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Technik und Wirtschaft : Monatsschrift des Vereines Deutscher Ingenieure, Jg. 4, H. 11

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TECHNIK UND WIRTSCHAFT

MONATSCHRIFT DES VEREINES DEUTSCHER INGEMEUPE» * »REDAKTEUR D »M gyE R

4. JAHRG. NOVEMBER 1911 11. HEFT

EIN NEUES MITTEL

ZUR FÖRDERUNG DES KLEINGEWERBES.

Von EMIL SCHIFF, G runew ald.

V o r f r a g e n .

Von allen politischen Parteien und wirtschaftlichen Gruppen wird heute der werktätige Mittelstand besonderen W ohlw ollens versichert, werden dem Klein­

gew erbe Maßnahmen zu seiner Erhaltung und Kräftigung in Aussicht gestellt.

Fast nie aber werden neuartige V orschläge laut, die dem Kleingewerbe „im Kampfe mit der Großindustrie“ — w ie das nicht immer passend angew endete Schlagwort lautet — zu nützen geeign et sind. Vielleicht ist es im Gegensätze zu den m eist altbekannten, rein wirtschaftlichen Heilm itteln noch am ersten die „feindliche“ Großindustrie mit ihrer hochentwickelten Technik, die dem Kleingewerbe zu helfen vermag, sei es mit ihren Erzeugnissen, sei es mit ihren — in gew issen Grenzen sachgem äß zu übertragenden — Verfahren der H erstellung und Organisation. Beide M öglichkeiten liegen dem hier zu er­

örternden Vorschläge zugrunde, einem Vorschläge, der kein Allheilmittel, sondern eine Einzelmaßnahme — aber eine durchführbare Maßnahme — dar­

stellen soll.

Ehe man jedoch der Frage der Hülfsm aßregeln näher tritt, ist es wichtig, die Vorfrage zu prüfen, ob es angesichts der heute vorherrschenden groß­

kapitalistischen W irtschaftsweise überhaupt möglich ist, das Kleingewerbe wirk­

sam zu unterstützen.

G elangt man zur Bejahung dieser Frage, so bleibt w eiter zu untersuchen, ob eine solche H ülfeleistung volkswirtschaftlich richtig wäre oder ob damit der natürlichen und gesunden Entwicklung oder w enigstens den geschichtlich gegebenen Verhältnissen Zwang angetan w ürde; denn es wäre möglich, daß der Rückgang des Kleingewerbes, so hart er die Beteiligten trifft, im Sinne der gesam ten Volkswirtschaft nicht als Übel anzusehen wäre.

Untersucht man die Frage, ob eine wirksame Abhülfe möglich ist, so kann man sich der großen grundsätzlichen Schwierigkeit, die sich aus der Richtung

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unserer ganzen wirtschaftlichen Entwicklung ergibt, nicht verschließen: unsere gesam te W irtschaft — mit Ausnahme allenfalls der Landwirtschaft — steht im Zeichen des kapitalistischen Großbetriebes. Und räumt man selbst ein, daß diese Entwicklung teilw eise durch Überspannung des Erwerbstriebes und des W illens zur Macht unnötig getrieben w orden ist und — vorerst besonders in Amerika — manche A uswüchse und damit Schädigungen des G esam tw ohles gezeitigt hat, so kann man doch ihre innere N otw endigkeit nicht leugnen.

D ie Entwicklung der Technik, insbesondere des M aschinenbaues, mußte zur M assenherstellung führen; durch die Erleichterung und B eschleunigung der G ew innung und Erzeugung von Gütern wurde wiederum die N eubildung von Kapital machtvoll gefördert, und das Ergebnis dieser g egen seitigen Befruch­

tung von Technik und Kapital ist die herrschende W irtschaftsform des G roß­

betriebes.

Mehrere Umstände lassen es jedoch dem Sachkenner als m öglich er­

scheinen, das Kleingewerbe zu erhalten und gegenüber dem Zustande, in dem es gew isserm aßen von der neuen Entwicklung überrascht und überholt worden ist, zu stärken. Der eine Anhaltspunkt für diese M öglichkeit liegt darin, daß nicht jede Art gew erblichen Betriebes sich für großkapitalistische Betriebsformen eignet; das gilt sow oh l in technischer H insicht w ie im H in­

blick auf die V erw altungsw eise. Eine ganze Reihe von Betrieben schließt vielmehr w egen der V erschiedenheit ihrer Einzelerzeugnisse, und w eil die Eigenart nahezu eines jeden Auftrages die persönliche Fühlung zw ischen dem Erzeuger und dem Verbraucher bedingt, alle Voraussetzungen der M assen­

erzeugung und des Großbetriebes aus. D as gilt nicht nur vom Kunst­

gew erbe, das für unsere Betrachtungen w eniger in Frage kommt, sondern auch von einer erheblichen Anzahl von K leingew erben, die alltäglichen Bedarf be­

friedigen. Aber auch in allen den Gew erben, die an sich für den Großbetrieb geeign et sind, kommen zahlreiche Bedarfsfälle vor, die aus dem Rahmen der regelrechten Fabrikation herausfallen. Hierbei ist k einesw egs nur an A us­

besserungen gedacht — obschon auch d iese vielen Werkstätten laufende und lohnende Arbeit bringen —, sondern auch an Einzelanfertigungen, die auf besonderen technischen N otw endigkeiten oder auf persönlichem Geschm acke beruhen.

Ein anderer Grund, w eshalb das Kleingew erbe unter g ew issen , erfüll­

baren Voraussetzungen lebensfähig bleiben kann, liegt darin, daß der Be­

triebswirkungsgrad der Großunternehmen nicht endlos steigt, sondern an einem gew issen Punkte seinen höchsten W ert erreicht. Ähnlich w ie der Wirkungsgrad einer Maschine bei w achsender Leistung bis zu einer gew issen Annäherung an die theoretische Grenze steigt, bei w eiterer Belastung aber wieder sinkt, verhält es sich mit der Steigerung der Betriebsleistung von Großbetrieben: das Verhältnis zw ischen K ostenaufwand und Ertrag läßt sich über einen gew issen Gütegrad hinaus kaum mehr steigern. D ie Ursachen hier­

für beruhen zum Teil in technischen Verhältnissen, zum T eil in den Um­

ständen der Verwaltung. Einmal läßt sich das Güteverhältnis in der Aus­

nutzung baulicher und m aschineller Anlagen nicht über ein g e w isse s Maß steigern, auf der anderen Seite aber werden die Schw ierigkeiten der Ver­

waltung und die Verluste infolge erschwerter Ü bersicht über den G esam t-

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betrieb so groß, daß eine w eitere Steigerung der Leistung oder Zusammen­

fassung von Betrieben nicht mehr wirtschaftlich wäre.

W enn es nun m öglich ist, neuzeitliche Hütfsmittel von höchster tech­

nischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit auch dem Kleingewerbe dienst­

bar zu machen, so kann auch das Kleingewerbe vielfach wettbew erbfähig sein , sofern nur — bei noch so geringer Anzahl der Betriebseinheiten — eine genügende Ausnutzung der Betriebseinheit möglich ist. Tatsächlich werden aber viele neuzeitliche Betriebsmittel auch in geringen Größen mit verhält­

nism äßig sehr hoher Leistungsfähigkeit bei geringem Energieverbrauche her­

g estellt; auch der Kleinbetrieb kann daher heute mit günstig ausgenutzten Betriebseinheiten rechnen. D as ist umsomehr der Fall, w eil unsere neu­

zeitliche Technik nicht nur gute Spezialmaschinen, sondern auch ausgezeich­

nete Universalmaschinen herstellt, die gestatten, verschiedenartige Arbeiten, z. B. Drehen, Fräsen, H obeln und Bohren, gut und billig mit einer und der­

selben Maschine zu verrichten. W o aber dennoch ein g ew isses Mindermaß an Wirtschaftlichkeit der Erzeugung unvermeidlich bleibt, läßt es sich durch die M öglichkeit der größeren Anpassung an das Einzelbedürfnis und die stärkere persönliche Einwirkung des Betriebsinhabers w ohl ausgleichen. Ein Beispiel dafür, w ieviel von den technischen Hülfsmitteln abhängt, bietet der Elektromotor, ln zahlreichen Fällen, w o der Betrieb durch M enschen­

kraft unm öglich mehr in W ettbewerb treten konnte, die Verwendung einer Kraftanlage für Dampf oder Gas aber w egen zu hoher Anschaffungskosten, zu großen Raumbedarfes und baulicher Schwierigkeiten ausgeschlossen war, konnte die W ettbewerbfähigkeit durch den billigen Elektromotor wieder er­

reicht werden. Selbst die verhältnismäßig hohen Stromkosten unserer städti­

schen Elektrizitätswerke bilden kein Hindernis, weil infolge der geringen An­

schaffungskosten die Kosten der Entwertung und Verzinsung niedrig sind, der Raumbedarf und deshalb die Platzkosten gering sind und der Elektromotor fast keine Bedienung und dank seiner steten Betriebsbereitschaft keinen unnützen Leerverbrauch an Energie erfordert. Ein anderes Beispiel — und zwar einer W erkzeugmaschine, nicht einer Betriebsmaschine — bietet die Schnellpresse im Druckereigewerbe. Da sie überall leicht aufzustellen, durch einen Elektro­

m otor auf leichteste Art zu betreiben ist und ebenso w ie der Elektromotor in geringen Größen leistungsfähig hergestellt wird, ermöglicht sie einen wirt­

schaftlichen Betrieb, auch wenn nur für e i n e Maschine genügende Beschäfti­

g u n g vorhanden ist.

Hieraus ergibt sich, daß aus wirtschaftlichen w ie aus technischen Grün­

den die Erhaltung und Förderung des Kleingewerbes auf gew issen Gebieten m öglich ist.

Immerhin wird man sich darüber klar sein m üssen, daß die Grenze der Betriebe, die man unter Kleingewerbe versteht, im Zusammenhänge mit u n ­ serer gesam ten Entwicklung und entsprechend dem starken Anwachsen des Volksverm ögens und der Bedürfnisse nach oben verschoben worden ist. Es wird daher auch nicht ohne w eiteres von einem Rückgänge des Kleingewerbes zu sprechen sein, wenn die Anzahl der Betriebe sehr geringen U m fanges zu­

gunsten etwas größerer Betriebe zurückgegangen ist. Die Entwicklung, die in dieser Richtung stattgefunden hat, läßt sich, wenn auch nicht genau, so doch m it genügender Annäherung an den Ziffern der Gewerbestatistik nachprüfen.

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Ein Vergleich zw ischen den Jahren 1882 und 1895 zeigt zwar eine Abnahme der Betriebe, die 1 bis 5 Personen beschäftigten, um gut 8,5 vH , eine V erringe­

rung der in diesen Betrieben beschäftigten Personenzahl aber nur um knapp 2,5 vH. Die Zahl der Betriebe ist also in viel stärkerem Verhältnisse ge­

sunken als die Zahl der Beschäftigten; die Zahl der durchschnittlich be­

schäftigten Personen ist mithin etwas gestiegen . Vergleicht man w eiter die Betriebe, die zw ischen 6 und 50 Personen beschäftigten, so ergibt sich, daß die Zahl der Betriebe um 64 vH und die Zahl der Beschäftigten um etwa 70 vH zugenom m en hat. D ie Durchschnittszahl der Beschäftigten dieser mitt­

leren Betriebe ist also ebenfalls etw as g estieg en , liegt aber immer noch unter 14 Personen; eine große Anzahl dieser Betriebe dürfte also w enig mehr als 5 Personen beschäftigen. Es ist nun offenbar, daß der Begriff „K leinge­

w erbe“ nicht derart festliegt, daß die Grenze bei einer Anzahl von 5 Be­

schäftigten oder einer unmittelbar benachbarten Ziffer gezogen werden kann.

Vielmehr wird man noch eine große Anzahl der mittleren Betriebe nach ihrer ganzen Natur in eine Reihe mit den kleinen stellen dürfen. Ü berhaupt ist — zumal beim heutigen Stande der Technik — die Zahl der Beschäftigten allein kein genügender Maßstab für die Unterscheidungen „K leinbetrieb“ ,

„M ittelbetrieb“ und „Großbetrieb“ ; dazu ist das W artungsbedürfnis verschie­

dener Maschinen und der Geldwert ihrer Leistung, bezogen auf die Zeiteinheit, viel zu verschieden.

Über diesen Erwägungen darf freilich nicht übersehen werden, daß die im gleichen Zeitraum erfolgte Zunahme der Betriebe mit über 50 Beschäftigten und die Zahl der darin Tätigen nicht unw esentlich mehr als die Zunahme der mittleren Betriebe, nämlich etw a 90 vH , betragen hat. Auch ist es nicht allein diese Sachlage, die den Ruf nach H ülfe gezeitigt hat, sondern besonders auch die Tatsache, daß viele K leingewerbetreibende ihre Selbständigkeit nur noch dadurch behaupten, daß sie einen übermäßig harten, ungenügend ent­

lohnten Daseinskam pf führen.

Prüft man die w eitere Frage, ob es richtig ist, das K leingew erbe zu er­

halten und sogar zu fördern, so ergibt sich ihre Bejahung schon aus der Er­

w ägung, daß es eine Lücke auszufüllen im stande ist, die das G roßgew erbe läßt und deren Ausfüllung aus wirtschaftlichen, technischen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist. Es handelt sich hierbei um die Befriedigung der außergew öhnlichen Forderungen, die sich aus der besonderen Eigenart des Bestellers oder des Bedarfsfalles ergeben. Daß diese Bedürfnisse be­

friedigt werden können, ist in vielen Fällen für das G em einw ohl erwünscht.

Denn es wird dadurch einer Gefahr begegnet, die mit der fortschreitenden

„Standardisierung“ der Erzeugnisse, w ie sie das W esen der M assenfabrikation und noch mehr der Kartelle und Syndikate bedingt, verbunden ist. D iese G e­

fahr besteht darin, daß die über ein berechtigtes Maß getriebene Vereinheit­

lichung der Erzeugnisse nach Art und Form und die Verringerung der Zahl der Sorten und M uster zu einer V ersim pelung der konstruktiven Leistungen der Industrie und der Bautechnik und zur V erödung des G eschm ackes führen können. Auch kann dadurch eine Verringerung der A bsatzgebiete oder w enig­

stens eine Einengung der A nw endungsbereiche und damit eine teilw eise Ver­

drängung heim ischer Industrien durch fremde in der H eim at w ie auf dem

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W eltm ärkte herbeigeführt werden. So hat die Normalisierung gew isser Er­

zeugnisse der englischen Industrie und ihr Mangel an Anpassung an die Be­

dürfnisse der Verbraucher der deutschen Industrie auf einer früheren Stufe ihrer Entwicklung den W ettbewerb auf dem Weltmarkt erleichtert. Zudem können keinesw egs alle Einzelforderungen abgelehnt oder umgangen w erd en ;

•es ist daher eine erwünschte Entlastung und eine V erbesserung der Wirtschaft­

lichkeit der Großbetriebe, wenn ihnen die Befriedigung der Einzelbedürfnisse, d ie nicht in den Rahmen der Massenfabrikation fallen, abgenomm en wird.

Denn es gib t in der Tat für die Massenfabrikation nichts, was die Arbeit mehr stört und verteuert, als die Herstellung eines außergewöhnlichen Erzeugnisses.

Die Außergangsetzung eines Betriebsmittels, das sonst ständig für die Her­

stellu n g eines und desselben Stückes benutzt wird, die oft umständliche N eu­

einstellung von Arbeitsmaschinen und die nachträgliche W iederum stellung auf d ie gew ohnte Arbeit und — zuletzt, nicht zumindest — die Umschaltung des Denkwerkzeuges der Ausführenden bedingen Schwierigkeiten und Zeitverluste, d ie nicht zu unterschätzen sind. Es ist daher allgemein zu beobachten, daß die Herstellung von A usbesserungen und außergew öhnlichen Erzeugnissen, die dem Kleingewerbe erwünschte Arbeit bedeuten, im Großbetrieb als lästige Störung empfunden wird und trotz einem für den Besteller hohen Preise dem Hersteller keinen Gewinn bringt.

Das Kleingewerbe hat auch in gew issem Um fange Bedeutung für die Heran­

bildung des Nachwuchses an industriellen Arbeitern. Freilich ist das nicht in dem von Handwerkskreisen behaupteten M aße der Fall, denn ein Teil unserer Industrien erzieht seinen Nachwuchs im wesentlichen selbst; er ist so g a r gezw ungen, das zu tun, weil die handwerksmäßige Ausbildung für

•die Ansprüche der heutigen Feinverfahren in der Herstellung nicht mehr g e ­ nügt. Besonders im M aschinenbau sind nachahmenswerte Beispiele einer neuzeitlichen praktischen und theoretischen Lehrlingsausbildung vorhanden.

Immerhin gilt das noch nicht von allen Industrien und für alle N ebenzw eige großindustrieller Betriebe; in manchen Großbetrieben wird sogar die Aus­

bildung von Lehrlingen als Verlust an Zeit und Kraft empfunden und nach .Möglichkeit umgangen. Schulen und reine Lehrwerkstätten können aber die lebendige Anregung des Erwerbslebens und den erziehlichen Zwang, Auf­

gaben auch unter ungünstigsten Voraussetzungen zu lösen, nicht ersetzen.

Es besteht daher ein erheblicher Bedarf, auch an mittleren Werkbeamten und höheren Arbeitern — Werkmeistern, Vorarbeitern, Richtmeistern und Richt­

werkern (M ontagemeistern und Monteuren) —, für dessen Befriedigung auch der kleingewerbliche Nachwuchs in Frage kommt; namentlich gilt das für V erlegungsarbeiten.

In der Betätigung im Kleinbetriebe liegt oft auch ein Zwang zur V iel­

seitigk eit und Selbständigkeit; dieser Entwicklungsreiz fehlt aber dem groß- industriellen Durchschnittsarbeiter, dessen Tätigkeit m eist einseitig ist und den

^Zusammenhang mit dem Ganzen kaum erkennen läßt.

Aus diesen Gründen ist die Erhaltung des Kleingewerbes auch für das G edeihen der Großbetriebe von Bedeutung.

Auch für das V olksw ohl wäre das V ersiegen einer Quelle selbständiger Persönlichkeiten zu beklagen. Zudem ist es für ein Volk mit den Überlieferun­

g e n des deutschen eine sittliche Pflicht — auch wenn man den Ü bergang zur

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Großwirtschaft und damit schließlich w ohl zur G em einw irtschaft auf der ganzen Linie als notw endig voraussetzt —, die Härten der Ü bergänge mit solchen Mitteln, die eine gesunde Fortentwicklung nicht hindern und der Billigkeit ent­

sprechen, zu mildern.

G egenüber diesen Erwägungen kann die A nsicht derer, die die Entwick­

lung unserer W irtschaft zur Gem einw irtschaft voraussehen und deshalb glauben, sie durch nichts aufhalten zu dürfen, als mehr theoretisch vernachlässigt w er­

den. Auch der manchesterliche Grundsatz, daß der Entwicklung keinerlei Zw ang angetan werden dürfe, hält vor den Bedürfnissen, die die neue Zeit geschaffen hat, nicht Stand. G egenüber dem hier vorzuschlagenden H ülfs- mittel wird diese A nschauung überdies nicht ins Feld geführt werden können, da es auf keiner Z w angshülfe aufgebaut werden soll.

D ie M it t e l z u r F ö r d e r u n g d e s K l e i n g e w e r b e s .

D ie Mittel, mit denen dem gew erblichen M ittelstände geh olfen werden kann, sind teils politischer, teils wirtschaftlicher Art. W as die A nw endung gesetzgeberischer Mittel angeht, so kann man sich nicht verhehlen, daß dem M ittelstände durch sie kaum genügend geh olfen w erden kann, ohne das berechtigte Interesse anderer Kreise — und nicht nur das W ohl der Groß­

unternehmer, sondern auch das der Verbraucher und der Steuergem einschaft — zu gefährden. Ja selbst die wirtschaftlich Schw ächsten, die das W ander­

gew erbe und Hausierwerk betreiben, würden durch w eitgehende zünftleri- sche Beschränkungen ihren Erwerb einbüßen. Kräftig durchgreifende M aß­

nahmen könnten außerdem eine solche Erschwerung des freien W ettbew erbes, eine so große Belästigung der Verbraucher und eine so fühlbare V erteuerung der Erzeugnisse zur F o lg e haben, daß der Erfolg vom Standpunkte des G esam tw ohles zu teuer erkauft wäre, wenn er unter solchen Um ständen nicht überhaupt durch Gegendruck w ieder aufgehoben werden würde. Es ist also kaum m öglich und auch in A nsehung der wirklichen M achtverhältnisse nicht zu erwarten, daß durch strenge gesetzgeberische Maßnahmen, die leicht den Beigeschm ack einer rückschrittlichen W irtschaftspolitik haben könnten, ein­

gegriffen werden wird. U nbedingte Billigung können hingegen g esetzg eb e­

rische Maßnahmen beanspruchen, die g eg en einen unlauteren W ettbew erb und;

gegen V erstöße wider d ie guten Sitten in der geschäftlichen Gebarung g e ­ richtet sind. Auch die A usdehnung einer verständigen sozialen Fürsorge für Kranke, A rbeitsunfähige, W itw en und W aisen auf bisher nicht berück­

sichtigte Kreise des gew erblichen M ittelstandes wird mit Beifall zu begrüßen sein. A ngelegentliche Förderung verdienen auch alle M aßregeln, die der allgem einen und technischen Fortbildung des gew erblichen N achwuchses, dienen.

Vom politischen V orgehen ist leider die Gefahr untrennbar, daß die g u te Sache des Kleingew erbes, die das G esam tw ohl des V olkes berührt, zur ein­

seitigen Parteisache gem acht und ihr dadurch eine unverhältnism äßig große G egnerschaft geschaffen w ird; allzu leicht tritt dann auch das Schlagw ort an.

die Stelle der Tat. Den geringsten Bedenken werden daher solche M aß­

regeln begegnen, die nicht politischer, sondern rein wirtschaftlicher Art sind,, und am gesundesten werden sie anmuten, wenn ihnen kein W ohlfahrtsg-e- präge anhaftet, sondern wenn sie auf reinen Erwerbsverfahren beruhen, a lsct

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nur durch die Kraft des ihnen zugrunde liegenden wirtschaftlichen Gedankens getragen werden.

Derartige Maßnahmen werden in verschiedener W eise durchzuführen sein, je nachdem sie rein geldwirtschaftlicher oder wirtschaftlich-technischer Art sind.

Der rein geldkünstlerischen Lösung der Aufgabe stellen sich unter heutigen Verhältnissen besonders große Schwierigkeiten in den W eg. Das Borgwesen auf rein persönlicher Unterlage kommt für den Kleinbetrieb noch w eit weniger in Betracht als für die streng kaufmännisch betriebene Unternehmung größeren Umfanges.

Auch das genossenschaftliche Zusammenwirken kann das vorhandene Geld­

bedürfnis nicht in genügender W eise befriedigen; es vermag insbesondere nicht, fernstehendes Kapital in ausreichendem Maße zugunsten der kleingewerblichen Betriebe in B ew egung zu setzen. Auch ist dieses Mittel alt; es kommt aber darauf an, neue Hilfen zu ersinnen, durch die dem Kleingewerbe Geldquellen, die ihm bisher nicht flössen, erschlossen werden.

Das Verfahren, mit dem am leichtesten Geld gegen Stundung zu erlangen ist, beruht auf der Sicherung durch einwandfreie dingliche Unterlagen. Leider kommt es aber für das K leingewerbe nur in sehr geringem M aße in Betracht.

Die kleinen Betriebe verfügen nicht über Grundstücke und Gebäude, auf die Anleihen aufgenom men werden können. W arenbestände eignen sich all­

gem ein schlecht als Borgunterlage; zudem unterhalten kleine Betriebe nicht dauernd erhebliche Vorräte an R ohstoffen oder Waren.

D ie Verpfändung der Buchforderungen bietet schon bei größeren, kauf­

männisch verwalteten Betrieben erhebliche Schwierigkeiten, kommt also unter heutigen Umständen für das Kleingewerbe erst recht kaum in Betracht.

Daß die Flüssigm achung von Forderungen in G estalt eines geregelten W echsel­

verkehrs dem Kleingewerbe verschlossen ist, bedarf ebenfalls keines beson­

deren Nachweises.

Es bleibt also als Unterlage für Anleihen lediglich der Besitz an Arbeits­

maschinen und W erkzeugmaschinen übrig. Ihre Zahl und ihr Wert ist jedoch im kleingewerblichen Betriebe nicht so groß, daß auf dieser Grundlage aus­

reichende Mittel geschaffen werden könnten. Außerdem ist die neuere G e­

setzgebung bekanntlich der Gewährung von Stundung beim Verkaufe von Maschinen ungünstig, weil der als Voraussetzung oft unerläßliche Eigentum s­

vorbehalt nach der neueren Rechtsprechung eine nur sehr zw eifelhafte Sicher­

heit bietet. Es braucht hier auf die von einander abweichenden Lehr- m einungen in der Streitfrage, unter w elchen Umständen Maschinen eines Betriebes Gegenstand besonderer Rechte werden können, nicht eingegangen zu werden, denn e s steht fest, daß trotz einigen neueren gerichtlichen Ent­

scheidungen, die dem Lieferer etwas günstiger sind, die heutige Sachlage vollauf genügt, um die Maschinenfabriken von der Gewährung von Stundung bei Lieferung von Maschinen zurückzuhalten. Und wenn man selbst annimmt, daß für die gebräuchlichen Maschinen des Kleingewerbes, w eil sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden und m eist in gem ieteten Räumen aufgestellt sind, die Sache günstiger liegt als für die schweren Maschinen der Großbetriebe, so ist doch die Wirkung auf die Maschinenfabriken so allgemein gew esen, daß jede Stundung auf Grund des Eigentum svorbehaltes höchst unbeliebt ist.

Auch darf nicht übersehen werden, daß der Maschinenfabrikant kein g e ­

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werbsm äßiger G eldverleiher ist und seine M ittel in der R egel selbst gebraucht, so daß es sich b ei dieser Art des B orgw esens nur um eine Ausnahm e handelt, nicht — bisher w enigstens — um ein groß angelegtes Mittel. Ü ber­

haupt kommt bei der ganzen D arlehensfrage im ungünstigen Sinne hinzu, daß die Einrichtungen unseres B orgw esens für das Bedürfnis selbst des mittleren und größeren G ew erbes nicht planvoll durchgebildet sind. Ein Hauptgrund hierfür liegt darin, daß unseren Geldleuten vielfach noch das notw endige Verständnis für die technisch - industrielle W irtschaft abgeht. Die G ew äh­

rung von Darlehen auf Grundstücke, als Baugeld, auf W echsel und W ert­

papiere und andere Formen des D arlehnsw esens in H andel und Verkehr sind seit lange eingeführt und aufs äußerste durchgebildet. D ie Einrichtun­

gen für eine sachverständige Prüfung der Unterlagen sind hierbei in aus­

reichender W eise ausgebildet w orden, den Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Borgwürdigkeit eines gew erblichen Unternehm ens aber steht unser Bank­

w esen ziemlich ratlos gegenüber. D as Darlehen wird hier m eist nur auf Grund unzureichender Prüfung und persönlichen G efühles — und deshalb oft an falscher Stelle — gegeb en , ln der R egel ist es auch nur den größeren Aktiengesellschaften mit gutem Ertrage leicht, Anleihen — häufig selbst ohne dingliche Unterlagen — unterzubringen; schon den mittleren U nternehm ungen, die noch in der Entwicklung begriffen sind, also B orggeld oft besonders nötig haben, wird es schw er, trotz Unterlagen, die dem Sachverständigen durchaus gen ü gen , Darlehen zu erhalten. Bestünden Einrichtungen, die eine zuverlässige, technisch und wirtschaftlich sachverständige Prüfung vor der Hergabe und während der Dauer des Darlehens erm öglichten, so könnte auf diesem G ebiete w eit mehr geleistet werden. Solche Einrichtungen ließen sich durchführen und bestehen zum Teil auch im inneren D ienst einiger großer Industrietruste; neuere Prüfungsanstalten, die Dritten zur V erfügung stehen, berücksichtigen hingegen zwar alles Buchhalterische eingehend, lassen aber die inneren wirtschaftlich-technischen V erhältnisse eines Unternehm ens fast unberührt. Durch solche Einrichtungen würde das Verständnis für die Erfordernisse und M öglichkeiten des gew erblichen B orgw esens überhaupt wachsen, und da die kleineren G eldgeber sich naturgem äß den kleineren Kunden zuwenden würden, würde auch das K leingew erbe mittelbar und unmittelbar davon Nutzen ziehen.

Eine besondere Schw ierigkeit besteht im kleingew erblichen D arlehens­

w esen deshalb, w eil das Vertrauen in die Einträglichkeit kleiner Betriebe stark gesunken ist. D as alte deutsche W ort „Handwerk hat gold en en B oden“

hat nur noch in vereinzelten Fällen Geltung. Auch ist die Buchführung der kleinen Betriebe gew öh n lich nicht so, daß daraus ein zuverlässiger Über­

blick über die Verm ögensverhältnisse und den Ertrag gew on n en w erden kann.

Aus allen diesen Gründen bietet die rein geldkünstlerische L ösung der Aufgabe, Kapital für das Kleingew erbe heranzuziehen, außerordentliche Schw ie­

rigkeiten, und es muß daher auch nach anderen Mitteln Umschau gehalten w er­

den. Insbesondere m üssen solche wirtschaftlich-technischen Hülfsm ittel A us­

sicht auf E rfolg bieten, die zugleich d ie W ettbew erbfähigkeit des Klein­

gew erbes steigern, so daß durch erhöhten Ertrag größere Sicherheit für die Schuld, für eine regelm äßige V erzinsung und für eine allmähliche A b­

tragung geboten wird. W egen der dargelegten großen Schw ierigkeiten aber,

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die der Gewährung ausreichender Stundung beim Kleingewerbe entgegen­

stehen, wird man suchen müssen, diesen Erfolg auf einem W ege zu erreichen, der die Schw ierigkeit und Unsicherheit der unmittelbaren Hergabe von Geld umgeht. Ein solches Verfahren soll im nachstehenden vorgeschlagen werden.

E in e n e u e F o r m d e r B e s c h a f f u n g v o n M it t e l n fü r d a s K l e i n g e w e r b e . Die angestellten Erwägungen gipfelten in der Erkenntnis, man müsse das Kleingewerbe wettbew erbfähig machen, um das W agnis bei der Dar­

leihung von Geld zu verringern, gleichzeitig aber solche Schwierigkeiten um gehen, w ie sie bei der Stundung auf Grund des Eigentum svorbehaltes vorhanden sind. D iese beiden Forderungen lassen sich dadurch erfüllen, daß die Gewährung von Darlehen in mittelbarer W eise erfolgt: an die Stelle der Hergabe von Geld muß die H ergabe vollkommener Werkstattein­

richtungen treten, und die Form hierfür muß so gew ählt sein, daß die Ein­

richtungen zw eifellos Eigentum des Geldgebers bleiben. D iese Wirkung ist da­

durch zu erreichen, daß nicht G e ld g e l i e h e n wird, sondern die technischen B e t r i e b s m i t t e l v e r m i e t e t werden. Nun hat die hervorgehobene Schw ie­

rigkeit w egen des Eigentum svorbehaltes und die mangelnde persönliche Sicher­

heit Kleingewerbetreibender schon längst dazu geführt, Maschinen zu ver­

mieten. Insbesondere ist diese Form an die Stelle der früheren Abzahlungsver­

träge, die vielfach sittlich und auch rechtlich anfechtbar waren, getreten.

Es kann aber keine Rede davon sein, daß dieses Verfahren in ausreichender W eise hätte eingreifen können; dazu fehlt es an genügenden Einrichtungen.

Der Erzeuger oder Lieferer von Maschinen, dem dieses V erm ietungsgeschäft überlassen geblieben ist, ist, w ie aus anderem Anlasse schon dargelegt wurde, im allgemeinen nicht in der Lage und berufen, derartige G eschäfte regelm äßig und in größerem Maßstabe zu betreiben. Es kommt hinzu, daß die A uf­

sicht über solche w eit verstreuten M ietgegenstände schw ierig ist, wodurch das W agnis sehr vergrößert wird. W egen des Mangels an Planmäßigkeit bei dieser Art der Stundung — denn die Vermietung durch den Lieferer ist nur eine verkappte Stundung des Kaufpreises, da die geleisteten Mieten bei endlicher käuflicher Übernahme als Teilzahlung angerechnet werden — wird auch der Erfolg nicht erreicht, dem kleingewerblichen Unternehmer s o l c h e technischen Einrichtungen zu bieten, die ihn leistungsfähig machen und zum Wettbewerbe mit dem G roßgewerbe befähigen. Der vorzuschlagende W eg läuft daher auf folgendes hin au s:

E r w e r b s u n t e r n e h m e r s o l l e n m u s t e r g ü l t i g a n g e l e g t e W e r k - s t a t t g e b ä u d e e r b a u e n , in j e d e m s o l c h e n G e b ä u d e e in e A n z a h l v e r s c h i e d e n a r t i g e r W e r k s t ä t t e n m it v o l l e n u n d v o ll k o m m e n e n E in r i c h t u n g e n an B e t r i e b s m i t t e l n , W e r k z e u g m a s c h in e n u n d W e r k z e u g e n e r r i c h t e n u n d d ie e i n z e l n e n W e r k s t ä t t e n e i n s c h l i e ß ­ li c h d e r b e t r i e b s f e r t i g e n E i n r i c h t u n g e n an t ü c h t i g e G e w e r b e ­ t r e i b e n d e v e r m ie t e n .

Die nachfolgende Berechnung des A nlagegeldes und Ertrages eines solchen Unternehmens erweist, daß es als Erwerbsunternehmen wirtschaftlich möglich ist. Denn wenn auch nicht ausgeschlossen wäre, daß Staaten oder Gemeinden

— namentlich solche, die industrielle Betriebe heranziehen wollen — unter besonders günstigen Bedingungen Mittel für derartige staatsw eise Einrich-

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tungen zur V erfügung stellen, liegt doch die größte Werbekraft des Gedankens in der M öglichkeit, solche Unternehmungen als sichere Erwerbsuntem ehm en durchführen zu können. Um die Güte und W irtschaftlichkeit eines solchen Unternehmens sicherzustellen, werden folgende V oraussetzungen zu erfüllen , sein:

1. D ie G ebäude und die technischen Einrichtungen der W erkstätten müßten unter Vermeidung alles Prunkes in technisch vollkom m enster W eise ent­

sprechend dem Zwecke der Kleinbetriebe entw orfen und ausgeführt w er­

den. Gute und billige Betriebskraft, Beleuchtung, Beheizung und Lasten­

aufzüge müßten vorgesehen werden.

2. Es kämen nur solche W erkstätten in Betracht, die gangbare Erzeugnisse hersteilen oder Arbeiten leisten, die ständig und regelm äßig gebraucht werden.

Betrachtet man ein solches Unternehmen vom Standpunkte des G eldgebers, so zeigt sich, daß schon durch die gem achten Voraussetzungen das W agnis, die Werkstätten dauernd in einträglicher W eise verwerten zu können, auf ein sehr geringes Maß beschränkt wird. Durch die bei aller berechtigten Spar­

samkeit m ustergültige Einrichtung der Gebäude und W erkstätten werden die Betriebe leistungsfähig und w ettbew erbfähig gem acht; darin liegt wiederum die größte Sicherheit für das Verm ietungsunternehm en. Die Sicherheit des Unternehmens wird w eiter dadurch erheblich gefördert, daß die Unterbrin­

gung einer größeren Anzahl von Betrieben in einem G ebäude die genaue Überwachung und sorgsam e Verwaltung aufs äußerste erleichtert. Dadurch läßt sich auch eine gute Unterhaltung der A nlagen im Betriebe leicht er­

reichen. Man müßte die pflegsam e Behandlung und gu te Instandhaltung der Anlagen dadurch sicherstellen, daß die Aufsicht hierüber einem erfahrenen Betriebsingenieur unterstellt wird, der in den Diensten des Unternehm ens steht. Die M ietsverträge brauchten zu diesem Zwecke nur eine Bestim m ung zu enthalten, die dem Betriebsingenieur eine genügende Beobachtung des Zustandes der Anlagen ermöglicht. Auch wäre es zw eckm äßig, die A us­

führung größerer Ausbesserungen, die nicht ohne Schw ierigkeit vom Mieter mit eigenem Personal und eigenen Hülfsm itteln bew erkstelligt werden kön­

nen, dem Unternehmer vorzubehalten. Auch diese würden dann in wirt­

schaftlicher und technisch richtiger W eise unter der Leitung des Betriebs­

ingenieurs des Unternehmers ausgeführt werden können. Durch d iese ein­

fachen Maßnahmen würde die Befürchtung, daß die Mieter die Anlagen, an deren Erhaltung sie nicht als Eigentüm er beteiligt wären, vernachlässigen dürften, gegenstandslos gem acht werden. Eine solche Befürchtung wird aller­

dings dem Fachmann aus verschiedenen Gründen nicht allzu w esentlich erscheinen. Denn die hier in Betracht komm enden Maschinen sind keine Sondermaschinen von verwickelter Bauart und w erden in ged iegen ster A us­

führung von vielen W erkzeugmaschinenfabriken hergestellt; sie sind daher verhältnism äßig leicht zu unterhalten, auszubessern und durch Ersatzteile zu ergänzen. Außerdem hat jeder ordentliche Techniker und H andwerker die N eigung, mit Maschinen und W erkzeugen sorgsam um zugehen, und überdies ist der Dauerbenutzer einer M aschine, auch wenn er nicht der Eigentüm er ist, stark darauf angew iesen, sie in gutem Zustande zu erhalten. Da es sich zudem im Kleinbetrieb um keine große Anzahl von M aschinen und Werk-

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zeugen handelt, ist die Unterhaltung und Aufsicht leicht durchzuführen.

Schließlich wäre der Mieter für Beschädigungen der Anlage, die über die regelrechte Entwertung durch Abnutzung und Altern hinausgehen, ersatz­

pflichtig. Für den Fall einer dauernd ungenügenden Instandhaltung der Anlagen könnte auch ein Vertragsvorbehalt vorgesehen werden, der den Vermieter, unbeschadet der Ersatzpflicht des Mieters, zur Aufhebung des Mietvertrages ohne Kündigung berechtigt. Daß solche N otwendigkeiten öfter eintreten könnten, ist bei genügender Erkundigung über die Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit des Mieters vor Abschluß des M ietvertrages und bei ordent­

licher Beobachtung der Anlagen ausgeschlossen.

Auch die zw eite Voraussetzung, keine Sonderbetriebe im engen Sinne des W ortes, sondern nur Werkstätten für alltägliche Bedürfnisse zu schaffen, die von Marktlage und Liebhabereien w enig abhängen und für die eine große Anzahl von Gewerbetreibenden als Mieter in Betracht kommt, setzt das W agnis sehr herab. Auf der anderen Seite wird damit dennoch dem Bedürfnisse der großen Masse Kleingewerbetreibender entgegengekom m en, denn die w eit überwiegende Mehrzahl der kleinen Werkstätten befriedigt Alltagsbedürfnisse.

Den Sonderbetrieben aber, auf die sich das Unternehmen nicht erstrecken würde, ist es auch heute w eit eher als den Durchschnittsbetrieben m öglich, die notwendigen Geldmittel aufzubringen. Denn im allgemeinen widmen sich den Sonderbetrieben w eit mehr als den gew öhnlichen Betrieben Persönlichkeiten, die von Haus aus Geldmittel besitzen oder sie durch andere Geschäfte erworben haben, bevor sie zur Ausbeutung von Sonderkonstruktionen über­

gehen. Auch handelt es sich bei Sonderbetrieben häufig um patentierte G egenstände, und für diese finden sich w eit mehr private Geldgeber als für Durchschnittsbetriebe.

W enn man weiter die vorgeschlagene Einrichtung vom Standpunkte des Benutzers, des mittelbaren Geldnehmers, betrachtet, so ergeben sich um­

fassende Vorteile von größter Bedeutung. Zunächst würde der Gewerbe­

treibende, der eine solche Werkstatt mietet, den großen und grundlegenden Vorteil haben, seinen Betrieb in einem wahrhaft zweckm äßigen Raum aus­

zuüben. Das ist unter den gegenw ärtigen Umständen fast nie der Fall, und schon darin liegt heute das größte Hindernis für einen ordentlichen Betrieb, eine geordnete Verwaltung und die Erlangung guter Hülfskräfte. Bei den räum­

lichen Schwierigkeiten handelt es sich in der Regel ebensosehr um die eigentliche Werkstatt w ie um den Lagerraum und den Platz für die erforder­

lichen schriftlichen und zeichnerischen Arbeiten. Nicht minder mangelt es zum eist an Tageslicht und Frischluft, an genügender künstlicher Beleuchtung und Heizung, kurz an den nötigsten Voraussetzungen für ein ordentliches Arbeiten.

W ie groß und w ie erwünscht die gesundheitliche Verbesserung wäre, die eine solche Musterwerkstatt gegenüber einer heutigen Durchschnittswerkstatt böte, bedarf keiner Betonung.

Noch größere V orteile würde die Ausrüstung der Werkstätten durch den Unternehmer im G efolge haben. Denn der kapitalkräftige, fachmännisch beratene und kaufmännisch erfahrene Unternehmer wäre ganz anders als der größte Teil der Kleingewerbetreibenden imstande, Betriebsanlagen von höchster technischer Leistungsfähigkeit zu beschaffen. Einem solchen Unter­

nehmer, der größeren Bedarf hat, würden andere Bezugquellen und würde 2*

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seitens dieser eine andere Unterstützung zur V erfügung stehen als dem einzel­

nen G ewerbetreibenden. Ebenso sehr w ie bei der ersten A nlage würde das für alle Ergänzungen und Verbesserungen in Betracht kommen. Gerade in diesem Punkte würde auch die Tätigkeit des Betriebsingenieurs den Mietern von Nutzen sein, denn es läge im w ohlverstandenen V orteile des Unternehmers, die Anlagen auf der H öhe ihrer technischen Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Während aber der kleine Gewerbetreibende aus G eldm angel m eist nicht in der Lage ist, rechtzeitig Ersatz und V erbesserungen zu beschaffen, wird es ihm in der Regel m öglich sein, eine m äßige Erhöhung der M iete zu erwirt­

schaften, wenn seine W ettbewerbfähigkeit erhalten wird oder gar seine Er­

zeugungskosten verringert werden. Gerade darin aber, ständig auf der techni­

schen H öhe zu bleiben, liegt ein Hauptschlüssel des wirtschaftlichen Erfolges.

D ie Tätigkeit eines Sonderfachm annes für W erkstatteinrichtungen w ürde dem G ewerbetreibenden auch dadurch von großem N utzen sein, daß ein solcher g eeig n et wäre, verbesserte Arbeitsverfahren und die vielen kleinen Hülfs- mittel des Betriebes einzuführen, durch die man in Großbetrieben den Erfolg fortlaufend zu verbessern bestrebt ist. Auch die Verwertung älterer Ma­

schinen würde innerhalb oder außerhalb des Gesam tunternehm ens in sach­

gem äßer und wirtschaftlicher W eise betrieben werden können; dadurch würden ebenfalls Ergänzungen und V erbesserungen erleichtert werden.

Ein kapitalkräftiger, fachmännisch beratener Unternehmer würde auch in der Lage sein, technisch vollkom m ene Anlagen zu w esentlich billigeren Preisen zu beschaffen, als es dem kleinen G ew erbetreibenden zum eist m öglich ist.

Denn selbstverständlich kauft ein Unternehmer, der einen erheblichen Be­

darf hat und ihn bar bezahlen kann, günstiger ein als der kleine G ew erbe­

treibende, der nur geringen Bedarf hat und häufig noch eine ungern gew ährte Stundung in Anspruch nehmen muß. Es wären also alle V oraussetzungen erfüllt, um höchste W irtschaftlichkeit der A nlage bei größter Preisw ürdigkeit zu erreichen.

Es ist selbstverständlich, daß W erkstatteinrichtungen, die unter derartigen technischen und wirtschaftlichen Bedingungen angelegt sind, die billigste Her­

stellung der Erzeugnisse ermöglichen. In gleichem Sinne würde die Zusamm en­

fassung der Erzeugung von Betriebskraft, Licht und H eizung und der w ohltätige Zwang zur guten Unterhaltung der Anlagen w ie auch die sorgsam e Ausführung von V erbesserungen durch die technische A ufsichtstelle des Unternehmers wirken. Die V ernachlässigung der Unterhaltung, notw endiger A usbesserungen und rechtzeitigen Ersatzes ist aber einer der Hauptm ängel kleiner Betriebe, die nicht über ausreichende Geldm ittel verfügen und in unzulänglichen, un­

genügend erhellten Räumen untergebracht sind. Infolge solcher Vernach­

lässigung wird natürlich die Ausnutzbarkeit und der W ert einer Maschine um ein Vielfaches schneller sinken als bei tadelloser Instandhaltung. Recht­

zeitige Ausgaben für Instandhaltung, A usbesserung und Ersatz und für Ver­

besserungen der Betriebseinrichtungen bedeuten daher geradezu Ersparnisse.

Die Befürchtung, daß der Unternehmer A usbesserungen teuerer als ein Dritter berechnen könnte, wäre kaum berechtigt. Denn ein denkender Unter­

nehmer würde sich an der guten Unterhaltung seines Eigentum s selbst am stärk­

sten beteiligt fühlen, und auch an der Erhaltung der W ettbew erbfähigkeit seines Mieters müßte ihm geleg en sein. Einem verständigen Unternehmer müßte es also

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gen ü gen , hierfür Auslagen und Unkosten vergütet zu erhalten. Auch würde die G em einschaft der Mieter w ohl imstande sein, falls sich der Unternehmer von kleinlichen, im höheren Sinne unwirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten lassen sollte, einen genügenden Druck auszuüben. Ja ein vorsichtiger Mieter wird diesen Punkt schon beim Abschlüsse des Vertrages nicht außer Acht lassen. Geschieht das, so wird er auch in bezug auf • die Preiswürdigkeit solcher Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Durchschnitte der Klein­

gew erbetreibenden sicher nicht im Nachteile sein.

Aus allen diesen Erwägungen ergibt sich, daß sich bei allen dem Mieter zu bietenden Vorteilen die Anlagekosten für den Unternehmer und die Be­

triebskosten für den Mieter günstig gestalten lassen würden.

Durch geeignete Räume und zw eckm äßige Maschinenanlagen wird auch die Unfallgefahr auf das erreichbare Mindestmaß herabgesetzt; auch das bedeutet eine Verringerung des W agnisses und unter Umständen der geldlichen Lasten, die dem Betriebsunternehmer aus seiner Haftpflicht erwachsen.

Keiner Betonung bedarf es ferner, daß gute Arbeiter für derartige Muster­

werkstätten w eit leichter zu erhalten wären als für mangelhaft eingerichtete und schlecht untergebrachte Betriebe.

Nicht zu unterschätzen ist auch die große Werbekraft, die einem solchen Unternehmen innewohnen und den Inhabern der Werkstattbetriebe zugute kommen würde. Denn während die Verbraucher kleine G ew erbebetriebe meist für mangelhaft eingerichtet und w en ig leistungsfähig halten, würden sie der­

artigen Musterwerkstätten eine günstige M einung entgegenbringen. Deshalb ist vorauszusehen, daß die Inhaber solcher Mietwerkstätten beim Publikum und bei den Behörden und besonders bei bauleitenden Architekten und Ingenieuren auf Bevorzugung rechnen könnten. Denn manche Behörden und privaten Besteller würden aus sozialen Gründen und w egen der Leichtigkeit per­

sönlicher Fühlung mit dem Betriebsinhäber mehr mit kleineren Werkstätten arbeiten, als es jetzt geschieht, wenn nicht das Mißtrauen in ihre Leistungs­

fähigkeit so groß wäre. D ieses Mißtrauen ist aber heute selbst bei persönlicher Tüchtigkeit der Betriebsleiter oft berechtigt, denn auch die höchste Tüchtig­

keit der Personen kann die mangelnde Leistungsfähigkeit der mechanischen Einrichtungen eines Betriebes nicht ausgleichen.

Eine solche Zusam m enlegung einer größeren Anzahl Betriebe würde vor­

aussichtlich auch noch weitere Vorteile im G efolge haben. Selbst wenn man keine weitere Gem einschaft als die örtliche, die die billige Beschaffung des Raumes, der Betriebskraft, der Beleuchtung und der Beheizung ermöglicht, in Aussicht zu nehmen braucht, ist es doch wahrscheinlich, daß sich w eitere Gemeinschaften entwickeln würden. So könnte der Unternehmer eine Ver­

waltungskanzlei errichten, von der seine Mieter gegen Tragung eines Kosten­

anteiles Gebrauch machen könnten. D iese Verwaltung könnte die Buch­

führung, die Selbstkostenberechnung und die A usstellung der Rechnungen besorgen. Es braucht keinem Kundigen bew iesen zu werden, welche großen Vorteile dem kleinen Gewerbetreibenden hieraus erwachsen würden. Denn die m angelhafte Errechnung der Selbstkosten und Preise und die unzuläng­

liche Buchführung gehören zu den größten Krebsschäden kleiner Betriebe.

Der Umfang des einzelnen Kleinbetriebes ermöglicht die Anstellung eines sachkundigen Beamten für diese Tätigkeit nicht, der Betriebsinhaber ist aber

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in diesen Arbeiten m eist w enig erfahren oder m indestens unbeholfen, da er im w esentlichen nur technische Erfahrung besitzt. ' Er führt also diese Ar­

beiten gew öhnlich m angelhaft aus, erhält infolge falscher K ostenberechnung viele Aufträge nicht und setzt aus dem selben Grunde bei manchen Lieferun­

gen Geld zu; auch erleidet er nicht selten durch unkaufm ännische Behandlung der Außenstände Verluste. Trotz der mangelhaften Erledigung dieser Ar­

beiten kosten sie ihn aber w egen seines M angels an Übung unverhältnism äßig viel Zeit, und diese muß er der Leitung des Betriebes und der werbenden Tätigkeit entziehen; infolgedessen kann er oft nicht g en u g Aufträge anwerben und seine Gehülfen nicht genügend beaufsichtigen. Dadurch wird wiederum der Beschäftigungsgrad unzureichend oder w enigstens ungleichm äßig und die Ausführung der Arbeiten m angelhaft und zu kostspielig. E inige ordentliche Buchhalter mit Erfahrungen in der Errechnung von Selbstkosten könnten leicht die gesam te Buchführung und das R echnungsw esen für eine Gruppe von W erkstätten, w ie sie hier gedacht ist, erledigen. Da sich die Kosten hierfür auf eine größere Anzahl W erkstätten verteilen würden, würde der einzelne Betrieb nur mäßig belastet w erden; gegenüber den Vorteilen, die damit zu erreichen wären, würden diese Kosten aber überhaupt nicht ins G ew icht fallen.

Wenn sich die K ostenverteilung auf Grund des U m satzes als nicht angem essen herausstellen sollte, ließen sich andere, billigen Ansprüchen gen ü gen d e Formeln dafür finden.

Auch die werbende Tätigkeit, an der es kein Großbetrieb fehlen läßt, wäh­

rend die kleinen Betriebe in dieser Beziehung sehr w enig leisten, würde durch eine solche V erw altungsgem einschaft erheblich unterstützt werden können.

So läßt sich das Ankündigen in T ageszeitungen oder Fachblättern w egen der großen Kosten für den Kleingewerbetreibenden so gut w ie gar nicht durch­

führen; geschieht es aber ausnahm sw eise, so m üssen die A nzeigen natur­

gem äß so klein gehalten werden, daß sie kaum Beachtung finden. Eine g e ­ meinschaftliche A nzeige von vielleicht fünfzehn Werkstätten würde hingegen bei gem einsam er Tragung der Kosten, obschon sie eine wirksam e G röße hätte, dem Einzelnen nur geringe Lasten auferlegen. Eine solche A nzeige brauchte nur eine hervorgehobene Überschrift w ie etw a

M u s t e r w e r k s t ä t t e n i m W e r k s t ä t t e n g e b ä u d e „ G e w e r b e f l e i ß “ , G r a m m e s t r . 1—3,

darunter die Firmen der einzelnen W erkstätten und eine Einladung zur Be­

sichtigung zu enthalten, um der Beachtung sicher zu sein. Auch stünde zu erwarten, daß die T agespresse und die Fachzeitschriften einem solchen Unter­

nehmen W ohlw ollen entgegenbringen und M itteilungen darüber veröffentlichen würden.

Eine weitere naheliegende Einrichtung von großer Z w eckm äßigkeit wäre die Unterhaltung von A nnahm estellen für Aufträge und damit zusam menhän­

gende M itteilungen in entfernteren Stadtteilen und die U nterhaltung gem ein­

sam en Fuhrwerkes.

Wenn auch die Beteiligung an einer V erw altungsgem einschaft im Mietver­

träge nicht zur Bedingung gem acht zu werden brauchte, da sie keine n ot­

w endige Voraussetzung des Unternehm ens wäre, dürfte sie sich bei richtiger Durchführung der Einrichtung bald die n ö tig e Beliebtheit bei den Mietern er­

w erben, um sich bezahlt zu machen.

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Eine weitere M öglichkeit wäre die Ausdehnung einer solchen V erwaltungs­

gem einschaft auf den Einkauf, denn auch an einem sachverständigen, kauf­

männisch betriebenen Einkäufe fehlt es im Kleingewerbe zumeist. Der kleine G ew erbetreibende verfügt oft nicht über die richtigen Bezugquellen, kauft un­

nötigerw eise aus dritter Hand und muß den R ohstoff oder das Halberzeugnis infolgedessen zu teuer bezahlen. Es wären daher schon dadurch Vorteile zu erzielen, daß die kaufmännische Behandlung des Einkaufes von der gem ein­

sam en V erw altungsstelle für den einzelnen Mieter ausgeübt würde. Noch w eitere Vorteile und Ersparnisse ließen sich dadurch erzielen, daß die Ein­

kaufsgem einschaft zu einer gem einsam en Lagerverwaltung entwickelt würde.

Der Betrieb ähnelte dann dem einer größeren Fabrik, die Arbeitstoffe und T eilerzeugnisse verschiedener Art — oft w eit verschiedenerer Art, als hier in Betracht kommen würden, — für ihren Betrieb gebraucht. Ein Lagerver­

walter, unterstützt von zwei billigen Hilfskräften, würde für ein Unternehmen von etwa zwanzig Werkstätten genügen. Der dem Einzelnen hieraus erwachsende Kostenanteil würde geringer sein als Raummiete und Löhne für die Unter­

haltung eines eigenen Lagers. Außerdem aber würde der große Vorteil er­

reicht werden, daß die Vorräte unbedingt getrennt von den Arbeitsräumen lagerten und nur gegen Bescheinigung zu erhalten w ären; dadurch würde eine dem Kleingewerbe häufig mangelnde Ordnung geschaffen, Verlusten vorge­

beugt und eine sichere Unterlage für die Berechnung der Selbstkosten und die Ausstellung der Rechnungen geschaffen werden. Da das Gebäude mit Lastenaufzügen ausgestattet sein würde, wäre der Verkehr zwischen dem Lager und den Werkstätten leicht und ohne großen Zeitverlust zu bewerkstelligen.

Allen Vorschlägen, die hier gem acht und deren Vorteile geschildert worden sind, liegt ein einheitlicher Gesichtspunkt zugrunde: d ie Z u s a m m e n f a s ­ s u n g v o n A n l a g e u n d B e t r i e b , s o w e i t s i e b e i A u f r e c h t e r h a l t u n g d e r S e l b s t ä n d i g k e i t d e r e i n z e l n e n B e t r i e b e d u r c h f ü h r b a r is t. Da­

raus, daß dieser Leitgedanke von der Erstellung der Bauten und der Er­

zeugung der Betriebskraft an bis zur Kundenwerbung und Ausstellung der Rechnungen durchgedacht ist, ergeben sich große wirtschaftliche und tech­

nische Vorteile, die son st nur den Großbetrieben eigen sind und sie dem Kleingewerbe überlegen machen. W eil aber auf der ändern Seite die Leitung der Betriebe in den Händen selbständiger Geschäftsinhaber bleibt, werden auch die mit dem Kleinbetriebe verbundenen, eingangs dargestellten Vorteile gewahrt.

Ein genossenschaftlicher oder sonstiger Zusammenschluß der Mieter in Rechtsform wäre zur Durchführung der gem einsam en Verwaltung nicht er­

forderlich. Der Unternehmer wäre lediglich nicht allein der Vermieter, son ­ dern auch der Buchhalter und Lagerverwalter der Mieter. Da die Anstellung eines Betriebsingenieurs als erforderlich und wirtschaftlich bei dem Plane vorausgesetzt ist, wäre die gegebene Person zur Oberleitung der nicht sehr umfangreichen Kanzlei und Lagerverwaltung vorhanden. Bei Unternehmen von genügender Größe wäre sogar die Anstellung eines leitenden Kaufmannes neben dem Betriebsingenieur möglich. Immerhin ist daran festzuhalten, daß es sich hierbei um einen Ausbau des Hauptplanes handelt, der auch ohne eine solche Ausdehnung sow ohl vom Standpunkte des Vermieters w ie des Mieters wirtschaftlich durchführbar wäre. A lso selbst wenn man die Schw ierig­

keiten der Verwaltungsgem einschaft als unüberwindlich einschätzen würde,

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bliebe die Frage der Zweckm äßigkeit "und Durchführbarkeit des H auptplanes davon unberührt. Einem geschickten Unternehmer, der sich die wirtschaft­

liche Stärkung seiner M ieter und damit auch seines Unternehm ens angelegen sein ließe, wäre aber auch die Durchführung dieser weiteren Maßnahmen m ö g ­ lich. Auch wäre es denkbar, daß sich solche Maßnahmen lediglich als ein V erwaltungsgebilde der Mieter entwickelten.

Überhaupt soll durch die Behandlung des Planes als eines Erwerbsunter­

nehmens die Durchführbarkeit auf genossenschaftlicher Grundlage nicht an- gezw eifelt, sondern vielmehr die w eitergehende M öglichkeit beleuchtet werden.

D ie B e s c h a f f u n g v o n B e t r i e b s m i t t e l n .

Der bisher entw ickelte Plan bezieht sich auf die Entlastung des Klein­

gewerbetreibenden von A ufw endungen für die A nlage der Werkstatt. Ist dieser W eg gangbar, so kann damit einem w ichtigen Bedürfnis en tg eg en g e­

kommen und ein Vorteil gegenüber dem heutigen Zustand erreicht w erden, selbst wenn die B eschaffung von Mitteln für den Betrieb im Zusam m enhänge damit nicht berücksichtigt wird. Denn die Beschaffung von Geldern für die Anlage ist die w esentlichste Grundlage für die M öglichkeit, tüchtigen Persön­

lichkeiten eine wirtschaftliche Selbständigkeit zu schaffen und damit die G esun­

dung des Kleingew erbes zu fördern. Denn viele sind w ohl in der Lage, die nicht sehr erheblichen Mittel für den Betrieb aus Ererbtem, Erworbenem oder G eliehenem aufzubringen, es ist ihnen aber unm öglich, die Mittel für die A nlage, gesch w eige die erheblichen Kosten einer g u t e n B etriebsanlage zu beschaffen. Das vorgeschlagene Verfahren würde aber nicht nur die Er­

richtung von W erkstätten schlechthin erm öglichen, sondern darüber hinaus den ausgesprochenen Zweck haben, Werkstätten von höchster Leistungsfähigkeit ohne geldliche Belastung der Betriebsinhaber zu schaffen.

ln der dargelegten weiteren Durchbildung des Planes w äre aber auch die Grundlage für die Beschaffung von Geldm itteln für den Betrieb enthalten, und zwar ergäbe sich d iese M öglichkeit aus der V erw altungsgem einschaft.

Denn während im allgem einen das an sich vernünftige und erw ünschte Ver­

fahren der Flüssigm achung von Buchforderungen mit mancherlei Schw ierig­

keiten zu kämpfen hat, die zum T eil freilich nur eingebildet oder doch durch zweckm äßige Einrichtungen auszugleichen sind, wäre die A nw endung dieses Verfahrens im Zusam m enhänge mit der V erw altungsgem einschaft außerordent­

lich erleichtert. Um das zu erkennen, muß man sich die gew öh n lich e Sach­

lage bei der Flüssigm achung von Buchforderungen vergegenw ärtigen. D ie Abtretung von Buchforderungen wird Dritten gegenüber bekanntlich erst durch die A nzeige an den Drittschuldner rechtswirksam. D iese M itteilung ist dem Abtreter aber m eistens zu peinlich, w eil er damit rechnen muß, daß der schul­

dende Kunde aus der Tatsache der Abtretung ungünstige Schlüsse auf die g eld ­ liche Lage und damit auf die Zuverlässigkeit des Lieferers zieht. D eshalb wird m eist auf die Flüssigm achung der Buchforderungen verzichtet. Beim Klein­

gew erbe verbietet sich überdies die A nwendung d ieses Verfahrens zum eist schon dadurch, daß der G läubiger keine regelrechte kaufm ännische Buch­

führung hat und seine Verhältnisse dem G eldgeber deshalb zu undurchsichtig erscheinen. Außerdem wäre es den m eisten Banken, die sich mit dem G eld­

geben auf Buchforderungen befassen, zu kleinlich und unlohnend, sich m it

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d en Buchforderungen der Kleingewerbetreibenden zu befassen. Alle diese Schw ierigkeiten würden fortfallen, wenn der Unternehmer des dargelegten Planes an Hand der Verwaltungsgem einschaft auf die Buchforderungen seiner Mieter G eld geben würde. Da er jederzeit Einsicht in den technischen Betrieb hat, selb st die Bücher führt und die Rechnungen ausstellt, vielleicht auch den Einkauf besorgt, hat er ohne jede Schwierigkeit den vollkommensten Über­

blick über die geldliche Lage seiner Mieter. Da er ihre Rechnungen ausstellt, wäre es ihm auch in zw angloser und nicht unangenehm auffallender W eise m öglich, selbst für die Mitteilung an den Schuldner, daß die Forderung abge­

treten worden sei, zu sorgen. Die Vordrucke der in Betracht kommenden Rechnungen brauchten nur einen Aufdruck, etwa w ie folgt, zu erhalten: „Der Rechnungsbetrag ist an die Kasse, das Bankkonto oder das Postscheckkonto der G esellschaft für Musterwerkstätten zahlbar.“ Da es überhaupt nützlich sein und naheliegen würde, die Briefköpfe und sonstigen Vordrucke der Mieter mit einem H inweis auf die Verbindung mit dem Unternehmen der Musterwerkstätten zu versehen, und da die Zweckm äßigkeit der Verwaltungs­

gem einschaft der Kundschaft einleuchten würde, dürfte eine solche Mittei­

lung als selbstverständlich empfunden werden.

Auf diesem W ege wäre es möglich, wenn auch nicht unerläßlich, das vor­

geschlagene Unternehmen auch auf die Befriedigung des Geldbedürfnisses für Betriebszwecke auszudehnen.

A rt u n d W i r t s c h a f t l i c h k e i t d e s U n t e r n e h m e n s .

Das Unternehmen der W erkstättengebäude eignet sich sow ohl zum Er­

w erbsgeschäft eines einzelnen Unternehmers w ie für gesellschaftliche Formen.

Als Gegenstand des Unternehmens käme die Errichtung und der Betrieb eines einzelnen W erkstättengebäudes oder mehrerer solcher Anlagen, auch an ver­

schiedenen Orten, in Betracht. Es läge nahe, an die Gründung solcher Unter­

nehmen unter Führung oder B eteiligung von Werkzeugmaschinenfabriken zu denken, da diese als gleichzeitige Lieferer der Einrichtungen doppelten Nutzen aus dem Unternehmen ziehen würden. Würfe eine Probeanlage guten Ertrag ab, so würden bald weitere derartige Unternehmen entstehen, und den Ma­

schinenfabriken, die in der Sache Erfahrungen erworben hätten, würden daraus Aufträge erwachsen; damit wären ihnen aber neue Abnehmerkreise erschlossen, denn das Kleingewerbe ist heute nicht imstande, genug Maschinen zu kaufen.

Für derartige Unternehmen spräche, wenn einmal ihre wirtschaftliche Durch­

führbarkeit erprobt wäre, eine verhältnismäßig große Sicherheit der G eld­

anlage, weil bei der großen Zahl verschiedener Betriebe, die in einem Baue vereinigt wären, nicht mit der Abhängigkeit von der Marktlage zu rechnen w äre, die das H auptw agnis *bei einem gew erblichen Einzelbetriebe b ed eu tet Auch wäre es möglich, geeignete Vermietungsverträge v o r Errichtung der A nlage abzuschließen. Auch für Banken, namentlich wenn sie an Werk­

zeugmaschinenfabriken beteiligt sind, kämen derartige Gründungen in Betracht.

Großbanken sollten es sogar als Ehrenpflicht empfinden, auf diese W eise dem K leingewerbe einen Teil der Kraft wieder zuzuführen, die ihm durch die mit dem Großbankwesen eng verbundene Großindustrie entzogen worden ist; und wenn dieser Gesichtspunkt auch nicht als durchschlagend empfunden werden

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