Kreis-
sür den Kreis Marienburg Westpu
Erscheint Mittwoch und Sonnabend Abend.
Nr. p7. Marienburg, den 10. Dezember. 1904.
·
—
Landrätliche Bekanntmachungen.
Nr. 1.
Marienburg,
den 7.Dezember
1904.Die
Wahlperiode
derMitglieder
desSteuerausfchusses
derGewerbesteuerklasse
111läuft
am 1.April
k.Is.
ab. ·Auf
Grunddes§46
desGewerbesteuergesetzes
vom24.Juni
1891hat daher
dieNeuwahl
desSteueransschusses
be-stehend
aus 5Mitgliedern
und 5Stellvertretern, für
dieEtats-jahre 1905,
1906 und1907 zuerfolgen.
Zu diesemZweckehabe ich
einenTerminauf Mittwoch,
den 21.Dezember
d.Js.,
Vorm. 10Uhr,
imSitzungszimmer
desKreisausschusses hierselbst
anberaumt.Zur Teilnahme
an derWahl sind sämtliche
Gewerbe-treibenden
der StädteMarienburg, Neuteich
undTiegenbof sowie
desplatten Landes, welche für ihren
Gewerbebetrieb für dasJahr
1904 inKlasse
111zurGewerbesteuerveranlagt sind, berechtigt-
Indem ich
dieWahlberechtigten
zuobigem
Terminehier- durch vorlade,
bemerkeich, daß, falls
dieWahl verweigert
odernicht ordnungsmäßig
bewirktwird,
oder dieGewählten
dieordnungsmäßige Mitwirkung
beiderNeuveranlagung verweigern,
diedemSteuerausschussezustehenden Befugnisse aus
denVor-sitzendenf übergehen. Wählbar sind
nursolche männliche
Mit-glieder
derbetreffendenKlasse, welche
das25.Lebensjahr
voll- endethaben
undsich
imBesitze
derbürgerlichenEhrenrechte
befinden.
.··
Von
mehreren Inhabern
einesGeschäftes ist
nur einerwählbar
undzurAusübung
derWahlbesugnisse
zuverstatten.
Aktien-und
ähnlicheGesellschaften
üben dieWahlbefugnis durch
einen von demgeschäftsführenden Vorstande
zubezeichnenden Beauftragten
aus;wählbar ist
vondenMitgliedern
desge-schästsführenden Vorstandes
nur eines.Minderjährige
undFrauen
können dieWahlbefugnis durch Bebollmächtigteausüben; wählbar sind letztere nicht.
«Der
Vorsitzende
desSteuer-Ausschusses
derGewerbefteneeklasse
Ill.Nr.2.
Marienburg,
den 7.Dezember
1904.Die
Wahlperiode
derMitglieder
desSteuerausschusses
derGewerbesteuerklasse
Ivläuft
am I.April
k.Js.
ab.Auf
Grund des§
46 desGewerbesteuergesetzes
vom24
Juni 1891hat daher
dieNenwahl
desSteuereins- schusses bestehend
aus7Mitgliedern
und7Stellvertretern, für
dieEtatsjahre 1905,
1906 und1907 zuerfolgen.
Zu diesem Zwecke habe ich
einen Terminaus Mittwoch
den 21.Dezember
d.Js»
vorn-. 11uhk,
imSitzungszimmer
desKreisansschusseshierselbst
unberaumt.-
Zur Teilnahme
an derWahl sind sämtliche Gewerbe-
treibenden derStädteMarienburg, Neuteich
undTiegenhof so- wie
desplatten Landes, welche für ihren
Gewerbebetriebfür
dasJahr
1904 inKlasse
IV zurGewerbesteuer veranlagt sind, berechtigt.
Indem ich
dieWahlberechtigten
zuobigem
Terminehier- durch vorlade,
bemerkeich, daß, falls
dieWahl verweigert
odernicht ordnungsmäßig
bewirktwird«
oder dieGewählten
dieordnungsmäßige Mitwirkung
bei derNeuveranlagung verweigern,
die demSteuerausschusse zustehenden Befugnisse auf
denVor-sitzendenübergehen. Wählbar sind
nursolche männliche
Mit-glieder
derbetreffenden Klasse, welche
das 25·Lebensjahr
vollendethaben
nndsich
imBesitze
derbürgerlichenEhren- rechte befinden.
Von
mehreren Inhabern
einesGeschäftes ist
nur einerwählbar
undzurAusübung
derWahlbesugnisse
zuverstatten.
Aktien- und
ähnlicheGesellschaften
üben dieWahlbefugnis durch
einen von demgeschästssührenden Vorstande
zubezeichnenden Beauftragten
aus;wählbar ist
vondenMitgliedern
desge-schäftssührenden Vorstandes
nur eines.Minderjährige
undFrauen
können dieWahlbefugnis durch Bevollmächtigteausüben;
wählbar sind letzterenicht.
Der
Vorsitzende
desSteuer-Ausschusses
derGewerbesteuerklafse
lv.Nr.3.
Marienburg,
den5.Dezember
1904.Von dem Direktordes
KöniglichenInstituts
fürInst-indus-
krankheitenzuBerlinist
erneut darüberKlage geführt
worden,daß
die von tollen undtollwutverdächtigen
Tierengebissenen Personen, welche
dasgenannte Institut aufsuchen
oderdiesem
zurBehandlung zugeführtwerden, vielfach
inunsauberem Zu- stande
—undnicht
mitdennotwendigen Kleidungsstücken versehen anlangen.
DiePolizei-·
undOrisbehörden mache ich daraus aufmerksam, daß
die dasgedachte Institut aussuchendenPersonen
inreinlichem Zustande
desKörpers
undderKleidung
nament-lich
derLeibwäscheundmit genügenderLeibwäsche(Hemden,
Untfsrbeinkleider,- Strümpfe)
zumWechseln daselbst erscheinen
müen.Diezu
impfenden Personen sind ferner nach
dem Instituts- neubau inBerlin,
Nr.39Nordnfer-Fiihrerftr.
amRing-
bahnhos Pnttlitzstm
zuverweisen;
dieZeit
derAbreise
vomWohnorte ist zweckmäßigso
zulegen, daß
diebetreffenden
Personen noch
imLaufe
desTages, tunlichst
bis3Uhr nach-
mittags
indemInstitute eintreffen. Durchaus notwendig ist
es,daß
denPatienten
von derzuweisendenBehörde,
etwabei derGinhändigung
derUeberweisungspapiere, jede etwaige
Furcht
vorder ihnen bevorstehenden Behandlung genommen
wird,
indemsie darauf hingewiesen werden, daß
dieBehandlung
nur in einertäglich vorzunehmenden, gänzlich schmerzlosen
Einspritzung
unter dieHaut besteht,
undniemand eineEin-sperrung
zugewärtigenhat« Schließlichsind
zurVereinfachung
desGeschäftsganges
neben derAnzahlung für Verpflegungs-
kosten, welche
anderweitauf
60 Jefür Erwachsene
und 45Jefür
Kinder unter 14Jahren festgesetzt
wordensind, sogleich
auch
dieKosten
derRückreise
miteinzuzahlen sofern
diebe-treffenden Personen nicht
mitRückfahrkartenversehen sein sollen.
Nr.4·
Marienburg-
den 5.Dezember
1904.Des
Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses
vom 12.Oktoberd.Js. zugenehmigengeruht, daß
dieNamen derLandgemeinden
a.
Buagvral
kmKreise Straßburg Wpr.
in»Leinefelde«,
b. Duliniewo im
Landkreise Thorn
in»Mein-Nessu«
nmgeändertwerden«
Nr-
5«Marienburg,
den2.Dezember
1904.- -«AnStelle
des Kaufmannes CarlLehmann
in Gr.Lichtenau ist
derKaufmann Johann Zander daselbst
zumKreis-Sparkassen-Einnehmer für
Gr«Lichtenau
undUm-gegend bestellt
worden«·
Nr.6.
Marienburg,
den 6.Dezember
1904·DieGemeindevorstande werden um
schleimige Absührung
der nochrückständigen Kreisabgaben, Hundesteuern, Feuer- focietätsveiträge
undNotstandsdactehen
andie Kreis-Kommunal-Kasse hierselbst
erinnertNr.7.
Marienburg,
den9.Dezember
1904.Mit
Genehmigung des Herrn Regierungs-Präsidenten findet
amDonnerstag
den15.Dezember
1904 inPr.
Holland
einVieh-
nndPferdemarkt statt.
Vieh
nndPferde
aus denOrtschaften Göitchendorf
undZallenfelde
nnd ans anderenKreisen dürfen jedoch nicht auf-
getrieben
werden. f .Nr.8. I
Marienburg,
den8.Dezember .1904.
Jn
derhiesigen staatlich
anerkanntenanbefchlaglehrs fehmiede
wirdinderZeit
vorn 2.Januar
bisEndeMärz
1905 einKnrsns abgehalten
werden.Gesuche
umTeilnahme
kmdiesem Kursus sind
biszuin
2.
Januar
1905 nnterEinreichung
desLehr- beziehungsweise Meisterzeugnisses
andenunterzeichneten
Landrat oderandentheoretischen
LeiterdesLehrknrsus, Herrn-Kreisiierarzt Schöneck hierselbst
zurichten.
179 —-
Der
Unterricht erfolgtunentgeltlich. Unbemittelten Schmiede- gesellen
kann eineBeihülfe
zuihrem Unterhalte während
desKursus
biszu-4Jafür
dieWoche gewährt
werden.Die
Prüfungsgebühr, welche
vorBeginn
desUnterrichts
zuentrichten ist, beträgt
10Je.Die
Ortsbehörden
werdenersucht,
dieSchmiedegesellen auf
denbevorstehendenKursns aufmerksam
zumachen
nnd eventuellGesuche
umTeilnahme, versehen
miteinerAeußernng
überdieWürdigkeit
undBedürftigkeit
derAntragsteller, hier einzureichen.
Nr.9. «
Marienburg,
den6.Dezember 1904.
« DerDurchfchnittsmarktpreis
inMarienburg
im Monat November d.Js."hai betragen:
a) für
100kg Weizen 16,75
Jtb)
,,Roggen 13,50
,,c)
,,Gerste 14,75
» »d)
,,Hafer.
-. . 14,25e)
»Erbsen lgelbe)
19,00 ,,f)
»Eßkartoffeln
.5,50
,,-..g)-
»Richtstroh·.
.5,00
»h)
»Krummstroh
. 3,00 ,,. »
Heu
7r00 »Nr. 10.
Marienburg,
den7.Dezember
1904.Unterdem
Rindvieh
des GutesSängerau
KreisThorn ist
dieMaul- undKlanenfenche ausgebrochen.
Bekanntmachungen anderer Behörden«
«Nr.1. Am 28.
November
er.ist auf
derChanssee
vonSchönseenach Nennhnben
einedunkel wollenePferde-
deckegefunden
nndhier eingeliefert.
DerEigentümer
wolle(
sich
melden. «Schöneberg,
den7.«Dezember
1904.Der
Amtsvorsteher.
Drtck von O.