Kreis- Blatt
-für den Kreis Marienburg
fWestprz
ErscheintMittwochund Sonnabend Abend.
Marienburg, den17. Dezember. 1904.
«Nr.99. «
LandrätlicheBekanntmachungen
Nr. 1. Marienburg,den16.Dezember1904.
Vom läudlieheu Genossenschaftswesen.
Nach längeren VsthkmbltmgemdiezwischenderPreußischen ZentralsGenossenschaftskaffeund denberufenenVertretern des Reichsverbandes deutscherlandwirtschaftlicherGenossenschaften unter derLeitung des Finanzministers FreiherrnvonRhein- babenstattgefunden haben, istesindiesen Tagen gelungen, zwischender PreußifchenZentral-Genossenschaftskassenndder LandwirtschaftlichenReichsgenossenschaftsbank,e.G.m. b.H.
zuDarmftadt, eineVereinbarung über die Abgrenzungdes beiderseitigen Jnteressengebietesund desgegenseitigenGeschäfts- verlehrszuschaffen.
JnderUeberzeugung, daßdas moderneGenossenschafts- weseninfeinemganzenUmfangenurbeifreier Selbstverwaltung undSelbstbestimmung gedeihen kann,wares ganznaturgemäß, daßbei den getroffenenVereinbarungendieSelbstständigleit der LandwirtschaftlichenReichsgenossenschaftsbanl,e. G.m.
b.H.zuDarmstadt, nicht beeinträchtigt,vielmehrdasSelbst- bestimmungs- und Selbstverwaltungsrechtdes ländlichenGe- nossenschaftswesensstreng aufrechterhaltenworden ist.
JnderHauptsachebezweckendiegetroffenenVereinbarungen, einermehrfachen,unkontrollierbarenKreditgewährungausGrund derselben genossenschaftlichenUnterlagen (Haftfnmmen)wieauch etwaigen Folgeneinernicht leicht übersehbarenVerteilungvon Haftsummenund einer damit möglichenKreditüberspannung vorzubeugen,dasowohldiePreußischeZentral-Genossenschafts- lassewieauchdie leitendenundverantwortlichenPersonendes ReichsverbandesderUeberzeuguug sind, daß daraufabzieleude VorkehrungenundVerbeugungen fürdieGesunderhaltungdes ländlichenGenossenschaftswesensvon größterBedeutung sind.
Es wurde angenommen, daßdervon beidenTeilenbe- absichtigte Zweck fich dadurcham besten würdeerreichenlassen, daßderPreußischenZentralsGenossenschaftskassederGeld- und Darlehnsverlehr mit denpreußischenVerbandslassen vorbei.
halten wird,währendderLandwirtschaftlichenReichsgenossen- schaftsbanl,e.G.m.b.H.zuDarmstadt,deraußerpreußische Geld- und Kreditverlehr sowieder aus demWarenumsatze stammendeunddurch ihn bedingte Geschäftsverkehrüberlassen bleibt,und zwarletzterer auch insoweit,alspreußischeZentral- Gin- und Verkaussgenossenschaftenmit ihrinGeschäftsver- bindung stehen«
Um die zurErreichungdesbeabsichtigtenZweckesfütter-
«forderlichgehalteneengere Fühlung zwischenderPreußischen Zentral-Genossenschaftskafseund derLandwirtschaftlichen Reichs- genossenschaftsbank,e.G.m. b.H.zuDarmstadt,herzustellen, ist fernerhineineKapitalbeteiligung dieser sowiederVerbands- lassenbeiderPreußischenZentralsGenossenschaftslasseundein weiterer Ausbau desAusschussesderPreußischenZentralsGe-«
nossenschaftslasseins Auge gefaßtworden.
Bekanntmachungenanderer Behörden.
Nr. 1. Unter denSchweinendesGutsbesitzers Klinge in SandhofistdieRotlaufseurhe ausgebrochen.
Eswirddeshalb hiermitüber-»diesesGutdieSchweine- sverre verhängt.
AmtSandhofzuHoppenbruch,den16.Dezember1904.
DerAmtsvorsteher.
Nr.2. Schweute-Verband.
Vonden zumSchwenteverband gehörigenGemeindensind dieBevollmächtigtenzurGeneralversammlung nach §13des Statuts nunmehr neu zu wählen. Gemeinden von über 600 Heltar beitragspflichtiger Fläche haben2Bevollmächtigte, Gemeinden unter 600HektoreinenBevollmächtigtenzu wählen.
Für je8Hektarist eine Stimme zurechnen, jedoch hat jeder beitragspflichtige Genosse mindestenseineStimme. ——,
-Jm Uebrigenverweiseich auf§10desStatuts. Die -Wahlen haben gemäßdenfürdieGemeindewahlen gegebenen VorschriftenzuerfolgenunterLeitungdesGemeindevorstehers inbesondersdazuberufener Versammlung derGenossen.—-
Die MagisträtezuMarienburg undNeuteich sowiedie Herren GemeindevorsteherderbeteiligtenGemeinden fordere ich auf,die Wählerltsten nach Maßgabe der Vettragskataster sogleich auszufertigen,die achttägige Auslegungbekannt zu machenund damit die Wahl der Bevollmächtigten, nach ordnungsmäßigerVorlageherbeizuführen.— .
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Diebescheinigte Wählerlisteund»Vorladuugskurrende,die WahlverhandlungunddieGegenlistebitteichmirbisspätestens den31. Dezember einzureichen. ««
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Marienau,den 2.Dezember1904.
Der- Verbandsvorsteher.«L i«etz.
Druck bon OFHalb-Marienburg