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Kreis-Blatt für den Kreis Marienburg Westpreussen, 30. Dezember, Nr 102.

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für en Kreis

Marinburg

Westka

-

ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.

Nr. 102.

LandrätlicheBekanntmachungen.

Nr. 1. Marienburg, den27.Dezember1905.

Der Handel mit Back- nnd Konditorwarenwirdin den Städten Reuteich und Tiegenhof sowie auf dem plattenLande am Sonntag, den31. d.Mis»bis7Uhr abends gestattet.

Nr.2. Marienburg, den27.Dezember1905.

Mit Bezug auf meine Kreisblatt-Verfügung vom 21.Februar1901, betreffenddieDesinfektionderWohnungen tuberkulöser Beamten, ersuche ichdieOrtspolizeibehörden desKreises,mir biszum 10.Januar 1906 anzuzeigen,ob und wie viele Wohnungen der an Lungentuberkuloseer- krankten oderverstorbenenBeamten imJahre 1905 desin- fiziertworden sind. Zutreffendenfalls ist anzugeben, durch wen dieDesinfektionstattgefunden hat, und wie oftdie- selbe durchangestellte Desinfektoren und unter Benutzung desVon dem Kreise angeschafften Desinfektions-Apparates ausgeführtworden ist. Einer ·Fehlanzeigebedarfesnicht.

Nr,3, Marienburg,den 28.Dezember 1905.

DiejenigenOrtsbehördendes Kreises, welchemeiner Kreisblatt- Verfügungvom 3.Aprild.Js. Kreisblatt Nr. 27—- betreffend Ermittelung der Hagelwetter-und WasserschädenimJahre 1905 noch nichtentsprochen haben, werden nochmals ersucht, dieselbe nunmehrbinnen 5Tagen bestimmt zu erledigen, widrigenfalls kostenpflichtigeAb- holung erfolgenwird.

Nr.4. Marienburg,den 27.Dezember1905.

AusGrund der§§2 und3des Wildschongesetzesvom 14.Juli 1904 Gesetz-Sammlung Seite 159) istVom Be- zirksausschußzuDanzig fürden UmfangdesRegierungs- bezirks DanzigderBeginn derSchonzeitimJahre 1906 1.für Birk-,Hasel-und Fasanen- Hennen auf den

18. Januar, .

2.fürBirk-, Hasel-und Fasanen- Hähne auf den

18.Mai ,

festgesetzt.

Nr« 5« Marienburg,den 28.Dezember1905.

Nach §2 des Wildschongesetzesvom 14.Juli 1904

—- Ges«-S.S.159 istimMonat Januar derAbschuß folgenderWildarten gestattet-

1.MännlichesRot- und Damwild,. « ,

2.weiblichesRot- Und Damwild sowieKälber dieses

Wildes,« » .

Z.Dachse,

4.Hasenbis einschließlich15.Januar,

Marienburg, den 30. Dezember. 19635

.Birk-, Hasel-und Fahnen-Söhneund -Hennen,

.wilde Enten,

Schnepfen, «

Trappen,

.wilde Schwäne, Kraniche, Brachvögel, Wachtelkönige und alle anderen jagdbarenSumpf- und Wasservögel

Bekanntmachuugenanderer Behörden

Nr;1. Die Meldetage fürdie Mannskhastendes Beurlaubtenstandes findeninTiegenhof,»HotelduNord«, annachstehenden Tagen statt:

«

Freitag,den12.Januar 06,von 1—21X2Uhr nachm.,

OØNOM

« « 26· « » » »

» » 9.Februar » » » »

» » 23.Februar » » » »

» » » « » «

» 23.März

» ! » » »

Die 14tägige MeldefristFarfnicht überschrittenwerden.

Militärpapiere müssen stetszurStelle sein.

Marienburg,imDezember1905.

Königliches Hauptmeldeamt.

Nr.2. NachdemdieNotlaufseucheunter denSchweinen des Hofbesitzers Hein und des Jnstmanns Mattern in Eschenhorst erloschen,die Stalldesinfektion nach Vorschrift ausgeführt ist,werden dieSperrmaßregeln hiermit ausge- hoben.

Markushof,den 26.Dezember1905.

DerAmtsvorsteher.

Nr.3. Esist hiereine goldene Damenuhralsge- funden abgegebenworden. Der Verlierer möge sichmelden.

»Gr.Lichtenau,den24.Dezember1905.

DerAmtsvorsteher.

Nr.4. Unter dem SchweinebestandedesMolkerei- pächtersSommer zu Gr. Lichtenau istdie Schweinepest festgestelltworden.

"

DieSperr-undSchutzmaßregelnsind angeordnetworden.

Gr.Lichtenau,den 22.Dezember1905.

DerAmtsvorsteher.

Nr.5. · NachdemIdieSeucheunter den Schweinen der Molkerei zuTiegenort erloschenunddieStalldesinfektion ausgeführt ist,werden die angeordneten Sperrtnaßregeln aufgehoben.

Holm,den23.Dezember1905. : Der Amtsvorsteher.

Druckvon O. Halb,Marienburg.

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