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für den Kreis Marienburg Westpr.
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Erscheint Mittwoch »undSonnabend Abend.
.Nr. 26.
T
Marienburg den2.April 1904.
Ist-Glu-
»f-Äm27. d. Mts. verstarbzu Zoppotim 74. LebensjahrHerr
Gottlieb schroedter.
Bis vor wenigenJahren inNeumiinsterberg angesessen hat sich der verewigte nicht nur um seine engere Heimat sondern auch um seinen Heimatkreis verdient gemacht, indem er lange Jahre hindurch, getragen von dem Vertrauen seiner Mithin-genals -Amtsvorsteher,Gemeindevorsteher und standesbeamter,als Mitglied desKreistagesund des Kreisausschusses stets mitvoller Hingebung seine Kräfte in- den Dienst desGemeinwohls stellte. Dem Kreis- tagedesMarienburgerKreises hat erseitderEinführungderKreis-, ordnung im Jahre 1873 sechsundzwanzigJahre ununterbrochen angehörtund an seinen Beratungenregen Anteil genommen. Auch alser sich zur Ruhe gesetzthatte bewahrte erseiner Heimat treue Anhänglichkeitund folgtemitInteresse derEntwicklungdesKreises.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
.Marienburg,den 31. März 1904.
. Du- iireisausscimrcic-iireisesMarienburg-.
Dritt-« senkt v. Pilsaclh Bä. schalt-. Pohlmamh
0ohlkich. Ehr-Ung.
LandrätlicheBekanntmachun en
NrI. Marienburg,den30. März1904.
I Behufs EinschäizungderForeufen,derKommandit- Gesellschaftenauf Aktien, Aktien-Gesellschaftenund derjuristischen Personenpp. zu denKreidabgaben gemäß §§14undlö der Kreisordnungbezw.Art 1d.Ges.vom I.April1902 (Ges.
S-« S. 65) habendieMagisträte,Guts-undGemeindevor- steherdesKreises eine Nachweisungderjenigen physischen Per- sonen,welche ohneimKreiseeinenWohnsitzzuhaben, bezw.
in demselbenzu denpersönlichenStaatssteuern veranlagtzu sein,in demselben Grundeigentum besidedek einstehend-es Gewerbebetreiben (Forensen)mit Einschlussder nichtim Kreise Marienburg wohnendenGesellschaftereiner offenen
.HaudelrgesellschasteinerKommanditgesellschaftodereinerGe- sWchuftmitbeschränkterHaftung,welcheim«KreiseGrundbe-
S habenoder einstehendesGewerbe betreiben, sowieder juristischenPersonen, Kommandit-GesellschaftenaufAktien, undAktien-Gesellschaften,welcheimKreiseGrundeigentumbe- ZM oder einstehendesGewerbebetreiben,oderalsGesell-
Woolko. Gi.sehnt-.
schafteran demUnternehmeneinerGesellschaftmitbeschränkter Haftung beteiligt sind, nach untenstehendem Schema A, eventl, eine Fehlanzeigebis zum I5. April d.Is. uueriunert hierher einzureichen.
Ferner sind uns zurVermeidungdernach§16der Kreisordnung unzulässigen Doppelbesteuerung desselbenEin- kommens innerhalb derselben Frist diejenigen Personenunter Anwendungdesnachstehenden SchemasBzubezeichnen,welche aufGrund des§14a. a.O.zu denKreisabgabenanderer Kreise herangezogenwerden. JmletzterenFalle istgleichzeitig die fingirte Einkommensteuer anzugeben,von welcherdie HeranziehungzudenKreisabgaben jener Kreise erfolgt ist.
Endlich ersuchenwir diejenigen Gemeinden, welcheim Kreise Grundeigentumals Kämpen, Wachtbuden usw.oder anderes Vermögen besitzen,nnd innerhalb derselben Zeiteine Nachweisung einzureichen,aus welcherdieGrößedesGrund- eigentnms,die darausveranlagte Grund-vundGebäudesteuer, sowiedasEinkommen aus demselbenunddieHöhedesBer- mögens hervorgeht.
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SchemaA.
, GrundbesitzdesSteuerpflichtigen Z ZudenGemeindeabgaben
Namen, . « · .für1903 Bemerkungen
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» z· g - , sZ sind dieselben herange- Hier istU«A»anzusehen,
Stand undWohnort ZF g Z E HatteWen
sk- äosmWVWM mitwelchemAnteildie
IF z- H g- Erwerbgpreiz stz irrKreisenicht wohnenden
des GrößeFg g Jg II- · F;-
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vonseinem miteinem Teilhaber einer Handels-
gJ Z Z E Is;å Ein, singiktm oderKommanditsGe-
Kreisstenerpflichtigen Es S z Z- zm Von ·»g- komsieu Einkommen- sellschastam Remektmge Z Jahre « von steuersptzevon teilgenommen haben.
he-a Jf »l- Ji »l- . .- ji
DieRichtigkeit dieserNachweisung bescheinigt DerMagistrat,Gemeinde- (Guts-) Vorsteher.
N.N.,den April1904. N.N.
Schema B.
3 Grundeientum oder eebe-
s Name
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Größedes Angabe
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Bemerkungen.
IT S t d eigentums Gewerbe-
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DieRichtigkeit dieser Nachweisungbescheinigt DerMagistrat,Gemeinde- (Guts-) Vorsteher.
N.N.;den April1904. N.N.
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Nr.2. Marienburg,den29. März1904. heitstage sindnur diejenigenzurechnen, für
welches-muten-
geldoderKrankenhaus-Verpflegung gewährtworden st. Als DieHerrenSpezialeassirer dergemeinsamenGemeinde-
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KrankenversicherungdesKreiseswerden ersucht,diedurch §9
- 15. Juni1883
Abs.3desKrankenversicherungs-Gesetzesvom Io. April1892 vorgeschriebene Kassenübersichtnach untenstehendem Formular auszustellenundbiszum10. April d.Js. bestimmt einzu- reichen. BeiderAufstellung ist folgendeszubeachten:
1.DieUebersicht«ist,wiedasFormular ergiebt, fürdas Kalenderjahr1903 (1.Januarbis31. Dezember)aufzustellen.
2. Jn denSpalten 3———12istdieZahlderMitglieder anzugeben, welche nachdemHeberegisterzudemimFormular angegebenen Zeitpunkten vorhandenwaren.
3,ZuSp. 13———16.Als Erkrankunasfälle undKrank-
Erkrankungsfälle (Spalten 13und14)kommennur die im LaufedesJs. (vom1.Januar bis31.Dezember)eingetretenen inBetracht, ältere aus demJahre 1902 alsonicht. War einKassenmitgliedimLaufedesBerichtsjahres mehrmalser- krankt, so istjederErkrankungsfall besonderszuzählen. Jn denSpalten 15 und16 istdieGesamwtzaizldervonallen ErkrankungsfällenindasKalenderjahr1903 fallendenKrank- heitstage anzugeben, mithin auchvondenjenigenErkrankungss fällen,deren Entstehung nochindas voraufgegangene Jahr zurückreichtbezw.dieam SchlussedesBerichtsjahres nochnicht gehobenwaret-. i
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Name LJanuas 1.April 1.Juli 1.0itobet 31.Dzbr dessabres desJahres
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1 2 s3 4 5 6I7-18i9I10111I12 13114I15s16 17
Nr. 3. Polizei-Verordnung. 1902, betreffenddie AbänderungdesAbschnittsb des§4 AufGrund der-§§143 und144 desGesetzesüberdie
AllgemeineLandesverwaltuna vom 30. Juli 1883 (Ges.S.
lg."S. 195), sowieder §§5,6nnd 11desGesetzesüber diePolizei-Verwaltungvom 11März1850 Ges. S.S.265) und der§§70 und 149 Nr. 6derReichsgewerbeordnung
wird unter Zustimmung des Gemeinderocstandes, hiermit
folgendesverordnen
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§1 Vondem Ersordernis derBeidringung vonUr- sprungszeugnissen fürdiedemhiesigen städtischenViehofezu- geführt-enRiuder imAlter vou 4Monten unddarüberwird künftig abgesehen. «
§L. Die über dieBeibringungvonUrsprungszeugnissen erlassenen Vorschriftender Polizei-Verordnungvom 2.April
derPolizei-Verordnung vom 4.Oktober 1900 (Amtsblattder Königlichen RegierungzuPotsdam und derStadt Berlin für 1902 S.176),werden außer Kraft gesetzt.
-—Die im §1der erstgenanntenVerordnung sonst noch enthalteneBestimmungwirdfolgendermaßenabgeändert:
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»Rinderim Alter von 4Monaten unddarübermüssen alsUnterscheidungszeicheneinen Haarenschnittan der linken Hüfte haben. Die fürdenHaarenschnitt gewählten Zeichen sindderVeterinärpolizeibekannt zugebenundaufderenVer- langenzuändern.«
§3. DerAbschnittd. des§4derPolizei-Verordnung vom 4. Oktober 1900, betreffenddieOrdnung auf dem- städtischenViehhofe zuBerlin (Aintsblatt derKöniglicheu
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Regierungzu Potsdam und der Stadt Berlin für1900 S. 499 ss.),wird aufgehobenund durchnachstehendeVe-
-stimmungenersetzt: -
»Das Marktpersonal (Pförtner, Aufseher, Wächter) weist dieStälle undBuchtenan. DieObertreiber oder sonstigen EinstellerderTiere habe-ndie Namen derBesitzerderTiere, sowiedieFirmader-mitihremVerkaufebeauftragtenKommissions- bandlungund fernerdieZahlderTierenachGeschlechtund kArt demMarktpersonalanzugebenundaufdenaushängenden Tafeln zuverzeichnen. Auf Verlangenist derVeterinärpolizei und demMarktpersonalauch über dieHerkunftderTierege- gnaue Auskunftzuerteilen.
§4. Der zweite Absatzdes§13 dervorbezeichneten Polizeiverordnungvom 4.0ltober 1900 wirdaufgehobenund durch folgende Vorschriften ersetzt:
»Kraukeund krankheitsverdächtigeRinder und Kälber werden von derBeterinärpolizeiaufderrechtenSeitemit einem kreuzförmigenAnschnitte,tränke undkrankheitsverdächtigeSchafe undSchweinevon ihrmiteinemFarbezetchen versehen. Alle tranken nndkrankheitsverdächtigenTiere sind, soweit nichtbe- sondere veterinärpolizeilicheErlaubnis zuihrerSchlachtungin denöffentlichenSchlachthäusetngegeben ist,indenpolizeilichen SchlachthäuserndesSchlachthofesoderSeuchenhofes auf Kosten ihrer Besitzer durchdenPolizeischlächterzuschlachten.«
§5. Diese Verordnungtritt sofortinKraft.
Berlin,den9.März1904. . DerPolizei-Präsidentgez.von Borries.
Marienburg, den26. März1904.
Vorftehende Polizei-Verordnungwirdhierdurchzuröffent- TichenKenntnis gebracht.
DieOrtsbehörden ersuche ich,den Beteiligten von den darin enthaltenenBestimmungeningeeigneter WeiseKenntnis .—.zugeben.
Nr. 4. Marienburg, den24. März1904. »
Jnneuerer Zeit istmehrfachdarüberKlage geführtworden, daßdiePolizeibehördenbeiderVorbereitungderstrafrechtlichen Verfolgungvon Verfälschungenvon Nahrungsmitteln geeignete Sachverständige nichtin demerforderlichen Maße zuzögen.
Unteranderemsollendie überdieZusammensetzungderWare gehörten Chemiteröfter auch alsberufene Gutachterübergleich- zeitigzuentscheidendeaufmedizinischemGebiet oderaufdem Gebiete von Handelund Verkehr liegende Fragen angesehen undessollvonderAnhörungärztlicherundgewerblicher Sach- verständigerAbstand genommen worden sein. EinsolchesVer- fahren entspricht nichtdenbestehenden Bestimmungen Nach dem Ministerialerlaßvom 14. September1883 soll sichdie gutachtliche AnhörungderChemikerauf dieFragederchemischen ZusammensetzungderWare beschränkenunddieBegutachtung derweiteren Frage,ob die Wareinderfestgestellten Zusammen- setzunggesundheitsschädlichund obsie»zumZweckderTäuschung imHandelund Verkehr« (§10desNahrungsmittelgesetzes) verfälschtist, ärztlichenbezw. gewerblichen, speziellmit denGe-, wohnheitendesbetreffenden Industriezweiges vertrauten Sach- verständigenunterstehen. DieZuziehung solcher Sachverständiger sollinallen irgendwie zweifelhaften Fällen erfolgen.
Besonders»Wertmuß darauf gelegt werden, daßdie Polizeibehördendie erforderlichen Gutachten von geeigneter Stelleeinholen. ZudemEnde haer sie für Fragenauf dem Gebietevon Handel und VerkehrdieamtlichenHandelsoer- tretungenum Benennung geeigneter Sachverständiger,geeigneten- fallsum direkteAbgabeeines Gutachtens zuersuchetli
Bekanntmachungenanderer Behörden.
Nr·1« Vekanntmachuug.
» Die diesjährigenFrühjahr-INoutrollversammluugeu fUrdieOrtschaftendesKreisesMarienburg, zudenenzu ekscheinenhaben:
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1.sämtlicheReservistem
2.sämtlichezur DispositionihresTruppenteils Beurlaubteni Z.sämtlicheMannschaften, welche auf Retlatnation, wegen Unbrauchbarteit oder wegen vor ihrer Einstellnngbr- gangener VergehenoderVerbrechenzurDisposition de Ersatzbehördenentlassen sind,
4.sämtliche geübteundungeübte Ersatzreservisten,inderen Pässen noch nichtderVermerk desUebertritts zurLand- bezw. SeewehroderzumLandsturm gemacht, 5.dieManuschaftenderLand- undSeewehrl.Aufgebots
mitAusnahmederjenigenzurJahrestlasse1892 gehörigen Maunschaften,welcheinderZeitvom 1.Aprilbis30.
September1892 indenDienst getreten sind, finden zunachstehende-nZeitenundannachsteht-endenOrtenstatt:
Dienstag, den 5.April 1904, Vorm. 872Uhr, vor dem Genzel’schenGasthauseinThiensdorf fürdieMannschaftenaus Augustwalde, Campenau,Crons- neft, Eschenhorst, Martushof,Rückfort,Altrosengart, Sorgen- ort,ThiergartsfeldeundThiergart.
Dienstag, den5.. April 1904, Nachm.172Uhr, vor dem Genzel’schenGasthausein Thiensdorf
fürdieMannschaften aus Baalau, Hohentoalde, Kuckuck, Reichborst, Rosenort, Schwansdorf,Thiensdorf,Wengelu
undWengelwalde. »
Mittwoch, den6.April 1904, Vorm. 8Uhr, tu Altfeldevor dem Epp’schenGasthausefür die Mannschaften aus Altfelde, Fischau, Grunau,Jonasdorf,
KatznaseundKönigsdorf. «
Mittwoch, den6. Adril 1904, Nachm.1Uhr,in Altfelde vor dem Epp’schenGasthausefür die MannschaftenausKlatendorf, Klettendorf, Kytoit, Pr. Königs- dorf, Nosendorß Parwark, Prnppendorf,Reichfelde, Pr.
Rosengart, Schlablau, Schönwiese,Sommerau, Sommerort, Stamm-, Stalle, ThörichthofundRothebude.
Montag, den 11. April 1904, Nachm.11X2Uhr, inWeißenbergvor dem Reikowski’schenGasthause
für dieMannschafteuaus Viertel-
Dienstag, den12. April 1904, Vorm. 8Uhr,in Altmünsterbergvor dem Johst’schenGasthause
für dieMannschaftenausAltmünsterberg,Atweichsel,Weiter- felde, Gnojau, Kunzendorf, Mielenz,Gr.Montan,Kl.Montan, Renten,Simonsdorf,Schönau und Wernersdorf.
Dienstag,den 12. April 1904, Nachm.272Uhr, in·Gr. Lesewitzvor dem GeschwisterJanzen’schenx«
GasthausefürdieMannschaftenausKl.Lesewitz,Gr.Lese- witz,Jrrgang, Halbstadt,Wiedau,Lindenau,Tragheim, HerrenhagenundSchadwalde.
Mittwoch,den 13. April 1904, Vorm. 8 Uhr,in Neuteichvor dem Arudt’schenGasthausefür die Mannschaftenaus Neuteich. - Mittwoch,den 13. April 1904, Nachm«2Uhr,in
Neuteichvor dem Arndt’schenGasthausefürdie Mannschaftenaus Brodsack, Brösle, Etchwalde, Lesle, Mierau, Neuteichsdorf, Neuteicherhinterfeld, Neuteicherstadti feld, Niedau, Tannsee, Trampenau undPrangenau.
Donnerstag, den 14. April 1904, Vorm. 8Uhr, in"Tiegenhof, imGarten des Hoteldu Nord fürdieMannfchaftenaus Altendorf,Viertendorß Wegen- ort, Holm, Ladelopp,Orlo»ff, Orlofferfelde, Petershagen, Platenhof, Beyershorst,«Haberhorst, Kalteherberge, Küch- werder, Marienau, Petershagerfeld,Pletzendorf, Reiuland,, Rehwalde,Reimerswalde,Rücken-tu undScharan.
Donnerstag,· den 14. April 1904, Nachm.2Uhr, in Tiegenhof,im Garten des Hoteldu Nord
fürdieMannschaftenausStobbendorf, Siebeuhuben,Siegen- hqgen, Tiege, TiegenhofundTiegerfelde.
Freith den 15. April 1904, Vorm. 8Uhr, in Neumüsterberg,vor demSprunk’schenGasthause fürdieMannfchaftenaus Altebabke, Brnnau, Bärwalde, Baarenhof, Fürstenwerder, Jankendorf; Neuteicherwalde, Neumünsterberg,VogteiundVierzehnhuben.
Freitag, den 15.April 1904, Nachm.2 Uhr, in SchönhorstaufderWieseam Regehr’schenGast- hllllsefürdieMannschaftenaus Schöneberg,Neunhubrn, Fünfhuben, Neukirch, Schönfee, PalschauundSchönborst.
Sonnabend,den16. April 1904, Vorm. 8V2Uhr, inGr. Lichtenau,vor demLehmann’schenGast-«
«
hausefürdieMannschaftenaus Varendt,Damerau, Groß undKleinLichtenan, Ließau, Pordenan,Parschau, Wappen- felde.
Montag,den 18. April 1904, Vorm.«8 Uhr, in Marienburg, Wieseam Karwan fürdieManfchaften derProvinzial-Jnfanterie ans derStadt Marienburg.
Montag,den 18. April 1904, Nachm.2Uhr, in Marienburg,Wieseam Karwan für
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die get-senken MannschaftensämtlicherWasfenausschließlichderJnfanterie aus derStadt Marienburg.
Dienstag, den19. April 1904, Vorm. 8Uhr, in Marienburg, Wieseam Karwan für dieMannfchaften derErsatzreserve aus derStadt Marienburg.
Dienstag, den19. April 1904, Nachm.2Uhr,in Marienburg, Wieseam Karwan für die Erfah- reserviften ansAltenau, Vlumstein, Dammfelde, Heubuden, Hoppenbruch, Kaminke, Schl. Kalthof,Liebeuthal,Linden- wald, Stadtfelde,Sandhdf, Tralau,VogelsangundWarnan.
-Mittwoch,den20. April 1504, Vorm. 8Uhr,in Marienburg, Wieseam Karwan fürdiegedient-en Mauuschafteu aus Altenau, Blumstein, Dammfeldes, Heu- budcn, Hovpeubruch, Kaminke, Schloß Kalthof. ,
Mittwoch,.den20.April 1904, Nachm.2Uhr,in Marienburg, Wieseam Karwan fürdiegedieuten Mauuschafteu aus »Liebenthal,Lindenwald, Stadtfelde, Sandhof, Tralau,VogelsangundWarnun.
«
An dasMitbringen der Militärpässeund der aufder Jnnenseite deshinteren Paßdeckelseingellebten Kriegsbeorderung wirderinnert.
Befreiungsgesurhe sindvonderOrtsbehörde beglaubigt- bezw.imKrankheitsfalleunterBeifügungeinesärztlichenAttestes rechtzeitig dem Haupt-Meldeamt Marienburg vorzu- legen, damit dieVescheidungdesAntragstelles uochvor Be- ginnderKontrollversammlnngerfolgenkann. Gesuche, welche andasBezirkskommaudounmittelbar gerichtet werden,bleiben unbeantwortet. Außerdem sinddieBefreiungsgesuchenurdann unter »Militaria« einzusenden,wenn sie durch Erkrankung,ge- richtlicheBorltdungoderähnlichevondemWillendesKontroll- pfitchtigen unabhängige Umstände veranlaßtwerden. Alle übrigen Gesncheum Befreiungvon derKontrollversammlung z. B.solche, welche durchdieRücksichtaufFamilienfestlichkeit oderähnlicheGründeveranlaßt werden, müssenfrankiertwerden.
Wer durch Krankheitoderdringende Geschäfte, welche soun- vorhergesehen eingetreten, daßeinBefreiungsgesuchnichtmehr eingereichtwerden kann,von derTeilnahme an derKontroll- versammlung abgehalten wird, muß spätestenszurStunde der Kontrollversammlung durcheineBescheinigungderOrts- oder Polizeibehördeentschuldigtwerden«
UngerechtfertiatesAusbleiben wirdmitArrestbestraft.
Schließlichwird zur Vermeidung strenger Vettrafungen
«- Druck von O.Halb-Marienburg
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Nr. 1.
nochdarauf aufmerksam gemacht, daßdie zurKontrollveri sammlung befohlenenLeute währenddes ganzen Tages, an demdieselbestattfinden betreffsdermgtitärischen Vergehenoder Verbrechen unter denMilttärgetetzenstehen-
Mit Rücksichtauf die stansindenden Fußmessungenhaben dieMannschaften mit sauberen Füßenzuerscheinen. Diese Bekanntmachung giltals Befehl!
Marienburg,imMärz1904.
Königliches Vezirks-Kommando.
Nr. 2. Heute istauf derPflasterftraßeinderNähe von Gr.Lesewitzeine Plüschdecke gefunden.
DerrechtmäßigeEigentümerkanndieseDecke gegenFund- geld hierinEmpfangnehmen.
Gr.Lesewitz,den27. März1904.
DerAmtsvorsteher.
Nr«3. NachdemdieSchweineseuche inderMollerei zu Reichfelde erloschen ist,wird die seiner Zeitüber das betreffende Grundstückverhängte Sperre hiermitaufhoben.
AmtAltfeldeden30. März1904. DerAmtsvorsteher.
Nr.4. Ein großer dunkelgraner Hundmitweißer Brustund weißenBeinen hat sichbeiHernH.Wiens in Vrodsack eingefunden-. Der EigentümerdesHundeskann ihngegenErstattung etwaiger Futterkostendort abholen.
Lindenau,den28.März1904. DerAmtsvorfteher.
Nr. 5. DerAufenthalt des kontracktbrüchigenDienstmädchens Marie Uebersohn aus Sandhofist nicht zuermitteln, auch weigern sichderen Eltern den Aufenthalt anzugeben. Die HerrenGensdarmen und Ortsbehördendes Kreiseswerden ersucht RischerchenanzustellenundimErmittelungsfalle hierher Mitteilung zumachen. ,
AmtGnojau,denEBO. März1904.
Bekanntmachung Montag, den 18. April cr»
10 Mir vormittag-u findetimDeutschen Hause«zuUeuteich die
ordentliche Generalversammlung
DerAmtsvorsieher.
der Gr. Merderiwmmune statt.
.Antrag des HerrnLandrats wegen Gewährungeiner- BeihilfezurHerstellungeinerKunststraßevonKl.Lesewitz nach Halbstadt.
.Antrag der GemeindeSchloß-Kalthofwegen Reparatur einerPflasterstraßevonStadt-Kalchasbis zurProvinzial- chaussee.
"
.-VorlagewegenBesitzergreifungevent. in prozessuellem Wege,einer laut Grundbuch
"
der« Gr.Werderkommune gehörigen Nogatiämpe.
«
.Antrag derSchadwalderEntwässerungsgenofsenschaftauf- RäumungderSchadwalderLake.
.Rechnungslegungpro1903. »
VerteilungderSchwentsenkämpenpachtpro1903 undBe- schlußfassungüberAbtretung derselbenan denStrom-- bausistus,wievorläufigeWeitervervachtung.
DieAusgabe derWeidezettel findetvon 272 Uhr
unchmittags abstatt. ,
Tannsee,den29. März1904. ·
Repräsentanten-Kollegium
schwor-eiteln I
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