu bemerken, daßin derletztenSitzungdesaufGrund des§v40 zusammengetretenenAusschusses vielfach wahrgenommenworden ist, daß-dieUtliften seitensdes«GemeindevorsteherszumTeil mangelhaftundunvollständigausgestelltwordensind. Wieder- sz

. holt Lmußteinsbesondere konstatiert werden, daßdie Gemeinde-

. vorsteher sich selbstindieUrliftennichtmitaufgenommen hatten. Auf diese Weisewerden dieübergangenenPersonen

demSchüssen-sundGeschworenendienst fürdaslaufende Jahr

·«entzogen,weil invdieJahreslistenNiemand gebrachtwerden

der in derGemeinde..

demAmte einesSchöffenoderGeschworenenberufenwerden können-

kann, dessen Name nicht auchindenUrlisten verzeichnet steht.

DieMagisträteundGemeindevorstederdesKreises ersuche ich, aufdieAnfertigungderSchösfenlistendiegrößtmöglichste Sorgfalt zuverwenden,damitdiehierbei früher vorgekommenen UnvollstündigkeitenurdUnrichtigteitenvermieden werden«

Formulare sindin derBuchdruckereivonHalb erhältlich.

-leiste

..wohnhaften Personen, welchezu

XX

"·sz

,

Lebens-

» Zu-und alter Bemer-

s Beruf Wohnort

»F Vomame - nach gkungen

es Jahren

1 2 3 4 5 —— 6

106 —-

Daßdievorstehende UrlisteeineWoche lang, undzwar in derZeitvom .. ..bis einschließlich......den

... ...in derGemeinde... undzwar in.....

zuJedermanns Einsicht ausgelegen hatund daß vorherder OrtundderZeitpunktder Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt gemachtworden sind, bescheinigthiermit

.......,den..ten...1905.

(Siegel) DerGemeindevorsteher.

(Gutsvorsteher, Bürgermeister.) Anmerkung: Der Zunamen ist zuerst einzutragen. Die Spalte6wird erstnach AuslegungderListeausgefüllt; sie ist füralleerforderlich erscheint-denBemerkungen,namentlich übereingegangene Einsprachenund über dasVorhandensein vonAblehnungsgründen(Ger.-Verf.-Ges.35) bestimmt.

Jnsbesondere istbeidenjenigenPersonen, welche imletzten GeschäftsjahrSchüseroderGeschworenen gewesen sind,oder welchedenmitderAusübungdes Amtes verbundenen Aufwand nichtzutragenvermögen,diesin derSpalte6zu« vermerlen.

Ferner istbeisolchenindieListen aufgenommenen Personen, derenAufnahmefähigteitaus Gründender obenabgedruckten

§§32 bis 34 desGerichts-Verfassungs-Gesetzeszwsifelhaft erschien,derGrund desZweifelsin derSpalte6anzugeben.

Endlich sindinSpalte6auchallebekanntenVorstrafender der in der Liste ausgeführtenPersonenzu vermerken. Bei Arbeitern oder sonstigenPersonen,beiwelcheneineBerufung zumSchüseran sich nichtzuerwarten ist, genügtder Ver-nett

»Bestraft«. -

Nr. 2. Marienburg, den24. Juni1905.

Der Amtsvorsteher, GutsbesitzerZiehm in Ließan ist vom 29. Juni bis l. Augustverreist. - - .

Die Amtsgeschäftewerden während dieser Zeitvondem stellvertretenden Amtsvorsteher, GutsbesitzerEmil Nießin Damerau wahrgenommenwerden.

Nr.3. Marienburg, den22.Juni 1905.

In AusführungdesGesetzesvom 29. Mai1903 betreffend dieBildung kirchlicherHilfsfonds fürneu zuerrichteude katholische Psarrgemeiuden ersuche ichdieOrtsbehörden, denVorständenderkatholischen Kirchengemeindenbei derEr- mittelungdesStaatseinkommenfteuerfollsderkatholischenGe- meindemitgiieder jede erwünschteUnterstützungnach Möglichkeit zuteilwerden zulassen.»

«

Bekanntmachuugenanderer Behörden.

Nr.l. Zwecke HerstellungderBrücke bei derSiegen- .ort«erEntwässerungsanlageistder Weg vou derKirchezu Tiegeuortbis zur Landgrabeuschläuse fürdieZeitvom 1.—-20. Juli demöffentlichen Verkehr entzogen.

DerInterimsweg fährtüberTiegenhagen.

Hain-,den26. Juni1905.

DerAmtsvorsteher.

Nr.2. UnterdenSchweinendesHofbesitzersB.Wiean inTiegenhagen ist Schweineseuche ausgebrochen und sind überdieses GehöftdiegesetzlichenSperrmaßregeln angeordnet-v

Tiegenhagen,den 22. Juni 1905.s

DerAmtsvorsteher.

Nr.3. Der diesjährige große Sommer-Pferde- markt findetam 4-,5.und 6 Juli, derVieh-merkt am 7.und 8.Juli statt. DerAuftrieb derPferde auf den Marttplatzbeginntbereits am 3.Juli, mittags 12Uhr, derAuftriebdesViehsam 6.Juli, mittags 12Uhr.

Wehlau,den14. Juni 1905.

DerMagistrat.

Druckern Halb-Marienburg

Cytaty

Powiązane dokumenty

Erstimpflinge von Rückenau Wiederimpflinge der Schule in Rückenau Erstimpflinge von Marienau Wiederimvflinge der beiden Schulen in.. Marienau (6 J- 9) Erstimpflinge von

die Gewährung von Prämien sär langjährige Dienstzeit Zur Belohnung mehrjähriger, treuer Gesindedienstehat der Kreistag des Kreises Marienburg auch für das Etatsjahr 1904 einen

Die Wege, welche die Bahn in Schienenhöheschneiden, sind bei der bestehenden Bahn mehrfach in mehr oder weniger fchräger Richtung über die Bahn geführt worden« Diese Wege sollen

wegen der Nebenbahnen haben sich wiederholt Lchwere Unglücksfälle ereignet und zwar sind diese Fällexszumeist durch die Unvorsichiigkeit oder Unaufmerlfamleit der Wagen-

Wenn eine beitragspflichtige Wirtschaft erst dadurch ent- «- steht, daß zu einem an und für sich nicht beitragspflichtigen Besitz in derselben Gemeinde noch tin «’oder

Mit Geldstrafe bis zu 150 »J- oder mit Haft wird bestraft, wer, abgesehen von den Fällen des § 308 des Strafgesetzbuch-es eigene Torfmooren, Heidekraut oder Bulten im Freien

Zur Kontrolle find die Verzeichnisse von 1904 zur Stelle zu bringen· Jn denselben sind die seit der letzten Musternng in Abgang gekommenen Pferde zu streichen.. Formnlare zu

Das von der Prensgischen ZentrnläGenossenschastss kasse herausgegebeneJahr- nnd Udreßbneh der Erwerbs- nnd Wietschastsgenossensehasten im Deutschen Reiche für 1905 (2. Jahrgang) ist«