für den Kreis Marienburg Weftprz
Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.
-vNr. 100.
"
Landrätliche Bekanntmachungen.
Nr.1.
Marienburg,
den16.Dezember
1905.Gemäß §
46Ziffer
7a der W.O.sind
von denHerren
Standesbeamten bisspätestens
zum 15.Januar
1906 diefür
dieAufstellung
derRekrutierungsstammrolle erforderlichen Auszüge
aus demGeburtsregifterfür
diein derZeit
vom 1.Januar biseinschließlich
31.Dezember
1889geborenen
Kindermännlichen Geschlechts anzufertigen
nnd denGemeindevorstehern
der Geburtsorte unter Militariazu
überfenden.
X .Die
erforderlichen Formulare sind
beimirumgehend
zubeantragen.
Bezüglich Aufstellung
derAusziige
bemerkeich:
1.
Aufzunehmen sind sämtliche
Geburtenmännlicher Personen, also auch die. welche später
alsverstorben geführt werden.
Beiletzteren ist,
wenn derSterbefall
bei dem dieGeburtslisten aufstellenden Standesbeamten
beurkundetist,
inSpalte »Bemerkungen«
derSterbetag
und Orteinzutragen.
2. Sind in
einzelnen Ortschaften
imKalenderjahre
1889 Geburtenmännlicher Personen nicht vorgekommen,
·so ist
indem-betreffenden Auszuge
derVermerk zumachen,
»daß
in derZeit
vom 1.Januar
biseinschließlich
31.Dezember
1889 Geburten von Kindern männ-lichen Geschlechts nicht vorgekommen sind.««
3.
Auf
dieSchreibweise
derNamenist
diepeinlichste Sorgfalt
zu verwenden.Durch Nichtbeachtung
wirdnicht
nurdie diesseitige Amtsftelle, sondern auch
denHerren
Standesbeamten bedeutendeMehrarbeit aufgebürdet (z.
B.»Ausftellung
von Geburtsurkundenzc.)
4.In
einigen Fällen,
wird esimmernoch unte·rlaffen,
denGeburtsfamiliennamen
derEhefrau
indenAuszug auf-
zunehmen:
.5. Beider
Ausstellung
derGeburtsscheine
zu Militär-zwecken
wirdebenfalls
immernoch nicht
diegenügende Sorgfalt verwendet,
undmache ich auf
derensorgfältigfte Ausstellung noch
ganzbesonders aufmerksam. Auf
Grunddieser Geburtsfcheine erfolgt
dieAufnahme
derbetreffenden Personen
in dieRekrutierungsstammrollen,
wennihre
An-meldung
an einem anderen Orte alsihrem
Geburtsortestattfindet. Ist
derGeburtsschein also unrichtig ausgestellt, so sind
dieerfolgten Eintragungen
indieStammrolle
undalphabetische Liste gleichfalls unrichtig
undsämtliche Listen müssen nachträglich berichtigt werden, wodurch
bedeutendeZeitversäumnis
undMehrarbeit entsteht.
Nr.2.
Marienburg,
den16.Dezember
1905.Gemäß §
46Ziffer
7 bderW.-O. werden dieHerren
Standesbeamten desKreises ersucht, Auszüge
aus deinGterberegister
desletzt verflossenen Kalenderjahres, enthaltend
alleinnerhalb ihres Bezirks
beurkundetenTodesfälle
von··
Personen männlichen Geschlechts,welche
das 25.Lebensjahr noch nicht
vollendethaben, anzufertigen
und bisspätestens
zum10.Januar
1906hierher einzureichen
Marienburg, den 20. Dezember. 19o5.
Bei
Aufstellung
derAuszüge sind nachstehende Punkte
zu
beachten:
.1.
Für jeden
Stadt-bezw.
Gemeinde-- oderGutsbezirk ist
einbesonderer Titelbogen (B), für jeden Sterbefall
einbesonderer Einlagebogen
zuverwenden.2.
Falls
denHerren
Standesbeamten dasgenaue Geburts- Datum derVerstorbenen,
das aus demSterberegister nicht hervorgeht,
anderweit bekanntgeworden ist, so ist Geburtstag,
Monat undJahr
in denAuszügen
unter»Bemerkungen« anzugeben.v
. S.Jeder einzelne Ausng muß
mitSiegel
undUnterschrift
desStandesbeamten
versehen
werden.Fehlanzeige ist nicht erforderlich, Formularbedarf ist«
umgehend anzuzeigen.
Nr."3.
Antan
vonPferden
für
dieSchutztruppe
in«Südtvestasrika.
. 1.Zum Ankan
5————10jähriger Pferde,
dieimallge-
meinen kleinerfein sollen
alsRemonten
undVorzugsweise
zurBerittenmachung
vonInfanterie bestimmt sind, findet
öffentlicher
Marktstatt:
«am 27.
Dezember
1905 um 8Uhr
30 Minutenvormittags
in
Marienburg Mpr.
-2. Die
anzukaufenden Pferde sollen nicht
unter1,42
m und
nicht
über1.55
mStockmaß(——1,50—1,63
mBand-maß) haben, gute Rücken, gesunde
Beine undHufe besitzen.
Pferde
inderGröße
von1,42—1,50
mStockmaß (— 1,50
bis1,58
mBandmaß)
werdenbevorzugt. Hengste sind
vomAnkaufausgeschlosse1-I.
Dierangekauften Pferde
werdensofort abgenommen
und gegenQuittung
barbezahlt.
,3.
Pferde
mitFehlern,
diegesetzlich
denFian
rück-gängig machen, sind, solange fie nicht
an Bordfind,
vomVerkäufer
gegenErstarrung
desKaufpreises
und derUn- »kosten zurückzunehmen.
4.
VerkäUfer,
dieihnen nicht persönlich gehörende Pferde verführen, haben sich gehörig auszuweisen.
5. Der
Verkäufer ist verpflichtet, jedem verkauften Pferde
eine neue,starke
rindlederneTrenfe
mitstarkem«
Gebiß und
eine neueKopfhalfter
von Leder oderHanf
mitzwei mindestens zwei
Meterlangen Strickesi"s1111ent- geltlich mitzugeben.
6. Die
Schwänze
derPferde find nicht abzuschneiden- Königliche
3.Remot«1tierungs-Kommission.
Marienburg,
den18.Dezember
1905.Die
Ortsbehörden haben für möglichsteVerbreitung vorstehender Bekanntmachung Sorge
zutragen.
Nr.4.
Marienburg,
den18.Dezember
1905.Die
Magistrate
zuNeuteich
undTiegenhof, fowie
die Guts- und Gen-1einde-Vorstände des.(ireisesersuche ich,
denBedarf
anQuittungsformularen siir
Jnvalideni undAlters-.renten bis zum1.
Januar
n.Js. hier anzuzeigen.
Nr.5.
Marienburg,
den 19.Dezember
1905.Den
Herren Specialkassierern
derKreislrankenverficherung
i .
--wird
hierdurch
inErinnerung gebracht, daß
dieAusgabe-
.
Beläge für
Oktober bisDezember
d.Js.
biszum31.dieses
Monatshier
zurFestsetzung einzureichen sind.
Nr.6.
Marienburg,
den 11.Dezember
1905.I- Unter dem
Rindvieh
der Arbeiter desRittergutes
.
Traupel,
KreisRosenberg, ist
dieMaul- undKlauenseukhe ausgebrochen-
J. Bekanntmachungen anderer Behörden
sNr.1.
Hierdurch bringe ich
dieerfolgte Ernennung
;des
Lehrers Bernhard Czelinski
inPieckel
zumStellver- treter desStandesbeamtenfür
denStandesamtsbezirk Pieckel ,im Kreise Marienburg Westpr., anstelle
desGutsbesitzers
s
Sachse
inPieckel,
zuröffentlichen
Kenntnis.- -
Danzig,
den 7.Dezember
1905.Der
Ober-Präsident
Nr.2. UmAngabe
desgegenwärtigen Aufenthalts-
Horts desbisAnfang Dezember
d.Js.
inSchadwalde
be-I dienstet gewesenen Dienstboten
AndreasBoettcher
wird er- jsgebenst ersucht.
«
Blumstein,
den 15.Dezember
1905.Der
Amtsvorsteher.
iNn 3. 12 Stück
eichene Schläger
ca. 2 mlang sind
beiPalschau
inderWeichsel aufgefischt
worden. Derfsich ausweisende Eigentümer
kanndieselbe
gegenErstattung
derKosten
inEmpfang nehmen.
Pordenau,
den18.Dezember
1905.Der
Amtsvorsteher.
i
s
4.
Nachdem
dieSchweinefeuche
unter denHSchweinen
derFrau Hofbesitzer
Wittwe Wiens inJanken- dorf erloschen
und dieStalldesinfektion ausgeführt ist, Zwerden
dieangeordneten Schutz-
undSperrmaßregeln hier-
mit
aufgehoben.
)
Brunau,
den 13.Dezember
1905.Der
Amtsvorsteher.
,207
Nr. 5. Das
Jahren,
Reiten undViehtreiben auf
dem neben derLandstraße durch
Sandaufgeschütteten Fußsteige
vomGoeritz’schenRentierhause
bis zumRempel’- schen Grundstücke
inPetershagen ist
beigesetzlicher
Be-strafung
verboten. EineWarnungstafel ist
dortangebracht.
Amt
Petershagen,
den11.Dezember
1905.Der
Amtsvorsteher.
.-
Die
Königliche Maschinenbau-
undHütten-Schule
zuDuisburg eröffnet
am 2.April
k.Js.
inihren
beidenAbteilungen:
1.
Maschinenbauschule für Schlosser, Schmiede, Maschinen- bauer, Kesselschmiede
undähnlicheGewerbetreibende;
Hüttenschule für Eisen-«
undMetallhüttenleute
und-Gießer,
Arbeiter vonKokereien, Glashütten,
Cement-fabriken
undderchemischen Großindustrie
einenneuenLehrgang.
Das
Programm
derAnstalt
wirdauf Verlangen kostenfrei zugesandt.
Die
Anstalt gehört nach Ziffer
3 derAusführungs- bestimmungen
zurPrüfungsordnung für
diemittleren und unterenStaatseisenbahnbeamten
zuden»anerkannten Fach- schulen«,
derenReifezeugnisse für
dieAnnahme
zumWerk-meisterdienst folgende Vergünstigungengewähren:
Nurdie Reifeprüfungen
der von derStaats-Eisenbahn-Verwaltung
anerkanntenFachschulen gelten
alsNachweis
dererforder- lichen theoretischen Kenntnisse. (§ 37,4
derPrüfungsordnung.) Solange
Bewerber mitsolchen Zeugnissen vorhanden sind, dürfen
andere Bewerbernicht
angenommen werden. DieLetzteren haben eintretendenfalls
einebesondere Prüfung abzulegen
undzwarauch dann,
wennsie
dasReifezeugnis
einernicht
anerkanntenFachschule besitzen.
——«Min.Erlaß
Nr.62.
vom 23.Mai 1900. —- «
Duisburg,
den1.Dezember
1905.DerDirektor. Ba rt
h
el.Druck von O.